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Meinung: Staatsziel Deutsch

Holger Klatte

/ 7 Minuten zu lesen

Der Zusatz "Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch" im Grundgesetz betone die herausragende Stellung des Deutschen als grundsätzliches Verständigungsmittel in unserer Gesellschaft, meint Holger Klatte vom Verein Deutsche Sprache.

Holger Klatte

In regelmäßigen Abständen fordern Politiker in Deutschland, dass die deutsche Sprache im Grundgesetz verankert werden soll. Handelt es sich hierbei nur um eine wirkungslose, aber aufwändige Ergänzung, welche im Wahlkampf konservative Wähler überzeugen soll? Oder lassen sich daraus tatsächlich politische Entscheidungen ableiten, welche das Ansehen der deutschen Sprache steigern?

Ansehensverlust


Am Landgericht Köln tagte im Mai 2010 erstmals eine sogenannte "internationale Kammer". Eine belgische Aktiengesellschaft hatte ein Bonner Unternehmen wegen Vertragsbruchs verklagt. [1] Die Parteien verhandelten auf Englisch. Der Richter sprach englisch, die Zeugen wurden auf Englisch befragt, das Urteil und alle Prozessakten lagen in englischer Sprache vor. Diese internationale Kammer gehört zu einem Versuch, Gerichtsverhandlungen in Deutschland ohne Dolmetscher vollständig in englischer Sprache abzuwickeln. Die Justizminister der Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg hatten diesen Vorschlag in den Bundesrat eingebracht. Begründung: Weltweit tätige Unternehmen verhandeln lieber auf Englisch. Einträgliche Wirtschaftsprozesse könnten auf diese Weise an Gerichte in Deutschland gelockt werden. Deswegen sei das Deutsche als Sprache vor Gericht nicht mehr zeitgemäß.

An der Zulassung des Englischen würden also besonders Rechtsanwalts-Kanzleien verdienen, die für die Prozessparteien tätig sind. Das Vorhaben hat nur einen Nachteil: Dem Gerichtssaal bleiben all jene fern, die in Wirtschaftsenglisch nicht mithalten können. Eine Grundregel des Gerichtsverfassungsgesetzes aus dem Jahr 1879 würde abgeschafft, denn dort ist festgelegt, dass die Sprache bei Gericht grundsätzlich das Deutsche ist, um die Öffentlichkeit an juristischen Entscheidungen teilhaben zu lassen.
Aber wen würde es wundern, wenn die Weltsprache Englisch das Deutsche auch an den Gerichten nach und nach ablöste? Denn seit einigen Jahrzehnten ist zu beobachten, dass sich die deutsche Sprache aus immer mehr Wortschatzbereichen zurückzieht: Wissenschaftler an den Universitäten forschen und lehren zunehmend auf Englisch. Unternehmen, z.B. die Siemens AG, bestimmen selbst an Standorten in Deutschland das Englische als Arbeitssprache. Die Sprache der Werbung ist hochgradig durch das Englische beeinflusst. Texter, Wissenschaftler und Manager sind offensichtlich der Ansicht, dass sich Englisch zum Verkaufen, als Blickfänger auf Plakaten und für das Vermitteln von Wissen besser eignet. Sprachwissenschaftler bezeichnen das als Domänenverlust des Deutschen.

Sprachregelungen


Diese Neigung hin zum Englischen verunsichert die Mitglieder der deutschen Sprachgemeinschaft. Deswegen rufen viele nach einem besseren gesetzlichen Schutz für die deutsche Sprache. Der Paragraph 23 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, welcher bereits jetzt das Deutsche als Amtssprache festlegt, zeigt demnach nicht genügend Wirkung. Manche wünschen sich, dass ein solches Gesetz Geschäften vorschreibt, ihre Schaufenster und Werbeplakate auf Deutsch zu beschriften. Aber wäre dies ein Ende von Summer-Sale, Coffee-to-go und X-mas shopping?
Wohl kaum. Der Sprachgebrauch einzelner, auch der von Händlern und Werbefachleuten, ist auf diese Weise nicht regelbar. Eine Sprache lässt sich durch gesetzlichen Schutz nicht generell vor dem Einfluss des Englischen abschirmen. Gefragt sind politische Regelungen, die das Ansehen der deutschen Sprache als Ganzes erhöhen.

Das Grundgesetz enthält neben den Grundrechten und der politischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland auch Regelungen über nationalstaatliche Merkmale, welche für die Bevölkerung eine besondere Bedeutung haben. So erklärt Artikel 20 des Grundgesetzes Berlin zur deutschen Hauptstadt und macht die Farben Schwarz-Rot-Gold zu Nationalfarben. Die deutsche Sprache fehlt an dieser Stelle und damit auch die Feststellung, dass diese Sprache für unsere Nation, für unser Zusammenleben und für das politische Handeln eine herausgehobene Bedeutung hat. Teilweise geht die rechtswissenschaftliche Literatur zwar davon aus, dass die deutsche Sprache bereits Verfassungsrang hat, weil die Sprache des Grundgesetzes selbst Deutsch ist. Aber eine namentliche Nennung des Deutschen würde eine besondere Wertschätzung gegenüber dem Kulturwert Sprache ausdrücken. Nicht nur die Funktion des Deutschen als das wichtigste Verständigungsmittel würde anerkannt, sondern auch seine besonderen Aufgaben in dieser Gemeinschaft – nämlich als Gerüst für bestimmte kulturelle Ausdrucksformen und als ein Grundmerkmal zur Identifikation. In der Europäischen Union haben 17 der 27 EU-Staaten ihre Sprachen als Ausdruck ihrer Kultur in den jeweiligen Verfassungen festschreiben lassen. Der Artikel 8 der österreichischen Bundesverfassung lautet:

"Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Staatssprache der Republik."

Auch die Schweiz legt ihre Sprachregelungen in Artikel 70 der Bundesverfassung fest:

"Die Amtssprachen des Bundes sind Deutsch, Französisch und Italienisch."

In Frankreich ist seit 1631 ganz offiziell die Gelehrtengesellschaft Académie Française für die Pflege und Weiterentwicklung des Französischen zuständig. Zwei Sprachgesetze regeln die Aufgaben des Staates in Bezug auf die französische Sprache. [2] Der erste Satz in Art. 2 der Verfassung lautet: "Die Sprache der Republik ist Französisch."

Aus diesen Regelungen ergibt sich ein umfangreiches Betätigungsfeld für die Sprachkritik und die Sprachpflege. Seit 1972 erarbeiten Terminologiekommissionen den französischen Wortschatz für verschiedenen Themenbereiche. In offiziellen Textsorten: Gebrauchsanweisungen, Garantieurkunden, Rechnungen, Stellenanzeigen und Arbeitsverträgen, auf Schildern und Wegweisern sowie in allen sprachlichen Äußerungen des französischen Staates und der ihm angegliederten Einrichtungen müssen die französischen Ersatzwörter verwendet werden. So sagen die Franzosen für PC ordinateur oder logicièl für Software. Auch englischen Werbesprüchen müssen französische Übersetzungen beigegeben sein.

Die Franzosen leisten somit einen Beitrag zur Vereinheitlichung der Fachterminologie, zum Beispiel im Bereich des Internet, und in der Folge auch des gemeinsprachlichen Fachwortschatzes. Die französische Sprachgemeinschaft macht zudem deutlich, das Fragen zur Stellung und zur Entwicklung der Landessprache in der Politik und der Gesellschaft einen besonderen Stellenwert genießen.

Deutsch ins Grundgesetz?


Ein entsprechender Zusatz im Grundgesetz wäre noch lange kein Sprachgesetz, wie es die Franzosen haben. Zunächst einmal würde die Sprachgemeinschaft ein Zeichen dafür setzen, dass ihr das Ansehen der deutschen Sprache wichtig ist.

Der Zusatz "Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch" drückt aus, dass die deutsche Sprache in diesem Land eine herausgehobene Stellung genießt. Diese Anerkennung kommt vor allem auch jenen Gesellschaftsgruppen zugute, die einen besonderen Bezug zur deutschen Sprache haben, zum Beispiel Schriftsteller, Journalisten und Lehrer. Und sie würde von eben diesen Gruppen einfordern, ein Stück weit Verantwortung für die Weiterentwicklung des Kulturguts Sprache zu übernehmen.

Die direkten rechtlichen Folgen wären überschaubar. Eine Grundlage dafür, um Händler und Unternehmen wegen englischer Werbesprüche oder Schaufensterauslagen zu verklagen, bietet eine Festlegung des Deutschen im Grundgesetz nicht. Eine solche Klagewelle wäre somit nicht zu befürchten.

Der Verfassungszusatz ermöglicht aber durchaus praktische Anwendungen. So bekäme die deutsche Sprache mehr Gewicht bei allen politischen Entscheidungen, die sprachliche Angelegenheiten betreffen. Bei einer Reform der Lehrpläne an Schulen erhielte der Anteil des Deutschunterrichts größeres Gewicht. Auch in der Zuwanderungspolitik würde deutlich gemacht, dass die deutsche Sprache, welche als Staatsziel in der Verfassung steht, eine Grundvoraussetzung dafür ist, in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Somit bekämen die Kommunen bessere Argumente dafür, Geld für Sprachkurse einzufordern.

Keineswegs richtet sich die Festschreibung des Deutschen gegen andere Sprachen. Die Minderheitensprachen in Deutschland (z.B. Sorbisch, Dänisch) aber auch die Muttersprachen von Zuwanderern (z.B. Türkisch) sind dadurch nicht betroffen. Es würde aber deutlich gemacht, dass Deutsch das grundsätzliche Verständigungsmittel ist und in unserer Gesellschaft einen besonderen Rang einnimmt.

VDS-Forderung und politische Entwicklung


Der gemeinnützige Verein Deutsche Sprache e.V. (VDS) war die erste Organisation, welche sich für eine entsprechende Grundgesetzänderung aussprach. Der VDS hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Unterstützer für dieses Vorhaben, auch in der Politik, geworben. Die Mitglieder des Vereins sammelten Tausende Unterschriften und gaben Pressemitteilungen dazu heraus[3] 2008 schien die VDS-Forderung in greifbare Nähe zu rücken. Der saarländische CDU-Ortsverein Völklingen brachte einen gleichlautenden Antrag auf dem CDU-Bundesparteitag Anfang Dezember 2008 in Stuttgart ein. Dort beschloss die CDU, die Partei solle sich dafür einsetzen, dass das Grundgesetz in Artikel 22 um den vom VDS geforderten Zusatz ergänzt werde. Der Beschluss kam gegen den Willen der Parteispitze zustande, die den Antrag lieber an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion weitergereicht hätte. Er löste eine breite Debatte quer durch alle Parteien aus. [4] In Online-Umfragen großer Zeitungen sprachen sich zum Teil mehr als 70 Prozent der Teilnehmer für die Aufnahme der deutschen Sprache ins Grundgesetz aus.[5] In einer repräsentativen Untersuchung der Technischen Universität Dresden im Februar 2009 wünschen sich 85 Prozent der Deutschen, dass ein Artikel aufgenommen wird, der Deutsch als Sprache der Bundesrepublik definiert. [6] Begründet wurde der Antrag des CDU-Ortsvereins damit, dass die deutsche Sprache in Deutschland nur in verschiedenen nachgeordneten Gesetzen, nicht aber im Grundgesetz als Landessprache festgelegt sei. Im Wortlaut:

"Es entspricht der Bedeutung der deutschen Sprache, dass sie neben den nationalen Symbolen Bundesflagge und Hauptstadt in Artikel 22 des Grundgesetzes Verfassungsrang erhält. Unsere Sprache ist Voraussetzung unserer kulturellen Identität und geistige Lebensgrundlage, um Kultur und Werte der Gesellschaft zu verstehen und weiterzuentwickeln, auch in Verantwortung für künftige Generationen. Durch die Erhebung der deutschen Sprache in den Verfassungsrang machen wir deutlich, welche Bedeutung und Wertschätzung wir unserer Sprache einräumen.

Das Beherrschen der deutschen Sprache ist eine unverzichtbare und durch nichts zu ersetzende Voraussetzung einer gelungenen Integration. Gerade Bürgerinnen und Bürger unseres Landes mit Migrationshintergrund können deshalb eine solche Verfassungsergänzung als Ansporn begreifen, die deutsche Sprache als Schlüssel für eine erfolgreiche Integration zu verstehen. Des Weiteren würde man der berechtigten Forderung nachhaltig Gewicht verleihen, dass in der Europäischen Union Deutsch als Arbeitssprache endlich gleichberechtigt neben Englisch und Französisch Verwendung findet.[7]

Die CDU stellt seit der Bundestagswahl 2009 zusammen mit der FDP die Regierung. Bei den Koalitionsverhandlungen diskutierten beide Lager über den Unterpunkt im CDU-Parteiprogramm. Die FDP war sogar bereit, der Forderung zuzustimmen unter der Voraussetzung, die Sprache unter dem Stichwort der Kulturförderung als Staatsziel in der Verfassung zu verankern. Im Koalitionsvertrag taucht diese Formulierung allerdings nicht mehr auf.

Im Verlauf des Jahres 2010 machten einige Politiker darauf aufmerksam, dass über die Grundgesetzergänzung zugunsten der deutschen Sprache weiterhin verhandelt werden könnte. Auch gegen die Zulassung des Englischen als allgemeine Verhandlungssprache vor internationalen Strafkammern in Deutschland wurde auf diese Weise argumentiert. Ein Verfassungsbekenntnis würde einem weiteren Domänenverlust des Deutschen sicherlich entgegenwirken.

[1] Schödel, Ulrike, "Justiz spricht jetzt auch Englisch", in: Kölner Stadtanzeiger vom 11.5.2010.
[2] Wortlaut des CDU-Antrages.
[3] Braselmann, Petra, Sprachpolitik und Sprachbewusstsein in Frankreich heute. Tübingen 1999, 7.f.
[4] Vgl. Pressemitteilung des VDS: "CDU folgt dem VDS" vom 2.12.2008.
[5] Vgl. Sonstige Beschlüsse des 22. Parteitages der CDU Deutschlands 02.12.2008, S. 2.
[6] BILD AM SONNTAG vom 3.12.2008: 73 Prozent; Welt-online: 76 Prozent.
[7] Vgl. 60 Jahre Grundgesetz. Deutsch im Spannungsfeld von Europäisierung und Regionalisierung. Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung. 2009.

Fussnoten

Holger Klatte ist Germanist. Studium und Promotion an der Universität Bamberg. Seit 2008 Geschäftsführer des VDS und Redakteur der VDS-Zeitung Sprachnachrichten.