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Vor 60 Jahren: Gesetz über die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften in der DDR | Hintergrund aktuell | bpb.de

Vor 60 Jahren: Gesetz über die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften in der DDR

Redaktion

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Am 3. Juni 1959 leitete die DDR-Führung mit dem "Gesetz über die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften" (LPG) die letzte Etappe der Kollektivierung der Landwirtschaft ein – mit dramatischen Folgen.

Mit zwei Mähdreschern wird Anfang August 1961 auf einem Feld der LPG Kmehlen, Kreis Großenhain (Sachsen), Klee gedroschen. (© dpa - Bildarchiv)

Schon unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) mit dem sozialistischen Umbau der Landwirtschaft begonnen. Unter der Parole "Junkerland in Bauernhand" wurde der Landbesitz im Zuge der Bodenreform im September 1945 radikal umverteilt: Besitzer von Flächen mit mehr als 100 Hektar wurden entschädigungslos enteignet. Mehr als 7.000 Großbauern mit einem Bodenbesitz von insgesamt etwa 2,5 Millionen Hektar Fläche waren bis 1949 davon betroffen – eine Fläche, größer als das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Hinzu kamen 600.000 Hektar, die bereits während der Zeit des Nationalsozialismus enteignet worden waren und nun ebenfalls neu verteilt werden sollten. Zusammengenommen waren das mehr als ein Drittel der gesamten landwirtschaftlichen Produktionsfläche in der SBZ.

Die "Junker", sprich: Großgrundbesitzer, selbst mussten ihre Güter verlassen. Mit den Enteignungen sollte auch der politische Einfluss der Landbesitzer durchbrochen werden. Nur wenigen wurde gestattet, eine kleine Restfläche weiter zu bewirtschaften. Der enteignete Landbesitz wurde mehrheitlich in eher kleinen Parzellen an sogenannte "Neubauern" (Vertriebene und landlose Landarbeiter) und landlose bzw. landarme Bauern verteilt. Die restlichen, nun "volkseigenen" Güter wurden von neu gegründeten Staatsbetrieben bewirtschaftet.

Waren diese Betriebe zunächst noch in sowjetischer Hand, wurden sie nach der Staatsgründung im Oktober 1949 der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) übergeben. Nicht nur die Landwirtschaft, auch andere wichtige Industrie- und Wirtschaftszweige wurden nach dem Vorbild der sowjetischen Planwirtschaft verstaatlicht und zentral gelenkt. So gab es z.B. vorgegebene Quoten für Produktion und Ernte, die erfüllt werden mussten.

Für die landwirtschaftlich oft wenig erfahren "Neubauern" waren die ihnen zugewiesenen Flächen in vielen Fällen wirtschaftlich zu klein, um das staatlich festgesetzte Ablieferungssoll erfüllen zu können. Ab 1950 bildeten sich deshalb erste sogenannte "Liefergemeinschaften". Diese wurden zunächst von der DDR-Führung verboten, doch wenig später auf Druck der Sowjetunion zum Modell für staatlich geförderte Zusammenschlüsse in sogenannten "Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften" (LPG) erklärt.

LPG

In der DDR gab es drei Typen landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (LPG). Sie unterschieden sich nach dem Grad der "Vergesellschaftung" von Flächen und Produktionsmitteln: In Typ I wurden die Äcker und teilweise auch Wald und sonstige Grünflächen gemeinsam bewirtschaftet, Geräte und Tiere verblieben in Eigenbesitz. In Typ II wurden darüber hinaus auch die Produktionsmittel wie Maschinen und Zugtiere in die Genossenschaft eingebracht. In Typ III wurden weitgehend sämtliche Flächen, Maschinen, Gebäude und auch das Vieh eingebracht. Typ III wurde in den 1960er-Jahren vorherrschend, Typ I spielte schon bald kaum noch eine Rolle. Aus Typ-III LPG entstanden später jeweils auf Tierproduktion (LPG(T)) oder Pflanzenproduktion (LPG(P)) spezialisierte, vollständig kollektivierte industrielle Großbetriebe. Wichtig ist: Das in die LPG eingebrachte Land blieb dabei formalrechtlich Eigentum der Bauern.

Zwangskollektivierung und Flucht

Die erste LPG "Walter Ulbricht" gründete sich – wohl auch auf Druck von SED-Funktionären hin – am 8. Juni 1952 im thüringischen Merxleben. Wenige Wochen später wird auf der zweiten SED-Parteikonferenz das Ziel der Vergesellschaftung der Landwirtschaft offiziell beschlossen. Der Zusammenschluss der Bauern in LPGen sollte dabei "auf völlig freiwilliger Grundlage" erfolgen.

Was tatsächlich folgte war die Zwangskollektivierung. Wie schon die Werktätigen in Industrie und Handwerk sollten auch die Bauern im "Arbeiter- und Bauernstaat" DDR den in der Lehre des Marxismus-Leninismus vorgezeichneten Weg "Vom Ich zum Wir" einschlagen. Wirtschaftlicher Druck wurde zunächst vor allem auf "Großbauern" mit mehr als 20 Hektar Land ausgeübt, etwa indem sie gegenüber den LPGen bei der Belieferung mit Betriebsmitteln benachteiligt wurden. Die immer höheren Abgabepflichten konnten sie so schon bald nicht mehr erfüllen. Kleinere Betriebe hatten ohnehin kaum eine Chance, allein zu bestehen.

Um der Zwangskollektivierung zu entgehen, entschlossen sich viele Bauern zur Flucht in die westdeutsche Bundesrepublik. So stiegen die „Republikfluchten“ in der Landwirtschaft von 1952 auf 1953 sprunghaft an – in diesem Jahr verließen rund 11.000 Bauern die DDR.

LPG-Gesetz und "sozialistischer Frühling auf dem Lande"

Das "Gesetz über die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften" vom 3. Juni 1959 stellte die Kollektivierung auf eine gesetzliche Grundlage. Es regelte die Rechte und Pflichten der einzelnen Mitglieder sowie der Genossenschaft als Ganzes. Zugleich leitete das LPG-Gesetz das Finale der Kollektivierung der DDR-Landwirtschaft ein, die im "sozialistischen Frühling auf dem Lande" 1960 ihren Abschluss fand: Zwischen März und Mai 1960 schlossen sich knapp 500.000 bis dahin noch privatwirtschaftlich tätige Bauern einer LPG an. Formalrechtlich blieben die Bauern dabei Eigentümer ihres Bodens, auch wenn sie darüber nicht mehr frei verfügen konnten.

Dem Masseneintritt ging eine massive Einschüchterungskampagne voraus: Gruppen von Richtern, Staatsanwälten, Polizisten und SED-Funktionären rückten als "Werbebrigaden" in die Dörfer ein und setzten die Bauern unter Druck. Auch Lautsprecherwagen kamen zum Einsatz, die die Höfe mit Propaganda und sozialistischer Kampfmusik beschallten.

Schon am 25. April 1960 erklärte Walter Ulbricht, damals Erster Stellverteter des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR, vor der Volkskammer die "Befreiung der Bauern" für vollständig abgeschlossen. Von den zu Beginn der 1950er-Jahre mehr als 850.000 privaten Landwirtschaftsbetrieben existierten Ende 1960 noch weniger als 19.000.

Manche der in die LPGen gedrängten Bauern, die nicht geflohen waren, leisteten mehr oder weniger passiven Widerstand. Es kam zu einem massiven Anstieg an Bränden, die vermutlich auf Brandstiftung zurückzuführen waren. Eine erhebliche Zahl von Rindern und Schweinen verendete. Es gab zudem auch witterungsbedingt massive Ernteausfälle. Spürbare Versorgungsengpässe waren die Folge, die neuerliche Hilfslieferungen aus der Sowjetunion und die zeitweise Rationierung unter anderem von Butter nötig machten.

Die SED-Führung setzte ihre Kollektivierungspolitik mit aller Härte fort. Widerständige Bauern wurden mit drakonischen Strafen belegt. "Rädelsführer" wurden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, "Arbeitsscheue" in Arbeitslagern interniert und auch Todesurteile gefällt und vollstreckt.

Konsolidierung und Industrialisierung

In den Folgejahren mussten die unwirtschaftlich arbeitenden LPGen mit großem Aufwand stabilisiert werden. Die geflohenen Bauern hatten eine spürbare Lücke hinterlassen. Außerdem litten die Betriebe unter einer mangelhaften technischen Ausstattung.

In den 1960er- und 1970er-Jahren wurde der Zusammenschluss kleinerer LPGen zu immer größeren industrialisierten Großbetrieben vorangetrieben und die Produktion hochgradig spezialisiert. Zwar konnte die Versorgungslage deutlich verbessert werden, doch wie in den anderen Bereichen der zentralistischen Planwirtschaft der DDR arbeiteten nur wenige Betriebe wirtschaftlich effizient. Zugleich verursachten diese Großbetriebe durch Überdüngung, Abwässer und die Folgen der Massentierhaltung erhebliche Umweltschäden.

Die LPGen nach der Wende

Die deutsche Einheit 1990 bedeutete wie für die gesamte Wirtschaft der ehemaligen DDR einen radikalen Umbruch. Für die in der Land- und Forstwirtschaft Beschäftigten waren die Folgen erheblich: bis 1993 verloren vier von fünf ihre Arbeit. In der Landwirtschaft gingen eine knappe Dreiviertelmillion Arbeitsplätze verloren, von vormals 923.000 blieben nach vier Jahren noch 179.100 Beschäftigte übrig.

Die Mehrheit der ehemaligen LPG-Mitglieder schloss sich zu marktwirtschaftlichen Agrargenossenschaften zusammen – nur wenige gründeten Privatbetriebe. So entstanden bis 1992 rund 3.000 landwirtschaftliche Nachfolgebetriebe.

Die Umwandlung der LPGen nach der Wende in eine Rechtsform nach bundesdeutschem Recht war ein hochkomplexes und allein schon deshalb fehleranfälliges Unterfangen, das Gerichte und Parlamente auf Jahre beschäftigte. Grundlage für die Umwandlungen waren die neu erlassenen "Landwirtschaftsanpassungsgesetze" der Länder. Diese regelten auch, wie ehemalige LPG-Mitglieder, die aus der Genossenschaft ausscheiden wollten, ihr Eigentum zurückerhalten oder dafür entschädigt werden sollten.

Der Thüringer Verfassungsrichter Walter Bayer wies 2012 in einem Gutachten für den Landtag Brandenburg auf die Ungerechtigkeiten hin, die mit den Betriebsumwandlungen einhergingen. Er kam zu dem Ergebnis, dass "die gesetzlichen Vorgaben zur Vermögensauseinandersetzung und zur Ermittlung der Abfindung für ausscheidungswillige LPG-Mitglieder" in allen neuen Bundesländern "flächendeckend missachtet" wurden.

Heute dominieren große, wirtschaftlich konsolidierte und hochproduktive Betriebe die Agrarwirtschaft in den östlichen Bundesländern. Insgesamt erzielt der ostdeutsche Landwirtschaftssektor heute in weiten Bereichen bessere Ergebnisse als in den alten Bundesländern. Doch diese Erfolgsgeschichte hat in den Augen von Kritikern auch ihre Schattenseiten. Bemängelt wird unter anderem die Rolle von Großinvestoren und die daraus resultierende Konzentration von Landbesitz sowie die Zunahme von großen Monokulturen, etwa zur Bioenergiegewinnung.

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