In den Jahren 1990 bis 1999 wurden rund 2,3 Millionen Personen eingebürgert – darunter die meisten mit zuvor russischer oder türkischer Staatsangehörigkeit. Zwischen 2000 bis 2016 wurden weitere 2,1 Millionen Personen eingebürgert. Von den Personen, die zwischen 2012 und 2016 eingebürgert wurden, hatte gut jede Fünfte vor der Einbürgerung die türkische Staatsangehörigkeit (22 Prozent). Knapp ein Viertel hatte zuvor die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates (23,5 Prozent). Mehr als die Hälfte der Eingebürgerten im Jahr 2016 waren Frauen (54 Prozent) und die größte Altersgruppe war die der 25- bis unter 45-Jährigen (47 Prozent). Die vorherige Aufenthaltsdauer aller im Jahr 2016 Eingebürgerten lag im Durchschnitt bei 17 Jahren.
Fakten
In den Jahren 1990 bis 1999 wurden rund 2,3 Millionen Personen eingebürgert. Bezogen auf die bisherige Staatsangehörigkeit stammten dabei die meisten aus Russland und der Türkei. Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts am 1. Januar 2000 wurden bis 2016 weitere 2,1 Millionen Personen eingebürgert. Während die jährliche Zahl der Einbürgerungen zwischen dem Jahr 2000 und 2008 von knapp 187.000 auf gut 94.000 zurückging, nahm sie in den Folgejahren wieder zu. Seit 2012 schwankt die Zahl der Einbürgerungen um 110.000.
Von den Personen, die zwischen 2012 und 2016 eingebürgert wurden, hatte gut jede Fünfte vor der Einbürgerung die türkische Staatsangehörigkeit (21,7 Prozent). Mit großem Abstand standen an zweiter und dritter Stelle die Eingebürgerten, die bisher die polnische bzw. ukrainische Staatsangehörigkeit hatten (5,2 bzw. 3,6 Prozent). 24,0 Prozent der zwischen 2012 und 2016 eingebürgerten Personen hatten zuvor die Staatsangehörigkeit eines asiatischen Staates (vor allem des Iraks, Irans, Afghanistans, Syriens und Indiens). Weitere 23,5 Prozent hatten vor der Einbürgerung die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates und 10,0 Prozent die eines afrikanischen Staates.
53,9 Prozent aller im Jahr 2016 Eingebürgerten waren weiblich. Von allen eingebürgerten Personen war jede zehnte unter 15 Jahre alt (10,4 Prozent) und gut jede fünfte Person gehörte zur Gruppe der 15- bis unter 25-Jährigen (22,4 Prozent). Fast die Hälfte war 25- bis unter 45-jährig (47,0 Prozent) und jede sechste eingebürgerte Person 45- bis unter 65-jährig (16,6 Prozent). Lediglich 3,6 Prozent waren 65 Jahre oder älter. Das Durchschnittsalter aller 110.383 im Jahr 2016 Eingebürgerten lag bei 33,1 Jahren.
Bezogen auf die in der Tabelle betrachteten Staaten (Top 20) war das Durchschnittsalter der Eingebürgerten aus dem Vereinigten Königreich mit 52,9 Jahren mit Abstand am höchsten. Die wichtigste Ursache hierfür dürfte der geplante EU-Austritt sein (von 2015 auf 2016 erhöhte sich die Zahl der Einbürgerungen von 622 auf 2.865). Auf das Vereinigte Königreich folgten die Eingebürgerten mit vorheriger Staatsangehörigkeit des Irans (Durchschnittsalter: 37,8 Jahre), der Ukraine (37,7 Jahre) sowie Italiens (37,4 Jahre). Auf der anderen Seite standen die Eingebürgerten mit vorheriger Staatsangehörigkeit des Kosovos (Durchschnittsalter: 25,4 Jahre), der Türkei (26,2 Jahre) sowie des Iraks (28,0 Jahre). Bei der mit Abstand größten Gruppe unter den Eingebürgerten – den Personen, die zuvor die türkische Staatsangehörigkeit hatten – war im Jahr 2016 mehr als die Hälfte der Eingebürgerten zwischen 15 und unter 25 Jahre alt (51,9 Prozent).
Von den Personen, die 2016 eingebürgert wurden, hielten sich 28,7 Prozent zum Zeitpunkt der Einbürgerung mindestens 20 Jahre in Deutschland auf. Bei einem Fünftel lag die vorherige Aufenthaltsdauer bei 15 bis unter 20 Jahren (20,1 Prozent) und bei gut einem Drittel bei 8 bis unter 15 Jahren (37,4 Prozent). Die verbleibenden 13,7 Prozent entfielen auf Eingebürgerte, die die deutsche Staatsbürgerschaft nach weniger als 8 Jahren Aufenthalt erhielten. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer aller im Jahr 2016 Eingebürgerten lag bei 17,0 Jahren.
Im Jahr 2016 wurden 57,8 Prozent aller Einbürgerungen unter Fortbestehen der bisherigen Staatsangehörigkeit vollzogen. Dieser Wert ist unter anderem deswegen so hoch, weil bei fast allen im Jahr 2016 in Deutschland eingebürgerten EU-Bürgern die bisherige Staatsangehörigkeit fortbesteht (99,2 Prozent). Bei der größten Einbürgerungsgruppe, den türkischen Staatsbürgern, behielten lediglich 16,4 Prozent auch nach der Einbürgerung die türkische Staatsangehörigkeit. Bei den nächstgrößeren Nicht-EU-Einbürgerungsgruppen war der entsprechende Wert sehr unterschiedlich hoch: Ukraine (11,7 Prozent), Kosovo (9,4 Prozent), Irak (78,5 Prozent), Iran (100,0 Prozent) sowie Serbien (40,4 Prozent). Dabei gehört der Iran zu den Staaten, die eine Entlassung aus ihrer Staatsangehörigkeit verweigern.
Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts durch Gesetz vom 15. Juli 1999 wurden wesentliche Neuerungen aufgenommen. Insbesondere die Ergänzung des Abstammungsprinzips durch das Geburtsortsprinzip sowie die Verkürzung der Aufenthaltszeiten für eine Einbürgerung.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2000 haben Ausländer bereits nach acht Jahren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung (§ 10 Abs. 1 StAG). So muss sich der Einbürgerungswillige unter anderem zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und erklären, dass er keine Bestrebungen verfolgt oder unterstützt, die gegen diese Grundordnung gerichtet sind. Zudem muss er den Lebensunterhalt für sich und seine Familienangehörigen grundsätzlich selbst bestreiten können, prinzipiell seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, er darf nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein und muss über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Ferner müssen Einbürgerungswillige seit dem 1. September 2008 auch über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen. Diese sind in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachzuweisen (§ 10 Abs. 5 StAG).
Ehegatten und minderjährige Kinder können mit eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit acht Jahren im Bundesgebiet aufhalten (§ 10 Abs. 2 StAG). Weist ein Ausländer die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nach, wird die Frist auf sieben Jahre verkürzt. Bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen (insbesondere beim Nachweis von Sprachkenntnissen) kann die Frist auf sechs Jahre verkürzt werden (§ 10 Abs. 3 StAG).
