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IV. China und die afro asiatischen Länder | APuZ 5/1960 | bpb.de

Archiv Ausgaben ab 1953

APuZ 5/1960 Pekings Wirtschaftsbeziehungen zum Ausland IV. China und die afro asiatischen Länder

IV. China und die afro asiatischen Länder

Nadt den Bestimmungen des Abkommens wird die ungarische Regierung die Anleihe im Laufe von zehn Jahren, mit dem Jahre 1960 beginnend, mit zwei Prozent Zinsen jährlich zurückzahlen. Die Zahlung der Anleihe und der Zinsen kann durch Waren erfolgen.“

Zum selben Hilfsabkommen teilt aber eine andere Quelle mit, daß China der VR Ungarn einen Kredit in Höhe von » 200 Mill. Rubel, darunter die Hälfte in freier Valuta“, gewährte

An Albanien ließ die Regierung der VR China zum 10. Jaherstag des Bestehens der albanischen Volksrepublik zehn Mill. Rubel am 20. Oktober 1944 als Geschenk überreichen 98a). Außerdem bewilligte China diesem Lande zwei Kredite:

In Verbindung mit der Vereinbarung des ersten Handels-und Zahlungsabkommens zwischen der VR China und Albanien am 3. Dezember 1954 gewährte China Albanien einen Kredit in Höhe von 50 Mill. Rubel für die Jahre 1955 bis 1960. Dieser Kredit plus Zinsen soll ab 1970 in zehn Jahren getilgt werden. „Ein bedeutender Teil des albanischen Imports aus China erfolgte im Rahmen des Kredits, den China Albanien gewährte.“

Dezember 1954 gewährte China Albanien einen Kredit in Höhe von 50 Mill. Rubel für die Jahre 1955 bis 1960. Dieser Kredit plus Zinsen soll ab 1970 in zehn Jahren getilgt werden. „Ein bedeutender Teil des albanischen Imports aus China erfolgte im Rahmen des Kredits, den China Albanien gewährte.“

99)

Der zweite chinesische Kredit an Albanien in Höhe von 5 5 Mill. Rubel, der für die Jahre 1961 bis 1965 gewährt wird, wurde am 16. Januar 1959 vereinbart. Er soll durch Warenlieferungen ab 1981 beglichen werden.

IV. China und die afro asiatischen Länder

Die Aufteilung des Außenhandelsumsatzes Nordkoreas Gesamt-Warenumsatz davon: Sowjetunion in % Volksrepublik China in % andere Ostblockländer in % kapitalistische Länder in % 19 5 5 421 340 80, 8 38 9 42 10 1 0, 2 19 5 6 561 420 '

75 58 10, 3 81 14, 4 2 0, 3 19 5 7 859 490 57 234 27, 3 108 12, 6 27 3, 1

Die Länder Asiens und Afrikas nehmen in der Außenpolitik wie in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen Chinas einen erstrangigen Platz ein. China fühlt sich berufen als Vorbild und Beispiel im afroasiatischen Raum zu gelten. In den Ländern Asiens und Afrikas werden alle Ereignisse und Veränderungen im neuen China sorgfältig registriert, diskutiert und auch propagiert.

Nicht nur alte traditionelle Beziehungen verbinden China mit diesem Raum, sondern auch das zentrale Problem Chinas — die Industrialisierung des Landes — wurde heute, nachdem fast alle Länder Asiens und ein Teil der Länder Afrikas ihre nationale Unabhängigkeit erlangt haben, zur Kernfrage in diesen Ländern.

Bei Ablehnung der kommunistischen Doktrin wird China doch aufgrund vieler Gemeinsamkeiten im Ringen um die nationale Selbständigkeit und wegen der Gleichartigkeit vieler zu lösender wirtschaftlicher Aufgaben von der Mehrheit der Länder Asiens und Afrikas als zu ihnen gehörend betrachtet. Die Ost-West-Auseinandersetzung existiert für die Regierungen vieler neuer nationalselbständiger Länder Asiens und Afrikas nicht.

Durch seine Wirtschaftsbeziehungen, insbesondere durch die Entwicklung einer eigenen Wirtschaftshilfepolitik, bemüht sich China sein Prestige und Ansehen im afro-asiatischen Raum zu heben.

Wirtschaftsbeziehungen Wenn wir von den sprechen, meinen wir Chinas Beziehungen zu den asiatischen Blockländern zu den Entwicklungsländern. Japan wird besonders zu betrachten sein.

Darf man aber Chinas Wirtschaftsbeziehungen zum asiatischen Ostblockteil im Zusammenhang mit den Beziehungen dieses Landes zu den afro-asiatischen Entwicklungsländern behandeln?

Selbstverständlich geht der gesamte Ostblock in der politischen und wirtschaftspolitischen Zielsetzung in den Entwicklungsländern konform und es kann hierbei von einem Unterschied zwischen dem europäischen und asiatischen Ostblockteil keine Rede sein.

Was aber die konkreten Wirtschaftsbeziehungen Chinas betrifft, so ähneln die Beziehungen der Volksrepublik zur Demokratischen Republik Vietnam, zur Koreanischen Volksdemokratischen Republik und zur Mongolischen Volksrepublik mehr den Beziehungen zu den Entwicklungsländern als denen zum europäischen Ostblock und zur UdSSR.

Im Verhältnis zur UdSSR und zum europäischen Ostblock ist China das Land, dem geholfen werden muß. China war Kreditnehmer der UdSSR, es ist auf die sowjetische komplette Ausrüstungslieferung und auf die Sowjet-und Blockspezialisten angewiesen. Die UdSSR und die europäischen Blockländer wirken in China beim Aufbau von Industrie-werken mit. Alles das steht im Verhältnis Chinas zu den Ländern Asiens und Afrikas (asiatische Blockländer plus Entwicklungsländer) unter umgekehrten Vorzeichen. „Die Festigung der Wirtschaft Chinas, die Schaffung einer einheimisdten Schwerindustrie, insbesondere des Maschinenbaues, erlauben der VR China den volksdemokratischen Ländern Asiens eine große technische Hilfe zur Entwicklung ihrer Wirtschaft zu erweisen.

Seit dem Jahre 1954 begann China ihnen technische Hilfe zu gewähren und komplette Ausrüstung für 58 Objekte auf dem Gebiete der Industrie, der Landwirtschaft und Kultur zu liefern. Ein großer Teil dieser Unternehmen wird von China im Rahmen einer unentgeltlichen nichtrückzahlbaren Hilfe erbaut.“ 1)

Wenn auch in der Hilfe die China anderen afro-asiatischen Ländern gewährt der asiatische Ostblock—um dessen Gewicht zu heben — an erster Stelle steht, so erstreckt sich diese Hilfepolitik dennoch auch auf andere Länder. „Es ist höchst beachtenswert, daß im Jahre 1956 die Regierungen Indonesiens, Indiens, Birmas, Pakistans, Kambodschas und anderer Länder Asiens und Afrikas die Möglichkeit der Lieferung von kompletter Ausrüstung und Maschinen für 40 Industriewerke durch China an diese Länder untersuchten, darunter für Textil-, Seidenhaspel-und Papierfabriken für Zementwerke, Gummi-und Zuckerfabriken, für Müllereien und Streichholzfabriken.“ 2)

Bezeichnend ist, daß China in verhältnismäßig weit stärkerem Maße als die UdSSR die Form der nichtrückzahlbaren Hilfe entwickelt hat, die heute im Verhältnis zu einigen Ländern Asiens ausschlaggebender als der Außenhandel ist.

Die von China für die unentgeltliche nichtrückzahlbare Hilfe bereitgestellten Mittel waren in den letzten Jahren sogar höher als die Kreditsummen, die China von der UdSSR erhielt.

Die chinesische nichtrückzahlbare Hilfe könnte man tatsächlich als uneigennützige Hilfe betrachten, die von einem Land, welches sich selbst noch im Aufbau befindet, gewährt wird. Aber dennoch darf die sowjetisch-chinesische Zielsetzung in den Ländern Asiens und Afrikas nicht unbeachtet bleiben.

Der gesamte afro-asiatische Raum befindet sich im Umburch. Nach der Gewinnung der politischen und nationalen Unabhängigkeit sind eine große Zahl afro-asiatischer Länder bestrebt sich wirtschaftlich zu festigen, d. h. ihr Land zu industrialisieren und eine eigene Schwer-und verarbeitende Industrie zu schaffen.

Bereits auf der historischen Bandung-Konferenz, in der Zeit vom 18. bis 25. April 1955, wurde in der wirtschaftlichen Entschließung dieser Konferenz 3) der Plan zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit dieser beiden Kontinente entwickelt. Auf der Solidaritätskonferenz der Länder Asiens und Afrikas in Kairo, vom 26. Dezember 1957 bis 1.

Januar 195 8, nahmen die Pläne der wirtschaftlichen Arbeitsteilung und Koordinierung der Wirtschaftspläne der afro-asiatischen Länder konkretere Gestalt an Eine auf dieser Konferenz geplante Konferenz der Industrie-und Handelkammern der Länder Asiens und Afrikas fand im Dezember 195 8 in Kairo statt. Rund 200 Delegierte aus 38 Ländern dieses Raumes versammelten sich hier, um „die wirtschaftliche Auswirkung des Gemeinsamen europäischen Marktes und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den afro-asiatischen Ländern“ zu besprechen.

Im Ergebnis dieser Konferenz der Industrie-und Handelskammern Asiens und Afrikas wurde die Gründung einer „Organisation der Länder Asiens und Afrikas für wirtschaftliche Zusammenarbeit“ beschlossen. Das Sekretariat dieses afro-asiatischen Wirtschaftsrates hat vorläufig seinen Sitz in Kairo.

An der Bandung-Konferenz nahmen die Chinesen teil, die Sowjets waren von ihr ausgeschlossen. Die Wirtschaftsbeschlüsse der Solidaritätskonferenz in Kairo und der Konferenz der afro-asiatischen Industrie-und Handelskammern aber kamen unter dem gemeinsamen Mitwirken der Sowjets und Chinesen zustande. Die gemeinsame chinesisch-sowjetische wirtschaftspolitische Zielsetzung in Asien und Afrika, der auch ihre Wirtschaftshilfe untergeordnet ist, wurde erstmalig in einer unter dem Titel, „Über die Perspektiven der wirtschaftlichen Entwicklung der Länder Asiens und Afrikas" vom Institut für Weltwirtschaft und internationale Zusammenarbeit der UdSSR herausgegebenen Schrift erläutert. Darin heißt es: „Iw Jahre 1949 wurde der Rat für gegenseitige Wirtsdiaftshilfe gesdtaffen, ein widitiges Organ, das berufen ist die Kraftanstrengungen der UdSSR und der europäischen Länder der Volksdemokratie zu koordinieren, ihre Wirtschaftspläne einander in Einklang zu bringen und ihre sachliche Zusawwenarbeit zu organisieren ...

Für jene Länder Asiens und Afrikas, in denen das private Unternehntertuw die Grundlage der Wirtschaft ist, wird die Zusawwenarbeit eine komplizierte Sache sein. Nichtdestoweniger kann nadt unserer Meinung das Beispiel der sozialistisdten Länder für sie von Interesse sein und in vieler Hinsidit als Muster für die Organisierung der wirtsdtaftlidten Zusammenarbeit dienen.“ (Sperrung d. V.)

Der „Rat für die gegenseitige Wirtschaftshilfe", dem ausgerechnet China und die übrigen asiatischen Ostblockländer nicht angehören, wird als Muster für die Länder Asiens und Afrikas empfohlen. Es ist offensichtlich, daß es das gemeinsame sowjetisch-chinesische Ziel ist, in Asien und Afrika ein Pendant zum „Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe zu schaffen. Diesem Ziel ist ihre Wirtschaftshilfepolitik unterordnet und das ist der Grund, warum die asiatischen Länder des Ostblocks aus dem Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe ferngehalten werden.

Natürlich ist den Chinesen wie den Sowjets klar, daß der Verwirklichung dieses Zieles noch viele Hindernisse im Wege stehen.

Um aber ihrem Ziele näher zu kommen, propagieren sie mit ihrer Wirtschaftshilfe in Asien und Afrika eine Anzahl von Forderungen, die in verschiedenen Ländern dieses Raumes Anklang finden.

Diese Forderungen und Losungen kamen auch auf der Kairoer Solidaritätskonferenz in der Rede des Direktors des Instituts für Weltwirtschaft und internationale Beziehungen bei der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, A. A. Arsumanjan, zum Ausdruck

Neben der Wirtschaftshilfe der UdSSR und des Ostblocks zum Aufbau einer verarbeitenden Industrie in den Ländern Asiens und Afrikas propagierte er: Nationalisierung der Industrie und des Handels und Wirtschaftsplanung in den afro-asiatischen Ländern; Staatskontrolle über den Außenhandel und über die Ausgabe ausländischer Valuta, gemeinsame staatliche Maßnahmen zum Schutz der einheimischen Industrie vor ausländischer Konkurrenz; gemeinsame Waren-Preis-Politik und Export-Importlizenzen; gegenseitige Meistbegünstigung in Zolltarifen und Frachtsätzen; Koordinierung der Wirtschaftspläne der Länder Asiens und Afrikas, wirtschaftliche Spezialisierung und Arbeitsteilung untereinander.

Inzwischen wurde — wie gesagt — unter dem Einfluß Nassers in Kairo im Dezember 1958 das Sekretariat eines afro-asiatischen Wirtschaftsrates geschaffen, das aber bis heute keine größere Aktivität entwickelte.

Selbst unter den afro-asiatischen Partnern gibt es keine restlose Klarheit über die Funktion dieses Wirtschaftsrates und sogar in einzelnen asiatischen Ländern eine Ablehnung der Entwicklung Kairos zum Wirtschaftszentrum für Asien und Afrika. Nasser ist z. B. daran interessiert insbesondere die Wirtschaftskraft des großarabischen Raumes in Kairo zusammenzufassen. Der Irak dagegen entwickelte Pläne durch Schaffung verchiedener Zentren im afro-asiatischen Raum — ein Zentrum für Baumwolle in Ägypten, für Reis in China, für Gummi in Indonesien, für Tee auf Ceylon und für Jute in Pakistan — die Wirtschaftskraft zu dezentralisieren.

Die Auseinandersetzung um die Führung in dieser neuen afro-asiatischen Wirtschaftsorganisation steht noch bevor. Ob es China gelingt, diese neue Organisation zur Stärkung seiner eigenen Position im afroasiatischen Raum zu benutzen, hängt weitgehendst von dem Gelingen seiner eigenen Pläne der Industrialisierung des Landes und von der Fähigkeit und Möglichkeit der weiteren Entwicklung der eigenen Wirtschaftshilfepolitik in diesen Ländern ab. Die chinesischen Bestrebungen und Tendenzen auch in den Ländern Asiens und Afrikas die Rolle eines Juniorpartners der UdSSR zu überwinden und in der Wirtschaftspolitik Ebenbürtigkeit mit der UdSSR zu erlangen, sind sichtbar.

Der Rückgang und die schließliche Einstellung der Kreditbewilligungen der UdSSR für China war von der Entwicklung der chinesischen Kredit-und nichtrückzahlbaren Hilfepolitik in Asien und Afrika begleitet. Seitdem die chinesische Industrie — wie wir aufzeigten — einen großen Teil der Maschinen und Ausrüstung für die von den Sowjets in China zu erbauenden Werke selbst stellt, beginnt sie auch komplette Ausrüstung in die Länder Asiens und Afrikas zu liefern und sogar Hilfe beim Aufbau von Werken in diesen Ländern durch Entsendung von Spezialisten zu leisten.

Betrachten wir diese Entwicklung der letzten Jahre nunmehr gesondert 6a). 1. Chinas Wirtschaftsbeziehungen zu den asiatischen Blockländern In den Wirtschaftsbeziehungen der VR China zu der Mongolei, zu Nordkorea und zu Nordvietnam spielte bisher nicht — wie angedeutet -der Außenhandel, sondern die nichtrückzahlbare-und Kredithilfe und die damit verbundenen Lieferungen die entscheidende Rolle.

„Eine besonders ausgedehnte technische Hilfe erhalten von der VR China die ihm benachbarten Länder der Volksdemokratie Asiens, für die diese Hilfe eine immer größere Bedeutung bei der Wiederherstel-

* lung und Entwicklung ihrer Volkswirtsdiaft gewinnt.“

Allerdings ist der wirtschaftliche Einfluß, den sich China in diesen Ländern durch seine Wirtschaftshilfe sicherte, unterschiedlich:

Im Außenhandel Nord-Vietnams nimmt China den ersten Platz ein. Der chinesisch-vietnamesische Handelsumsatz macht ein mehrfaches des Warenumsatzes zwischen Vietnam und der UdSSR aus. Mit einem Anteil von 65 Prozent spielte China die entscheidende Rolle in der nichtrückzahlbaren-und Kredithilfe des gesamten Ostblocks (einschließlich UdSSR) an dieses Land in den Jahren von 1955 bis 1959. Audi in Nordkorea wuchs Chinas wirtschaftliche Bedeutung seit dem Jahre 1953. Betrug der Anteil Chinas am Außenhandel Nordkoreas im Jahre 1955 nur 9 Prozent, so stieg er bis zum Jahre 1957 auf 27, 3 Prozent, während der Anteil der UdSSR im Prozent, so stieg er bis zum Jahre 1957 auf 27, 3 Prozent, während der Anteil der UdSSR im entsprechenden Zeitraum von 80, 8 Prozent auf 57 Prozent zurückging. Audi in der nichtrückzahlbaren Hilfe, die die UdSSR und die volksdemokratischen Länder Nordkorea nach dem Waffenstillstand im Jahre 1953 gewährten, sicherte sich China mit einem Anteil von mehr als 25 Prozent am Gesamtwert der gesamten Ostblockhilfe einen entscheidenden Platz.

