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Werbungskosten

Im Bereich des Einkommenssteuerrechts können Steuerpflichtige von ihren steuerrechtlich relevanten Einkünften (§ 2 EStG) W. steuermindernd in Abzug bringen. W. sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 Abs. 1 EStG). Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, W. im Rahmen eines Pauschbetrags in Höhe von 1.230 € geltend zu machen, wenn sie keine höheren W. nachweisen können (§ 9a EStG).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Fussnoten