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Erhöhung der Erwerbsbeteiligung, Vermeidung von prekärer Beschäftigung | Verteilung von Armut + Reichtum | bpb.de

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Erhöhung der Erwerbsbeteiligung, Vermeidung von prekärer Beschäftigung

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

/ 7 Minuten zu lesen

Die Befunde aus der Armutsforschung lassen erkennen, dass Erwerbstätigkeit eine zentrale Voraussetzung ist, um ein ausreichendes Einkommen zu erreichen. Auf der anderen Seite ist Arbeitslosigkeit mit einem besonders hohen Armutsrisiko verbunden. Aber es kommt auch auf die Qualität der Erwerbsteilhabe an, prekäre Beschäftigungsverhältnisse und Niedriglöhne führen sehr schnell in eine Armutsfalle.

Bürogebäude in Berlin. Erwerbstätigkeit ist eine zentrale Voraussetzung ist, um ein ausreichendes Einkommen zu erreichen. (© picture-alliance/dpa, Michael Kappeler)

Arbeitsmarktintegration

Das Risiko, über ein nur geringes Einkommen zu verfügen oder gar in Armut zu geraten, fällt signifikant höher aus, wenn Personen arbeitslos sind oder aber (im Erwerbsalter) außerhalb des Arbeitsmarkts stehen. Eine dauerhaft gesicherte, gut bezahlte sozialversicherungspflichte Beschäftigung ist und bleibt ein wirksamer Schutz vor dauerhafter Armut. Zwar zeigt die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt seit etwa 2005, dass Zahl und Quote der Arbeitslosigkeit deutlich rückläufig sind, gleichzeitig ist die Erwerbsbeteiligung stark angestiegen. Gleichwohl besteht unverändert ein großer arbeitsmarktpolitischer Handlungsbedarf. So waren im Jahr 2019 immer noch 2,3 Mio. Personen als arbeitslos registriert. Darunter zählen rund ein Drittel zu den Langzeitarbeitslosen (mehr als ein Jahr arbeitslos) (vgl. Abbildung "Langzeitarbeitslose1993 bis 2019, absolut und in Prozent aller Arbeitslosen").

Langzeitarbeitslose 1993–2019 absolut und in Prozent aller Arbeitslosen (Interner Link: Grafik zum Download) (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Knapp zwei Drittel aller Arbeitslosen und sogar über 70 Prozent aller Langzeitarbeitslosen sind auf Leistungen der Grundsicherung (Hartz IV) angewiesen, erreichen mit ihrem Einkommen gerade einmal das im SGB II normierte Existenzminimum und liegen damit noch unterhalb der an der Einkommensverteilung bemessenen Armutsgrenze (weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens vgl. "Interner Link: Grundsicherung und Armutsrisiko"). Erforderlich ist deshalb nach wie vor der Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums, um auch Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Dies betrifft die Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt, aber für besonders schwer vermittelbare, arbeitsmarktferne Betroffene auch den Ausbau der Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt. Auch die Einkommens- und Lebenslage von Flüchtlingen und Schutzsuchenden lässt sich dauerhaft nur sichern, wenn es gelingt, diese Personen zu qualifizieren und in den Arbeitsmarkt einzugliedern.

Nicht alle der Empfänger*innen von Hartz IV sind arbeitslos, sondern stehen aus unterschiedlichen Gründen dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung (vgl. "Interner Link: Hartz IV: Grundsicherung für Arbeitsuchende"). Dazu zählen vor allem Alleinerziehende (und deren Kinder), die überdurchschnittlich häufig in dauerhafter Armut leben. Auch hier stellt sich die Aufgabe, durch Bildungs- und weitere Fördermaßnahmen die (Wieder)Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und damit die Erzielung eines eigenen Einkommens zu ermöglichen. Das setzt nicht zuletzt den zügigen Ausbau der Tagebetreuung für Kinder bis zum dritten Lebensjahr voraus. Aber auch bei den Frauen insgesamt zeigt sich noch ein großes Potenzial zur weiteren Steigerung der Erwerbsbeteiligung, denn diese liegt (vor allem in den alten Bundesländern) immer noch deutlich unter der der Männer (vgl. Abbildung "Erwerbstätigenquoten in den alten Bundesländern 1991 bis 2019, in Prozent der Bevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren"), da in vielen Fällen vor allem während und nach der Phase der Kindererziehung und gleichermaßen der Angehörigenpflege die Berufstätigkeit für längere Zeit unterbrochen oder ganz aufgegeben wird.

Erwerbstätigenquoten in den alten Bundesländern 1991–2019 (Interner Link: Grafik zum Download) (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Qualität der Arbeit

Es kommt aber nicht nur darauf an, ob die Menschen Zugang zur Erwerbsarbeit haben. Die Devise, ‚jede Arbeit ist besser als keine‘, ist oberflächlich und irreführend. Entscheidend für die Lebenslage und die Einkommensposition - nicht nur zu einem Zeitpunkt, sondern im gesamten Lebensverlauf - ist, welche Qualität die jeweilige Erwerbsarbeit hat. Sie eröffnet Chancen für ein Leben und einen Lebensverlauf in materieller und sozialer Sicherheit, kann aber auch zu einer Situation der "Armut trotz Arbeit" führen, verbunden mit dem Risiko einer insgesamt prekären Lebenssituation.

Die Unterschiede in den Beschäftigungsformen haben sich in den letzten Jahrzehnten deutlich erweitert. Das Spektrum reicht vom gut bezahlten und gesicherten Vollzeitarbeitsverhältnis über die oft schlechter abgesicherte und bezahlte Teilzeitarbeit bis hin zur Leiharbeit oder nicht sozialversicherungspflichtigen (sogenannte geringfügigen) Beschäftigung. Die Lohnspreizung zwischen niedrigen und hohen Löhnen hat zugenommen.

Benachteiligt sind vor allem Frauen, deren Erwerbseinkommen auf Monats- wie auf Stundenbasis das Einkommen der Männer deutlich unterschreitet (vgl. "Gender Pay-Gap"). So darf nicht übersehen werden, dass der Anstieg der Frauenerwerbsbeteiligung nicht auf der Basis von Vollzeitbeschäftigung, sondern von Teilzeitarbeit basiert. Nahezu die Hälfte aller Frauen arbeitet auf Teilzeitbasis und erreicht damit ein in der Regel nur geringes Monatseinkommen (vgl. Abbildung "Teilzeitquoten insgesamt und nach Geschlecht 1991 bis 2019"). Zugleich sind Teilzeitarbeitsverhältnisse mehrheitlich durch niedrige Stundenlöhne charakterisiert.

Teilzeitquoten insgesamt und nach Geschlecht (Interner Link: Grafik zum Download) (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Probleme stellen sich insbesondere beim beruflichen Wiedereinstieg nach der Elternzeit. So befinden sich Mütter, die auf eine Teilzeitstelle wechseln, überproportional in unterwertigen Beschäftigungsverhältnissen, denn Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit lassen bei der alten Stelle eine Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung nicht zu . Unter diesen Bedingungen reicht das Einkommen nicht aus, um eine eigenständige Existenzsicherung zu erreichen. Verheiratete Frauen sind mehrheitlich auf das Einkommen des Ehemannes angewiesen, was nicht zuletzt zu niedrigen Versichertenrenten und (im Scheidungs- oder Hinterbliebenenfall) zu einem hohen Risiko von Altersarmut führt.

Eine Ausweitung der Arbeitszeit auf eine Vollzeittätigkeit oder eine vollzeitnahe Teilzeitarbeit ist deshalb ein zentraler Ansatzpunkt zur Verbesserung einer eigenständigen Einkommensposition. Als besonders nachteilig erweisen sich dabei die Minijobs (vgl. "Interner Link: 450 Euro Beschäftigung/Minijobs"). Da es sich bei den Minijobs in der Hauptbeschäftigung nicht um ein Sprungbrett in eine reguläre Beschäftigung, sondern um eine prekäre Beschäftigung handelt, die die Einkommensperspektiven langandauernd begrenzt, sollte es Ziel sein, die Sonderbedingungen der geringfügigen Beschäftigung aufzubrechen und alle Arbeitseinkommen (oberhalb einer Bagatellgrenze) der Beitrags- und Steuerpflicht zu unterziehen.

Prekäre Beschäftigungsverhältnisse sind jedoch nicht nur bei Minijobs zu finden, sondern gehen durchaus mit Vollzeittätigkeiten einher. Grund dafür sind Beschäftigungsverhältnisse, deren Entlohnung in den Niedriglohnbereich (vgl. "Interner Link: Niedriglöhne") fällt und die nicht durch Tarifverträge geregelt sind. Betroffen sind vor allem kleine und mittlere Betriebe, Unternehmen im Bereich privater Dienstleistungen und von start-ups sowie Betriebe, die im hohen Maße auf prekären Beschäftigungsverhältnissen basieren.

Durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 und seine bisherigen Anpassungen ist eine Untergrenze fixiert worden, die den Lohnwettbewerb nach unten und Strategien des Lohndumpings begrenzen und die Voraussetzungen für eine eigenständige Existenzsicherung ("living wages") verbessern soll. Seit Beginn dieser Regelung wird kontrovers darüber diskutiert, ob der Stundenlohnsatz ausreichend hoch ist, um diese Ziele zu erreichen . Kritisiert wird u.a., dass der Mindestlohn nicht ausreicht, um – bei sinkendem Rentenniveau – auch bei einer kontinuierlichen Erwerbstätigkeit eine Altersrente oberhalb des Grundsicherungsniveaus zu garantieren . Begrenzend wirkt dabei das vom Gesetz vorgegebene Anpassungsverfahren. Danach soll sich die Empfehlung der Kommission grundsätzlich an der vorangegangenen Entwicklung der durchschnittlichen Tariflöhne orientieren, was zur Folge hat, dass dadurch die relative Position des Mindestlohnes im Gefüge der Tariflöhne weitgehend festgeschrieben wird (vgl. "Interner Link: Mindestlohn").

