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Systemwechsel: Grundrente | Rentenpolitik | bpb.de

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Systemwechsel: Grundrente

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

/ 3 Minuten zu lesen

Auf einen totalen Systemwechsel stellen Modelle ab, die die öffentliche Alterssicherung auf die Zahlung einer steuerfinanzierten Grundrente begrenzen wollen. Die Rentenversicherung würde dadurch schlicht abgeschafft und die Aufgabe der Lebensstandardsicherung fiele in den Bereich der kapitalmarktabhängigen betrieblichen und privaten Vorsorge.

Freiburger Essenstreff für Bedürftige. Bei einem totalen Systemwechsel auf eine steuerfinanzierte Grundrente würde die Aufgabe der Lebensstandardsicherung in den Bereich der kapitalmarktabhängigen betrieblichen und privaten Vorsorge fallen. (© picture-alliance)

Im Unterschied zu den oben skizzierten Sockel- oder Mindestmodellen findet diese in der marktliberalen Gedankenwelt verankerte Vorstellung eines radikalen Umbruchs aktuell jedoch kaum noch Anklang. Haben doch die langjährigen Debatten über eine Grundrente gezeigt, dass die unterschiedslose, vorleistungs- und einkommensunabhängige Zahlung einer Grundrente zum einen mit fragwürdigen verteilungspolitischen Effekten verbunden ist und dass zum anderen die Verfolgung des Lebensstandardsicherungsziels ausschließlich über freiwillige und marktförmige Systeme zu nachhaltigen sozialen Verwerfungen führen würde.

Es sind unlösbare Umstellungsprobleme zu konstatieren:

  • Die hohen Aufwendungen für eine Grundrente sind nur über deutliche Erhöhungen von Einkommen- und/oder Verbrauchsteuern finanzierbar. Im Gegenzug würden die Beitragsbelastungen aber nur langsam sinken. Betroffen von den Steuererhöhungen wäre primär die jeweils erwerbstätige Generation, die aber gleichzeitig noch nach dem Umlageverfahren so lange für die Finanzierung der laufenden Renten der jeweiligen Rentnergeneration zuständig ist, bis diese gleichsam "natürlich" auslaufen. Denn die gesetzlichen Renten und Rentenanwartschaften unterliegen einer grundgesetzlich geschützten Eigentumsgarantie und müssen gezahlt werden.
    Zusätzlich wäre auch noch für die ergänzende private Altersvorsorge zu sparen. Die entsprechende "Übergangsperiode" wird dabei auf 40 - 50 Jahre geschätzt. Diese Parallelität von "Aufbaufinanzierung" und "Auslauffinanzierung" würde die Übergangsgeneration überfordern. Der Systemwechsel wäre für sie wesentlich teurer als die Fortführung der Rentenversicherung. In einer Zeit, in der auch bei der Grundrente die demografischen Belastungen wirksam werden, weil sich das Verhältnis zwischen der älteren Bevölkerung und den Steuerzahlern verschiebt, würden also noch sehr hohe Zusatzbelastungen anfallen.

  • Der Abgabenwiderstand bei Steuern ist höher als bei Sozialversicherungsbeiträgen. Diese werden aufgrund des sichtbaren Entsprechungsverhältnisses von Zahlungen und späteren Leistungen weit eher akzeptiert. Zugleich haben steuerfinanzierte Grundrenten ein geringeres Maß an Rechtssicherheit, Berechenbarkeit und gesellschaftlicher Anerkennung als beitragsfinanzierte Renten.

  • Angesichts der Finanzierungsprobleme in der Umstellungsphase würde die Grundrente unter Druck geraten; das Risiko von Niveauabsenkungen und Einkommens- und Vermögensanrechnungen würde wachsen. Da die Grundrenten aus den allgemeinen Haushaltsmitteln aufgebracht werden müssen und ihnen der Eigentumscharakter fehlt, der bei Versicherungsrenten durch die Äquivalenz zwischen Beiträgen und späteren Leistungen hergestellt wird, stünden fiskalpolitisch motivierten Eingriffen nur wenig Hindernisse entgegen.
    Internationale Vergleiche belegen, dass Grundrenten in ihrem Niveau häufig noch unterhalb des jeweiligen Sozialhilfeniveaus liegen und Armut keinesfalls zuverlässig vermeiden. Dann aber sind jene Älteren die Benachteiligten, die keine zusätzlichen Ansprüche in der zweiten und dritten Säule aufbauen können.

  • Ein Einkommensniveau im Alter oberhalb des Existenzminimums bliebe allein abhängig von der Fähigkeit und Bereitschaft zur zusätzlichen privaten Vorsorge. Darüber wird ein Großteil der Menschen nicht verfügen. Es käme zu einer noch stärkeren Differenzierung der Alterseinkommen; die soziale Ungleichheit in der Gesellschaft würde sich noch weiter vergrößern.

  • Da sich die Arbeitsmarkt- und Einkommensposition nicht auf die Grundrente auswirken, könnten Einführung und Existenz einer Grundrente einen (weiteren) Anlass für eine weitgehende Deregulierung des Arbeitsmarktes und einen Ausbau der Niedriglohnbeschäftigung bieten, mit nachteiligen Folgen für die Arbeitnehmer in der Erwerbsphase.

  • Die Einführung einer steuerfinanzierten Grundrente würde den Abschied von der Idee des Sozialstaats bedeuten. Unsere Gesellschaft baut auf Solidarität – nicht nur bei der Alterssicherung zwischen Generationen und Starken und Schwachen. Diese Partizipation ist auch ein Faktor für Innovation und Kreativität und damit Produktivität, also unseren Wohlstand.

Vor allem aber ist klar, dass der Umstellungsprozess von einer lohn- und beitragsfinanzierten Rentenversicherung mit ihren eigentumsrechtlich geschützten Renten und Rentenanwartschaften auf eine Grundrente nur äußerst aufwändig, langfristig und mit enormen finanziellen Zusatzbelastungen zu bewältigen ist. Denn in der Übergangszeit müssen zusätzlich zu den "neuen" Leistungen auch die "alten" Leistungen finanziert werden.

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Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee ist Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.