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Verhältniswahlrecht | bpb.de

Verhältniswahlrecht

Damit wird ein Wahlsystem bezeichnet, in dem Parteien (Interner Link: Partei, politische) oder Listen nach ihrem Stimmenanteil eine proportional gleiche Zahl von Interner Link: Abgeordneten erhalten. Das Verhältnis von Stimmenanteil, z. B. 20 %, und Anzahl der Abgeordneten, ebenfalls 20 %, ist gleich.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten