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Arbeitslosengeld II | Die soziale Situation in Deutschland | bpb.de

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Arbeitslosengeld II

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Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) in absoluten Zahlen, 2005 bis 2020

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) in absoluten Zahlen, 2005 bis 2020

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) in Mio., 2005 bis 2020

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA): Zeitreihen – Deutschland 2020
Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

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Das Arbeitslosengeld II ist Teil der Grundsicherung für Arbeitsuchende und wird von den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten – abgekürzt: ELB – zur Sicherung des Existenzminimums bezogen. Die nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten erhalten Sozialgeld. Zwischen 2006 und 2020 ist die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) in 13 von 14 Jahren gesunken – von 5,37 auf 3,89 Millionen. Von den 3,89 Millionen ELB im Jahr 2020 waren 2,30 Millionen nicht arbeitslos – darunter Erwerbstätige oder erwerbsfähige Personen, die kleine Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder sich noch in der Ausbildung befinden.

Fakten

Im Zuge der sogenannten Hartz-IV-Reformen wurden im Jahr 2005 Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengeführt. Seitdem haben Leistungsberechtigte Anspruch auf Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten – abgekürzt: ELB – beziehen zur Sicherung des Existenzminimums Arbeitslosengeld II (Alg II), die nichterwerbsfähigen erhalten Sozialgeld.

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) sind erwerbsfähig, hilfebedürftig und haben das 15. Lebensjahr vollendet und die von Jahrgang zu Jahrgang verschiedene Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren noch nicht erreicht. Erwerbsfähig ist, wer mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes arbeiten kann. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht aus eigenen Mitteln sichern kann.

Arbeitslosengeld II wird aus Steuern finanziert, nicht aus der Arbeitslosenversicherung. Eine vorherige versicherungspflichtige Beschäftigung ist somit keine Voraussetzung für den Bezug. Und auch die Höhe der Leistung wird nicht vom vorherigen Arbeitsentgelt bestimmt. Insoweit hat das Arbeitslosengeld II nur wenig mit der früheren Arbeitslosenhilfe gemeinsam. Die rechtlichen Grundlagen für das Alg II enthält das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).

Das Alg II umfasst die sogenannten Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts (darunter Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Teilnahme am kulturellen Leben), Leistungen für Mehrbedarfe (unter bestimmten Voraussetzungen z.B. für Schwangere, Alleinerziehende, Leistungsberechtigte mit Behinderung), Einmalleistungen (z.B. bei Haushaltsgründung, Familiengründung oder z.B. auch für orthopädische Schuhe) sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe.

Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts (ohne Unterkunft und Heizung) wird jährlich zum 1. Januar angepasst. Einen Anspruch auf den vollen Regelbedarf haben Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Volljährige mit minderjährigem Partner. Er beträgt seit dem 1. Januar 2021 bundeseinheitlich 446 Euro. Der Regelbedarf für volljährige Partner beträgt jeweils 401 Euro. Unter 6-jährige Kinder erhalten 283 Euro, 6- bis einschließlich 13-jährige Kinder 309 Euro. Kinder beziehungsweise Jugendliche zwischen 14 und unter 18 Jahren erhalten 373 Euro. 18- bis unter 25-Jährige, die bei ihren Eltern wohnen oder die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umgezogen sind, erhalten 357 Euro.

Die höchste Zahl an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wurde im Jahr 2006 mit 5,37 Millionen erreicht. Bis zum Jahr 2020 ist die Zahl in 13 von 14 Jahren gesunken – auf zuletzt 3,89 Millionen. Gegenüber 2006 entspricht das einem Rückgang um 27,5 Prozent. Die Zahl der arbeitslosen ELB reduzierte sich zwischen 2007 und 2020 mit 35,0 Prozent noch deutlich stärker. Von 2007 bis 2019 war die Zahl der arbeitslosen ELB Jahr für Jahr gesunken – von 2,44 auf 1,43 Millionen. Im Zuge der Corona-Pandemie stieg die Zahl jedoch auf 1,59 Millionen im Jahr 2020.

Zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gehören Erwerbstätige, deren Einkommen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht, Arbeitslose sowie Personen, die aufgrund berechtigter Einschränkungen dem Arbeitsmarkt derzeit nicht zur Verfügung stehen. Von den 3,89 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jahr 2020 waren 2,30 Millionen nicht arbeitslos (59,2 Prozent) und 1,59 Millionen arbeitslos (40,8 Prozent). Von den 2,30 Millionen nicht arbeitslosen ELB besuchten rund 687.300 eine Schule, studierten, befanden sich in der Ausbildung, betreuten kleine Kinder oder pflegten Angehörige (29,8 Prozent). 580.100 Personen waren nicht arbeitslos, weil sie einer ungeförderten Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Wochenstunden nachgingen (25,2 Prozent). Knapp 436.000 befanden sich in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (18,9 Prozent) – dabei haben die coronabedingten Kontaktbeschränkungen die Teilnehmerzahl an Fördermaßnahmen deutlich gegenüber den Vorjahren reduziert. Rund 267.500 ELB waren arbeitsunfähig und für 169.100 Personen galten Sonderregelungen für Ältere (11,6 bzw. 7,3 Prozent). Zu den verbleibenden 7,1 Prozent der nicht arbeitslosen ELB liegen keine genauen Angaben vor.

Von den 3,89 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jahr 2020 waren 49,7 Prozent Männer und 50,3 Prozent Frauen, 62,6 Prozent waren Deutsche und 36,9 Prozent Ausländer. 17,7 Prozent waren jünger als 25 Jahre und 18,5 Prozent 55 Jahre oder älter. 13,0 Prozent waren Alleinerziehende (504.461 Personen). Im Berichtszeitraum von September 2019 bis August 2020 waren von 3.868.000 erwerbsfähigen Leistungsberechtigen 69 Prozent oder 2.675.000 Langzeitleistungsbezieher – das heißt, dass sie in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren.

Eine Sonderrolle haben die sogenannten Aufstocker. Diese Personen erhalten zusätzlich zum Arbeitslosengeld auch Arbeitslosengeld II, da das Arbeitslosengeld nicht ausreicht, um den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft zu decken. Das Arbeitslosengeld wird um die entsprechenden Leistungen des SGB II "aufgestockt". Im Jahr 2020 gab es durchschnittlich 101.939 Aufstocker, darunter 84.049 arbeitslose Aufstocker.

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen

Die jahrgangsspezifischen Regelungen zur Altersgrenze nach § 7a SGB II finden Sie hier: Externer Link: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7a.html

Bedarfsgemeinschaft (BG): Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Dabei wird von jedem Mitglied der BG erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der BG einsetzt (Ausnahme: Kinder). Es besteht eine sogenannte bedingte Einstandspflicht. Eine BG hat mindestens einen Leistungsberechtigten (LB), wobei auch ein alleinlebender LB eine Bedarfsgemeinschaft darstellt.

Weitere Informationen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) erhalten Sie Interner Link: hier...

Informationen zum Arbeitslosengeld (Alg) erhalten Sie Interner Link: hier...

Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II

Leistungsberechtigte in absoluten Zahlen und Leistungsberechtigtenquote in Prozent, 2005 bis 2020

Leistungsbeziehende (AlgA) erwerbsfähige
Leistungsberechtigte (ELB)
insgesamt darunter
arbeitslos
insgesamt darunter
arbeitslos
2020 1.011.392 889.004 3.889.188 1.586.504
2019 743.944 627.347 3.894.008 1.433.640
2018 709.111 601.982 4.141.330 1.523.374
2017 739.140 636.136 4.362.181 1.664.154
2016 781.252 668.981 4.311.782 1.776.772
2015 828.588 716.501 4.327.206 1.843.829
2014 882.599 770.491 4.354.239 1.875.113
2013 909.819 798.223 4.389.820 1.897.287
2012 843.033 742.732 4.402.946 1.904.798
2011 823.227 719.428 4.564.997 1.988.973
2010 1.017.125 868.510 4.837.846 2.069.980
2009 1.134.818 953.849 4.865.963 2.144.443
2008 911.068 689.548 4.973.153 2.182.889
2007 1.074.527 758.613 5.239.544 2.442.588
2006 1.441.387 1.120.611 5.367.877
2005 1.748.337 1.444.475 4.749.378
Leistungsberechtigte 1 Arbeitslose Leistungs-
berechtigten-
quote,
in Prozent 2
insgesamt darunter
arbeitslos
2020 4.804.768 2.391.508 2.695.444 88,7
2019 4.569.253 2.004.403 2.266.720 88,4
2018 4.781.527 2.068.249 2.340.082 88,4
2017 5.026.462 2.237.578 2.532.837 88,3
2016 5.010.543 2.383.522 2.690.975 88,6
2015 5.062.364 2.489.411 2.794.664 89,1
2014 5.138.852 2.570.753 2.898.388 88,7
2013 5.199.363 2.618.172 2.950.338 88,7
2012 5.157.063 2.578.711 2.897.126 89,0
2011 5.306.272 2.644.388 2.976.488 88,8
2010 5.751.442 2.859.418 3.238.965 88,3
2009 5.878.961 3.003.794 3.414.992 88,0
2008 5.782.176 2.794.913 3.258.954 85,8
2007 6.204.332 3.118.348 3.760.586 82,9
2006 6.673.719 3.740.989 4.487.305 83,4
2005 6.366.905 3.988.374 4.860.909 82,0

Fußnote: 1 Summe Leistungsbeziehende AlgA und erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) abzüglich Personen, die beide Leistungen beziehen.

Fußnote: 2 Anteil der arbeitslosen Leistungsberechtigten an allen Arbeitslosen.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA): Zeitreihen – Deutschland 2020

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