In absoluten Zahlen, ab 2009 nach bisheriger Staatsangehörigkeit und nach Geschlecht, 1990 bis 2016
1
eingebürgerte Personen insgesamt
ausgeschöpftes Einbürgerungs- potential (aEP) 1
2016
110.383
–
2015
107.317
2,15
2014
108.422
2,20
2013
112.353
2,30
2012
112.348
2,42
2011
106.897
2,28
2010
101.570
2,20
2009
96.122
2,12
2008
94.470
2,11
2007
113.030
2,57
2006
124.566
2,85
2005
117.241
2,79
2004
127.153
2,76
2003
140.731
3,17
2002
154.547
3,69
2001
178.098
4,43
2000 2
186.672
4,85
1999
248.206
–
1998
291.331
–
1997
278.662
–
1996
302.830
–
1995
313.606
–
1994
259.170
–
1993
199.443
–
1992
179.904
–
1991
141.630
–
1990
101.377
–
1
2013
2014
2015
2016
2012- 2016
eingebürgerte Personen insgesamt
112.353
108.422
107.317
110.383
550.823
davon:
männlich
54.795
51.692
50.217
50.895
263.396
weiblich
57.558
56.730
57.100
59.488
287.427
Türkei
27.970
22.463
19.695
16.290
119.664
Polen
5.462
5.932
5.957
6.632
28.479
Ukraine
4.539
3.142
4.168
4.048
19.588
Kosovo
3.294
3.506
3.822
3.966
17.927
Rumänien
2.504
2.566
3.001
3.828
14.242
Italien
2.754
3.245
3.406
3.597
15.204
Irak
3.150
3.172
3.450
3.553
16.835
Griechenland
3.498
2.800
3.058
3.444
16.967
Kroatien
1.721
3.899
3.328
2.985
12.477
Vereinigtes Königreich
459
515
622
2.865
4.783
Iran
2.560
2.546
2.533
2.661
12.763
Serbien
2.586
2.223
1.941
2.596
11.957
Afghanistan
3.054
3.000
2.572
2.482
13.825
Marokko
2.710
2.689
2.551
2.450
13.252
Russland
2.784
2.743
2.329
2.375
13.398
Syrien
1.508
1.820
2.027
2.263
8.939
Vietnam
2.459
2.196
1.929
2.190
12.073
Bosnien und Herzegowina
1.801
1.598
1.719
1.971
8.954
Bulgarien
1.790
1.718
1.619
1.676
8.494
Indien
1.190
1.295
1.343
1.549
6.323
europäische Nicht-EU-Staaten
45.398
37.849
35.942
33.622
202.942
Asien
26.155
26.525
26.392
26.925
132.129
EU-Staaten
23.634
26.541
27.056
31.971
129.700
Afrika
10.872
11.169
11.641
11.416
55.002
Amerika
4.652
4.645
4.681
4.915
22.818
1
2009
2010
2011
2012
eingebürgerte Personen insgesamt
96.122
101.570
106.897
112.348
davon:
männlich
47.573
49.723
52.082
55.797
weiblich
48.549
51.847
54.815
56.551
Türkei
24.647
26.192
28.103
33.246
Polen
3.841
3.789
4.281
4.496
Ukraine
2.345
3.118
4.264
3.691
Kosovo
1.423
3.117
3.331
3.339
Rumänien
2.357
2.523
2.399
2.343
Italien
1.273
1.305
1.707
2.202
Irak
5.136
5.228
4.790
3.510
Griechenland
1.362
1.450
2.290
4.167
Kroatien
541
689
665
544
Vereinigtes Königreich
254
250
281
322
Iran
3.184
3.046
2.728
2.463
Serbien
4.174
3.285
2.878
2.611
Afghanistan
3.549
3.520
2.711
2.717
Marokko
3.042
2.806
3.011
2.852
Russland
2.477
2.753
2.965
3.167
Syrien
1.342
1.401
1.454
1.321
Vietnam
1.513
1.738
2.428
3.299
Bosnien und Herzegowina
1.733
1.945
1.703
1.865
Bulgarien
1.029
1.447
1.540
1.691
Indien
897
928
865
946
europäische Nicht-EU-Staaten
38.902
42.791
45.308
50.131
Asien
27.146
27.713
27.205
26.132
EU-Staaten
14.398
15.466
17.419
20.498
Afrika
10.067
9.834
10.701
9.904
Amerika
3.781
4.149
4.204
3.925
1 das ausgeschöpfte Einbürgerungspotential (aEP) bezieht jeweils die Einbürgerungen auf die Ausländer mit einer Aufenthaltsdauer von 10 Jahren und mehr.
2 seit 2000 ohne Aussiedler, da diese die deutsche Staatsbürgerschaft seit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 1.1.2000 durch einen anderen Rechtsakt erhalten.
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