In der Mongolischen-Volksrepublik, der ehemaligen chinesischen Äußeren Mongolei, dagegen, kommt China mit seiner Wirtschaftshilfe erst schwach zum Zuge. Es erscheint offensichtlich, daß hier die Sowjets ein stärkeres wirtschaftliches Eindringen der Chinesen zu hemmen bemüht sind. Trotz aller historischen und traditionellen Bande, die China, insbesondere die chinesische Innere Mongolei mit der Äußeren Mongolei verbinden, ist sowohl der Außenhandel Chinas mit der Mongolischen Volksrepublik schwach entwickelt wie auch die chinesische Kredit-und nichtrückzahlbare Hilfe an dieses Land relativ gering. 91, 3 Prozent des mongolischen Außenhandels werden von der UdSSR bestritten, und in der nichtrückzahlbaren Hilfe und Kreditgewährung an dieses Land warf die UdSSR Summen aus, die nach Milliarden zählen, während die VR China nur mit 260 Mill. Rubel beteiligt ist.

a) Die nichtrückzahlbare Hilfe und die Kredite an die Volksrepublik Korea

Ceylon Indonesien Birma Pakistan Indien Ägypten Syrien Marokko Japan China 211, 2 212, 1 86, 4 69, 2 71, 8 250, 8 11, 6 67, 2 563, 8 UdSSR 1, 2 101, 5 62, 1 27, 2 506, 4 772, 5 39, 2 24, 5 68, 4

Bei den chinesisch-koreanischen Verhandlungen am 23. November 1953 wurde zwischen den Partnern das erste Abkommen über die wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit für eine Frist von zehn Jahren vereinbart.

In Verbindung mit diesem Abkommen annullierte China alle Schulden, die Korea auf Grund der chinesischen Hilfe im Koreakrieg entstanden waren, und betrachtete diese Schuldsumme in Höhe von 280— 300 Mill. Yuan als Geschenk an Korea. Gleichzeitig gewährte China an Korea eine unentgeltliche Hilfe in Höhe von 800 Mill. Yuan für die Zeit von 1954 bis 1957.

Darüber wird berichtet: „Gemäß dem Abkontwen vom Jahre 1953 beschloß die Regierung der VR China dew koreanischen Volke alle Waren und Ausgaben, die in der Zeit der Hilfeleistung für Korea zwischen dem 25. Juni 1950 und dem 31. Dezember 1953 eingeräumt und von China getragen wurden, als Geschenk zu übergeben und bewilligte Korea eine zusätzlidte niditrückzahlbare Hilfe in Höhe von 800 Mill. Yuan, die in den Jahren 1954 bis 1957 verwandt wurde.“ 8)

Die nichtrückzahlbare Hilfe in Höhe von 800 Mill. Yuan wurde für Warenlieferungen, technische Hilfe und für die Kosten zur Entsendung chinesischer Spezialisten nach Korea in den Jahren 1954 bis 1957 gewährt.

Diese 800 Mill. Yuan waren der Beitrag der Chinesen zur großen Hilfsaktion für Korea, die der gesamte Ostblock seit dem Jahre 195 3 durchführte. Und es ist verlockend, diese Chinahilfe zunächst im Zusammenhang mit der gesamten Ostblockhilfe zu beleuchten. An dieser Hilfsaktion des Ostblocks beteiligten sich alle volksdemokratischen Länder außer Vietnam, das seine eigenen großen Sorgen hatte. Die Mongolei konnte nur Fleisch, Butter und Kleidung in geringen Mengen stiften und scheidet deshalb aus unserer Betrachtung ebenso wie Albanien, das geringere Bedarfsartikel für Korea abzweigte, aus.

Bei unserer Suche nach dem realen Wert der nichtrückzahlbaren Chinahilfe in Höhe von 800 Mill. Yuan kommen uns sowjetische Angaben zu Hilfe.

Im Jahre 1958 wurde berichtet: „Hach der Unterzeichnung des Waffenstillstandsabkommens in Korea im Jahre 1953 gewährten die Sowjetunion, China und die anderen Länder des sozialistischen Lagers der VR Korea eine große nichtrückzahlbare materielle und technische Hilfe. Die Summe der nichtrückzahlbaren Hilfe, die von den Ländern des sozialistischen Lagers gewährt wurde, beträgt mehr als drei Milliarden R u b e I.“ 9) (Sperrung d. V.)

Von diesen „mehr als 3 Mrd. Rubel“ entfallen auf den Anteil der UdSSR 1, 3 Mrd. Rubel. Die Sowjetunion gewährte Nordkorea im Jahre 1953 eine nichtrückzahlbare Hilfe in Höhe von 1 Mrd. Rubel und im August 1956 eine solche von 300 Mill. Rubel

Und über die nichtrückzahlbare Koreahilfe der europäischen Block-länder teilt die sowjetische Korea-Spezialistin Glebowa, die ebenfalls die gesamte Blockhilfe auf mehr als 3 Mrd. Rubel beziffert, mit: „Die volksdemokratischen Länder Europas bewilligten im Laufe der Jahre 1954 bis 1956 der Koreanischen Volksdemokratischen Republik nicht-rückzahlbare Hilfe in Höhe von 900 Mill. Rubel.“

Was nach Abzug des Sowjetanteils (1300 Mill. Rubel) und des europäischen Ostblockanteils (900 Mill. Rubel) von den „mehr als 3 Mrd. Rubel“ übrigbleibt, ergibt — ohne komplizierte Kursberechnung — den chinesischen Anteil: 800 Mill. Yuan d. s. 820, 5 Mill. Rubel. Das Bestehen der „internen Rate“ ist wieder einmal aufgrund sowjetischer Quellen nachgewiesen!

Koreanische Quellen behaupten, daß die Ostblockhilfe an Korea in den Jahren 1954 bis 1956 etwa 24 Prozent der Einnahmen im Staats-budget Koreas ausmachten und im Jahre 1957 Prozent überstiegen 12). Über die Ausnutzung der chinesischen 800 Mill. Yuan Hilfe an Korea erfahren wir: „Im Laufe der Jahre 1954 bis 1955 lieferte China aufgrund dieser Hilfe Waren in Höhe von 520 Mill. Yuan, und zu Anfang 1957 hatte die Volksrepublik Korea die von China gewährte nichtrückzahlbare Hilfssumwe fast völlig verwandt.“ 12J

Nach einer anderen Quelle wurden von den 800 Mill. Yuan im Jahre 1954 300 Mill, und im Jahre 1955 220 Mill. Yuan, d. h. in den ersten beiden Jahren bereits 65% der gewährten Hilfe ausgenutzt

Im Rahmen dieser Hilfe soll China in den Jahren 1954 bis 1956'jährlich im Durchschnitt unentgeltlich nach Korea geliefert haben: 800 000 t Steinkohle, mehr als 150 000 t Getreide, 5 5 Mill, m Baum-wollstoffe etc. Allein im Jahre 195 5 soll Korea im Rahmen der Hilfe von China erhalten haben: 10 000 t Roheisen, 940 000 t Steinkohle, mehr als 31 000 t Zement, 36 Mill, m Baumwollstoffe, 160 000 t Getreide und andere Materialien.

Aufgrund der nichtrückzahlbaren unentgeltlichen chinesischen Hilfe wurden in den Jahren 1954 und 195 5 Eisenbahnlinien in Korea wiederhergestellt und 72, 7 km neue Eisenbahnstrecken wie auch Brücken über die Grenzflüsse erbaut. Im Jahre 1954 soll die VR China im Rahmen der Hilfe Korea 70 Lokomotiven, 210 Eisenbahn-Personenwagen und 3298 Güterwaggons übergeben haben „Im Jahre 1957 beendete die VR China die Erfüllung ihrer Verpflichtungen in der nichtrüdtzahlbaren Hilfe an Korea, die eine große Bedeutung für die Wiederherstellung der Wirtschaft des Landes hatte.“ Am 27. September 195 8 wurden dann zwei neue Hilfsabkommen zwischen der VR China und der VR Korea vereinbart. Diesmal waren es Kreditabkommen. Es handelt sich um einen zinslosen Kredit in Höhe von 40 Mill. Rubel zum Bau des beiden Ländern dienenden Wasserkraftwerkes in Unbong und um eine chinesische Kreditgewährung in Höhe von 170 Mill. Rubel zu 1 % für den Bau von drei Industrieunternehmen. Über diese beiden chinesischen Kredite an Korea wurde berichtet: „Zum Zwecke der Befriedigung der Bedürfnisse des sozialistischen Aufbaus in beiden Ländern beschlossen die Regierungen der Volksrepublik China und der Koreanischen Volksdemokratischen Republik Mittel zum Bau eines Wasserkraftwerkes in Unbong bereitzustellen.

Auf Wunsch der Regierung der VR Korea erklärte sich die Regierung der VR China bereit, der Regierung der VR Korea einen langfristigen Kredit zur Deckung der Ausgaben für den Bau dieser Elektrostation zu gewähren. Die Regierung Koreas wird den Kredit durch Warenlieferungen im Laufe von 10 Jahren, mit dem Jahre 1963 beginnend, zurüdtzahlen. Die Regierung der chinesischen Volksrepublik erklärte sich ebenfalls einverstanden der Regierung der Volksrepublik Korea einen langfristigen Kredit zum Ankauf von Maschinenausrüstung in China für eine Textilfabrik und zwei Betriebe zur Herstellung von Papier für Zement-säcke zu gewähren. Die Regierung Koreas zahlt den Kredit durch Warenlieferungen innerhalb von 10 Jahren, mit dem Jahre 1961 beginnend, zurück.“

b) Die chinesisch-koreanischen Handelsbeziehungen

1956 = 45 1957 = 80 *) 1958 = 29 1959 = 29 1960 = 13 1961 = 13 1962 = 13 *) Unter Berücksichtigung des Geschenks an Ägypten.

Wie bereits angedeutet, spielte in den chinesisch-koreanischen Wirtschaftsbeziehungen die nichtrückzahlbare Hilfe bis zum Jahre 1957 die entscheidende Rolle. Die chinesischen Lieferungen im Rahmen der unentgeltlichen Hilfe, die in der Handelsstatistik nicht erfaßt sind, lagen höher als die Chinalieferungen aufgrund der Außenhandelsvereinbarungen. Erst mit dem Jahre 1957 setzte hier eine Wende ein, und seit diesem Zeitpunkt ist ein Anwachsen des chinesischen Anteils am Außenhandel Koreas zu vermerken. Über den Anteil Chinas am koreanischen Außenhandel gibt nachfolgende Tabelle einen Überblick:

Die Entwicklung des chinesisch-koreanischen Handels beleuchtet folgender Bericht: „Das erste Abkommen über die wirtsdiaftlidte und technische Zusammenarbeit zwischen der Koreanischen Volksdemokratischen Republik und der Volksrepublik China wurde für eine Frist von 10 Jahren am 23. November 1953 in Peking unterzeichnet. Dieses Abkommen sieht vor, daß beide Länder zur Festigung und Entwicklung der wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen auf der Grundlage der Freundschaft, der gegenseitigen Hilfe, der Gleichheit und des gegenseitigen Vorteils beitragen, sich untereinander alle mögliche wirtschaftliche und technische Hilfe erweisen und die erforderliche wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit verwirklidten werden.

Der Warenumsatz zwischen der Koreanischen Volksdemokratischen Republik und der Chinesischen Volksrepublik erhöht sich jährlich. Allein in einem Jahre, im Jahre 1957, erhöhte sich der Warenumsatz zwischen den Ländern im Vergleich zum Jahre 1956 um mehr als 4fach und betrug 234 Mill. Rubel, darunter machte der Export der VR Korea nach China 105 Mill. Rubel aus und betrug der Import der VR Korea aus China 129 Mill. Rubel. Der prozentuale Anteil der VR China im Warenumsatz der VR Korea stieg im Jahre 1957 auf 27, 3% gegenüber 10, 3% im Jahre 1956.

Im Jahre 1957 lieferte die VR Korea nach China etwa 50 Waren-arten, darunter Eisenerze (233 000 t), Blei (2000 t), SchnellschnittstaM (1500 t), Walzgut (17 400 t), Stahlschrott (13 000 t), Kalziumkarbid (SOOO t), Kaustische Soda (1700 t), Cyan-Kalzium (1600 t), Mais-Stärke (4900 t), Seeprodukte (12 Mill, t), Äpfel (4300 t) und andere Waren.

Die chinesische Volksrepublik lieferte ihrerseits 40 Warenarten im Jahre 1957, darunter Baumwolle (10 000 t), Kolbenhirse (101 400 t), Salz (25 000 t), Schwefel (3000 t), Planleinen (476 000 t), wie auch Baumwollstoffe und andere Waren.

Um zur Erweiterung der wirtschaftlichen und kulturellen Zusammenarbeit beizutragen, wurde zwischen den Ländern am 21. Dezember 1955 ein Abkommen über den Wechselkurs der Valuta und ein Protokoll über die Geldüberweisungen für nichtkommerzielle Zahlungen zwischen der Zentralen Nordkorea-Bank und der Volksbank Chinas unterzeichnet.

Im Dezember 1957 wurde zwischen der VR Korea und der VR China das erste Abkommen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit unterzeichnet, das einen gegenseitigen Austausch von Informationen über die Erfolge auf den verschiedenen Gebieten der nationalen Wirtschaft, der Wissenschaft und Technik, wie auch die Schaffung einer chinesisch-koreanischen Kommission für wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit vorsieht.

Im September 1958 wurden in Peking ein chinesisch-koreanisches langfristiges Abkommen über die gegenseitigen Warenlieferungen in den Jahren 1959 bis 1962 und Abkommen über eine Kreditgewährung der Volksrepublik China an die Koreanische Volksdemokratische Republik unterzeichnet.“ Über das jüngste chinesisch-koreanische Warenaustausch-Abkommen vom 27. September 195 8 wurde mitgeteilt: „Das langfristige Handelsabkommen sieht vor, daß die chinesische Seite an Korea Kohlen, Baum-wolle, Schwefel, Autoreifen, Zinn, Stahlwalzgut, Ferromangan, Gespinste, Paraffin, Gips und andere Waren liefern wird. Die koreanische Seite wird nach China exportieren: Eisenerz, Kupfer, Blei, Zink, Schnellschnittstahl, Karbid, Ginseng und andere Waren.“

c) Chinas Wirtschaftshilfe an Vietnam

Die nichtrückzahlbare Hilfe und Kreditgewährung Chinas an andere Länder in den Jahren 1953 bis 1959 (Zusammenfassung) Land: Albanien Albanien Albanien Ungarn Ungarn Nordkorea Nordkorea Nordkorea Nordkorea Nord-Vietnam Nord-Vietnam Nord-Vietnam Mongolei Mongolei Kambodsha Nepal Ceylon Ceylon Ägypten Indonesien Indonesien Birma Jemen Datum 20. 10. 1954 3. 12. 1954 16. 1. 1959 1956 13. 5. 1957 23. 11. 1953 23. 11. 1953 27. 9. 1957 27. 9. 1957 7. 7. 1955 18. 2. 1959 18. 2. 1959 29. 8. 1956 29. 12. 1958 21. 6.

„Die Chinesische Volksrepublik begann der Volksrepublik Vietnam bei der Wiederherstellung ihrer Volkswirtschaft, unmittelbar nach der Beendigung der Kriegshandlungen in Vietnam im Sommer 1954 zu helfen — heißt es in einem Bericht vom März 1959 als China dem vietnamesischen Volk als Geschenk 10 000 t Reis und 5 Mill, m Baum-wollstoffe überreichte.

Nach Sonderverhandlungen in Peking am 24. Dezember 1954 wurden Protokolle unterzeichnet, nadt welchen sich die VR China verpflichtete der Demokratischen Republik Vietnam zu helfen: bei der Wiederherstellung der Eisenbahnlinie Hanoi — Munankwan, bei der Einrichtung der Post-und Telegraphenverbindung zwischen den Ländern, bei der Wiederherstellung und dem Bau von Chausseen, bei der Organisation des Zivilluftfahrt-und meteorologischen Dienstes, wie auch bei der Wiederherstellung hydrotechnischer Anlagen, die während des Krieges zerstört wurden.

Ein wichtiges Ereignis in der Entwicklung der chinesisch-vietnamesischen wirtschaftlichen Zusammenarbeit waren schließlich die Verhandlungen, die in der Zeit vom 27. ]uni bis 7. Juli 1955 in Peking stattfanden. Im Verlaufe dieser Verhandlungen drücltte die Regierung der VR China den Wunsch und die Bereitschaft aus, dem vietnamesischen Volk als Geschenk 800 Mill. Yuan zu übergeben. Im Rahmen dieser gewaltigen Summe verpflichtete sich die VR China der Demokratischen Republik Vietnam Hilfe zu erweisen bei der Wiederherstellung der Eisenbahnen, der Flußhäfen, von Brücken und Chausseen, bei der Wiederherstellung und beim Bau von Textilfabriken, Lederfabriken, Betrieben zur Herstellung von medizinischer Ausrüstung, Elektromaterialien, landwirtschaftlichen Geräten und Papier.

Die Resultate dieser Hilfe sind aus den Erfolgen der VR Vietnam auf vielen Gebieten des wirtschaftlichen Aufbaus ersichtlich. Seit Anfang des Jahres 1955 wurde die Eisenbahnlinie Hanoi-Munankwan (China) in Betrieb genommen, die unter aktiver Beteiligung chinesischer Baufachleute wiederhergestellt wurde. Sie halfen auch den vietnamesischen Eisenbahnern bei der Wiederherstellung der Strecken Hanoi-Mamdinh und Hanoi-Lao-Kay. Im Jahre 1956 arbeiteten chinesische Spezialisten gemeinsam mit ihren vietnamesischen Kollegen an der Wiederherstellung der Eisenbahnlinie, die dem Ufer entlang von Namdinh nadt Süden führt. Seit dem 1. Januar 1956 wurde die Post-und Telegraphenverbindung zwischen der VR China und der VR Vietnam wiederhergestellt. Im Mai 1956 wurde in der VR Vietnam eine große Streichholzfabrik in Betrieb genommen, die mit moderner, in China hergestellter und im Rahmen der Hilfe gelieferter Ausrüstung ausgestattet ist. Mit Hilfe der VR China werden in der VR Vietnam auch 10 Reisschälbetriebe erbaut.

Aufgrund der Hilfe lieferte die Volksrepublik China zur Wiederherstellung großer Werke in Vietnam, des Zementwerkes in Haiphong, der Kohlengruben in Hon-hai, einer Textilfabrik in Namdinh und zur Rekonstruktion eines Autoreparatur-und Montage-Betriebes und eines Autoreifen-Vulkanisierwerkes die erforderlichen Maschinen, Ausrüstung und Materialien.

Gleichzeitig wurden aus der VR China nach Vietnam Lokomotiven und Waggons, wie auch Schiffe für See-und Fluß-Transport, Flugzeuge für die Zivilluftfahrt etc. geliefert. . .

Nach dem Abkommen, das im April 1958 zwischen der VR China und der VR Vietnam abgeschlossen wurde, drückte die Regierung der VR China ihre Bereitwilligkeit aus, einen Teil der Mittel, die für die Hilfeleistung bereitgestellt wurden, zur Errichtung von 18 Industrieobjekten in Vietnam in den Jahren 1958— 1961 zu verwenden; zu diesen Industrieobjekten gehören: eine Papierfabrik, ein Chrombergwerk, zwei Zuckerfabriken, eine Zigarettenfabrik, eine Trikotagenfabrik, eine Wärmekraftzentrale u. a.“

Im Jahre 1958 wurde berichtet, daß aufgrund der chinesischen nicht-rückzahlbaren Hilfe in Höhe von 800 Mill. Yuan bis dahin erbaut wurden: eine Streichholzfabrik, mehrere Reisschäl-Betriebe, eine Radiostation, eine Druckerei und ein Erdöldepot. 10 weitere Objekte sollen sich im Bau befunden haben, darunter eine Papierfabrik, ein Betrieb für Kunststoff-Erzeugnisse, eine Fabrik für Büromaschinen, eine Keramikfabrik und ein Chrombergwerk

Die chinesische nichtrückzahlbare Hilfe von 800 Mill. Yuan, deren Gewährung am 7. Juli 1955 vereinbart wurde, war zur Ausnutzung innerhalb von 4 Jahren vorgesehen. Es scheint, daß diese 800 Mill. Yuan Anfang des Jahres 1959 fast ausgeschöpft waren, denn am 18. Februar 1959 gewährte die VR China an Nordvietnam erneut eine nichtrückzahlbare Hilfe in Höhe von 100 Mill. Yuan und einen Kredit von 300 Mill. Yuan zu l°/o Zinsen, rückzahlbar innerhalb von 10 Jahren, mit dem Jahre 1967 beginnend, durch vietnamische Waren-lieferungen. Damit gewährte die VR China der VR Vietnam seit dem Jahre 1955 insgesamt 1200 Mill. Yuan nichtrückzahlbare Hilfe und Kredite. Es genügt als Vergleich darauf hinzuweisen, daß diese Summe 38, 4 °/o der Kreditsumme ausmacht, die die UdSSR in den Jahren von 1953 bis 1957 China gewährte. China erhielt von der UdSSR in diesen 5 Jahren 3120 Mill. Yuan Kredite Dabei darf aber nicht unbeachtet bleiben, China erhielt von der UdSSR Kredite, die durch Warenlieferungen zurückgezahlt werden müssen; bei der chinesischen Hilfe für Vietnam handelt es sich aber vernehmlichst um eine unentgeltliche, nichtrückzahlbare Hilfe. In derselben Zeit, in der China 1 200 Mill. Yuan bewilligte, gewährte die UdSSR der VR Vietnam 5 30 Mill.

Rubel (400 Mill Rubel nichtrückzahlbarer Hilfe am 18. Juli 1955, einen Kredit in Höhe von 30 Mill. Rubel am 1. Dezember 1956 und einen 100 Mill. Rubel-Kredit am 7. März 1959).

Bei den chinesisch-vietnamesischen Verhandlungen im Februar 1959 wurde vereinbart, daß die VR China aufgrund des 300 Mill. Yuan Kredites und der 100 Mil. Yuan nichtrückzahlbarer Hilfe am Bau und an der Erweiterung von 49 Industriewerken und Transportobjekten teilnimmt. China soll für diese Bauvorhaben die komplette Ausrüstung liefern und zur Konsultation beim Bau, zur Montage der Ausrüstung und Ingangsetzung der Werke Spezialisten nach Vietnam entsenden und vietnamesische Praktikanten ausbilden.

Gleichzeitig mit dem Kredit-und nichtrückzahlbaren Hilfeabmachungen wurden am 18. Februar 1959 zwischen China und Vietnam ein Waren-und Zahlungsabkommen für das Jahr 1959 und ein langfristiges Handelsabkommen für die Jahre 1960 bis 1962 vereinbart.

In der Wirtschaft Vietnams spielt tatsächlich die Hilfe der Ostblockländer, vor allem Chinas, die entscheidende Rolle. Die Haupteinahmequelle im Staatshaushalt dieser Volksrepublik war wenigstens bis zum Jahre 1957 die ausländische Hilfe des Ostblocks. Im Jahre 1956 machte die nichtrückzahlbare Hilfe der Blockländer 51°/o der Einnahmen im Staatsbudget Nord-Vietnams aus, 1957 waren es noch 41, 9°/o. Der Gesamthaushalt Nordvietnams soll im Jahre 1958 nur 1200 Mrd.

Dong (damaliger Kurs: 100 Dong = 1, 36 Rubel, d. h. 1, 6 Mrd. Rubel)

betragen haben, in den Vorjahren war er geringer.

Wie gesagt — machte der Anteil Chinas an der nichtrückzahlbaren Hilfe, die der gesamte Ostblock Nordvietnam in den Jahren 195 5 bis 1957 bewilligte, 60% aus. Die Chinahilfe war doppelt so hoch als die sowjetische.

Hier nochmals einen zusammenfassenden Überblick:

In den Jahren 195 5 bis 1957 wurden Nordvietnam an nichtrückzahlbarer Hilfe zugebilligt: Von China 820, 5 Mill. Rubel (800 Mill. Yuan), von der UdSSR 400 Mill. Rubel und von 8 weiteren Ländern des Ostblocks insgesamt 145, 65 Mill. Rubel Nadi den vorliegenden Unterlagen wurden in den Jahren 1955 bis 1957 von den Ostblockländern an Nordvietnam insgesamt 1366, 45 Mill. Rubel nichtrückzahlbar gewährt 24).

Man kann natürlich einwenden, daß die Hilfe der UdSSR und der übrigen Ostblockländer im wesentlichen in den Jahren 1955 und 1956 ausgenutzt wurde, während die chinesische nichtrückzahlbare Hilfe für die Jahre von 1955 bis 1959 bestimmt war.

Wenn wir jedoch die gesamten bis Ende März 1959 von allen Ostblockländern an Nord-Vietnam bewilligten Summen sowohl der nichtrückzahlbaren Hilfe wie auch der Kredite in Betracht ziehen, ergibt sich ein Anteil Chinas von rund 65 °/o.

Allerdings sind die Valuta und Preisverhältnisse in dem chinesischvietnamesischen Beziehungen noch undurchsichtiger als in allen anderen Fällen im Ostblock.

Der chinesisch-vietnamesische Handel vollzieht sich nicht nur auf zentraler Ebene, es gibt auch Handelsabmachungen zwischen den beiderseitigen Grenzprovinzen und schließlich auch einen „kleinen Grenzverkehr“ mit eigenem Wechselkurs und Wechselstuben. Bis zum Jahre 1956 wurde der vietnamesische Dong außer in China in keinem anderen Ostblockland notiert

Peking notierte in den Jahren 1956 bis 1958 1 Yuan = 1470 Dong. Nach der vietnamesischen Währungsumstellung ist nunmehr 1 Yuan = 1, 47 Dong Ob aber der zentrale Handel oder wenigstens der Grenzwarenaustausch auf dieser Grundlage abgewickelt wird, ist nicht zu beantworten, weil darüber keine Angaben veröffentlicht sind.

Während in den Handels-Abmachungen der Ostblockländer im allgemeinen von einer „Preisfestsetzung auf Grundlage der Weltmarktpreise“ gesprochen wird, ist bei den Lieferungen Chinas an Vietnam (übrigens auch an Korea) von einer „Berechnung der Preise nach den chinesischen Großhandelspreisen“ die Rede. Nun ist bekannt, daß in allen Ostblockländern die Großhandelspreise höher liegen als die Außenhandelspreise. Die Großhandelspreise kommen im wesentlichen aufgrund der Gestehungskosten und Erstehungskosten zustande. Und die chinesischen Erstehungskosten werden weitgehend durch die chinesischen Importe aus der UdSSR und den europäischen Blockländern auf Grundlage der „internen Rate“ beeinflußt.

Beleuchten wir nunmehr Chinas Wirtschaftsbeziehungen zur früheren Äußeren Mongolei, der jetzigen Mongolischen Volksrepublik.

d) Pekings Wirtschaftsbeziehungen zur Mongolei

Der Handel der VR China mit den wichtigsten Partnern in Asien und Diese Tabelle zeugt von einem ziemlich sporadischen Charakter des Handels Chinas mit seinen wichtigsten Partnern in den Entwicklungsländern. Wenn wir die obige Tabelle zusammenfassen, ergibt sich ein beachtenswertes Bild: Afrika 59) Indien Chin. Einfuhr Chin. Ausfuhr Gesamtumsatz Indonesien Chin. Einfuhr Chin. Ausfuhr Gesamtumsatz Birma Chin. Einfuhr Chin. Ausfuhr Gesamtumsatz Ceylon Chin. Einfuhr Chin. Ausfuhr Gesamtumsatz Pakistan Chin. E

Als Außenhandelspartner spielte die Mongolei für China in der Vergangenheit seit dem Jahre 1950 kaum eine größere Rolle als Albanien. Zwar wird behauptet, daß das Volumen des chinesisch-mongolischen Handelsumsatzes in der Zeit von 1952 bis 1957 um das 50fache gestiegen sei. Aber dieser Vergleich mit dem Jahre 1952 ist nur ein Propagandavergleich, denn in diesem Jahre konnte von normalen Außen-handelsbeziehungen zwischen den beiden Ländern kaum gesprochen werden.

Erst am 4. Oktober 1952 wurde zwischen China und der Mongolei ein „Abkommen über die wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit" unterzeichnet und als erstes Handelsabkommen gilt das „Chinesisch-Mongolische Handels-und Zahlungsabkommen“ vom 20. August 1953.

Selbst im Jahre 1956 machte der absolute Anteil von zehn Partnern des Ostblocks — einschließlich Chinas, ohne UdSSR — am Außenhandel der Mongolei insgesamt nur rund 61 Mill. Rubel aus. 91, 3 °/o oder 630, 8 Mill. Rubel ist das Volumen des Warenumsatzes UdSSR-Mongolei. Zwar wird berichtet, daß China im mongolischen Außenhandel nach der UdSSR an zweiter Stelle steht. Aber aufgrund obiger Daten ist zu sagen, daß eben für die zweite Stelle nicht viel übrig blieb. Es ist aber möglich, daß durch die Inbetriebnahme der Mongolei-Bahn — Tsining-Ulan-Bator — sich bessere Perspektiven für den chinesisch-mongolischen Handel ergeben. Wie im Außenhandel der Mongolei, so steht auch in der Kredithilfe China an zweiter Stelle, die aber ebenfalls einen großen Abstand zur Stelle eins — UdSSR — offenbart. Hier die Gegenüberstellung:

Die UdSSR gewährte der Mongolei in der Zeit von 1947 bis 1957 „lang-und kurzfristige Kredite in Höhe von mehr als 1, 1 Mrd. Rubel“ Am 15. Mai 1957 wurde zwischen der UdSSR und der Mongolei ein weiterer Sowjet-Kredit in Höhe von 200 Mill. Rubel vereinbart Dieser Kredit soll in den Jahren 1958 bis 1960 verwandt werden. Einen Sowjetkredit zur Hilfeleistung in der mongolischen Landwirtschaft, über dessen Höhe nichts mitgeteilt wurde, erhielt die Mongolei am 10. Februar 1959 zugebilligt

China gewährte der Mongolei durch Abkommen vom 29. August 1956 eine nichtrückzahlbare Hilfe in Höhe von 160 Mill. Rubel für die Jahre 1956 bis 1959 Am 29. Dezember 1958 bewilligte China der Mongolei einen Kredit in Höhe von 100 Mill. Rubel, rückzahlbar durch Warenlieferungen ab 1962 innerhalb von 15 Jahren Über die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen China und der Mongolei erfahren wir: „Ein wichtiges Ereignis in der Geschidtte der Entwidilung der wirtsdiaftlidten Zusammenarbeit der Chinesischen Volksrepublik mit den benachbarten volksdemokratisdten Ländern war die Unterzeidmung eines Abkommens über die Erweisung von wirtsdiaftlidter und technischer Hilfe durch die VR China an die Mongolische Volksrepublik im August 1956.

Das Abkommen sieht vor, daß die VR China der Mongolei nicht-rückzahlbare Hilfe in Höhe von 160 Mill. Rubel gewährt. Aufgrund dieser Mittel erweist die VR China der Mongolei Hilfe beim Bau einer Anzahl von industriellen, landwirtschaftlichen und anderen Objekten, wie auch beim Bau von Straßen und Brücken.

Gemäß der Vereinbarung werden in der Mongolischen VR mit den Kräften und auf Kosten der Chinesischen Volksrepublik erbaut: eine Kammgarnfabrik, mit deren Inbetriebnahme die Mongolische Volksrepublik jährlich 100 000 m Wollstoffe herstellen wird; eine Papier-fabrik, mit deren Ingangsetzung das Papierproduktionsvolumen des Landes im Durchschnitt 3— 3, 5 kg pro Kopf der Bevölkerung beträgt (was übrigens fast das 3fache als gegenwärtig in China ist); ein Ziegel-werk, dessen Jahresproduktion die Möglichkeit des Baues von Wohnhäusern auf einer Fläche von 220 000 qm garantiert; einen Betrieb zur Herstellung von zusammensetzbaren Standard—Holzhäusern, der jährlich Häuser fabrizieren wird, die zur Ansiedlung von 700 Einwohnern ausreichen; eine Wärmekraftstation; eine Glasfabrik.

Außerdem werden in der Stadt Ulan-Bator errichtet: eine Gemüse-farm auf einer Fläche von 60 000 qm, auf welcher verschiedenartige Gemüse gezüchtet werden und auch ein Stadion und ein Sportpalast.

Der Bau der aufgeführten Objekte begann im Jahre 1956. Sie sollen im Laufe der Jahre 1957 bis 1959 in Betrieb genommen werden.“ Der 100 Mill. Rubel Kredit, den China der Mongolei am 29. Dezember 1958 zubilligte, soll in den Jahren 1959 bis 1961 zur wirtschaft-liehen und technischen chinesischen Hilfe beim Bau von zwei Elektrowerken, drei Eisenbeton-Straßenbrücken, Geflügelfarmen, einer Stärke-fabrik, einer Spritfabrik, eines Metallwarenbetriebes und von Wohnhäusern auf einer Fläche von 50 000 qm verwandt werden In den letzten Jahren soll China an die Mongolei komplette Ausrüstung für eine Zündholzfabrik, eine Porzellanfabrik, eine Knopffabrik, eine Süßwarenfabrik und für eine Druckerei geliefert haben. Bis Ende 1957 hatte sich China zum „Bau von 12 Großobjekten in der Mongolei verpflichtet.“

In der chinesischen Wirtschaftshilfepolitik nehmen die drei asiatischen Ostblockländer eine vorrangige Stellung ein. Es darf nicht unterschätzt werden, daß China durch diese Tätigkeit in den genannten Ländern die ersten Erfahrungen für die Wirtschaftshilfe in den Entwicklungsländern sammelt.

2. China und die Entwicklungsländer Asiens und Afrikas

Die Bilanz des Handels mit den sechs Partnern Indien China-Export insgesamt China-Import insgesamt Chinesischer Überschuß (H) von 1950— 1957 Indonesien von 1954 — 1957 China-Export insgesamt China-Import insgesamt Chinesischer Überschuß Birma von 1954— 1957 China-Export insgesamt China-Import insgesamt Chinesisches Defizit (—) Ceylon von 1951— 1957 China-Export insgesamt China-Import insgesamt Chinesisches Defizit Pakistanvon 1951 — 1957 China-Export insgesamt China-Import insgesamt Chinesisches Defizit Ägy

Der bedeutsame Wendepunkt in den Wirtschaftsbeziehungen Chinas zu den Entwicklungsländern Asiens war die Bandung-Konferenz im April 1955. Wie auch die Sowjets die Entwicklungsländer erst nach dieser Konferenz „entdeckt“ haben und seit dieser Zeit eine aktive Wirtschaftshilfe zu entwickeln begannen, so nahmen auch die Chinesen im wesentlichen erst nach der Bandung-Konferenz Wirtschaftsbeziehungen zu diesen Ländern auf.

Vor der Bandung-Konferenz (1955) hatte China nur mit 4 Ländern Asiens Handelsbeziehungen aufgrund von Abkommen auf Regierungsebene. Diese 4 Länder waren: Ceylon (erstes Handelsabkommen vom 14. 9. 1952), Indonesien (Handelsabkommen vom 30. 11. 1953), Birma (Handelsabkommen vom 22. 4. 1954) und Indien (erstes Handelsabkommen vom 14. 10. 1954, Tibetvertrag vom 26. 4. 1954). Zu diesen ersten Abmachungen kann man auch noch den Kontrakt zwischen China und Pakistan vom 14. März 1953 zählen, in welchem die Lieferung von 200 000 t chinesischer Kohle gegen 10 000 t Baumwolle aus Pakistan vereinbart wurde.

