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Checkliste: Voraussetzungen für Erbschaftsfundraising | Fördermittel und Fundraising für die politische Bildung | bpb.de

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Checkliste: Voraussetzungen für Erbschaftsfundraising

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Checkliste (© Public Domain)

Check 1 - Spenderstamm

Haben wir genug Spender/-innen, damit wir überhaupt ausreichend Erblasser/-innen finden können?

Nur ein geringer Prozentsatz der Spenderinnen oder Spender vermacht einer Organisation ein relevantes Vermögen. Damit sich der Aufwand des spezifischen Erbschaftsfundraisings lohnt, muss eine ausreichende Basis vorhanden sein. Ist der Spenderstamm zu klein, sollte dieser zunächst ausgebaut werden.

Check 2 - Spendenalter

Erreichen wir mit unseren Themen ausreichend viele Menschen über 70 Jahren?

Erbschaftsfundraising ist nur dann effektiv und wirtschaftlich, wenn die Erbschaft für die Organisation in absehbarer Zeit realisierbar ist. Sind die Spender/-innen in der Mehrzahl jung, ist die Lebenserwartung noch „zu hoch“ und die intensive Betreuung der potenziellen Erblasser/-innen zu kostenintensiv. Um ausreichend ältere Spender/-innen zu gewinnen, benötigt die Organisation ein für ältere Menschen relevantes Ziel (Frieden bewahren, Demokratie sichern, soziale Gerechtigkeit) und einen ausreichenden Bekanntheitsgrad bei dieser Zielgruppe (Glaubwürdigkeit).

Check 3 - Ressourcen

Haben wir genug Geld, das wir langfristig in Infrastruktur und Personal investieren können?

Um Erbschaftsfundraising aktiv zu betreiben, müssen ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen vorhanden sein, die sich nicht kurzfristig selbst tragen müssen. Erbschaften sind ein langfristiges Projekt mit einer kostenintensiven Vorlaufzeit. Fachkompetenz (z.B. Fachanwälte für Erbschaftsrecht) müssen in der Regel extern eingekauft werden.

Check 4 - Personal

Haben wir (min.) eine Person, die sich das Thema selbst zutraut?

Wichtig ist, nicht nur die benötigte Anzahl an Personal einzusetzen, sondern Menschen, die psychologisch geeignet sind. Wer Erbschaftsfundraising betreibt, muss persönlich dazu bereit sein, sich diesem Tabuthema zu stellen und Menschen dazu von Angesicht zu Angesicht zu betreuen. Keinesfalls sollte dieses Arbeitsfeld einer Person aufgezwungen werden. Auch wenn es viele positive Momente gibt, z.B. wenn sich eine betreute Person dankbar für die Unterstützung zeigt und verkündet, die Organisation im Testament zu bedenken, so gibt es auch schwierige Gespräche, die viel Empathie erfordern. Jede/-r Erbschaftsfundraiser/-in muss sich selbst dazu in der Lage sehen.

Nur wenn diese Voraussetzungen alle erfüllt sind, sollte Erbschaftsfundraising als Instrument in Betracht gezogen werden.

Fussnoten