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Unternehmen, kommunales | bpb.de

Unternehmen, kommunales

Aus der unmittelbaren Interner Link: Verwaltung ausgegliederte, selbstständige Einheiten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Sie sind somit eine Unterform öffentlicher Unternehmen, die von Land, Bund oder den Kommunen betrieben werden. U. können privatrechtlich (Interner Link: Unternehmen, kaufmännisches) oder öffentlich-rechtlich organisiert sein. Für die U. statuieren die meisten Interner Link: Gemeindeordnungen (GO) ein mehr oder weniger strenges Konkurrenzverbot. In Nordrhein-Westfalen dürfen Interner Link: Gemeinden ein U. nur dann betreiben, wenn ein öffentlicher Zweck verfolgt wird und wenn »außerhalb der Wasserversorgung, des öffentlichen Verkehrs sowie des Betriebes von Telekommunikationsleitungsnetzen einschließlich der Telekommunikationsdienstleistungen der öffentliche Zweck durch andere Unternehmen nicht besser und wirtschaftlicher erfüllt werden kann« (§ 107 GO-NRW). »Andere Unternehmen« sind in diesem Zusammenhang private Unternehmen.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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