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Versäumnisurteil | bpb.de

Versäumnisurteil

Ergeht im Interner Link: Zivilverfahren, wenn eine Partei (vgl. Parteifähigkeit) nicht zur Verhandlung erscheint. Dagegen ist das Interner Link: Rechtsmittel des Interner Link: Einspruchs gegeben.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten