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Armutsrisiken älterer Menschen | Verteilung von Armut + Reichtum | bpb.de

Verteilung von Armut + Reichtum Verteilung - ein kontroverses Thema Bedeutung und Aktualität der Verteilungsfrage Verteilungsdimensionen - Verteilung von was? Ebenen der Einkommensverteilung Sozialstaat und Einkommensumverteilung Begriffe und Indikatoren Funktionelle Einkommensverteilung Arbeitseinkommen Verfügbare Haushaltseinkommen Vermögensverteilung Armutsrisikoquoten und Grundsicherungsquoten Reichtumsquoten Datengrundlagen Datenprobleme Gesamtwirtschaftliche Einkommensverteilung Arbeitnehmereinkommen Verdienststruktur Alte und neue Bundesländer Tarifentgelte und Tarifbindung Niedriglöhne Mindestlöhne 450 Euro Beschäftigung/Minijobs Gender Pay-Gap Nettoverdienste Einkommensverläufe Lohnhöhe und Lohnersatzleistungen Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit Selbstständigkeit - ein komplexes Feld Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit Haushaltseinkommen Auf die Haushaltseinkommen kommt es an Brutto- und Nettoeinkommen der privaten Haushalte Verteilung der Haushaltsnettoeinkommen Verteilung der Nettoäquivalenzeinkommen Anhaltende Zunahme der Ungleichheit Einkommensarmut Relative Einkommensarmut Armutsrisikoquoten im Zeitverlauf Armutsrisikoquoten im regionalen Vergleich Armutsrisiken besonders betroffener Personengruppen Armutsrisiken von Kindern und Familien Armutsrisiken älterer Menschen Armutsrisiken von Ausländer*innen Grundsicherung als Einkommensminimum Prinzipien und Berechnung der Grundsicherung Empfängerzahlen und Dunkelziffer der Nicht-Inanspruchnahme Grundsicherung und Armutsrisiko Hartz IV: Grundsicherung für Arbeitsuchende Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Leistungen an Asylbewerber Einkommensreichtum Defizite der Reichtumsforschung Messverfahren Zeitliche Entwicklung und regionale Unterschiede Spitzeneinkommen Vermögensverteilung Methodische Fragen Verteilungskennziffern im Vergleich Gruppenspezifische Befunde Vermögensarmut Vermögensreichtum, Superreiche Entstehung und Nachhaltigkeit Überschuldung Steuern und Beiträge Steuern, Beiträge und Sozialleistungen Steuerarten und Steuerbelastung Verteilungswirkungen von Steuern Verteilungswirkungen von Sozialversicherungsbeiträgen Verbindungen von Beiträgen und Leistungen der Sozialversicherung Zusammenwirken von Steuern und Beiträgen Steuern und Beiträge im internationalen Vergleich Folgen einer wachsenden Ungleichheit Erosion der Mittelschicht Ökonomische Instabilität Gefährdung des Zusammenhalts Verringerung von Einkommensungleichheit und Armutsrisiken Grundlagen der Verteilungspolitik Erwerbsbeteiligung und prekäre Beschäftigung Lohnersatzleistungen Grundsicherung und Armutsbekämpfung Steuerpolitik als Verteilungspolitik Einkommensumverteilung Bedingungsloses Grundeinkommen Privatisierung der Sozialversicherung Internationaler Vergleich Mittlere Position Deutschlands Vergleich von Industrieländern Vergleich von Schwellenländern Vergleich von Entwicklungsländern Der Welthunger-Index Infografiken Glossar Literatur und Daten Redaktion

Armutsrisiken älterer Menschen

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

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Armut im Alter ist vor allem deshalb ein großes Problem, weil die Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, ihre Einkommenslage aktiv zu verändern. Sie sind auf die Leistungen der Alterssicherungssysteme angewiesen. Entscheidend ist, ob diese Leistungen ausreichend hoch sind, um nach dem Altersübergang einen gravierenden Absturz im Lebensstandard zu verhindern.

Gerade jene Beschäftigte, die aufgrund ihrer Erwerbsbiografie nur geringe Rentenansprüche zu erwarten haben, sind am wenigsten in der Lage, mit ihrem ohnehin geringen Einkommen noch zusätzlich vorzusorgen. (© picture-alliance/dpa)

Wenn das an der Einkommensverteilung bemessene Risiko der relativen Einkommensarmut betrachtet wird, dann zeigen die aktuellen Daten mit den üblichen Abweichungen zwischen den Datenquellen, dass das Armutsrisiko im höheren Lebensalter in etwa auf der Höhe des allgemeinen Armutsrisikos (der Gesamtbevölkerung) liegt, aber mit steigender Tendenz. Eine besondere Betroffenheit Älterer lässt sich also (noch) nicht feststellen (vgl. Abbildung "Armutsgefährdungsquoten nach soziodemografischen Merkmalen 2009 und 2019").

