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Französische Nationalversammlung beschließt Gesetz zur gleichgeschlechtlichen Ehe | Hintergrund aktuell | bpb.de

Französische Nationalversammlung beschließt Gesetz zur gleichgeschlechtlichen Ehe

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Nach wochenlangen Debatten und Demonstrationen ist das Gesetz zur gleichgeschlechtlichen Ehe in der französischen Nationalversammlung angenommen worden. Frankreich wird damit voraussichtlich das siebte EU-Land, das die Institution Ehe auch für homosexuelle Paare öffnet.

Gay Pride Demonstration am 18. Juni 2011 in Toulouse. (Guillaume Paumier / Wikimedia Commons) Lizenz: cc by/3.0/de

110 Stunden lang wurde in der französischen Nationalversammlung über den Gesetzentwurf gestritten, 5.300 Änderungsanträge wurden von konservativen Abgeordneten eingebracht. Am Dienstag (12. Februar) stimmten die Abgeordneten schließlich ab. Mit einer klaren Mehrheit von 329 zu 229 Stimmen wurde das Gesetz zur gleichgeschlechtlichen Ehe und das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare in der Nationalversammlung angenommen.

Als nächstes wird sich nun der Senat mit dem Gesetz befassen. Auch hier hat die Opposition Protest angekündigt.

Ehe und Adoptionsrecht "pour tous"

Die Öffnung der Ehe für Homosexuelle war ein zentrales Wahlversprechen des im Mai 2012 neu gewählten sozialistischen Präsidenten François Hollande. Die Mehrheit der Bevölkerung steht hinter dem Vorhaben der Regierung. In Umfragen haben sich etwa 63 Prozent der französischen Bevölkerung für die Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe ausgesprochen, etwas geringer ist die Zustimmung, wenn es um die Adoptionsrechte für schwule und lesbische Paare geht, hier sind es nur 49 Prozent.

Nach dem Willen der Regierung sollen die Gesetzesänderungen noch im ersten Halbjahr 2013 in Kraft treten.

Proteste gegen die gleichgeschlechtliche Ehe

Doch auch wenn das Gesetz auf den Weg gebracht wurde, Gegner hat es noch immer viele. In den vergangenen Wochen gingen hunderttausende Bürger/-innen auf die Straße, um ihre Ablehnung gegenüber dem Vorhaben der sozialistischen Regierung auszudrücken. Tausende Lokalpolitiker/-innen haben sich mittels einer Petition gegen das Gesetz gewandt. Einige Bürgermeister/-innen wollen sich weigern, homosexuelle Paare zu trauen, auch wenn das Gesetz offiziell in Kraft getreten ist. Die konservative Partei UMP fordert ein Referendum über die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe.

Auch Vertreter der katholischen Kirche haben das geplante Gesetz im Vorfeld der Abstimmung scharf kritisiert. Der Erzbischof von Lyon, Philippe Barbarin, sprach in diesem Zusammenhang von dem "Bruch unserer Gesellschaft" und "unüberschaubaren Konsequenzen", die das Gesetz nach sich ziehen werde.

Fortschritte seit den 1980ern

Entkriminalisiert ist Homosexualität in den meisten europäischen Ländern erst seit den frühen 1980er Jahren. Die sukzessive Ausweitung der Homosexuellen-Rechte ist inzwischen auch auf EU-Ebene angekommen: Seit 2006 verbietet die EU-Charta der Grundrechte eine "Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung". Der Europäische Gerichtshof gab im Herbst 2012 bekannt, dass Asylsuchende in der EU nicht mehr pauschal abgelehnt werden dürften, wenn sie in ihren Heimatländern wegen ihrer Sexualität verfolgt werden. Es ist für die betroffenen Flüchtlinge jedoch nicht einfach, dies im Einzelfall durchzusetzen.

Gesetze in europäischen Staaten

Das allgemeine Recht auf Ehe gilt mittlerweile in sechs EU-Ländern (Belgien, Niederlande, Spanien, Schweden, Portugal, Dänemark) sowie in Island und Norwegen.

Spanien war im Jahr 2005 unter der Regierung des Sozialisten Jose Luis Rodriguez Zapatero eines der ersten Länder weltweit, das homosexuellen Paaren die Schließung von Ehen wie auch die Adoption von Kindern gestattete. Die konservative Partei (Partido Popular), die jetzt die Regierung stellt, reichte jedoch Verfassungsklage ein - die Begründung: Die Institution Ehe werde als Grundelement der Gesellschaft durch die neuen Gesetze entstellt. Nach sieben Jahren Beratung wies das spanische Verfassungsgericht die Klage im November 2012 zurück. Seit 2005 wurden in Spanien mehr als 20.000 gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen.

In Großbritannien hat das Unterhaus am 6. Februar 2013 beschlossen, die reguläre Ehe auch für Homosexuelle zu öffnen. Eine Mehrheit von 400 zu 175 Abgeordneten stimmte für den Gesetzentwurf, der vom konservativen Premierminister David Cameron eingebracht worden war. Cameron hatte sich auch gegen Widerstand aus seiner eigenen Partei für das Gesetz eingesetzt. Die Ehe sei eine wichtige Institution für "unser Land und unsere Gesellschaft", so Cameron. Aus diesem Grund solle sie "da sein für Menschen, die homosexuell sind und für Menschen, die das nicht sind." Eine Mehrheit der Bevölkerung in dem Land befürwortet gleichgeschlechtliche Ehen. Die sogenannte "zivile Partnerschaft" für gleichgeschlechtliche Paare war 2005 von der damaligen Labour-Regierung eingeführt worden. Dadurch hatten diese Paare bereits das Recht auf die gemeinsame Adoption von Kindern.

In Deutschland war Homosexualität bis 1994 Bestandteil des Strafgesetzbuches. Seit 2001 existiert die Möglichkeit einer "eingetragenen Lebenspartnerschaft". In der Gesetzgebung sind eingetragene Partnerschaften bei der Erbschaftssteuer Ehen gleichgestellt, in Bezug auf Einkommenssteuer und Familienrecht jedoch nicht. Die gemeinsame Adoption ist gleichgeschlechtlichen Paaren in Deutschland nicht erlaubt. Lediglich eine sogenannte "Stiefkindadoption" ist möglich, bei der ein Partner das leibliche Kind des anderen Partners adoptieren kann, das dieser mit in die Partnerschaft bringt.

Repression andernorts

Trotz der Fortschritte in vielen Ländern sieht die rechtliche und gesellschaftliche Stellung Homosexueller in vielen ost- und südeuropäischen Staaten noch deutlich schlechter aus.

In Russland hat die Staatsduma am 25. Januar 2013 ein Gesetz zum Verbot sogenannter "homosexueller Propaganda" in erster Lesung angenommen. Dieses sieht ein Verbot jeglicher öffentlicher Veranstaltungen wie etwa Proteste oder Paraden vor. Auch das Zeigen der Regenbogenfahne würde damit untersagt. Verstöße sollen mit Geldbußen bis zu 12.500 Euro geahndet werden. Homosexualität wurde in Russland bis 1999 als psychische Krankheit eingestuft. Öffentliche Paraden werden regelmäßig von der Polizei unterbunden.

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