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Wählerstimmen

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Sieben Parteien schafften bei der Bundestagswahl 2017 den Sprung über die Fünfprozenthürde. Während CDU und SPD Anteile verloren, konnten AfD und FDP deutlich zugewinnen. Wie häufig splitteten die Wähler ihre Stimmen und wieviele Stimmen waren ungültig?

Bei der Bundestagswahl am 24. September 2017 erreichte die Interner Link: CDU den relativ größten Anteil der gültigen Zweitstimmen: Mit 26,8 Prozent errang sie deutlich mehr als die zweitplatzierte Interner Link: SPD, die 20,5 Prozent der Wählerstimmen auf sich vereinte. Mit klarem Abstand hinter der SPD folgen die Interner Link: AfD (12,6 %), die Interner Link: FDP (10,8 %), Interner Link: DIE LINKE (9,2 %) und die Interner Link: GRÜNEN (8,9 %). Als kleinste Partei schaffte die Interner Link: CSU mit 6,2 Prozent der Stimmen den Sprung über die Fünfprozenthürde. Die sonstigen Parteien erreichten 5,0 Prozent.

Betrachtet man jedoch die Gewinne und Verluste der Parteien im Vergleich zur Bundestagswahl 2013, dann erscheinen andere Parteien als die Sieger der Wahl. Die AfD konnte mit einem Plus von 7,9 Prozentpunkten deutlich zulegen. Ebenso die FDP mit einem Plus von 6,0 Prozentpunkten. Größere Anteile an den gültigen Wählerstimmen erreichten im Vergleich zu 2013 auch DIE LINKE (+0,7 %) und die GRÜNEN (+0,5 %). Große Verluste mussten dagegen die CDU mit einem Minus von 7,4 Prozentpunkten und die SPD mit einem Minus von 5,2 Prozentpunkten hinnehmen. Auch die CSU lag unter ihrem prozentualen Wert von 2013 (-1,3 %).

Neben der Wahl einer Partei gibt es für die Wähler – beabsichtigt oder unbeabsichtigt – noch andere Möglichkeiten der Verwendung ihrer Stimme. Betrachtet man alle verfügbaren Wählerstimmen, war die größte Gruppe der Wahlberechtigten mit 23,9 Prozent die der Nichtwähler. Die größte Partei-Wählergruppe lag etwa bei einem Fünftel aller Wahlberechtigen (CDU: 20,2 %). 0,8 Prozent der Wähler gaben einen ungültige Zweitstimme ab.

Betrachtet man das Zweitstimmenergebnis der Parteien nach Geschlecht und Altersgruppen, so ergeben sich Schwerpunkte der Parteien. Die CDU erzielt demnach überdurchschnittliche Ergebnisse bei den Frauen (29,8 %) und vor allem in der Altersgruppe ab 70 Jahren (36,5 %). In der jüngsten Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen bleibt sie dagegen knapp unter 20 Prozent der Stimmen (19,9 %), auch die Werte bei den 25- bis 34-Jährigen sind deutlich unterdurchschnittlich (21,4 %).

Die SPD erzielt ebenfalls in den älteren Jahrgängen überdurchschnittliche Werte. Ihr Spitzenwert liegt bei 25,2 Prozent in der Gruppe der Wählerinnen und Wähler ab 70 Jahren. Dagegen bleiben ihre Werte bei den 25- bis 34-Jährigen und den 35- bis 44-Jährigen (17,1 bzw. 15,6 %) hinter ihrem Gesamtwert zurück.

Die AfD erzielt bei den Männern (16,3 %) deutlich höhere Werte als bei den Frauen (9,2 %). Auch in den Altersgruppen sind ihre Erfolge sehr unterschiedlich verteilt. Während sie in den Jahrgängen zwischen 35 und 44 Jahren sowie zwischen 45 und 59 Jahren hohe Werte erreicht (15,4 bzw. 15,1 %), sinkt ihr Ergebnis bei den Wählerinnen und Wählern ab 70 Jahren auf 8,3 Prozent.

