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Chancen einer aktiven Arbeitsmarktpolitik Hinweise aus einem Sonderprogramm der Bundesanstalt für Arbeit | APuZ 38/1981 | bpb.de

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APuZ 38/1981 Das Lächeln der Sphinx -— oder: Die Staatsverschuldung und die Krise der Globalsteuerung Haushaltsprobleme und Arbeitsmarktpolitik Chancen einer aktiven Arbeitsmarktpolitik Hinweise aus einem Sonderprogramm der Bundesanstalt für Arbeit

Chancen einer aktiven Arbeitsmarktpolitik Hinweise aus einem Sonderprogramm der Bundesanstalt für Arbeit

Fritz W. Scharpf

/ 23 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

In der politischen Diskussion der Bundesrepublik wird üblicherweise unterstellt, daß bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit die Möglichkeiten der Arbeitsmarktpolitik weitgehend ausgeschöpft seien. Der Vergleich mit Schweden, wo während der Rezessionsjahre durchschnittlich mehr als drei Prozentpunkte potentieller Arbeitslosigkeit durch aktive beschäftigungsschaffende oder -erhaltende Maßnahmen beseitigt werden konnten (gegenüber durchschnittlich nur 1, 2 Prozentpunkten in der Bundesrepublik Deutschland), spricht gegen die Plausibilität so skeptischer Vermutungen. Daß die Grenzen einer aktiven Arbeitsmarktpolitik auch in der Bundesrepublik noch erheblich hinausgeschoben werden können, demonstriert das arbeitsmarktpolitische Sonder-programm der Bundesregierung für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen von 1979. Durch eine sehr starke regionale Konzentration seiner Mittel und neuartiger Förderungsinstrumente hat es die Arbeitslosigkeit in den Problemregionen des Bundesgebiets spürbar reduzieren können. Zwar sind bei der Konzeption und bei der Durchführung des Programms Schwächen festzustellen, die gegenwärtig in mehreren Projekten der . Begleitforschung" untersucht werden. Im ganzen erscheint das Sonderprogramm von 1979 jedoch als ein vielversprechender Ansatz zur Intensivierung einer auf Abbau der Arbeitslosigkeit gerichteten offensiven Arbeitsmarktpolitik, der durchaus weiterentwickelt werden könnte und sollte.

Das Konzept der aktiven Arbeitsmarktpolitik

Tabelle 1: Ausgaben für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in v. H.der Gesamtausgaben der Bundesanstalt (Auswahl)

Quelle: Johannesson/Schmid 1979, Tab. 10.

Das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) von 1969 sollte für die Bundesrepublik den Übergang zu einer „aktiven Arbeitsmarktpolitik“ bringen. Es reagierte damit auf die Rezession von 1966/67 und die Beschäftigungskrise im Kohlenbergbau, die nach einer längeren Periode der Vollbeschäftigung und Überbeschäftigung seit dem Ende der fünfziger Jahre gezeigt hatten, daß allein die Wirtschaftspolitik Arbeitslosigkeit nicht mit Sicherheit verhindern konnte.

Damit wurde für die Bundesrepublik (wie für andere OECD-Länder) das „schwedische Modell" interessant, dessen Konzeption Anfang der fünfziger Jahre von Rudolf Meidner und Gösta Rehn in der Forschungsabteilung des schwedischen Gewerkschaftsbundes entwikkelt worden war. Es ging von der Prämisse aus, daß die kapitalistische Wirtschaftsentwicklung unvermeidlicherweise immer wieder konjunkturelle und strukturelle Arbeitslosigkeit erzeugen werde. Auch die staatliche Wirt•Schaftspolitik sei grundsätzlich nicht in der Lage, eine „Vollbeschäftigung um jeden Preis“ zu garantieren, da eine forcierte globale Nachfrageausweitung inflationär wirken müßte, während durch Erhaltungssubventionen die internationale Wettbewerbsfähigkeit der auf Export angewiesenen schwedischen Wirtschaft gefährdet würde. Wenn dennoch Arbeitslosigkeit nicht in Kauf genommen werden sollte, dann mußte also die Arbeitsmarkt-politik selbst einen aktiven Beitrag'zu einer weder inflationssteigernden noch struktur-konservierenden Beschäftigungspolitik leisten. Dieser Beitrag sollte nach dem Meidner/Rehn-Konzept (s. Literaturhinweis am Schluß des Aufsatzes) durch die Förderung der geographischen und der beruflichen Mobilität der Arbeitskräfte und vor allem durch eine am Arbeitskräftebedarf wachsender Unternehmen, Branchen und Regionen orientierte berufliche Fortbildung und Umschulung geleistet werden, in zweiter Linie durch das Angebot von Ersatzbeschäftigungsmöglichkeiten für die auf dem Arbeitsmarkt vorübergehend nicht zu vermittelnden Arbeitsuchenden in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und subventionierten Beschäftigungsverhältnissen.

Das Arbeitsförderungsgesetz entspricht in seinen Zielen und in seinen Instrumenten weitgehend der schwedischen Konzeption. Seine Maßnahmen sind darauf auszurichten, „daß ein hoher Beschäftigungsstand erzielt und aufrechterhalten, die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert und damit das Wachstum der Wirtschaft gefördert wird“ (§ 1 AFG); seine Maßnahmen sollen insbesondere dazu beitragen, daß „weder Arbeitslosigkeit und unterwertige Beschäftigung noch ein Mangel an Arbeitskräften eintreten oder fortdauern ... werden und daß „die Struktur der Beschäftigung nach Gebieten und Wirtschaftszweigen verbessert wird“ (§ 3 AFG).

Zu den Aufgaben der Arbeitsmarktpolitik unter dem AFG gehört neben der Gewährung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe) und der Arbeitsvermittlung und Berufsberatung auch ein eindrucksvolles Instrumentarium von „aktiven", beschäftigungsfördernden oder beschäftigungserhaltenden Maßnahmen: Kurzarbeitergeld, Winterbauförderung und Schlechtwettergeld, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Rehabilitatjonsleistungen, Eingliederungsbeihilfen für schwervermittelbare Arbeitslose, Einarbeitungszuschüsse und Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Bildung, Fortbildung und Umschulung. Im Prinzip jedenfalls gibt es für die meisten Instrumente der schwedischen aktiven Arbeitsmarktpolitik auch ein Äquivalent unter dem AFG.

Ein wesentlicher Unterschied besteht allerdings bei der Finanzierung. Während in Schweden die aktive Arbeitsmarktpolitik ausschließlich aus Steuermitteln finanziert wird (und die Arbeitslosenversicherung nur für Lohnersatzleistungen aufzukommen hat), werden in der Bundesrepublik sowohl die Lohnersatzleistungen wie die Maßnahmen einer aktiven Arbeitsmarktpolitik grundsätzlich aus dem Aufkommen der Arbeitslosenversicherung getragen. In der „Konkurrenz" zwischen diesen beiden Ausgabenarten hat sich in der Praxis der Vorrang der Lohnersatzleistungen in den Rezessionsjahren seit 1974 eindeutig durchgesetzt (Tabelle 1).

Dem dramatisch ansteigenden Anteil der Lohnersatzleistungen entspricht ein relativer Rückgang der beschäftigungserhaltenden und beschäftigungsfördernden Instrumente (mit Ausnahme der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) und ein nicht nur relativer, sondern abso-luter Rückgang bei den Fortbildungs-und Umschulungsmaßnahmen als dem Kernstück einer auf Beschäftigungsausweitung und Verbesserung der Beschäftigungsstruktur gerichteten aktiven Politik (Tabelle 2):

Arbeitsmarktpolitik in der Rezession

Tabelle 2: Eintritte in berufliche Bildungsmaßnahmen

Quelle: Garlichs 1981, Tabelle 1.

Insgesamt hat also die deutsche Arbeitsmarkt-politik während der letzten Rezession ihre vom Arbeitsförderungsgesetz postulierte „aktive” Orientierung nicht durchhalten können.

Die Besonderheit der deutschen Entwicklung wird deutlich beim Vergleich mit dem schwedischen "Vorbild" in der Arbeitsmarktpolitik (Tabelle 3): Der Vergleich zeigt, daß in den Jahren von 1973 bis 1978 der Anteil der Gesamtausgaben für Arbeitsmarktpolitik (also einschließlich Lohnersatzleistungen) am Bruttosozialprodukt in Schweden durchschnittlich doppelt so hoch lag wie in der Bundesrepublik. Schweden hat sich seine Arbeitsmarktpolitik also mehr kosten lassen. Gleichzeitig hat Schweden aber innerhalb seiner Arbeitsmarktpolitik ein erheblich höheres Gewicht auf beschäftigungserhaltende oder beschäftigungsausweitende „aktive" Maßnahmen gelegt: Der (auf Mann/Jahre umgerechnete) Netto-Beschäftigungseffekt liegt in Schweden fast um das Dreifache höher als in der Bundesrepublik. Die höheren schwedischen Ausgaben kamen also im Vergleich zur Bundesrepublik in geringerem Maße den Lohnersatzleistungen und in höherem Maße der Beschäftigung oder der beruflichen Bildung zugute.

Im Durchschnitt hat während der Rezessionsperiode die schwedische Arbeitsmarktpolitik mehr als 3 Prozentpunkte potentieller Arbeitslosigkeit durch aktive Maßnahmen eliminiert, während die deutsche Arbeitsmarktpolitik nur 1, 2 Prozentpunkte potentieller Arbeitslosigkeit beseitigen konnte. Dementsprechend lag die offene Arbeitslosigkeit in Schweden während der ganzen Rezessionsperiode am unteren Ende internationaler Vergleichsskalen; hätte sich die schwedische Arbeitsmarktpolitik jedoch bei den Gesamtaufwendungen und bei der Mittelverwendung nach deutschem Muster verhalten, dann hätte die Arbeitslosigkeit in Schweden in einigen Jahren sogar über der in der Bundesrepublik gelegen. Die geringe Arbeitslosigkeit in Schweden war also keineswegs das Ergebnis einer günstigeren Wirtschaftsentwicklung oder einer besonders erfolgreichen Konjunktur-und Wachstumspolitik; sie war ausschließlich das Ergebnis einer konsequent verfolgten aktiven Arbeitsmarktpolitik.

Dementsprechend könnte man in idealtypischer Vereinfachung dem „Modell Schweden" ein „Modell Deutschland“ gegenüberstellen: In beiden Ländern haben während der Rezessionsjahre das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigungsentwicklung im öffentlichen Dienst nicht ausgereicht, um die bis dahin gewohnte Vollbeschäftigung aufrechtzuerhalten (wobei allerdings die Anforderungen in Schweden wegen der dort wesentlich höheren Frauenerwerbsquote auch schwerer zu erfüllen waren als in der Bundesrepublik). Während jedoch in Schweden die Arbeitsmarktpolitik alle Anstrengungen unternahm, um das entstandene Beschäftigungsdefizit durch Maßnahmen der beruflichen Bildung, durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und durch andere Formen subventionierter Beschäftigung auszugleichen, hat die Bpndesrepublik das Beschäftigungsdefizit eher hingenommen und sich tendenziell damit begnügt, die entstehende Arbeitslosigkeit mit dem „sozialen Netz” ihrer Lohnersatzleistungen aufzufangen.

Für die deutsche Arbeitsmarktpolitik lag faktisch — trotz der Zielformulierungen im Arbeitsförderungsgesetz — die Verantwortung für die Entstehung und Beseitigung von Arbeitslosigkeit nach wie vor in der Zuständigkeit der Konjunktur-und Wachstumspolitik, während in Schweden die Wirtschaftspolitik sich eher auf die Arbeitsmarktpolitik verlassen hat — konsequenterweise, da diese ja gerade konzipiert worden war, um die-Wirt-35 Schaftspolitik von dem inflationstreibenden Zwang einer Vollbeschäftigung um jeden Preis z entlasten.

Freilich konnte auch die schwedische Arbeitsmarktpolitik in einer Rezessionsphase zum überwiegenden Teil nur „Beschäftigungsersatz" und nicht dauerhafte Mehrbeschäftigung bieten — obwohl man die volle Ausschöpfung der immer noch vorhandenen Nachfrage nach Arbeitskräften durch ein leistungsfähiges System der bedarfsorientierten Fortbildung und Umschulung keineswegs geringschätzen sollte.

Im Vergleich zu der in der Bundesrepublik in Kauf genommenen offenen Arbeitslosigkeit haben jedoch auch die vielerlei Formen der Ersatzbeschäftigung einen hohen Wert: Sie vermindern jedenfalls die psychosoziale Schädigung der von Arbeitslosigkeit Betroffenen und die fortschreitende Beeinträchtigung ihrer Arbeitsfähigkeit. Die in der Bundesrepublik seit der Rezession zu beobachtende zunehmende „Strukturalisierung" der Arbeitslosigkeit und die Herausbildung* eines immer, weiter anwachsenden Sockels von schwervermittelbaren (oder gar nicht mehr vermittelbaren) Arbeitslosen hätte bei einer am schwedischen Modell orientierten Politik nicht im gleichen Maße eintreten können.

Die Arbeitsmarktpolitik in der Bundesrepublik zahlte also einen hohen Preis dafür, daß sie seit der Rezession den Lohnersatzleistungen faktischen Vorrang vor den „aktiven“ beschäftigungserhaltenden und beschäftigungserweiternden Maßnahmen eingeräumt hat. Gewiß gibt es dafür Erklärungen: Anders als in Schweden hatte die Arbeitsverwaltung in der Bundesrepublik nicht die Chance, das Instrumentarium einer aktiven Arbeitsmarktpolitik in einer längeren Periode relativ „normaler" Beschäftigungsschwankungen zu entwickeln und auszubauen; sie wurde schon wenige Jahre nach der Verabschiedung des Arbeitsförderungsgesetzes und in unmittelbarem Anschluß an eine Periode der Vollbeschäftigung durch eine Massenarbeitslosigkeit in Millionenhöhe überrollt, die auf keinen Fall kurzfristig durch aktive Maßnahmen hätte beseitigt werden können.

überdies war das Kernstück einer aktiven Arbeitsmarktpolitik, die Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung, während der ersten Jahre unter dem AFG vor allem für die . Aufstiegs-Fortbildung“ von beruflich bereits qualifizierten Teilnehmern genutzt worden, und die mit den Haushaltskürzungen von 1975 verbundene Umorientierung auf arbeitslose Teilnehmer ohne beruflichen Abschluß traf zunächst weder auf ein ausreichendes Kursangebot bei den (von der Arbeitsverwaltung unabhängigen) Trägerorganisationen noch auf eine ausreichende Bildungsbereitschaft bei den Adressaten.

Der Wiederanstieg der Eintritte in berufliche Bildungsmaßnahmen seit 1978 und die starke Zunahme der Ausgaben für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen seit 1976 zeigen immerhin, daß die Arbeitsverwaltung nach den ersten Rezessionsjahren den Einsatz aktiver Maßnahmen verstärkt hat. Einem durchschlagenden Erfolg steht jedoch nunmehr die hohe Sockelarbeitslosigkeit entgegen, die — nachdem man ihre Entstehung nicht verhindern konnte — auch durch aktive Maßnahmen nur sehr schwer wieder abzubauen wäre, und die überdies — solange sie andauert — die begrenzten Mittel des Versicherungsfonds für Lohnersatzleistungen bindet. Hier zeigt sich inzwischen auch die grundsätzliche Problematik der Finanzierung einer aktiven Arbeitsmarktpolitik aus dem Beitragsaufkommen der Arbeitslosenversicherung.

Absoluten Vorrang sowohl in der juristischen Konstruktion wie im praktizierten Selbstverständnis der Bundesanstalt für Arbeit haben die Lohnersatzleistungen für die Versicherten, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Demgegenüber erscheinen die „diskretionären" Förderungsinstrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik als zusätzliche Leistungen, die bei knappen Mitteln hinter der Erfüllung der Versicherungsansprüche zurücktreten müssen.

Diese Rangfolge gilt im Prinzip sogar für die im AFG vorgesehene Zuschußfinanzierung aus dem Bundeshaushalt, die sich auf den „Bedarf der Bundesanstalt“ und die „erforderlichen Zuschüsse“ beschränkt (§ 187 AFG). Auch hier wird, wie sich gerade aus der Diskussion über den Nachtragshaushalt der Bundesanstalt im Frühjahr 1981 erkennen ließ, nur der aus steigenden Arbeitslosenzahlen resultierende Mehrbedarf an Lohnersatzleistungen als rechtlich und politisch „unabweisbar" anerkannt, während die Notwendigkeit und Nützlichkeit von Bundeszuschüssen zur Weiterfinanzierung von Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik immer bestritten werden kann. Aktive Maßnahmen sind deshalb bei uns der Teil der Arbeitsmarktpolitik, der gerade bei hoher Arbeitslosigkeit und knappen öffentlichen Mitteln von Kürzungen bedroht ist. Solche Kürzungen lassen sich politisch auch deshalb vertreten, weil die für diskretionäre Maßnahmen verfügbaren Mittel in den vergangenen Jahren regelmäßig nicht voll ausgeschöpft wurden. Gewiß gab es auch dafür plausible Gründe: Sowohl der Ausbau der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und ihre Ausweitung in den Bereich der sozialen Dienste hinein als auch die Umorientierung der beruflichen Fortbildung und Umschulung auf Maßnahmen für Arbeitslose ohne Berufsausbildung waren schwierig und zeitaufwendig. Planunterschreitungen waren -also wahr scheinlich. Zugleich aber orientierte sich die Arbeitsverwaltung bei ihren Planungen selbst notwendigerweise an den verfügbaren Mitteln. Der darüber hinausgehende Bedarf und das darüber hinausgehende Potential an möglichen und sinnvollen, aber eben nicht finanzierbaren Maßnahmen konnte also gar nicht sichtbar werden. Deshalb konnte auch außerhalb der Arbeitsverwaltung durchaus der Eindruck entstehen, die aktive Arbeitsmarktpolitik habe in der Bundesrepublik die Grenzen ihrer Möglichkeit annähernd erreicht; eine stärkere Ausweitung sei also arbeitsmarktpolitisch kaum sinnvoll und gewisse Kürzungen möglicherweise sogar unschädlich.

Daß eine solche Einschätzung wissenschaftlich (vgl. Schmid/Johannesson war 1979, 1980), änderte nichts an ihrem politischen Stellenwert in der Konkurrenz der Ressorts um die knapper werdenden Finanzmittel. Wenn eine erhebliche Ausweitung der aktiven Arbeitsmarktpolitik sich politisch durchsetzen sollte, dann mußte zuvor schon die Realisierbarkeit Maßnahmen und

ihre arbeitsmarktpolitische Wirksamkeit in der Praxis demonstriert worden sein. Dieser circulus vitiosus war allenfalls durch die arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramme der Bundesregierung zu durchbrechen, die aus Gründen der „sozialen Symmetrie" während der Rezession mehrfach mit anderen Maßnahmen zusammen in Konjunkturprogrammen enthalten waren, und die — weil aus dem Bundeshaushalt finanziert — auch über das Instrumentarium des AFG hinausgehen konnten.

Sonderprogramme der Bundesregierung

Tabelle 3: Vergleich der Ausgaben und der Beschäftigungseffekte der Arbeitsmarktpolitik in Schweden und in der Bundesrepublik

Quellen: Johannesson/Schmid 1979, Johannesson/Schmid 1980, Table III.

Allerdings war der Demonstrationseffekt des ersten derartigen Sonderprogramms für die aktive Arbeitsmarktpolitik eher negativ: Das Lohnkostenzuschußprogramm von 1974/75, das in Regionen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit einen „Vorzieh-Effekt" für die im erhofften Konjunkturaufschwung zu erwartenden Einstellungen erreichen sollte, wurde nicht voll in Anspruch genommen. Überdies wurde seine arbeitsmarktpolitische Wirkung beeinträchtigt durch sehr hohe Mitnahme-effekte in Regionen mit saisonal schwankender Beschäftigung (Schmid 1980).

