Die Kompetenzen der Europäischen Union in der Sozialpolitik allgemein und in der Alterssicherungspolitik im Besonderen sind begrenzt. Allerdings gerät die Ausgestaltung der Alterssicherungssysteme in den Mitgliedsländern zunehmend in den Fokus der EU-Politik.
Dies betrifft insbesondere die Themen "Anhebung der Altersgrenzen", "Ausdehnung der Alterserwerbstätigkeit" und "Förderung der privaten und betrieblichen kapitalgedeckten Vorsorge". Seit der Finanz- und Staatsschuldenkrise erfolgt die Einflussnahme der EU auf die Sozial- und Alterssicherungspolitik vor allem über das Instrument der wirtschafts- und haushaltspolitischen Koordinierung.
Nur für bestimmte, eng begrenzte Bereiche gilt für die EU ein gemeinsames Recht auch in der Alterssicherung. Im Grundsatz gilt nationales... Mehr lesen
Die Europäische Union versucht seit langem und zunehmend, stärkeren Einfluss auf die nationalen Politiken im Bereich Alterssicherung und... Mehr lesen
Seit der Finanz- und Staatsschuldenkrise erfolgt die Einflussnahme der EU auf die Sozial- und Alterssicherungspolitik vor allem über das... Mehr lesen
Die wirtschaftspolitische Strategie, die die EU gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank und dem Internationalen Währungsfonds in jenen... Mehr lesen
Aus der Begrenzung nationaler Alterssicherungssysteme erwachsen erhebliche Probleme für jene zahlreicher werdenden Personen, die während ihres... Mehr lesen