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Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland | APuZ 13/1983 | bpb.de

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APuZ 13/1983 Die aktuelle Rüstungskontrollpolitik der USA Die Zukunft der Atlantischen Gemeinschaft Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland Ost-West-Wirtschaftsbeziehungen: Weiterentwicklung oder Restriktion?

Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland

Peter Schaal

/ 44 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Die deutsch-amerikanischen Wirtschaftsbeziehungen sind eingebettet in die politischen Beziehungen, die sich im . Atlantischen Bündnis“ manifestieren. Dieses Bündnis ist kein kodifizierter Pakt, sondern ein heterogenes System internationaler Organisationen, Verträge und politischer Kontakte. Die internationalen Organisationen standen unter dem dominierenden Einfluß der amerikanischen Hegemonialmacht und waren als Bollwerk gegen die sowjetische Bedrohung und wirtschaftliche Herausforderung und zur Absicherung des marktwirtschaftlichen, freiheitlichen Systems der westlichen Welt errichtet worden. Die Position der USA in den internationalen Organisationen und gegenüber der Bundesrepublik hat sich gewandelt, indem sie immer stärker von der Zustimmung und Kompromißbereitschaft ihrer Atlantischen Bündnispartner abhängig geworden sind. Gleichzeitig ist die wirtschaftliche Bedeutung der USA und ihrer Währung relativ zurückgegangen, was im Zusammenbruch des auf dem US-Dollar basierenden Weltwährungssystems von Bretton Woods 1971, dem endgültigen Floating des Dollars gegenüber allen anderen Währungen seit 1973 und dem Taktieren der USA in internationalen Konferenzen zum Ausdruck kommt Wechselseitige Direktinvestitionen der USA und der Bundesrepublik haben zu einer Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen, einem Technologietransfer und innovatorischen Wettbewerb gleicher Sektoren beider Länder beigetragen und das wirtschaftliche Erstarken der Bundesrepublik gefördert. Dies verleiht ihr ein besonderes Gewicht in der Gestaltung der Beziehungen zwischen der EG und den USA Die D-Mark ist zur zweit-wichtigsten Währung nach dem US-Dollar aufgerückt. Unter dem Druck amerikanischer Interessengruppen ist der deutsch-amerikanische Grundkonsens bezüglich Freihandel, Marktwirtschaft und Wettbewerb in mehreren Wirtschaftssektoren durch protektionistische Maßnahmen der USA in jüngster Vergangenheit gestört worden. Auch die Sensibilität der Amerikaner im Hinblick auf Ostgeschäfte und darunter besonders auf Technologieexporte in den Ostblock haben zeitweilig die deutsch-amerikanischen Wirtschaftsbeziehungen getrübt. Alle diese Probleme werden in der Zukunft noch stärker als bisher im Rahmen der EG durch Kompromisse mit den USA zu lösen sein.

I. Die internationale Wirtschaftspolitik der USA nach dem zweiten Weltkrieg

alle Länder darunter:

USA B. R. Deutschland Japan 48, 4 25, 8 0, 3 0, 1 % 100 53, 3 0, 6 0, 2 92, 5 14, 5 13, 6 4, 8 % 100 15, 7 14, 7 5, 2 421, 2 28, 5 46, 1 28, 3 % 100 6, 8 10, 9 6, 7 Quelle: Währungsreserven Mrd. $1948 Mrd. $1970 International Monetary Fund, International Monetary Statistics, 1982, S. 41 u. 50 Mrd. $1981 1972 Supplement und April

Das Atlantische Bündnis Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges waren die Produktionsanlagen in den europäischen Ländern, ganz besonders aber in Deutschland, durch die Kriegseinwirkungen zerstört. Schon kurz vor der deutschen Kapitulation wurde im amerikanischen Schatzamt der Morgenthau-Plan ausgearbeitet und 1944 während der zweiten Quebec-Konferenz der alliierten Staats-Chefs vom amerikanischen Präsidenten Roosevelt und dem britischen Premier Churchill unterschrieben. Er sah vor, die noch vorhandenen deutschen Produktionsanlagen zu demontieren, als Reparationszahlungen anzunehmen und gleichzeitig Deutschland zu einem Agrarstaat zu machen, dem nur eine unbedeutende Leichtindustrie verbleiben sollte. Die Idee des Morgenthau-Plans war es, das wirtschaftliche Potential Deutschlands für alle Zeiten zu zerschlagen, um seine Konkurrenz auf den Weltmärkten und jede Möglichkeit, noch einmal militärische Bedeutung zu gewinnen, auszuschalten. Dieser Plan wurde jedoch nicht realisiert. Denn schon im Dezember 1945 erklärte der damalige amerikanische Außenminister Byrnes, daß die USA von diesem Plan abrückten. Und im September 1946 gab Byrnes in seiner Stuttgarter Rede eine völlige Kehrtwendung der amerikanischen Außenpolitik zu erkennen, indem er hervorhob, daß Deutschland befähigt werden solle, seine industrielle Produktion und die Nutzung seiner Rohstoffe zu steigern 1).

Tabelle 6: Warenimport und Warenexport der Bundesrepublik Deutschland Quelle: Sachverständigenrat: Jahresgutachten 1981/82, S. 318f.

Neben dem CARE-Programm (Cooperative for American Remittances to Europe), der privaten amerikanischen Lebensmittel-Hilfe durch Paketsendungen nach Deutschland, war der Marshall-Plan eine konsequente Fortführung der amerikanischen Politik, Deutschland wirtschaftlich zu helfen. Der Plan geht auf den in einer Rede Marshalls in der Harvard-Universität am 5. Juni 1947 unterbreiteten Vorschlag zurück, den europäischen Staaten aus öffentlichen Mitteln eine Wiederaufbauhilfe zur Verfügung zu stellen. Dieses „European Recovery Program" (ERP) übermittelte den europäischen Ländern Devisen, für die überwiegend amerikanische Investitionsgüter gekauft werden konnten. Ihre Bezahlung erfolgte in Deutscher Mark in einen Gegenwert-Fonds. West-Deutschland und West-Berlin erhielten bis Ende 1957 insgesamt 1, 7 Mrd. $, von denen 1 Mrd. $innerhalb von 30 Jahren zurückgezahlt werden mußte; dies ist bereits größtenteils erfolgt Obwohl in Deutschland während des Haupt-jahres 1948/49 die erhaltene ERP-Hilfe nur knapp 5% des Volkseinkommens betrug lag ihr Wert in der Bezugsmöglichkeit von Produktionsgütern moderner Technologie, die einen schnellen Wiederaufbau und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie begründeten.

Zur optimalen Nutzung und Verteilung der ERP-Mittel für den wirtschaftlichen Wiederaufbau Europas wurde auf Initiative der Amerikaner 1948 in Paris die „Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit" (OEEC) gegründet, der die USA assoziiert waren. „Die 17 Mitgliedstaaten der . Konvention für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit'verpflichteten sich zur Durchführung eines Wiederaufbauprogramms und setzten sich die Steigerung der Erzeugung, die Modernisierung des Produktionsapparates, die Liberalisierung des Handels, die Konvertierbarkeit der Währungen sowie die Herbeiführung und Aufrechterhaltung eines hohen Beschäftigungsgrades bei innerer und äußerer Währungsstabilität als gemeinsame Ziele." Zur Durchführung des Zahlungsverkehrs zwischen den OEEC-Mitglied-Staaten im Rahmen eines multilateralen Verrechnungs-und Kreditsystems wurde am 19. September 1950 die „Europäische Zahlungs-Union" (EZU) gegründet, die bis zum 27. Dezember 1958 bestand. Ihr Gründungskapital von 350 Mill. $wurde aus ERP-Mitteln zur Verfügung gestellt. Die EZU trug wesentlich zur Liberalisierung des Zahlungsverkehrs zwischen den europäischen Ländern untereinander und den USA sowie zur Konvertibilität ihrer Währungen bei.

Die Förderung der OEEC stellte den ersten Schritt der USA zur Begründung des . Atlantischen Bündnisses" dar. Das amerikanische Konzept dieses Bündnisses basiert auf der Überzeugung, daß nach der Periode einer protektionistischen und isolationistischen Handelspolitik zwischen den beiden Weltkriegen die amerikanischen Ideale der politischen und wirtschaftlichen Freiheit gegen die Herausforderung und Expansion des Kommunismus nur verteidigt werden können, wenn eine enge politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den ökonomisch erstarkten und international wettbewerbsfähigen Ländern Europas sichergestellt wird. Voraussetzung hierfür ist ein Grundkonsens über Demokratie, persönliche Freiheit und eine marktwirtschaftliche Ordnung. Diese gemeinsamen Prinzipien im Atlantischen Bündnis faßt Kurt Biedenkopf zusammen als „Dezentralisierung, Ressourcenaufteilung auf der Grundlage des Wettbewerbs, Autonomie der Entscheidungsträger auf der Basis von privatem Eigentum und persönlicher Freiheit, Vorrang der individuellen Verteilung des Einkommens vor Verteilung des Einkommens durch den Staat"

Der ordnungspolitische Konsens setzt eine politische und wirtschaftliche Interdependenz voraus. Diese wurde von den USA als eine asymmetrische Interdependenz im Atlantischen Bündnis unter amerikanischer Vorherrschaft verstanden. Diese faktische amerikanische Hegemonie im Atlantischen Bündnis begründet G. K. Douglass mit drei Ideen

— Die USA übernehmen die Schlüsselrolle für die Wiederbelebung der Weltwirtschaft* durch Bereitstellung von 16 Milliarden $Wirtschaftshilfe an die Länder Europas, die durch die OEEC verteilt werden.

— Die wirtschaftliche Einheit Europas soll durch die Überwindung der deutsch-französischen Rivalität, durch den Wiederaufbau der europäischen Volkswirtschaften mit Hilfe der ERP-Mittel, durch wirtschaftspolitische Koordination und wirtschaftliche Integration hergestellt und in Verbindung mit dem Militärbündnis der NATO als Bollwerk gegen die Bedrohung der Sowjet-Union eingesetzt werden. Die Zusammenarbeit im Atlantischen Bündnis ließe sich daher mit sozialen und politischen Motiven begründen.

— Die Stärkung der demokratischen Kräfte in Westeuropa auf der Basis der bestehenden kulturellen Bindungen zwischen den USA und Europa bei gleichen Wertvorstellungen der persönlichen, wirtschaftlichen und politischen Freiheit, der marktwirtschaftlichen Ordnung, der Liberalisierung des Welthandels und des Kapitalverkehrs sei die Grundlage des Atlantischen Bündnisses.

Das Atlantische Bündnis auf der Grundlage dieser Ideen weiter auszubauen, war stets das Ziel der amerikanischen Außenpolitik. Dieses zeigte sich in der Initiative zur Gründung und in der Förderung internationaler Organisationen. Im militärisch-politischen Bereich war es die Gründung des Atlantik-Paktes (NATO)

am 4. April 1949 als eine Verteidigungsgemeinschaft der USA und der europäischen Länder, die auch eine Koordination militärisch wichtiger Produktions-und Investitionsvorhaben umfaßt. Aus diesem Pakt war Frankreich auf Betreiben De Gaulles am l. Juli 1966 ausgeschieden. Im wirtschaftlichen Bereich gaben die USA den Impuls zur Umwandlung der OEEC zur OECD (Organization for Economic Cooperation and Development) am 1. Oktober 1961, nachdem die OEEC ihre Aufgaben erfüllt hatte. Dieser neuen Organisation traten neben den europäischen Ländern die USA Kanada, Japan, Australien und Neuseeland als Vollmitglieder bei, so daß sich die Mitgliederzahl auf 24 Länder erhöhte.

„Ihre Aufgaben reichen von der Zusammenarbeit in der allgemeinen Wirtschafts-und Währungspolitik über die Koordinierung der Hilfe für die Entwicklungsländer und die Erörterung handelspolitischer Fragen bis zur Behandlung politischer und technischer Probleme etwa im Energie-, Verkehrs-, Agrarund Arbeitskräftebereich." Im Bereich des internationalen Handels stellten die USA bereits Ende 1945 die „Proposals for Expansion of World Trade and Employment'1 zur Diskussion, die später in dem von 23 Staaten am 30. Oktober 1947 unterzeichneten „Allgemeinen Zoll-und Handelsabkommen" (GATT) berücksichtigt wurden, nämlich: das Prinzip der Meistbegünstigung, ein Abbau der Zölle und mengenmäßigen Beschränkungen und die Beseitigung aller Diskriminierungen im internationalen Handel. Die in den folgenden Jahren von den USA geführten „Zollrunden" des GATT trugen in erheblichem Maße zur Liberalisierung und Ausdehnung des Welthandels bei. Auch in der am 8. Januar 1965 als ständiges Organ der UNO-Vollversammlung gegründeten „Welthandelskonferenz" (UNCTAD), die im internationalen Handel die besonderen Interessen der Entwickl Januar 1965 als ständiges Organ der UNO-Vollversammlung gegründeten „Welthandelskonferenz" (UNCTAD), die im internationalen Handel die besonderen Interessen der Entwicklungsländer berücksichtigen soll, spielten die USA eine dominierende Rolle. Schließlich haben die USA in der „Währungsund Finanzkonferenz der Vereinten Nationen" im Juli 1944 in Bretton Woods (USA) wesentlich zur Neuordnung des Weltwährungssystems durch Gründung des Internationalen Währungsfonds (IMF) und der Weltbank (IBRD) beigetragen. Die USA fungierten hier als Garant und bedeutendster „Zahlmeister" dieses Weltwährungssystems, das sich des US-Dollars als Weltleitwährung bediente. Innerhalb des Weltwährungssystems kommt das Atlantische Bündnis in den „Allgemeinen Kreditvereinbarungen" (AKV) der Zehner-gruppe (USA, Bundesrepublik Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Niederlande, Belgien, Schweden) mit dem IMF zum Ausdruck. In dessen Rahmen stellen die über relativ hohe Währungsreserven verfügenden Länder der Zehnergruppe anderen in Zahlungsbilanzschwierigkeiten geratenen Ländern über den IMF zusätzliche Währungskredite zur Verfügung.

Das Atlantische Bündnis trägt also verschiedenartige Facetten internationaler Organisationen im politischen, militärischen und ökonomischen Bereich. Innerhalb des Atlantischen Bündnisses spielte von Beginn an die Achse Washington—Bonn eine besondere, bedeutende Rolle. Hierfür gibt es mehrere Gründe:

— Die Bundesrepublik grenzt als „Frontstaat" an den kommunistischen Block des War-schauer Paktes und ist daher in besonderem Maße auf den militärischen Schutz der USA und auf die Einbindung in das Verteidigungssystem der NATO angewiesen. — Seit dem Ausscheiden Frankreichs aus der NATO im Jahre 1966 wurde die Bundesrepublik zum bedeutendsten europäischen NATO-I Partner der USA.

— Die wirtschaftsordnungspolitische Grund-konzeption der USA und der Bundesrepublik ist gleich in bezug auf Privateigentum, einen geringen Staatswirtschaftsanteil, die Förderung eines funktionsfähigen Wettbewerbs, den Freihandel und einen liberalisierten internationalen Geld-und Kapitalverkehr. Beide Länder heben sich dadurch von der ordnungspolitischen Position anderer Länder ab.

— Wie es N. Walter ausdrückt, lag und liegt das Gravitationszentrum für die wirtschaftliche Entwicklung in den Industrieländern in den USA, das bedeutendste Nebenzentrum in wirtschaftlicher und wirtschaftspolitischer Hinsicht in der Bundesrepublik Deutschland, die wirtschaftlich in Europa dominiert, aber gleichzeitig sehr stark von der wirtschaftlichen Entwicklung in den USA beeinflußt wird 7). In umgekehrter Richtung erfolgt i. a. keine direkte Rückwirkung auf die Wirtschaft der USA wohl aber auf die internationalen Währungs-und Finanzmärkte.

— Der Aufstieg der Bundesrepublik Deutschland zur bedeutendsten Wirtschaftsmacht nach den USA hat die wirtschaftliche Interdependenz mit den USA erhöht und den Einfluß der USA auf die Gestaltung der internationalen Handels-und Währungsbeziehungen insbesondere von der Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland abhängig gemacht. Einen Anhaltspunkt über die weltwirtschaftliche Bedeutung der Bundesrepublik geben die Tabellen 1 und 2 8). Besaßen die USA 1948 noch 53, 3% der Währungsreserven aller Länder der Welt, die Bundesrepublik aber nur 0, 6% und Japan 0, 2%, so verringerte sich bei einem um fast das Neunfache gewachsenen Volumen der Währungsreserven aller Länder der Anteil der USA auf nur noch 6, 8% im Jahre 1981. Damit waren die Währungsreserven der USA 1981 nominell nur noch unwesentlich höher als 1948. Dagegen konnten im gleichen Zeitraum die Bundesrepublik ihren Anteil von 0, 6% auf 10, 9% und Japan von 0, 2% auf 6, 7% der Weltwährungsreserven erhöhen. Dadurch war die Bundesrepublik Ende 1981 das Land mit den höchsten Währungsreserven der Welt (46, 1 Milliarden $), während die USA und Japan mit jeweils 28 Milliarden $erst an dritter Stelle nach Saudi-Arabien mit 34, 2 Milliarden $standen.

Ähnlich stieg die Bedeutung der Bundesrepublik Deutschland und Japans bei den Exporten. Von 1948 bis 1981 stiegen die Exporte aller Länder von 52, auf 1 823, 4 Milliarden $an. In diesem Zeitraum fiel der Anteil der USA an den Weltexporten von 24% auf etwa die Hälfte, während die Bundesrepublik ihren Anteil von 1, 1 % auf 9, 7% und Japan von 0, 6% auf 8, 3% ausweiten konnten. Im Vergleich zu 1970 mußte die Bundesrepublik bei den Währungsreserven und Exporten eine leichte relative Verschlechterung ihrer Position bis zum Jahre 1981 als Folge der Ölpreiserhöhungen hinnehmen. Schließlich zeigt ein Vergleich der realen Kaufkraft der Löhne (Einkommensanstieg minus Inflationsrate), daß im Zeitraum 1973 bis 1980 unter den westlichen Industrieländern die Bundesrepublik mit einem Zuwachs von 5, 2% an der Spitze lag, während die USA mit nur 0, 7% den geringsten Zuwachs zu verzeichnen hatten 9).

Dadurch haben sich die Gewichte im Atlantischen Bündnis verschoben. Nach wie vor sind die USA die dominierende politische und wirtschaftliche Macht. Aber an die Stelle der früheren amerikanischen Hegemonie ist eine Kooperation mit den Bündnispartnern getreten, die ein Aushandeln und eine gegenseitige Abstimmung aller wesentlichen politischen und ökonomischen Fragen notwendig macht. Da die USA die Bundesrepublik Deutschland und Japan einen Anteil von 31 % der Weltexporte besitzen, können sie nach gemeinsamen Kompromißlösungen einen entscheidenden Einfluß in allen multilateralen Verhandlungen, die das internationale Handels-und Währungssystem betreffen, ausüben, zumindest aber eine „Sperrminorität" bilden.

In dieser Konstellation treten zwischen den USA und den anderen Ländern dieser Gruppe häufig Interessengegensätze auf, die schwer zu überwinden sind. „Europeans, unconvinced that American hegemony is in their best interest, have been strong enough to frustrate that hegemony, but not to replace it. Hence the present disorder.“ 2. Die Europäische Gemeinschaft und die Weltwirtschaftsordnung Die deutsch-amerikanischen Wirtschaftsbeziehungen wurden entscheidend von der europäischen Integration beeinflußt. Denn diese hat nicht nur die Güterströme im internationalen Handel umgelenkt, sondern auch das Verhandlungsmandat der beteiligten europäischen Länder mit „Drittländern", zu denen auch die USA zählen, einem Gemeinschaftsorgan (EG-Kommission) übertragen. Dies bedeutet, daß die Bundesrepublik eine mit den USA übereinstimmende Auffassung über Probleme des internationalen Handels innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EG) geltend machen und durchsetzen muß.

Das wirtschaftliche Motiv der europäischen Integration war der Wunsch zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Marktes für Güter, Leistungen, Geld und Kapital, um in einem großen, den USA vergleichbaren Binnenmarkt die Vorteile des freien Handels, der Massenproduktion und der Spezialisierung wahrnehmen zu können. Nach Gründung der „Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl" (Montan-Union) im Jahre 1952, die einen gemeinsamen Markt für Kohle-und Stahlprodukte begründete, wurden 1958 gleichzeitig die „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" (EWG) und die „Europäische Atomgemeinschaft" (Euratom) in Kraft gesetzt. Gründungsmitglieder aller drei Gemeinschaften waren Belgien, Luxemburg, die Niederlande, Frankreich, Italien und die Bundesrepublik Deutschland. Im Jahre 1967 wurden die europäischen Exekutivorgane (Kommission, Ministerrat, und Gerichtshof) fusioniert und seit Juli 1968 ein Gemeinsamer Markt ohne Zölle und Handelsbeschränkungen unter den Mitgliedstaaten realisiert. Seit der Fusion der drei europäischen Exekutiven treten der Ministerrat und die Kommission nach innen und außen als „Europäische Gemeinschaft" (EG) auf. Die erste Erweiterung der EG erfolgte 1973 durch den Beitritt von Großbritannien, Irland und Dänemark, die zweite Erweiterung 1981 durch den Beitritt Griechenlands. Diese EG der Zehn umfaßt eine Bevölkerung von 269, 2 Millionen gegenüber den USA mit einer solchen von 218, 1 Millionen. Ein Bruttosozialprodukt (1979) von 2 431, 6 Milliarden $der EG steht einem solchen von 2 353, 2 Milliarden $der USA gegenüber.

Seit Bestehen der EG hat sich das gesamte Handelsvolumen (Exporte plus Importe) der ursprünglichen sechs Mitgliedstaaten von 1958 bis 1979 um das Fünfzehnfache erhöht. Im gleichen Zeitraum stieg der Intra-EG-Handel unter den Mitgliedstaaten um das 27fache, der Außenhandel mit Drittländern um das Zehnfache und unter diesen der Handel mit den USA um das Zwölffache an. Innerhalb dieses Zeitraums sank der Anteil der EG-Importe aus den USA von 57, 6% auf 43, 9%, während der Anteil der EG-Exporte in die USA bei 7, 3% der Gesamtexporte konstant blieb. Die amerikanische Handelsbilanz gegenüber der EG der Sechs konnte in diesem Zeitraum ihren Aktivsaldo von 11, 5 auf 126, 4 Milliarden $ausbauen.

Diese Zahlen lassen erkennen, daß die handelsschaffende Wirkung der europäischen Integration den Binnenhandel der EG beschleunigt wachsen gelassen hat. Es hat sich aber auch gezeigt, daß dadurch der Außenhandel mit Drittländern nicht beeinträchtigt wurde und der Handel mit den USA stärker als der Durchschnitt der Drittländer zugenommen hat. Die europäische Einigungsbewegung wurde von den USA schon in der OEEC und späteren OECD stets unterstützt. Diese Unterstützung kam z. B. zum Ausdruck in einem 100-Millionen-$-Kredit der Amerikanischen Export-Import-Bank an die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl im Jahre 1953 zur Modernisierung der Kohle-und Stahlindustrie. Mit der Euratom schlossen die USA 1959 einen Vertrag über die Belieferung mit natürlichem und angereichertem Uran.

Es ist zu fragen, welche Gründe die USA zu dieser wohlwollenden Haltung gegenüber der europäischen Integration bewogen haben, obwohl dadurch eine Wirtschaftsmacht auf den Plan gerufen wurde, die die heimische Industrie und Landwirtschaft der USA unter einen erheblichen Wettbewerbsdruck setzen würde. Der Grund war sicherlich die Erkenntnis der amerikanischen Regierungen, daß ein politisches Atlantisches Bündnis langfristig nur mit einem wirtschaftlich starken Partner aufrechtzuerhalten sei und die Vorteile eines freien Güteraustausches und Wettbewerbs mit einer europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in Gestalt des großen Absatzmarktes, des Zwanges zur Innovation und Kostensenkung und der Entwicklung neuer Marktnischen größer seien als die Nachteile eines erhöhten Wettbewerbsdruckes auf die heimische Wirtschaft und ggf. eines Anpassungszwanges. „Die Vereinigten Staaten bauten darauf, daß erstens die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft eine liberale Handelspo-litik verfolgen würde — was sich teilweise für den Industriesektor, aber keineswegs für den Agrarsektor als richtig erwies, der für die Vereinigten Staaten besonders wichtig war — und zweitens, daß die Steigerung der europäischen Kaufkraft den europäischen Markt weit aufnahmefähiger machen werde, so daß der Nachteil, der für die amerikanische Ausfuhr aus der gegenseitigen Präferenz der europäischen Länder entstand, mehr als ausgeglichen würde; dies trat im großen und ganzen auch ein."

Mit fortschreitender Konsolidierung und erreichten Integrationserfolgen der Europäischen Gemeinschaft trat diese gegenüber Drittländern bald als geschlossener Block auf. Erstmalig in der als Kennedy-Runde bezeichneten multilateralen Verhandlung des GATT über einen Zoll-Abbau im Jahre 1967 „sprach die EG mit einer Stimme". Der Anstoß zu dieser Zollsenkungsrunde war von den USA ausgegangen, um vor allem einen freieren Handel zwischen den europäischen Staaten und den USA, aber auch zwischen Industrie-und Entwicklungsländern zu ermöglichen. Eine Konfrontation zwischen EG und USA ergab sich hierbei wegen der EG-Agrarpolitik, die sich variabler Zollsätze (Abschöpfungen) bedient, um die unerwünschte Einfuhr wichtiger Agrarprodukte aus den USA zu verhindern. Das gleiche Problem stand in der 1973— 1979 verhandelten Tokio-Runde des GATT über weitere Zollsenkungen und die Beseitigung nicht-tarifärer Handelshemmnisse an, ohne zu einer für die amerikanischen Agrarexporte befriedigenden Lösung zu gelangen.

EG und USA haben an einer größeren Zahl internationaler Konferenzen teilgenommen und Abkommen geschlossen, die auf eine Neuordnung der Weltwirtschaft gerichtet sind. Eine besondere Bedeutung hat das seit 1974 in mehreren Konferenzen der UNCTAD behandelte „integrierte Rohstoffprogramm" und das am 30. April 1982 beschlossene UNO„Seerechtsabkommen" gewonnen. Obwohl die einseitigen und dirigistischen Vorschläge der Entwicklungsländer von den meisten Industrieländern abgelehnt werden, zeigt sich, daß auch die Meinung in der EG zu dieser Frage nicht einheitlich ist, die Bundesrepublik Deutschland und die USA aber ordnungspolitisch eine gleiche, marktwirtschaftliche Auffassung vertreten. 3. Der US-Dollar als Weltleitwährung Kurz vor Beendigung des zweiten Weltkriegs fand in der amerikanischen Stadt Bretton Woods (New Hampshire) eine Weltwährungskonferenz statt, um die Spielregeln einer neuen Weltwährungsordnung auszuarbeiten.

Entsprechend dem „Abkommen über den Internationalen Währungsfonds" (International Monetary Fund) sollte eine internationale währungspolitische Zusammenarbeit, ein ausgeglichenes Wachstum des Welthandels, eine Förderung der zwischenstaatlichen Währungsstabilität unter Vermeidung von Abwertungen, die Errichtung eines multilateralen Zahlungssystems unter Beseitigung von Devisenverkehrskontrollen und die Bereitstellung von Währungskrediten zur kurzfristigen Finanzierung von Zahlungsbilanzungleichgewichten vereinbart werden. Der Weltwährungsfonds war die neu geschaffene Institution, die zur Erreichung dieser Ziele die vereinbarte Wechselkursregelung, Reserveregelung und Anpassungsregelung durchführen sollte Gleichzeitig wurde die „International Bank for Reconstruction and Development" (Weltbank) gegründet, um aus eingezahlten Mitteln der Mitgliedsländer und aufgenommenen Anleihen Kredite an die vom Krieg zerstörten Länder zum Wiederaufbau ihrer Industrie und an Entwicklungsländer zur Industrialisierung zu geben.

Diese als Bretton Woods System bezeichnete Weltwährungsordnung basierte auf der Gold-Parität des US-Dollars von 0, 8886708 g Feingold (oder 35, 00 $je Troy-Unze Feingold) und auf dem Versprechen der USA, Dollarforderungen ausländischer Zentralbanken jederzeit auf Verlangen in Gold auszuzahlen. Damit verpflichteten sich die Vereinigten Staaten zur unbedingten Goldkonvertibilität des US-Dollars.

Die USA waren in der Lage, ein solches Versprechen gegenüber allen anderen Mitglieds-ländern des IMF abzugeben, weil sie etwa drei Viertel aller Goldreserven (Tabelle 3), mehr als die Hälfte aller Währungsreserven (Tabelle 1) besaßen und etwa ein Viertel aller Weltexporte (Tabelle 2) im Jahre 1948 bestritten. Dadurch waren die USA die dominierende Wirtschaftsmacht der westlichen Welt mit der stärksten, im internationalen Rahmen ausschließlich verwendeten Währung: Der US-Dollar wurde verwendet als Bezugsgröße der Wechselkurse aller Währungen und de-ren Veränderungen durch Auf-oder Abwertung, als Medium zur Haltung von Währungsreserven durch die Zentralbanken, zum Ausgleich von Zahlungsbilanzsalden durch die Zentralbanken und als Vertragswährung für internationale Handelsgeschäfte und Anleihen. Mit der rückläufigen Bedeutung der USA im Welthandel, bedingt durch das wirtschaftliche Erstarken der anderen westlichen Industrieländer, insbesondere der Bundesrepublik Deutschland und Japans, und dem Entstehen von Defiziten der amerikanischen Handelsbilanz verringerten sich auch Bedeutung und Wert des US-Dollars als Weltleitwährung. Diesem lagen mehrere Ursachen zugrunde Schon der Korea-Krieg 1950— 1953, insbesondere aber der Vietnam-Krieg von Mitte der sechziger Jahre bis 1975, wurden von den USA durch Geldschöpfung und nicht durch ein Zwangssparen über die Erhebung zusätzlicher Steuern im eigenen Lande finanziert. Die kriegsbedingten, durch Deficit Spending finanzierten Militärausgaben der USA im Ausland stiegen im Jahre 1972 auf einen Höchstwert von 3, 4 Milliarden $. Bedingt durch die zusätzliche Produktion von Rüstungsgütern stieg aber auch in den USA die Nachfrage stärker als das Angebotspotential mit der Folge steigender Inflationsraten und der Entstehung eines Handelsbilanzdefizits von 2, 26 Milliarden $im Jahre 1971 erstmalig seit 1946. Eine genaue, quantitative Analyse der Ursachen der Verringerung des Außen-wertes des Dollars ist nicht möglich. „Mit Sicherheit kann man nur sagen, daß der Vietnam-Krieg in einem nicht bestimmbaren Umfang zur Anhäufung von Dollars im Ausland beigetragen hat, die später den Kurs des Dol-lars auf weniger als die Hälfte seines ursprünglichen Wertes herabdrückte.'’ Wegen bestehender Höchstzinsen der „Regulation Q“ in den USA wurden die im Ausland befindlichen Dollars nicht in ihr Heimatland repatriiert, sondern auf dem sich rasch entwickelnden Euro-Dollar-Markt zu wesentlich höheren Zinsen angelegt.

Der Wertverfall und die rückläufige Bedeutung des US-Dollars in der Welt in Verbindung mit den deutlich werdenden Konstruktionsmängeln des Bretton Woods Systems führten zum Zusammenbruch dieses Welt-währungssystems durch die von Präsident Nixon am 15. August 1971 erklärte Aufhebung der Goldkonvertibilität des Dollars. Ein im „Smithsonian Agreement" vom 18. Dezember 1971 unternommener Versuch, wieder feste Wechselkurse auf der Grundlage neuer Dollar-Paritäten aller Währungen festzulegen, scheiterte. Ab 19. März 1973 wurden in der Welt flexible Wechselkurse (Floating) gegenüber dem US-Dollar eingeführt und dadurch die übrigen Währungen der Welt von seiner Leitfunktion abgekoppelt. Eine Konsequenz dieser Entwicklung war die Loslösung der Dollar-Parität des Sonderziehungsrechtes (SZR) und die seit 1. Juli 1974 benutzte „Standardkorbmethode" zur Berechnung des Wertes des SZR aus sechzehn, seit 1. Januar 1981 aus den fünf bedeutendsten Währungen der Welt. Unter diesen hat der US-Dollar nur noch ein Gewicht von 42%. An die zweite Stelle ist die D-Mark mit einem Gewicht von 19% gerückt, gefolgt von Yen, französischem Franc und Pfund Sterling mit jeweils 13%.

Bestanden 1948 noch die Devisenreserven aller Länder praktisch nur aus US-Dollar, so war gern. Tabelle 4 der Anteil in Dollar gehaltener Devisenreserven bis zum IV. Quartal 1980 auf 59% gesunken, während 12, 1% aller Devisenreserven in D-Mark gehalten wurden. Infolge des im März 1979 in Kraft getretenen Europäischen Währungssystems (EWS) hielten die europäischen Länder 17, 8% der Welt-Devisenreserven in ECU (European Currency Unit), von denen jedoch 13, 2% auf Forderungen in D-Mark lauten. Addiert man diesen in den ECU-Reserven enthaltenen DM-Anteil zu den in D-Mark gehaltenen Währungsreserven der Welt, so ergibt sich insgesamt ein DM-Anteil der Weltwährungsreserven von 25, 3% (1980). Damit ist die D-Mark nach dem US-Dollar zur bedeutendsten Reservewährung geworden.

II. Die Entwicklung der deutsch-amerikanischen Wirtschaftsbeziehungen seit Ende des zweiten Weltkriegs

alle Länder darunter:

USA B. R Deutschland Japan 52, 9 12, 7 0, 6 0, 3 % 100 24, 0 1, 1 0, 6 280, 3 43, 2 34, 2 19, 3 % 100 15, 4 12, 2 6, 9 1 823, 4 233, 7 176, 1 151, 5 % 100 12, 8 9, 7 8, 3 Tabelle 2: Weltexporte Quelle: Exporte Mrd. $1948 Mrd. $1970 Mrd. $1981 International Monetary Fund, International Monetary Statistics, 1972 Supplement und April 1982, S. 41 u. 50

1. Monetäre Beziehungen a) Devisen-, Geld-und Kapitalmärkte Nachdem in der Bundesrepublik Deutschland am 29. Dezember 1958 alle Devisenverkehrsbeschränkungen und am 31. Januar 1959 alle Beschränkungen des Außenhandels mit Gold und Wertpapieren aufgehoben worden waren, besteht eine volle Konvertibilität der D-Mark und ein für deutsche Banken und Nicht-Banken liberalisierter internationaler Devisen-, Geld-und Kapitalmarkt. Deutschen Staatsangehörigen ist es demzufolge gestattet, DM-Beträge am Devisenmarkt in jede beliebige Währung einzutauschen und die erworbenen Fremdwährungsbeträge beliebig im Ausland anzulegen, Fremdwährungsbeträge im Ausland als Kredite aufzunehmen oder deutsche Wertpapiere im Ausland zu verkaufen.

In den Jahren des Wiederaufbaus nach dem Kriege war die Bundesrepublik neben den von den USA zur Verfügung gestellten ERP-Mitteln auf private Kapitalimporte zur Finanzierung ihrer Investitionen und Exporte angewiesen. Liberalisierte internationale Finanzmärkte waren dafür die Voraussetzung. Die Exportquote (Exporte in % des Bruttosozialprodukts) der Bundesrepublik wuchs von 11 % im Jahre 1950 auf 20% im Jahre 1960 und weiter auf 29% im Jahre 1981 an.

Demgegenüber stellen die USA einen weitgehend autarken Güter-und Finanzmarkt dar. Der Export spielte bis in die siebziger Jahre nur eine untergeordnete Rolle. Die Export-quoteder USA betrug 1950 5%, 1960 5, 7% und stieg dann seit Mitte der siebziger Jahre kontinuierlich auf 12, 6% im Jahre 1981 an Da auch die amerikanischen Devisen-und Finanzmärkte liberalisiert sind, die Bundesrepublik Deutschland nach den USA die zweitgrößte Welthandelsmacht ist und die D-Mark als zweitwichtigste Währung nach dem US-Dollar fungiert, haben sich zwischen beiden Ländern besonders enge Wirtschaftsbeziehungen entwickelt, die jedoch von der Veränderung wirtschaftlicher Daten in den USA dominiert werden. Diese asymmetrische Reaktionsverbundenheit der beiden Volkswirtschaften wird deutlich, wenn man sich vor Augen hält, daß (im Jahre 1981) die gesamten Importe der USA genau der Hälfte des deutschen Bruttosozialproduktes entsprechen, das deutsche Bruttosozialprodukt nur 23, 5% des amerikanischen ausmacht und die in der Bundesrepublik umlaufende Geldmenge M, nur 25, 6% der amerikanischen entspricht.

Die seit Freigabe der Wechselkurse (Floating) im März 1973 verfolgte Politik der amerikanischen Währungsbehörden des „benign neglect" wurde im April 1978 von den USA gegenüber dem Weltwährungsfonds (IMF) dahin gehend eingeschränkt, daß der Wechsel-kurs aller Währungen gegenüber dem US-Dollar an den Devisenbörsen durch ein freies Spiel von Devisenangebot und Devisennachfrage zustande kommen sollte, aber „the U. S. authorities will intervene when necessary to counter disorderly conditions in the exchange markets" Diese Politik, Interventionen an den Devisenmärkten zugunsten des Dollars nur dann durchzuführen, wenn „erratische Schwankungen" des Wechselkurses verhindert werden sollen, wurde seit 1. November 1978 von der Carter-Administration unterbrochen, die massive Interventionen an den Devisenmärkten vornahm, um einem Abwertungsdruck auf den Dollar entgegenzuwirken. Um eine ausreichende „Manövriermasse" an ausländischen Devisen, insbesondere von D-Mark, für Interventionszwecke zu erhalten, hatte die U. S. -Regierung in mehreren europäischen Ländern Anleihen als „Carter Bonds“ und „Carter Notes" emittiert, darunter den größten Betrag in Höhe von 9, 5 Milliarden DM in der Bundesrepublik. Bis März 1981 hatte die amerikanische Regierung ausländische Devisen im Gegenwert von 11, 9 Milliarden $angesammelt Das Konzept der Reagan-Administration ist darauf gerichtet, den Marktkräften an den Devisenbörsen freien Raum zu geben und nur in Ausnahmefällen Interventionen durchzuführen. rungen lautenden internationalen Anleihen waren 60, 7% auf US-Dollars und 18, 9% auf D-Mark ausgestellt. Auf dem Eurogeldmarkt mit einem gesamten Volumen von 575 Milliarden $fiel der Anteil der auf D-Mark lautenden Ausleihungen Ende 1980 auf 16, 4% nach 5% im Vorjahr zurück 19). Die D-Mark behauptete sich dennoch als zweitwichtigste Währung nach dem Dollar auch auf dem Eurogeldmarkt. b) Direktinvestitionen Nach einer Umfrage in der deutschen Industrie werden Direktinvestitionen in erster Linie zur Sicherung der Absatzmärkte im Ausland durchgeführt. Andere Motive für Direktinvestitionen im Ausland sind Einfuhrbeschränkungen, Lohnkostenvorteile und die Einflüsse von Wechselkursänderungen. Wechselkurseinflüsse haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Dies trifft in besonderem Maße für deutsche Direktinvestitionen in den USA zu, die 1981 als Folge des stark überbewerteten Dollars erheblich zurückgegangen sind

Wie Tabelle 5 erkennen läßt, haben sich die Direktinvestitionen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland und umgekehrt sehr unterschiedlich entwickelt. Im Jahre 1965

Die internationale Bedeutung der D-Mark hat nicht nur dazu beigetragen, sie zur zweitwichtigsten Reservewährung, sondern auch zur zweitwichtigsten internationalen Transaktionswährung zur Abwicklung von Exportgeschäften und internationalen Finanzgeschäften zu machen. Von dem 1980 abgesetzten Volumen von 22, 51 Milliarden $auf Eurowäh-wurden vom Ausland 4, 13 Milliarden DM direkt in der Bundesrepublik investiert, davon etwa die Hälfte von amerikanischen Unternehmen. Dagegen hatten Unternehmen der Bundesrepublik nur 1, 24 Milliarden DM oder ein Drittel der ausländischen Investitionen in Deutschland im Ausland investiert, darunter nur 70 Millionen DM in den USA. Im Jahre 1972 waren die ausländischen Direktinvestitionen in der Bundesrepublik auf etwa das Doppelte angestiegen, während sich die amerikanischen Direktinvestitionen nur geringfügig auf 2, 31 Milliarden DM erhöht hatten. Sie lagen damit erheblich unter den Direktinvestitionen anderer EG-Länder in der Bundesrepublik mit 3, 12 Milliarden DM. Die deutschen Direktinvestitionen im Ausland hatten sich zwischen 1965 und 1972 verfünffacht, in den USA aber nur unwesentlich auf 410 Millionen DM erhöht. Die deutschen Direktinvestitionen in anderen EG-Ländern waren auf 2, 2 Milliarden DM gestiegen. Im Jahre 1981 haben sich die ausländischen Direktinvestitionen in der Bundesrepublik auf acht Milliarden DM stabilisiert. Dagegen haben sich die deutschen Direktinvestitionen im Ausland von 1972 bis zum Jahre 1981 mehr als verdoppelt (auf 14, 04 Milliarden DM) und in den USA verzehnfacht (auf 4, 5 Milliarden DM). Dadurch sind nun die USA das bedeutendste Land für deutsche Direktinvestitionen geworden, auf das 1980 38, 6% aller deutschen Direktinvestitionen im Ausland entfielen -Obwohl sich in den siebziger Jahren die Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in den USA entgegengesetzt zu denen amerikanischer Unternehmen in der Bundesrepublik entwickelt haben, ist insgesamt immer noch der Bestand amerikanischer Direktinvestitionen in der Bundesrepublik (Stand Mitte 1981) mit 20, 6 Milliarden DM höher als der Bestand deutscher Direktinvestitionen in den USA mit 16, 8 Milliarden DM Es ist allerdings zu beachten, daß die deutschen langfristigen Kapitalanlagen in den USA die außer den Direktinvestitionen in erster Linie aus Portfolioinvestitionen (Wertpapieranlagen) bestehen, im Jahre 1980 insgesamt 13, 88 Milliarden DM betrugen, während umgekehrt die gesamten amerikanischen langfristigen Kapitalanlagen in der Bundesrepublik im selben Jahr 7, 71 Milliarden DM betragen haben

Der Umschwung zu stärkeren deutschen Direktinvestitionen in den USA hat sich in den siebziger Jahren vollzogen, weil sich bis dahin die meist multinationalen amerikanischen Unternehmen in der Bundesrepublik eine Produktionsbasis geschaffen und sich die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit deutscher Unternehmen in den USA relativ verbessert hatten. Als wesentliche Gründe für die verstärkten Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in den USA werden genannt: die Größe des amerikanischen Binnenmarktes und Umgehung bestehender oder drohender Handelsbarrieren, das Bevölkerungswachstum, der langfristig zu beobachtende Rückgang des Dollar-Wechselkurses und die damit verbundenen schwierigeren Exporte in die USA, die relativ stabileren politischen und rechtlichen Verhältnisse in den USA die durch eine amerikanische Tochtergesellschaft verbesserten Exportchancen des deutschen Mutterunternehmens, die engere Verbindung mit neuen technologischen Entwicklungen und der Lohnkostenvorteil Der letztgenannte Gesichtspunkt wird in einem Lohnkostenvergleich des Instituts der deutschen Wirtschaft hervorgehoben. Wegen der sehr stark steigenden deutschen Lohnnebenkosten haben die deutschen Stundenlöhne und Personalzusatzkosten seit 1977 die amerikanischen Arbeitskosten übertroffen. Im Jahre 1980 betrugen in der Bundesrepublik die gesamten Arbeitskosten einschließlich Personalzusatzkosten 23, 40 DM, in den USA 18, 23 DM. Im Jahre 1981 haben sich die Lohnkosten in den USA denen der Bundesrepublik wieder angenähert und betrugen 24, 97 DM gegenüber 03 DM in der Bundesrepublik 25).

Innerhalb der USA ist in den letzten Jahren ein Trend zu verstärkten Investitionen in den Südstaaten (Sun Belt) zu beobachten, die in zunehmendem Maße auch für deutsche Unternehmen attraktiv geworden sind. Gründe für die stärker steigende Investitionstätigkeit amerikanischer und deutscher Unternehmen in den Südstaaten sind deren geringere Lohn-kosten und Lohnnebenkosten, geringere Lebenshaltungskosten, die Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte, ausgezeichnete Schiffs-, Eisenbahn-und Luftverkehrsverbindungen, eine Anhäufung verwandter Indu-strien (z. B. Textil-und Textilmaschinenindustrie, Elektronikindustrie) und ein günstiges Geschäftsklima, das durch die Arbeitsgesetzgebung, durch die Höhe der Steuern und durch die politische Haltung zur Industrieförderung begründet worden ist Hinzu kommt ein sehr geringer Organisationsgrad der Arbeitnehmer, der unternehmerische Entscheidungen nicht durch Einreden einer Gewerkschaft behindert. So weist z. B. die „Tuscaloosa County Industrial Development Authority" der Universitätsstadt Tuscaloosa (Ala.) darauf hin, daß von den 139 im Landkreis Tuscaloosa angesiedelten Industriebetrieben 82% ohne Beteiligung von Gewerkschaften die Löhne und Gehälter mit ihren Mitarbeitern vereinbaren

Alle diese Gründe haben zu dem steilen Anstieg und der Konzentration der Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in den USA beigetragen. Vergleicht man die Sektoren der Investitionen in beiden Richtungen, so läßt sich feststellen, daß diese Investitionen in den USA und der Bundesrepublik Deutschland in gleichen oder ähnlichen Bereichen durchgeführt wurden. Im Jahre 1979 entfielen die Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in den USA von 14, 5 Milliarden DM auf folgende Sektoren:

36% auf die chemische Industrie, 13, 6% auf den Handel, 6, 9% auf den Straßenfahrzeugbau 5, 4% auf die elektrotechnische Industrie, 5, 3% auf den Maschinenbau als die wichtigsten Bereiche. Umgekehrt entfielen 1979 Direktinvestitionen amerikanischer Unternehmen in der Bundesrepublik von 7 Milliarden DM zu:

17, 3% auf die Mineralölverarbeitung, 16, 8% auf die elektrotechnische Industrie, 13, 2% auf den Straßenfahrzeugbau, 9, 9% auf die chemische Industrie, 8, 0% auf Unternehmen des Verkehrs und der Nachrichtenübermittlung 28).

Die Struktur der Direktinvestitionen in beiden Richtungen deutet darauf hin, daß in beiden Ländern keine Produktionsanlagen in kompensatorischen Sektoren geschaffen wurden, sondern in gleichen oder verwandten, in beiden Ländern existierenden Sektoren hoher Technologie, Innovation und Wettbewerbsintensität, die zu einer Intensivierung des innovatorischen Wettbewerbs in beiden Ländern beigetragen haben.

Mit dieser Feststellung ist auch teilweise schon die Frage beantwortet, ob die Direktinvestitionen in beiden Richtungen Exporte substituiert haben. Um eine vollständige Antwort auf diese Frage zu geben, untersuchte das Ifo-Institut das Verhältnis der Direktinvestitionen (DI) zum Außenhandel (AH) und stellte fest, daß das Verhältnis DI : AH in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten 10 Jahren von 1, 34 auf 1, 15 gesunken ist und die USA einen fünfmal höheren Wert aufweisen. Gegenüber den USA hat die Bundesrepublik allerdings dieses Verhältnis DI : AH im vergangenen Jahrzehnt von 1, 20 auf 5, 58 erhöhen können. Obwohl die deutschen Exporte in die USA im letzten Jahrzehnt weiterhin gestiegen sind, läßt sich aus dem höheren Koeffizienten DI : AH der Bundesrepublik gegenüber den USA ableiten, daß zumindest ein Teil der sonst möglichen Erhöhung des Exportvolumens durch Direktinvestitionen und Produktion in den USA substituiert worden ist. „Die große und ständig wachsende Bedeutung der USA als Gastland für bundesrepublikanische Auslandsinvestitionen spricht dafür, daß die entscheidenden Motive in der Markt-erhaltung und Marktsicherung liegen, wobei dies eher auf Kosten des Handelsvolumens als zu dessen langfristiger Absicherung zu erfolgen scheint."

Diese Feststellung gilt jedoch nicht allgemein. Im Zeitraum 1968— 1977 entfielen drei Viertel der deutschen Exporte in die USA auf die Sektoren Straßenfahrzeugbau (39, 1 %), Maschinenbau (14, 9%), Chemie (8, 4%), Eisen und Stahl(7, 0%) und Elektrotechnik (5, 1 %). Im gleichen Zeitraum verteilten sich die deutschen Direktinvestitionen in den USA zu 34, 7% auf die Chemie, zu 19, 1% auf die Elektrotechnik, zu 4% auf den Straßenfahrzeugbau und zu 6, 3% auf Eisen und Stahl. Im Straßenfahrzeugbau war ein Anteilsverlust an den deutschen Ausfuhren in die USA im Zeitraum 1968— 1972 bis 1973— 1977 von 40, 7% oder 4, 9 Milliarden DM auf 37, 6% oder 5, 9 Milliarden DM mit einer Erhöhung des Anteils an den deut-sehen Direktinvestitionen in den USA von 0 auf 8% oder 71 Millionen DM verbunden. In Chemie, Maschinenbau und Elektrotechnik verringerten sich die Anteile an den deutschen Direktinvestitionen, während sich die Anteile an den deutschen Exporten in die USA geringfügig erhöhten, absolut aber kräftig wuchsen. Zugleich haben sich 1973— 1977 die gegenseitigen Kapitalverflechtungen mehr genähert. Die chemische Industrie hat in diesem Zeitraum mit 33, 9% mehr als ein Drittel ihrer Auslandsinvestitionen in den USA angelegt. Fast der gleiche Anteil von 4% der in der Chemie der Bundesrepublik getätigten Auslandsinvestitionen kamen aus den USA Dagegen ist die Beteiligung amerikanischer Unternehmen an der deutschen elektrotechnischen Industrie mit 66, 5% aller amerikanischen Direktinvestitionen dreimal so hoch wie der Anteil der deutschen Direktinvestitionen in der amerikanischen elektrotechnischen Industrie von 21, 6% von der Gesamtheit der deutschen Direktinvestitionen in den USA 31).

Während die Direktinvestitionen der Bundesrepublik in den USA in den letzten Jahren in zunehmendem Maße von mittelständischen Unternehmen getätigt wurden, dominierten in den fünfziger und sechziger Jahren die Direktinvestitionen amerikanischer multinationaler Unternehmen in der Bundesrepublik. Diese haben nicht nur zu einer Erhöhung der Kapitalausstattung der deutschen Wirtschaft, zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und durch Importsubstitution zu einer tendenziellen Verbesserung der deutschen Leistungsbilanz beigetragen, sondern auch durch Einführung neuer Technologien in ihre deutschen Produktionsstätten einen erheblichen, wenn auch nicht zahlenmäßig erfaßbaren Technologietransfer durchgeführt. Nur ein geringer Teil dieses Netto-Technologieimports der Bundesrepublik aus den USA spiegelt sich in der Bilanz der Lizenzen und Patente (innerhalb der Leistungsbilanz) wider. Im Jahre 1980 mußte die Bundesrepublik an die USA für importierte Lizenzen und Patente 1 184 Millionen DM zahlen und erzielte nur Einnahmen in Höhe von 264 Millionen DM für an die USA vergebene Lizenzen und Patente, so daß für die Bundesrepublik ein Passivsaldo von 920 Millionen DM entstand Die Größen-

Ordnung dieser Zahlen hielt sich in den letzten vier Jahren konstant. 2. Handelsbeziehungen Der Warenaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA war niemals problemfrei, hat sich aber kontinuierlich entwickelt. Wettbewerbsvorteile der einen oder der anderen Seite, die sich aus währungspolitischen, technologischen oder kostenbedingten Gründen ergaben, führten auf beiden Seiten in den betroffenen Sektoren und Interessengruppen zum Ruf nach Protektionismus und auf der anderen Seite zur Forderung nach handelspolitischen Vergeltungsmaßnahmen. Die von den USA aus politischen Gründen geförderte europäische Einigung und Gründung der EG löste später Befürchtungen der amerikanischen Industrie und Landwirtschaft aus, daß der europäische Gemeinsame Markt amerikanische Exporte behindern oder fernhalten würde.

Die Entwicklung des deutschen Außenhandels zeigt Tabelle 6. Kurz nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland wies diese im Jahre 1950 einen Passivsaldo der Handelsbilanz von 3 Milliarden DM auf. In diesem Jahr wurden 36% der Importe aus den fünf später der EG angehörenden Nachbarländern und 15, 8% aus den USA getätigt. Für die Exporte der Bundesrepublik hatten in diesem Jahre die später der EG angehörenden Länder mit 47, 6% den größten Anteil. In die USA wurden nur 4, 8% der Gesamtexporte geliefert. Somit bestand ein Passivsaldo im Warenhandel mit den USA von 1, 4 Milliarden DM.

In den folgenden Jahrzehnten schlug der zunächst bestehende Importsaldo der Bundesrepublik in einen strukturellen Exportsaldo (Aktivsaldo) der deutschen Handelsbilanz um. Nachdem im Januar 1958 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft in Kraft getreten und der Integrationsprozeß zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Marktes im Juli 1968 abgeschlossen war, hatte sich der Außenhandel der Bundesrepublik mit den EG-Ländern erwartungsgemäß intensiviert. Der Importanteil aus den EG-Ländern hatte sich über 37, 7% (1960) auf 50, 2% (1970) erhöht, während sich der Exportanteil in die EG-Länder nach einer Verringerung auf 38, 6% (1960) wieder auf dem Niveau von 1950 von 47, 3% (1970) stabilisiert hatte. Obschon sich der Anteil der Importe aus den USA von 15, 8% (1950) auf 7, 5% (1980) ständig verringert hat, konnte der Exportanteil der Bundesrepublik in die USA von 4, 8% (1950) auf 9, 1% (1970) ständig ausgebaut werden.

Im folgenden Jahrzehnt bis 1980 gingen sowohl die Importanteile der EG auf 46, 9% als auch die der USA auf 7, 5% zurück. Desgleichen verringerte sich der Exportanteil in die USA um ein Drittel auf 6, 1%, während der Exportanteil in die EG-Länder im gleichen Zeitraum geringfügig auf 49, 1% erhöht werden konnte. Ursache dieser Entwicklung im letzten Jahrzehnt war die Erhöhung der ölpreise in zwei Schüben durch die OPEC 1973 und 1979 und die wertmäßig erhöhten Importe aus den OPEC-Ländern zu Lasten der EG und USA. Festzustellen bleibt aber, daß die Bundesrepublik im Warenhandel mit den USA ein strukturelles Handelsbilanzdefizit aufweist, das allerdings von 1950 bis 1980 von einem Gewicht von 77, 8% auf 16, 3% der Importe abgebaut werden konnte.

Die in den letzten 5 Jahren beobachtete aggressive Exportpolitik Japans, begünstigt durch niedrigere Löhne als in Europa und in den USA in Verbindung mit der staatlichen Förderung der Exporte und nicht-tarifären Behinderung der Importe sowie die verstärkt auf den Weltmärkten mit Industrieprodukten als Konkurrenten auftretenden Schwellenländern, hat die Struktur des deutschen Außenhandels allgemein, darunter auch mit den USA verändert und zugleich intensiviert. Denn zwischen 1960 und 1981 ist die deutsche Exportquote von 13, 8% auf 25, 7%, die Import-quote von 9, 1% auf 24, 0% gestiegen.

In einer empirischen Untersuchung über den Strukturwandel des deutschen Außenhandels kommt das Ifo-Institut zu dem Ergebnis, daß sich die deutschen Exporte in zunehmendem Maße auf Industrieländer, insbesondere die EG-Länder, Japan, USA und die Comecon-Länder konzentriert haben. Auf der Import-seite ist eine zunehmende Konzentration auf die Länder der EG und Rest-EFTA, die USA und Japan festzustellen, auf die mehr als 80% der deutschen Importe entfallen. Zunehmende Importe aus Japan und den Schwellen-ländern haben den Importanteil der USA, Lateinamerikas und der EFTA zurückgedrängt. Zusammen mit den USA und Japan zählt die Bundesrepublik zu den Ländern mit der stärksten Spezialisierung auf anspruchsvolle Produktion im Hochtechnologiebereich. Im Außenhandel der Bundesrepublik mit den USA machten sich in zunehmendem Maße Wettbewerbsnachteile deutscher Hersteller in bezug auf die Technologie bei Büromaschinen und Datenverarbeitungsanlagen bemerkbar. Ansonsten hat sich die Exportstruktur der Bundesrepublik derjenigen der USA weitgehend angeglichen mit einem hohen Anteil hochqualifizierter Produkte. Dadurch hat sich der gegenseitige Wettbewerbsdruck und ein Zwang zur Produktinnovation verstärkt. Gleichzeitig stellt das Ifo-Institut fest, daß seit Anfang der siebziger Jahre in der Bundesrepublik nur geringe Aufwendungen für Prozeßinnovationen zugunsten von Produktinnovationen durchgeführt worden waren, um der amerikanischen Konkurrenz zu begegnen

Innerhalb der deutschen Leistungsbilanz mit den USA hat sich — entgegengesetzt zum passiven Handelsbilanzsaldo — strukturell ein aktiver Saldo der Dienstleistungsbilanz gebildet, der im Jahre 1980 7, 1 Milliarden DM betrug und durch einen hohen Aktivsaldo der Kapitalertragsbilanz von 3, 4 Milliarden DM und Einnahmen aus Leistungen an amerikanische militärische Dienststellen von 6, 6 Milliarden DM bestimmt war

III. Problembereiche der deutsch-amerikanischen Wirtschaftsbeziehungen

US-$DM ECU (davon in DM SFr Yen Pfund Sterling FF hfl. Quelle: International Monetary Fund, Annual Report 1981, S. 69 59, 0% 12, 1 % 17, 8% 13, 2 %)

3, 5 % 3, 2 % 2, 6 % 1, 1 % 0, 8 % 100, 0 % Tabelle 4: Anteile nationaler Währungen an den Weltdevisenreserven (IV 1980)

1. Grundkonsens in der internationalen Wirtschaftsordnungspolitik Die deutsch-amerikanischen Wirtschaftsbeziehungen haben sich im letzten Jahrzehnt im Rahmen des Atlantischen Bündnisses gewandelt Die USA sind immer noch eine dominierende Wirtschaftsmacht im Welthandel, der US-Dollar ist immer noch die bedeutendste Währung der Welt und die USA sind immer noch der bedeutendste Financier internationaler Institutionen. Die wachsende Bedeutung einzelner Staaten — insbesondere der Bundesrepublik Deutschland und Japans —, der Integrationserfolg bestimmter Länder-gruppen wie die Europäische Gemeinschaft, der Zentralamerikanische Gemeinsame Markt, der Andenpakt, der ASEAN-Pakt und die Arabische Liga sowie die stärkere Mitsprache der Entwicklungsländer in Fragen der internationalen Handels-und Entwicklungspolitik haben bewirkt, daß die USA nicht mehr alleine bestimmen können, sondern auf die Kooperation und Kompromißbereitschaft ihrer Atlantischen Verbündeten angewiesen sind.

