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amnesty international. Wege und Bemühungen einer Gefangenenhilfsorganisation | APuZ 49/1988 | bpb.de

Archiv Ausgaben ab 1953

APuZ 49/1988 Artikel 1 Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 Die Vereinten Nationen und die Menschenrechte Zum Stand der Freiheitsrechte in den Warschauer-Pakt-Staaten amnesty international. Wege und Bemühungen einer Gefangenenhilfsorganisation

amnesty international. Wege und Bemühungen einer Gefangenenhilfsorganisation

Norbert Brieskorn

/ 27 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Die Gründung von amnesty international (ai) im Jahre 1961 fällt in die Zeit der Entkolonialisierung und einer weltweiten Konsenssuche. Der Kampf vieler Staaten um Souveränität nach innen und außen ließ die Sorge um den Schutz der Menschenrechte wachsen; der zerbrochene Konsens, einst von Europa bestimmt, Heß danach fragen, ob nicht die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ vom 10. Dezember 1948 eine neue Konsensbasis abgäbe. ai, heute mit über 500 000 Mitgliedern die größte Menschenrechtsorganisation, setzt sich seit ihrer Gründung für die Freilassung der Gefangenen ein, die wegen ihrer Überzeugungen, Hautfarbe, ethnischen Herkunft, Religion oder ihres Geschlechts in Haft sind und Gewalt weder angewendet noch befürwortet haben. Für alle politischen Gefangenen ohne Ausnahme fordert ai einen humanen Strafvollzug und ein faires Gerichtsverfahren. Den Kampf gegen die Folter und gegen die Verhängung der Todesstrafe hat ai aufgenommen, da es sich um unmenschliche, grausame und verrohende Verrichtungen handelt. Den Prinzipien der Internationalität, der Unparteilichkeit, der Unabhängigkeit und der legalen Öffentlichkeitsarbeit weiß ai sich verpflichtet. Den vielfältigen Arbeitsweisen ai’s liegt jedesmal der Respekt vor dem Andersdenkenden, das Bekunden der Dialogbereitschaft und zugleich die Unbeirrbarkeit im Ersuchen um Wahrung der Menschenwürde zugrunde. Es sind die willentlich eingegangenen Begrenzungen, die ai stark gemacht haben: a) die Begrenzung auf die Achtung der Menschenrechte der Gefangenen, ohne den Zusammenhang aller Menschenrechte untereinander zu leugnen, b) die Sorge um den Gefangenen als Menschen, ohne sich mit seinen Überzeugungen zu identifizieren, c) die Einschränkung auf das Ersuchen um Menschenrechtsschutz, ohne die Regierungen oder Regierende insgesamt bewerten zu wollen, d) die Suche danach, die Menschenrechte folgenreich werden zu lassen, ohne sich in Grundsatzdebatten um deren Begründung zu verlieren.

Nur in satirischer Form und verfremdet läßt sich manchmal ausdrücken, was bedrückende Wirklichkeit für viele Menschen geworden ist und — leider — auch in Zukunft sein wird: politischer Häftling zu sein. Der Tscheche Gabriel Laub preist diesen „Beruf“ mit den Worten: „Der Beruf eines politischen Häftlings ist der einzige, der keine Werbung braucht ... es ist der demokratischste Beruf der Welt, denn politischer Häftling kann jeder werden — Laie und Priester, Weißer und Schwarzer, ein Armer, ein ganz Armer und sogar ein Reicher, alt oder jung . . . Der Beruf eines politischen Häftlings ist der einfachste Beruf von der Welt. Wenn Sie auf

I. Entstehung und Ausbreitung von amnesty international 2)

1. Das politische Umfeld Am Ende der fünfziger und zu Beginn der sechziger Jahre begannen sich in den

1. Das politische Umfeld Am Ende der fünfziger und zu Beginn der sechziger Jahre begannen sich in den westlichen Staaten Zeichen eines gesellschaftlichen Neuaufbruchs bemerkbar zu machen. An die Diskussionen anläßlich der Nachfolge Adenauers, de Gaulles Umbildung Frankreichs sowie J. F. Kennedys Konzept „der neuen Grenze“ sei erinnert. Der Ostblock hielt sich abgeschottet und galt weitgehend als undurchdringlich. Die Blöcke begannen sich erst langsam einem Entspannungsprozeß zu öffnen. Proteste gegen den Umgang mit den Menschen in Ostblockländern wurden nur von einigen Gruppen und Institutionen, meist Kirchen, im Westen in bestimmten Fällen erhoben.

