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Träger, Ausgaben und Finanzierung | Rentenpolitik | bpb.de

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Träger, Ausgaben und Finanzierung

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

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Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird durch die Kommunen (kreisfreie Städte und Landkreise) durchgeführt. In der Regel sind die örtlichen Sozialämter zuständig; mitunter haben die Kommunen aber auch eigene Grundsicherungsämter eingerichtet.

Frau auf dem Flur des Sozialamtes in Viernheim/Hessen. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird durch die Kommunen durchgeführt. (© picture-alliance, imageBROKER)

Beantragung und Träger

Die Leistung wird nur auf Antrag gewährt; der Antrag kann nicht nur direkt beim Sozialamt bzw. Grundsicherungsamt, sondern auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung eingereicht werden. Festgestellt wird die dauerhafte volle Erwerbsminderung auf Ersuchen der Grundsicherungsträger durch die Gesetzliche Rentenversicherung.

Bei der Zahlung niedriger Renten beim Erstrentenbezug sind die Rentenversicherungsträger verpflichtet, die Versicherten darüber zu informieren, dass möglicherweise ein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen besteht.

Ausgaben

Die Ausgaben (Bruttoausgaben) der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung lagen im Jahr 2016 bei etwa 6,5 Milliarden Euro (vgl. Tabelle). Entsprechend dem Zuwachs der Empfängerzahlen seit 2005 weisen auch die Ausgaben ein dynamisches Wachstum auf: 2016 errechnet sich gegenüber 2005 deutlich mehr als eine Verdoppelung.

Die Nettoausgaben liegen etwas niedriger, da die Träger der Grundsicherung auch Einnahmen erhalten. Zu den Einnahmen gehören außer den Erstattungen von anderen Sozialleistungsträgern auch übergeleitete Unterhaltsansprüche von zum Unterhalt verpflichteten Angehörigen und Rückzahlungen von gewährten Hilfen oder Darlehen.

Ausgaben (brutto) für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Jahr In Mrd. Euro Steigerung gegenüber Vorjahr in Prozent
2005 2,9-
2006 3,2+ 6,5
2007 3,6+12,7
2008 3,8+ 10,2
2009 4,0+6,6
2010 4,3+5,6
2011 4,6+7,5
2012 4,9+7,7
2013 5,410,4
2014 5,97,8
2015 6,48,5
2016 6,51,6

Quelle: Eigene Berechnungen nach Statistisches Bundesamt 2018, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Finanzierung

Eine Besonderheit bei der Grundsicherung liegt in deren Finanzierung: Grundsätzlich werden Sozialhilfeleistungen von den Trägern der Sozialhilfe, den Kommunen, finanziert. Dies gilt aber seit 2014 nicht mehr für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Kosten trägt seitdem voll und ganz der Bund. Die Kommunen werden dadurch entlastet.

Weitere Inhalte

Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee ist Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.