Arbeitsmarktpolitisch wirksam war dagegen die im Sonderprogramm der Bundesregierung von 1977 initiierte Ausweitung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auf Aufgabenbereiche in den sozialen Diensten. Sie hat sich im ganzen — nach erheblichen Anlaufschwierigkei-ten — bewährt und ist inzwischen in die reguären Förderungsmöglichkeiten des AFG integriert worden. Der politische Demonstrationseffekt dieser im ganzen positiven Entwicklung wurde allerdings beeinträchtigt durch die ®assiye Kritik der Gewerkschaft ÖTV, die eispiele für den Einsatz von ABM-Kräften ei kommunalen Pflichtaufgaben anprangerte und ihre generelle Forderung nach einer Ausweitung der kommunalen Stellenpläne durch den Entlastungseffekt von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bedroht sah. Die Ausweitung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Bereich der sozialen Dienste blieb also kontrovers und konnte deshalb den politischen Stellenwert einer aktiven Arbeitsmarktpolitik noch nicht nachhaltig verbessern.

Der ambitionierteste Versuch, die potentielle Wirksamkeit einer offensiven Arbeitsmarkt-politik mit verbesserten Instrumenten praktisch zu demonstrieren, wurde schließlich im „Arbeitsmarktpolitischen Programm der Bundesregierung für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen“ vom 16. Mai 1979 unternommen. Es war regional konzentriert auf jene 23 (von insgesamt 146) Arbeitsamtsbezirke in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Bayern, in denen die jahres-durchschnittliche Arbeitslosigkeit 1978 über 6% gelegen hatte. Hinter dieser für die Politik in der Bundesrepublik absolut ungewöhnlichen regionalen Konzentration des Programms (die nur erreicht werden konnte, weil das Bundesarbeitsministerium während der Programmentwicklung auf jede Abstimmung mit den Bundesländern verzichtete) stand die Erkenntnis, daß die räumlichen Disparitäten des Arbeitsmarktes seit dem Höhepunkt der Rezession zugenommen hatten: Während die Arbeitslosigkeit im übrigen Bundesgebiet seit 1976 kontinuierlich zurückgegangen war, hatte sie in jenen „Problemregionen''bis 1978 kontinuierlich zugenommen (Tabelle 4).

Während allerdings die durchschnittliche Arbeitslosigkeit in den am Sonderprogramm beteiligten Problemregionen etwa auf der glei-chen Höhe lag, unterschieden sich diese Regionen erheblich in ihrer Beschäftigungsentwicklung (Tabelle 5).

Während die nordrhein-westfälischen Arbeitsamtsbezirke auch während des Wirtschaftsaufschwungs 1977/79 noch weiter an Beschäftigung verloren und die Beschäftigungsentwicklung in den niedersächsischen und saarländischen Bezirken jedenfalls hinter der Entwicklung im übrigen Bundesgebiet zurückblieb, übertraf der Beschäftigungszuwachs in den bayerischen Problemregionen sogar die Entwicklung im übrigen Bundesgebiet. Die hohe Arbeitslosigkeit in den bayerischen Regionen ist also offenbar eher das Ergebnis einer wachsenden Erwerbsbevölkerung, während die Arbeitslosigkeit im Ruhrgebiet eher als Folge einer besonders ungünstigen Wirtschaftsentwicklung interpretiert werden muß.

Das Sonderprogramm ging weiter davon aus, daß die zunehmenden regionalen Disparitäten der Arbeitslosigkeit nicht in ausreichendem Maße durch eine überproportionale Inanspruchnahme der beschäftigungssichernden und beschäftigungserweiternden Förderungsinstrumente des AFG kompensiert würden. Auch diese Vermutung erscheint zutreffend. Bezogen auf die Zahl der Erwerbspersonen haben die Arbeitsamtsbezirke in den Problemregionen zwar die Förderungsinstrumente des AFG überproportional in Anspruch genommen, aber dieser Vorsprung verschwindet, wenn man auch die höhere Arbeitslosenquote berücksichtigt.

Bemerkenswert an der bisherigen Nutzung der Förderinstrumente des AFG ist insbesondere die generell sehr hohe Inanspruchnahme im Saarland und die ungewöhnlich hohe Inanspruchnahme der bayerischen Arbeitsamtsbezirke bei den Fortbildungs-und Umschulungsmaßnahmen und insbesondere bei den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Auffällig ist auch der Rückstand der nordrhein-westfäli38 sehen Bezirke bei den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, der vielleicht durch die Struktur der Arbeitslosigkeit, möglicherweise auch durch die in den nordrhein-westfälischen Großstädten besonders wirkungsvolle Kritik der Gewerkschaft OTV zu erklären ist.

Programmbedingungen

Tabelle 4: Entwicklung der Arbeitslosigkeit (in %) in den Problemregionen und im übrigen Bundesgebiet

Quelle: Peters/Schmid 1981, Tabelle 1— 10

Das Sonderprogramm der Bundesregierung stellte . für die Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen zusätzliche Mittel in Höhe von 500 Millionen DM bereit, die für drei Programmschwerpunkte mit zum Teil neuartigen Förderungsbedingungen eingesetzt werden sollten (BMA 1979): — Programmschwerpunkt 1 ermöglichte die (im AFG nicht generell vorgesehene) Förderung innerbetrieblicher Qualifizierungsmaßnahmen.Dem lag die Vermutung zugrunde, daß die Unternehmen in den Problemregionen in besonderem Maße einem Zwang zur Strukturanpassung ausgesetzt seien, daß diese Strukturanpassung durch Qualifikationsdefizite der Beschäftigten behindert werde und daß die schlechte Ertragslage die Betriebe in den Problemregionen daran hindere, die notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen aus eigenen Kräften durchzuführen. Die im AFG vorgesehenen Fortbildungs-und Umschulungsmaßnahmen seien, so wurde vermutet, keine ausreichende Abhilfe, weil bei den Beschäftigten angesichts hoher Arbeitslosigkeit die Bereitschaft zur Teilnahme an außerbetrieblichen beruflichen Bildungsmaßnahmen gering sei, während (so muß man unterstellen) die außerbetriebliche Fortbildung oder Umschulung arbeitsloser Teilnehmer dem betrieblichen Fachkräftebedarf zu wenig entspräche. Das Programm bot den Betrieben für die Qualifizierung von Mitarbeitern Lohnkostenerstattung für die notwendige Dauer der Qualifizierung in Höhe von 90% bei Umschulungsund Fortbildungsmaßnahmen mit anerkannten Abschlüssen und in Höhe von 80% bei sonstigen Qualifizierungsmaßnahmen. — Programmschwerpunkt 2förderte die Wiedereingliederung von ungelernten oder längerfristig Arbeitslosen durch eine „Einarbeitungshilfe" in Höhe von 90% des Arbeitsentgelts und — für längerfristig Arbeitlose — durch eine anschließende „ergänzende Eingliederungshilfe" in Höhe von 70 oder 80% der Lohnkosten. Die Gesamtdauer der Förderung war auf ein Jahr begrenzt. Von der „Eingliederungsbeihilfe" des AFG unterschied sich Programmschwerpunkt 2 durch die Einbeziehung von Arbeitslosen, die außer ihrer mangelnden Berufsausbildung keine weiteren Vermittlungshindernisse aufwiesen; im Vergleich zu den für „lediglich ungelernte" Arbeitslose sonst verfügbaren „Einarbeitungszuschüssen" des AFG waren die Förderungsbedingungen verbessert.

