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Traditionen der Alterssicherung/Vorläufer | Rentenpolitik | bpb.de

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Traditionen der Alterssicherung/Vorläufer

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

/ 2 Minuten zu lesen

Eine Betrachtung der historischen Wurzeln und der Entwicklung vor dem "Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung" von 1889 ist wichtig, da manche Grundelemente der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) bereits vor ihrer Konstituierung gelegt wurden. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer "Pfadabhängigkeit" der Geschichte von Sozialsystemen.

Eine Musikkapelle der Bergleute spielt in der Regionaldirektion der Knappschaft-Bahn-See in Chemnitz am 21.01.2011. Der Beginn staatlicher Sozialpolitik ist untrennbar mit dem Übergang zur kapitalistischen Produktionsweise verbunden. (© picture alliance / ZB)

Soziale Lage

Die frühe Ausgestaltung der Alterssicherung in Deutschland als beitragsfinanzierte, solidarische Sozialversicherung ist den sozialen Umständen ihrer Zeit geschuldet:

Diese Beschreibung der historischen Ausgangslage der Gesetzlichen Rentenversicherung (1889) und der anderen frühen Sozialversicherungssysteme (Krankenversicherung 1883; Unfallversicherung 1884) ist nicht als monokausale Erklärung zu verstehen.

Es geht um die Beschreibung eines Übergangs, der einige Zeit brauchte, in der Industrialisierung und damit verbundenen Veränderungen der Arbeitsbedingungen seinen Kulminationspunkt, gleichzeitig mit den damit verbundenen Produktivitätsfortschritten auch eine Finanzierungsbasis fand. Er hatte durchaus im 18. Jahrhundert auch in einigen Aspekten "Vorbilder" − Joachim Rückert (1990, S. 36 ff.) verweist hier speziell auf die Staatseisenbahn-Verwaltungen und die Knappschaftseinrichtungen.

Die agrarische Feudalgesellschaft war schon länger in Auflösung, das Handwerk veränderte sich durch das um sich greifende Verlagswesen in Richtung größerer Betriebe und die Mobilität der Gesellschaft nahm durch Arbeitswanderung zu. Gleichzeitig stieg die durchschnittliche Lebenserwartung an und die Familien verloren teilweise ihre Schutz- und Fürsorgefunktion für die Alten und Invaliden. Dabei führten Erwerbsunfähigkeit oder höheres Alter zu einer Notlage größer werdender Teile der Bevölkerung (vgl. Kasten).

QuellentextAlter war in der Frühen Neuzeit nur für Wenige ein Ruhestand

"Ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu verbringen war ... nur den wenigsten vergönnt. Die meisten Menschen arbeiteten bis zum Tod und versuchten sich auch im hohen Alter mehr schlecht als recht über Wasser zu halten. Konnten sie nicht mehr für ihren Lebensunterhalt sorgen, waren sie auf die Hilfe ihrer Familien angewiesen.

War diese nicht vorhanden oder nicht in der Lage oder willens, den Alten zu helfen, blieb nur eine Versorgung durch das Gemeinwesen. Generell half die öffentliche Hand jedoch nur in den wenigsten Fällen mit dem Allernötigsten aus."

Quelle: Schlag 2011, S. 22

Die frühen Ansätze einer Alterssicherung etwa in den Zünften, im Bergbau oder auch betriebsseitig in den ersten Großunternehmen v. a. der Metall- und dann der Chemiebranche umfassten nur kleinere Teile der Bevölkerung . Gleiches gilt für die relativ früh (Bayern 1805, Preußen 1825) gesetzlich regulierte Beamtenversorgung (die auch viel früher als in der GRV auf das Ziel der Lebensstandardsicherung orientierte). Für die große Mehrheit bedeutete Invalidität oder altersbedingte Unfähigkeit des Broterwerbs bittere Armut (vgl. Kasten).

Überforderte Armenfürsorge

QuellentextAltersarmut als Ausgangspunkt staatlicher Rentenversicherung

"Neben der kleinen Anzahl an Menschen, die durch ihr Vermögen oder ihre Machtstellung ein selbstbestimmtes abgesichertes restliches Leben auf dem Altenteil, im eigenen Haushalt oder im Hospital verbringen konnten, steht die überwiegende Zahl derjenigen, die aufgrund ihrer Bedürftigkeit auf die Hilfe oder das Wohlwollen anderer angewiesen waren.

Mit der rosigen Vorstellung der würdig, arbeits- und sorgenfrei im Kreis der Familie Alternden hatte die Realität der Frühen Neuzeit nichts zu tun

Zum gesellschaftlich wahrgenommenen Problem wurde die Frage der Altersversorgung aber erst in dem Moment, als immer mehr Personen ein wirklich hohes Alter erreichten und gleichzeitig nicht mehr in der Lage waren, ihren Lebensabend selbständig oder durch die Unterstützung der Familie zu finanzieren. Erst in diesem Moment begann man, staatliche Systeme zu entwickeln, die nicht nur die Bedürftigen unterstützten, sondern auch Zahlenden offenstanden."

Quelle: Schlag 2011, S. 27

Die Armenfürsorge wurde immer deutlicher zu einer Aufgabe der Gemeinden (z. B. Gesetz über die Verpflichtung zur Armenpflege von 1842) − und überforderte diese immer mehr.

Die Arbeiterfrage

Neben dieser Überforderung der kommunalen Armenfürsorge wurde insbesondere die schnell wachsende produktionsmittellose Arbeiterschaft zu einem sozialpolitischen Sprengsatz. Im Falle von Krankheit, Invalidität oder Alter war für sie Armut vorprogrammiert (wobei auch schon die Lebenslage der aktiven Arbeiterschaft kein Zuckerlecken war).

Die Sozialpolitik, die sich bis über die Mitte des 18. Jahrhunderts hinaus auf die schlimmsten Aspekte des Arbeitsschutzes beschränkte, musste auf die soziale Arbeiterfrage zwangsläufig reagieren. Die erstarkende Gewerkschaftsbewegung und Sozialdemokratie waren neben Armut und Arbeiterfrage die zweite Triebkraft für die Entstehung der staatlichen Sozialversicherungspolitik - einerseits aus sozialpolitischer Notwendigkeit, andererseits zum Machterhalt im Sinne einer politischen Repression (vgl. Kasten).

QuellentextSozialistengesetz und Sozialversicherung - Peitsche und Zuckerbrot

"Die Kaiserliche Botschaft Wilhelms I von 1881 ging davon aus, "... dass die Heilung der sozialen Schäden nicht ausschließlich im Wege der Repression sozialdemokratischer Ausschreitungen, sondern gleichmäßig auf dem der positiven Förderung des Wohles der Arbeiter zu suchen sein werde".

Otto von Bismarck sagte in seiner Reichstagsrede vom 15. März 1884: "Bei Einbringung des Sozialistengesetzes hat die Regierung Versprechungen gegeben dahin, dass als Korollar dieses Sozialistengesetzes die ernsthafte Bemühung für eine Besserung des Schicksals der Arbeiter Hand in Hand mit demselben gehen sollte. Das ist meines Erachtens das Komplement für das Sozialistengesetz".

Beide Quellen zitiert nach Lampert, Althammer 2004, S. 67

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Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee ist Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.