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Der IV. Nationale Volkskongreß und die neue chinesische Verfassung | APuZ 19/1975 | bpb.de

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APuZ 19/1975 Artikel 1 Wie sicher ist der Atomwaffensperrvertrag? Zur Überprüfungskonferenz in Genf Der IV. Nationale Volkskongreß und die neue chinesische Verfassung Ostkunde — richtig gesehen, sachgemäß und zeitgerecht behandelt

Der IV. Nationale Volkskongreß und die neue chinesische Verfassung

Thomas Scharping

/ 36 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Es werden die Ergebnisse der jüngsten Tagung des Nationalen Volkskongresses in Peking und ihre politischen Hintergründe untersucht. Dabei wird besonders die neue chinesische Verfassung analysiert, die bei einem Abbau des Personenkults um Mao Tse-Tung die Grundprinzipien der maoistischen Politik verbindlich formuliert. Hierzu gehören die Theorie von der Weiterführung der Revolution unter der Diktatur des Poletariats, die Politik der Massenbewegungen und die Neuerungen der Kulturrevolution. Gleichzeitig schränkt die jetzt verabschiedete Verfassung die Rolle der Staatsorgane stark ein und unterstellt sie eindeutig der Führung durch die Partei. Pragmatische Ansätze finden sich in den Verfassungsbestimmungen zur Eigentumsordnung der Volksrepublik China. Mit ihnen wird der 1962 erreichte Stand der Kollektivierung festgeschrieben und vorläufig auf weitere Sozialisiefungsmaßnahmen verzichtet. Auch der von Chou En-lai vorgetragene Regierungsbericht weist auf eine gemäßigte und produktionsorientierte Politik hin. Sie wird von einem jetzt neu gewählten Staatsrat ausgeführt werden, in dem nach der Kulturrevolution rehabilitierte Fachminister dominieren. Die Diskrepanz zwischen diesen Personalentscheidungen und den stark ideologisch geprägten Leitsätzen der Verfassung macht jedoch auch künftig weitere Auseinandersetzungen in der chinesischen Innenpolitik wahrscheinlich.

I. Einleitung

Vom 13. bis 17. Januar 1975 tagte in Peking erstmals seit zehn Jahren wieder der Nationale Volkskongreß (NVK). Dieses langerwartete Zusammentreten des chinesischen Parlaments war nach der Kulturrevolution wiederholt angekündigt worden, das letzte Mal offiziell durch Chou En-lai auf dem X. Parteitag der KPCh im August 1973. Sein Ausbleiben deutete auf fortwährende Richtungskämpfe in der chinesischen Führung hin, deren personalpolitische Konsequenzen in den letzten beiden Jahren deutlich wurden. Zwei Linien in der KPCh schienen hier miteinander zu streiten: Während einerseits eine große Zahl von in der Kulturrevolution gesäuberten Führungskadern rehabilitiert wurde, protestierten andererseits starke Kräfte in der Partei dagegen, „diejenigen ins Amt zurückzurufen, die in Vergessenheit geraten sind" Sie plädierten statt dessen für eine umfassende Verjüngung der Partei durch die Aufnahme von Aktivisten der Kulturrevolution — ein Plan, der bald auf großen Widerstand stieß

Der dieser Auseinandersetzung zugrunde liegende Konflikt trat in der Bewegung zur Kritik an Lin Piao und Konfuzius hervor: Es geht um die Bewertung der Kulturrevolution, die Bejahung oder Ablehnung ihrer Neuerungen auf gesellschafts-, wirtschafts-und kulturpolitischem Gebiet. Daß sie besonders unter den früher kritisierten Kadern teilweise auf heftige Ablehnung stoßen, sprach der neue stellvertretende ZK-Vorsitzende Wang Hung-wen im Januar 1974 deutlich aus

So mußte der NVK durch seine Entscheidung über die Besetzung der höchsten Staatsämter Stellung in einem Richtungskampf beziehen, der die Partei in den letzten Jahren neuerlich erschütterte und den Wiederaufbau der Staatsorgane verzögerte. Zusätzliche Hinwei-se auf die künftige Politik Chinas waren von dem Rechenschaftsbericht über die Regierungsarbeit zu erwarten. Ähnliche Probleme waren mit der Verabschiedung einer neuen Verfassung verknüpft. Die Verfassung von 1954 hatte sich durch den Abschluß der sozialistischen Umgestaltung von Industrie und Landwirtschaft, die Einführung der Volkskommunen und die einschneidenden Änderungen der Kulturrevolution schon lange überlebt. Wie wenig Bedeutung ihr und im übrigen auch dem Volkskongreß in China beigemessen wird, geht am besten aus einer Bemerkung Mao Tse-tungs vom Dezember 1958 hervor.

Mao äußerte: „Stellt die Volkskommune einen Bruch der Verfassung dar? Die fragliche . Verschmelzung von politischer Macht und wirtschaftlicher Verwaltung’ zum Beispiel hat weder der Volkskongreß angenommen, noch steht davon etwas in der Verfassung. In der Verfassung gibt es einiges, was veraltet ist, doch im Augenblick wollen wir daran nichts verändern; erst wenn wir Amerika überholt haben, geben wir uns eine textlich abgeschlossene Verfassung."

Offensichtlich war jedoch nach der Kulturrevolution der Zeitpunkt gekommen, um durch den Volkskongreß eine neue Verfassung verabschieden zu lassen, die, wenn schon nicht abgeschlossen, so doch zumindest den neuen Entwicklungen angepaßt sein sollte. Diese wichtige Aufgabe führte bereits seit Septem-ber 1970 zu größeren Auseinandersetzungen in der Partei. Damals wurde auf dem 2. Plenum des IX. ZK der KPCh erstmals ein neuer Verfassungsentwurf diskutiert. Er verankerte in seiner Präambel die Theorie Mao Tse-tungs von der Weiterführung der Revolution, definierte die Volksrepublik China als sozialistischen Staat der Diktatur des Proletariats und reduzierte drastisch die Zahl der Staatsorgane All diese Grundprinzipien finden sich auch in der jetzt verabschiedeten neuen Verfassung wieder. Kontrovers war jedoch 1970 das nach dem Sturz Lin Shao-ch'is vakant gewordene Amt des Staatspräsidenten. Wie Mao Tse-tung ein Jahr später beklagte, sollte es nach den Vorstellungen seines damaligen Stellvertreters Lin Piao beibehalten und mit einem Mann der Lin Piao-Gruppe besetzt werden

Die Beibehaltung oder Abschaffung dieses Amtes, das nach der alten Verfassung von 1954 mit echten Machtfunktionen ausgestattet war, wurde nun zu einem Hauptpunkt im Konflikt zwischen Lin Piao und Mao Tse-tung. Der Verlauf dieses neuen Machtkampfs in der KPCh ist bis heute nicht vollkommen geklärt. Eindeutig war nur sein Ergebnis: Im September 1971 wurde mit dem bisherigen engsten Kampfgefährten und Nachfolger Maos auch der alte Verfassungsentwurf zu Grabe getragen. Es sollte zwei weitere Jahre dauern, bis die Folgen der Lin Piao-Affäre so weit überwunden waren, daß im Herbst 1973 nach dem X. Parteitag ein neuer Verfassungsentwurf zirkuliert wurde. Obwohl der in Taiwan veröffentlichte Text dieses zweiten Verfassungsentwurfs aus einer Reihe von Gründen fragwürdig erscheint waren jetzt endgültig zwei Entscheidungen gefallen: die Streichung des Namens Lin Piao aus allen Verfassungsbestimmungen und die Abschaffung des Staatspräsidentenamtes.

Die Endreaktion aller vom Volkskongreß zu verabschiedenden Dokumente wurde schließlich auf dem 2. Plenum des X. ZK vorgenommen, das vom bis 10. Januar 1975 in Peking tagte und mit der Wahl Teng Hsiao-p'ings in den Kreis der stellvertretenden ZK-Vorsitze Januar 1975 in Peking tagte und mit der Wahl Teng Hsiao-p'ings in den Kreis der stellvertretenden ZK-Vorsitzenden und Mitglieder des Ständigen Ausschusses des Politbüros auch eine wichtige personelle Vorentscheidung fällte. Außerdem wurde über die Kandidatenliste für die höchsten Staatsämter entschieden 8). Parallel zur Tagung des ZK hielt der Volkskongreß vom 5. bis Januar vorbereitende Sitzungen ab 9).

Die eigentliche Tagung des NVK war dann eine Massenversammlung im Stil der chinesischen Politik der letzten Jahre: Unbemerkt von der Öffentlichkeit trat der Volkskongreß zusammen, erfüllte seine Aufgaben als Akkla-mations-und Integrationsgremium und ratifizierte bereits vorher getroffene Entscheidungen, die im folgenden analysiert werden sollen.

II. Die Zusammensetzung des IV. Nationalen Volkskongresses

Wie bei allen Tagungen der obersten Partei-und Staatsorgane in den letzten Jahren zeichnete sich auch die diesmalige Sitzung des NVK durch äußerst dürftige Angaben über den Wahlmodus der Delegierten aus. Das Pressekommunique verwendet den nunmehr schon üblich gewordenen Begriff der „umfangreichen demokratischen Beratungen und wiederholten Diskussionen“, nach denen die Abgeordneten ausgewählt wurden 10). Ein Hinweis auf das Wahlgesetz von 1953 oder neuere Bestimmungen fehlt und wird auch im Gegensatz zu früher nicht in der Verfassung erwähnt.

Lediglich die Zahl der Delegierten läßt gewisse Rückschlüsse auf die Zusammensetzung des Volkskongresses zu. Es fällt auf, daß die diesmalige Zahl von 2 885 Delegierten stark der Abgeordnetenzahl vom Dezember 1964 ähnelt, als 3 040 Delegierte zum III. NVK zusammengerufen wurden 11). Das läßt vermuten, daß zumindest die Grundprinzipien des Wahlgesetzes von 1953 erhalten geblieben sind. Das Gesetz sah eine Überrepräsentierung der Stadtbevölkerung und der nationalen Minderheiten durch die Bildung kleinerer Wahlkreise als In den ländlichen Gebieten mit han-chinesischer Bevölkerung vor

Diese Maßnahme sollte die führende Rolle des Proletariats und die Gleichberechtigung der numerisch unterlegenen nationalen Minderheiten dokumentieren. Letztere sind auch im IV. NVK wieder überrepräsentiert, denn das Pekinger Pressekommunique meldet die Teilnahme von Delegierten aus 54 Minderheiten darunter auch Völkerschaften mit unter 1000 Angehörigen.

Angaben über eine weitere Uberrepräsentie-rung der Arbeiter gehen aus den Dokumenten des Volkskongresses nicht hervor. Die Arbeiter werden mit Bauern-und Soldatendeputierten zu einer Gruppe zusammengefaßt, die 72 Prozent aller Delegierten ausgemacht haben soll. Als weitere im Volkskongreß vertretene Bevölkerungsgruppen werden »andere Werktätige', revolutionäre Kader, patriotische Persönlichkeiten und zurückgekehrte Uberseechinesen genannt. Zwölf aus Taiwan stammende Delegierte nahmen erstmals am Volkskongreß teil, womit, ähnlich wie auf dem X. Parteitag der KPCh, die Zugehörigkeit der Insel zu China demonstriert werden sollte. Schließlich verzeichnet das Pressekommunique des NVK noch die Anwesenheit von Delegierten aus den Reihen der „patriotischen demokratischen Parteien" und der Chinesen in Hongkong und Macao

Eine wichtige Änderung scheint sich hier nur in dem Problem der Vertretung der Überseechinesen ergeben zu haben. Während die Verfassung von 1954 und die beiden Verfassungsentwürfe von 1970 und 1973 ihnen noch das volle Wahlrecht geben sind sie in der Verfassung von 1975 aus der Liste der Wahlberechtigten gestrichen worden Diese Veränderung deutet auf einen Abbau ihrer Staatsbürgerrechte hin, der sicherlich mit der Aufnahme von Beziehungen zu den südostasiatischen Staaten und der damit verbundenen Rücksichtnahme auf die dortigen Minderheitenprobleme in Zusammenhang stehen dürfte. So waren denn auf der Tagung des IV. NVK auch nur Vertreter der zurückgekehrten Überseechinesen vertreten.

III. Die neue Verfassung der Volksrepublik China

Jede Analyse der neuen Verfassung muß einen Vergleich mit drei anderen Dokumenten einbeziehen: der alten Verfassung von 1954 sowie den Verfassungsentwürfen von 1970 und 1973. Dabei zeigt sich, daß sich die Verfassung von 1975 weitgehend an den Entwurf von 1970, nicht jedoch an das Dokument von 1973 anlehnt, in dem große Passagen fehlen Die Glaubwürdigkeit dieses zweiten Entwurfs wird zusätzlich durch zwei offensichtliche Ungereimtheiten erschüttert: Erstens wird hier noch der bereits seit 1972 gemiedene und von Lin Piao geprägte Begriff des „lebendigen Studiums und der schöpferischen Anwendung" der Mao Tse-tung-Ideen gebraucht zweitens definiert dieser Entwurf noch Ende 1973 die in den Staatsorganen einzuhaltende Dreierverbindung als „Allianz zwischen Armee, Kadern und Massen sowie zwischen Alteren, Mittelaitrigen und Jüngeren" obwohl nach dem Sturz Lin Piaos die Rolle der Armee stark eingeschränkt wurde und auf dem X. Parteitag nur noch von einer Dreierverbindung der verschiedenen Altersgruppen die Rede war. Aus diesen Gründen erscheint es sinnvoll, auf einen Vergleich der Verfassung mit dem Entwurf von 1973 zu verzichten.

Der Entwurf von 1970 wiederum ist bereits an anderer Stelle kommentiert und mit der alten Verfassung verglichen worden so daß diejenigen Passagen der neuen Verfassung, die unverändert aus ihm übernommen wurden, hier nur noch einmal kurz zusammengefaßt werden sollen.

Allgemein hat sich der Charakter der chinesischen Verfassung geändert. Während die Verfassung von 1954 ein längeres Dokument ist, das in 106 Artikeln genaue Vorschriften über Bildung und Aufgaben der Staatsorgane macht, liegt das Schwergewicht der mit 30 Artikeln außerordentlich kurzen neuen Verfassung auf der Fixierung allgemeiner ideologischer Grundsätze. Insbesondere wird die von Mao Tse-tung 1962 formulierte Generallinie der KPCh — Klassenkampf auch in der Periode des Sozialismus, Kampf gegen die Gefahr einer kapitalistischen Restauration und Weiterführung der Revolution unter der Diktatur des Proletariats — jetzt auch zum Verfassungsrecht erhoben. Außerdem werden eine Reihe der von Mao Tse-tung entwickelten Leitlinien für den Aufbau des Landes verankert — so das Vertrauen auf die eigenen Kräfte und die vorrangige Entwicklung der Landwirtschaft als Basis für die Entwicklung der Industrie. Schließlich wird unter teilweise wörtlicher Übernahme von Äußerungen Maos ausdrücklich Artikeln außerordentlich kurzen neuen Verfassung auf der Fixierung allgemeiner ideologischer Grundsätze. Insbesondere wird die von Mao Tse-tung 1962 formulierte Generallinie der KPCh — Klassenkampf auch in der Periode des Sozialismus, Kampf gegen die Gefahr einer kapitalistischen Restauration und Weiterführung der Revolution unter der Diktatur des Proletariats — jetzt auch zum Verfassungsrecht erhoben. Außerdem werden eine Reihe der von Mao Tse-tung entwickelten Leitlinien für den Aufbau des Landes verankert — so das Vertrauen auf die eigenen Kräfte und die vorrangige Entwicklung der Landwirtschaft als Basis für die Entwicklung der Industrie. Schließlich wird unter teilweise wörtlicher Übernahme von Äußerungen Maos ausdrücklich auf die Kulturrevolution und einige ihrer Grundsätze hingewiesen: Kampf gegen den Bürokratismus und Vereinfachung der Verwaltung (Artikeln), Teilnahme der Kader an körperlicher Arbeit (Artikel 11), Revolutionierung des Bildungsund Kultursektors (Artikel 12), freie Meinungsäußerung und Wandzeitungen als Ausdrucksformen der Massenbewegung (Artikel 13) sowie Bildung von Revolutionskomitees auf allen Ebenen (Artikel 22) 21).

Die Volksrepublik China wird in Artikel 1 der neuen Verfassung als „sozialistischer Staat der Diktatur des Proletariats" definiert, die 1954 gebrauchten Begriffe „demokratische Diktatur des Volkes", „volksdemokratische Ordnung“ und „Ordnung der Neuen Demokratie“ werden nicht mehr verwendet 22). Damit setzt sich die Volksrepublik China bewußt von auch im sowjetischen Machtbereich nicht mehr üblichen Sprachregelungen ab und dokumentiert gleichzeitig die Erreichung einer neuen Stufe in der Entwicklung ihres Gesellschaftssystems.

Diese neue Stufe wird in Artikel 5 durch das Vorherrschen von zwei Haupteigentumsfor-men gekennzeichnet: das sozialistische Volkseigentum (in Form von staatlichen Industriebetrieben und Staatsgütern in der Landwirtschaft) und das sozialistische Kollektiveigentum der Werktätigen (in Form von ländlichen Volkskommunen). Kapitalistisches Eigentum wird im Gegensatz zur alten Verfas-sung nicht mehr genannt. Lediglich individuelle Arbeit „im Rahmen der Gesetze" (Artikel 5) sowie begrenzte Nebenerwerbsmöglichkeiten und Privatparzellen für Kommunebauern (Artikel 7) werden weiterhin gestattet 23). Mit der letzten Bestimmung werden im übrigen alle Zweifel am Fortbestehen der bäuerlichen Privatparzellen beseitigt. Solche Zweifel tauchten durch die teilweise Auflösung der Privatparzellen während der Kulturrevolution auf — eine Maßnahme, die jetzt der falschen Linie Lin Piaos angelastet wird 24). Auf einen nur langsamen Übergang zu höheren Formen des Kollektiveigentums deutet auch die Bestimmung des Artikels 7 über die Produktionsgruppen als Grundeinheiten der dreistufigen Eigentumsordnung in den Volkskommunen hin 25).

Den politökonomischen Charakteristika der neuen Stufe entspricht auch eine neue Klassenbasis des sozialistischen Staates. Während die Präambel der alten Verfassung auf die „volksdemokratische Einheitsfront" verweist 26), die im Sinne der maoistischen Theorie von der . Neuen Demokratie'als antiimperialistisches und antifeudalistisches Bündnis der Arbeiter und Bauern, des Klein-bürgertums und der nationalen Bourgeoisie bestimmt wurde 27), spricht die neue Verfassung nur noch von einer „revolutionären Einheitsfront" 28). Demgemäß werden die bürgerlich-demokratischen Einheitsfrontparteien in ihr nicht mehr erwähnt, obwohl sie weiterhin einige Vertreter in den NVK und seinen Ständigen Ausschuß entsenden und auch im Bericht Chang Ch’un-ch’iaos über die Abänderung der Verfassung genannt werden 29). An die Stelle der „volksdemokratischen Einheitsfront" tritt jetzt eindeutig das „Bündnis der Arbeiter und Bauern"; das Bürgertum wird in den Artikeln 12 und 13 nur noch als Objekt der Diktatur des Proletariats genannt 30).