Gleichzeitig wurden jedoch die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit der Beschäftigung gegenüber den Förderinstrumenten des AFG wesentlich erhöht. Der gesamte Forderungsbetrag war zurückzuzahlen, falls der Arbeitnehmer innerhalb von neun Monaten nach Ende des Förderungszeitraumes aus vom Betrieb zu vertretenden Gründen wieder entlassen wurde. Ziel von Programmschwerpunkt 2 war also offenbar in erster Linie die Verstetigung der Beschäftigungsverhältnisse von ungelernten Arbeitslosen, die in besonderem Maße von häufig wiederkehrender Arbeitslosigkeit bedroht sind. — Programmschwerpunkt 3 förderte Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zur Verbesserung der sozialen Dienste und der sozialen Infrastruktur. Von den Förderungsbedingungen des AFG unterschied sich das Sonderprogramm vor allem durch die wesentliche Verlängerung der Förderungs-und Zuweisungsdauer auf zwei Jahre bei Maßnahmen im Bereich der sozialen Dienste und auf bis zu 18 Monaten (bei längerfristig Arbeitslosen bis zu 24 Monaten) bei Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur.

Damit verband sich das „gesellschaftspolitische Anliegen" eines dauerhaften Ausbaus der sozialen Dienste und der sozialen Infrastruktur, der durch eine großzügige Anlauffinanzierung Son neuer aus Mitteln des - derprogramms initiiert werden sollte. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützte diese Absicht durch das Angebot der Anschlußfinanzierung eines weiteren Jahres für alle im Sonderprogramm bewilligten Maßnahmen.

Die Mittel des Sonderprogramms wurden den beteiligten Arbeitsamtsbezirken nicht in vorab festgelegten Quoten zugeteilt; sie wurden vielmehr nach dem „Windhund-Verfahren“ für die aus allen Arbeitsamtsbezirken ein-39 gehenden Anträge nach der Reihenfolge ihres Eingangs vergeben. Die Folge war eine starke Konkurrenz zwischen den Arbeitsämtern und dementsprechend eine außerordentliche Beschleunigung des Antragsverfahrens. Formell sollte die Antragsfrist im Sonderprogramm vom 1. August 1979 bis zum 31. Juli 1980 laufen; tatsächlich waren die für das Programm zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von DM 500 Millionen bereits durch die am 1. August 1979 vorliegenden Anträge um fast das Doppelte überzeichnet.

Allerdings gab es dabei erhebliche Unterschiede zwischen den Programmschwerpunkten: Bei Programmschwerpunkt 1 belief sich die Mittelbindung am 1. August 1979 auf DM 404 Millionen, bei Programmschwerpunkt 3 sogar auf DM 438 Millionen. Demgegenüber blieb Programmschwerpunkt 2 (Wiedereingliederung von Arbeitslosen) mit einer Mittel-bindung von nur DM 121 Millionen erheblich hinter den Erwartungen zurück.

Da die Bundesanstalt für Arbeit bereit und in der Lage war, die Finanzierung der eingegangenen Anträge zu Programmschwerpunkt 3 im Rahmen ihres regulären Haushaltes zu übernehmen, und da in bilateralen Verhandlungen mit dem Bundesarbeitsministerium eine Reihe sehr großer Anträge zu Programm-Schwerpunkt 1 ohne Verminderung der Teilnehmerzahl in ihrem finanziellen Volumen reduziert werden konnten, war es im übrigen möglich, alle am 1. August 1979 vorliegenden Anträge auch im Rahmen des Sonderprogramms zu finanzieren.

Unterschiede in der Inanspruchnahme

Tabelle 5: Arbeitslosigkeit und Beschäftigungsentwicklung in den Problemregionen und im übrigen Bundesgebiet

Quelle: Peters/Schmid 1981, Tabelle 1— 3.

Während bei Programmschwerpunkt 1 und Programmschwerpunkt 3 die am 1. August 1979 gebundenen Mittel dann auch rasch abflossen, blieb bei Programmschwerpunkt 2 der Mittelabfluß zunächst noch erheblich hinter der ohnehin enttäuschenden Mittelbindung zurück. Offenbar war es für die Arbeitsämter außerordentlich schwierig, für die vorliegen-den Anträge auch Arbeitslose zu vermitteln, die von den Betrieben akzeptiert wurden. Dies änderte sich erst, als im April 1980 die Förderungsbedingungen durch das Angebot einer einjährigen Anschlußförderung durch „Eingliederungsbeihilfe" nach AFG verbessert wurden.

Bei der Inanspruchnahme zeigen sich auch erhebliche Unterschiede zwischen den teilnehmenden Regionen (Tabelle 6). Bei der Gesamt-Inanspruchnahme lag das Saarland eindeutig an der Spitze, gefolgt von Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen. Der saarländische Vorsprung ergab sich in erster Linie aus der sehr hohen Inanspruchnahme bei Programmschwerpunkt 1, wo die saarländischen Arbeitsämter bei der normalisierten Inanspruchnahme im Durchschnitt fast doppelt sc viele Qualifizierungsmaßnahmen bewilligen konnten wie die nächstfolgenden nordrhein-westfälischen Arbeitsämter. Bei Programm-Schwerpunkt 2 dagegen lag das Saarland am Ende der Rangfolge, die hier von Bayern unc Nordrhein-Westfalen angeführt wurde. Be: Programmschwerpunkt 3 schließlich lagen die nordrhein-westfälischen Arbeitsamtsbezirke im Durchschnitt weit an der Spitze, währenc die bayerischen Bezirke im Durchschnitt weniger als ein Drittel der nordrhein-westfälischen Teilnehmerzahlen erreichten. Hier wirkte sich offenbar die Zusatzförderung des Landes Nordrhein-Westfalen positiv auf die Inanspruchnahme aus, während die bayerischen Arbeitsämter mit ihrer sehr hohen Inanspruchnahme im Standard-ABM-Programm möglicherweise an Sättigungsgrenzen für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gestoßen sind. Die erheblichen Unterschiede zwischen den einzelnen Arbeitsamtsbezirken in der Inan-, spruchnahme des Sonderprogramms lassen sich etwa zur Hälfte aus „objektiven" Faktoren der Wirtschaftsstruktur, der Gemeindestruktur, der Struktur der Arbeitslosigkeit und aus der bisherigen Inanspruchnahme von AFG-Mitteln erklären (Peters/Schmid 1981). Ein wesentlicher Erklärungsfaktor liegt jedoch auch in der unterschiedlichen Reaktion der Landesregierungen und Landesarbeitsämter in den beteiligten Regionen auf das Sonder-programm. Während im Saarland und in Nordrhein-Westfalen auf Landesebene eine veritable „Kampagnen-Stimmung“ für das Son-

derprogramm erzeugt wurde, die sowohl die Betriebe und Trägerorganisationen als auch die Arbeitsämter zur äußersten Beschleunigung ihrer Bemühungen anspornte, fand das Programm in den beiden anderen Ländern weniger Interesse und weniger politische Unterstützung. Der durch das Windhund-Verfahren bewirkte (und beabsichtigte) Wettbewerb zwischen den Arbeitsämtern um eine möglichst rasche und möglichst große Inanspruchnahme des Sonderprogramms führte generell dazu, daß die leichter zu akquirierenden Anträge überproportional zum Zuge kamen (Stand Dezember . 1980):

