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Vollzugsdefizit | bpb.de

Vollzugsdefizit

Von einem V. spricht man, wenn das Gesetz oder einzelne seiner Normen in der Praxis nur unzureichend angewendet werden, das Gesetz also besser ist als die Wirklichkeit. Das V. wurde zunächst v. a. im Interner Link: Umweltrecht konstatiert, besteht aber auch in anderen Bereichen. Die Gründe sind unterschiedlich und werden unterschiedlich gewichtet. Zu ihnen gehören die politische Macht und die Verhandlungsmacht großer Unternehmen, die schlechte personelle Ausstattung der Behörden, gesetzliche Interner Link: Generalklausel und eine unklare Rechtslage.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten