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Bundeswahlausschuss zur Bundestagswahl 2017 | Hintergrund aktuell | bpb.de

Bundeswahlausschuss zur Bundestagswahl 2017

Redaktion

/ 3 Minuten zu lesen

48 Parteien dürfen zur Bundestagswahl 2017 antreten. Das hat der Bundeswahlausschuss am 6. und 7. Juli entschieden. Wir erklären, was der Bundeswahlausschuss ist und wann eine Partei zur Wahl zugelassen wird.

Aktualisierung vom 08.08.201742 Parteien treten zur Bundestagswahl 2017 an

Von den 48 zur Bundestagswahl zugelassenen Parteien treten 42 zur Wahl an. Das hat der Bundeswahlleiter Externer Link: am 8. August bekannt gegeben. 34 Parteien treten mit Landeslisten an, acht Parteien nur mit Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten. Sechs Parteien hatten weder Landeslisten noch Wahlkreisvorschläge erfolgreich aufgestellt.

Neun Parteien treten in allen Bundesländern mit Landeslisten an: SPD, DIE LINKE, GRÜNE, FDP, AfD, FREIE WÄHLER, Die PARTEI, MLPD und BGE. Die CDU tritt in allen Ländern bis auf Bayern an; dort steht die CSU als Schwesterpartei der CDU mit ihrer einzigen Landesliste zur Wahl.

Was ist der Bundeswahlausschuss?

Der Bundeswahlausschuss entscheidet darüber, welche Parteien in Deutschland zu Wahlen zugelassen werden. Er besteht aus dem Bundeswahlleiter als Vorsitzenden, acht Beisitzern und zwei Richtern des Bundesverfassungsgerichts.

Der Externer Link: Bundeswahlleiter bereitet u.a. die Wahlen zum Deutschen Bundestag vor. Er sorgt außerdem dafür, dass sie rechtmäßig durchgeführt werden und gibt das amtliche Wahlergebnis bekannt. Bei seiner Arbeit unterstützen ihn die Landeswahlleiter und auch die Leiter der Wahlkreise und Wahlbezirke. Im Oktober 2015 ist Dieter Sarreither, der Präsident des Statistischen Bundesamts, vom Innenminister zum Bundeswahlleiter auf unbestimmte Zeit ernannt worden.

Worüber hat der Bundeswahlausschuss am 6. und 7. Juli entschieden?

Externer Link: 63 Parteien und politische Vereinigungen haben angezeigt, dass sie an der Bundestagswahl 2017 teilnehmen wollen. Der Bundeswahlausschuss hat nun in öffentlicher Sitzung geprüft, ob es sich bei den politischen Vereinigungen, die zur Wahl antreten wollen, um Parteien im Sinne des Parteiengesetzes handelt. Denn damit eine Vereinigung von Menschen eine Partei darstellt, muss sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Parteien, die bereits im Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, müssen dies nicht tun. Auch welche diese Parteien sind, hat der Bundeswahlausschuss festgestellt.

Insgesamt Externer Link: hat der Bundeswahlausschuss 48 Parteien zur Bundestagswahl 2017 zugelassen. Acht Parteien waren ununterbrochen im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten. Sie müssen keine weiteren Unterstützungsunterschriften bei der Einreichung von Wahlvorschlägen für die Bundestagswahl 2017 vorbringen. Alle anderen 40 zugelassenen Parteien müssen dies tun.

15 politischen Vereinigungen wurden vom Bundeswahlausschuss nicht als Parteien anerkannt. Sie haben die Möglichkeit, binnen vier Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

Wann wird eine Vereinigung als Partei anerkannt?

Die bloße Gründung einer Partei bedeutet noch nicht, dass sie als Partei anerkannt ist und zu Wahlen antreten darf. Anerkannt wird eine Partei erst im Rahmen ihrer Zulassung zu einer Wahl und auch nur für die jeweilige Wahl. Solange Parteien noch nicht im Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, müssen sie dem Bundes- bzw. dem zuständigen Landeswahlausschuss ihre Wahlbeteiligung schriftlich anzeigen. Anhand der Unterlagen prüft der jeweilige Ausschuss daraufhin die Parteieneigenschaft. Für diese müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Mitglieder einer Partei müssen mehrheitlich Deutsche sein und ihr Sitz muss sich in Deutschland befinden,

  • der Vorstand muss aus mindestens drei Personen bestehen,

  • der Name muss sich von anderen Parteien unterscheiden,

  • ihre Satzung muss bestimmten Mindestanforderungen insbesondere hinsichtlich der innerparteilichen Demokratie entsprechen und

  • das Programm muss politische Ziele erkennen lassen (welche dies sind, ist unerheblich).

Zudem muss die Partei die organisatorischen, personellen und finanziellen Ressourcen besitzen, ihre Funktionen, insbesondere die Mitwirkung in einem Parlament, wahrzunehmen. Nimmt eine Partei sechs Jahre lang weder an einer Bundes- noch an einer Landtagswahl teil, verliert sie ihre Rechtsstellung als Partei.

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Mitschnitt der öffentlichen Sitzung des Bundeswahlausschusses am 6. Juli 2017

Zugelassene Parteien zur Bundestagswahl 2017

Nach der Sitzung des Bundeswahlausschusses am 6. und 7. Juli 2017

Nr.Partei
Fünf Parteien sind bereits im Bundestag vertreten:
1Christliche Demokratische Union Deutschlands (CDU)
2Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
3DIE LINKE (DIE LINKE)
4BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
5Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)
Drei weitere Parteien sind in mindestens einem Landtag vertreten und gelten als etabliert:
6Freie Demokratische Partei (FDP)
7Alternative für Deutschland (AfD)
8FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
40 politische Vereinigungen wurden vom Bundeswahlausschuss als Parteien anerkannt:
9Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz)
10Die Violetten; für spirituelle Politik (DIE VIOLETTEN)
11Magdeburger Gartenpartei; ökologisch, sozial und ökonomisch (MG)
12Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
13Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
14DIE RECHTE (DIE RECHTE)
15Die GERADE Partei (DGP)
16DEUTSCHE KONSERVATIVE (Deutsche Konservative)
17UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie (UNABHÄNGIGE)
18Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)
19PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
20Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
21bergpartei, die überpartei; ökoanarchistisch-realdadaistisches sammelbecken (B*)
22Bayernpartei (BP)
23Menschliche Welt; für das Wohl und Glücklich-Sein aller (MENSCHLICHE WELT)
24Transhumane Partei Deutschland (TPD)
25Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
26Deutsche Mitte; Politik geht anders… (DM)
27Feministische Partei DIE FRAUEN (DIE FRAUEN)
28Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE)
29DEMOKRATIE IN BEWEGUNG (DiB)
30Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung; Politik für die Menschen (Volksabstimmung)
31Partei der Humanisten (Die Humanisten)
32Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
33Bündnis C - Christen für Deutschland (Bündnis C)
34Bündnis Grundeinkommen; Die Grundeinkommenspartei (BGE)
35V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei3)
36Partei für Gesundheitsforschung (Gesundheitsforschung)
37Jugend- und Entwicklungspartei Deutschlands (JED)
38Die Urbane. Eine HipHop Partei (du.)
39Neue Liberale – Die Sozialliberalen (keine Kurzbezeichnung)
40DIE EINHEIT (DIE EINHEIT)
41Allianz Deutscher Demokraten (keine Kurzbezeichnung)
42DIE REPUBLIKANER (REP)
43Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
44Die Grauen – Für alle Generationen (Die Grauen)
45Partei der Vernunft (PDV)
46Deutsche Zentrumspartei - Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 (ZENTRUM)
47Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale (SGP)
48Mieterpartei (MIETERPARTEI)

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