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Besser mit den USA | Globaler Handel | bpb.de

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Besser mit den USA

Peter-Tobias Stoll

/ 4 Minuten zu lesen

Die Erstellung von Regeln in der EU wird durch die regulatorische Kooperation mit den Vereinigten Staaten bestimmt nicht leichter, aber eine demokratische Regulierungspolitik braucht die frühzeitige Einbeziehung ausländischer Stimmen nicht fürchten, findet der Göttinger Völkerrechtler Peter-Tobias Stoll.

(© Privat)

Wenn Europäer oder Amerikaner Autos, Laptops, Textilien oder Nahrungsmittel über den Atlantik hinweg verkaufen oder einkaufen wollen, müssen Sie heute kaum noch Zölle zahlen. Häufiger werden sie aber feststellen, dass sie diese Waren entweder nicht über die Grenze bringen oder nicht benutzen oder nicht weiterverkaufen dürfen. Das liegt daran, dass es dies- und jenseits des Atlantiks viele unterschiedliche Regeln darüber gibt, wie Waren hergestellt, wie sie beschaffen sein oder welche Kennzeichnungen oder Hinweise sie tragen müssen. Diese Regeln dienen der Vereinheitlichung, oft aber auch dem Gesundheits- Umwelt- und Verbraucherschutz.

Die Unterscheide zwischen amerikanischen und europäischen Regulierungen haben historische Ursachen und beruhen zum Teil auch auf einer anderen Regulierungskultur. Die EU greift so besonders bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, chemischen Produkten und Nahrungsmitteln schon dann zu Beschränkungen, wenn es Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Gesundheit oder Umwelt gibt. Das beruht auf dem Prinzip der Vorsorge, das in der Europäischen Union rechtlich verankert ist.

In den USA wird dieses Prinzip mit Misstrauen gesehen, weil man dahinter protektionistische Absichten vermutet. Dort werden Beschränkungen erst dann vorgenommen, wenn sich der Verdacht der Schädlichkeit eines Produkts durch wissenschaftliche Erkenntnisse weiter erhärtet hat. So sind in den USA die Förderung der Kälbermast mit Wachstumshormonen und die grüne Gentechnik weitgehend erlaubt, während beides in der EU zumindest wesentlich eingeschränkt ist.

Kontroversen über Nanomaterialien und Pestizide zeichnen sich ab

In beiden Fällen kam es zu einem offenen Streit, mit dem auch die Welthandelsorganisation WTO befasst war. Gegenwärtig zeichnen sich Kontroversen über die Behandlung von mikroskopisch kleinen Nano-Materialien als Bestandteile von kosmetischen und chemischen Produkten und im Hinblick auf hormonelle Wirkungen bestimmter Pestizide ab.

Die Anpassung der in den USA und EU unterschiedlichen Regulierungen ist auch Ziel des geplanten Freihandelsabkommens TTIP. Da Bürokratie, Politik, Industrie und auch die Verbraucherinnen und Verbraucher mit den jeweiligen Regulierungen schon lange leben, wird es jedoch schwierig sein, diese durch gemeinsame neue Regelwerke zu ersetzen. Die "Harmonisierung“" ist schon im Rahmen der viel weiter integrierten Europäischen Union ein mühsamer und langwieriger Prozess.

Mehr Erfolg verspricht es deshalb, einzelne Regeln der anderen Seite als gleichwertig anzuerkennen. Das kann geschehen, wenn darüber Einigkeit besteht, dass die Regeln trotz ihrer Unterschiedlichkeit das gleiche Ziel erreichen. In diesem Fall kann ein Produkt, das mit den einheimischen Regeln einer Seite konform ist, auch auf der anderen Seite des Atlantiks akzeptiert werden, ohne dass es die anderen Vorschriften erfüllen muss. Schließlich kann man sich auch darauf einigen, dass Regeln nur insoweit erlassen werden dürfen, wenn bestimmte Gründe dafür vorliegen.

Vertreter von USA und EU prüfen Aussichten für eine Annäherung

In einzelnen Bereichen praktizieren die Amerikaner und Europäer schon seit längerem die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Regeln oder von Zulassungen und Prüfungen - und haben darüber auch schon einzelne Abkommen geschlossen. Mit TTIP wollen sie diese Aktivitäten zusammenfassen und mit einer "regulatorischen Zusammenarbeit“" auf eine neue Grundlage stellen. In einer Art Ausschuss sollen Vertreterinnen und Vertreter von amerikanischen Regierungsstellen und aus der EU-Kommission die vielfältigen Regulierungen und ihre Auswirkungen auf den Handel prüfen und sowie die Aussichten für eine Annäherung ausloten. Daraufhin soll ein Arbeitsplan aufgestellt werden, auf dessen Grundlage über die einzelnen Regelungen verhandelt wird.

Diese Zusammenarbeit soll sich auch auf künftige Regelungen erstrecken: Die EU und die USA wollen sich verpflichten, ihre jeweiligen Pläne und Vorhaben, Beweggründe und die zugrundeliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse früh der anderen Seite bekanntzugeben. Die jeweils andere Seite soll damit Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten und die Stellungnahmen sollen wiederum auch in den Regelungen berücksichtigt werden. Anders als bei der mühsamen Arbeit an geltenden Regelwerken sehen beide Seiten hier eine Chance, schon im Planungsstadium eine Abstimmung zu ermöglichen, um Diskrepanzen von Anfang an zu verhindern. Außerdem wollen sie erreichen, dass dabei bereits früh bedacht wird, welche Auswirkungen bestimmte Regelungen auf den Handel haben können.

Bevor Pläne für eine Regulierung konkrete Gestalt annehmen, müssen die verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse jetzt schon geprüft und die verschiedenen Interessen abgewogen werden. In diesem Rahmen finden schwierige Aushandlungsprozesse mit unterschiedlichen Akteuren aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft statt. Diese dürften nicht leichter werden, wenn auch noch Stellungnahmen und Interventionen von außen hinzukommen. Außerdem kann man erwarten, dass sich die US-Seite weniger um den Schutz von Gesundheit und Umwelt in Europa als vielmehr überwiegend um die Interessen der exportorientierten amerikanischen Wirtschaft sorgen wird.

Solche Pläne, Positionen, Texte und Daten sickern ohnehin meist früh durch

Es ist aber fraglich, ob man deswegen auf einen frühzeitigen Austausch über Regulierungsvorhaben verzichten sollte. Mit den heutigen Vorstellungen über eine offene und transparente Regierungsführung und Regulierungspolitik lässt sich eine "Geheimhaltung“" von Regulierungsvorhaben kaum vereinbaren. Sie wäre auch im Ansatz verfehlt, weil solche Pläne, Positionen, Texte und Daten ohnehin meist früh durchsickern und breit diskutiert werden.

Da wäre es schon sinnvoller, die in Rede stehenden Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherbelange durch die Erhebung, Bewertung und Diskussion in förmlichen Verfahren geltend zu machen, wie dies schon jetzt durch so genannte Folgeabschätzungsverfahren (engl. impact assessment) geschieht. Außerdem müsste sichergestellt werden, dass nicht nur die Wirtschafts-, sondern auch Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherinteressen in den Verfahren rechtzeitig und ausreichend repräsentiert sind. In all diesen Bereichen gibt es sicherlich noch viel zu tun. Am Ende müsste solch eine offene, ausgewogene und demokratische Regulierungspolitik die frühzeitige Einbeziehung ausländischer Stimmen aber kaum fürchten.

(© BEUC)

Monique Goyens:



Interner Link: "Wenn Lobbyisten von Anfang an mit am Tisch sitzen wie derzeit geplant, lassen sich Maßnahmen im Sinne des Allgemeinwohls nur schwierig auf den Weg bringen."

Peter-Tobias Stoll hat einen Lehrstuhl für Völker- und Europarecht am Institut für Völkerrecht und Europarecht der Georg-August-Universität Göttingen inne. Er hat mehrere Gutachten zu TTIP und CETA erstellt.