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Vor 70 Jahren: EGKS-Vertrag

Redaktion

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Vor 70 Jahren wurde der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, auch: Montanunion) unterzeichnet. Sie ging auf eine Initiative des französischen Außenministers Robert Schuman zurück und war die erste übernationale Organisation in Europa – mit dem Ziel, den Frieden unter den Mitgliedstaaten zu sichern.

Unterzeichnung des Vertrags über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EKGS) am 18. April 1951 im französischen Außenministerium. (© picture-alliance/dpa, UPI)

Am 18. April 1951 wurde durch den Vertrag von Paris die Interner Link: Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gegründet. Darin schlossen sich sechs Staaten – Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande – zusammen, um die Betriebe der Montanindustrie überstaatlich zu beaufsichtigen. Die EGKS, auch "Montanunion" genannt, gilt als wegweisend: Sie war die erste übernationale Organisation in Europa, in der Staaten hoheitliche Aufgaben bündelten. Damit war die erste Stufe einer Integration erreicht und die Grundlage für weitere Integrationsschritte in Richtung der EU von heute gelegt.

Möglich wurde die EGKS durch den "Schuman-Plan". Namensgeber Robert Schuman, der 1886 in Luxemburg als Sohn eines Deutsch-Lothringers geboren wurde und nach 1918 die französische Staatsbürgerschaft annahm, war von 1948 bis 1942 französischer Außenminister. In seiner Regierungserklärung vom 9. Mai 1950 machte er den Vorschlag, "die Gesamtheit der französisch-deutschen Kohle- und Stahlproduktion einer gemeinsamen Hohen Behörde zu unterstellen, in einer Organisation, die den anderen europäischen Ländern zum Beitritt offensteht". Diese Zusammenlegung der Produktionskapazitäten solle die "erste Etappe" einer "europäischen Föderation" sein.

Schuman wollte künftige Kriege verhindern

Kohle und Stahl waren damals die zentralen Wirtschaftsfelder industrialisierter Volkswirtschaften. Eine Kriegsführung ohne diese beiden Industrien galt als undenkbar. Schuman bekannte in seiner Regierungserklärung, dass er eine Vergemeinschaftung von Kohle und Stahl anstrebe, damit "jeder Krieg zwischen Frankreich und Deutschland nicht nur undenkbar, sondern materiell unmöglich ist". Zuvor hatte bereits der Leiter des französischen Planungsamtes, der Unternehmer Interner Link: Jean Monnet, Ideen zur Zusammenlegung der europäischen Schwerindustrie entwickelt. Auch innerhalb der 1949 gegründeten Interner Link: Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC), der Vorgängerin der OECD, gab es Debatten über eine Zusammenlegung der Kohle- und Stahlproduktion in Europa.

Interner Link: Der Zweite Weltkrieg war zu diesem Zeitpunkt erst wenige Jahre beendet. Von Deutschland war unsägliches Leid ausgegangen: Sechs Millionen europäische Jüdinnen und Juden fielen dem Rassewahn der Nationalsozialisten zum Opfer. Mit insgesamt 60-70 Millionen Toten steht der Zweite Weltkrieg für die Tragödie des 20. Jahrhunderts. Bei der Frage, wie man verhindern könnte, dass Deutschland noch einmal fähig wäre, einen Angriffskrieg zu führen, spielten Überlegungen zur Kontrolle der Schwerindustrie eine zentrale Rolle.

Seit Ende April 1949 standen die Betriebe des Ruhrgebiets unter Aufsicht der Internationalen Ruhrbehörde, die vom Vereinigten Königreich, Frankreich, den USA und den drei Benelux-Staaten gegründet worden war. Die Behörde sollte unter anderem über die Produktion und die Verteilung von Erzeugnissen der westdeutschen Schwerindustrie wachen. Dadurch hatte die Bundesregierung – auch nach Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 – faktisch keine Kontrolle über den damals wichtigsten Wirtschaftszweig des Landes.

Beginn der Verhandlungen im Juni 1950

Der deutsche Bundeskanzler Interner Link: Konrad Adenauer (CDU) war bereits vorab von Schuman über dessen Plan informiert worden und stimmte Verhandlungen zu. Er strebte nicht nur eine schrittweise Wiedererlangung deutscher Souveränität an, sondern auch eine politische Interner Link: Westintegration.

Am 20. Juni 1950 wurden die Regierungsverhandlungen für eine Montanunion in Paris eröffnet. Daran nahmen neben der französischen und der deutschen Delegation auch Vertreter aus den Benelux-Staaten und Italien teil – es waren jene Staaten, die Monate zuvor bereits versucht hatten, eine Zollunion ("FRITALUX") zu gründen, sich aber nicht einigen konnten, ob dabei die Bundesrepublik mittel- und langfristig mit einbezogen werden sollte.

Verhandlungsführer für die EGKS war auf französischer Seite Jean Monnet, der am 24. Juni 1950 einen bereits formulierten Vertragsentwurf vorlegte, zu dem die anderen Verhandlungsteilnehmer Stellung beziehen sollten.

Bedenken der Niederländer führen zur Schaffung des Ministerrats

Adenauers Wirtschaftsminister Interner Link: Ludwig Erhard (CDU) hatte Bedenken, dass mit der Einsetzung einer Hohen Behörde volkswirtschaftliche Prinzipien gefährdet werden könnten. Er drängte unter anderem darauf, dass es weniger strenge kartellrechtliche Vorschriften gäbe und wollte verhindern, dass sich der Vertrag indirekt auch auf andere Wirtschaftszweige auswirke. In Deutschland selbst stieß der Plan für eine EGKS vor allem in den Reihen der SPD auf Kritik: Die Sozialdemokraten strebten unter ihrem damaligen Vorsitzenden Kurt Schumacher noch nach einer schnellen Wiedervereinigung und hegten Befürchtungen, dass die Westintegration dem im Wege stehen könnte. Auch die Niederlande mit ihrem Außenminister Dirk Stikker äußerten Bedenken: Die geplante Hohe Behörde könnte Probleme haben, die durch sie kontrollierte Kohle- und Stahlpolitik mit anderen Feldern der Wirtschaftspolitik zu verknüpfen.

Fünf Tage nach Beginn der Verhandlungen begann der Interner Link: Koreakrieg. Obwohl Monnet nun an einem schnellen Abschluss der Gespräche gelegen war, verweigerte Adenauer zunächst seine Zustimmung: Er wolle erst alle Sachfragen prüfen lassen. Adenauer ging es jedoch auch darum, die Kompetenzen der Internationalen Ruhrbehörde mit Inkrafttreten der EGKS erlöschen zu lassen. Monatelang wurde über den Vertrag verhandelt, doch erst am 14. März 1951 kam es auf Vermittlung der USA zu einer Einigung.

Die Interner Link: Hohe Behörde wurde als Exekutivorgan der EGKS geschaffen und war damit Vorläufer der Interner Link: Europäischen Kommission. Sie sollte sich um die Lieferung von Produkten zu gleichen Bedingungen, die Modernisierung der Produktion, die Entwicklung einer gemeinsamen Exportpolitik und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen kümmern. Dem Organ gehörten neun Vertreter an, die jeweils auf sechs Jahre ernannt wurden. Um die Arbeit der Hohen Behörde besser mit den nationalen Regierungen zu verzahnen, wurde der Ministerrat eingerichtet, aus dem sich später der Interner Link: Europäische Rat entwickelte. Die EGKS hatte auch die Einrichtung einer gemeinsamen Gerichtsbarkeit zur Folge: Der "Gerichtshof" wurde zum Vorläufer des Interner Link: Europäischen Gerichtshofs. Und die "Gemeinsame Versammlung", die allerdings nicht direkt durch das Volk gewählt wurde, sondern von den nationalen Parlamenten, war Vorgängerin des Interner Link: EU-Parlaments.

EGKS endete formell erst 2002

Die EGKS war die erste der "Interner Link: Europäischen Gemeinschaften", die in den 1950er-Jahren gegründet wurden. Durch die gleichzeitige Abwicklung der Internationalen Ruhrbehörde entfielen auch alle Beschränkungen für die Stahlproduktion im Ruhrgebiet. Auf diese Weise hat die EGKS auch einen Beitrag zum Wirtschaftsaufschwung in der jungen Bundesrepublik geleistet. Sie führte jedoch in der Folge auch zu Problemen: Deutsche Kohle etwa verlor als Energieträger bereits seit Ende der 1950er-Jahre an Bedeutung, weil der Weltmarktpreis für Rohöl niedrig war und sich zudem nach der Interner Link: Suez-Krise von 1956 der Transport für Öl verbilligte. Darüber hinaus konnte anderswo, zum Beispiel in den USA, Steinkohle zu viel billigeren Preisen als in Deutschland gefördert werden. Die EGKS schrieb deutschen Stahlhütten jedoch vor, heimische Kohle zu verfeuern, was wiederum den Produktionspreis für deutschen Stahl im Weltmarktvergleich nach oben trieb.

Mit der Wiedervereinigung und dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 gehörten fortan auch die neuen Bundesländer zum Gebiet der Europäischen Gemeinschaften und unterlagen dem europäischen Gemeinschaftsrecht.

Formell bestand die EGKS noch bis zum Jahr 2002. Doch schon mit der Gründung der Interner Link: Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Interner Link: Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) Interner Link: durch die Römischen Verträge im Jahr 1957 war die gemeinsame Kontrolle der Stahl- und Kohleproduktion faktisch nur noch ein Politikfeld unter vielen, das durch gemeinsame Institutionen verwaltet wurde.

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