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Internationaler und Europäischer Tag gegen die Todesstrafe

Redaktion

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Am 10. Oktober sind der Internationale und der Europäische Tag gegen die Todesstrafe. Ziel des Aktionstages ist es, die Todesstrafe weltweit abzuschaffen. 2019 wurden in mindestens 20 Ländern staatliche Hinrichtungen vollzogen.

Jährlich finden anlässlich des Internationalen Tages gegen die Todesstrafe am 10. Oktober Aktionen statt, die sich für eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe einsetzen. So zum Beispiel in Indien, wo zahlreiche Aktivisten der Südindischen Zelle für Menschenrechtsbildung und -überwachung (SICHREM) und der indischen Sektion von Amnesty International 2005 gegen die Todesstrafe im indischen Bangalore demonstrierten. Auf dem Schild steht "Todesstrafe abschaffen" (© picture alliance / AP Photo)

Von vorstaatlichen Gesellschaften über das Römische Reich bis zur Gegenwart – über Jahrtausende hinweg wurden besonders schwere Verbrechen vielerorts mit dem Tode bestraft. Während die Todesstrafe über Jahrhunderte hinweg kaum hinterfragt wurde, ist sie heute als Strafmaß international umstritten. Sie gilt als unvereinbar mit den Interner Link: Menschenrechten, da sie unter anderem dem Recht auf Leben und dem Recht, keiner grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Bestrafung unterworfen zu werden, widerspricht. Weltweit setzen sich viele Staaten und Nichtregierungsorganisationen daher für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ein.

Um diesem Anliegen Nachdruck zu verleihen, erklärte die Externer Link: World Coalition Against The Death Penalty (Weltkoalition gegen die Todesstrafe) im Jahr 2003 den 10. Oktober zum Internationalen Tag gegen die Todesstrafe. Seither ist der internationale Aktions- und Gedenktag Anlass für zahlreiche Lobbyaktivitäten und Kampagnen, die eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe einfordern.

Dieses Ziel wird auch durch den Externer Link: Europäischen Tag gegen die Todesstrafe unterstrichen, den die EU und der Interner Link: Europarat 2007 ins Leben gerufen haben. Im gleichen Jahr forderte auch die Interner Link: Generalversammlung der Interner Link: Vereinten Nationen erstmals in einer gemeinsamen Resolution die weltweite Aussetzung der Todesstrafe – weitere Resolutionen folgten.

Exekutionen in 20 Staaten

In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Todesstrafe nach dem Zweiten Weltkrieg abgeschafft, in der DDR offiziell erst 1987. In anderen Staaten, wie beispielsweise den USA, China, Iran und Saudi-Arabien, wird die Todesstrafe weiterhin angewendet. 2019 zählte Amnesty International 657 Hinrichtungen in mindestens 20 Staaten – die niedrigste Anzahl dokumentierter Hinrichtungen seit zehn Jahren. In einigen Staaten werden keine genauen oder vollständigen Daten über die Anzahl der vollstreckten Todesurteile veröffentlicht, so beispielsweise in China, Belarus oder Vietnam, wo entsprechende Statistiken als Staatsgeheimnis gelten. Amnesty geht davon aus, dass allein in der Volksrepublik China jährlich tausende Menschen hingerichtet werden.

Laut dem Externer Link: Bericht von Amnesty wurden 2019 mehr als ein Drittel aller erfassten Hinrichtungen im Iran (mindestens 251) vollstreckt – gefolgt von Saudi-Arabien (184) und dem Irak mit mindestens 100 ausgeführten Todesurteilen. Damit sind diese drei Länder für mehr als 80 Prozent aller dokumentierten Hinrichtungen verantwortlich.

Immer wieder wurden in den vergangenen Jahren zudem Personen exekutiert, die zum Tatzeitpunkt noch minderjährig waren. 2019 geschah dies nachweislich in mindestens vier Fällen im Iran und in jeweils einem in Saudi-Arabien und im Südsudan. Dies verstößt gegen zahlreiche internationale Abkommen, wie die UN-Kinderrechtskonvention, die von allen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen – mit Ausnahme der USA – ratifiziert wurde.

In den meisten Staaten werden Verurteilte erhängt oder erschossen, in China, Vietnam und den USA wird häufig tödliches Gift injiziert, in den USA kommt in seltenen Fällen auch der Elektrische Stuhl zum Einsatz. Saudi-Arabien vollzieht seine Hinrichtungen durch Enthauptung.

Großteil der Staaten wendet Todesstrafe nicht mehr an

Mit 106 Ländern haben mittlerweile weltweit mehr als die Hälfte aller Staaten die Todesstrafe abgeschafft – mehr als zwei Drittel (142) wandten sie Ende 2019 nicht mehr an. Aber 56 Staaten und damit zwei Länder mehr als im Vorjahr verhängten sie in mindestens 2.307 Fällen als Strafmaß. Gleichzeitig leiteten mehrere Länder wie Gambia oder Kasachstan geeignete Schritte für eine vollständige Abschaffung der Todesstrafe ein, machten entsprechende Ankündigungen oder hielten sich an offizielle Hinrichtungsmoratorien. Der in der Karibik gelegene Inselstaat Barbados strich sie sogar aus seiner Verfassung.

In Europa ist Belarus das einzige Land, in dem die Todesstrafe noch verhängt und vollstreckt wird. Amnesty dokumentierte im Jahr 2019 drei Todesurteile und zwei vollzogene Hinrichtungen, offizielle Daten veröffentlicht Belarus nicht.

Todesstrafe nicht nur für Mord

Die Todesstrafe wird weltweit bei unterschiedlichen Delikten angewendet: In den USA und vielen weiteren Ländern kann sie für Mord verhängt werden. In mehreren asiatischen Staaten und Ländern des Nahen Ostens, darunter China, Saudi-Arabien und Singapur, können auch Drogendelikte mit dem Tode bestraft werden. In anderen Staaten steht sie auf Vergewaltigung, Ehebruch, Blasphemie oder Entführungen sowie bewaffneten Raub. In China steht die Todesstrafe sogar auf bestimmte Wirtschaftsdelikte und in diversen Ländern wie Saudi-Arabien werden laut Amnesty oftmals auch politische Gegner oder Regimekritiker zum Tode verurteilt.

Keine Beweise für abschreckende Wirkung

Als Argument für die Todesstrafe wird neben dem Vergeltungsprinzip – Tötung als Ausgleich für Tötung – deren angeblich abschreckende Wirkung hervorgehoben. Allerdings konnten Studien im Vergleich zu langen Haftstrafen keinen stärkeren abschreckenden Effekt nachweisen – und die Mordraten in Länder, die die Todesstrafe abgeschafft haben, sind in der Regel nicht stark angestiegen. Ein weiteres Problem: Den zum Tode Verurteilten fehlt jede Möglichkeit zur Resozialisierung oder zur Wiedergutmachung. Aus diesem Grund bezeichneten die EU und auch die deutsche Bundesregierung die Todesstrafe wiederholt als eine unmenschliche und entwürdigende Strafe ohne nachweislich abschreckende Wirkung, durch die Justizirrtümer auf fatale Weise unumkehrbar werden.

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