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20 Jahre Vertrag von Maastricht | Hintergrund aktuell | bpb.de

20 Jahre Vertrag von Maastricht

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Es war ein wichtiger Schritt für die europäische Integration: Mit dem Vertrag über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht) wurde am 1. November 1993 die EU in ihrer heutigen Form ins Leben gerufen. Die Europäische Gemeinschaft sollte zu einer politischen Union zusammenwachsen.

Das Symbol der Europäischen Union - durch die Unterzeichnung des Maastricht Vertrags ist sie nun zu einer Gemeinschaft geworden. (© picture-alliance/dpa)

Am 7. Februar 1992 unterzeichneten die europäischen Staats- und Regierungschefs im niederländischen Maastricht den Vertrag über die Europäische Union. Am 1. November 1993 trat er in Kraft.

Bis dato waren wirtschaftliche Interessen der zentrale Kern der Union. Mit dem EU-Vertrag entwickelte sich die europäische Gemeinschaft in eine neue Richtung. Die Staats- und Regierungschefs strichen das Wort "Wirtschaft" aus dem Vertragsnamen. Die EU sollte von einer Wirtschaftsgemeinschaft zu einer politischen Union werden. Die Mitglieder verpflichteten sich zu einer engen wirtschaftlichen und politischen Zusammenarbeit.

Die drei Säulen der Europäischen Union

Hans-Dietrich Genscher und Theo Waigel unterzeichnen den Vertrag in Maastricht. (© picture-alliance/dpa)

Als tragende Elemente der Union wurden drei Säulen definiert. Die erste Säule war die Europäische Gemeinschaft. Sie ging aus den EG-Gründungsverträgen von 1957 hervor, mit dem Maastricht-Vertrag wurde sie vertieft.

Als zweite Säule wurde der Einstieg in eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) definiert. Ziel der Staaten war es, dadurch ihre internationalen Interessen besser zu verfolgen und bei Krisen schneller reagieren zu können.

Die dritte Säule bildete die Zusammenarbeit der Justiz- und Innenminister in den Bereichen Asylpolitik, Grenzkontrollen, Einwanderungspolitik, Drogenbekämpfung, internationale Kriminalität und Terrorismusbekämpfung.

Freizügigkeit eingeführt

Mehrere Neuerungen dienten dem Ziel einer vertieften Integration. Ein Schritt war die Einführung der Unions-Bürgerschaft: Bislang hatten nur EU-Bürger, die in einem anderen Mitgliedsstaat eine Arbeit nachweisen konnten, hier auch ein Aufenthaltsrecht. Nun wurde völlige Freizügigkeit festgeschrieben. Zusätzlich können Unions-Bürger seither in dem Land, in dem sie leben, an Kommunal- und Europawahlen teilnehmen.

Darüber hinaus bekam das Europäische Parlament mehr Rechte. Dazu gehörte, dass Ministerrat und Parlament künftig Verordnungen beschlossen. Das Parlament konnte nun Verordnungen in manchen Bereichen mit absoluter Mehrheit ablehnen. Die Ernennung der Kommissionsmitglieder wurde künftig erst wirksam, wenn das Europäische Parlament sie bestätigt hatte.

Auftakt für die Wirtschafts- und Währungsunion

Zudem wurde mit dem Vertrag von Maastricht ein Fahrplan für die Einführung einer Wirtschafts- und Währungsunion verabschiedet, die 1999 in Kraft trat. Seit dem 1. Januar 2002 sind die Euro-Banknoten und -Münzen im Euro-Raum gesetzliches Zahlungsmittel. Inzwischen gehören diesem 17 der 28 EU-Mitgliedstaaten an. Zum 1. Januar 2014 wird Lettland als 18. Euro-Land folgen.

Der Gouverneur der niederländischen Provinz Limburg, Theo Bovens, und der ehemalige Ministerpräsident der Niederlande, Ruud Lubbers, vor dem Vertrag. (© picture-alliance/dpa)

Allerdings betrachtet nicht jedes EU-Land den europäischen Wirtschaftsraum auch als Vorteil. Großbritannien und Dänemark befürchten beispielsweise, die nationale Wirtschaft könne zu stark von den Entscheidungen auf europäischer Ebene beeinflusst werden. Beide Länder haben deshalb bei den Verhandlungen zum Maastricht-Vertrag eine Ausnahme vereinbart und ihre nationale Währung behalten.

"Maastricht-Kriterien" für Euro-Staaten

Teil des Vertrags sind auch die "Maastricht-Kriterien", die die Staaten erfüllen müssen, die dem Euro-Raum beitreten wollen. Die Staaten legten unter anderem fest, dass die jährliche Neuverschuldung höchstens drei Prozent und die Gesamtverschuldung höchstens 60 Prozent des Bruttosozialprodukts betragen durfte.

Auch nach dem Beitritt müssen die Euro-Staaten diszipliniert haushalten. Die Neuverschuldung darf in jedem Haushaltsjahr drei Prozent des Bruttosozialprodukts nicht überschreiten. Anderenfalls wird ein Defizitverfahren eingeleitet, in dessen Folge Geldstrafen verhängt werden können. Zurzeit läuft gegen 16 der 28 EU-Mitgliedstaaten ein Defizitverfahren - nicht davon betroffen sind Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Rumänien, Schweden und Ungarn (Stand 21. Juni 2013). Angesichts der Schuldenkrise vieler EU-Länder, die auch durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt nicht verhindert werden konnte, wird aktuell über eine Reform nachgedacht.

Vertrag von Amsterdam

Nach dem Vertrag von Maastricht war die Revision der Vertragstexte bei einer Regierungskonferenz 1996 der nächste Schritt hin zur europäischen Integration. Die Ergebnisse mündeten in den Interner Link: Vertrag von Amsterdam.

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