Allerdings weisen die Befunde darauf hin, dass die Risikoquoten im Verlauf der Jahre seit 2009 deutlich angestiegen sind: Bei den über 65-Jährigen von 11,9 Prozent (2009) auf 15,7 Prozent (2019). Dies gilt gleichermaßen, wenn die Gruppe der Rentner*innen und Pensionär*innen betrachtet wird. Hier zeigt sich ein Anstieg von 12,1 Prozent auf 17,1 Prozent. Leider unterscheiden die ausgewiesenen Daten der amtlichen Statistik nicht zwischen Rentner*innen und Pensionär*innen. Die Zusammenfassung führt nämlich zu einer Unterschätzung des Armutsrisikos von Rentner*innen, da die deutlich höheren Pensionen aus der Beamtenversorgung (vgl. Bundeszentrale für politische Bildung: "Interner Link: Dossier Rentenpolitik") den Einkommensdurchschnitt nach oben ziehen.

Zu beachten ist aber auch, dass Ältere bei den Kennziffern zur materiellen Deprivation besser abschneiden als Jüngere. Auch ihre subjektiven Bewertungen der eigenen materiellen Lage sind seltener ganz schlecht als bei Jüngeren (vgl. "Interner Link: Dossier Rentenpolitik").

Armutsgefährdungsquoten nach soziodemografischen Merkmalen 2009 und 2019 (Interner Link: Grafik zum Download) (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Ältere Menschen sind von den Leistungen der einzelnen Alterssicherungssysteme abhängig und können die Höhe der individuellen Renten nicht mehr beeinflussen. Im Dossier "Rentenpolitik" der Bundeszentrale für politische Bildung wird ausführlich auf die Problematik der Altersarmut eingegangen, so dass es an dieser Stelle genügt, eine kurze Zusammenfassung vorzunehmen. Ganz grundsätzlich gilt auch bei der Altersarmut die Feststellung, dass es auf das Gesamteinkommen der Älteren im Haushaltskontext ankommt, wenn "arm" von "nicht-arm" zu unterscheiden ist. Niedrige Renten aus der Rentenversicherung alleine sind also noch kein zuverlässiger Indikator für das Vorliegen von Altersarmut, da neben den gesetzlichen Renten (Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten) auch Einkünfte aus der betrieblichen und privaten Altersvorsorge sowie aus weiteren Systemen (Beamtenversorgung usw.) und anderen Einkommensquellen berücksichtigt werden müssen. Bei Ehepartnern ist es entscheidend, wie hoch das gemeinsame Alterseinkommen ausfällt. Ob nun ein niedriges Gesamteinkommen im Alter das Existenzminimum unterschreitet und das Kriterium "Armut" erfüllt, hängt von der Festlegung einer Armutsschwelle ab. Es muss ein Grenzwert bestimmt werden

Die mit Abstand höchste Bedeutung für die Einkommenslage im Alter haben die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten). Die Vorstellung nun, dass gerade niedrige gesetzliche Renten durch Renten aus der privaten und betrieblichen Altersvorsorge aufgestockt werden, entspricht nicht der Realität. Im Gegenteil zeigen die vorliegenden empirischen Befunde, dass weder die private Vorsorge noch die betriebliche Altersversorgung die Sicherungslücken im unteren Einkommensbereich abdecken. Zur Aufstockung von Niedrigrenten und zur Vermeidung möglicher Armutslagen tragen sie wenig bei. Gerade jene Beschäftigte, die aufgrund ihrer Erwerbsbiografie nur geringe Rentenansprüche zu erwarten haben, sind am wenigsten in der Lage, mit ihrem ohnehin geringen Einkommen noch zusätzlich vorzusorgen. Insofern wirkt die ergänzende Altersvorsorge in einem hohen Maße sozial selektiv .

An Bedeutung gewonnen haben Nebenverdienste im Alter. Diese Möglichkeit ist jedoch nicht von dauerhafter Natur; sie endet spätestens dann, wenn der gesundheitliche Status auch eine Nebenerwerbstätigkeit nicht mehr zulässt. Dies ist vor allem im höheren Alter der Fall, d.h. in der Altersgruppe von ca. 75 Jahren und älter, in einem Lebensalter also, in dem die Risiken von schweren Krankheiten, Behinderungen und Pflegebedürftigkeit – verbunden mit entsprechend steigenden Ausgaben – an Bedeutung gewinnen.

Die Daten über das aktuelle Ausmaß der Altersarmut sagen noch nichts über die zukünftigen Entwicklungen aus. Denn die gegenwärtige Verteilungsstruktur der Renten ist ein Spiegelbild von teilweise bereits sehr lange zurückliegenden Erwerbsmustern und -verläufen. Zumindest teilweise verschleiert deshalb die (noch) nur etwa durchschnittliche Betroffenheit, dass längst ein Trend eingesetzt hat, der auf mittlere und längere Frist zu einem deutlichen Anstieg von Niedrigrenten und der Angewiesenheit auf Leistungen der Grundsicherung führen wird. In welchem Maße es in Zukunft zu einer wachsenden Zahl von Niedrigrenten kommt, hängt im Wesentlichen von zwei unterschiedlichen Faktoren ab. Zum einen ist zu fragen, wie sich die Erwerbsbiografien und damit die individuellen Rentenanwartschaften der in den Rentenbezug nachrückenden Kohorten entwickeln werden. Zum anderen ist zu analysieren, welche Auswirkungen es hat, wenn infolge der Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel die Renten nur noch begrenzt der allgemeinen Einkommensentwicklung folgen und dementsprechend das Rentenniveau kontinuierlich sinkt .

