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Demokratie

Horst Pötzsch

/ 5 Minuten zu lesen

Demokratie heißt wörtlich "Herrschaft des Volkes". Über die eigene Regierung mitbestimmen, frei die eigene Meinung äußern: in Deutschland sind das relativ junge Errungenschaften.

Das Hambacher Schloss bei Neustadt an der Weinstraße. Am 27. Mai 1832 demonstrierten hier etwa 30.000 Menschen für Freiheit, Demokratie und nationale Einheit (© AP)

Demokratien wollen nahezu alle Länder der heutigen Welt sein. Kaum ein politisches Regime bezeichnet sich nicht als demokratisch. Selbst autoritäre Herrschaftssysteme in Asien, Afrika und Lateinamerika berufen sich ebenso auf die Demokratie wie traditionell demokratische Länder der westlichen Welt. Das galt gleichermaßen für die zusammengebrochenen "realsozialistischen" Systeme Mittel- und Osteuropas, die sich als "Volksdemokratie" oder "sozialistische Demokratie" bezeichneten.

Was ist eigentlich Demokratie? Die deutsche Wiedergabe des griechischen Wortes als "Volksherrschaft" ist nicht sehr aussagekräftig. Das Volk kann Herrschaft auf verschiedene Weise ausüben. In den kleinen überschaubaren Stadtstaaten des antiken Griechenlands kam das Volk, das waren damals die freien Männer, auf dem Marktplatz zusammen und stimmte über die Gesetze ab. In den heutigen Großstaaten ist diese Form direkter Demokratie nicht mehr praktikabel. Das Volk kann in der modernen Massendemokratie die Herrschaft nur mittelbar und indirekt ausüben, indem es sie auf Vertreter (Repräsentanten) überträgt.

Die Demokratie des Grundgesetzes

Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Mit diesem Artikel legt das Grundgesetz die Demokratie als die Grundlage und den Rahmen unserer Verfassungsordnung fest. Die Demokratie des Grundgesetzes kann auf einige wenige Prinzipien zurückgeführt werden:

Artikel 20

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Volkssouveränität

Jede staatliche Machtausübung muss durch das Volk legitimiert sein. Die staatlichen Organe müssen entweder, wie die Parlamente, aus Volkswahlen hervorgehen oder, wie die Regierung und die von ihr berufene Verwaltung, von den gewählten Repräsentanten eingesetzt werden. Die Amtsinhaber sind dem Volk bzw. seinen Repräsentanten verantwortlich und können aus ihrem Amt entfernt werden.

Repräsentativsystem

Die Verfassungsgeber haben sich für ein reines Repräsentativsystem entschieden. Das Volk übt die Staatsgewalt nicht direkt aus, sondern überträgt sie durch Wahlen Repräsentanten, den Abgeordneten, die in seinem Auftrag die Entscheidungen im Staat treffen. Die in Art. 20 Abs. 2 genannten Abstimmungen sind nur für den Fall einer Neugliederung der Länder vorgesehen. Einer solchen Neugliederung muss die betroffene Bevölkerung durch Volksentscheid zustimmen.

Dagegen enthalten fast alle Landesverfassungen Bestimmungen über Volksbegehren und Volksentscheide. Die Entscheidung gegen die Aufnahme von Elementen direkter Demokratie in das Grundgesetz wurde durch die negativen Erfahrungen in der Zeit der Weimarer Republik beeinflusst. In den letzten Jahrzehnten wurden immer wieder Forderungen nach einer direkten Beteiligung der Bürger an den politischen Entscheidungen laut. Der Erfolg der Bürgerbewegungen in der ehemaligen DDR gab diesen Forderungen neuen Auftrieb. Die entsprechenden Anträge fanden in der Verfassungskommission von 1992 jedoch nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit.

Mehrheitsprinzip

In einer Demokratie gilt der Grundsatz, dass bei Wahlen und Abstimmungen die Mehrheit entscheidet und dass die Minderheit die Mehrheitsentscheidung anerkennt. Sie hat dafür die Chance, bei künftigen Wahlen und Abstimmungen ihrerseits die Mehrheit zu erringen, und kann erwarten, dass dann ihre Entscheidungen respektiert werden. Das Mehrheitsprinzip ist eine Kompromisslösung. Die Entscheidung der Mehrheit muss nicht "richtig" sein. Das Mehrheitsprinzip gewährleistet aber, dass Konflikte friedlich ausgetragen werden.

Streitbare Demokratie

Die Weimarer Republik hatte es zugelassen, dass ihre Feinde die Demokratie zerstörten. Jede Bestimmung der Weimarer Reichsverfassung konnte mit Zweidrittelmehrheit geändert werden, sogar die Grundrechte konnten außer Kraft gesetzt und die Demokratie beseitigt werden.

Anders als die Weimarer Republik ist die Demokratie des Grundgesetzes nicht nur eine formale Demokratie, sondern eine Wertordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung mit ihren unantastbaren Prinzipien. Das Bundesverfassungsgericht hat das "Bekenntnis zu einer streitbaren Demokratie" im KPD-Urteil des Jahres 1956 so präzisiert:

Das Grundgesetz nimmt "aus dem Pluralismus von Zielen und Werten (...) Grundprinzipien der Staatsgestaltung heraus, die (...) als absolute Werte und unverzichtbare Schutzgüter anerkannt und deshalb entschlossen gegen alle Angriffe verteidigt werden sollen; soweit zum Zwecke dieser Verteidigung Einschränkungen der politischen Betätigungsfreiheit der Gegner erforderlich sind, werden sie in Kauf genommen."

Pro & KontraArgumente für und gegen direkte Demokratie

Pro: Die Zeit ist gekommen, den Bürgerinnen und Bürgern Möglichkeiten direkter Beteiligung an politischen Entscheidungen einzuräumen. Das Deutschland von heute ist mit der Weimarer Republik nicht vergleichbar. Demokratisches Bewusstsein und Informationsgrad der Bevölkerung sind heute ungleich höher als damals.

Pro: Die Verfassungen der meisten alten und aller neuen Länder der Bundesrepublik sehen Volksbegehren und Volksentscheide auf Landes- und kommunaler Ebene vor. Sie sind auch vielfach praktiziert worden, teilweise mit großem Erfolg und ohne negative Begleiterscheinungen.

Pro: Der Missbrauch von Plebisziten kann dadurch ausgeschlossen werden, dass zu bestimmten Problemen – etwa Haushalt, Steuern, Außenpolitik – Volksbefragungen nicht zugelassen werden.

Pro: Die Mindestbeteiligung kann hoch angesetzt werden, um die Durchsetzung von Minderheitsinteressen zu verhindern.

Pro: Es können lange Fristen für eine umfassende Information der Bevölkerung vorgesehen werden, um Manipulationen und Entscheidungen aufgrund kurzfristiger Stimmungen zu erschweren.

Pro: Das repräsentative System wird durch direkte Bürgerbeteiligung nicht abgeschafft, sondern ergänzt. Das Parlament bleibt der Ort politischer Auseinandersetzung und Entscheidung. Volksabstimmungen können jedoch das Parlament zwingen, sich mit Themen zu befassen, die die Gesellschaft bewegen.

Kontra: Der Parlamentarische Rat hat sich aufgrund der Erfahrungen mit Volksentscheiden in der Weimarer Republik für eine reine Repräsentativdemokratie entschieden. Es gibt keinen Grund, an dieser Entscheidung zu rütteln.

Kontra: Elemente direkter Demokratie sind auf kommunaler und Landesebene wegen der Überschaubarkeit der zu entscheidenden Fragen und der geringen Zahl der Abstimmungsberechtigten praktikabel. Für die komplexen Probleme der Bundespolitik sind sie nicht geeignet.

Kontra: Für Volksbefragungen müssen komplizierte politische Probleme auf eine einfache Ja-oder-Nein-Alternative reduziert werden. Entscheidungen in der pluralistischen Demokratie sind aber auf Kompromisse angelegt.

Kontra: Aktive, gut organisierte Minderheiten können ihre Sonder¬ interessen durchsetzen. Ebenso kann es zur Missachtung von Interessen nicht durchsetzungsfähiger Mehrheiten kommen.

Kontra: Der Manipulation würde Tür und Tor geöffnet. Macht würde denen zufallen, die die dem Volk vorzulegenden Fragen formulieren und Zugang zu den Medien haben. Direkte Demokratie ist eine "Prämie für jeden Demagogen" (Theodor Heuss).

Kontra: Ein per Volksabstimmung beschlossenes Gesetz kann leicht den Anschein größerer Legitimität gewinnen. Es ist auch weniger korrigierbar als parlamentarische Entscheidungen. Es könnte sich die Tendenz entwickeln, das Parlament nur noch weniger wichtige Fragen entscheiden zu lassen.

Gefährdungen der Demokratie

Seit mehr als 40 Jahren, zuletzt im Jahr 2009, beantworten drei Viertel der Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik (West) eine Frage des Instituts für Demoskopie, Allensbach – "Glauben Sie, die Demokratie, die wir in der Bundesrepublik haben, ist die beste Staatsform, oder gibt es eine andere, die besser ist?" – positiv: "Die Demokratie ist die beste Staatsform." Die Zahl derer, die eine andere Staatsform vorziehen würden, pendelt zwischen 4 und 18 Prozent. In den neuen Bundesländern hielten 2009 36 Prozent die Demokratie für die beste Staatsform, 24 Prozent glaubten, dass es eine bessere gibt. Die größte Gruppe sind die Unentschiedenen. Eine Umfrage des Polis-Sinus-Instituts im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung im Jahre 2008 mit einer etwas anderen Fragestellung – "Wie gut funktioniert die Demokratie in Deutschland?" – kam zu ähnlichen Ergebnissen. 62 Prozent aller Deutschen sind zufrieden (8 Prozent: funktioniert sehr gut, weitere 54 Prozent: gut). Kritisch waren 37 Prozent (31 Prozent: weniger gut, 6 Prozent: schlecht). In Westdeutschland waren 69 Prozent mit der Demokratie zufrieden, in Ostdeutschland 39 Prozent. Negativ äußerten sich 31 Prozent im Westen und 61 Prozent im Osten.

Es zeigt sich, dass die Zufriedenheit mit der Demokratie weitgehend abhängig ist von der eigenen wirtschaftlichen Lage. Arbeitslose, Hartz-IV-Empfänger und Personen mit niedrigem Haushaltseinkommen sind überproportional kritisch; sie machen das politische System für ihre Lage verantwortlich. Immerhin hält eine große Mehrheit der Deutschen unsere Gesellschaftsordnung für verteidigungswert. 78 Prozent der Deutschen sagen, unsere Gesellschaftsordnung ist es wert, dass man für sie eintritt.

Wir werden daran erinnert, dass die Demokratie in Deutschland nicht ungefährdet ist. Die Demokratie kann in Deutschland nicht, wie in den alten Demokratien des Westens, auf eine ungebrochene Tradition zurückblicken. Die Geschichte der Demokratie in Deutschland war eine Geschichte gescheiterter Versuche. Erst der zweite demokratische Staat ist bisher, trotz aller Schwächen und Mängel, eine Erfolgsgeschichte gewesen. Viele betrachten diese Erfolge als selbstverständlich. Sie erwarten viele Leistungen vom Staat, halten aber selbst Distanz, weil sie meinen, "die da oben machen doch, was sie wollen".

Manche haben ein idealisiertes Bild von einer harmonischen, problemlos funktionierenden Demokratie. Gemessen am Ideal schneidet die Realität schlecht ab. Eine harmonische, konfliktfreie Gesellschaft existiert jedoch nirgendwo. Wenn die Demokratie nicht die ideale Ordnung von Staat und Gesellschaft ist, so ist bisher jedenfalls noch keine bessere erfunden worden. Sie ist die einzige, die ein System von Spielregeln zur Verfügung stellt, in dem Konflikte friedlich ausgetragen, Kompromisse gefunden und Fehler korrigiert werden können.

Aus: Pötzsch, Horst: Die Deutsche Demokratie. 5. überarbeitete und aktualisierte Auflage, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2009, S. 9-12.

Fussnoten

Der Historiker und Politologe Horst Pötzsch war bis 1992 Leiter der Abteilung "Politische Bildung in der Schule" der Bundeszentrale für politische Bildung.