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Briand-Kellogg-Pakt: Ein Vertrag gegen den Krieg

Redaktion

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Am 27. August 1928 unterzeichneten 15 Staaten in Paris den Briand-Kellogg-Pakt und legten damit einen Grundstein für die Ächtung des Krieges als politisches Werkzeug – mit begrenzter Wirkung.

Empfang für die Unterzeichner des Briand-Kellogg-Pakts im Weißen Haus.

"Die Erhaltung des Friedens und die darauf gerichteten Bestrebungen entspringen nicht Weichheit oder Schwäche, sondern der realpolitischen Erkenntnis der eigenen nationalen Interessen", sagte der Interner Link: deutsche Außenminister Gustav Stresemann in einer Rede in Heidelberg im Mai 1928 und brachte damit einen allgemeinen politischen Gesinnungswandel dieser Zeit auf den Punkt.

Lange galt Kriegsführung in der internationalen Politik als legitimes Mittel, um Konflikte auszutragen oder Herrschaft auszuüben. Nach dem Interner Link: Ersten Weltkrieg gab es verschiedene Bestrebungen, Strukturen zu schaffen, die für Stabilität in und friedliche Verständigung zwischen Staaten sorgen sollten. So sah die Interner Link: Satzung des Völkerbunds, einem Vorgänger der Interner Link: heutigen Vereinten Nationen, aus dem Jahr 1919 ein eingeschränktes Gewaltverbot vor. In der Praxis blieb es allerdings weitgehend wirkungslos, außerdem war unter bestimmten Bedingungen Krieg weiterhin als ein legitimes Mittel zur Durchsetzung der Interessen eines Landes angesehen.

Internationaler Pakt statt bilateralem Abkommen

Erst der sogenannte Briand-Kellogg-Pakt legte schließlich den Grundstein für die völkerrechtliche Ächtung des Krieges. Der Impuls dafür ging im April 1927 vom französischen Außenminister Aristide Briand aus, der ursprünglich ein bilaterales Abkommen mit den USA anstrebte. Briand war darüber besorgt, dass sich das Verhältnis zwischen den USA und dem Deutschen Reich, mit dem Frankreich rivalisierte, seit Mitte der 1920er-Jahre zunehmend verbessert hatte. Neben dem Aspekt der Kriegsvermeidung ging es dem französischen Außenminister also auch darum, die französisch-amerikanischen Beziehungen zu vertiefen und die Stellung Frankreichs in Europa durch eine strategische Partnerschaft mit den USA zu stärken.

Doch die USA lehnten ein Sonderabkommen mit Frankreich strikt ab. Der amerikanische Außenminister Frank Billings Kellogg schlug Briand stattdessen vor, auch die anderen damaligen Großmächte wie Großbritannien, Japan und Deutschland für den Gedanken eines gegenseitigen Kriegsverzichts zu gewinnen.

Die deutsche Regierung war offen für den Vorschlag der US-Amerikaner. Nachdem im Versailler Vertrag die Interner Link: Schuld des Deutschen Reiches am Ersten Weltkrieg festgeschrieben wurde, hoffte man, durch eine Politik der Aussöhnung mit den ehemaligen Kriegsgegnern wieder handlungsfähiger zu werden. Das in Teilen noch immer besetzte und weitestgehend demilitarisierte Deutschland hätte durch einen Beitritt zu dem Pakt, der sich schon damals als international bedeutsam abzeichnete, auch eine friedliebende Haltung präsentieren können. Den Beitritt zum Pakt abzulehnen, hätte zudem die Regierung in Washington verprellt, an deren Wohlwollen Berlin größtes Interesse hatte. Einem Friedensabkommen beizutreten, war also auch im strategischen Sinne der Deutschen Regierung.

Globale Ablehnung des Angriffskriegs

Die beteiligten Staaten verhandelten hart um die Ausgestaltung des völkerrechtlichen Vertrags. Am 27. August 1928 unterzeichneten schließlich die Vertreter von 15 Staaten das Abkommen zur Ächtung des Krieges – darunter waren neben den USA und Deutschland etwa Australien, Italien und Indien. Bis zu seinem Inkrafttreten im Juli 1929 hatten diese 15 Ländern den Vertrag auch ratifiziert, also in Kraft gesetzt. 1939 waren mehr als 60 Staaten dem Vertrag beigetreten, darunter auch die Sowjetunion und China. Rechnet man die damals noch Interner Link: zu den Unterzeichnerstaaten gehörenden Kolonien hinzu, so deckte das Abkommen weite Teile der Erde ab

Die Unterzeichnerstaaten verpflichteten sich, auf zwischenstaatliche Angriffskriege zu verzichten: In Artikel I des Dokumentes heißt es: „Die Hohen Vertragsschließenden Parteien erklären feierlich im Namen ihrer Völker, daß sie den Krieg als Mittel für die Lösung internationaler Streitfälle verurteilen und auf ihn als Werkzeug nationaler Politik in ihren gegenseitigen Beziehungen verzichten.“

Doch spätestens mit Interner Link: Beginn des Zweiten Weltkriegs 1939 wurde deutlich, dass der Briand-Kellogg-Pakt die großen Hoffnungen, die manche in ihn gesetzt hatten, nicht erfüllte. Schon die Besetzung der zu China gehörenden Mandschurei durch Japan 1931 zeigte die Defizite des Vertrags auf. Das größte Problem: Das Vertragswerk enthielt keine Klauseln dafür, wie angreifende Staaten von den anderen Vertragspartnern wirksam bestraft werden konnten.

Ablösung durch die Charta der Vereinten Nationen

Der Vertrag gilt trotzdem als ein Erfolg der damaligen internationalen Diplomatie. Juristisch angewandt wurde der Vertrag jedoch nur einmal: Im Rahmen der Interner Link: Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse von 1945 bis 1949 diente er als Grundlage für den Anklagepunkt des Führens eines Angriffskriegs. Die Verurteilung wegen der Planung und Durchführung eines Angriffskriegs in einem rechtsstaatlichen Verfahren war damals ein Novum, ermöglicht durch die rechtliche Grundlage, die 1928 geschaffen wurde.

Auch wenn der Pakt vor Gericht keine weitere Anwendung fand, konnten die Bemühungen der Staatengemeinschaft nach dem Zweiten Weltkrieg, Angriffskriege zu verbannen, daran anknüpfen. Und theoretisch hat der Pakt bis heute seine Gültigkeit nicht verloren. In der Praxis wurde er aber längst durch andere völkerrechtliche Bestimmungen abgelöst: Die Charta der Vereinten Nationen stuft Kriege heute grundsätzlich als völkerrechtswidrig ein, regelt jedoch auch Ausnahmen, etwa einen bewaffneten Angriff als Mittel der Selbstverteidigung.

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