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Vor 30 Jahren: Deutsch-polnischer Grenzvertrag

Redaktion

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Am 14. November 1990 legten die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Polen endgültig den Verlauf ihrer Grenze fest. Deutschlands Ost- und Polens Westgrenze war seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs umstritten.

Die deutsch-polnische Grenze führt entlang der Lausitzer Neiße und der Oder. Im Norden teilt sie die Ostseeinsel Usedom (Bild). (© picture-alliance, Winfried Rothermel)

Am 14. November 1990 unterzeichneten der deutsche Außenminister Hans-Dietrich Genscher und sein polnischer Amtskollege Krzysztof Skubiszewski in Warschau den deutsch-polnischen Grenzvertrag. Dieser völkerrechtliche Vertrag legte die bestehende Grenze zwischen beiden Staaten – die Oder-Neiße-Linie – als "unverletzlich" und endgültig fest. Polen und Deutschland verpflichteten sich gegenseitig "zur uneingeschränkten Achtung ihrer Souveränität und territorialen Integrität".

Ablehnung und Annäherung

Im Interner Link: Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 hatten sich die alliierten Siegermächte Großbritannien, USA und der Sowjetunion darauf verständigt, die vormaligen deutschen Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie bis zu einer endgültigen Festlegung der Westgrenze Polens unter die Verwaltung des polnischen Staates zu stellen. Seither beharrte die polnische Regierung auf der in Potsdam festgelegten Grenze entlang der Oder und der Lausitzer Neiße.

Während die DDR diese mit dem Görlitzer Abkommen von 1950 als deutsch-polnische Grenze anerkannte, wollte die damals CDU-geführte Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Grenze nicht akzeptieren. Erst als im Jahr 1969 die sozial-liberale Regierungskoalition von SPD und FDP unter Führung von Bundeskanzler Willy Brandt antrat, kam es zu ersten Annäherungen. Im Dezember 1970 unterzeichneten die Bundesrepublik Deutschland und die Volksrepublik Polen in Warschau den "Vertrag über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen" (kurz: Interner Link: Warschauer Vertrag). Dieser Vertrag war Teil der neuen westdeutschen Politik eines "Wandels durch Annäherung", die auch darauf ausgelegt war, engere Beziehungen mit der Sowjetunion und der DDR aufzubauen. Im Rahmen des Warschauer Vertrages verpflichteten sich die Bundesrepublik Deutschland und Polen zudem dazu, Streitfragen friedlich zu lösen und auf Gewaltanwendung sowie gegenseitige Gebietsansprüche zu verzichten. 1972 nahmen beide Seiten offizielle diplomatische Beziehungen auf.

Auch wenn der Warschauer Vertrag eine deutliche Annäherung zwischen den beiden Staaten einleitete und die Oder-Neiße-Linie faktisch anerkannte, war sie völkerrechtlich noch immer nicht legitimiert. So erklärte etwa das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1975, Veränderungen im territorialen Status von Deutschland könnten völkerrechtlich verbindlich ausschließlich von den Siegermächten vorgenommen werden.

Schwierige Vorverhandlungen

Als am 9. November 1989 die Mauer fiel, wurde die Grenzfrage abermals virulent. Während der ersten Jahreshälfte 1990 wurde immer deutlicher, dass es zu einer deutschen Wiedervereinigung kommen würde. Angesichts dessen forderte die polnische Regierung unter Interner Link: Premier Tadeusz Mazowiecki eine Grenzgarantie. Der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) wollte die Grenze zu Polen aber erst durch "eine frei gewählte gesamtdeutsche Regierung und ein frei gewähltes gesamtdeutsches Parlament" anerkennen lassen. Dies stieß auf polnischer Seite zunächst auf heftige Kritik. Auch eine Externer Link: Resolution, die der Bundestag zur Oder-Neiße-Frage am 8. März 1990 verabschiedete und in der er seine Absicht bekräftigte, "die Grenzfrage in einem Vertrag zwischen einer gesamtdeutschen Regierung und der polnischen Regierung zu regeln, der die Aussöhnung zwischen beiden Völkern besiegelt", war für Warschau nicht ausreichend; in der polnischen Öffentlichkeit kamen alte Ängste auf, dass Deutschland wieder Ansprüche auf die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie erheben könnte.

Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher (l) und sein polnischer Amtskollege Krystof Skubiszewski tauschen am 14. November 1990 in Warschau nach der Unterzeichnung des deutsch-polnischen Grenzvertrages die Vertragsdokumente aus. (© picture-alliance/dpa)

Schließlich verständigten sich beide Seiten aber hinsichtlich des Zeitpunkts der Grenzanerkennung und des Vertragsinhalts auf einen Kompromiss. Im Interner Link: Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990, an dessen Ausarbeitung Polen beteiligt war, wurde in Externer Link: Artikel 1 Absatz 2 vereinbart, dass das vereinte Deutschland und die Republik Polen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag bestätigen sollten.

Am 14. November 1990 unterzeichneten der deutsche Außenminister Hans-Dietrich Genscher und sein polnischer Amtskollege Krzysztof Skubiszewski in Warschau den Vertrag. Die jeweiligen Parlamente ratifizierten ihn Ende 1991, sodass der Vertrag am 16. Januar 1992 nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Warschau in Kraft trat.

Der Grenzvertrag legte das Fundament für eine deutsch-polnische Nachbarschaft und Partnerschaft. Am 17. Juni 1991 unterzeichneten beide Staaten zudem den "Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit", der neben dem Grenzvertrag bis heute die wichtigste Grundlage für die Zusammenarbeit bildet. Die deutsch-polnische Zusammenarbeit findet ihren Ausdruck unter anderem in bilateralen Konsultationen der Regierungen sowie in den trilateralen Treffen im Rahmen des Interner Link: Weimarer Dreiecks – einem Forum für Konsultationen zwischen Deutschland, Polen und Frankreich. Auch wirtschaftlich sind Deutschland und Polen eng verbunden: Deutschland ist der mit Abstand wichtigste Handelspartner für Polen; Polen wiederum löste Großbritannien als sechstwichtigsten Handelspartner Deutschlands ab.

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