— Bei Programmschwerpunkt 1 waren dies die Anträge aus Großbetrieben mit mehr als 1 000 Beschäftigten, die 55 % der Förderfälle in Anspruch nahmen, während die Kleinbetriebe mit weniger als 100 Beschäftigten nur einen Anteil von 15, 4% der Förderfälle erreichten, überdies beschränkte sich die weit überwiegende Zahl der Anträge auf die „sonstigen Qualifizierungsmaßnahmen" (25 706 Förderfäle), während die aufwendigeren Umschulungs-Maßnahmen (1 067 Förderfälle) und Fortbil-

(3 298 Förderfälle) sehr viel ungsmaßnahmen Weniger Interesse fanden.

— Bei Programmschwerpunkt 2 blieb auch Dach der Verbesserung der Förderungsbedingungen die Zahl der vermittelten Arbeitslosen 4 528) weit hinter dem Vermittlungserfolg von Programmschwerpunkt 3 (9 739) zurück. Programmschwerpunkt 2 erwies sich also gegenüber den beiden anderen Programmschwerpunkten als deutlich weniger attraktiv, überdies kam der Programmschwerpunkt erwartungsgemäß vor allem den „lediglich ungelernten“ Arbeitslosen zugute, während die „ergänzende Eingliederungshilfe" für längerfristig Arbeitslose nur in 814 Fällen in Anspruch genommen wurde.

— Bei Programmschwerpunkt 3 überwogen die Anträge von Trägerorganisationen, die bereits in der Vergangenheit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durchgeführt hatten und im Sonderprogramm die willkommene Gelegenheit sahen, ihre bereits geplanten Maßnahmen mit günstigeren Förderkonditionen fortzusetzen oder zu erweitern. Die vom Programm eigentlich angestrebte Inangriffnahme ganz neuer Aufgaben, die zu einer dauerhaften Ausweitung der sozialen Dienstleistungen führen sollten, war deshalb eher die Ausnahme, während die Substitution von Maßnahmen, die andernfalls im regulären ABM-Programm gefördert worden wären, relativ hoch zu liegen scheint.

Zur arbeitsmarktpolitischen Wirksamkeit des Sonderprogramms im Ganzen können beim gegenwärtigen Stand der Begleitforschung nur vorläufige Aussagen gemacht werden. Immerhin zeigt die rasche Überzeichnung des Programms, daß es im Gegensatz zu einigen früheren Sonderprogrammen von den Adressaten „angenommen" wurde, und die hohe Zahl und regionale Konzentration der Förderfälle eröffnete jedenfalls die Möglichkeit einer spürbaren Beeinflussung der regionalen Arbeitsmarktentwicklung. Darüber hinaus zeigt auch die amtliche Statistik, daß die Schere zwischen der Entwicklung der Arbeitslosigkeit in den Problemregionen und im übrigen Bundesgebiet, die sich bis zum Frühjahr 1979 immer weiter öffnete, sich seitdem wieder etwas geschlossen hat. Dabei mögen auch andere Einflußfaktoren als das Sonderprogramm mitgewirkt haben. Aber auch die ersten Versuche einer quantitativen Abschätzung der Beschäftigungswirkung des Sonderprogramms deuten darauf hin, daß in den Problemregionen ein Netto-Beschäftigungseffekt in der Größepordnung von bis zu einem Prozentpunkt potentieller Arbeitslosigkeit erzielt wurde. Dies sind vorläufige Ergebnisse, die bei verfeinerter Analyse möglicherweise noch korrigiert werden müssen. Immerhin deuten sie darauf hin, daß das Sonderprogramm im ganzen entsprechend seiner offen-41 siven Zielsetzung tatsächlich dazu beigetragen hat, „daß die Problemregionen nicht weiter abgleiten, sondern möglichst bald wieder Anschluß an die allgemeine Entwicklungstendenz des Arbeitsmarktes gewinnen" (BMA 1979).

Dieser quantitative Erfolg ist gerade auch auf die neuartige und umstritten? Förderung innerbetrieblicher Qualifikationsmaßnahmen zurückzuführen. Bei unseren Erhebungen hat sich gezeigt, daß die innerbetriebliche Weiterbildung von den Betrieben in der Vergangenheit vernachlässigt worden ist — insbesondere die Weiterbildung von Mitarbeitern im gewerblichen Bereich und unterhalb der Facharbeiterebene. Für die Vernachlässigung der innerbetrieblichen Qualifizierung, die auch von den Betrieben selbst als Nachteil erkannt wird, lassen sich eine Reihe von Gründen angeben (Garlichs 1981): — Unüblichkeit: Im Gegensatz zu ausländischen Unternehmen, die Facharbeiter überwiegend durch „on-the-job-Training" heranbilden müssen, haben sich die deutschen Unternehmen auf ein leistungsfähiges System der beruflichen Bildung eingerichtet. Auch wenn die eigene Lehrlingsausbildung und der externe Arbeitsmarkt die benötigten Fachkräfte nicht in ausreichender Zahl und Qualifikation liefern, denken deutsche Unternehmen nicht ohne weiteres daran, ihren Fachkräftebedarf durch die innerbetriebliche Qualifizierung vorhandener Mitarbeiter zu decken. — Finanzierungsprobleme: Anders als Sachkapitalinvestitionen können Humankapitalinvestitionen in die Qualifikation vorhandener Mitarbeiter weder in der Unternehmens-bilanz aktiviert noch über Kredit finanziert werden. Bei Unternehmen mit Liquiditätsproblemen können deshalb auch betriebswirtschaftlich rentable Qualifizierungsmaßnahmen an Finanzierungsproblemen scheitern. — Abwerbungsgefahr: Insbesondere die kleineren Unternehmen scheuen auch bei guter Ertragslage die Aufwendungen für innerbetriebliche Qualifizierungsmaßnahmen, da sie die Abwanderung ihrer besser qualifizierten Mitarbeiter zu den auf dem Arbeitsmarkt nach wie vor besonders attraktiven Großunternehmen befürchten müssen. Die Großbetriebe ihrerseits verzichten häufig auf betriebswirtschaftlich nützliche Qualifizierungsmaßnahmen, weil sie sich darauf verlassen, bei Bedarf die erforderlichen Fachkräfte von anderen Arbeitgebern abwerben zu können. — Innerbetriebliche Durchsetzungsprobleme:

