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Verursacherprinzip | bpb.de

Verursacherprinzip

Grundsatz, der besagt: (Umwelt-)Schäden sind von demjenigen zu beseitigen oder auszugleichen, der sie verursacht hat.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Fussnoten