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"Masseneinwanderung" gestoppt?

Redaktion

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Am 9. Februar 2014 haben die Schweizer knapp für eine Initiative der Schweizerischen Volkspartei gestimmt. Die Zuwanderung soll mit Hilfe von Quoten fortan beschränkt werden. In Folge des Referendums werden viele Verträge mit der EU neu ausgehandelt werden müssen.

Gegner der Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" bei einer Demonstration in Zürich am Wahltag. (© picture-alliance)

50,3 Prozent sind denkbar knapp, aber ausreichend, um in der Schweiz per Interner Link: Volksentscheid eine Regierung zum Handeln zu zwingen: Die Zuwanderung von Ausländern in die Schweiz soll fortan beschränkt werden. Drei Jahre hat der Bundesrat in Bern nun Zeit, dem Referendum Rechnung zu tragen und die Gesetze anzupassen.

Initiiert hatte den Volksentscheid "Gegen Masseneinwanderung" die Schweizerische Volkspartei (SVP). Schon 2007 erregte die SVP Aufsehen mit einer erfolgreichen Initiative, die den Neubau von Interner Link: Minaretten verbieten sollte. Überfüllte öffentliche Verkehrsmittel, ständige Staus auf den Straßen und steigende Mieten benannten Unterstützer der Initiative in dem von beiden Seiten sehr emotional geführten Wahlkampf als Ergebnisse der Einwanderung. Eine ungewöhnlich hohe Wahlbeteiligung von 56,6 Prozent ist ein Ergebnis dieses Wahlkampfs – im Schnitt liegt die Beteiligung an Referenden bei ca. 43 Prozent.

Auswirkungen des Referendums

Konkret bedeutet die Annahme des Referendums, dass der Schweizer Bundesrat seine Gesetze ändern muss: Die Zuwanderung in die Schweiz soll künftig begrenzt werden und Kontingente sollen bestimmen, wie viele Menschen aus welchen Ländern einreisen dürfen. Auch das Asylwesen soll von dieser Begrenzung betroffen sein. Außerdem soll es einen "Inländervorrang" für den schweizerischen Arbeitsmarkt geben: Schweizer Bürger sollen also bei der Jobsuche innerhalb der Schweiz bevorzugt werden.

Diese Änderungen verstoßen jedoch derzeit gegen bilaterale Verträge zwischen der Europäischen Union und der Schweiz, allen voran gegen das Personenfreizügigkeitsabkommen. Dieses Abkommen werden die EU und die Schweiz daher neu verhandeln müssen. Da die Gesetzesänderungen aber auch gegen das grundlegende Verständnis der EU von Freizügigkeit als Prinzip des gemeinsamen Binnenmarktes verstoßen, ist der Ausgang von Verhandlungen derzeit völlig offen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, müsste die Schweiz das Personenfreizügigkeitsabkommen aufkündigen.

Da sechs weitere Verträge an das Abkommen gekoppelt sind, würden auch diese Verträge automatisch ihre Gültigkeit verlieren. Unter anderem geht es in diesen Verträgen um die gegenseitige Öffnung des Luftraums, des Straßen- und des Schienennetzes und um die Beseitigung von bestimmten Interner Link: Handelshemmnissen.

Ablehnung in den Städten, Zustimmung auf dem Land

Mit einem Ausländeranteil von knapp 23 Prozent kann die Schweiz als Einwanderungsland bezeichnet werden. Von der Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland profitiert das Land genauso wie von den Verträgen mit der EU, die den Arbeitsmarkt der Schweiz in den großen Interner Link: Binnenmarkt der EU integrieren. Schweizer Wirtschaftsverbände kommentieren den Ausgang des Referendums daher mit großer Sorge. Darüber hinaus hatten auch beinahe alle Parlamentsparteien für die Ablehnung der Initiative geworben. Verschiedene Externer Link: europäische Pressestimmen sehen das schweizerische Votum emotional und nicht sachlich begründet. Dieser These entspricht die Tatsache, dass die Zustimmung zur Initiative vor allem in den ländlichen Gebieten, in denen der Anteil von Ausländern generell niedriger ist, besonders hoch war. In den Städten und Ballungsräumen, wo viele Zuwanderer leben und arbeiten, wurde das Referendum mehrheitlich abgelehnt.

Die Personenfreizügigkeit ist in der Schweiz ab 2007 schrittweise eingeführt worden. Seitdem wandern jährlich knapp 80.000 Personen aus dem Ausland in den Alpenstaat ein.

Noch am Sonntagabend, nach Bekanntgabe des Ergebnisses, kam es in mehreren Städten zu Demonstrationen von Gegnern des Referendums.

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