Nach der schloß die VR China folgende Abkommen mit den Ländern Asiens und Afrikas auf Regierungsebene ab: Erstes Handelsabkommen mit Ägypten am 22. August 1955; ein Handels-und Zahlungsabkommen mit Syrien am 30. November 1955; das Handelsabkommen mit dem Libanon am 31. Dezember 1955; ein Handels-und Zahlungsabkommen mit Kambodscha am 24. April 1956; ein Abkommen über den Handel und Verkehr zwischen Tibet und Nepal am 20. September 1956; das Handelsabkommen mit Marokko am 27. Mai 1957; ein Handels-und Zahlungsabkommen mit Afghanistan am 28. Juli 1957; das Abkommen über die Wirtschaftsbeziehungen mit dem Sudan am 30. Dezember 1957; einen fünfjährigen Handelsvertrag mit dem Jemen am 12. Januar 1958; das erste Handelsabkommen mit Tunis am 25. September 1958 und ein Handels-und Zahlungsabkommen mit dem Irak am 3. Januar 1959

Obwohl China seinen Außenhandel mit den afro-asiatischen Ländern erst in den letzten Jahren normalisierte, kann es dennoch schon einige Anfangserfolge verbuchen.

Zum Vergleich sei hier der Außenhandelsumsatz der UdSSR mit einigen Ländern Asiens und Afrikas herangezogen:

Der Außenhandelsumsatz Chinas und der UdSSR mit einigen Ländern Asiens und Afrikas im Jahre 1957

(Export-Import in Mill. Rubel)

Allerdings ist die Entwicklung des Handels der VR China mit den Ländern Asiens und Afrikas kein Gradmesser für deren Wirtschaftshilfe gegenüber den Entwicklungsländern. Hierin macht China erst die ersten Gehversuche.

Während die Sowjets in den Jahren 1954 bis 1959 — unter Einbeziehung der 400 Mill. Rubel, die der Negus von Abessinien als Kredit-zusage Mitte Juli 1959 aus Moskau mit nach Hause nahm, und der Ende Juli 1959 Indien versprochenen und im September 1959 vereinbarten Hilfe im 3. indischen Fünfjahresplan in Höhe von 1, 5 Mrd. Rubel — insgesamt rund 6 Mrd. Rubel den Entwicklungsländern bewilligten, erklärten sich die Chinesen in der selben Zeit zu einer Kredit-und nichtrückzahlbaren Hilfe in diesem Raum in Höhe von knapp 500 Mill. Rubel bereit. Die Chinesen müssen auch zunächst noch die Befriedigung der großen Anliegen der Länder Asiens, den Bau von Hüttenwerken, großen Staudämmen etc.dem großen Bruder in Moskau überlassen.

Nichtrückzahlbare-und Kredithilfe gewährte 7 Ländern insgesamt Asiens und Afrikas. Diese 7 Länder sind Kambodscha, Nepal, Ceylon, Indonesien, Jemen, Birma und Ägypten.

a) Die nichtrückzahlbare Hilfe und die Kredite an die Entwicklungsländer

Der chinesisch-japanische Handel in den Jahren von 1950 bis 1958 (in Mill. Rubel). i dels-Uber- 62a). Gesamtvolumen China-Export China-Import Chin. Han-schuß (+) 1950 231, 3 152, 8 78, 5 74, 3 1951 109, 6 86, 4 23, 2 63, 2 1952 62, 0 59, 6 2, 4 57, 2 1953 136, 8 118, 8 18, 0 100, 8 1954 239, 6 163, 2 76, 4 86, 8 1955 437, 2 323, 2 114, 0 209, 2 1956 604, 0 334, 6 269, 4 65, 2 1957 563, 8 321, 9 241, 9 80, 0 1958 232, 3 153, 8 78, 5 75, 3

Über die nichtrückzahlbare Hilfe Chinas an die Entwicklungsländer wird berichtet: „In der jüngsten Periode sMoß die VR China mit Kambodscha (21. Juni 1956), Nepal (7. Oktober 1956) und Ceylon (19. September 1957) Abkommen über eine nichtrückzahlbare Hilfeleistung durch China. Die Gesamtsumme der Hilfe nadt diesen Abkommen beträgt 203 Mill. Rubel. Außerdem gewährte die VR China im Oktober 1956 Ägypten einen Kredit in Höhe von 20 Mill, sfrs (18, 7 Mill. Rubel), der später Ägypten als nichtrückzahlbares Geschenk übergeben wurde 38).“ Über die ursprüngliche Kreditgewährung an Ägypten berichtete die Zeitung „Tagunpao“ vom 25. Oktober 1956. Die Umwandlung des Kredits in ein Geschenk erfolgte anläßlich der Suezkrise am 10. November 1956

Die von China bewilligte nichtrückzahlbare Hilfe an die genannten 4 Länder sollte in nachfolgenden Fristen zur Verteilung kommen

Die Verwendungsfristen der nichtrückzahlbaren Hilfe

(in Millionen Rubel) Erörtern wir zunächst die nichtrückzahlbare Hilfe: Durch das am 21. Juni 1956 in Peking zwischen der Regierung der VR China und der Regierung des Königsreichs Kambodscha abgeschlossene Wirtschaftshilfeabkommen gewährte China diesem Land eine nichtrückzahlbare Hilfe in Höhe von 800 Millionen Rials (8 Mill. Pfund Sterling).

Die Hilfe wurde in den Jahren 1956 und 1957 zum Bau einer Textil-und Papierfabrik, eines Zementwerkes, einer Furnierfabrik, zum Bau hydrotechnischer landwirtschaftlicher Anlagen, wie auch von Schulen, Krankenhäusern, Sportanlagen, Straßen und Brücken verwandt.

Für den Bau der Fabriken, bei deren Projektierung 8 chinesische Spezialisten — die in der Zeit vom November 1956 bis März 1957 in Kambodscha tätig waren — halfen, wurden 500 Mill. Rials aufgewandt. 25 Mill. Rials wurden zum Bau zweier Krankenhäuser in Phom-Penh und Swai-Rieng und weitere 25 Mill. Rials zur Entwicklung der Landwirtschaft abgezweigt. Im Rahmen der Hilfe lieferte die VR China Ende April und Anfang Mai 1957 erstmalig 800 t Stahlwalzgut, 4, 6 Mill, m Baumwollstoffe, 36, 3 t Baumwollgespinst und 11 t Roh-seide. Die Erlöse aus den chinesischen Warenlieferungen im Rahmen der nichtrückzahlbaren Hilfe sollen zum Bau von Brücken, Straßen und Kommunaleinrichtungen verwandt werden

In dem zwischen China und N e p a 1 am 7. Oktober 1956 in Peking vereinbarten Wirtschaftshilfeabkommen heißt es: „Die 'Volksrepublik China soll deut Königreich Nepal eine freie Zuwendung in Höhe von 60 Mill, indischen Rupies in einem Zeitraum von drei fahren vom Datum der Unterzeichnung und des Inkrafttretens dieses Abkommens gewähren. Von den 60 Mill, indischen Rupies sollen ein Drittel ratenweise in ausländischer Währung und zwei Drittel in Maschinen, Ausrüstung, Materialien und anderen Gebrauchsgütern gegeben werden, die das Königreich Nepal benötigt und die die Volksrepublik China liefern kann. . . . technisches Personal soll im Zusammenhang mit dieser Hilfe nicht nach Nepal entsandt werden. Die Regierung des König-reiches Nepal soll völlige Freiheit in der Verwendung der oben genannten Gelder und Güter haben und die Regierung der Volksrepublik China soll sich nicht einmischen.“

Eine andere Quelle teilt mit: „Nach dem Abkommen mit dem Königreich Nepal vom 7. Oktober 1956 erweist die VR China Nepal im Laufe von 3 Jahren niditrüdtzahlbare Hilfe in Höhe von 60 Mill, ind. Rupie (12, 6 Mill. USA-Dollar). Ein Dritttel dieser Summe wird Nepal in Valuta gewährt, für zwei Drittel werden Maschinen, Ausrüstung, Rohstoffe und andere Waren, deren Liste von den Partnern vere. ’ tbart wird, geliefert.

Nach Mitteilung der dtinesischen Presse hat die Regierung Nepals bereits Anfang Februar 1957 von der chinesischen Regierung 10. Mill, ind. Rupie erhalten. Die restlichen 10 Mill. ind. Rupie wurden Nepal im Februar 1958 übergeben.“

Am 19. September 1957 wurde zwischen China und Ceylon ein Hilfsabkommen in Peking vereinbart. Dieses Abkommen trat am 1. Januar 195 8 in Kraft und sieht die Gewährung einer nichtrückzahlbaren Hilfe seitens Chinas an Ceylon in Höhe von 75 Mill. cRp vor, die in fünf Jahren — pro Jahr 15 Mill. cRp — gegeben werden sollen. Die 75 Mill. cRp sollen zur Errichtung der Kautschuk-Plantagen in Ceylon dienen. Die Hilfeleistung wird durch Warenlieferungen erfolgen. Dabei sollen die Preise auf Grundlage der Weltmarktpreise berechnet werden und die cRp als Verrechnungseinheit dienen.

ReguläreKredite gewährte China in dem Zeitraum von 1956 bis 195 8 vier Entwicklungsländern, nämlich Indonesien, dem Jemen, Birma und Ceylon.

Indonesien :

In chinesischen und sowjetischen Berichten ist ein erster chinesischer Kredit an Indonesien in Höhe von 15 Mill. USA-Dollar vermerkt, der am 3. November 1956 in Peking vereinbart wurde. Über diesen Kredit lesen wir: „Im Handel mit Indonesien bildeten sich in den letzten Jahren große Aktiva zugunsten der Chinesischen Volksrepublik. Nach einigen Angaben betrugen sie fast 6 Mill. Pfund Sterling. Die Zahlungsbilanz Indonesiens war aber ohnehin schon ungünstig. Dies berüdcsichtigend, erklärte sich die VR China im November 1956 einverstanden, die Zahlung der Schulden zu stunden, damit Indonesien diese in den nädtsten drei Jahren nicht in Valuta, sondern durch Exportwaren tilge. Im Grunde genommen, gewährte China Indonesien einen zinslosen Kredit.“

Am 17. April 1958 wurde in Djakarta zwischen China und Indonesien ein neues Abkommen über die Gewährung eines Kredites durch die VR China in Höhe von 48 Mill, „zu günstigen Bedingungen“ vereinbart „Nach Mitteilung der indonesischen Presse gewährt die Volksrepublik China Indonesien auch einen Kredit zur Finanzierung des Baues einer Textilfabrik 45j.“ Über die Höhe dieses Kredites ist bisher nichts bekannt.

Mill, „zu günstigen Bedingungen“ vereinbart 45). „Nach Mitteilung der indonesischen Presse gewährt die Volksrepublik China Indonesien auch einen Kredit zur Finanzierung des Baues einer Textilfabrik 45j.“ Über die Höhe dieses Kredites ist bisher nichts bekannt.

Jemen :

Mit dem Abschluß eines Abkommens über die wissenschaftliche, technische und kulturelle Zusammenarbeit zwischen China und dem Jemen, das am 12. Januar 1958 in Peking vereinbart wurde, gewährte die Volksrepublik dem Jemen einen zinslosen Kredit in Höhe von 70 Mill, sfrs (65, 4 Mill. Rubel). Der Kredit ist zur Bezahlung chinesischer Warenlieferungen bestimmt. Seine Rückzahlung soll in gleichen Raten innerhalb von 10 Jahren in sfrs, Pfund Sterling oder durch Lieferung von China genehmer Waren des Jemen erfolgen 46).

Birma:

„Im Januar 1958 gewährte die VR China Birma eine Anleihe in Höhe von 20 Mill. Kyat (16, 9 Mill. Rubel) zu 2, 5°/Zinsen jährlich. Diese Anleihe wird zum Bau einer Baumwollspinnerei mit 40 000 Spindeln verwandt.“ 47)

Ceylon:

Außer der nichtrückzahlbaren Hilfe in Höhe von 75 Mill. cRp, die China nach dem Hilfsabkommen vom 19. September 1957 Ceylon gewährte, wurde bei den Verhandlungen in Colombo zwischen den Partnern am 17. September 1958 ein chinesischer Kredit an dieses Land in Höhe von 50 Mill. cRp vereinbart 48).

Damit haben wir die gesamte Kredit-und nichtrückzahlbare Hilfe, die China anderen Ländern gewährte, nach den bisher vorliegenden Unterlagen aufgeführt. Bevor wir über die technische Hilfe der Volksrepublik in den Entwicklungsländern sprechen, wollen wir uns über die chinesische »Finanz“ -Hilfe einen zusammenfassenden Überblick verschaffen: ') Soweit in den Unterlagen nicht offiziell in Rubel angegeben, nach der Kurstabelle der Staatsbank der UdSSR umgerechnet; Yuan-Umrechung nach der „internen Rate" — 0, 975 Yuan = 1 Rubel. 3 605, 7 Mill. Rubel, rund 900 Mill. USA-Dollar, haben wir in unserer sicherlich noch unvollständigen Tabelle als Chinahilfe an andere Länder erfaßt. Bei der Berechnung der Yan-Werte in den Chinabewilligungen für Nordkorea und Nordvietnam mußte — wie erklärt — die Moskauer Kursnotierung (100 Yuan = 200 Rubel unberücksichtigt bleiben. Diese Summen sind nach dem für China ungünstigen Kurs, dem »trade-Rubel", eingesetzt. Dennoch ist das Ergebnis sehr beachtenswert:

Es sei daran erinnert, daß nach der. Mitteilung des chinesischen Finanzministers auf dem nationalen Volkskongreß die LldSSR der VR China in der Zeit seit 195 3 Kredite in Höhe von insgesamt 3 120 Mill. Yuan gewährte B 0), das sind nach der „internen Rate“ 3 200 Mill. Rubel.

Die nichtrückzahlbare-und Kredithilfe, die China anderen Ländern ebenfalls seit 1953 zur Verfügung stellte, war also höher als die Sowjethilfe an China für die Industrialisierung des Landes. Allein 2 808 Mill. Rubel sind in der obigen Aufstellung für die Hilfe Chinas an die drei asiatischen Blockländer ausgewiesen, denen 3 200 Mill. Rubel Sowjethilfe an China nach dem Jahre 1953 gegenüberstehen.

Diese Vergleiche und die angeführte Hilfe Chinas an andere Länder deuten an, daß sich China, das seit dem Jahre 1957 ohne Sowjetkredite auskommt, aus einem Kreditnehmer in einen Kreditgeber verwandelt.

b) Die technische Hilfe

- England Gesamt-Volumen China-Export China-Import Bundesrepublik Gesamt-Volumen China-Export China-Import Schweiz Gesamt-Volumen China-Export China-Import Schweden Gesamt-Volumen China-Export China-Import Frankreich Gesamt-Volumen China-Export China-Import Belgien Gesamt-Volumen China-Export China-Import Holland Gesamt-Volumen China-Export China-Import Gesamt-Volumen China-Export China-Import Finnland Gesamt-Volumen China-Export China-Import 1950 155, 8 115, 6 40, 2 34, 6 22, 0 12, 6 125, 6 54, 2 7

Auch die Form der technischen Hilfe beginnt China in den Entwicklungsländern zu entfalten. Vor allem handelt es sich dabei um eine Hilfe Chinas beim Aufbau der Textil-, Leicht-und Nahrungsmittelindustrie in diesen Ländern. Einen Anhaltspunkt über den Charakter der technischen Hilfe Chinas gibt der Ausrüstungsexport, insbesondere der Export für komplette Werke.

Darüber wird berichtet: „Die VR China liefert gegenwärtig ganze Ausrüstungsgarnituren für Baumwoll-Textilfabriken, mit der Ausrüstung zur Reinigung der Baumwolle beginnend und bei Webereimaschinen endend. Im Jahre 1956 lieferte China die komplette Ausrüstung für eine Textilfabrik mit 21 600 Spindeln und 196 automatischen Webstühlen nadt Birma, und audt 10 Spinnmaschinen und 250 Webstühle nach Ägypten. . . Im Jahre 1957 kaufte ein Vertreter einer großen Baumwollspinnerei Ägyptens in China 400 Textilmaschinen und dazugehörige Ersatzteile. . . Ende 1957 wurde auf Bestellung der indonesisdten Firma , Geneva‘ die komplette Ausrüstung für eine Weberei aus der VR China nadt Djakarta geliefert. . . Die chinesischen Außenhandelorganisationen lieferten im vergangenen Jahr komplette Ausrüstung für Trikotagen-Fabriken nadt Indonesien und audt Trikotagemasdtinen nach Birma, Syrien und dem Sudan.

Außer der Ausrüstung für Textil-und Trikotagefabriken lieferten die chinesisdten Außenhandelsorganisationen auf die Märkte Asiens komplette Zudterfabriken, und Afrikas Ausrüstung für Papierfabriken, Zementwerke, Reissdtälfabriken, Ölmühlen, Fahrradfabriken, Zündholzfabriken, Ausrüstung für die Konditoreiwaren-Herstellung, Ausrüstung für kleine Fabriken der Calanteriewarenerzeugung (Stecknadeln, Nähnadeln, Knöpfe etc. Im Jahre 1957 begann die VR China Ausrüstung für die Druckerei-Indditrie zu exportieren, die von den Gesdtäftskreisen Singapurs, Indonesiens, Birmas und Indiens gekauft wurde. Aber audt die komplette Ausrüstung für Seifensiedereien, Fahrrad-Reifen und Sdtläudte-Betriebe und Ausrüstung zur Herstellung von Draht und Nägeln wurde ausgeführt.“

Alles das sind natürlich nur Anfänge. Diese Lieferungen dürfen nicht übertrieben bewertet werden, sie sind noch wertmäßig gering. Deshalb wurde auch bis heute keine genaue Statistik über den Wert der chinesischen kompletten Ausrüstungslieferungen an die Entwicklungsländer veröffentlicht. Diese Beispiele deuten aber an, daß die chinesische Ausrüstungslieferung in die Länder Asiens und Afrikas eine Bedeutung gewinnen wird, wenn China sein Programm der Industrialisierung verwirklicht.