Hinsichtlich der Entwicklungsrichtung der Rentenanwartschaften kommen die vorliegenden Arbeitsmarktanalysen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass sich in den zurückliegenden Jahren auf dem Arbeitsmarkt ein Risiko- und Problempotenzial aufgebaut hat. Für eine wachsende Zahl von Beschäftigten ist es schwieriger geworden, eine durchgängige und zugleich langandauernde versicherungspflichtige Beschäftigung zu realisieren. Zugleich hat die Verbreitung von Niedriglöhnen deutlich zugenommen. Erwerbsunterbrechungen, kurze Versicherungsverläufe und Niedriglöhne sind mittlerweile nicht mehr nur (aber immer noch weit überwiegend) ein Problem von Frauen. Die Umbrüche, die den Arbeitsmarkt verändern, betreffen auch Männer. So zeigen die empirischen Befunde, dass die jüngeren Kohorten bereits heute deutlich stärker und häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen sind als die rentennahen Jahrgänge sowie die Bestandsrentner*innen. Zu merklichen Lücken bei den Versicherungsjahren kommt es vor allem dann, wenn es sich bei der Arbeitslosigkeit nicht nur um eine kurzfristige und einmalige Episode handelt, sondern wenn der Ausschluss aus dem Erwerbssystem für längere Zeit andauert und/oder wenn die berufliche Wiedereingliederung nicht dauerhaft gelingt und durch eine erneute Arbeitslosigkeit abgelöst wird .

An Bedeutung gewonnen haben diskontinuierliche Erwerbsverläufe, die durch mehrfache Wechsel zwischen Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit, regulärer und prekärer Beschäftigung sowie abhängiger und selbstständiger Arbeit charakterisiert sind. Der Großteil der selbstständigen Tätigkeiten – und hier insbesondere der Soloselbstständigkeit - unterliegt keinem obligatorischen Alterssicherungssystem; da die Betroffenen nicht oder nur unzureichend freiwillig vorsorgen (können), führt dies unmittelbar zu Lücken bei der Absicherung im Alter . Gleichermaßen problematisch ist es, wenn die Erwerbsverläufe mit Arbeitszeiten einhergehen, die den Vollzeitstandard deutlich unterschreiten. Denn eine Arbeitszeit im unteren Stundenbereich wird selbst bei Stundenlöhnen, die auf mittlerem Niveau liegen, nur zu einem geringen, unter dem Durchschnitt liegenden Monatseinkommen führen. Entsprechend der Rentenberechnungsformel resultieren daraus auch nur niedrige Entgeltpunkte.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass von niedrigen Entgeltpunkten am Ende des Arbeitslebens in erster Linie Langzeitarbeitslose, nicht abgesicherte Selbstständige, zugewanderte Personen sowie Beschäftigte in prekären Arbeitsverhältnissen und in Niedriglohnbranchen betroffen sind und sein werden. Das Risikomaß wächst, wenn die kritischen Positionen und Phasen über eine längere Zeit andauern und nicht durch "bessere" Phasen überkompensiert werden. Auch die Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung im Alter werden sich – wie schon jetzt – im Wesentlichen aus diesen Personengruppen zusammensetzen. Ein Teil der Personen, die aktuell SGBII/Hartz IV-Leistungen beziehen, insbesondere wenn sie Langzeitleistungsbezieher sind, dürfte mit Erreichen der Altersgrenze in die Altersgrundsicherung "hineinwachsen". Schon jetzt sind rund drei Viertel derjenigen, die mit Erreichen der Altersgrenze die Grundsicherungsleistung bezogen haben, zuvor Empfängerinnen und Empfänger einer anderen Fürsorgeleistung (so vor allem Arbeitslosengeld II und Grundsicherung wegen Erwerbsminderung) gewesen.

Als Ausdruck von Altersarmut kann insofern auch der Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) angesehen werden. Dieser Indikator macht deswegen Sinn, da ja zwei politisch festgelegte Leistungen miteinander verglichen werden. Als "arm" können dann jene älteren Menschen bezeichnet werden, deren Gesamteinkommen im Haushaltskontext so niedrig ist, dass sie Anspruch auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung haben (vgl. "Interner Link: Grundsicherung als Einkommensminimum"). Allerdings ist die gewichtige Problematik der "Dunkelziffern" (versteckte Armut) zu beachten.

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Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee ist Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.