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Versicherungsfreiheit | bpb.de

Versicherungsfreiheit

Besteht in der Interner Link: Sozialversicherung, wenn eine Person nicht zum Kreis der Pflichtversicherten gehört. Siehe auch Interner Link: Pflichtversicherungsgesetz und Interner Link: Versicherungspflicht

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten