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Verordnung | bpb.de

Verordnung

Die wichtigen Interner Link: Rechtsakte der EU sind V. und Interner Link: Richtlinien. Im Unterschied zur Richtlinie gilt die V. in den Interner Link: Mitgliedstaaten direkt, d. h., sie muss nicht in nationales Interner Link: Recht überführt werden. Die Bürger werden durch die V. direkt verpflichtet oder ihnen werden Interner Link: Rechte zugeordnet. Ein Beispiel ist die Interner Link: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Auch im nationalen Recht gibt es Verordnungen, die durch die Interner Link: Verwaltung zur Ausgestaltung der Interner Link: Gesetze erlassen werden. Genauer dazu siehe Interner Link: Rechtsverordnung (RVO).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten