In der Präambel des Grundgesetzes ist der Wille Deutschlands festgeschrieben, "in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen". Dieses Ziel verwirklicht die Bundesrepublik mit der Mitgliedschaft in zahlreichen Internationalen Organisationen und Zusammenschlüssen. Herausragend sind dabei die Europäische Union, die NATO und die Vereinten Nationen.
Der Europarat und die Europäische Union verbinden Deutschland mit den anderen europäischen Ländern. Während die Europäische Union 27... Mehr lesen
1993 trat der Maastrichter Vertrag in Kraft. Mit ihm sollte die Europäische Gemeinschaft zu einer politischen Union zusammenwachsen und der... Mehr lesen
Mit der Blockade der Westsektoren Berlins erreichte der Ost-West-Konflikt 1948/49 einen ersten Höhepunkt. Als Reaktion darauf entstand 1949... Mehr lesen
Die Vereinten Nationen haben sich die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit auf Grundlage der Menschenrechte zum Ziel... Mehr lesen