In Verbindung mit der nichtrückzahlbaren-und Kredithilfe Chinas wurden bereits einige Beispiele der Hilfe Chinas beim Bau von Fabriken und Anlagen in den Entwicklungsländern angeführt. In Kambodscha erwies China Hilfe beim Bau einer Textil-und Papierfabrik, eines Zementwerkes, einer Sperrholzfabrik und bei der Errichtung anderer Objekte. Acht chinesische Spezialisten waren in Kambodscha tätig. Obwohl in dem Abkommen zwischen China und Kambodscha vereinbart war, daß die genannten Fabriken in den Jahren 1956 und 1957 erbaut werden, scheint die Sperrholzfabrik noch nicht fertiggestellt zu sein. Im Jahre 1958 berichtete der chinesische Außenhandelsminister, Yeh Chi-chuang, daß die „Projektierungs-und Vermessungsarbeiten für diese Fabrik jetzt in vollem Gange sind.“

Weiter erfahren wir vom chinesischen Außenhandelsminister, daß sich China bei den Besprechungen der Ministerpräsidenten beider Länder im August 1958 verpflichtet hat, „ohne irgendwelche Kompensationen oder Bedingungen, entsprechend den Bedürfnissen und Fähigkeiten Kambodschas, diesem Land beim Bau kleinerer Eisen-und Stahlwerke zu helfen, wobei audt an unterirdische Brennstoffquellen, den Bau anderer Unternehmen zur Erschließung benötigter Rohstoffquellen gedacht ist.“

In Ceylon hilft China bei der Anlage von Kautschukplantagen und in Birma beim Bau einer Baumwollspinnerei. Indonesien erbaut eine Textilfabrik mit chinesischer Hilfe.

Zwischen der chinesischen Gesellschaft „Technoexport" und der „Gesellschaft für industrielle Entwicklung“ Birmas wurden im Dezember 1956 zwei Kontrakte über die Erweiterung der Textilfabrik in Tamaing (in der Nähe von Rangun) und über die chinesische Hilfeerweisung durch Entsendung von Spezialisten unterzeichnet. „Bald wird diese Weberei den Betrieb aufnehmen.“

„Bevor mit dem Bau der Weberei begonnen wurde“ —sagte Yeh-Chichuang — „schickten die für diese Aufgabe verantwortlichen chinesischen Konstruktionsabteilungen und Textilmaschinenfabriken Leute in die Baumwolle anbauenden Gebiete Birmas, um an Ort und Stelle Überprüfungen anzustellen. Gleicltzeitig wurden eine Zeitlang in China Webversuche mit burmesisdter Baumwolle vorgenommen, um sicher zu sein, daß die Konstruktionsentwürfe und Ausrüstungen für die Fabrik den burmesischen Witterungsverhältnissen und den besonderen Eigenschaften der burmesischen Baumwolle Rechnung tragen würden.“

Die oben erwähnte chinesische Lieferung kompletter Ausrüstung für eine Textilfabrik mit 21 600 Spindeln und 196 Webstühlen war für diese Baumwollweberei bestimmt.

Mit dem Jemen schloß China am 12. Januar 1958 ein Abkommen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit. Durch Entsendung von Spezialisten, Lieferung von Maschinen und Ausrüstung für die Leichtindustrie und durch Heranbildung von Nachwuchskräften des Jemen auf den Höheren Lehranstalten, Techniken und in den chinesischen Werken soll nach dem Abkommen China dem Jemen im Laufe von 10 Jahren Hilfe erweisen. China soll im Jemen beim Bau von Landstraßen, einer Zigarettenfabrik, einer Glas-und Konservenfabrik, einer Fischkonserven-und Zuckerfabrik und einer Textilfabrik wie auch eines Betriebes für Aluminiumerzeugnisse mitwirken. Interessant ist, der Hafen in Hodeida wird mit einem Sowjetkredit erbaut, die Zufahrtstraßen errichten die Chinesen. „Die Vorbereitungen für den Bau von Landstraßen und Fabriken für den Jemen, wozu sich China auf Grund des Abkommens vom Januar 1958 über wissenschaftliche, technische und kulturelle Zusammenarbeit verpflichtet hatte, sind jetzt in vollem Gange.“

Auch bei den chinesisch-indonesischen Verhandlungen in Peking am 3. November 1956 wurde der Abschluß eines Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit erörtert. Ein solches Abkommmen liegt jedoch noch nicht vor. Es wurden nur die ersten Schritte für eine solche Zusammenarbeit getan: „In der Zeit der Verhandlungen zwischen der Handelsdelegation Indonesiens mit den chinesischen Organisationen (November 1956, d. V.) wurde die Grundlage für die Erweiterung der wirtschaftlichen und technischen Zusammenarbeit gelegt. Auf Wunsch der Regierung Indonesiens, erklärte sich die Regierung der VR China bereit nach Indonesien Ausrüstung für die Leichtindustrie zu liefern, wie audt chinesische Spezialisten nach Indonesien zu Hilfeerweisung beim wirtschaftlidten Aufbau zu entsenden. Die VR China erklärte sich auch bereit bei sich Praktikanten aus Indonesien zur Absolvierung eines Praktikums aufzunehmen.“

Ein letztes Beispiel: „Das erste Zementwerk in Nepal wird mit indischer Finanzhilfe nach den Entwürfen chinesischer Ingenieure erbaut.“

c) Chinas Außenhandel mit den Entwicklungsländern

Gesamtausfuhr der BRD nach China davon direkt direkt in Prozent Gesamteinfuhr der BRD aus China davon direkt direkt in Prozent 1956 156 57 36, 6 223 40 18 1957 200 173 86, 5 172 42 24, 4 1958 682 594 87, 2 245 101 41, 2

Die chinesische Wirtschaftsliteratur teilt die Außenhandelsbeziehungen Chinas zu den Entwicklungsländern für die Zeit seit der Gründung der Volksrepublik in drei Etagpen ein. Zur ersten Etappe werden die Jahre 1949 bis 1952 gezählt. Das war die Zeit, in der China mit keinem einzigen Land Asiens und Afrikas Handelsbeziehungen auf Grundlage von Handelsabkommen unterhielt. Das erste Handelsabkommen, das mit einem Entwicklungsland von China vereinbart wurde, war — wie bereits angeführt — das Handelsabkommen mit Ceylon vom 14. September 1952. In diese Periode fällt auch das von der UNO-Vollversammlung am 18. Mai 1951 beschlossene Embargo im Handel mit China. Obwohl die Delegationen Indiens, Indonesiens, Birmas, Pakistans, Ägyptens, Syriens und Afghanistans sich bei der Abstimmung über das China-Embargo auf der Vollversammlung der UNO der Stimme enthielten, wirkte sich dieses dennoch auf das Verhältnis der Entwicklungsländer zur VR China aus.

Thailand und die Philippinen stellten damals den Warenaustausch mit China völlig ein. Der Warenaustausch mit Malaya reduzierte sich auf ein Minimum. Erst im Juni 1956 hoben Malaya und Singapur das Verbot des Kautschuk-Exports'nach China auf. Indonesien erklärte erst am 6. Juli 1956, daß es sich nicht mehr an die Embargo-Entschließung der UNO gebunden betrachte. 55a)

Im September 1956 stimmte Thailand der Wiederaufnahme des Handels mit China zu, gestattete seinen Geschäftsleuten nach China zu reisen und mit nichtstrategischen Gütern zu handeln.

Nur Ceylon, das damals der UNO noch nicht angehörte, lieferte Kautschuk nach China und nicht zufällig war auch Ceylon das erste Entwicklungsland, mit welchem China ein Handelsabkommen auf Regierungsebene abschloß.

Heute stehen strategisch wichtige Güter, wie Kautschuk, Zinn, Wolfram, Zinkkonzentrat, Kupfer, Manganerz etc. auf den Export-listen Indiens, Indonesiens, Birmas, Ceylons, Kambodschas u. a. Länder nach China.

Die zweite Etappe umfaßt die Zeit von Ende 1952 bis zur Bandungkonferenz. Das war die Zeit, in welcher China die ersten Handelsabkommen auf Regierungsebene mit Ceylon, Birma und Indien und einen Warenaustausch-Kontrakt mit Pakistan abschloß.

Die dritte, die heutige Etappe in der Entwicklung der Handelsbeziehungen Chinas mit den Ländern Asiens und Afrikas wird durch den Warenaustausch Chinas mit 47 afro-asiatischen Ländern, darunter 23 Länder Afrikas gekennzeichnet. Mit 14 Ländern des afro-asiatischen Raumes unterhält China gegenwärtig — wie bereits angeführt — Han-Seite In dieser Zeit begann China auch — wie dargelegt — andere Formen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern zu entwickeln: die nichtrückzahlbare — und Kredithilfe, die technische Hilfe bei der Anlage kleinerer Industrieobjekte und Fabriken, die Entsendung der ersten chinesischen Spezialisten und die Heranbildung nationaler Fachkräfte der Entwicklungsländer in China.

Die Handelsabkommen, die China mit mehreren afro-asiatischen Ländern vereinbarte, sehen in den meisten Fällen die Gewährung des Systems der gegenseitigen Meistbegünstigung vor. In einer Anzahl solcher Abkommen ist die gegenseitige Errichtung von Handelsvertretungen vorgesehen. Handelsvertretungen unterhält China in Indien, Ägypten, Syrien und im Libanon. Auch in den Handelsabkommen mit Nepal und dem Sudan wurde die Eröffnung von Handelsvertretungen vereinbart.

Besonders aktuelle Bedeutung haben heute, nach den Vorgängen Tibet, in die beiden Tibet-Abkommen, die China mit Indien und Nepal abschloß: Das Abkommen über den Handel und Verkehr zwischen dem tibetischen Gebiet Chinas und Indien, das am 29. April 1954 in Peking vereinbart wurde und das Abkommen zwischen der Volksrepublik China und dem Königreich Nepal vom 20. September 1956, abgeschlossen in Kathmandu B 6). In diesen beiden Abkommen ist nicht nur die gegenseitige Errichtung von Handelsvertretungen vereinbart worden, sondern darüber hinaus stimmte China zu, daß indische Händler resp. Händler aus Nepal an bestimmten Plätzen Tibets Handel treiben dürfen. Die Eröffnung von Handelsmärkten in einer Anzahl Orten Tibets für Händler aus Indien und Nepal wurde von chinesischer Seite zugebilligt.

Im Artikel 3 des Abkommens mit Nepal heißt es wörtlich: „Die Hohen Vertragsschließenden Parteien kommen überein, daß Pilger-fahrten von Religionsanhängern von einem Lande zum anderen nach den religiösen Bräuchen fortgesetzt werden dürfen. Eigenes Gepäck und für die Pilgerfahrten benötigte Gegenstände, die von den Pilgern der jeweiligen Partei mitgeführt werden, sollen von der Verzollung durch die andere Partei befreit sein.“

Und im Abkommen mit Indien ist festgelegt: „Die Hohen vertragschließenden Parteien kommen überein, daß der Pilgerverkehr von Religionsanhängern beider Länder unter Beachtung der folgenden Vorkehrungen vonstatten gehen soll: 1. Pilger lamaistischen, humanistischen und buddhistischen Glaubens aus Indien können Kang Rimpoche (Kailas) und Mavam Tso (Manasarovar) im tibetischen Gebiet Chinas den Bräuchen entsprechend besuchen. 2. Pilger lamaistischen und buddhistischen Glaubens aus dem tibetischen Gebiet Chinas können den Bräuchen entsprechend Benares, Sarnath, Gaya und Sanchi in Indien besuchen. 3. Pilger, die gewohnheitsmäßig Lhasa besuchen, dürfen dies den Bräuchen entsprechend weiterhin tun.“ 6B)

Bekanntlich wurde von indischer Seite darauf hingewiesen, daß nach den Ereignissen in Tibet die Chinesen gegen diese Abmachungen verstoßen. Über den chinesischenExportindieEntwicklungs1 ä n d e r wird berichtet: „In den letzten Jahren exportierte die VR China in wachsender Menge die Erzeugnisse ihrer Textil-und Leichtindustrie auf die Märkte der asiatischen und afrikanischen Länder. Ein besonders großes Ausmaß erlangte der Export von Baumwollgeweben. Die diinesischen Baumwollgewebe nahmen in den letzten Jahren etwa 1/3 des Jahresimports von Baumwollgeweben in die Länder Südostasiens ein.

Außer Baumwollgeweben wurden zum beständigen chinesisdien Exportartikel in die Länder Asiens und Afrikas solche Erzeugnisse der Industrie der VR China wie Papier, Fahrräder, Nähmaschinen, Füllfederhalter, Thermosflaschen, Taschenlampen und Taschenlampenbatterien und andere Waren. Seit dem Jahre 1957 begann die VR China Radioempfänger und Radiolampen nach Singapur, Kambodscha, in die Vereinigte Arabische Republik, nach Jordanien und in andere Länder zu exportieren.

In den Jahren des ersten Fünfjahresplanes begann die VR China in die wirtschaftlich schwa. chentwickelten Länder Erzeugnisse der Schwerindustrie zu liefern. So führt sie z. B.seit dem Jahre 1955 auf die Märkte der asiatischen und afrikanisdten Länder Eisenwalzgut aus.

Im Jahre 1957 lieferte China Eisenwalzgut nadt Indien, Indonesien, Ägypten und in einige andere Länder. Eine große Nachfrage herrscht auf den Märkten der asiatischen Länder nach chinesischen Nägeln und Eisendraht, die China im vergangenen Jahr nach Indien, Birma Indonesien und Malaya lieferte.

Die erfolgreiche Entwicklung des Maschinenbaues der VR China in den Jahren des ersten Fünfjahresplanes erlaubte bei verschiedenen Ausrüstungsarten den inneren Bedarf des Landes restlos zu befriedigen und einen Teil der Erzeugung für den Export in die Länder Asiens und Afrikas abzuzweigen. Die Warenliste der für den Export abgezweigten Ausrüstung erweitert sich von Jahr zu Jahr. Ende 1957 lieferten die chinesischen Außenhandelsorganisationen in die Länder Asiens und Afrikas spanabhebende Werkzeugmaschinen, Elektromotore und Generatoren, Ausrüstung für die Textil-, Leicht-und Nahrungsmittelindustrie. Einer besonders großen Nachfrage erfreut sich auf den Märkten dieser Länder die chinesische Ausrüstung für die Textilindustrie.“

Und über den Import Chinas aus den Ländern Asiens und Afrikas wird gesagt: „Mit jedem Jahr erhöhen die chinesischen Außenhandelsorganisationen ihre Käufe von Kautschuk, Schellack, Baumwolle, Kokosfett, Kopra, Jutesäcke, Jute, Gewürze und von anderen Waren, die einen hohen Prozentsatz im Export der Länder Asiens und Afrikas ausmachen.

China tritt in den letzten Jahren als einer der größten Kautschuk-Importeure auf den asiatischen Märkten auf. Mit der Entwicklung des eigenen Automobil-und Flugzeugbaues wie auch der Fahrrad-Industrie erhöht sich die Nachfrage nach Kautschuk immer mehr. In Verbindung damit wächst sein Import.

Im Jahre 1956 betrug der Kautschuk-Import derVRCh 96 400 t, in 11 Monaten des Jahres 1957 waren es 105 100 t. Ein-großer chinesischer Import-Artikel aus den Ländern Asiens und Afrikas ist Baumwolle. In den 7 Jahren , von 1950 bis 1956, importierte die VR China 430 000 t Baumwolle, d. h. im Durchschnitt kaufte sie jährlich etwa 63 000 t Baumwolle.“

Die hauptsächlichen Kautschuk-Lieferanten nach China sind Ceylon, Indonesien und Malaya. Mehr als 50°/» des nach China gelieferten Kautschuks entfallen auf Ceylon. Im Jahre 1956 machte die Einfuhr ceylonsche Kautschuks nach China 5 5 000 t aus, in 11 Monaten des Jahres 1957 waren es 50 300 t. Im indonesischen Export nach China nahm im Jahre 1957 Kautschuk den ersten Platz ein. China kaufte in Malaya im Jahre 1956 8 800 t Kautschuk und im Jahre 1957 31 900 t. Zum Abschluß noch einen Überblick über die Entwicklung des Außen-B Chinas Handel mit mehreren Entwicklungsländern trug einen sehr einseitigen Charakter. Beispiele dafür sind insbesondere Pakistan, Ceylon und Ägypten. Bis zum Jahre 1956/57 führte China nach Ägypten und Pakistan kaum Waren aus, war aber ein großer Warenimporteur aus diesen Ländern. Erst das Jahr 1957 zeigt eine Wende und Normalisierung des Warenaustausches Chinas auch mit Ägypten und Pakistan an.

Zwischen China und Pakistan wurde bisher kein Handelsabkommen auf Regierungsebene abgeschlossen. Der Handel vollzieht sich auf Grundlage von Kontrakten, die den Austausch chinesischer Steinkohle gegen Baumwolle aus Pakistan vorsehen. Ein solcher Kontrakt wurde für das Jahr 1959 im November 1958 vereinbart. Außerdem unterhält China Geschäftsbeziehungen zu einer größeren Zahl von Firmen in Pakistan.

Zu Indonesien ist zu vermerken, daß diesem Land — wie bereits angeführt — ein Zahlungsaufschub-Kredit zur Tilgung der Handelsschulden an China gewährt wurde.

Zum chinesischen Defizit im Handel mit Ceylon erfahren wir: Ceylon beabsichtigte Anfang 1957 in China Nahrungsmittel und Textilien für eine Summe von 80 Mill. cRp a conto der Schulden der VR China an Ceylon, die im Ergebnis der Durdtführung des Warenaustausch-Abkommens entstanden waren, zu kaufen. In den vergangenen Jahren wurden diese Sd-iulden auf dem Wege ihrer Bezahlung in Pfund Sterling getilgt.“

Ob China auch ähnliche Schuldentilgungen gegenüber anderen Gläubigern in Asien und Afrika vornahm, ist schwer zu beantworten, denn eine Zahlungsbilanz wurde von den Chinesen bisher nicht veröffentlicht.