Im Einklang mit dieser neuen Bestimmung der Klassenbasis ist die Rolle der Kommunistischen Partei als Avantgarde des Proletariats so verstärkt worden, daß der früher zumindest formal bestehende Dualismus von Partei und Staat als zweier voneinander unabhängiger Herrschaftsträger aufgehoben wird. Dabei geht die neue chinesische Verfassung weiter als die Verfassungen der anderen sozialistischen Staaten. So wird in Artikel 2 die Führung der Partei über den Staat allgemein verankert, in den Artikeln 15, 16 und 17 speziell noch einmal über die Armee, den NVK und den Staatsrat. Artikel 26 schließlich erhebt die Unterstützung der Kommunistischen Partei zur Pflicht jedes Bürgers

Endlich ist in der neuen Verfassung die Zahl der Staatsorgane drastisch reduziert worden. Zusammen mit dem Amt des Staatspräsidenten wurden auch die ihm früher unterstellten Organe des Nationalen Verteidigungsrates und der Obersten Staatskonferenz abgeschafft. Ebenfalls abgeschafft wurde die Oberste Staatsanwaltschaft; ihre Funktionen werden jetzt nach Artikel 25 von den Organen für öffentliche Sicherheit wahrgenommen. Außerdem nimmt die neue Verfassung einige Kompetenzänderungen vor: Der Ständige Ausschuß des NVK fungiert jetzt zum Beispiel auch als kollektives Staatsoberhaupt (Artikel 18); das Recht, über den Wirtschaftsplan zu bestimmen, ist vom Volkskongreß auf den Staatsrat übergegangen (Artikel 20). Der NVK wird nicht mehr ausdrücklich als einziges gesetzgebendes Organ bezeichnet. Seine Amtszeit ist von vier auf fünf Jahre verlängert worden; Neuwahlen können jedoch ebenso wie die jährlichen Sitzungen des Volkskongresses vorverlegt oder unbegrenzt verschoben werden (Artikel 16)

Damit ist der Rahmen der wichtigsten Bestimmungen der neuen Verfassung abgesteckt, die unverändert aus dem Entwurf von 1970 übernommen wurden. Neben diesen Übereinstimmungen gibt es aber auch einige Unterschiede zum Entwurf von 1970. Sie lassen sich in folgenden fünf Punkten zusammenfassen: 1. Aus der neuen Verfassung sind konsequent alle auf Mao Tse-tung persönlich zugeschnittenen Passagen gestrichen worden. Dabei wurde gleichzeitig auch der Name Lin Piao eliminiert. So erscheint in der Präambel von 1975 die Gründung der Volksrepublik China als Sieg, den das chinesische 'Volk unter Führung der KPCh errungen hat 1970 hingegen wurde noch Mao Tse-tung persönlich als „Schöpfer der Volksrepublik China" gefei-ert Auch alle anderen Formulierungen die früher direkt auf die Person Mao Tse-tung Bezug nahmen, sind zugunsten einer Nennung der Partei allein geändert worden. Anstelle des „großen Führers" erscheinen jetzt nur noch die „Mao Tse-tung-Ideen" als allgemeiner Orientierungspunkt. Damit wird der in den letzten Jahren geübten Kritik am Personenkult Rechnung getragen und gleichzeitig der Übergang zu einer Zeit nach Mao eingeleitet.

Am deutlichsten wird diese Entwicklung in Artikel 2 der Verfassung, der als einziger Artikel vollkommen neu gefaßt wurde. 1970 hieß es hier: „Der Vorsitzende Mao Tse-tung ist der große Führer des Volkes aller Nationalitäten im ganzen Land, das Oberhaupt der Diktatur des Proletariats in unserem Land und der Oberbefehlshaber der gesamten Nation und der gesamten Armee. Der stellvertretende Vorsitzende Lin Piao ist der enge Kampfgefährte und Nachfolger des Vorsitzenden Mao sowie der stellvertretende Oberbefehlshaber der gesamten Nation und der gesamten Armee. Die Mao Tse-tung-Ideen sind die Richtschnur für alle Arbeit in unserem Land.“ 1975 ist daraus ein ganz neuer Artikel geworden: „Die Kommunistische Partei Chinas ist der führende Kern des ganzen chinesischen Volkes. Die Arbeiterklasse führt den Staat durch ihre Vorhut, die Kommunistische Partei Chinas.

Der Marxismus, der Leninismus, die Mao Tsetung-Ideen sind die theoretische Grundlage, von der unsere Nation ihr Denken leiten läßt."

2. Die neue Verfassung reduziert eindeutig die Rolle der Armee im Staat. Während die Armee noch 1970 in der Präambel eigens als „feste Stütze der Diktatur des Proletariats'genannt und in einem Atemzug mit Mao Tsetung, der Partei und dem Volk erwähnt wurde, wird sie dort 1975 überhaupt nicht mehr aufgeführt. Ihr Recht, im Rahmen der Dreierverbindung Vertreter in alle Staatsorgane zu entsenden, ist aus dem Artikel 11 gestrichen worden. Außerdem wird sie jetzt in Artikel 15 auch für alle Zukunft unter das Kommando des Vorsitzenden des ZK der KPCh gestellt Damit ist die Armee, die früher dem Kommando des Staatspräsidenten unterstand, auch verfassungsrechtlich der Partei untergeordnet worden — eine Konsequenz aus den Lehren der Lin Piao-Affäre. 3. Die Kompetenzen der örtlichen Behörden sind tendenziell beschnitten worden. Zählte noch der Artikel 23 des Entwurfs von 1970 die „Entfaltung von Initiativen der örtlichen Organe der verschiedenen Ebenen" zu den Rechten der örtlichen Volkskongresse und Revolutionskomitees so entfällt dieser Passus im Artikel 23 der Verfassung von 1975. Statt dessen ist jetzt eine ähnliche Bestimmung in den Artikel 10 aufgenommen worden; dort heißt es aber nun, daß der Staat „die Initiative sowohl der zentralen als auch der örtlichen Ebene" (Hervorhebung d. V.) fördern soll Diese feine Veränderung entspricht den in letzter Zeit wieder zunehmenden Zentralisierungsbestrebungen in China. 4. Die Rechte der Bürger gegenüber den Staatsorganen sind gestärkt worden. So wurden in den Artikel 27 zwei neue Sätze eingefügt: „Die Bürger haben das Recht, vor jedem Staatsorgan beliebiger Ebene gegen jeden Mitarbeiter der Staatsorgane, der das Recht gebrochen oder seine Pflicht verletzt hat, schriftlich oder mündlich Klage zu führen. Niemand darf ihnen dabei Schwierigkeiten bereiten, sie daran hindern oder dafür Vergeltung üben."

Außerdem wurde auf den ausdrücklichen Wunsch Mao Tse-tungs das Streikrecht in den Katalog der in Artikel 28 genannten Bürgerrechte aufgenommen In diesen Zusätzen findet ein Leitgedanke des Maoismus, der Kampf gegen das Entstehen einer neuen Büro-kraten-Klasse, seinen Ausdruck. Ein Vergleich mit dem Parteistatut von 1973 liegt nahe; dort war ebenfalls das Verbot, Kritik zu ersticken oder Repressalien zu ergreifen, neu in den Text eingefügt worden

5. Schließlich trägt die Verfassung von 1975 auch den neuen Prinzipien der chinesischen Außenpolitik Rechnung. Neben den schon im Entwurf von 1970 genannten Grundsätzen des proletarischen Internationalismus, der Einheit mit den sozialistischen Staaten und unterdrückten Nationen sowie der Koexistenz mit Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung wird jetzt auch der Kampf gegen den Hegemonismus der Supermächte in die Präambel aufgenommen. Gleichzeitig gelobt China, niemals eine Supermacht zu werden

Faßt man den Eindruck der neuen Verfassung zusammen, so ergibt sich die folgende Gesamtbilanz: Sie ist ein Dokument, das viele Grundideen der maoistischen Theorie verankert und im Rahmen des chinesischen Gesellschaftssystems einen akzeptablen Kompromiß zwischen den beiden Polen Demokratie und Zentralismus findet. Sie schließt die vormals große Kluft zwischen Theorie und Praxis, indem sie die Staatsorgane eindeutig unter die Führung der Partei stellt. Mit ihrer Zurücknahme des Personenkults um Mao Tse-tung und ihren sehr allgemein gehaltenen Bestimmungen über den Aufbau und die Arbeit der Regierungsorgane besitzt sie schließlich auch genügend Flexibilität, um für eine längere Zeit gelten zu können. Freilich ist es gerade diese Unbestimmtheit, die sie auch entwertet: Viel wird künftig von den jeweiligen Entscheidungen der Partei abhängen, die Rolle, die die Verfassung bei der Formulierung konkreter politischer Aufgaben spielt, wird jedoch noch kleiner werden.

IV. Leitlinien aus dem Regierungsbericht

Daß auch dem Volkskongreß immer weniger Bedeutung zukommt, zeigt seine im Vergleich zu 1964 stark reduzierte Tagesordnung. Damals wurden noch vier Arbeitsberichte der obersten Staatsorgane vorgetragen diesmal lag den Delegierten nur der Bericht der Regierung zur Billigung vor. Waren schon die Grundzüge der neuen Verfassung vor ihrer Verabschiedung bekannt, so bot auch dieser von Chou En-lai vorgetragene Rechenschaftsbericht wenig Neues. In seinem innenpolitischen Teil bestätigt er die Linie der Partei nach ihrem X. Parteitag, die auf eine Absicherung der Ergebnisse der Kulturrevolution hinzielt. Zu diesen Ergebnissen zählt Chou En-lai im einzelnen die Bildung von Revolutionskomitees, die Heranziehung von Nachfolgern der proletarischen Sache, die Revolution in Literatur und Kunst, im Bildungssektor und im Gesundheitswesen, die periodische Zuteilung von körperlicher Arbeit für alle Kader, die Landansiedelung der Jugendlichen mit Schulabschluß und die Bildung von Theorie-gruppen der Arbeiter und Bauern. All diese Maßnahmen sollen durch die Bewegung zur Kritik an Lin Piao und Konfuzius konsolidiert werden, die als Fortsetzung der Kulturrevolution bezeichnet wird und auch künftig weitergeführt werden soll

Bemerkenswert ist allerdings, wie sich die Akzente dieser neuen anti-revisionistischen Kampagne verschoben haben. Anstatt wie noch vor einem Jahr die „Häupter der opportunistischen Linie" in der Partei, der Wirtschaft und im Bildungswesen, anzugreifen werden jetzt der-sozialistischen Umgestaltung des Überbaus große Erfolge bescheinigt Zwar weist der Bericht Chou En-Iais wie gewöhnlich auf das Fortdauern des Klassen-kampfs auch im Sozialismus hin, doch ist diese Feststellung von einer aktuellen Aufgabe zu einem theoretischen Satz geworden. Umgestaltung des Überbaus bedeutet jetzt nicht mehr Kritik an den „pseudo-marxistischen Schwindlern vom Schlage Lin Piaos" sondern „Studium der Werke von Marx, Engels, Lenin und Stalin und der Werke des Vorsitzenden Mao" Dementsprechend erwähnt Chou En-lai das in den letzten Jahren so stark propagierte Mao-Wort vom . Kampf gegen die Strömung'mit keiner Silbe. An die Stelle des . Kampfes'ist die . Einheit'des Volkes getreten, die in seinem Bericht gleich mehrmals beschworen wird Sie wird durch die einheitliche Führung der Partei gewährleistet, die nicht mehr durch Hinweise auf das Hochkommen falscher Strömungen relativiert ist

Ausführlicher widmet sich Chou En-lai den wirtschaftlichen Aufgaben der nächsten Jahrzehnte. Er knüpft an den letzten Regierungsbericht von 1964 an, in dem es auf Anweisung Maos hieß, der Aufbau eines „unabhän-gigen, relativ vollständigen Systems der Industrie und Volkswirtschaft" bis 1980 und danach die „allseitige Modernisierung" aller Wirtschaftsbereiche noch vor der Jahrhundertwende sollen angestrebt werden, um China in die Reihe der führenden Nationen einrücken zu lassen Auch die staatliche Planung stellt sich auf diese größeren Zeiträume ein, denn erstmals seit längerer Zeit wird neben den Fünfjahrplänen und Jahrplänen wieder ein Perspektivplan erwähnt. Grundlage der Entwicklungspolitik sollen weiterhin die von Mao Tse-tung Ende der 50er Jahre entwickelten Richtlinien für den wirtschaftlichen Aufbau sein: die Landwirtschaft als Grundlage und die Industrie als führender Faktor, Sparsamkeit und Vertrauen auf eigene Kräfte

Im letzten Teil seines Berichts äußert sich Chou En-lai schließlich zu aktuellen außenpolitischen Fragen. Er betont nochmals den chinesischen Standpunkt, wonach „es in dieser Welt keine Entspannung gibt, geschweige denn einen dauerhaften Frieden" Quelle der Kriegsgefahr bleibt nach wie vor die Rivalität der beiden Supermächte, von denen die Sowjetunion weiterhin als die gefährlichere eingestuft wird. Chou greift eine These seines Referats vor dem X. Parteitag auf und wiederholt, daß der . Sozialimperialismus'dabei sei, „ein Scheinmanöver im Osten zu vollführen, den Angriff aber im Westen zu unternehmen" Er bestätigt den Stillstand in den sowjetisch-chinesischen Grenzverhandlungen und weist klar darauf hin, daß auch nach dem chinesischen Telegramm zum 57. Jahrestag der Oktoberrevolution erst die Anerkennung umstrittener Gebiete durch die Sowjetunion eine für China akzeptable Verhandlungsgrundlage darstellt. überraschend gemäßigt fallen hingegen trotz der jüngsten Klimaverschlechterung zwischen Peking und Washington Chous Bemerkungen zu den chinesisch-amerikanischen Beziehungen aus. Er verspricht eine weitere Verbesserung dieser Beziehungen, knüpft jedoch daran die Bedingung, daß „die Prinzipien des von China und von den USA unterzeichneten Shanghaier Kommuniques ernsthaft durchgeführt werden". Diese Einschränkung weist auf die Ursachen der gegenwärtigen Spannungen zwischen China und den USA hin, denen unter anderem eine Enttäuschung der Chinesen über das Tempo und Ausmaß des amerikanischen Rückzugs aus Taiwan zugrunde liegt.

Einen gemeinsamen Nenner für alle außenpolitischen Schritte Chinas in der letzten Zeit findet sich schließlich in der folgenden Formulierung des Regierungsberichts: „Wir müssen uns mit allen Kräften in der Welt, mit denen eine Vereinigung möglich ist, vereinigen, um gegen den Kolonialismus, den Imperialismus und insbesondere gegen den Hegemonismus der Supermächte zu kämpfen." Im Zuge dieser Politik verspricht Chou allen Ländern der Dritten Welt die Unterstützung Chinas, das er selber als Entwicklungsland bezeichnet. Hervorgehoben werden dabei „die gerechten Kämpfe der Völker von Korea, Vietnam, Kambodscha, Laos, Palästina und der arabischen Staaten sowie der Völker im südlichen Teil Afrikas". Die chinesischen Einheitsfrontbestrebungen gehen jedoch weiter: Erstmals in einem Regierungsdokument dieser Bedeutung wird auch ausdrücklich die Einigung Westeuropas unterstützt

V. Aufbau und personelle Besetzung der obersten Staatsorgane

Als letzter Punkt auf der Tagesordnung des NVK stand die Wahl und Ernennung der führenden Staatsfunktionäre. Sie dürfte ein rein formeller Akt gewesen sein, lagen doch bereits beim Zusammentreten des Volkskongresses die vom ZK der Partei dafür vorbereiteten Kandidatenlisten vor. Das zeigt sich besonders deutlich im Fall des Vorsitzenden und der Stellvertretenden Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses des NVK: Obwohl erst am Ende der Tagung gewählt, nahmen sie bereits von Anfang an als Vorsitzende des Präsidiums auf der Tribüne Platz

Chu Te als Vorsitzender des 167köpfigen Ständigen Ausschusses des NVK und seine 22 Stellvertreter leiten nicht nur das formell oberste chinesische Staatsorgan, sondern nehmen künftig auch die Aufgaben der abgeschafften Staatspräsidentenschaft wahr. Dementsprechend setzt sich dieser Kreis der i obersten Staatsfunktionäre vor allem aus älteren Honoratioren zusammen, denen damit ein Ehrenamt übertragen wurde. Verdiente Altfunktionäre der KPCh (Tung Pi-wu, K'ang Sheng, Chang Ting-ch'eng, Kuo Mo-jo, Ts'ai Chang, Chou Chien-jen), nicht mehr aktive Marschälle der Volksbefreiungsarmee (Chu Te, Liu Po-ch'eng, Hsü Hsiang-ch’ien, Nieh Jung-chen), Vertreter der nationalen Minderheiten (Wei Kuo-ch’ing, Saifudin, Ulanfu, Ngapo Ngawang-Jigme), Persönlichkeiten aus den bürgerlich-demokratischen Parteien und Gruppen (Sung Ch’ing-ling, Hsü Te-heng, Hu Chüeh-wen) sowie nach der Kulturrevolution rehabilitierte Funktionäre ohne weitere Aufsehen (Ch’en Yün, T'an Chen-lin, Li Ching#ch sind typisch für diesen Seniorenkreis, in dem acht Mitglieder über 70 und neun über 80 Jahre alt sind. Dabei bekleideten acht seiner Mitglieder ihren Posten schon in der letzten Legislaturperiode des Volkskongresses, andere tauschten inzwischen abgeschaffte Ämter für ihn ein. Von echten Neubesetzungen wird man jedenfalls nur im Fall der Stellvertretenden Vorsitzenden Wu Te (1. Partei-sekretär von Peking), Wei Kuo-ch'ing (1. Parteisekretär von Kuangsi), Li Su-wen (Shenyanger Modellarbeiterin) und Yao Lien-wei (Gewerkschaftsfunktionär aus Shensi) sprechen können, doch auch sie sind teilweise bereits über 60 Jahre alt.

Das Verhältnis der Generationen verschiebt sich erst bei den 144 einfachen Mitgliedern des Ständigen Ausschusses des NVK. Hier finden sich neben Repräsentanten aus Partei, Armee, Staatsapparat und Einheitsfront mehrere jüngere Aktivisten aus den Massenbewegungen der letzten Jahre, darunter auch der in der Konfuziuskampagne hervorgetretene Philosophiedozent Yang Jung-kuo und der im Verlauf derselben Kampagne bekanntgewordene Student Chang T’ieh-sheng.

Eine weitere wichtige Personalentscheidung wurde schließlich vom Ständigen Ausschuß des NVK auf seiner Tagung am 20. 1. 1975 gefällt, als er den ehemaligen Außenminister Chi P'eng-fei zu seinem Generalsekretär wählte. Chi dürfte an Stelle des 88jährigen Chu Te die eigentliche Arbeit des Ständigen Ausschusses leiten. Ob ihm dabei wie vor der Kulturrevolution auch Kommissionen für Nationalitätenfragen, Gesetzesvorlagen, Haushaltsfragen und Mandatsüberprüfung assistieren werden, bleibt unklar, geben doch die vom Volkskongreß verabschiedeten Dokumente keine Hinweise auf das Schicksal des alten Organisationsgesetzes von 1954. Daß vom Volkskongreß auch keine Mitglieder dieser Kommissionen gewählt wurden, spricht allerdings für ihre Auflösung.

Entscheidend gestrafft wurde auch der Staatsrat, das eigentliche staatliche Führungsorgan der Volksrepublik China. Von seinen vormals 40 Ministerien und 12 Kommissionen bleiben jetzt nur noch 26 Ministerien und 3 Kommissionen übrig. Diese Vereinfachung der Verwaltung wurde durch die Zusammenlegung vieler Ressorts vor allem im Wirtschaftsbereich erzielt. Im einzelnen wurden die früheren Ministerien für Landwirtschaft und Forstwirtschaft, die Ministerien für Erdölindustrie und Chemische Industrie sowie das 1. und 2. Ministerium für Leichtindustrie zu jeweils einem Ressort zusammengefaßt. Die Aufgaben des früheren 8. Maschinenbauministeriums und der früheren Ministerien für Materialverwaltung, Meeresprodukte, Bauwesen, Baumaterialien, Nahrungsmittel, Geologie, Höhere Bildung, Innere Angelegenheiten, Arbeit, Landerschließung und Textilindustrie wurden auf andere Ressorts übertragen. Aufgelöst wurden anscheinend auch zahlreiche Kommissionen, denn der NVK wählte nur noch Vorsitzende für die Staatliche Plankommission, die Staatliche Kommission für Investbau und die Kommission für Körperkultur und Sport.

Somit zeigt sich nach dem IV. NVK folgendes Bild der Organisation des Staatsrats: Drei Ministerien sind für die Pflege der chinesischen Außenbeziehungen zuständig; das sind neben dem Außenministerium das Ministerium für Außenhandel und das die chinesische Entwicklungshilfe steuernde Ministerium für Wirtschaftliche Verbindungen mit dem Ausland. Für die innere und äußere Sicherheit der Volksrepublik China sollen die Ministerien für öffentliche Sicherheit und Nationale Verteidigung sorgen. Die bei weitem größte Zahl der Ministerien und Kommissionen lenkt die chinesische Wirtschaft. Hier gibt es ein Ministerium für Land-und Forstwirtschaft, ein Ministerium für Metallurgische Industrie, sieben Ministerien für Maschinenbau und jeweils ein Ministerium für Kohlenbergbau, Erdöl-und Chemische Industrie, Wasserbau und Elektrizitätswesen sowie Leichtindustrie. Dazu treten ein Finanzministerium, ein Handelsministerium und drei für Kommunikation und Infrastruktur zuständige Ressorts: die Ministerien für Eisenbahnwesen, Verkehrswesen, Post-und Fernmeldewesen. All diese Ministerien arbeiten ihrerseits eng mit der Staatlichen Plankommission und der Kommission für Investbau zusammen. Schließlich gibt es noch vier weitere Ressorts, die für die Bereiche Kultur, Bildungswesen, Gesundheitswesen, Körperkultur und Sport verantwortlich sind. Welche anderen zentralen Verwaltungsorgane neben diesen Ministerien und Kommissionen außerdem bestehen, bleibt auch hier unklar, denn für den Staatsrat fehlen in den Dokumenten des Volkskongresses ebenfalls jegliche Hinweise auf ein Organisationsgesetz. Politisch brisanter als die Neugliederung der zentralen Regierungsorgane war aber zweifellos ihre personelle Besetzung. Hier ergibt sich ein eindeutiges Übergewicht der Mitarbeiter Chou En-lais. 16 der jetzt ernannten Minister und Kommissionsvorsitzenden gehören dem Staatsrat bereits seit über zehn Jahren an; einige haben seit 1954 ununterbrochen in der Regierung gearbeitet. Diese Phalanx der alten Regierungskader verwaltet vor allem die für Außenbeziehungen, Wirtschaft und Finanzen zuständigen Ressorts. Nicht von ungefähr sind auch dies gerade diejenigen Bereiche der chinesischen Politik, in denen sich besonders auffällig eine gemäßigte Linie durchgesetzt hat.

Doch auch die 13 übrigen Ministerien und Kommissionen wurden mit Kräften besetzt, die in den letzten Jahren nicht gerade durch eine radikale Argumentation hervortraten. So wurde zum Beispiel Yeh Chien-ying zum neuen Verteidigungsminister ernannt, der seit Anfang der vierziger Jahre als Vertrauter Chou En-lais gilt und schon über 20 Jahre bei der Kontrolle der Partei über die Armee mitwirkt. Neuer Minister für öffentliche Sicherheit wurde Hua Kuo-feng, Politbüromitglied und 1. Parteisekretär von Hunan, der in der Konfuziuskampagne als Unterdrücker der Massenbewegung kritisiert wurde. Verkehrsminister Yeh Fei, der ehemalige 1. Parteisekretär und Truppenkommandeur von Fukien, führt schließlich eine lange Liste von Ministern an, die Opfer der Kulturrevolution geworden waren. Sucht man nach neuen, in der Kulturrevolution herangewachsenen Führungskräften, so finden sie sich allenfalls in den Ressorts Kultur, Gesundheitswesen und Sport, die mit dem in der revolutionären Peking-Oper tätigen Komponisten Yü Hui-yung, der ehemaligen Parteisekretärin der Stadt Kunming, Liu Hsiang-p'ing, und dem früheren Tischtennis-Weltmeister Chuang Tse-tung besetzt wurden.

Der Eindruck eines großen Übergewichts gemäßigter Fachkräfte im Staatsrat ändert sich erst etwas bei einem Blick auf die 12 tretenden Ministerpräsidenten, die zusammen mit Premierminister Chou En-lai das innere Kabinett bilden. In der Rangordnung der chi nesischen Verlautbarung sind dies Teng Hsiao-p'ing, Chang Ch'un-ch’iao, Li Hsiennien, Ch'en Hsi-lien, Chi Teng-kuei, Hua Kuo-feng, Ch'en Yung-Knei, Wu Kuei-hsien, Wang Chen, Yü Ch'in-li, Ku Mu und Sun Chien, Bis auf die letzten vier sind sie sämtlich auch Mitglieder bzw. Kandidaten des Politbüros der KPCh. Lediglich Teng Hsiao-p'ing und Li Hsien-nien haben ihren Posten im Staatsrat bereits in seiner vorherigen Amtsperiode bekleidet. Ihre Nennung als erster und dritter Stellvertretender Ministerpräsident unterstreicht die Bedeutung, die ihnen vor allem seit der Erkrankung Chou En-lais zukommt.

Im Falle Teng Hsiao-p'ings wird der steile Wiederaufstieg nach der Rehabilitierung im Jahre 1973 noch zusätzlich durch die im Jahre 1975 erfolgte Ernennung zum Generalstabschef der Armee deutlich gemacht Damit bekleidet der in der Kulturrevolution so heftig kritisierte frühere Generalsekretär der KPCh jetzt wieder gleichzeitig höchste Ämter im Partei-, Regierungsund Armeeapparat— Positionen, die ihn zum künftigen Nachfolger Chou En-lais prädestinieren.

Eine ähnliche Ämterhäufung ist auch bei Chang Ch’un-ch’iao festzustellen, der der Shanghaier Linken entstammt und neben seinen leitenden Funktionen im dortigen Partei-

und Revolutionskomitee auch wichtige Aufgaben in der Zentrale wahrnimmt. Chang ist gleichzeitig Mitglied des Ständigen Ausschusses des Politbüros der KPCh, Stellvertretender Ministerpräsident und neu ernannter Chef der Politischen Hauptabteilung der Volksbefreiungsarmee. In der letzten Stellung löste er Li Te-sheng ab, der anscheinend auch seinen Posten als stellvertretender Parteivorsitzender verlor

i Eine Balance zwischen Vertretern des alten Partei-und Staatsapparats und neuen Kräften aus der Kulturrevolution zeigt sich auch bei den übrigen Stellvertretenden Ministerpräsidenten. Li Hsien-nien, Wang Chen, Yü Ch'iu-li und Ku Mu gehören eindeutig zur ersten Gruppe; Chi Teng-kuei, Hua Kuo-feng, Ch'en Yung-kuei, Wu Kuei-hsien und Sun Chien entstammen den Kreisen der revolutionären Kader und Modellarbeiter, die in der Kultur-revolution hervortraten. Dennoch ist es bemerkenswert, daß sehr viel profiliertere Vertreter der Linken wie Wang Hung-wen, Chiang Ch'ing, Wang Tung-hsing und Yao Wen-yüan kein Staatsamt übertragen bekamen.

An Einfluß verlor auch die Armee, die mit Ch'en Hsi-lien lediglich einen Stellvertretenden Ministerpräsidenten stellt. Aus dem Kreis der Ressortminister gesellen sich dazu noch die ehemaligen Truppenkommandeure von Fukien und Shantung, Yeh Fei und Li Shui-ch'ing. Diese geringe Zahl von Militärs im Staatsrat wie auch die Ernennung des Zivilisten Teng Hsiao-p'ing zum Generalstabschef dokumentieren deutlich die Machteinbuße der Armee nach der Lin Piao-Affäre.

Kennzeichnend für die jetzt verfassungsrechtlich und personalpolitisch abgesicherte absolute Führung der KPCh ist schließlich auch die Tatsache, daß im neuen Staatsrat kein einziges Mitglied der demokratischen Parteien mehr einen Sitz hat. Den .demokratischen Persönlichkeiten’ wurden statt dessen nur noch reine Repräsentationsaufgaben im Rahmen des NVK und seines Ständigen Ausschusses sowie der völlig bedeutungslosen Politischen Konsultativkonferenz überlassen. Damit wiederholte sich auch bei der Besetzung der obersten Staatsämter die Abwertung der Einheitsfront, die schon bei der Abänderung der Verfassung zu beobachten war.

VI. Zusammenfassung

Sechs Jahre nach Ende seiner letzten Legislaturperiode trat im Januar 1975 der IV. Nationale Volkskongreß in Peking zusammen. Auf seiner Tagesordnung standen die Anhörung eines Rechenschaftsberichtes der Regierung, die Wahl der führenden Staatsfunktionäre und die Verabschiedung einer neuen Verfassung. Diese orientiert sich weitgehend an ei4—--------nem bereits 1970 vom ZK der KPCh diskutierten Entwurf, der nur an einigen Stellen abgeändert wurde. Das jetzt vorliegende Dokument ist ein Manifest des Maoismus, dessen wesentliche Grundideen in ihm festgehalten werden: Klassenkampf im Sozialismus, Revolution des Überbaus, Kampf gegen die Bürokratie und institutionalisierte Kritik durch die Massen. Darüber hinaus rückt die neue Verfassung von der Fiktion einer unabhängigen Regierungsgewalt ab und präzisiert die Führung der Partei über alle Staatsorgane. Dem entspricht auch eine weitere Herabstufung der Rolle der Einheitsfront und eine durchgreifende Straffung des Staatsapparats, dessen noch verbliebene Organe nur sehr eingeschränkte Rechte ausüben. Außerdem wurde der Einfluß der Armee so beschnitten, daß nun endgültig nicht mehr von einer . Militärdiktatur'in China gesprochen werden kann.

Vorsichtig werden im wirtschaftlichen Teil der Verfassung die Eigentumsformen bestimmt. Zwar werden jetzt die Volkskommunen auch verfassungsrechtlich verankert, doch bleibt die Kollektivierung auf dem Stand von 1962 eingefroren: Bäuerliche Privatparzellen und Produktionsgruppen als Grundverrechnungseinheiten sind weiterhin die Norm.

Schließlich ist die starke Reduzierung des Personenkults um Mao Tse-tung auffällig. An Stelle seines Namens nennt die Verfassung jetzt jeweils die Partei als Ganzes, wenn es um die Bestimmung der führenden Instanzen geht.

Maoismus ohne Mao — mit dieser Kurz-formel könnte man den Charakter der neuen Verfassung beschreiben, die damit eine Fortsetzung der revolutionären Politik auch nach dem Tode des Vorsitzenden gewährleisten soll. Freilich besteht eine auffällige Diskrepanz zwischen dem Inhalt der Verfassung und den jetzt getroffenen Personalentscheidungen, durch die hauptsächlich gemäßigte Fachkräfte und ehemals . gesäuberte'Kader zu Verwaltern der Revolution gemacht wurden. Damit sind die Weichen für ein neuerliches Auseinander-klaffen von Verfassungswortlaut und Verfassungswirklichkeit gestellt. Die weitgehend ungebrochene Kontinuität in der Besetzung der obersten Staatsorgane setzt außerdem ein großes Fragezeichen hinter alle Aufrufe der chinesischen Presse zum Nachrücken jüngerer Führungskräfte. Alles deutet darauf hin, daß die große Wachablösung abermals vertagt wurde. tastrophen treffen und alles für das Volk tun.

In den internationalen Angelegenheiten müssen wir am proletarischen Internationalismus festhalten. China will nie eine Supermacht werden. Wir müssen die Einheit mit den sozialistischen Staaten, mit allen unterdrückten Völkern und unterjochten Nationen stärken und zur gegenseitigen Unterstützung beitragen. Wir müssen die friedliche Koexistenz mit Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung anstreben, auf der Grundlage der fünf Prinzipien der gegenseitigen Achtung der Souveränität und territorialen Integrität, des gegenseitigen Nichtangriffs, der gegenseitigen Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten, der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Nutzens sowie der friedlichen Koexistenz; wir müssen die Aggressions-und Kriegspolitik des Imperialismus und des Sozialimperialismus und den Hegemonismus der Supermächte bekämpfen.

Unser Volk ist von der Zuversicht erfüllt, unter der Führung der Kommunistischen Partei Chinas die in-und ausländischen Feinde zu besiegen, alle Schwierigkeiten zu überwinden, unser Land zu einem mächtigen sozialistischen Staat der Diktatur des Proletariats aufzubauen und damit für die Menschheit einen verhältnismäßig großen Beitrag zu leisten. Volksmassen aller Nationalitäten im ganzen Land, schließt euch zusammen, um noch größere Siege zu erringenI

Kapitel I Allgemeine Grundsätze ARTIKEL 1

Die Volksrepublik China ist ein sozialistischer Staat der Diktatur des Proletariats, der von der Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis der Arbeiter und Bauern beruht.

ARTIKEL 2

Die Kommunistische Partei Chinas ist der führende Kern des ganzen chinesischen Volkes. Die Arbeiterklasse führt den Staat durch ihre Vorhut, die Kommunistische Partei Chinas.

Der Marxismus, der Leninismus, die Mao Tse-tung-Ideen sind die theoretische Grundlage, von der unsere Nation ihr Denken leiten läßt.

ARTIKEL 3

Alle Macht in der Volksrepublik China gehört dem Volk. Die Organe, durch die das Volk seine Macht ausübt, sind die Volkskongresse aller Ebenen, die sich zu ihrem Hauptteil aus Abgeordneten der Arbeiter, Bauern und Soldaten zusammensetzen.

Die Volkskongresse aller Ebenen und die anderen Staatsorgane verwirklichen den demokratischen Zentralismus.

Die Abgeordneten der Volkskongresse aller Ebenen werden in demokratischen Beratungen gewählt. Die Wahleinheiten und Wähler haben das Recht, jeden von ihnen gewählten Abgeordneten zu kontrollieren und ihn jederzeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen abzuberufen und durch einen neuen zu ersetzen. ARTIKEL 4

Die Volksrepublik China ist ein einheitlicher Nationalitätenstaat. Alle Regionen mit nationaler Gebietsautonomie sind unabtrennbare Bestandteile der Volksrepublik China.

Alle Nationalitäten sind gleichberechtigt. Der Großnationalitäten-Chauvinismus ebenso wie der Lokalnationalismus müssen bekämpft werden.

Jede Nationalität genießt die Freiheit, ihre eigene Sprache und Schrift zu gebrauchen.

ARTIKEL 5

Im gegenwärtigen Stadium bestehen in der Volksrepublik China hauptsächlich zwei Formen des Eigentums an den Produktionsmitteln: das sozialistische Volkseigentum und das sozialistische Kollektiveigentum der werktätigen Massen.

Der Staat erlaubt den nicht in der Landwirtschaft tätigen Einzelwerktätigen, im Rahmen der Gesetze, ohne andere auszubeuten, individuell zu arbeiten, wobei diese Arbeit von den Organisationen der Wohnblöcke in den Städten und Kleinstädten beziehungsweise von den Produktionsgruppen der ländlichen Volkskommunen einheitlich geregelt wird Zugleich sollen diese Werktätigen Schritt für Schritt auf den Weg der sozialistischen Kollektivierung geleitet werden.

ARTIKEL 6 Der staatliche Sektor der Wirtschaft ist die führende Kraft in der Volkswirtschaft.

Die Bodenschätze, die Gewässer und die de® Staat gehörenden Waldungen, unerschloss die Kommunistische Partei Chinas und die Diktatur des Proletariats zu festigen.

ARTIKEL 14

Der Staat schützt das sozialistische System, unterdrückt jede landesverräterische und konterrevolutionäre Tätigkeit und bestraft alle Landesverräter und Konterrevolutionäre. Der Staat entzieht, dem Gesetz entsprechend, den Grundherren, Großbauern, reaktionären Kapitalisten und anderen üblen Elementen für eine bestimmte Zeit die politischen Rechte und ermöglicht ihnen zugleich die weitere Existenz, damit sie durch Arbeit zu Bürgern umerzogen werden, die die Gesetze einhalten und von ihrer Hände Arbeit leben.

ARTIKEL 15

Die Chinesische Volksbefreiungsarmee und die Volksmiliz sind die von der Kommunistischen Partei Chinas geführten Streitkräfte der Arbeiter und Bauern, sind die bewaffneten Kräfte der Volksmassen oder Nationalitäten. Der Vorsitzende des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas befehligt die bewaffneten Kräfte des ganzen Landes.

Die Chinesische Volksbefreiungsarmee wird stets eine Kampftruppe sein, die gleichzeitig eine Arbeitstruppe und eine Produktionstruppe ist.

Die Aufgabe der bewaffneten Kräfte der Volksrepublik China sind der Schutz der Errungenschaften der sozialistischen Revolution und des sozialistischen Aufbaus, die Verteidigung der Souveränität, der territorialen Integrität und der Sicherheit des Staates und der Schutz vor Subversion und Aggression durch den Imperialismus, den Sozialimperialismus und deren Lakaien.

Kapitel II Staatsaufbau Abschnitt 1: Der nationale Volkskongreß ARTIKEL 16

Der Nationale Volkskongreß ist das oberste staatliche Machtorgan unter der Führung der Kommunistischen Partei Chinas.

Der Nationale Volkskongreß setzt sich aus Abgeordneten zusammeh, die von den Provinzen, den autonomen Gebieten, den regie rungsunmittelbaren Städten und der Volksbe freiungsarmee gewählt werden. Gegebenen falls kann eine gewisse Anzahl patriotische Persönlichkeiten eigens eingeladen werden als Abgeordnete teilzunehmen.

Der Nationale Volkskongreß wird auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Unter beson deren Umständen kann seine Legislaturperiode verlängert werden. . Der Nationale Volkskongreß tritt jährlich einmal zur Tagung zusammen, die nötigenfalls vorverlegt oder verschoben werden kann.

ARTIKEL 17

Der Nationale Volkskongreß hat folgende Funktionen und Befugnisse: Änderung der Verfassung, Gesetzgebung, Ernennung und Abberufung des Ministerpräsidenten des Staatsrates und der Mitglieder des Staatsrates auf Vorschlag des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas, Bestätigung des Volkswirtschaftsplans, des Staatshaushalts-plans und der Haushaltsrechnung sowie Ausübung jener Funktionen und Befugnisse, die der Nationale Volkskongreß für erforderlich erachtet.

ARTIKEL 18

Der Ständige Ausschuß des Nationalen Volkskongresses ist das ständige Organ des Nationalen Volkskongresses. Er hat folgende Funktionen und Befugnisse: Einberufung der Tagungen des Nationalen Volkskongresses, Auslegung der Gesetze, Verabschiedung der Erlasse, Entsendung bevollmächtigter Vertreter ins Ausland und deren Abberufung, Empfang der bei ihm akkreditierten Vertreter anderer Staaten, Ratifizierung und Kündigung von mit anderen Staaten abgeschlossenen Verträgen und Ausübung der anderen Funk tionen und Befugnisse, die ihm vom Nationalen Volkskongreß übertiagen sind.

Der Ständige Ausschuß des Nationaler Volkskongresses setzt sich aus dem Vorsit zenden, den Stellvertretern des Vorsitzender " i und den Mitgliedern zusammen. Sie werde , 81 vom Nationalen Volkskongreß gewählt bezie in hungsweise abberufen. Io Abschnitt 2: Der Staatsrat ARTIKEL 19 Der Staatsrat ist die Zentrale Volksregierun I Der Staatsrat ist dem Nationalen Volks« greß und dessen Ständigem Ausschuß verantwortlich und rechenschaftspflichtig.

Der Staatsrat setzt sich zusammen aus dem Ministerpräsidenten, den Stellvertretern des Ministerpräsidenten, den Ministern und den Vorsitzenden der Kommissionen.

ARTIKEL 20

Der Staatsrat hat folgende Funktionen und Befugnisse: Festsetzung von Verwaltungsmaßnahmen und Verkündung von Beschlüssen und Verordnungen in Übereinstimmung mit der Verfassung, den Gesetzen und Erlassen; einheitliche Leitung der Tätigkeit der Ministerien, der Kommissionen und der örtlichen Staatsorgane aller Ebenen des Landes; Erstellung und Durchführung des Volkswirtschaftsplans und des Staatshaushaltsplans; Leitung der administrativen Angelegenheiten des Staates und Ausübung der anderen Funktionen und Befugnisse, die ihm vom Nationalen Volkskongreß oder von dessen Ständigem Ausschuß übertragen sind.

Abschnitt 3: Die örtlichen Volkskongresse und die örtlichen Revolutionskomitees aller Ebenen ARTIKEL 21

Die örtlichen Volkskongresse aller Ebenen sind die örtlichen Organe der Staatsmacht.

Die Dauer der Legislaturperiode der Volkskongresse der Provinzen und der regierungsunmittelbaren Städte beträgt fünf Jahre. Die Dauer der Legislaturperiode der Volkskongresse der Bezirke, der Städte und der Kreise beträgt drei Jahre. Die Dauer der Legislaturperiode der Volkskongresse der ländlichen Volkskommunen und der Kleinstädte beträgt zwei Jahre.

ARTIKEL 22 Die örtlichen Revolutionskomitees aller Ebe-Den sind die ständigen Organe der örtlichen olkskongresse und zugleich die örtlichen olksregierungen der jeweiligen Ebenen.

Das örtliche Revolutionskomitee jeder Ebene *ht sich aus dem Vorsitzenden, den Stellver-

Tetem des Vorsitzenden und den Mitgliedern zusammen. Sie werden vom Volkskongreß der u sprechenden Ebene gewählt beziehungs-

ss abberufen, was dem nächsthöheren ua soigan zur Überprüfung und Genehmizu berichten ist.

Jedes örtliche Revolutionskomitee ist dem Volkskongreß der entsprechenden Ebene und dem nächsthöheren Staatsorgan verantwortlich und rechenschaftspflichtig.

ARTIKEL 23

Die örtlichen Volkskongresse aller Ebenen und die von ihnen gewählten örtlichen Revolutionskomitees sind in den jeweiligen Gebieten für folgendes zuständig: die Durchführung der Gesetze und Erlasse zu gewährleisten, die sozialistische Revolution und den sozialistischen Aufbau anzuleiten, die örtlichen Volks-wirtschaftspläne, Haushaltspläne und -rech-nungen zu überprüfen und zu bestätigen, die revolutionäre Ordnung zu wahren und die Rechte der Bürger zu sichern.

Abschnitt 4: Die autonomen Organe der Regionen mit nationaler Autonomie ARTIKEL 24

Alle autonomen Gebiete, autonomen Bezirke und autonomen Kreise sind Regionen mit nationaler Autonomie. Ihre autonomen Organe sind die Volkskongresse und die Revolutionskomitees. Die autonomen Organe der Regionen mit nationaler Autonomie können neben der Ausübung der Funktionen und Befugnisse örtlicher Staatsorgane, wie sie in Kapitel II Abschnitt 3 der Verfassung vorgesehen sind, im Rahmen der ihnen gesetzlich übertragenen Befugnisse die Autonomie ausüben.

Die übergeordneten Staatsorgane müssen den autonomen Organen aller Regionen mit nationaler Autonomie die Ausübung dieser Autonomie in vollem Maße garantieren und sollen alle nationalen Minderheiten in der sozialistischen Revolution und beim sozialistischen Aufbau aktiv unterstützen.

Abschnitt 5; Die Organe der Rechtsprechung und der Staatsanwaltschaft ARTIKEL 25

Die Rechtsprechung wird durch das Oberste Volksgericht, die örtlichen Volksgerichte aller Ebenen und die besonderen Volksgerichte ausgeübt. Die Volksgerichte aller Ebenen sind den Volkskongressen der entsprechen-den Ebenen und deren ständigen Organen verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Die Präsidenten der Volksgerichte aller Ebenen werden von den ständigen Organen der Volkskongresse der entsprechenden Ebenen ernannt beziehungsweise abberufen.

Die Funktionen und Befugnisse der staatsanwaltschaftlichen Organe werden von den Organen für die öffentliche Sicherheit aller Ebenen ausgeübt.

In der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit wie bei der Verhandlung von Rechtsfällen muß die Massenlinie durchgeführt werden. Bei schweren konterrevolutionären Straffällen müssen die Massen zur Diskussion der Straffälle und Kritik der Straftaten mobilisiert werden.

Kapitel IU Grundrechte und Grundpflichten der Bürger ARTIKEL 26

Die Grundrechte und Grundpflichten der Bürger sind: Unterstützung der Führung durch die Kommunistische Partei Chinas, Unterstützung des sozialistischen Systems, Einhaltung der Verfassung und der Gesetze der Volksrepublik China.

Es ist die erhabene Pflicht eines jeden Bürgers, das Vaterland zu schützen und jeder Aggression Widerstand zu leisten. Es ist die Ehrenpflicht der Bürger, entsprechend dem Gesetz Militärdienst zu leisten.

ARTIKEL 27

Jeder Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, hat das aktive und passive Wahlrecht. Ausgenommen davon sind Personen, denen gesetzlich das aktive und passive Wahlrecht aberkannt ist.

Die Bürger haben das Recht auf Arbeit und das Recht auf Bildung. Die Werktätigen haben das Recht auf Erholung und das Recht auf materielle Unterstützung im Alter und im Fall von Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit.

Die Bürger haben das Recht, vor jedem Staatsorgan beliebiger Ebene gegen jeden Mitarbeiter der Staatsorgane, der das Recht gebrochen oder seine Pflicht verletzt hat, schriftlich oder mündlich Klage zu führen. Niemand darf ihnen dabei Schwierigkeiten bereiten, sie daran hindern oder dafür Vergeltung üben.

Den Frauen stehen in allen Bereichen die gleichen Rechte wie den Männern zu.

Ehe, Familie, Mutter und Kind stehen unter dem Schutz des Staates.

Der Staat schützt die legitimen Rechte und Interessen der im Ausland lebenden chinesischen Staatsangehörigen.

ARTIKEL 28

Die Bürger haben das Recht auf die Freiheit der Rede, der Korrespondenz, der Presse, der Versammlung, der Koalition, von Straßenumzügen, von Protestdemonstrationen und des Streiks, sie haben Religionsfreiheit sowie die Freiheit, sich zu keinem religiösen Glauben zu bekennen und den Atheismus zu propagieren. Die Freiheit der Person und die Wohnung der Bürger sind unverletzbar. Kein Bürger darf ohne Beschluß eines Volksgerichts oder Genehmigung eines Organs für öffentliche Sicherheit verhaftet werden.

ARTIKEL 29

Die Volksrepublik China gewährt jedem Ausländer das Aufenthaltsrecht, der wegen der Unterstützung einer gerechten Sache, wegen der Teilnahme an einer revolutionären Bewegung oder wegen seiner wissenschaftlichen Tätigkeit verfolgt wird.

Kapitel IV Staatsflagge, Staatswappen und Hauptstadt ARTIKEL 30

I Die Staatsflagge ist eine rote Fahne mit fünf 1 Sternen.

1 Das Staatswappen zeigt in der Mitte das von 1 fünf Sternen überstrahlte Tiänanmen, umgs 1 ben von einem Ährenkranz, darunter ein Zahnrad.

Die Hauptstadt ist Peking.

Staatliches Führungspersonal der Volksrepublik China

A. Ständiger Ausschuß des Nationalen Volkskongresses Vorsitzender: Chu Te Stellvertreter des Vorsitzenden: Tung Pi-wu, Sung Ch’ing-ling, K'ang Sheng, Liu Po-ch'eng, Wu Te, Wei Kuo-ch'ing, Saifudin, Kuo Mo-jo, Hsü Hsiang-ch’ien, Nieh Jung-chen, Chen Yün, Tan Chen-lin, Li Ching-ch’üan, Chang Ting-ch’eng, Ts’ai Ch'ang, Ulanfu, Ngapo Ngawang-Jigme, Chou Chien-jen, Hsü Te-heng, Hu Chüeh-wen, Li Su-wen, Yao Lien-wei Generalsekretär: Chi P'eng-fei B. Staatsrat Ministerpräsident: Chou En-lai Stellvertreter des Ministerpräsidenten: Teng Hsiao-p'ing, Chang Ch'un-ch'iao, Li Hsien-nien, Chen Hsi-lien, Chi Teng-kuei, Hua Kuo-feng, Ch'en Yung-kuei, Wu Kuei-hsien, Wang Chen, Yü Ch'iu-li, Ku Mu, Sun Chien , Minister für Auswärtige Angelegenheiten: Ch'iao Kuan-hua Minister für Nationale Verteidigung: Yeh Chien-ying Vorsitzender der Staatlichen Plankommission: Yü Ch'iu-li Vorsitzender der Staatlichen Kommission für Investbau: Ku Mu Minister für Öffentliche Sicherheit: Hua Kuo-feng Minister für Außenhandel: Li Ch'iang Minister für Wirtschaftliche Verbindungen mit dem Ausland: Fang Yi Minister für Land-und Forstwirtschaft: Sha Feng Minister für Metallurgische Industrie: Ch’en Shao-k’un Minister des 1. Ministeriums für Maschinenbau: Li Shui-ch’ing Minister des 2. Ministeriums für Maschinenbau: Liu Hsi-yao Minister des 3. Ministeriums für Maschinenbau: Li Chi-t’ai Minister des 4. Ministeriums für Maschinenbau: Wang Cheng Minister des 5. Ministeriums für Maschinenbau: Li Ch’eng-fang Minister des 6. Ministeriums für Maschinenbau: Pien Chiang Minister des 7. Ministeriums für Maschinenbau: Wang Yang Minister für Kohlenbergbau: Hsü Chin-ch’iang Minister für Erdöl-und Chemische Industrie: K’ang Shih-en Minister für Wasserbau und Elektrizitätswesen: Ch'ien Cheng-ying Minister für Leichtindustrie: Ch'ien Chih-kuang Minister für Eisenbahnwesen: Wan Li Minister für Verkehrswesen: Yeh Fei I Minister für Post-und Fernmeldewesen: Chung Fu-hsiang Minister für Finanzwesen: Chang Chin-fu Minister für Handel: Fan Tzu-yü Minister für Kultur: Yü Hui-yung Minister für Bildungswesen: Chou Jung-hsin ister für Gesundheitswesen: Liu Hsiang-p’ing orsitzender der Kommission für Körperkultur und Sport: Chuang Tse-tung

Fussnoten

Fußnoten

  1. Zu diesem Argument der Linken, das stets nur in historischen Anspielungen vorgetragen wurde, siehe z. B. 'K'e chi fu li’ shih fu-p'i tao-t'ui ti kang-ling, in: Hsüeh-hsi yü p'i-p'an, No. 3, Shanghai 1974, S. 3— 6.

  2. Siehe dazu Th. Scharping, Die Volksrepublik China nach dem X. Parteitag der KPCh, Berichte des Bundesinstituts für ostwissenschaftliche und internationale Studien 12/1974, Köln 1974, S. 13— 18:

  3. Wang Hung-wen tsai chung-yang tu-shu-pan ti pao-kao, in: Chung-kung yen-chiu, No. 96, Taipei 1974, S. 93— 100.

  4. Mao Tse-tung, Ho Ko hsieh-tso-ch’ü chu-jen ti t’an-hua, in: Mao Tse-tung ssu-hsiang wan-sui, o. 0. 1969, S. 257.

  5. Chung-hua jen-min kung-ho-kuo hsien-fa ts’aoan 1970 nien tung-kuo (hinfort: Ts’ao-an 1970), in: Chung-kung yen-chiu, No. 56, Taipei 1971, S. 96— 111.

  6. Mao chu-hsi tsai wai-ti hsün-shih ch’i-chien t’ung xen-t’u ko ti fu-tse t’ung-chih ti t’an-hua chi-yao, in: Chung-kung yen-chiu, No. 69, Taipei 1972, S. 88, 91.

  7. Chung-hua jen-min kung-ho-kuo hsien-fa ts'ao-an 1973 nien tüng-kuo (hinfort: Tsao-an 1973), in: Chung-hua yueh-pao, No. 12, Hongkong 1974, S. 31— 33.

  8. Kommunique der 2. Plenartagung des X. Zentral-komitees der KPCh, in: Peking Rundschau (hinfort: PRu), No. 4, 1975, S. 5.

  9. Ebenda.

  10. E. Tomson, und J. -h. Su, Regierung und Verwaltung der Volksrepublik China, Köln 1972, S. 117.

  11. Ebenda, S. 393— 397.

  12. Pressekommunique der 1. Tagung des IV. Nationalen Volkskongresses der VRCh, a. a. O., S. 6.

  13. Ebenda.

  14. Siehe dazu Artikel 23 der Verfassung von 1954 (in: E. Tomson und J. -h. Su, a. a. O., S. 379) sowie Artikel 16 der beiden Entwürfe.

  15. Verfassung der Volksrepublik China (von 1975), in: PRu, No. 4, 1975, S. 15.

  16. Im Entwurf von 1973 fehlt die Präambel vollständig; außerdem fehlen zum Teil größere Passagen in den Artikeln 5, 6, 7, 10, 15, 17, 18 und 25. Die Reihenfolge der Artikel 13 und 14 ist vertauscht. (Siehe Ts’ao-an 1973, a. a. O., S. 31— 33)

  17. Ts ao-an 1973, a. a. O., S. 31.

  18. Ebenda.

  19. Siehe dazu D. Heinzig, Die Präambel des neuen Verfassungsentwurfs der Volksrepublik China, Berichte des Bundesinstituts für ostwissenschaftliche und internationale Studien 58/1971, Köln 1971; sowie O. Weggel und Y. H. Nieh, Der neue Verfassungsentwurf der Volksrepublik China, in: Verfassung und Recht in Übersee, No. 1, Hamburg 1971, S. 59 ff.

  20. Verfassung der Volksrepublik China (von 1975), a. a. O., S. 14.

  21. Ebenda, S. 13, 15— 16.

  22. Ebenda, S. 15.

  23. Ebenda, S. 12.

  24. Ts’ao-an 1970, a. a. O., S. 98.

  25. Ebenda, S. 101.

  26. Verfassung der Volksrepublik China (von 1975) a. a. O., S. 13.

  27. Ebenda, S. 12— 15; Ts’ao-an 1970, a. a. O., S. 9». 103— 105.

  28. Ebenda, S. 108.

  29. laYofassung der Volksrepublik China (von 1975),

  30. Ebenda, S. 16— 17.

  31. a. 0dt über die Abänderung der Verfassung,

  32. Bericht über die Abänderung des Parteistatuts, in: PRu, No. 35/36, 1973, S. 34.

  33. Verfassung der Volksrepublik China (von 1975), a. a. O., S. 13.

  34. Chung-hua jen-min kung-ho-kuo ti-san chieh ch’üan-kuo jen-min tai-piao ta-hui ti-i tz’u hui-i chu-yao wen-chien, Peking 1965.

  35. Bericht über die Tätigkeit der Regierung, in: PRu, No. 4, 1975, S. 21— 22.

  36. Fan ch’ao-liu shih Ma-Lieh-chu-i ti i-ko yüan-tse, in: Hung-ch’i, No. 12, Peking 1973, S. 25.

  37. Bericht über die Tätigkeit der Regierung, a. a. O., S. 21.

  38. K’ung-tzu ho Lin Piao to shih cheng-chih p'ientzu, in: Hung-ch’i, No. 3, 1974, S. 14.

  39. Bericht über die Tätigkeit der Regierung, a. a. O., S. 23.

  40. Ebenda.

  41. Ebenda, S. 26.

  42. Ebenda, S. 23— 24.

  43. Ebenda, S. 24.

  44. Ebenda.

  45. Ebenda.

  46. Ebenda, S. 25.

  47. Ebenda.

  48. Alle folgenden Personalangaben nach den Bedanntmachungen des Nationalen Volkskongresses « Volksrepublik China vom 17. 1. 1975, in: PRu, No, 4, 1975, S. 10— 11.

  49. International Herald Tribune vom 30. 1. 1975.

  50. Te-sheng wurde im Pressekommunique des K nicht an der ihm als stellvertretendem Parteiorsitzenden zukommenden Stelle genannt.

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Thomas Scharping, M. A., geb. 1948 in Berlin; Studium der Sinologie, Japanologie und Politikwissenschaft in Berlin und Honkong-, seit 1973 Wissenschaftlicher Referent am Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien in Köln. Veröffentlichungen u. a.: Der Demokratische Bund und seine Vorläufer 1939— 1949 — Chinesische Intelligenz zwischen Kuomintang und Kommunistischer Partei, Hamburg 1972; Der X. Parteitag der KPCh, in: Internationales Asienforum, Vol. 6 (1975), Nr. 1.