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Fakten zur Wahl zur Thüringer Landtagswahl 2019 | Thüringen 2019 | bpb.de

Thüringen 2019 Fakten zur Wahl Häufig gestellte Fragen Presse Redaktion

Fakten zur Wahl zur Thüringer Landtagswahl 2019

/ 4 Minuten zu lesen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Landtagswahl in Thüringen 2019.

Wer wird gewählt?

Die mindestens 88 Abgeordneten des Thüringer Landtages. Die Sitze ergeben sich aus den Direktmandaten der 44 Wahlkreise sowie der 44 Kandidaten über die Landesliste. Durch das Auszählverfahren sowie durch Überhang- und Ausgleichmandate kann die Anzahl der Sitze im Parlament aber ansteigen. Derzeit sitzen 91 Abgeordnete im Parlament.

Wann wird gewählt?

Am 27. Oktober 2019 von 8 bis 18 Uhr.

Seit wann wird der Thüringer Landtag gewählt?

Der 1. Thüringer Landtag wurde am 14. Oktober 1990 gewählt.

Wie oft wird gewählt?

Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.

Wer darf wählen?

Stimmberechtigt bei den Wahlen zum Thüringer Landtag sind alle Bürgerinnen und Bürger, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 18 Jahre sind, ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten im Freistaat Thüringen haben und ihr Wahlrecht nicht durch einen Richterspruch verloren haben.

Wer ist wählbar?

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens 12 Monaten ihre Hauptwohnung im Freistaat Thüringen hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Das passive Wahlrecht kann durch Richterspruch aberkannt werden.

Was ist ein Mandat?

Das Wort Mandat kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie Auftrag oder Ermächtigung. Die Abgeordneten im Landtag erhalten also einen Auftrag (= Mandat) von den Wählerinnen und Wählern.

Was ist ein Wahlkreis?

Für die Landtagswahl ist Thüringen in insgesamt 44 Wahlkreise eingeteilt.

Wie viele Stimmen habe ich?

Die Wählerinnen und Wähler verfügen bei der Landtagswahl 2019 über zwei Stimmen: Die Erststimme/Wahlkreisstimme dient der Wahl eines Wahlkreisabgeordneten, die Zweitstimme/Landesstimme der Wahl einer Landesliste.

Was ist die Erststimme/Wahlkreisstimme?

Mit der Erststimme/Wahlkreisstimme votieren die Wähler für einen Kandidaten oder eine Kandidatin in ihrem Wahlkreis. Es gewinnt der Kandidat, der die meisten Stimmen erhalten hat (relative Mehrheit).

Was ist die Zweitstimme/Landesstimme?

Mit der Zweitstimme/Landesstimme wird eine Landesliste gewählt. Die Zweitstimmen bestimmen maßgeblich die Anzahl der Parlamentssitze, die eine Partei erhält.

Was ist die Briefwahl?

Wer am 27. Oktober 2019 nicht in sein Wahllokal gehen kann, weil er oder sie etwa im Urlaub ist, kann im Vorfeld die Briefwahl beantragen. Man bekommt den Stimmzettel dann nach Hause geschickt und kann bereits vor dem Wahltag seine Stimme abgeben und per Brief an die Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat, zurück schicken.

Wie werden die Kandidaten und Kandidatinnen aufgestellt?

Die Kandidatinnen und Kandidaten auf den Landeslisten werden von den Mitgliedern ihrer Parteien aufgestellt. Kandidaten für die Direktstimme können von den Parteien oder anderen Personen eingereicht werden. Der Wahlvorschlag für parteilose Direktkandidaten oder für Direktkandidaten von Parteien, die nicht parlamentarisch vertreten sind, muss von 250 Wahlberechtigten unterzeichnet sein.

Wer ist gewählt?

In den 44 Wahlkreisen ist der Kandidat mit den meisten Stimmen direkt in den Landtag gewählt. Ausschlaggebend für die Zahl der Mandate, die eine Partei im Landtag erhält, ist aber in erster Linie deren Anteil an den gültigen Zweitstimmen. Erreicht eine Partei in Thüringen nicht mindestens fünf Prozent der Stimmen, wird sie bei der Verteilung der Sitze nicht berücksichtigt (Fünfprozenthürde bzw. Sperrklausel).

Wie erfolgt die Sitzverteilung im Thüringer Landtag?

Die Sitzverteilung wird bei der Landtagswahl 2019 nach dem Verhältnis des Zweitstimmenanteils der Parteien errechnet. Falls eine Partei mehr Direktmandate gewonnen hat, als ihr durch die abgegebenen Zweitstimmen zusteht, behält sie die Sitze jedoch (Überhangmandate). In diesem Fall wird die Gesamtzahl der Sitze des Landtags so lange erhöht, bis das proportionale Verhältnis der Parteien im Landtag wieder hergestellt ist (Ausgleichsmandate). Dadurch soll sichergestellt werden, dass die endgültige Sitzverteilung das Zweitstimmenergebnis der Landtagswahl wiedergibt.

Wie sieht der Zeitplan bis zur Landtagswahl am 27. Oktober aus?

  • 06. Oktober 2019: letzter Tag zur Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis unter Übersendung eines Antragsvordruckes für die Erteilung eines Wahlscheins (Briefwahl), sowie letzter Tag zur Stellung eines Antrages auf Eintragung in das Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte, die nur auf Antrag eingetragen werden

  • 07. bis 11. Oktober 2019: Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und des Einspruchs gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses

  • 21. Oktober 2019: spätester Termin für die Bekanntmachung über Wahlzeit, Wahlbezirke, Wahlräume, Stimmzettel, Wahlverfahren sowie Zeit und Ort des Zusammentritts der Briefwahlvorstände

  • 26. Oktober 2019, 12 Uhr: letzter Tag für die Erteilung von Wahlscheinen bei beantragtem, aber nachweislich nicht zugegangenem Wahlschein

  • 27. Oktober 2019, 8 Uhr: Öffnung der Wahllokale

  • 27. Oktober 2019, 15 Uhr: spätester Zeitpunkt zur Entgegennahme von Wahlscheinanträgen, z.B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung

  • 27. Oktober 2019, 18 Uhr: spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe bei der zuständigen Stelle, Schließung der Wahllokale

Wann muss der neu gewählte Landtag zusammentreten?

Der Landtag tritt spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammen. Die konstituierende Sitzung des Parlaments muss also spätestens am 26. November 2019 stattfinden.

Fussnoten

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