Auch wenn der Qualifizierungsbedarf von den Personalabteilungen deutlich erkannt wird, scheitern innerbetriebliche Qualifizierungsmaßnahmen oft an der Durchsetzungsschwäche der Personalabteilungen und an einem innerbetrieblichen Rechnungswesen, das nur die Kosten, nicht aber den potentiellen Ertrag von Qualifizierungsmaßnahmen ausweist. Zusammengenommen reichen die angeführten Gründe aus, um das von’den Arbeitgebern und den Arbeitsämtern gleichermaßen behauptete Fachkräftedefizit zu erklären, wenn man zusätzlich unterstellt, daß die Facharbeiterausbildung während der letzten anderthalb Jahrzehnte quantitativ hinter dem Bedarf zurückblieb und qualitativ dem rasch wechselnden Bedarf nicht flexibel genug folgen konnte. Die Folge davon ist trotz hoher Arbeitslosigkeit ein zunehmend spürbares Qualifikationsdefizit in den Betrieben, das gerade bei den besonders expansionsfähigen kleinen und mittleren Betrieben zu einem Wachstumsengpaß geworden ist. Programmschwerpunkt 1 des Sonderprogramms hat zahlreiche Betriebe dazu veranlaßt, akute Qualifikationsdefizite durch die innerbetriebliche Weiterbildung vorhandener Mitarbeiter auszugleichen. Im Erfolgfalle werden solche Betriebe stärker expandieren (oder weniger stark schrumpfen), als dies ohne eine Verbesserung ihrer Humankapitalausstattung möglich gewesen wäre. In vielen Fällen hat das Sonderprogramm Betriebe überhaupt erst veranlaßt, sich ernsthaft mit der Möglichkeit zu befassen, daß sie ihren Fachkräftemangel durch innerbetriebliche Bemühungen decken könnten, oder es hat mit seinen attraktiven Förderkonditionen die innerbetrieblichen Durchsetzungschancen von Personalabteilungen erhöht, die sich seit langem für Qualifizierungsmaßnahmen eingesetzt hatten. In beiden Fällen ist durch das Programm die Quantität von Qualifizierungsmaßnahmen gesteigert worden; in beiden Fällen sind darum durch eine Verbesserung der Humankapitalausstattung der Betriebe auch die Wachstumschancen in den Problemregionen verbessert worden.

Schlußfolgerungen

Tabelle 6: Inanspruchnahme des Sonderprogramms in den Problem-Regionen (Stand: April 1980)

Quelle: Peters/Schmid 1981, Tabelle 3— 1.

Selbstverständlich hatte das Sonderprogramm sowohl in der Konzeption wie in der Durchführung auch erhebliche Schwächen, die teilweise bei gründlicherer Vorbereitung hätten vorhergesehen und vermieden werden können, die zum Teil aber auch erst in der tatsächlichen Durchführung erkannt werden konnten. Insbesondere hat der Konkurrenzdruck des Windhund-Verfahrens die Arbeitsämter dazu veranlaßt, sich vor allem um die Steigerung des quantitativen Antragsvolumens zu bemühen. Dabei wurden in vielen Fällen qualitative Kriterien vernachlässigt, so daß insgesamt der arbeitsmarktpolitische Effekt des Sonderprogramms geringer war, als er bei gleichem Aufwand und optimalem Mitteleinsatz hätte sein können.

Insbesondere waren die Arbeitsämter in den meisten Fällen nicht in der Lage, die tatsächliche Qualität der innerbetrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen zu überprüfen, so daß gerade hier mit einer erheblichen „Überfinanzie-rung"

zu rechnen ist — weniger jedoch mit . Mitnahmeeffekten''im strikten Sinne, da die überwiegende Mehrzahl der Qualifizierungsmaßnahmen von den Betrieben ohne das Sonderprogramm kaum durchgeführt worden wäre.

Im ganzen jedoch hat das Sonderprogramm von 1979 zwei Fragen geklärt:

— Selbst in den Problemregionen, in denen die diskretionären Förderinstrumente des AFG schon vorher überproportional in Anspruch genommen worden waren, hat die aktive Arbeitsmarktpolitik noch keineswegs die Grenzen ihrer Möglichkeiten erreicht. Bei verbesserten Förderkonditionen und vermehrten Anstrengungen der Arbeitsverwaltung konnten selbst mit den konventionellen Förderinstrumenten von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Lohnkostenzuschüssen in erheblichem Maße zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse für Arbeitslose geschaffen werden. Auch in den Problemregionen braucht Arbeitslosigkeit also nicht als unvermeidliches Schicksal hingenommen zu werden.

K Mit der Förderung von innerbetrieblichen Gualifizierungsmaßnahmen ist ein neues Instrument eingeführt und erprobt worden, das " notwendige Verbesserungen vorausgesetzt — zu einem wichtigen Bestandteil des regulämen Instrumentariums einer aktiven Arbeitsmarktpolitik werden könnte. Unter bestimmen Voraussetzungen scheint es eher als die traditionellen Fortbildungs-und Umschulungsmaßnahmen in der Lage, akute Qualifikationsengpässe der Betriebe zu beseitigen und dadurch die Humankapitalausstattung von Problemregionen bedarfsorientiert zu erweitern. Im Erfolgsfalle wird dadurch auch die Gesamtbeschäftigung erhöht, so daß ein nicht bei den Arbeitslosen, sondern bei den bereits Beschäftigten ansetzendes Förderungsinstrument im Ergebnis durchaus auch die Beschäftigungschancen der Arbeitslosen erhöhen kann.

Angesichts des erheblichen betrieblichen Eigeninteresses an Qualifizierungsmaßnahmen, die unmittelbar auf den betrieblichen Bedarf ausgerichtet sind, würden jedoch vermutlich auch erheblich niedrigere Fördersätze als im Sonderprogramm geboten ausreichen. Wichtig wäre bei einer dauerhaften Einführung von Qualifizierungszuschüssen vor allem eine bessere Kontrolle der Qualität von Qualifizierungsmaßnahmen und die stärkere Einbeziehung von außerbetrieblichen Ausbildungsabschnitten in die Förderung.