Die Ergebnisse der FDP sind relativ gleichmäßig über die Geschlechter und Altersgruppen verteilt. Ihr Ergebnis bei den Männern liegt mit 11,8 Prozent über dem bei den Frauen. In den Altersgruppen fällt lediglich der erhöhte Wert bei den 18- bis 24-Jährigen ins Auge (13,2 %).

Auch bei DIE LINKE liegt das Ergebnis bei den Männern über dem der Frauen. Auffälliger sind jedoch die hohen Werte in den Altersgruppen zwischen 18 und 24 (10,5 %), 25 und 34 (10,9 %) sowie 60 und 69 Jahren (10,5 %). Dagegen liegt sie in der Gruppe ab 70 Jahren mit 6,8 Prozent klar unter ihrem Gesamtwert.

Sehr unterschiedlich fallen die Ergebnisse der GRÜNEN in den verschiedenen Gruppen aus. Frauen (10,2 %) haben sie deutlich häufiger als Männer (7,6 %) gewählt. Am stärksten sind sie in der Gruppe der 18- bis 24-Jährigen mit 14,6 Prozent. Deutlich überdurchschnittlich aber auch bei den 25- bis 34-Jährigen (11,1 %), 35- bis 44-Jährigen (11,0 %) und 45- bis 59-Jährigen (10,5 %). Dagegen wird sie von den älteren Jahrgangsgruppen deutlich seltener gewählt: Erreicht sie bei den 60- bis 69-Jährigen noch 6,8 Prozent, so markieren die 3,8 Prozent bei den Wählerinnen und Wählern ab 70 Jahren den niedrigsten Wert einer im 19. Deutschen Bundestag vertretenen Partei bei den hier betrachteten Gruppen.

Die Wählerschwerpunkte der CSU sind denen ihrer Schwesterpartei CDU sehr ähnlich: Die leichten Vorteile bei den Frauen (6,6 % gegenüber 5,7 %) fallen weniger ins Gewicht als ihre hohen Werte (8,1 %) bei den Wählerinnen und Wählern ab 70 Jahren. Dagegen sind die jüngsten Altersgruppen mit 5,1 Prozent (18-24 Jahre) und 5,4 Prozent (25-34 Jahre) die Gruppen mit den niedrigsten Werten für die CSU.

Unter den Interner Link: sonstigen Parteien erreichte keine Partei ein Prozent der gültigen Zweitstimmen. Mit Abstand die meisten Stimmen erreichten die Interner Link: FREIEN WÄHLER (0,996 %), Interner Link: Die PARTEI (0,977 %) und die Interner Link: Tierschutzpartei (0,804 %). Alle weiteren Parteien blieben sogar unter 0,4 Prozent der Wählerstimmen.

Betrachtet man die Wahlergebnisse der im 19. Deutschen Bundestag vertretenen Parteien bzw. Fraktionen im Zeitverlauf, so ergeben sich Auffälligkeiten: Die CDU erreichte gemeinsam mit ihrer bayerischen Schwesterpartei CSU nur 32,9 Prozent der gültigen Zweitstimmen. Für die Schwesterparteien ergibt das den zweitniedrigsten Wert aller Bundestagswahlen. Nur bei der ersten Bundestagswahl 1949 erreichten beide Parteien einen niedrigeren Anteil (31,0 %). Für die SPD stellt der Wert der Bundestagswahl 2017 sogar den niedrigsten Wert bei einer Bundestagswahl dar. Zuvor lag dieser bei 23,0 Prozent (2009).