Die Grundlage des Atlantischen Bündnisses ist nach wie vor die gemeinsame Sorge um die militärische Sicherheit und die Erhaltung der demokratischen Ordnung und politischen Freiheit gegenüber der kommunistischen Herausforderung. Eine besonders ähnliche wirtschaftsordnungspolitische Grundauffassung ist in der Bundesrepublik und in den USA gegeben. Die von Präsident Reagan im Oktober 1981 beim Weltwirtschaftsgipfel in Cancun (Mexiko) verkündeten fünf Prinzipien der internationalen Handels-und Entwicklungspolitik gelten in gleicher Weise auch für die Bundesrepublik, wenn auch unterschiedliche Auffassungen über die Art und Weise ihrer praktischen Umsetzung bestehen. Die Prinzipien lauten: — Förderung des internationalen Handels durch Öffnung der Märkte, — Entwicklung besonderer Entwicklungsstrategien entsprechend den besonderen Bedürfnissen der einzelnen Regionen, — Hilfeleistung zur Entwicklung sich selbst tragender Produktionskapazitäten, — Verbesserung des Klimas für private Investitionen und einen Technologietransfer in möglichst viele Entwicklungsländer, — die Schaffung eines politischen Klimas, in dem sich praktische Lösungen durch den Marktprozeß und nicht durch staatliche Regulierungen ergeben

Allerdings hat die „neue Interdependenz" der Staaten des Atlantischen Bündnisses aufgrund ihrer unterschiedlichen Wirtschaftsstrukturen und unterschiedlichen Interessenlagen der in ihnen vorhandenen Interessengruppen auch zu einer Konfrontation wirtschaftlicher Interessen in der Handelspolitik geführt. Gordon K. Douglass weist darauf hin, daß die „neue Interdependenz" einige Nationen ermutigt hat, ganz spezifische nationale Interessen zu verfolgen, nämlich die Ausweitung der Exportmärkte bestimmter nationaler Produkte wie deutsche Autos, französische Flugzeuge, japanische Elektronik und amerikanisches Getreide, die Förderung der Expansionsmöglichkeiten eigener multinationaler Unternehmen und die internationale Aushandlung einer besseren Position eigener Wirtschaftssektoren durch Konzessionen der Partnerländer Die Überwindung wirtschaftlicher Interessen-konflikte und das Eingehen wirtschaftspolitischer Kompromisse im Bereich der internationalen Handelspolitik, der Weltwirtschaftsordnung und der Überwindung außenwirtschaftlicher Störungen erfordert politische Entscheidungen, die häufig gegen den Willen bestimmter Interessengruppen im eigenen Lande von den Regierungen getroffen werden müssen. Dies wiederum bedeutet eine Anpassung der Rahmenbedingungen an veränderte weltwirtschaftliche Daten. Der frühere Bundeswirtschaftsminister Dr. Hans Friderichs drückt das so aus: „Wer Marktwirtschaft nicht als dynamischen Prozeß begreift, dessen Rahmenbedingungen veränderten ökonomischen und gesellschaftlichen Umständen anpaßbar sind (und sie damit wiederum prägen), der hat von dieser Ordnung nicht viel verstanden. Freilich, das Setzen und Verändern dieser Rahmenbedingungen ist Sache der Politik. Versagt sie, so darf man dies nicht dem Wirtschaftssystem anlasten, sondern denen, die mit dem System nicht umzugehen wissen." Bisher ist es der Politik, d. h.den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der USA stets gelungen, wirtschaftliche Interessengegensätze durch mehr oder weniger ökonomisch gute Kompromisse, durch Setzung neuer Rahmenbedingungen zu schließen. Politische und wirtschaftliche Interessengegensätze zwischen den USA und der Bundesrepublik haben jedoch einige Problembereiche geschaffen, die sich als „Dauerbrenner" erwiesen haben. 2. Außenhandel mit Agrargütern Die deutsch-amerikanischen Wirtschaftsbeziehungen mit Agrarprodukten sind durch die agrarpolitischen Ziele und den gemeinsamen Agrarmarkt der Europäischen Gemeinschaft bestimmt. Die Ziele der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik sind seit 1962: die Steigerung der landwirtschaftlichen Produktivität, eine angemessene Lebenshaltung der landwirtschaftlichen Bevölkerung, die Stabilisierung der Agrarmärkte, die Sicherstellung der Versorgung und angemessene Preise der Agrargüter für die Verbraucher. Die zur Erreichung dieser Ziele getroffenen Maßnahmen waren die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes mit Marktordnungen für mehr als 90% der landwirtschaftlichen Produkte (davon etwa 75% mit Mindestpreis-Garantie), die Errichtung eines gemeinsamen Außenschutzes und die gemeinsame Finanzierung durch Agrarfonds. Dieses System mit einer Absatz-und Preisgarantie für die meisten landwirtschaftlichen Produkte bewirkt bei vielen Produkten nicht nur die angestrebte Selbstversorgung der EG, sondern darüber hinausgehende, in der EG nicht absetzbare Produktionsüberschüsse, die durch variable Subventionen auf das Weltmarktniveau hinuntergeschleust und auf dem Weltmarkt verkauft werden.

Diese EG-Agrarpolitik fordert die Kritik der USA heraus, die größter Exporteur von Agrargütern der Welt sind. Mehr als ein Fünftel der amerikanischen Exporte besteht aus Agrarerzeugnissen. Mit Mais, Ölsaaten, tierischen ölen und Fetten, Rohtabak, Weizen und anderen Getreidesorten besitzen die USA einen Anteil am Weltexport dieser Güter von 33 % Aufgrund der Bedeutung der Agrarexporte für die USA stößt die europäische Agrarpolitik dort auf Unverständnis. Das Streben nach Selbstversorgung und durch eine strikte Mengenkontrolle regulierte Ein-fuhr von nur solchen Agrarprodukten, deren Verbrauch höher als die Eigenerzeugung ist, verringern die Möglichkeiten amerikanischer Agrarexporte ebenso wie die Vermarktung der europäischen Überschußproduktion zu subventionierten Preisen und zu Lasten möglicher amerikanischer Agrarexporte auf dem Weltmarkt. Die Reagan-Administration machte ihrem Mißfallen mit dieser Situation in Verhandlungen mit der EG-Kommission im Dezember 1981 Luft. Sie beruft sich auch auf 1979 unterzeichnete und 1980 in Kraft getretene GATT-Vereinbarungen über die Eliminierung bestimmter Exportsubventionen und wendet diese Vereinbarungen in einer Klage vor dem GATT gegen die subventionierten Agrarexporte der EG an. In den Produkten Weizen, Gerste, Zucker, Milchprodukte und Fleisch hat die Europäische Gemeinschaft eine Überproduktion erreicht und ist zu Exporten auf den Weltmarkt gezwungen. Amerikanische Farmerverbände haben kürzlich bei ihrer Regierung gegen die Exportsubventionen der EG für Weizenmehl, Zucker, Geflügel und Teigwaren Protest eingelegt. Unter Berufung auf Art. X des GATT und See. 301 des US-Trade Act von 1974 besitzt der amerikanische Präsident die Vollmacht, gegen die EG handelspolitische Vergeltungsmaßnahmen zu ergreifen. Bisher sind die EG-Einfuhren aus den USA für Sojabohnen und Sojaprodukte und Maisgluten (ein Nebenprodukt der Süßmittelherstellung) völlig frei. Die Exporte dieser als Futtermittel benutzten Agrarprodukte in die EG haben sich wertmäßig von 158 Mill. $(1975) auf 766 Mill. $(1980) erhöht Dies hat bereits die europäischen Bauernverbände auf den Plan gerufen, die gegen diese steigenden Importe aus den USA Einfuhrbeschränkungen verlangen. Sollten die Bauernverbände mit ihrer Forderung nach Einfuhrbeschränkungen dieser Produkte aus den USA Erfolg haben, ist mit ziemlicher Sicherheit mit einer scharfen handelspolitischen Reaktion der Amerikaner zu rechnen. In diesem Zusammenhang ist an den sogenannten „Hähnchenkrieg" des Jahres 1973 zu erinnern. Im Jahre 1967, als die EG die Subventionierung der Geflügelexporte begann, besaßen die USA einen Weltmarktanteil von % aller Geflügelexporte außerhalb der EG. Bis zum Jahre 1973 war ihr Anteil auf 8 % gesunken, um in den folgenden Jahren bis 1980 wieder auf 30 % anzusteigen 40).

In diese generelle Kritik an der EG wird die Bundesrepublik einbezogen, weil sie die EG-Agrarpolitik mitträgt und mit 1, 5 Mrd. DM die bei weitem höchsten Netto-Beiträge zum EG-Agrarhaushalt leistet. Es wird aber leicht übersehen, daß die Bundesrepublik pro Jahr für ca. 40 Mrd. DM ernährungswirtschaftliche Güter importiert und mit ca. 25 Mrd. DM größter Netto-Nahrungsmittelimporteur der Welt ist 3. Der Welt-Stahlmarkt Seit 1975 wurde auf dem Weltstahlmarkt erkennbar, daß neben der eingetretenen Rezession eine strukturelle Veränderung des Stahl-marktes eine wesentlich geringere Stahlnachfrage auf lange Sicht und damit Überkapazitäten in der Stahlindustrie hatte entstehen lassen. Zugleich drängten neu errichtete Stahl-kapazitäten in den Schwellenländern (vor allem in Mexiko, Brasilien, Venezuela, Trinidad und Süd-Korea) auf den Weltstahlmarkt

Da die amerikanischen Stahlkapazitäten großenteils antiquiert sind und im internationalen Vergleich mit zu hohen Kosten arbeiten, konnten in den USA die Stahlimporte — vor allem diejenigen aus der Bundesrepublik — laufend ihren Marktanteil ausweiten. Amerikanische Stahlunternehmen behaupten, daß dies nur durch Unterbietung des „fairen Marktpreises" durch subventionierte europäische Stahlwerke möglich war, eines Preises, der als „Trigger Price" auf der Grundlage des in Japan gültigen Stahlpreises plus Transport-und Versicherungskosten zu den amerikanischen Verbrauchszentren berechnet wurde. Anfang 1982 haben sieben amerikanische Stahlkonzerne unter der Führung der US Steel Corp. insgesamt 132 Anti-Dumping-Klagen gegen Stahlproduzenten aus 11 Ländern, darunter auch solchen aus der Bundesrepublik Deutschland, eingereicht. Insbesondere wurden Stahllieferungen aus den EG-Staaten ins Visier genommen, die in den ersten 11 Monaten 1981 ihre Stahlexporte in die USA um 65 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erhöhen konnten. Das Preisdumping soll zwischen 20 und 300 $je Tonne Stahl betragen haben

Dieser handelspolitische Konflikt zwischen USA und EG im Stahlsektor wurde zunächst auf die juristische Ebene des Dumping-Beweises für Exporte einzelner Stahlfirmen aus EG-Ländern verwiesen, die in Verbindung mit der politisch getroffenen Entscheidung eines Subventionsabbaus in der EG eine konfliktfreie Lösung ermöglicht hätte. Zunächst hatte jedoch die Reagan-Administration Ausgleichszölle auf importierte Stahlprodukte in Höhe der berechneten Subventionsmarge seit 11. Juni 1982 „vorläufig" festgelegt. Diese bewegten sich zwischen 0, 6 % für Hoogovens (Niederlande) und 40, 4 % für British Steel Corp. (Großbritannien) im EG-Bereich. Darunter fielen als besonders hoch subventionierte Unternehmen die belgische Cockerill-Sambre mit 21 %, die italienische Italsider mit 18, 3 % und die französischen Unternehmen Usinor mit 20 % und Sacilor mit 30 % auf. Die in Höhe der berechneten Subventionen deutschen Unternehmen auferlegten Ausgleichs-zölle waren verhältnismäßig gering und bewegten sich zwischen 0, 18 % für Thyssen und 8, 6 % für Röchling. Andere deutsche Unternehmen wurden mit folgenden Ausgleichszöllen belegt (jeweils auf Werte): Dillinger Hüt-tenwerke mit 0, 5 %, Peine-Salzgitter mit 3, 6 %, Klöckner mit 0, 8 %, Otto Wolf mit 0, 7 % und Hoesch mit 0, 3 %

Trotz scharfer Kritik der EG-Kommission und der meisten Regierungen der EG-Länder erscheint diese handelspolitische Maßnahme der USA gerechtfertigt, um Wettbewerbsver/Zerrungen durch subventionierte Preise zu beseitigen. Daher hatte der Verfasser bereits in einer im November 1981 eingereichten Veröffentlichung eine solche Maßnahme der US-Regierung gefordert. „To protect the domestic steel industry from price cutting of overdimensioned young steel countries, government-subsidized steel mills, and Eastern European countries, a flexible tariff should be provided based on a „fair market price". The definition of this price, however, is diffi-

cult."

Unter dem Druck der drohenden Antidumping-Zölle der USA schloß die EG-Kommission mit den USA am 21. Oktober 1982 ein Selbstbeschränkungsabkommen für den Export von 10 Massenstahlprodukten einschließlich legierter Stähle für den Zeitraum vom 1. November 1982 bis 31. Dezember 1985 ab. In diesem verpflichtete sie sich, durch Exportkontrollen sicherzustellen, daß die EG-Exporte dieser Stahlprodukte einen Marktanteil in den USA von 5, 75 % nicht überschreiten. Aufgrund dieser protektionistischen Maßnahme werden die EG-Stahlexporte in die USA um etwa 8 % verringert als Preis für die Vermeidung eines Handelskrieges, die Rücknahme der von den amerikanischen Stahlunternehmen eingereichten Antidumping-Klagen gegen europäische Stahlproduzenten und die Aussetzung der vorgesehenen amerikanischen Ausgleichszölle. 4. Osthandel Ein Prinzip der amerikanischen Außenwirtschaftspolitik war unter allen Regierungen eine Selbstbeschränkung und Zurückhaltung im Osthandel. Die USA haben auch immer wieder versucht, politischen Druck auf ihre Bündnispartner im Atlantischen System und auf Japan auszuüben, sich Zurückhaltung im Osthandel aufzuerlegen. Denn die USA befürchten, daß durch den Osthandel ihre westlichen Verbündeten nicht nur militärisch relevante Technologien in die Sowjetunion und die von ihr abhängigen COMECON-Länder gelangen lassen können, sondern der kommunistische Block dadurch auch mit ihm fehlenden Wirtschaftsgütern versorgt wird, die sein wirtschaftliches und militärisches Potential erhöhen. Als eine dritte Art von Bedenken der USA gegen den Osthandel ihrer Verbündeten ist die Befürchtung anzusehen, daß diese dadurch in eine wirtschaftliche Abhängigkeit von Warenimporten aus dem Ostblock geraten könnten, die von der Sowjetunion zu einem ihr opportun erscheinenden Zeitpunkt als politische Repressalie benutzt werden kann.

Diese Gründe haben die USA selbst bewogen, ihren Osthandel minimal zu halten. Im Jahre 1980 betrug der Anteil der amerikanischen Exporte in Ostblockländer nur 1, 8 % der Gesamtexporte und die Importe aus Ostblockländern erreichten nur 0, 6 % der Gesamtimporte der USA. Aus den gleichen Gründen versucht die amerikanische Regierung, politischen Druck auf ihre Verbündeten auszuüben, keine wirtschaftliche Abhängigkeit von Ost-Importen einzugehen, keine Hochtechnologie-Produkte in den Ostblock zu liefern und nicht durch Exportgarantien, staatliche Exportversicherungen und billige Finanzierungen die Ostexporte zu fördern. Um diese Bedenken der Reagan-Administration den europäischen Verbündeten nahezubringen, reiste US-Staatssekretär James L. Buckley nach Europa, um künftige Exportkredite und -garantien gegenüber der Sowjetunion zu diskutieren. US-Staatssekretär Eagleburger drückte das so aus: „Obgleich niemand in diesem Land, zumindest nicht an verantwortlicher Stelle, sich für eine völlige Einstellung dieser Kredite und Garantien stark macht, so ist diese Administration doch der Überzeugung, daß wir diesen Prozeß in den Griff bekommen müssen, denn es handelt sich hierbei um eine entscheidende Frage hinsichtlich des strategischen Verhältnisses zwischen Ost und West und des Kurses für den Rest dieses Jahrhunderts.“

Unter diesem Aspekt ist auch die ablehnende amerikanische Haltung gegenüber dem Abschluß des deutsch-russischen Erdgas-Röhren-Geschäftes zu verstehen, die Eagleburger wie folgt formuliert: „In der Tat wurden Fragen über die sowjetisch-westeuropäische Erdgasleitung von Mr. Buckley in allen europäi-sehen Hauptstädten angesprochen. Die Haltung unserer Administration hierzu ist eindeutig. Wir glauben, das Projekt ist unklug; vor allem könnte es die Westeuropäer in eine Lage bringen, wo sie zu stark von sowjetischer Energie abhängen, und es bedeutet auch einen massiven Export harter Währungen in die Sowjetunion."

Dieses Embargo traf in der Bundesrepublik Deutschland auf Unverständnis, nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, daß die USA unter dem Druck der Farmer-Lobby und ihrer Agrarüberschüsse ihr eigenes Getreide-Embargo gegenüber der Sowjetunion aufhoben und viele Millionen Tonnen Weizen und Mais 1982 und 1983 an die Sowjetunion verkauft haben. Doch damit nicht genug: Präsident Reagan will einen Gesetzesentwurf in den Kongreß einbringen, der es jedem Präsidenten verbietet, ein Getreide-Embargo zu verhängen Hier wird offenbar von den USA in der Osthandelspolitik mit zweierlei Maß gemessen.

Nach dem Einmarsch sowjetischer Truppen in Afghanistan wurden zwischen den USA und der EG-Kommission Wirtschaftssanktionen gegen die Sowjetunion vereinbart. Sie verpflichteten die EG, ihre Exporte in die Sowjetunion innerhalb ihrer „traditionellen Handels-ströme" entsprechend dem Durchschnitt des Zeitraums 1976— 79 zu halten. Zum Mißfallen der USA sind jedoch die Nahrungsmittelexporte der EG in die Sowjetunion im Jahre 1980 vervierfacht worden, allerdings infolge vor Verhängung der Sanktionen vereinbarter Handelsverträge

Eine kürzlich vorgelegte Untersuchung deutscher, amerikanischer und japanischer Ökonomen kommt zu dem Ergebnis, daß ein weiterer Ausbau des Osthandels die westlichen Länder nicht schwächen, sondern ihnen im Gegenteil wertvolle Absatzmärkte und Ressourcen verschaffen wird Diese Auffassung hat auch die deutsche Bundesregierung stets vertreten. Sie glaubt, daß der Osthandel nicht nur beiden Seiten ökonomische Vorteile bietet, sondern auch zur politischen Entspannung beiträgt. Sie hat es daher auch bisher vermieden, politische Forderungen mit han-deispolitischen Bedingungen zu verbinden. In Anerkennung der anderen Interessenlage der Europäer hat sich die amerikanische Regierung in der letzten Luxemburger Tagung der NATO-Außenminister für den wirtschaftlichen Bereich kompromißbereit gezeigt und anerkannt, daß der Osthandel der Entspannung und der Herstellung eines konstruktiveren Ost-West-Verhältnisses dient, wobei jedoch Sicherheitserwägungen auf technologischem, wirtschaftlichem und finanziellem Gebiet unter Einschluß der Exportkredite berücksichtigt werden müßten Technologieexport, Rüstungs-und Regierungskäufe USA sind bestrebt, ihren Einfluß auf ihre Verbündeten dahingehend geltend zu machen, daß sie weder Rüstungsgüter noch solche Technologien in Länder des Ostblocks und der Dritten Welt exportieren, die möglicherweise die Sicherheit der USA oder anderer Verbündeter bedrohen könnten. Aus diesem Grunde hatte Präsident Carter massiv bei der deutschen Bundesregierung gegen den Abschluß des Vertrages zum Bau eines Kernkraftwerks zwischen deutschen Firmen und Brasilien interveniert. Denn nach Auffassung der amerikanischen Behörden erlaubt es die exportierte deutsche Technologie den Brasilianern, aus den Nebenprodukten der Kern-umwandlung zum Zwecke der Elektrizitätserzeugung auch Atombomben herzustellen. Nicht geklärt ist, inwieweit die Lobby der amerikanischen Hersteller von Kernkraftwerken diese Intervention der Regierung beeinflußt hat.

Käufe von Rüstungsgütern durch die Regierungen sollen vereinbarungsgemäß nach dem besten Gebot von Firmen aus dem NATO-Bereich durchgeführt werden. In der Praxis wird dies jedoch anders gehandhabt und ergibt Reibungspunkte zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland. Zwei Beispiele sollen dies verdeutlichen. Die Europäische Gemeinschaft protestierte beim US-Verteidigungsministerium gegen Bestimmungen des Haushaltsgesetzes für das Fiskaljahr 1982, nach denen Edelstähle, Fahrzeuge für den Verwaltungsbereich des Militärs, Austausch von technischen Daten und Ankauf von Schutzkleidung für die chemische Kriegführung in den USA zu beschaffen sind Ande-rerseits protestierte die amerikanische Regierung gegen eine Entscheidung des deutschen Bundeswirtschaftsministeriums, einen Computerauftrag über 3, 5 Mill. $nicht an die amerikanische Firma Burroughs, sondern an die deutsche Firma Siemens zu vergeben, obwohl Siemens ihr Angebot zu ähnlichen Konditionen erst nach Tenderschluß eingereicht hatte

In den hier erwähnten Bereichen sind auch in der Zukunft wirtschaftliche Interessenkonflikte zwischen den USA und der Bundesrepublik vorprogrammiert, da die Regierungen beider Länder ihren Industrien zum Exporterfolg verhelfen möchten. Denn Großaufträge besitzen einen erheblichen Beschäftigungsund Einkommenseffekt für das jeweilige Land, der bedeutender als politische Grundsatz-Positionen ist.

6. Interessengruppen und Protektionismus

Gold USA B. R. Deutschland Japan andere Länder Welt 1983, S. 40 Mill. Unzen 697, 11 0 0 242, 49 939, 60 1948 % 74, 2 0 0 25, 8 100 Quelle: International Monetary Fund, International Financial Statistics, 1972 Supplement, S. VI und January 264, 11 95, 18 24, 23 566, 21 949, 73 1981 Mill. Unzen % 27, 8 10, 0 2, 6 59, 6 100 Tabelle 3: Weltgoldreserven

Organisierte Interessengruppen formieren sich in allen westlichen Industrieländern zu Vorstößen gegen Regierung und Parlament, wenn sie ihre Interessen durch massive Importe aus anderen Ländern verletzt sehen. Die Interessengruppen intervenieren aber auch, um die Hilfe ihrer Regierung zur Verbesserung ihrer Exportchancen zu erhalten. So forderte die amerikanische Automobilindustrie gemeinschaftlich mit dem gewerkschaftlichen Dachverband AFL-CIO einen Importschutz vor japanischen Autos durch Festlegung einer Importquote auf dem Niveau von 1976 für drei Jahre mit einer anschließenden Übergangszeit von zwei Jahren, in denen nur ein Importzuwachs von 5 % pro Jahr gestattet sein sollte Daraufhin nötigte der amerikanische Handelsbeauftragte Bill Brock den Japanern eine „freiwillige Selbstbeschränkung" ihrer Autoexporte in die USA auf, die wiederum einen verstärkten Export-druck japanischer Autos auf die Bundesrepublik zur Folge hatte.

Der amerikanische Handelsminister Baldridge versprach der heimischen Textilindustrie den erwünschten Schutz vor Textileinfuhren, nachdem der Textilverband massiv auf den Verdrängungswettbewerb ausländischer Textilerzeugnisse hingewiesen hatte. Der amerikanische Landwirtschaftsminister Bob S. Burkland der Carter-Administration plädierte unter dem Druck der Farmer-Lobby für ein amerikanisches Weizen-Exportkartell und der Landwirtschaftsminister der Reagan-Administration John Block kämpft gegen die Agrarsubventionen der EG. Alle diese protektionistischen Bestrebungen amerikanischer Interessengruppen, die häufig ihre Regierung zu den geforderten protektionistischen Maßnahmen veranlassen und im Gegensatz zu der allgemein erklärten Freihandelspolitik der Regierung stehen, treffen auch die Bundesrepublik Deutschland.

In seinem Wirtschaftsbericht an den Kongreß am 10. Februar 1982 sagte Präsident Reagan:,,! see an expansion of the international trading System as the chief Instrument for economic growth in many of the less developed countries as well as an important factor in our own future and that of the world's other major industrial nations. To this end, I reaffirm my Administration’s commitment to free trade. International Cooperation is particularly vital, however, in confronting the challenge of increased protectionism both at home and abroad. My Administration will work closely with other nations toward reducing trade barriers of an even-handed basis." Diese Konzeption des Präsidenten Reagan liegt auf der Linie der von der Bundesregierung vertretenen Handelspolitik und wird in der Zukunft sicherlich zu Kompromissen und zur Über-windung protektionistischer Bestrebungen in beiden Ländern führen.

Der einzige Bereich, in dem eine Kompromißlösung unterschiedlicher Interessen kaum möglich erscheint, ist die EG-Agrarpolitik. Doch auch in diesem Sektor sollte es längerfristig im Eigeninteresse der EG liegen, Über-produktionen bestimmter Agrargüter zu vermeiden und eine Subventionierung der Agrarexporte überflüssig zu machen.

7. Währungspolitik

Tabelle 5: Direkte Investitionen Quelle: Die Zahlungsbilanz der Bundesrepublik Deutschland mit dem Ausland, Beilage zu „Statistische Bei-hefte zu den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank", Reihe 3, Juli 1969, Juli 1976 und Juli 1982, S. 32.

Währungspolitisch ist die Bundesrepublik Deutschland in das Europäische Währungssystem (EWS) mit festen Wechselkursen zwischen den Währungen der beteiligten EG-Länder und einem Blockfloating gegenüber dem US-Dollar eingebunden. In diesem Währungsblock ist die D-Mark die stärkste Währung und besitzt mit 33 % das stärkste Gewicht im Währungskorb der als Bezugsgröße des Systems fungierenden, neu geschaffenen Währungseinheit ECU (European Currency Unit), gefolgt vom französischen Franc mit einem Gewicht von ca. 20 %. Aufgrund dieser Stärke der D-Mark im EWS wirken sich kurzfristige Kapitalströme nach den USA oder von den USA in erster Linie auf Wechselkursänderungen des US-Dollars gegenüber der D-Mark aus. Diese Kapitalströme werden üblicherweise ausgelöst durch eine Veränderung der relativen Zahlungsbilanzposition der Bundesrepublik gegenüber derjenigen der USA durch eine Veränderung des Inflationsgefälles und/oder durch eine Veränderung des realen Zinsgefälles zwischen beiden Ländern.

Beim Weltwirtschaftsgipfel in Versailles am 4. — 6. Juni 1982 hat der amerikanische Finanzminister Regan am 5. Juni 1982 zugesagt, daß in Zukunft das Federal Reserve Board stärker als bisher am Devisenmarkt intervenieren wird, „wenn es die Verhältnisse erfordern". Diese Aussage ändert jedoch nichts an der bisherigen amerikanischen Praxis des „benign neglect" und wird in der Zukunft mit großer Wahrscheinlichkeit zu währungspolitischen Divergenzen zwischen der Bundesrepublik und den USA führen. Da die D-Mark — ohne es zu wollen — zur zweitwichtigsten Reservewährung der Welt aufgerückt ist, muß die deutsche Regierung und Bundesbank in Zukunft bestrebt sein, die ECU ebenso wie das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds als internationales Reserve-und Ausgleichsmedium (zum Ausgleich von . Zahlungsbilanzsalden) zuzulassen und dadurch den US-Dollar in dieser Eigenschaft teilweise zu ersetzen. Falls das gelingen sollte, würde es die USA der Möglichkeit berauben, durch eine zusätzliche, nur im Ausland wirksame Geldschöpfung in Dollars Zahlungsbilanzdefizite der USA ohne Erzwingung eines Konsumverzichtes im Inland und ohne internationale Kreditaufnahme zu finanzieren. Dies könnte aber wiederum die USA veranlassen, in Zukunft noch stärker als bisher von ihren Atlantischen Verbündeten und Japan einen wesentlich höheren Finanzierungsbeitrag zu den gemeinsamen Verteidigungslasten der NATO, den internationalen Organisationen und den Institutionen der multilateralen Entwicklungshilfe zu fordern.

Fussnoten

Fußnoten

  1. C. Landauer, Sozial-und Wirtschaftsgeschichte der Vereinigten Staaten von Amerika, Stuttgart 1981, S. 315.

  2. K. Hardach, Wirtschaftsgeschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert, Göttingen 1976, S. 193.

  3. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, in: Internationale Organisationen und Abkommen im Bereich von Währung und Wirtschaft, Sonderdrucke der Deutschen Bundesbank, Frankfurt/M. 1978, S. 117.

  4. K. Biedenkopf, Die ökonomischen und sozialen tragen: Probleme und Lösungen, in: H. Rühle/J. W. Veen (Hrsg.), Der Neo-Konservativismus in den Vereinigten Staaten und seine Auswirkungen auf Si Atlantische Allianz, St. Augustin 1982, S. 246.

  5. G. K. Douglass, The New Interdependence. The European Community and the United States, -exington (Mass.) - Toronto 1979, S. 5f

  6. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, a. a. O. (Anm. 3), S. 119.

  7. Berechnet aus: International Monetary Fund, International Monetary Statistics, 1972 Supplement S. X — XIII und April 1982, S. 41 und 50.

  8. iwd Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft, Nr. 19/1982, S. 1.

  9. D. P. Calleo, The Postwar Atlantic System and its Future, in: E. -O. Czempiel/D. A. Rustav (Eds.), The Euro-American System, Frankfurt/M. — Boulder (Col.) 1976, S. 23.

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  11. P. Schaal, Monetäre Theorie und Politik, München-Wien 1981, S. 68 ff.

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  23. Direktinvestitionen in den USA besonders attraktiv für bundesdeutsche Unternehmen, in: Bank für Gemeinwirtschaft, Außenwirtschaftsdienst, Nr. 20/21, Nov. 1980, S. 2.

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  26. Tuscaloosa County Industrial Development Authority, General Information, Labor Availability and Cost, Tuscaloosa (Ala.) 1981.

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  28. A. J. Halbach, Direktinvestitionen und Außenhandel — zwei voneinander unabhängige Größen?, in: Ifo-Schnelldienst, 30/1981, S. 15ff.

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  30. B. Klinner, Cross Investment — dargestellt am Beispiel Bundesrepublik — USA in: Die Bank, 9/1978, S. 443f.

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  32. H. Schedl, Strukturwandel im Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland, in: Ifo-Schnelldienst, 1/1980, S. 3f.

  33. Die Zahlungsbilanz der Bundesrepublik Deutschland 1977 bis 1980 nach Regionen, a. a. O. (Anm. 21), S. 22 und 24.

  34. Economic Report of the President Transmitted to Congress, a. a. O. (Anm. 16), S. 184.

  35. G. K. Douglas, a. a. O. (Anm. 5), S. 10.

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  37. US-Export. Die „grüne“ Komponente, in: iwd Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft, Nr. 29 vom 19. 7. 1979, S. 6.

  38. Ch. Madison, The Pitchfork War — US, Europe Feud Over European Agricultural Subsidies, in: National Journal vom 16. 1. 1982, S. 107.

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  40. Commerzbank, Bericht der Abteilung Volkswirtschaft: Agrarmarkt-Kosten und Währungsausgleich in der EG vom 14. 11. 1979.

  41. P. Schaal, The World Steel Market: The Role of the European Common Market in Restoring Price Stability, in: Midsouth Journal of Economics, 3/1981.

  42. Sieben US-Konzerne erheben Klage, in: Die Welt vom 13. 1. 1982.

  43. Stahlstreit EG/USA: Gezielte Strafen, in: Handelsblatt vom 14. 6. 1982, S. 1.

  44. P. Schaal: The World Steel Market, a. a. O. (Anm. 42), S. 86.

  45. Eagleburger diskutiert Aspekte der Europa-Politik der USA, in: Amerika Dienst der International Communication Agency, Embassy of the United States of America vom 7. 4. 1982, S. 1 f.

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  47. W. Münster, Ohne Exporte geht nichts in der Landwirtschaft der USA in: EG-Magazin, Februar 1983, S. 17.

  48. Kein Unterlaufen der Blockade gegen die Sowjetunion, in: EG-Magazin, 4/1982, S. II.

  49. Ost-West-Handel. Ostgeschäfte schaden dem Westen nicht, in: Handelsblatt vom 4. /5. 6. 1982, S. 3.

  50. Nato-Kommunique. Wichtiger Ost-West-Handel, in: Handelsblatt vom 21. /22. 5. 1982, S. 14.

  51. Europäische Gemeinschaft: Gegen Protektionismus im Rüstungsbereich, in: Handelsblatt vom 5. 2. 1982.

  52. US Lodges Protest Over a German Denial of Burroughs Contract, in: The Wall Street Journal vom 24. 10. 1980, S. 38.

  53. Amerikas Autoindustrie fordert Importschutz, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Blick durch die Wirtschaft vom 2. 2. 1981.

  54. Economic Report of the President Transmitted to Congress, a. a. O. (Anm. 16), S. 8.

Weitere Inhalte

Peter Schaal, Dr. rer. pol, geb. 1935; Prof, für Volkswirtschaftslehre, insbes. Wirtschaftspolitik, an der Fachhochschule Düsseldorf, Lehrbeauftragter an der philosophischen Fakultät der Universität Düsseldorf, Gast-Prof, an der Graduate Business School der University of Alabama, USA. Veröffentlichnungen u. a.: Stabilität und Konjunktur. Theoretische Grundlagen der Stabilitätspolitik, Stuttgart 1977; Monetäre Theorie und Politik, München-Wien 1981; Ursachen-komplex der internationalen Stahlkrise und mögliche wirtschaftspolitische Strategien zu ihrer Überwindung, in: F. Schinzinger (Hrsg.), Die europäische Stahlkrise, Aachen 1983; The European Monetary System: An Approach to Regional Economic Integration, in: The Review of Regional Studies, Vol. 11, 1/1981, S. 1— 24; Reagonomics-Konzept und Perspektiven der neuen amerikanischen Wirtschaftspolitik, in: List-Forum, Bd. 11, 6/1982.