Hervorstechend auf Weltebene war der Entkolonialisierungsprozeß; zahlreiche Kolonialgebiete Frankreichs und Englands gelangten in den fünfziger Jahren zur Souveränität: 1954 Vietnam. Laos und Kambodscha, 1955 Marokko, 1956 Tunesien, irgendeine andere Weise ins Gefängnis kommen wollen, müssen Sie sich physisch oder geistig anstrengen: jemanden umbringen, bestehlen, vergewaltigen, betrügen . . . Um politischer Häftling zu werden, brauchen Sie überhaupt nichts zu tun ... Es ist ganz egal, was für Ansichten Sie Ihrer Ansicht nach haben. Wichtig ist nur, was für Ansichten Sie nach Ansicht jener haben, die darüber entscheiden . . . Der Weg zur Karriere eines politischen Häftlings steht jedem offen.“ 1)

Dieser Wirklichkeit setzt sich amnesty international (ai) im mittlerweile dritten Jahrzehnt aus. 1957 Ghana und Malaysia, 1958 Guinea, 1960 folgte der Belgisch-Kongo. Am 8. Januar 1961 fand das Referendum in Frankreich über die Zukunft Algeriens statt. Doch wie der Begriff „Entkolonialisierung“ bereits ausdrückt, geschah Befreiung von etwas (und auch die nicht immer), doch ohne stabile, lebensfähige Staaten zu schaffen; meist mußten diese um ihr Überleben in den oft willkürlich gesetzten Grenzen kämpfen. Die Werte der Souveränität und des staatlichen Gewaltmonopols erhielten fast zwangsläufig den Vorrang vor den Menschenrechten eingeräumt.

Dort, wo ein europäischer Staat seine Kolonien, wenn auch unter anderem Titel, behielt, sah er sich wachsendem Druck von außen und innen gegenüber, dem er wiederum mit zunehmender repressiver Gewalt begegnete (Beispiel: Portugal). Mit dem Eintritt einer Vielzahl junger Gebilde in die Staatengemeinschaft begann auch die Suche nach neuen Verständnisgrundlagen. Die „Menschenrechtserklärung“ vom 10. Dezember 1948 bot sich an; da sie bislang weitgehend Papier geblieben war, verstärkte sich der Druck, die Erklärung, welche ja nur eine Empfehlung ist, durch Rechte und Pflichten festlegende Vereinbarungen weiterzuformen. Europa, ansonsten nicht mehr Orientierungspunkt, fiel dabei noch einmal eine Vorbildfunktion zu: die „Europäische Menschenrechtskonvention“ — seit dem 3. September 1953 in Kraft — funktionierte gut. Das „Weltflüchtlingsjahr“ 1960 bescherte gute Erfahrungen mit weltweiten Aktionen. Zu erwähnen ist auch das Engagement J. F. Kennedys für eine geeinte freie Welt. 2. Die Entstehung von amnesty international Der britische Rechtsanwalt Peter Benenson hatte in den fünfziger Jahren wiederholt als Beobachter oder Verteidiger an politischen Prozessen teilgenommen — in Ungarn, Zypern, Südafrika und Spanien. Als er zu Beginn des Jahres 1961 las, daß zwei portugiesische Studenten festgenommen worden waren, nachdem sie einen Toast auf die Freiheit in einem Restaurant ausgebracht hatten, und zu sieben Jahren Haft verurteilt worden waren, dachte er zuerst an einen Einzelprotest bei der portugiesischen Botschaft. In der Folgezeit jedoch kam er immer mehr zu der Überzeugung, daß autoritäre Regime weltweiten Protesten gegenüber einen schwierigeren Stand hätten als gegenüber einer Einzelaktion. Die Idee reifte heran, eine internationale Kampagne ins Leben zu rufen, zunächst für ein Jahr, welche die Weltöffentlichkeit über das Los derjenigen Menschen aufklären sollte, die gewaltlos ihre Überzeugungen vertreten hatten und deswegen gefangengehalten wurden.

Benenson verfaßte einen Artikel mit der Über-schrift „Die vergessenen Gefangenen“. Am 28. Mai 1961 erschien er im „Observer". In dem Artikel kündigte Benenson die Kampagne „Aufruf zur Amnestie. 1961“ an. um jenen politischen Gefangenen zur Freiheit zu helfen, die mit friedlichen Mitteln ihre politischen oder religiösen Überzeugungen vertreten hatten. Ein Büro in London sollte die Informationen sammeln und die einzelnen Fälle der Öffentlichkeit bekanntmachen. Das Echo stellte sich sofort ein. „Le Monde“, das „Journal de Geneve“, „Die Welt“, „The New York Post“ und „Berlingske Tidende“ berichteten in den folgenden Tagen von der Kampagne und der Organisation, zahlreiche andere Zeitungen verbreiteten in den Sommermonaten die Nachricht über Benensons Initiative. Im Juni 1961 erschien die erste Nummer von „amnesty“. Am 22. und 23. Juli desselben Jahres folgte bereits ein erstes internationales Treffen mit Vertretern aus Belgien, Großbritannien, Frankreich, der Bundesrepublik Deutschland, Irland, der Schweiz und den USA. Die Teilnehmer beschlossen, „eine ständige internationale Bewegung zur Verteidigung von Meinungs-und Religionsfreiheit“ ins Leben zu rufen.

Seinen Aufruf zu „gemeinsamem Handeln“ sah Benenson auch als ein Mittel an, das lähmende Gefühl der Ohnmacht angesichts der Repressionen zu überwinden; niemand sollte sich mit seinem Gefühl des Abscheus vor ungerechtfertigter Inhaftierung und vor Folterung mehr allein wissen. Weiterhin schrieb Benenson: „Es ist wichtig, die öffentliche Meinung rasch und auf breiter Basis zu mobilisieren, noch bevor eine Regierung, durch ihre eigene Repression, sich in einem circulus vitiosus verfängt, und mit einem drohenden Bürgerkrieg konfrontiert wird. Dann ist die Lage schon zu verzweifelt, als daß eine Regierung sich erlauben könnte, Zugeständnisse zu machen. Damit die öffentliche Meinung einen wirksamen Druck ausübt, sollte sie eine breite Grundlage haben, international, unparteiisch und konfessionslos sein.“ 3. Die Ausbreitung von amnesty international 1962 zählte man 210 Gefangene, deren sich 50 ai-Gruppen annahmen. Meist hatte eine Gruppe drei Gefangene adoptiert: je einen aus dem Ostblock, aus westlich orientierten Staaten und aus einem blockfreien Land. In sieben Ländern befanden sich die Gruppen: in Australien, Großbritannien, Irland, Norwegen. Schweden, Schweiz und den USA. 1200 Fälle politischer Gefangener bearbeitete die ai-Dokumentationsstelle. 1965 ließ ai mitteilen, daß 1200 Gefangene in diesem Jahre adoptiert und in den vier Jahren des Bestehens 800 Gefangene durch den Einsatz der ai-Gruppen freigelassen wurden; aus 400 Gruppen setzte sich ai jetzt zusammen.

Im Jahresbericht 1974/75 ist zu lesen, daß 2458 Gefangene neu adoptiert und 1403 Gefangene freigelassen wurden. 1592 Gruppen arbeiteten in 33 Ländern, darunter eine Gruppe in Moskau, ai berichtete. daß es mehr als 70 000 Mitglieder zähle. Gab es 1962 lediglich einen Fall-Ermittler pro Kontinent. so sah man jetzt Stellen für 100 Ermittler vor. Zehn Jahre später. Anfang 1985, wies ai auf Sektionen in 45 Ländern und 3430 Adoptionsgruppen in 55 Staaten hin. Die Zahl der Mitglieder, Förderer und Abonnenten belief sich auf 500 000. 4668 Gefangene waren 1984/85 als gewaltlose politische Gefangene adoptiert, 1655 neue Fälle wurden den Gruppen zugeteilt. Die Freiheit erhielten 1516 Gefangene.

Was tat sich in der Bundesrepublik? Bereits am 28. Juli 1961 hatten Carola Stern und Gerd Ruge Benensons Idee aufgegriffen und „Amnestie-Appell e. V.“ in Köln gegründet. „Doch wuchs ai langsam, so gab es 1966 erst 20 Gruppen. Noch sehr beschäftigt mit dem „deutschen Schicksal* war man nur selten fähig, sich um andere Länder zu kümmern, und schon gar nicht um gefangene Kommunisten. Mit dem , Prager Frühling* wurde der Blick differenzierter, die Jugendunruhen ließen viele Eltern nach einem politischen Engagement suchen, auch traten die Probleme der Dritten Welt immer nachhaltiger ins Bewußtsein.“ Im Jahre 1975 arbeiteten 1592 ai-Gruppen in der Bundesrepublik. „Den Ton bestimmte ein liberales Bürgertum, das sich mit jugendlichen Gruppenmitgliedern weitgehend einig war im Bekenntnis zu Meinungsfreiheit und Toleranz sowie in der Bereitschaft, nicht nur zu reden, sondern auch zu handeln.“ Die Beschränkung der ai-Arbeit auf politische Gefangene, die Gewalt nicht angewendet und befürwortet hatten, sorgte ebenso für Diskussionen unter den ab 1970 zu ai gestoßenen Mitgliedern wie der ai-Mitgliedern auferlegte grundsätzliche Verzicht darauf, im eigenen Lande tätig zu werden. Viele verließen auch wieder ai, weil nach ihrer Auffassung an den Symptomen, aber nicht an den Ursachen des Übels kuriert wurde. Sämtliche Innenminister der Bundesrepublik traten 1976 dem Verdacht entgegen, daß ai-Mitglieder wegen ihrer ai-Arbeit überwacht würden; ai wurde das Vertrauen ausgesprochen und die Arbeit der Gefangenenhilfsorganisation anerkannt. Damit ist die Hauptschwierigkeit genannt, mit der die Organisation sich in ihrer Geschichte konfrontiert sah, nämlich das erwünschte Wachstum zu „verkraften“, ohne die Grundintention opfern zu müssen. Die umfassende und ohne Maulkorb geführte Diskussion innerhalb von ai, die Besonnenheit der Mitglieder und Sektionen, aber auch der „Erfolg“ der Eingrenzung und Präzisierung der Arbeit ließen die Schwierigkeiten meistern.