Obwohl wir Chinas Handel mit den kapitalistischen Ländern noch nicht besprochen haben, können wir dennoch hier schon eine Frage ansprechen. Die chinesischen Wirtschaftsexperten und Finanzsachverständigen wie auch der chinesische Finanzminister Li Hsien-nien behaupten, daß die chinesische Außenhandelsbilanz seit Jahren ausgeglichen sei. Weder Chinas Handel mit der UdSSR, noch mit dem europäischen Ostblock, noch mit den Entwicklungsländern kann als Beweis für eine solche Behauptung herangezogen werden. Und der chinesische Überschuß im bisherigen Außenhandel Chinas mit Japan und einigen westlichen kapitalistischen Ländern kann bestimmt nicht das chinesische Defizit im Handel mit der UdSSR bis 1956 und mit den übrigen Block-ländern wie mit den Entwicklungsländern ausgleichen.

Nunmehr zu den Wirtschaftsbeziehungen zwischen China und Japan.

3. Wirtschaftsbeziehungen mit Japan

Gesamt-Umsatz Export nach China Import aus China Bundesrepublik 1956 379 156 223 1957 372 200 172 1958 927 682 245 Sowjetische Besatzungszone 1956 401, 8 210, 9 190, 9 1957 431, 7 235, 0 196, 7 1958 526, 8 296, 1 230, 7

Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen China und Japan sind seit dem Monat Mai des Jahres 195 8 unterbrochen. Zu diesem Zeitpunkt wurde das erst am 5. März 1958 zwischen der „Japanischen Import-und Export-Assoziation" und dem Pekinger „China Komitee zur Förderung des Internationalen Handels“ abgeschlossene 4. Handelsabkommen chinesischerseits annulliert. Die „Japanische Import-und Export-Assoziation“ ist nach chinesischer Darlegung eine Organisation, die „die Interessen des japanischen Großkapitals vertritt,“ und die am Chinahandel interessiert ist.

Damals zogen die Chinesen ihre Handelsmissionen aus Japan zurück und veranlaßten die japanischen Geschäftskreise und Kaufleute zum Verlassen Chinas. Äußerer Anlaß für das chinesische Vorgehen war, daß auf einer chinesischen Briefmarkenausstellung in der Stadt Nagasaki die Flagge der Chinesischen Volksrepublik heruntergerissen wurde. Die wirklichen Gründe für das chinesische Vorgehen waren aber politischer Natur. rung des japanischen Handels mit China hofften die Chinesen einen Durchbruch zu erzielen und einen Drude auf die japanische Regierung zum Abschluß eines Handelvertrages auf Regierungsebene zu erreichen. Das ist einstweilen mißglückt.

Voraussetzungen zu einer Ausdehnung und Entwicklung des chinesisch-japanischen Außenhandels sind objektiv tatsächlich gegeben. Japan ist das einzige hochindustrialisierte Land Asiens in unmittelbarer Nähe Chinas. Auf kürzerem Transportwege kann China aus Japan dieselben Waren, wie Ausrüstung, Transportmittel, Chemikalien etc., beziehen, die es aus den westlichen Ländern importiert. Es hat dabei den Vorteil im Austausch gegen japanische Waren solche Produkte wie Steinkohle, Eisenerz, und vor allem Reis in Japan abzusetzen, für welche auf den westlichen Märkten keine große Nachfrage vorhanden ist.

Japan ist schließlich auch auf den Export von Investitionsgütern angewiesen, auch bezog es — wie die japanische Statistik ausweist — solche Waren wie Steinkohle, Salz und Reis aus China billiger als auf den europäischen Märkten. Japan war eines der ersten Länder, das die Sonderbestimmungen des China-Embargos aufhob. Bis zum Abbruch der Wirtschaftsbeziehungen durch die Chinesen stand die japanische Regierung tatsächlich unter einem starken Druck der Forderung der japanischen Öffentlichkeit nach Entwicklung des China-Geschäftes.

Darüber wird berichtet: „Die Frage nach der Normalisierung der Beziehungen zur Chinesischen Volksrepublik wurde zu einem der brennendsten Probleme des politischen Lebens im heutigen apan. Im Lande entwickelte sidt in den letzten Jahren eine breite Bewegung mit der Forderung nach der Beseitigung der Hindernisse im Handel mit China.

Im Verlaufe dieser Bewegung in Japan wurden mehrere öffentlidte Organisationen geschaffen, deren Ziel die Förderung der Handelsent’wicklung mit China ist. Im Jahre 1952 begann der , Rat zur Förderung des japanisdt-chinesisdten Handels'seine Tätigkeit. Im August 1953 wurde zur Lösung derselben Aufgaben die . Parlamentarisdte Liga geschaffen. Ihr gehörten 335 Abgeordnete, Vertreter aller Parteien und Gruppen an. Im September 1954 wurde die . Assoziation zu Förderung der Entwicklung des Internationalen Handels'gegründet,. in welcher der früher bestehende Rat aufging. Wenn die ersten Organisationen zur Förderung der Handelsentwiddung mit China hauptsächlich von Persönlichkeiten des öffentlidten und politisdien Lebens gegründet wurden, so ist charakteristisch, daß die Organisation . Assoziation zur Förderung des Internationalen Handels'von der japanisdten Presse als direkte Erscheinung der Interessiertheit .der Leiter der Gesdiäftskreise und der Groß-Konzerne'am Handel mit China eingeschätzt wurde. An ihrer Spitze stand Murata Sodso, ein großer Businessman, Staatsmann und Diplomat. Ende 1955 wurde auf Initiative der Regierung die Japanische Import-Export-Assoziation zum Handel mit China gegründet, die in erster Linie die Interessen des Großkapitals vertritt. Die erwähnten Organisationen traten als Initiatoren beim Abschluß der Handelsabkommen mit der Chinesischen Volksrepublik auf. In der Zeit von 1952 bis 1958 wurden insgesamt vier solcher Abkommen abgeschlossen: Das erste am 1. Juni 1952, das zweite am 29. Oktober 1953, das dritte am 4. Mai 1955 und das vierte am 5. März 1958.“ Die genannten Abkommen, die auf „privater" Ebene abgeschlossen wurden, galten jeweils für ein Jahr und wurden bis zur Vereinbarung des folgenden Abkommens seit 1953 jährlich verlängert. Auf Grund der Abkommen nahm Japan bereits im Jahre 1955 den zweiten Platz unter den kapitalistischen Ländern im China-Handel ein. „Im Jahre 1957 stand Japan als Importeur chinesischer Waren mengenmäßig an zweiter Stelle auf dem kapitalistischen Markt und nahm unter den kapitalistischen Ländern den ersten Platz als Exporteur in die Volksrepublik China ein.“

Bereits das dritte Handelsabkommen zwischen den erwähnten japanisch-chinesischen Organisationen vom 4. Mai 1955 sah den gegenseitigen Austausch von Handelsvertretungen und die Aufnahme von direkten Beziehungen zwischen den Staatsbanken beider Länder vor. Ende 1956 beschloß das japanische Kabinett nichtoffizielle Handels-vertretungen gegenseitig zuzulassen und die Frage der Verrechnungen zwischen den Staatsbanken zu lösen. Im vierten Abkommen auf „privater" Ebene vom 5. März 1958 wurden dieselben Fragen behandelt, die Errichtung offizieller Handelsvertretungen und insbesondere der Abschluß von Regierungs-Handelsabkommen für notwendig erachtet.

Die Regierung Kishi lehnte aber die Zubilligung von Immunitätsrechten für die chinesischen Handelsvertretungen in Japan ab, auch wai sie nicht gewillt, den Handelsabmachungen regierungsoffiziellen Charakter zu verleihen. So kam es zum erwähnten Bruch in den Außenhandelsbeziehungen zwischen China und Japan.

Die Chinesen rechneten damit, daß durch den Akt des Abbruchs der Wirtschaftsbeziehungen die Bewegung in Japan für die Normalisierung der Handelsbeziehungen zu China einen neuen Auftrieb erhalte. Aber die Rechnung hatte zwei Seiten und die Verluste, die durch den Abbruch der Handelsbeziehungen zu Japan für den chinesischen Außenhandel, insbesondere für die chinesische Außenhandelsbilanz eintraten, sind keine geringen. Darüber geben die Daten der japanischen Statistik über den chinesisch-japanischen Handel der Jahre 1950 bis 1958 einen vielsagenden Aufschluß: 62a)

V. Der Handel mit den Ländern Westeuropas

Betrachten wir die Entwicklung des Chinahandels über Hongkong: Der Chinahandel über Hongkong 79) (in Mill. Rubel) Gesamtwarenumsatz China-Import China-Export •) Für 10 Monate 1957 1952 945, 2 364, 0 581, 2 1953 978, 0 378, 0 600, 0 1954 760, 0 274, 4 485, 6 1955 755, 5 127, 1 628, 4 1956 822, 0 95, 2 726, 8 1957 ') 827, 6 81, 2 746, 4

Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Volksrepublik China und den Ländern Westeuropas beschränken sich auf den Warenaustausch. Andere Formen der Wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen diesen Ländern und China bestehen nicht. Lediglich mit Österreich vereinbarte die VR China anläßlich der Wiener Messe im September 1956 den Austausch von technischen-und Handelsspezialisten. Im Jahre 1957 wurde zwischen Finnland und China ein Kontrakt über Jie Hilfe Finnlands beim Bau einer Papierfabrik in China unterzeichnet. Diese beiden Beispiele sind die einzigen dieser Art wirtschaftlicher Zusammenarbeit mit Ländern Westeuropas Einst — vor der Gründung der Chinesischen Volksrepublik entfiel der entscheidende Teil des chinesischen Außenhandels auf die Länder Westeuropas und auf Amerika. Die USA fallen heute im chinesischen Außenhandel ganz aus. Seit dem China-Embargo im Jahre 1951 ging der Anteil der westeuropäischen Länder am chinesischen Außenhandel entscheidend zurück. Erst im Jahre 1956 setzte eine Wende ein und mit der Lockerung des China-Embargos im Jahre 1957 ist ein Anwachsen des. chinesisch-westeuropäischen Handelsumsatzes zu beobachten.

Gegenwärtig unterhält die Volksrepublik reguläre Handelsbeziehungen zu fast allen westeuropäischen Ländern, wobei allerdings die Beziehungen meist nicht auf Regierungsebene, sondern auf Grund „privater" Abkommen geregelt sind. Nur mit Finnland, Dänemark, Schweden und Norwegen unterhält China Handelsbeziehungen auf Grund von Regierungsabkommen. Es muß auch betont werden, daß noch bis heute ein großer Teil des Warenaustausches zwischen China und den europäischen Ländern über dritte Länder vollzogen wird. Die wichtigsten Kontrahenten im Handel Chinas mit Westeuropa waren in den letzten Jahren England, die Bundesrepublik, die Schweiz, Frankreich, Belgien, Holland, Italien, Schweden, Finnland. Auf diese 9 Länder entfallen allein 88 — 90% des Warenumsatzes Chinas mit den westeuropäischen Ländern. Der größte Kontrahent Chinas in Westeuropa ist England — allerdings nur unter Berücksichtigung des Volumens des direkten Warenumsatzes. Wenn'wir den Warenumsatz über dritte Länder mit einbeziehen, nahm jedoch bisher die Deutsche Bundesrepublik im chinesischen Außenhandel mit den Ländern Westeuropas den ersten Platz ein. (Erst im Jahre 1959 zeigt sich hier eine Änderung, auf die wir am Schluß noch eingehen).

Der Handel Chinas mit den obenerwähnten 9 Ländern ist als Spiegelbild für Chinas Westeuropa-Handel zu betrachten:

Chinas Handel mit den wichtigsten Partnern Westeuropas

(in Mill. Rubel).

Die Struktur des Warenexports Chinas in die Länder Westeuropas hat sich wenig verändert. Im wesentlichen führt China seine traditionellen Exportwaren, wie Pflanzenfett, Ölsamen, Tee, Wolle, Seidenprodukte, Därme, Borsten, Eiprodukte und andere Waren nach Westeuropa aus. Man gewinnt den Eindrude, daß die VR China den Export von Buntmetallen und anderen Industrierohstoffen nur für den Ostblock reserviert hat. Über den Import Chinas aus den westeuropäischen Ländern erfahren wir: „Die VR China ihrerseits erweiterte im Jahre 1956 den Import vieler für ihre Wirtschaft notwendiger Waren aus diesen Ländern. Es ist wichtig zu vermerken, das] die Importerhöhung im bedeutenden Grade auf Grund von Waren, die zu den für die Einfuhr nach China verbotenen gehören, erfolgte. So lieferte England im Jahre 1956 16 000 t verzinktes Eisen und 2000 t Eisenblech nach China und Ende des Jahres schlossen englische Firmen Kontrakte für die Lieferung von 5000 t Walzgut nach China ab. Außerdem lieferte England im vergangenen Jahr an die VR China eine große Partie Traktoren (ca. 500 Stck).

Aus Westdeutschland importierte die VR China eine bedeutende Menge Traktoren (für 536 000 Pfund Sterling), leistungsfähige Bagger und andere Ausrüstung, aus der Schweiz — Energie-und elektrotechnische Ausrüstung, Maschinen und Ersatzteile, aus Frankreich — Traktoren (485 Stck), Werkzeugmaschinen, einzelne Ausrüstungsarten und Werkzeuge. Einen breiten Raum im Import der VR China aus diesen Ländern nehmen Rohstoffe und Chemiewaren ein."

Aus England, Frankreich, und Italien führte China außerdem Wolle ein, aus Belgien, Italien, Österreich und der Bundesrepublik Kunstdünger. Auch Farbstoffe, Kunstseide, pharmazeutische Waren und Uhren stehen auf den chinesischen Einfuhrlisten aus Westeuropa.

1. Das China-Geschäft des Westens

England, das bereits am 6. Januar 1950 die Bereitschaft zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur Volksrepublik China bekundete und nach der gegenseitigen Vereinbarung vom 17. Juni 1954 in Peking durch einen Geschäftsträger vertreten ist, hatte im April 1952 eine Regierungsvereinbarung über den Handelsaustausch mit China getroffen. Diese Vereinbarung wurde später nicht verlängert resp, erneuert. Englische Geschäftskreise aber unterhalten Geschäftsbeziehungen zur Chinesischen Volksrepublik seit ihrer Gründung. • Bekannt ist der erste Eisenbahnsdiienen-Auftrag, der in der Besatzungszeit chinesischerseits an die westdeutsche Industrie vergeben werden sollte, und dann von englischen Firmen ausgeführt wurde.

Auch in der Zeit der Sonderbestimmungen des China-Embargos rissen die Geschäftsbeziehungen zwischen den englischen Firmen und den chinesischen Organisationen nicht ab. „Im Sommer 1953 besuchten Vertreter englischer Industriefirmen China und unterzeichneten dort ein Abkommen über gegenseitige Warenlieferungen in Höhe von 30 Mill, englischen Pfund." (15 Mill. Pfund Sterling von jeder Seite).

Von diesem vereinbarten englischen Export in Höhe von 15 Mill. Pfund mußten allerdings für 6 Mill. engl. Pfund Waren von den Listen gestrichen werden, weil für diese das britische Außenhandelsministerium keine Exportlizenzen erteilte. „In der Zeit von Ende 1954 bis Anfang 1956 besuchten noch drei Gruppen englischer Geschäftskreise die Chinesische Volksrepublik, die mehrere große Kontrakte abschlossen. In der Zeit der Genfer Konferenz im Jahre 1954 besuchte eine chinesische Handelsdelegation England, wo sie Verhandlungen mit Vertretern der britischen Industrie-Föderation über die Möglichkeiten der Erweiterung des Handels zwischen China und England führte.“ 65)

Bereits im Jahre 1956 wurden die China-Embargobestimmungen von England gelockert und in diesem Jahre entfielen auf feine Stahlbleche und Traktoren schon-mehr als 17% des englischen Exports in die Volksrepublik.

Die Chinaaktivität der englischen Geschäfts-und Industriekreise führte zweifellos dazu, daß die britische Regierung die Initiative zur Aufhebung der Sonderbestimmungen des China-Embargos ergriff. Im Jahre 1957 entfielen schon etwa 25 °/o des englischen Export-wertes nach China auf strategische Waren, nämlich auf Stahlwalzgut, Maschinen, Mechanismen und Geräten. Seit 1957 belebten sich die Geschäftskontakte zwischen China und England.

Einige Gruppen chinesischer Spezialisten (Spezialisten für Kunststoffe und Textilausrüstung) besuchten England. Am 6. Oktober 1957 reiste der Unterstaatssekretär im britischen Handelsministerium, S. J. Erroll, zu einem 2 5tägigen Besuch nah China um dort Handels-besprechungen durchzuführen. „Am 22. Oktober 1957 traf eine von Dji Tschao-ding vom „KoMitee zur Förderung des Internationalen Handels“ geführte cltinesisdte Delegation zu m Studium wirtsdtaftstedinischer Fragen in London ein. Sie folgte einer Einladung des Chinesisch-Britisdien Handelskomitees, des Britischen Rats zur Förderung des Internationalen Handels, des Verbindungskomitees von 48 Handelsfirmen, und anderer industrieller und kommerzieller Kreise. Während ihres Aufenthaltes in England besuchte dieses Gruppe das englische Atomkraftwerk, Flugzeugfabriken, Schiffs-werften, Automobilfabriken und andere wichtige Industriebetriebe.“

In der Zeit ihres Aufenthalts in England soll diese chinesische Delegation Kontrakte in Höhe von mehr als 700 000 Pfund Sterling (7, 84 Mill. Rubel) zur Lieferung von englischer kompletter Ausrüstung in der Zeit von März bis Ende 195 8 für die Errichtung einer Tuchfabrik in China abgeschlossen haben.

Im Jahre 1957 mähte der England-Export nah China 190, 4 Mill. Rubel aus, während China nah England für 164, 8 Mill. Rubel Waren lieferte. „Englands Handel mit der VR China hat sich während der ersten 11 Monate 1958 hinsichtlich der Ausfuhr nach China verdoppelt, während die Ausfuhr aus China um ein Drittel gestiegen ist.“

Und trotz anfängliher Stockungen, die zu Beginn des Jahres 1959 signalisiert wurden, stiegen die britishen Ausfuhren nah China im ersten Halbjahr 1959 um 47 Prozent, während die Importe aus China um 44 Prozent zunahmen N

Zwishen den Geshäftskreisen Frankreichs und den hinesishen Außenhandelsorganisationen wurde im Juni 1953 ein erstes Abkommen in Höhe von 10 Mrd.frs. (115 Mill. Rubel) abgeshlossen, das jedoh, wie die Daten über den hinesish-französishen Handel ausweisen, niht erfüllt wurde. Anfang des Jahres 1956 reiste eine französishe Wirtshaftsdelegation nah China. Obwohl diese Delegation „privaten“ Charakter trug, wurde ihre Reise, die zum Abshluß eines Zahlungsabkommens am 19. Februar 1956 mit dem „China-Komitee zur Förderung des Internationalen Handels" führte, von der französishen Regierung gebilligt. Über den französish-hinesishen Handel wird berihtet: „Die Struktur des Warenumsatzes zwischen der VR China und Frankreich zeichnet sich durch bestimmte Sonderheiten aus. Im chinesischen Import aus Frankreich in den Jahren 1952— 1953 gehörte Eisenmetallen der Haupt-platz. In den Jahren 1954— 1955 verringerte sich ihr Import merklich und der Hauptimportartikel wurden Erzeugnisse der Chemieindustrie (Düngemittel, Chemie-Präparate, Medikamente); jedoch seit dem Jahre 1956 mit der Anwendung der . Prozedur der Ausnahmen (von der Embargoliste, d. V.) wurden Eisenmetalle wiederum ein wichtiger Exportartikel aus Frankreich nach China. Im Sommer 1956, auf der Pariser Ausstellung, schlossen die chinesischen Vertreter mit französischen Firmen mehrere Kontrakte zum Ankauf von Werkzeugmaschinen, Werkzeugen, Transportmitteln, Wollgespinsten und Armbanduhren ab. Die Lieferung auf Grund dieser und anderer Kontrakte führten zur merklichen Erhöhung des Exports von Erzeugnissen des Maschinenbaues aus Frankreich nach China. Auf ihren Anteil entfielen im Jahre 1957 fast 43 Prozent des französischen Exports in die VR China.

Im chinesischen Export nach Frankreich nehmen Seide, wie auch Tungöl, Borsten, Därme, ätherische öle und Tee (die danach nach NordAfrika exportiert werden) einen merklichen Platz ein.“

Nah jüngsten Pressemeldungen soll jedoh der chinesisch-französishe Handelsumsatz erst im ersten Halbjahr 1959 einen bedeutsamen Aufshwung zu verzeihnen haben und sih stärker als das bundesdeutshe und englishe Chinageshäft ausgedehnt haben.

Als besonders erfolgreih verbuht das hinesishe Außenhandelsministerium die hinesishen Handelsbeziehungen zu den nordishen Ländern — Finnland, Schweden, Dänemark und Norwegen. Den Erfolg sehen die Chinesen weniger in der Höhe des Warenumsatzes, sondern vielmehr darin, daß die VR China nunmehr den Außenhandel mit diesen vier Ländern auf Grund von Handelsabkommen auf Regierungsebene abwickeln kann.

Beim Abshluß des ersten Handelsabkommens mit Finnland leistete die Sowjetunion Hilfestellung. Es war ein dreiseitiges Abkommen über die Warenlieferungen im Jahre 1952 zwishen der VR China, der Sowjetunion und Finnland, das am 21. September 1952 in Moskau vereinbart wurde. Seit Ablauf dieses dreiseitigen Abkommens shließt die VR China mit Finnland jährlih zweiseitige Abkommen ab, das Handelsabkommen für das Jahr 1958 wurde am 18. Dezember 1957 vereinbart.

Mit Dänemark vereinbarte die VR China am 1. Dezember 1957 bei den Verhandlungen in Peking ein Handels-und Zahlungsabkommen. In einem gegenseitigen Notenaustaush wurde eine gegenseitige hinesish-dänishe Meistbegünstigung in Zoll-und Shiffahrtsfragen festgelegt.

In Stockholm wurde am 8. November 1957 zwishen Schweden und der VR China ein Handelsabkommen abgeshlossen. Es trat am 23. Januar 1958 in Kraft.

Über den Abshluß eines Handelsabkommens zwishen China und Norwegen berihtete der hinesishe Außenhandelsminister, Yeh-Chi-huang, im Dezember des Jahres 1958 Weitere Mitteilungen über ein solhes Handelsabkommen liegen bisher niht vor.

Über den hinesishen Handel mit den nördlihen Ländern wird mitgeteilt: „In den letzten zwei Jahren wuchs merklich der Handel der VR China mit den Ländern Nordeuropas, mit Schweden, Finnland, Norwegen und Dänemark. Wenn noch im Jahre 1955 der Warenumsatz der Chinesischen Volksrepublik mit dieser Gruppe von Ländern nur etwa 77 Mill. Rubel ausmachte, von denen mehr als 75 Prozent auf den Anteil Finnlands entfielen, so erreichte der Warenumsatz im Jahre 1957 188 Mill. Rubel, darunter mit Schweden 120, 4 Mill. Rubel, mit Finnland 49, 6 Mill. Rubel, mit Norwegen 13, 2 Mill. Rubel und mit Dänemark 4, 8 Mill. Rubel.“

Shweden ist sheinbar der größte Handelspartner Chinas unter den nordishen Staaten. Der hinesish-shwedishe Handel trägt jedoh stark einseitigen Charakter. Bei einem Gesamtwarenumsatz in Höhe von 120, 3 Mill. Rubel im Jahre 1957 entfielen allein auf den Schweden-export nah China 107, 9 Mill. Rubel. Der shwedishe Export nah China bestand im Jahre 1957 zu 80 Prozent aus Lieferungen von Mashinen und Ausrüstung.

Finnland liefert nah China komplette Ausrüstungen für Papier-Fabriken, Dampfkessel, Zeitungspapier, Kupfererzeugnisse und Geräte, und erhält von China Sojabohnen, Tungöl, Leinöl, Seide und Tee.

Aus der Schweiz importiert China in erster Linie Uhren und auch Werkzeugmashinen, Elektroausrüstung, Präzisionswerkzeuge und Geräte.

„In den letzten Jahren erfuhr auch der Handel Chinas mit einigen Ländern Amerikas (Kanada, Brasilien, Argentinien, Uruguay) und mit Australien eine gewisse Entwichlung. Nach dem Volumen des Warenaustausches ist der Handel mit Australien am größten (43 Mill. Rubel im Jahre 1955, 58 Mill. Rubel im Jahre 1956 und 105 Mill. Rubel im Jahre 1957), danach folgt Kanada (17 Mill. Rubel im Jahre 1955, 33 Mill. Rubel im Jahre 1956 und 28 Mill. Rubel im Jahre 1957). Die Entwicklung des Handels zwischen der VR China und Australien in den letzten Jahren führte zum Abschluß des ersten Handelsabkommens zwischen den Außenhandelsorganisationen dieser beiden Ländern und zur Eröffnung einer regulären Schiffsverbindungslinie. Der Handel der VR China mit den Ländern Latein-Amerikas trägt bis in die letzte Zeit einen einseitigen Charakter und entwickelt sich nur auf Grund der Importe der VR China.“

Aber nicht nur der Handel Chinas mit den Ländern Latein-Amerikas ist für China ein Defizit-Geschäft, sondern auch — wie bereits gesagt — mit mehreren Ländern des Ostblocks, mit einigen Entwicklungsländern und mit Schweden und der Schweiz. Da die Chinesen ihre Zahlungsbilanz nicht bekannt geben, ist die Frage der Bezahlung der chinesischen Importe, die nicht durch Gegenlieferungen beglichen werden, bisher nicht zu beantworten.

2. Der China-Handel der Bundesrepublik

Hören wir zunächst, was die Herren Sowjetprofessoren über den Handel zwischen China und der Bundesrepublik zu sagen haben. In der sowjetischen Gemeinschaftsarbeit des Konjunkturforschungs-Instituts des Ministeriums für Außenhandel der UdSSR, „Die Entwicklung der Wirtschaft und der außenwirtschaftlichen Beziehungen der Chinesischen Volksrepublik“ betitelt, wird ausgeführt: „Der Handel Chinas mit der Bundesrepublik Deutschland trug bis zum Jahre 1953 in bedeutendem Maße einen einseitigen Charakter: bei ziemlich hoher Einfuhr von Waren chinesischer Herkunft blieb die Ausfuhr deutscher Waren in die VR China ziemlich gering. Im Jahre 1953 wuchs der Export aus der BRD in die Volksrepublik China neunfach. Die Bundesrepublik Deutschland überflügelte in dieser Beziehung die Schweiz und danach auch England und wurde in den letzten Jahren zum größten Warenlieferanten nach China unter den westeuropäischen Ländern. Als Käufer chinesischer Waren nahm die Bundesrepublik Deutschland schon im Jahre 1951 den ersten Platz unter den Ländern Westeuropas ein.

Eine charakteristische Besonderheit des Handels zwischen der Volksrepublik China und der Bundesrepublik Deutschland ist, daß er sich im wesentlichen über dritte Länder vollzieht. Obwohl die allgemeine Tendenz eines raschen Anwachsens des direkten Handels vorhanden ist, entfielen dennoch, nach den Daten der westlichen Statistik, auf seinen Anteil bisher nur 58 Prozent des Warenumsatzes zwischen der VR China und der BR Deutschland (gegenüber 10 Prozent im Jahre 1955 und 26 Prozent im 1956). Besonders hoch ist die Rolle des Handels über dritte Länder im Import chinesischer Waren durdt die BRD. Im Jahre 1957. z. B. kamen in die BRD insgesamt etwa 25 Prozent der in das Land eingeführten chinesischen Waren direkt aus der Volksrepublik China (im Jahre 1956 = 18 Prozent). In derselben Zeit wurden 86 Prozent der westdeutschen Waren direkt aus der BRD in die VR China geliefert (im Jahre 1956 = 37 Prozent).

Die Struktur des Warenaustausches zwischen der VR China und der BRD, insbesondere die Struktur des westdeutschen Exports, zeichnete sich bis in die letzte Zeit durch Unbeständigkeit aus. Im Jahre 1953 z. B. entfielen mehr als ein Drittel der Lieferungen der Bundesrepublik in die VR China auf Eisen-und Stahlfabrikate, danach folgten Geräte, Chemiepräparate, Elektroausrüstung und Farbstoffe. Im August 1953 wurden in der Bundesrepublik, nicht ohne Einmischung der USA, Maßnahmen zur Verstärkung der Beschränkungen des Exports westdeutscher Waren in die VR China unternommen. In ihrem Ergebnis wurden in den nachfolgenden Jahren die Lieferungen von Metallen und Maschinen in die VR China stark eingeschränkt und die Hauptwaren des westdeutschen Exports in die VR China wurden Erzeugnisse der Chemieindustrie: Düngemittel, Chemiepräparate und Farbstoffe. Auf ihren Anteil entfielen etwa 90 Prozent des westdeutschen Exports nach China im Jahre 1955 und ca. 80 Prozent im Jahre 1956.

Die Anwendung der . Prozedur der Ausnahme'und die Aufhebung der Sonderbeschränkungen im Handel mit China wirkten sich bald auf die Entwicklung des Exports der Bundesrepublik Deutschland in die Chinesische Volksrepublik aus. Im Jahre 1957 kamen 20 Prozent seines Wertes auf Erzeugnisse des Maschinenbaues, auf die Industriezweige der Elektrotedtnik, der Optik, des Werkzeugmaschinen-und Gerätebaues. Vierfach erhöhten sich auch die Lieferungen von Eisenmetallen.

Die Grundlage des chinesischen Exports in die Bundesrepublik bilden Ölsaaten und Pflanzenfette, wie auch Eierprodukte (40— 50 Prozent der Gesamtsumme der Lieferungen). In den letzten Jahren erhöhten sich die Lieferungen von Fleischprodukten, Rohstoffen tierischer Herkunft (Felle, Häute, Borsten etc.), von Früchten und Gemüse aus der VR China merklich.

Die Entwiddung des dtinesisch-deutsdten Handels stellte schon lange die Frage des Absddusses eines Handelsabkommens zwischen den Ländern auf die Tagesordnung. Schon im November 1953 schlug der westdeutsdie , Ostaussdtuß der Deutschen Wirtschaft'den Außenhandels-organisationen der VR China den Abschluß eines Abkommens vor, nach weldtem die Partner einander Waren für 200 Mill. DM im Jahre liefern sollten. Dieser Vorschlag wurde später in der Zeit der Genfer-Konferenz auf der Leipziger Messe im Herbst des Jahres 1954 besprochen. Damals luden die chinesischen Außenhandelsorganisationen eine westdeutsche Delegation zum Besuch Chinas ein.

Doch bis in die jüngste Zeit blieb diese Frage offen. Erst nach der Aufhebung der Sonderbeschränkungen im Handel mit der VR China, Mitte des Jahres 1957, schritten die Geschäftskreise der Bundesrepublik Deutschland zum Abschluß eines Handelsabkommens mit China. Im September des Jahres 1957 besuchte eine offizielle westdeutsche Delegation unter Führung von Otto Wolff, einem Großindustriellen und Leiter des , Ostausschusses der Deutschen Wirtschaft', China und unterzeichneten nach Verhandlungen ein Handelsabkommen für eine Frist von einem ]ahr mit dem . China-Komitee zur Förderung des Internationalen Handels'. Das Abkommen sieht vor, daß die Waren-lieferungen durch die Partner im Jahr je 230 Mill. Rubel betragen sollen, d. h.der unmittelbare Warenaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der VR China ist 460 Millionen Rubel. Die Bundesrepublik Deutschland drückte ihre Bereitschaft aus, nach China Eisenwalzgut, Maschinen, Elektroausrüstung und Transportmittel optische-und andere Präzisionsgeräte, Chemiepräparate, Textilerzeugnisse, Papier und Kunstfasern zu liefern. Die Chinesische Volksrepublik erklärte sich einverstanden, in die Bundesrepublik Ölsaaten und Öle, Nahrungsmittel, Häute und andere Produkte der Viehwirtschaft, Erzeugnisse der Bergbauförderindustrie, Seide und Rohstoffe für die Chemieindustrie zu liefern. Das Abkommen eröffnete neue Möglichkeiten für die Entwicklung des Handels zwischen diesen beiden Ländern.“ Über die Reise der Delegation des „Ostausschusses der Deutschen Wirtschaft" nach China, die mit Einverständnis der Bundesregierung erfolgte, berichtete der „Ostasiatische Verein“ in seinem Jahresbericht über das Jahr 1957 ausführlich Das zwischen dem „Ostausschuß der Deutschen Wirtschaft“ und dem „China-Komitee zur Förderung des Internationalen Handels“ am 27. September 1957 für ein Jahr vereinbarte Handelsabkommen trat am 13. Oktober 1957 in Kraft. „Das Ausfuhrvolumen jedes der beiden Länder — heißt es im Artikel 4 des Abkommens — soll innerhalb der Gültigkeitsdauer dieses Abkommens etwa 230 Millionen Deutsche Mark betragen.“ Allerdings wurde die Gültigkeitsdauer des Abkommens bisher nicht verlängert. Aber dennoch hatte dieses Abkommen tatsächlich neue Möglichkeiten für das deutsche Chinageschäft eröffnet, was insbesondere die Export-und Import-Daten des Jahres 1958 beweisen.

Wenn in den obigen Darlegungen davon gesprochen wird, daß die Bundesrepublik im Chinahandel der Länder Westeuropas nunmehr an erster Stelle stehe, so ist diese Feststellung inzwischen schon überholt.

Im Außenhandel Chinas liegt die Bundesrepublik Deutschland heute sicherlich auch schon vor allen Ostblockländern (außer UdSSR) und konnte bereits im Jahre 1957 nahezu den Stand des Warenumsatzes der Sowjetzone mit China erreichen.

Bei einem Vergleich des Chinahandels der Bundesrepublik mit dem Handelsaustausch zwischen der SBZ und China darf man sich nicht durch die offiziellen Rubeldaten, die über den SBZ-Handel mit China in der Statistik des Ostblocks genannt werden und für die Clearingverrechnungen im Block eine Rolle spielen, irreführen lassen. Diese Rubel-daten im SBZ-Handel dürfen in keinem Falle nach der bei uns angewandten Währungsrelation (100 DM-West = 95, 24 Rubel) bewertet werden.

Wir haben im Kapitel „Chinas Wirtschaftsbeziehungen zu den europäischen Blockländern" die offiziellen Rubeldaten des Handels der VR China mit der SBZ aufgeführt. Sie kommen auf der Basis der Moskauer Kursberechnung 100 DM-Ost = 180 Rubel zustande.

Eine Rückführung der Rubelanlagen über den SBZ-Handel auf DM-Ost ergibt für einen Vergleich mit dem Chinahandel der Bundesrepublik ein beachtenswertes Bild:

Der Chinahandel der Bundesrepublik Deutschland und der SBZ

(in Mill. DM-West resp. DM-Ost)

Das bedeutende Anwachsen des bundesdeutschen Exports nach China im Jahre 1958 ist vor allem auf die chinesischen Einkäufe von Walzwerkserzeugnissen in der Bundesrepublik zurückzuführen. Auch der Abbruch der chinesisch-japanischen Handelsbeziehungen im Mai 1958 führte dazu, daß die Chinesen nunmehr erhöhte Aufträge nach Westeuropa, vor allem in die Bundesrepublik vergaben.

Die Beantwortung der oft gestellten Frage, wo die Chinesen billiger kaufen, in der Bundesrepublik oder in der SBZ, würde eine sehr komplizierte Untersuchung erforderlich machen. Die von den Chinesen und in der Sowjetzone veröffentlichten Preisangaben sind äußerst spärlich und oft unklar gehalten. Die uns bisher bekannten Tatsachen weisen aber daraufhin, daß den Chinesen der Handel mit der SBZ ziemlich teuer zu stehen kommt: Die Verrechnung im Handel Chinas mit der SBZ erfolgen im Clearingverfahren mit dem Rubel als Verrechnungseinheit auf Grundlage der „internen Rate“. Dabei wird der Rubel im Ostblock-Handel der SBZ wie die Statistiken und die Währungstabellen mehrerer Ostblockländer ausweisen — mit 0, 55 DM-Ost bewertet. Über die „interne Rate" ergibt dies: 0, 975 Yuan = 1 Rubel = 0, 55 DM-Ost. Offiziell berechnet die Ostberliner Notenbank 100 chinesische Yuan mit 111, 12 DM-Ost, während in Peking 100 Yuan mit 171 DM-West notiert werden.

Beim Handel der Sowjetzone mit China handelt es sich auch um reine Kompensationsgeschäfte, bei welchen nach genau vereinbarten Warenlisten Warenlieferungen durch Gegenlieferungen beglichen und über Clearing verrechnet werden.

Besonderen Anstoß nehmen die Chinesen daran, daß ein Teil des Warenaustausches zwischen der Bundesrepublik und China, insbesondere ein Teil der Einfuhr der Bundesrepublik aus China, über dritte Länder erfolgt. Die Tendenz zum direkten Warenaustausch zwischen der Bundesrepublik und China setzt sich aber durch, immerhin ist der Prozentanteil des indirekten Bezuges chinesischer Waren noch ziemlich hoch. Hier die Übersicht:

Der direkte und indirekte Warenaustausch zwischen Bundesrepublik und China (in Mill. DM)

Die Einwände der Chinesen gegen den indirekten Handel scheinen auch weniger wirtschaftliche, sondern mehr politische Gründe zu haben. Der Außenhandel ist nicht nur in der gesamten Ostblockkonzeption ein entscheidender Bestandteil der propagierten Koexistenzpolitik, sondern für die Chinesen auch ein wichtiger Hebel, mit welchen sie die politische Nichtanerkennung durch die Länder Westeuropas aufzuweichen versuchen. Von diesem Gesichtspunkt erscheint ihnen jedes Handelsabkommen auf Regierungsebene als Faktor der Durchbrechung ihrer politischen Isolierung von den Ländern des Westens. Je höher das Volumen des direkten chinesischen Warenaustausches mit einem Lande des Westens ist, umso reifer wird die Frage des Abschluß eines Regierungshandelsabkommens. Das Beispiel Japan ist Beweis für diese chinesische Betrachtungsweise. Und man kann sagen, daß nachdem die Bundesrepublik nunmehr im Außenhandel der Volksrepublik China nach der LldSSR an zweiter Stelle steht, die Perspektiven des weiteren Chinageschäftes von dem Abschluß eines Regierungshandelsabkommens abhängen werden. Über diese Perspektiven schreibt der Ostasitatische Verein: „Für die zukünftige Entwicklung unseres China-Handels wird es wahrscheinlich sehr darauf ankontmen, ob es gelingt, mit Peking unser Abkommen zu zu erneuern. Alle Bemühungen des Arbeitskreises China im Ostausschuß der Deutschen Wirtschaft, dessen Schriftführung beim Ostasiatischen Verein liegt, sind bisher gescheitert. Die wiederholt an das China Committee for the Promotion of International Trade, Peking, ergangene Einladung zur Entsendung einer Delegation für die Aufnahme der notwendigen Verhandlungen blieben unbeantwortet. Die Chinesen haben nur inoffiziell geäußert, daß sie eine Einladung westdeutscher Regierungsstellen erwarteten, um das bisherige Ostausschuß-Abkommen durch einen regelrechten Handelsvertrag abzulösen. Andererseits haben die Chinesen, u. a. in Bern, ihre Enttäuschung und Verstimmung darüber zum Ausdrudt gebracht, daß die Bundesrepublik Deutsdrland ihren Verpflichtungen auf direkte Warenbezüge aus China nur unzulänglich nachgekommen sei. Unsere Gegenargumente mit dem Hinweis auf vielfach zu geringes Warenangebot aus China und oft zu hohe Preise gegenüber den Weltmarktnotierungen madien wenig Eindruck.

Es dürften in erster Linie auch politische Gesichtspunkte sein, weshalb die Chinesen es noch nicht zu einem neuen Vertrag haben kommen lassen. Hier ist nach unserer Meinung eine elastischere Haltung unserer Bonner Stellen geboten und notwendig. Die Gröfle des China-Marktes und seine wachsende Bedeutung für unsere Exportindustrie, gerade bei der jetzigen Konjunktur-Wandlung, sind sehr gewiditige Faktoren, die unsere ganze Aufmerksamkeit verdienen. Sonst kann es allzu leicht passieren, daß unsere mühsam im China-Geschäft neu aufgebaute Position sehr schnell wieder verlorengeht.“

Anfang dieses Jahres wurde in Pressemeldungen von einem „schweren Rückschlag im Chinahandel“ gesprochen. Vor allem wurde gesagt, daß seit Beginn des Jahres 1959 in Hongkong, das „Hauptumschlagplatz des westlich-chinesischen Handels" genannt wird, keine nennenswerten Kontrakte mit Peking abgeschlossen wurden, der Handel mit Hongkong seit 195 5 seinen niedrigsten Stand erreicht haben soll, abgeschlossene Verträge von den Chinesen in Hongkong aufgesagt worden seien und der Import von Waren aus Hongkong von den Chinesen stark gekürzt worden sei.

Nun ist Hongkong tatsächlich ein gewisses Spiegelbild für die Entwicklung des Außenhandels der VR China. Es zeigt sich:

1. In der Zeit des Embargos war der Handel über Hongkong für die Chinesen von großer Bedeutung. Mit der Lockerung der Embargobestimmungen und der Erhöhung der Zahl der Länder, mit denen China Handel treibt, verliert dieser Umschlageplatz nach und nach sein früheres dominierendes Gewicht.

2. Im Handel Chinas über Hongkong reflektiert sich das Negativ der von den Chinesen positiv beurteilten Tendenz, die sich auch im Handel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und China zeigt: Mit der wachsenden direkten Einfuhr aus den westeuropäischen Ländern gehen die indirekten Einfuhren der Chinesen aus Hongkong zurück.

3. Das Bestreben der Chinesen geht dahin, mit allen Ländern den direkten Handelsverkehr im Ex-und Import zu entwickeln und indirekte Vermittler überflüssig zu machen.

Diese Tabelle spiegelt die gleiche Tendenz, die sich auch im Handel zwischen der Bundesrepublik und China zeigt, wider: anstelle der indirekten treten immer mehr die direkten Ausfuhren der westlichen Länder nach China, was einen Rückgang der chinesischen Importe über Hongkong zur Folge hat. Die chinesischen Ausfuhren aber gehen noch zu einem erheblichen Teil den Weg über dritte Länder, auch das zeigt der Chinaexport über Hongkong.

Es ist aber nicht zu bestreiten, daß sich für China Anfang des Jahres 1959 Außenhandelsschwierigkeiten ergaben und die chinesischen Handelsverpflichtungen stark überspannt wurden. In der Zeit von 1. November 1958 bis Ende Februar 1959 weilte eine chinesische Handelsdelegation in Moskau. In den bei den Verhandlungen getroffenen Vereinbarungen wurden — wie im Kommunique vom 26. Februar 1959 mitgetelt wurde — noch nachträglich die gegenseitigen sowjetisch-chinesischen Warenlieferungen für das IV. Quartal 195 8 um 600 Mill. Rubel erhöht. Nur so erreichte der sowjetisch-chinesische Warenumsatz im Jahre 1958 die Höhe von 6 061 Mill. Rubel. Das späte Datum der Bekanntgabe dieser Erhöhung deutet aber daraufhin, daß die Chinesen noch Ende 1958 und Anfang des Jahres 1959 mit der Erfüllung dieser nachträglichen Verpflichtung belastet waren. Eine Erhöhung des sowjetisch-chinesischen Warenumsatzes um 20 Prozent im Vergleich zum Jahre 195 8, auf 7, 2 Mrd. Rubel im Jahre 1959, wurde vereinbart. All das machte zweifellos Umdispositionen im chinesischen Außenhandel erforderlich, auf den sich auch die bekannt gewordenen Fehldispositionen und Naturkatastrophen in China auswirken mußten.

Ein chinesischer feericht über Chinas Außenhandel im ersten Halbjahr 1959 liegt bisher noch nicht vor. Wir haben deshalb auch nicht die Möglichkeit, die bisher vorliegenden westlichen Presseberichte über den Chinahandel der Länder Westeuropas mit chinesischen Daten zu vergleichen und im Rahmen des Gesamtwarenumsatzes der Volksrepublik zu beleuchten. Die vorliegenden Meldungen können daher vorerst nur zur Kenntnis genommen werden.

Die Zeitung „Die Welt“ berichtet: „Der Warenaustausch zwischen Frankreich und der Volksrepublik China hat sich seit Beginn dieses Jahres weit stärker ausgedehnt als das Chinageschäft der Bundesrepublik oder Großbritanniens. Frankreich exportierte von Januar bis April 1959 für 3, 7 Mill. Pfund gegenüber 1, 2 Mill. Pfund in der Vergleichszeit des Vorjahres nach China. Das entspricht einer Steigerung um 206 Prozent.

Gleichzeitig dehnten sich die französischen Bezüge aus China um 102 Prozent (1, 7 statt 0, 8 Mill. Pfund) aus. In der Bundesrepublik betrug der Zuwadts der Exporte während der ersten fünf Monate dieses Jahres 197 Prozent und der Importe 27 Prozent. Die britischen China-Ausfuhren stiegen im ersten Halbjahr um 47 Prozent, während die Importe um 44 Prozent zunahmen."

Mit diesem Beitrag stellten wir uns die Aufgabe, einen Überblick über die komplizierten Wirtschaftsbeziehungen Chinas zum Ausland zu vermitteln. Wenn er dazu beiträgt, daß auch bei uns dem China-Problem eine größere Aufmerksamkeit gewidmet wird, hat er seinen Zweck erfüllt.

Fussnoten

Fußnoten

  1. „Die Wirtschaftsentwicklung der Länder der Volksdemokratie“, a. a. O., S. 164

  2. „Die wirtschaftliche Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe zwischen der Sowjetunion und den europäischen Ländern der Volksdemokratie", Moskau 1958, S. 58

  3. Wirtschaftsentschließung der Bandung-Konferenz in „Europa-Archiv" vom 20. Mai 1955, S. 7563/64.

  4. Afro-Asian People's Solidarity Conference’, Moskau 1958, S. 238— 247

  5. Stepanow . über die Perspektiven der wirtschaftlichen zuammenarbeit der Länder Asiens und Afrikas’, Moskau 1958, S. 58 und 60. w.

  6. Afro-Asian People’s Solidarity Conference’ Moskau 1958,

  7. Kapelinski L A. Kiswjanzew, M. S. Pankin, J. A. Pekschew, usentssninuundW. GSizschew: „Die Entwicklung der Wirtschaft und der kau 1^ 59 * 434 Verbindungen der Chinesischen Volksrepublik’, Mos-

  8. . Die Koreanische Volksdemokratische Republik", a. a. O., S. 84.

  9. »Das sozialistische Wirtschaftssystem", a. a. O.. S. 473.

  10. „Die Wirtschaftsentwicklung der Koreanischen Volksdemokratischen Republik", Moskau 1959, S. 78.

  11. „Die Wirtschaftsentwicklung der Länder der Volksdemokratie", Moskau 1958, S. 167.

  12. Kapelinskij, a. a. O., S. 470.

  13. ebenda, S. 470/471.

  14. „Die Wirtschaftsentwicklung der Länder der Volksdemokratie“ , a. a. O.,

  15. -Internationales politökonomisches Jahrbuch 1959*. Moskau 1959,

  16. „Prawda" vom 29. September 1958.

  17. „Wneschnjaja torgowlja", Nr. 9/1958

  18. Die Koreanische Volksdemokratische Republik*, aa. o., S. 78/79 2t 11

  19. Prawda* vom 29 September 1958.

  20. Kapelinskij, a. a. O., S. 471/472.

  21. „Die Wirtschaftsentwicklung der Länder der Volksdemokratie", a. a. O., S. 169.

  22. Finanzminister Li Hsien-nien. „Hsinhua" vom 29. Juni 1957.

  23. „Die Wirtschaftsentwicklung der Länder der Volksdemokratie', a. a O„ ö. 343.

  24. »Die Wirtschaftsentwicklung der Länder der Volksdemokratie Asiens', a. a. O., S. 299.

  25. ebenda und »Das sozialistische Wirtschaftssystem', a. a. O., S. 513; Vergleiche auch: »Die Währungen der Weit', Deutsche Bundesbank, Juni 1959, S. 74.

  26. „Wneschnjaja torgowlja", Nr. 2/1959, S. 11.

  27. . Prawda* vom 17. Mal 1957.

  28. . Prawda'vom 11. Februar 1959.

  29. »Die Weltwirtschaftsentwicklung der Länder der Volksdemokratie", a. a. O., S. 171.

  30. »Drushba*, Nr. 4/Januar 1959, S. 30.

  31. KapelinskiJ, a. a. O., S. 472/473.

  32. „Drushba", Nr. 4/Januar 1959, S. 30.

  33. „Die Presse der Sowjetunion", Nr. 9/1959, S. 179.

  34. Kapelinskij, a. a. O.

  35. ebenda und „Wneschnjaja torgowlja SSSR sa 1957 god".

  36. Nebenbei sei vermerkt, daß mit Verwirklichung des neuen sowjetischen Kreditvorschlages von 1, 5 Mrd. Rubel die gesamte Kredithilfe des Ostblocks an Indien 3 Mrd. Rubel betragen wird.

  37. „Die Wirtschaftsentwicklung der Länder der Volksdemokratie", a. a. O., S. 185.

  38. „Das kleine China-Handbuch“, Peking 1958, S. 275.

  39. „Die Wirtschaftsentwicklung der Länder der Volksdemokratie", a. a. O., S. 185.

  40. „Wneschnjaja torgowlja", Nr. 6/1959, S. 24.

  41. Text des Abkommens in Schriften des Instituts für Asienkunde in Hamburg, Frankfurt a. M. — Berlin 1957, S. 96/97.

  42. „Die Wirtschaftsentwicklung der Länder der Volksdemokratie", a. a. O., S. 186/187; „Times of India" vom 11. 2. 1958.

  43. Kapelinskij, a. a. O., S. 490.

  44. „Wneschnjaja torgowlja", Nr. 2/1959, S. 7, und Nr. 5/1959, S. 22.

  45. „Wneschnjaja torgowlja", Nr. 2/1959, S. 7.

  46. Kurstabelle der Staatsbank der UdSSR vom September 1958 und vorliegende Auskunft der Volksbank Chinas in Peking.

  47. Finanzminister Li Hsien-nien, „Hsinhua" vom 29. Juni 1957.

  48. „Die Wirtschaftsentwicklung der Länder der Volksdemokratie", a. a. O., S. 175.

  49. „Bulletin der Botschaft der Volksrepublik China in der DDR”, Berlin, Dezember 1958, S. 32/33.

  50. „Bulletin der Botschaft der Volksrepublik China in der DDR“, Dezember 1959, S. 33.

  51. „Die Wirtschaftsentwicklung der Länder der Volksdemokratie Asiens“, a. a. O., S. 200.

  52. „Uber die Perspektiven der wirtschaftlichen Zusammenarbeit der Länder Asiens und Afrikas”, a. a. O., S. 69.

  53. Text beider Abkommen in Schriften des Instituts für Asienkunde in Hamburg, Frankfurt a. M. — Berlin 1957, S. 78 und 89.

  54. „Die Wirtschaftsentwicklung der Länder der Volksdemokratie“, a. a. O., S. 173/174.

  55. „Die Wirtschaftsentwicklung der Länder der Volksdemokratie“, a. a. O., S. 176.

  56. Kapelinskij, a. a. O., S. 494, 497, 498, 500, 502 und 503.

  57. »Die Wirtschaftsentwicklung der Länder der Volksdemokratie Asiens“, a. a. O., S. 201.

  58. Kapelinskij, a. a. O., S. 507.

  59. Kapelinskij, a. a. O., S. 508 und 509.

  60. Kapelinskij, a. a. O., S. 513; Schweden und Finnland in. Die Wirtschaftsentwicklung der Länder der Volksdemokratie", a. a. O., S. 193 1958 in Unser Freund China", a. a. O., S. 370.

  61. „Die Wirtschaftsentwicklung der Länder der Volksdemokratie Asiens", a. a. O., S. 209.

  62. Kapelinskij, a. a. O., S. 514.

  63. . Das kleine China-Handbuch", a. a. O., S. 187.

  64. . Bericht über das Jahr 1958”, Ostasiatischer Verein — Hamburg-Bremen E. V., S. 21.

  65. . Die Weit'vom 20. August 1959.

  66. Kapelinskij, a. a. O., S. 518.

  67. . Bulletin der Botschaft der VR China in der DDR', Dezember 1958, S. 34.

  68. Kapelinskij, a. a. O., S. 519.

  69. Kapelinskij, a. a. O., S. 520.

  70. Kapelinskij, a. a. O„ S. 516/517.

  71. . Bericht über das Jahr 1957', Ostasiatischer Verein Hamburq-Bremen E. V., April 1958.

  72. ebenda, S. 318/319 — vollständiger Text des Abkommens.

  73. . Bericht über das Jahr 1958", Ostasiatischer Verein — Hamburg-Bremen E. V., April 1959, S. 42 und 131; „Statistisches Jahrbuch der DDR 1958".

  74. Bericht über das Jahr 1958

  75. „Bericht über das Jahr 1958“, a. a. O., S. 45/46.

  76. »Die Entwicklung der Länder der Volksdemokratie Asiens", a. a. O, S. 197; »Die Presse der Sowjetunion', 12/1959, S. 243.

  77. »Die Welt'vom 20. August 1959.

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