Darüber hinaus könnten die Erfahrungen des Sonderprogramms Anlaß für grundsätzlichere Überlegungen zur künftigen Funktion der Arbeitsämter bieten. Das Sonderprogramm hat gezeigt, daß eine (mit hohem Streß erkaufte) Steigerung des Aktivitätsniveaus der Arbeitsämter noch erhebliche Beschäftigungseffekte erzielen kann. Dies spricht dafür, daß auch die Ausschöpfung der Standardförderungsinstrumente des AFG sogar in den Problemregionen noch gesteigert werden könnte. Gleichzeitig hat das Sonderprogramm gezeigt, daß die Arbeitsämter die gebotenen zusätzlichen Förderungsmöglichkeiten auf höchst unterschiedliche Weise benutzt haben, und es spricht vieles für die Vermutung, daß die unterschiedliche Nutzung arbeitsmarktpolitisch wirksamer war, als es eine einheitliche Vorgehensweise hätte sein können.

Aufgrund unserer Untersuchung der Implementation des Sonderprogramms in den Arbeitsamtsbezirken haben wir sogar Anlaß zu der Vermutung, daß ohne den Zeitdruck des Windhund-Verfahrens die Vorgehensweise der Arbeitsämter nicht einheitlicher, sondern eher noch differenzierter gewesen wäre und sich dadurch noch besser den konkreten Bedingungen der lokalen Arbeitsmärkte angepaßt hätte. Wenn diese Vermutungen sich bei vertiefenden Untersuchungen bestätigen sollten, dann wäre eine Weiterentwicklung des Instrumentariums der Arbeitsmarktpolitik in Betracht zu ziehen, die die Handlungsspielräume der Arbeitsverwaltung auf der lokalen Ebene erweitert und dadurch in noch stärkerem Maße von der lokalen Problemkenntnis und von dem arbeitsmarktpolitischen Engagement der Arbeitsämter profitiert. Dem entsprechen gegenwärtig Überlegungen in der Bundesanstalt zu einer stärkeren Aktivierung der Selbstverwaltungsorgane auf den unteren Ebenen. r Darüber hinausgehend sprechen die Erfahrungen des Sonderprogramms dafür, auch die Möglichkeiten einer stärkeren Regionalisierung der für die aktive • Arbeitsmarktpolitik verfügbaren Mittel zu prüfen. Dies könnte beispielsweise durch bedarfsorientierte Global-zuweisungen an die einzelnen Arbeitsämter bewirkt werden, die diesen (nach Beratung in ihren Verwaltungsausschüssen) die Freiheit lassen, die Verteilung der zugewiesenen Mittel auf die einzelnen Förderinstrumente des AFG selbst zu bestimmen. Die Arbeitsmarkt-politikwäre dann in der Lage, auf Änderungen der regionalen Problemlage durch Änderung der Schlüsselzuweisungen schnell und gezielt zu reagieren.

Das arbeitsmarktpolitische Sonderprogramm der Bundesregierung von 1979 hat gezeigt, daß die Arbeitsmarktpolitik in der Bundesrepublik die Grenzen ihrer Wirksamkeit noch keineswegs erreicht hat. Auch die deutsche Arbeitsverwaltung ist in der Lage, wenn geeignete Förderungsinstrumente und die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden, die Arbeitslosigkeit erheblich zu reduzieren und dabei Wachstumsengpässe der Wirtschaft zu beseitigen und neue Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich der sozialen Dienste zu eröffnen.

Angesichts der menschlichen, sozialen, wirtschaftlichen und fiskalischen Schäden einer fortdauernden hohen Arbeitslosigkeit sollte dieser Demonstrationseffekt des Sonderprogramms von 1979 politisch genutzt werden:

Eine offensive Arbeitsmarktpolitik kann und muß in höherem Maße als bisher die Verantwortung für die Beseitigung von Arbeitslosigkeit übernehmen.

Literaturhinweise:

Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Arbeitsmarktpolitisches Programm der Bundesregierung für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen, Bonn 1979;

Garlichs, D„ Programmschwerpunkt 1: Berufliche Qualifizierung der Arbeitnehmer in Betrieben mit Anpassungs-und Umstellungsprozessen, in: Scharpf/Garlichs/F. Maier/H. Maier, Implementationsprobleme offensiver Arbeitsmarktpolitik, Frankfurt 1981;

Johannesson, J. /G. Schmid, Die Entwicklung der Arbeitsmarktpolitik in Schweden und in der Bundesrepublik Deutschland: Konkurrierende oder konvergierende Modelle zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit? UM paper IIM/79-6, Berlin 1979;

Johannesson, J. /G. Schmid, The Development of Labor Market Policy in Sweden and in Germany: Competing or Convergent Models to Combat Unemployment, in: European Journal of Political Research 8 (1980) 387-406;

Maier, F., Bilanzierung von betrieblichem Humankapital, UM discussion paper dp 80-68, Berlin 1980;

Meidner, R„ Begriff, Ziel und Rahmenbedingungen des schwedischen Modells einer selektiven Arbeitsmarktpolitik, UM paper IIM/80-4, Berlin 1980;

Peters, A/G. Schmid, Aggregierte Wirkungsanalyse des arbeitsmarktpolitischen Programms der Bundesregierung für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen, Vorläufiger Zwischenbericht, MS IIMV, Berlin 1981;

Scharpf, F. W., Das Sonderprogramm im Überblick, in: Scharpf/Garlichs/Maier, F. /Maier, H., a. a. O.;

Schmid, G., Strukturierte Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarktpolitik, Königstein/Ts. 1980.

Fussnoten

Weitere Inhalte

Fritz W. Scharpf, Dr. jur., geb. 1935; Studium der Rechtswissenschaft und Politikwissenschaft in Tübingen, Freiburg und an der Yale University; 1968 Berufung auf einen Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaften an der Universität Konstanz; 1973 Berufung zum Direktor am Internationalen Institut für Management und Verwaltung des Wissenschaftszentrums Berlin; 1979 Wiederberufung als Leiter des Forschungsschwerpunkts IIMV/Arbeitsmarktpolitik. 1970— 1972 Mitglied der Sachverständigenkommission zur Neugliederung des Bundesgebietes; 1973— 1976 Mitglied der Enqute-Kommission des Deutschen Bundestages für Fragen der Verfassungsreform; seit 1979 Mitglied des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen. Veröffentlichungen u. a.: Planung als politischer Prozeß, Frankfurt 1973; (zus. m. B. Reißert, F. Schnabel) Politikverflechtung: Theorie und Empirie des kooperativen Föderalismus in der Bundesrepublik, Kronberg 1976; Politischer Immobilismus und ökonomische Krise, Kronberg 1977; (zus. m. K. Hanf) Interorganizational Policy Making: Limits to Coordination and Central Control, London 1978; Die Rolle des Staates im westlichen Wirtschaftssystem. Zwischen Krise und Neuorientierung, in: Carl Christian von Weizsäcker (Hrsg.), Staat und Wirtschaft, Schriften des Vereins für Socialpolitik, Neue Folge Band 102, Berlin 1979; (zus. m. D. Garlichs, F. Maier, H. Maier) Implementationsprobleme offensiver Arbeitsmarktpolitik. Das Sonderprogramm der Bundesregierung für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen, Frankfurt 1981 (im Erscheinen).