Viele Indikatoren sprechen dafür, dass die gewerkschaftliche Forderung nach einer Anhebung des Mindestlohns von aktuell 9,35 Euro (2020) auf perspektivisch 12 Euro richtungsweisend ist. Außerdem stellen sich große Herausforderungen bei der Durchsetzung und Kontrolle der Mindestlöhne, die in den Aufgabenbereich der Zollbehörden im Rahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) fällt. Die derzeitigen Kontrollen und personellen Kapazitäten reichen nicht aus, um Verstöße effektiv aufzudecken und zu ahnden. Auch hier besteht Handlungsbedarf.

Mindestlöhne sichern nur nach unten ab, haben aber keine Auswirkung auf die große Mitte der Verdienstskala. Es bleibt die Aufgabe von Tarifverträgen, das gesamte Lohnsegment durch Tarifverträge zu gestalten, um die Lohnstruktur ausgeglichener zu gestalten . Der Gesetzgeber ist deshalb gehalten, durch Allgemeinverbindlicherklärungen den Geltungsbereich von Tarifverträgen auszuweiten und den Stellenwert von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden in Bereich der Einkommensfindung zu stärken. Das gilt nicht zuletzt für die Situation in den neuen Bundesländern, da hier immer noch ein Anpassungsbedarf an das westdeutsche Lohnniveau besteht.

Qualifikation

Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt allgemein, aber auch die Wahrscheinlichkeit, eine gut bezahlte Beschäftigung zu finden, hängen im hohen Maße von der schulischen wie beruflichen Ausgangsqualifikation ab. Fehlende schulische und/oder berufliche Bildungsabschlüsse erweisen sich als ein hohes Risiko, arbeitslos zu werden und zu bleiben, in ein prekäres Beschäftigungsverhältnis einzumünden oder im Niedriglohnsegment zu arbeiten . Bildungs- und Ausbildungspolitik ist deshalb auch immer ein Bestandteil von Verteilungspolitik. Es bleibt eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe, allen Menschen den Zugang zu einem möglichst hohen Maß an Ausbildung und beruflichen Qualifikationen zu verschaffen. Dies ist keinesfalls gewährleistet: Der Kreis derjenigen hat sich in den letzten Jahren kaum verändert, die über keinen allgemeinbildenden Schulabschluss verfügen: Hier schwankt über die Altersgruppen hinweg der Anteil um 4 Prozent. Ursächlich dafür ist der Tatbestand, dass aktuell knapp 6 Prozent aller Schulabgänger*innen keinen Hauptschulabschluss vorweisen können .

Bildung ist jedoch kein Allheilmittel zur Lösung aller Probleme . Ein hohes Bildungsniveau lässt sich als notwendige, nicht aber als hinreichende Voraussetzung für einen sicheren und gut bezahlten Arbeitsplatz und gute Lebensbedingungen bezeichnen. Ob das Versprechen, dass sich hohe Leistungen und bessere Bildungsabschlüsse auch finanziell "lohnen", tatsächlich eintritt, hängt auch davon ab, wie die Arbeitsmarktlage insgesamt aussieht, welche Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt gefordert und wie diese bewertet werden. Ein Mangel an Arbeitsplätzen kann nicht dadurch behoben werden, dass alle Arbeitsuchenden eine bessere Ausbildung erhalten. Auch ändert ein steigendes Qualifikationsniveau erst einmal nichts an der Hierarchie der Berufspositionen und der Einkommensverteilung.

Erworbene Qualifikationen können sich im Zuge der dynamischen technologischen und ökonomischen Entwicklung entwerten und auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr nachgefragt werden. In einer Wissensgesellschaft ist der Erwerb von Qualifikationen nicht mit dem Übergang vom schulischen und beruflichen Bildungssystem in den Arbeitsmarkt abgeschlossen, sondern vielmehr als ein Prozess zu verstehen, der in Form von Weiterbildung die Erwerbsbiografie begleiten muss. Bildung und Weiterbildung lassen sich von daher als Teil eines vorbeugenden und vorsorgenden Sozialstaats verstehen, der die Menschen befähigt, den aktuellen aber auch zukünftigen Anforderungen am Arbeitsmarkt zu entsprechen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Bäcker/Schmitz 2018.

  2. Schulten/Müller 2017, S. 507 ff.

  3. vgl. Blank 2017.

  4. Vgl. Bosch 2019; S. 247 ff.

  5. Vgl. Bäcker/Naegele/Bispinck 2020, S. 527 ff.

  6. Autorengruppe 2018, S. 221 f.

  7. Vgl. Butterwegge 2017.

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Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autoren/-innen: Gerhard Bäcker, Ernst Kistler für bpb.de

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Weitere Inhalte

Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee ist Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.