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Urheberrecht | bpb.de

Urheberrecht

Begriff mit 2 Bedeutungen: persönliche, geistige Schöpfungen (Werke) der Literatur, Wissenschaft und Kunst werden durch das U. (als Rechtsgebiet) geschützt. Dazu gehören z. B. Bilder, Filme und Computerprogramme. Zugleich wird mit U. das individuelle (subjektive) Recht des Künstlers oder Forschers (Urheber) zur Verwertung seines Werkes bezeichnet. Zur Verwertung gehören u. a. das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung (genauer siehe § 15 UrhG). Durch die technischen Entwicklungen (z. B. Kopierer, Internet) hat das Rechtsgebiet in den letzten Jahrzehnten eine enorme Bedeutung bekommen. Es dient dem Ausgleich zwischen den (ideellen und wirtschaftlichen) Interessen des Schöpfers und dem Interesse anderer Individuen und der Allgemeinheit an der Nutzung der Werke. Das U. wird als »geistiges Eigentum« (»normales« Interner Link: Eigentum ist nur an Interner Link: Sachen möglich) v. a. durch das Urhebergesetz (UrhG) sowie durch das BGB und das Interner Link: Europarecht geschützt. Grundsätzlich ist die Interner Link: Einwilligung des Urhebers (als Person) in die Verwertung (Nutzung) seines Rechts erforderlich. Dies geschieht oft sehr allgemein, indem sog. Verwertungsgesellschaften (z. B. VG Wort, GEMA) Nutzungsrechte zur teilweisen oder alleinigen Verwertung eingeräumt werden. Die Verletzung des Rechts kann einen Interner Link: Anspruch auf Interner Link: Schadensersatz oder Interner Link: Unterlassen künftiger Verletzungen begründen und auch eine Interner Link: Straftat darstellen (§ 106 UrhG). Das U. kann vererbt (Interner Link: Erbe) werden (§ 28 UrhG), endet aber 70 Jahre nach dem Tode des Schöpfers (§ 64 UrhG). Danach ist das Werk »gemeinfrei«. Technisch-naturwissenschaftliche Erfindungen können durch das Interner Link: Patentrecht geschützt werden.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten