Von Niedriglöhnen kann gesprochen werden, wenn der Bruttostundenverdienst einen bestimmten Schwellenwert in Prozent des Durchschnittsverdienstes unterschreitet. Strittig bei Aussagen zu sozialen und sozialpolitischen Folgen sind folgende Punkte, weil sie letztlich nur normativ zu beurteilen sind:
welcher Prozentsatz des Durchschnittsverdienstes als maßgeblich angesehen wird,
ob der Durchschnitt als arithmetisches Mittel oder Median berechnet wird,
welche Datenquelle aussagefähig ist und
welche Einkommen aus welchen Beschäftigungsverhältnissen einzubeziehen sind (z.B. nur Vollzeitbeschäftigte oder auch Teilzeitbeschäftigte, nur reguläre Beschäftigungsverhältnisse oder auch Ausbildungsverhältnisse, Mini-Jobs und Aushilfstätigkeiten, nur die Regelvergütung oder auch Überstundenzuschläge).
Entsprechend der jeweils getroffenen Annahmen und Berechnungsverfahren kommen die vorliegenden Erhebungen und Auswertungen zu unterschiedlichen Ergebnissen über die Größe des Niedriglohnsektors.
Um beurteilen zu können, ob Niedriglöhne das Ergebnis niedriger Lohnsätze oder geringer Arbeitszeiten sind, muss zudem der Einfluss unterschiedlicher Arbeitszeitdauern ausgeschaltet werden. Individuelle Arbeitszeiten unterhalb des Vollzeitstandards sind nicht nur Ergebnis freier Entscheidungen über die individuelle Dauer der Arbeitszeit; in nicht wenigen Fällen handelt es sich auch um unfreiwillige Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich, weil dies die einzige Möglichkeit ist, einen Arbeitsplatz zu erhalten bzw. zu behalten. Letztlich sind deshalb nur Stundenverdienste ein geeigneter Indikator, wenn man auch Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse berücksichtigen will.
Unter Einbeziehung aller Beschäftigungsverhältnisse und einer Definition von Niedrigverdiensten als Stundenverdienste unterhalb von zwei Dritteln des Medians kommt das Institut Arbeit und Qualifikation auf der Datenbasis des Sozio-Oekonomischen Panels zu dem Befund (vgl. Abbildung "Entwicklung des Niedriglohnrisikos in Deutschland 1995 bis 2018, in Prozent der Beschäftigten"), dass 2018
der Schwellenwert des Niedriglohns im gesamtdeutschen Durchschnitt bei 11,21 Euro liegt und
gut ein Fünftel aller Beschäftigten in Deutschland (21,8 Prozent) im Niedriglohnsektor arbeitet.
Seit 1995 zeigt sich ein starker Anstieg des Niedriglohnsektors; seit 2006 verharrt die auch im internationalen Vergleich sehr hohe Quote auf einem konstanten Niveau. Diese Konstanz des Anteilswertes verdeckt jedoch, dass die absoluten Beschäftigtenzahlen mit Niedriglöhnen weiter zugenommen haben. 2018 arbeiteten rund 7,8 Mio. Personen (einschließlich Rentner*innen sowie Schüler*innen und Studierende) zu einem Stundenlohn von weniger als 11,21 Euro.
Für diese Entwicklung sind mehrere Faktoren verantwortlich, so vor allem die Ausweitung des durch Kleinbetriebe dominierten Dienstleistungssektors, die rückläufige Durchsetzungsmacht von Gewerkschaften und Betriebsräten und die Erosion der Tarifbindung. Auch die Privatisierung von ehemaligen Staatsbetrieben und die Deregulierung der Dienstleistungsmärkte sind zu nennen.
Dazu ein prägnantes Beispiel: Der beamtete Briefträger bei der vormaligen Deutschen Bundespost war in den mittleren Dienst eingestuft und materiell wie sozial relativ gut abgesichert. Die heutigen Zusteller in den privatwirtschaftlichen Briefdiensten sind als Angestellte womöglich befristet und/oder auf Teilzeitbasis beschäftigt, haben keinen Schutz durch Betriebsräte und Tarifverträge und beziehen einen niedrigen Stundenlohn. Sie fallen damit in den Bereich prekärer Beschäftigungs- und Einkommensverhältnisse.
Zudem ist die Ausweitung von Niedriglöhnen durch die sog. Hartz-Reformen verstärkt und beschleunigt worden. Vor allem zwischen 2002 und 2007 lässt sich ein besonders deutlicher Anstieg des Niedriglohnanteils feststellen. So sehen die Regelungen des SGB II vor, dass jede Arbeit, soweit sie nicht gegen Gesetz oder die guten Sitten verstößt, anzunehmen ist. Auch Arbeiten sind zumutbar, deren Entlohnung unterhalb des Tariflohns oder des ortsüblichen Entgelts liegt, oder bei denen aufgrund niedriger Lohnsätze oder geringer Arbeitszeit das erzielte Einkommen das Grundsicherungsniveau unterschreitet, oder die im Rahmen von Eingliederungsleistungen als "Arbeitsgelegenheiten" angeboten werden. Flankiert werden diese Bestimmungen durch die Normierung und auch Durchsetzung von strengen Sanktionsmechanismen, die bis hin zum völligen Entzug der Leistungen reichen können .
Insgesamt ist der Druck gestiegen, eine Arbeit zu den auch schlechtesten Konditionen anzunehmen – vor allem im Bereich atypischer und prekärer Beschäftigungsverhältnisse (Leiharbeit, befristete Beschäftigung, Teilzeitarbeit, Minijobs), in denen Niedriglöhne stark verbreitet sind. Die Erwartungen, dass eine Niedriglohnbeschäftigung ein Sprungbrett auf eine besser bezahlte Tätigkeit ist, haben sich hingegen nicht erfüllt .
Bei den Beschäftigten im Niedriglohnsektor handelt es sich nicht um eine homogene Gruppe (vgl. Abbildung: "Struktur der Niedriglohnbeschäftigten 2018"). Ein besonders hohes Risiko tragen vor allem:
Mini-Job-Beschäftigte (81,6 Prozent),
Jugendliche (unter 25jährige: 51,8 Prozent),
Unqualifizierte (Beschäftigte ohne Berufsausbildung: 45,9 Prozent),
befristet Beschäftigte (40,2 Prozent),
Ausländer (33,6 Prozent) und
Frauen (27,9 Prozent).
Diese Niedriglohnquoten müssen allerdings mit ihren Beschäftigungsanteilen gewichtet werden, um einen aussagefähigen Eindruck über die Struktur des Niedriglohnsektors in Deutschland zu erhalten. Denn da die "Risikogruppen" teilweise nur klein sind, setzt sich der Niedriglohnsektor mehrheitlich aus anderen Gruppen zusammen. Unter allen Beschäftigten im Niedriglohnsegment dominieren:
Beschäftigte mit Berufsausbildung (64,6 Prozent),
Deutsche (81,2Prozent),
unbefristet Beschäftigte (76,9 Prozent) und
Vollzeitbeschäftigte (39,4 Prozent).
Im Niedriglohnbereich befinden sich demnach weit überwiegend Beschäftigte mit einer Berufsausbildung und in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis. Und nahezu die Hälfte der Betroffenen arbeitet auf Vollzeitbasis. Dies weist darauf hin, dass es sich im Niedriglohnbereich keinesfalls ausschließlich um einfache Tätigkeiten handelt.