Die AfD überspringt bei ihrem zweiten Wahlantritt dagegen erstmals die Fünfprozenthürde. Auch die FDP scheiterte 2017 nicht an dieser Sperrklausel – im Gegensatz zur Wahl 2013. Mit 10,7 Prozent erreichte sie ihr fünftbestes Wahlergebnis bei einer Bundestagswahl, blieb aber hinter ihrem Spitzenwert von 2009 (14,6 %) zurück. Für die GRÜNEN markiert das Wahlergebnis von 2017 das zweitbeste Ergebnis ihrer Geschichte. Ihren Höchstwert erreichten sie ebenfalls 2009 (10,7 %), seit 1994 erreichten sie durchgehend mehr als fünf Prozent. Ähnliches gilt für DIE LINKE, die 2005 erstmals den Sprung über die Fünfprozenthürde schaffte und seitdem ununterbrochen in Fraktionsstärke im Parlament vertreten ist: 2017 ist ihr zweitbestes Ergebnis nach 2009 (11,9 %).

Bei der Bundestagswahl haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen: Mit der Erststimme können sie eine Bewerberin oder einen Bewerber aus ihrem Wahlkreis direkt in den Bundestag wählen. Um die Zweitstimme konkurrieren die Landeslisten der Parteien. Die Zweitstimme entscheidet über den prozentualen Anteil der Parteien an den Bundestagsmandaten. In der Diskussion um das deutsche Wahlrecht, um Überhang- und Ausgleichsmandate, spielt häufig das Stimmensplitting eine wichtige Rolle. So wird das Verhalten von Wählerinnen und Wählern genannt, die ihre Erst- und Zweitstimme an unterschiedliche Parteien geben.

Bei der Bundestagswahl 2017 waren die Wählerinnen und Wähler der CSU am ehesten geneigt, auch einem Direktkandidaten oder einer Direktkandidatin ihrer bevorzugten Partei ihre Erststimme zu geben: 87,3 Prozent der CSU-Wähler wählten auch einen CSU-Direktkandidaten. Auch mehr als drei Viertel der Wähler der CDU (85,2 %), SPD (82,4 %) und der AfD (78,5 %) wählten die Kandidaten ihrer bevorzugten Partei.

Dagegen wählte weniger als die Hälfte der FDP-Wähler auch mit der Erststimme einen FDP-Kandidaten (43,6 %) und fast 40 Prozent einen Kandidaten der CDU oder CSU (33,8 % + 6,1 %). Die Wähler der GRÜNEN wählten zwar mehrheitlich auch einen Direktkandidaten dieser Partei (51,7 %), aber auch die der SPD (26,1 %) oder der CDU (11,1 %). Bei den Wählern der Partei DIE LINKE lassen sich neben den Kandidaten von DIE LINKE (66,5 %) auch Präferenzen für die Kandidaten der SPD (15,8 %) und der GRÜNEN (6,7 %) erkennen.

Ist ein abgegebener Stimmzettel nicht amtlich hergestellt, für einen anderen Wahlkreis gültig, enthält einen Zusatz oder Vorbehalt oder lässt den Wählerwillen nicht zweifelsfrei erkennen, so ist der Stimmzettel oder ggf. nur die jeweilige Stimme ungültig. Auch im Rahmen der Briefwahl ergeben sich durch falsche Anwendung ungültige Stimmzettel.

Bei der Bundestagswahl 2017 waren 1,2 Prozent der Erststimmen und 1,0 Prozent der Zweitstimmen ungültig. Seit 1965 ist stets der Anteil der ungültigen Stimmen bei den Erststimmen größer als bei den Zweitstimmen. Der bisher höchste Wert ungültiger Erststimmen lag 1953 bei 3,4 Prozent, der für die Zweitstimmen 1961 bei 4,0 Prozent. Die wenigsten ungültigen Erststimmen wurden bei der Bundestagswahl 1983 abgegeben (1,1 %), bei den Zweitstimmen hält die Bundestagswahl 1972 den Rekord mit 0,8 Prozent der Wählerstimmen. Seit der Bundestagswahl 2005, wo mit 1,8 bzw. 1,6 Prozent ungültiger Stimmen ein neuer Höchstwert seit 1969 erreicht wurde, ist die Zahl ungültiger Stimmen konstant rückläufig.