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Brexit: Handelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich

Redaktion

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Die EU und das Vereinigte Königreich haben sich auf ein Handelsabkommen geeinigt. Das Abkommen regelt den geordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und Kooperationen in den Bereichen Sicherheit und Klimaschutz. Ein Überblick zu den Brexit-Regelungen.

Am 4. Januar 2021, dem ersten Werktag nach Inkrafttreten des Brexit-Handelsabkommens, verlassen Fahrzeuge eine Autofähre im Hafen von Dover in Großbritannien. (© picture-alliance/AP)

Es war ein Deal im letzten Moment: Nach monatelangen Verhandlungen einigten sich die Interner Link: EU und das Vereinigte Königreich am 24. Dezember 2020 auf ein Handels- und Kooperationsabkommen. Am 1. Januar 2021 trat Externer Link: das rund 1250 Seiten umfassende Abkommen vorläufig in Kraft – und regelt einen geordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus dem EU-Binnenmarkt. Das Interner Link: britische Ober- und Unterhaus sowie alle 27 Mitgliedstaaten stimmten dem Abkommen und seiner vorläufigen Anwendung zu. Für das endgültige Inkrafttreten ist noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich, mit der in den kommenden Wochen gerechnet wird.

Zollfreiheit

Wichtigster Bestandteil des Vertragswerks ist eine Freihandelsvereinbarung, nach der auch künftig im beidseitigen Warenverkehr keine Zölle fällig werden. Außerdem soll es keine Mengenbeschränkungen für den Import von Waren sowie insgesamt möglichst vereinfachte Ein- und Ausfuhrkontrollen geben. Das befürchtete Chaos an der Grenze zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich durch neue Kontrollen ist zum Jahresbeginn 2021 zwar ausgeblieben, es wird jedoch weiterhin mit Störungen etwa in Lieferketten gerechnet. Eine „harte“ Grenze zwischen der Republik Irland und dem zum Vereinigten Königreich gehörigen Nordirland wurde durch das sogenannte Nordirland-Protokoll abgewendet, das die Zollgrenze de facto in die Irische See verschiebt.

Wettbewerb

Über faire Wettbewerbsbedingungen wurde bis zuletzt hart verhandelt: Die EU wollte verhindern, dass das Vereinigte Königreich seine Standards bei den Arbeitnehmer/-innenrechten sowie beim Umweltschutz aufweicht, um sich so einen aus EU-Sicht unfairen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Das Abkommen sieht im Streitfall verschiedene Beilegungsverfahren vor, unter anderem die Einrichtung eines unabhängigen Schiedsgerichts, das von beiden Seiten angerufen werden kann, um mögliche Verstöße zu überprüfen und zu sanktionieren. Der EU-Kommission zufolge gewährleistet das Abkommen "ein robustes, gleiches Wettbewerbsumfeld".

Bis zuletzt drohte der Deal am Streit um Fischereirechte zu scheitern – die Fischerei macht mit 520 Millionen Euro zwar nur einen kleinen Teil des Gesamthandelsvolumens aus, doch galt sie politisch als wichtige Antriebskraft des Brexit: Der britischen Forderung nach mehr Kontrolle über die eigenen Gewässer stand dabei das Ziel der EU gegenüber, Handel und Fangrechte zu verknüpfen. Schließlich einigten sich beide Seiten darauf, dass künftig der Zugang europäischer Fischereibetriebe zu britischen Gewässern begrenzt wird. Zunächst gilt eine Übergangsphase von fünf Jahren, während der schrittweise 25 Prozent der Fangquoten an britische Fischereibetriebe abgegeben werden sollen. Ab 2026 sollen dann jährlich Fischfangquoten festgelegt werden.

Das Vereinigte Königreich hätte sich für das Abkommen auch einen Zugang zum EU-Binnenmarkt für den Bankensektor gewünscht. Dieser ist jedoch bisher nicht Teil des Handelsabkommens.

Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden

Das Abkommen regelt außerdem eine weitgehende Zusammenarbeit im Bereich der Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung – die Justizbehörden des Vereinigten Königreichs und der 27 EU-Staaten sollen dabei ebenso wie Interner Link: Europol und britische Polizeibehörden eng vernetzt bleiben. Das Vereinigte Königreich und die EU tauschen dazu auch Fluggastdaten und Strafregistereinträge aus. Allerdings ist das Vereinigte Königreich nicht länger am Schengener Informationssystem (SIS) beteiligt, einer der wichtigsten Sicherheits-Datenbanken zur Fahndung nach Kriminellen. Das Abkommen enthält außerdem entgegen dem Wunsch der EU keine Regelungen für eine Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik.

Energie und Klimaschutz

Das Abkommen regelt auch eine enge Zusammenarbeit in den Bereichen Energie und Klimaschutz. So wird etwa der Energiehandel fortgeführt und die Verbindung von Energienetzen, zum Beispiel Stromkabel und Pipelines, garantiert. Gleichzeitig entstehen jedoch neue Hürden etwa durch zusätzliche Transportkosten. Auch beim Bau von Windparks auf dem Meer will man weiter zusammenarbeiten, jedoch wird das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil des europäischen Strommarkts sein, was zu einer ineffizienteren Verteilung führen könnte. Für die Zusammenarbeit beim Klimaschutz wird das Interner Link: Pariser Klimaabkommen weiterhin als gemeinsame Grundlage dienen. Im Verkehrsbereich wollen beide Seiten dem Abkommen zufolge ebenfalls eng kooperieren. Das Vereinigte Königreich nimmt zudem weiterhin an mehreren EU-Projekten wie dem Erdbeobachtungssystem Copernicus teil.

Visapflicht für längere Aufenthalte

Die Bewegungsfreiheit ist für EU-Bürgerinnen und -Bürger im Vereinigten Königreich seit dem 1. Januar 2021 zeitlich begrenzt. Wer sich Externer Link: länger als sechs Monate im Vereinigten Königreich aufhält, benötigt nun ein Visum; für Aufenthalte zu Arbeits- oder Studienzwecken gelten besondere Bedingungen, etwa im Hinblick auf Sprachkenntnisse und finanzielle Absicherung. Beim Erasmus-Austauschprogramm der EU scheidet das Vereinigte Königreich aus.

EU-Bürgerinnen und -Bürger können sich, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind und eine bestimmte Einkommensschwelle übertroffen wird, im Vereinigten Königreich niederlassen. Der Zugang zu den Sozialsystemen wird für Neuzugewanderte erschwert. Für Britinnen und Briten, die in der EU arbeiten oder leben, gelten die Ausländergesetze der jeweiligen Mitgliedstaaten. Reisen in Länder des Schengen-Raums sind für Britinnen und Briten für eine Dauer von insgesamt 90 Tagen innerhalb von sechs Monaten visafrei.

Langer Weg zum Brexit

Der Brexit hat eine lange Vorgeschichte: Am 23. Juni 2016 stimmten die Britinnen und Briten bei einem Referendum mit rund 52 Prozent der Stimmen für den Austritt aus der EU. Nach der Verabschiedung des Brexit-Gesetzes durch das Interner Link: Unterhaus leitete die damalige britische Premierministerin Theresa May im März 2017 formal die Austrittsverhandlungen mit der EU ein. Gemäß Artikel 50 des Interner Link: EU-Vertrags war zunächst vorgesehen, die Verhandlungen innerhalb von zwei Jahren, also bis zum 29. März 2019, abzuschließen – doch Interner Link: die Frist musste mehrmals verlängert werden.

Im November 2018 gelang es Premierministerin May zwar einen vorläufigen Austrittsvertrag auszuhandeln, der von den 27 verbleibenden EU-Staaten gebilligt wurde. Doch trotz wiederholter Nachverhandlungen scheiterte das von May ausgehandelte Austrittsabkommen 2019 mehrfach im britischen Unterhaus. Um Interner Link: einen Brexit ohne Vertrag zu verhindern, wurde der Austritttermin zuerst auf den 12. April und schließlich auf den 31. Oktober 2019 verschoben.

Nach dem Rücktritt von May im Sommer 2019 stellte sich ihr Nachfolger Boris Johnson auf einen harten Brexit ohne Abkommen ein und versprach, am 31. Oktober aus der EU auszutreten. Doch das britische Unterhaus verabschiedete ein Gesetz gegen einen ungeregelten Brexit, und die EU bewilligte eine erneute Fristverlängerung. Interner Link: Das Vereinigte Königreich trat schließlich offiziell am 31. Januar 2020 aus der EU aus. Bis zum 31. Dezember 2020 gab es jedoch eine Übergangsregelung, während der das Vereinigte Königreich Teil des Interner Link: EU-Binnenmarkts und der EU-Zollunion blieb.

Wie geht es weiter?

Sobald das Europäische Parlament dem Abkommen zustimmt, treten die neuen Regelungen endgültig in Kraft. Damit ändert sich das Verhältnis der EU und des Vereinigten Königreichs grundlegend. Trotz des Abkommens sind die langfristigen Auswirkungen des britischen Austritts aus der EU nicht absehbar; es ist aber davon auszugehen, dass beide Seiten auch künftig enge Beziehungen pflegen und partnerschaftlich zusammenarbeiten werden. Inwiefern bei einzelnen Regelungen noch nachverhandelt wird, ist bislang etwa im Hinblick auf den Finanzplatz London oder den Dienstleistungssektor offen.

Die schottische Premierministerin Nicola Sturgeon hat bereits einen neuen Anlauf für ein Externer Link: Referendum über die Unabhängigkeit Schottlands vom Vereinigten Königreich angekündigt. Schottland hatte 2016 gegen den Brexit gestimmt, das schottische Parlament lehnte auch das Handelsabkommen ab. Sollte Schottland in den nächsten Jahren unabhängig werden, wäre auch dessen erneuter Beitritt zur EU denkbar.

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