Die Debatte um die Person Benensons der Jahre 1966/67 ist Geschichte: Benenson, Präsident von ai, hatte einen Mitarbeiter der geheimdienstlichen Tätigkeit verdächtigt — zu Unrecht, wie sich später herausstellte —, außerdem erhob er gegen ai den Vorwurf zunehmender Bürokratisierung. Benensons Rücktritt wurde angenommen, doch bedeutete dies keinen Bruch mit der Organisation. Die höchst seltenen Fälle einer nicht äußerst gründlich vorbereiteten und durchgeführten Aktion stießen in den eigenen Reihen auf die schärfste Kritik unterstreichen zugleich das hohe Maß, das ai von sich selbst fordert, ai betont immer wieder seine Bereitschaft, sich für Fehler zu entschuldigen. 4. amnesty international im Urteil der Öffentlichkeit Daß eine solche Organisation — gerade zu Beginn — umstritten war, heftig befehdet oder totgeschwiegen wurde, bedarf keiner Begründung. Die Vorwürfe der Links-oder der Rechtslastigkeit werden gelegentlich noch heute erhoben. Doch blieben Würdigungen nicht aus. Alexander Mitscherlich gab den ihm 1969 verliehenen Friedenspreis des Deutschen Buchhandels an ai weiter. Benenson nahm 1974 die ai verliehene Beccaria-Medaille in Gold der Deutschen Kriminologischen Gesellschaft entgegen. 1974 erhielt den Friedensnobelpreis der irische Diplomat Sean MacBride, Mitgründer von ai und ai-Mitglied der ersten Stunde, ai selbst wurde der Friedensnobelpreis 1977 zugesprochen; im Dezember 1978 folgte der Menschenrechtspreis der Vereinten Nationen, verliehen wegen „hervorragender Leistungen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte und fundamentaler Freiheiten, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in anderen UN-Vereinbarungen festgehalten sind“ -ai nimmt beratenden Status bei den Vereinten Nationen, der UNESCO und beim Europarat ein. Der Beobachterstatus bei der Organisation für die Einheit Afrikas wurde ai zuerkannt, ai arbeitet mit der Interamerikanischen Menschenrechtskommission der Organisation der Amerikanischen Staaten zusammen.

II. Arbeitsziele von amnesty international

ai läßt sich als eine NGO (Non-Governmental Organization) bezeichnen, die auf dem Gebiet des Menschenrechtsschutzes weltweit tätig wird. Die Mitgliederzahl ist unbegrenzt und unbegrenzbar, das Aufgabenfeld aber sehr wohl: ai setzt sich für die Freilassung von Männern und Frauen ein, die wegen ihrer Überzeugung, Hautfarbe, ethnischen Herkunft, Religion oder ihres Geschlechts in Haft sind, verurteilt oder nach Verbüßung der Haft nicht freigelassen wurden und Gewalt weder angewendet noch befürwortet haben. Robert Mugabe war adoptiert, Nelson Mandela nicht, ai identifiziert sich mit dem Menschen, nicht mit dessen Ansichten. Diese „prisoners of conscience" — im Deutschen „politische Gefangene“ genannt — haben von ihren Menschenrechten Gebrauch gemacht, die in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ festgelegt oder aus ihr abgeleitet sind, vor allem das Recht, ihre Überzeugung äußern zu dürfen, ai tritt bewußt zum Schutz bestimmter Menschenrechte, aber nicht aller an. Der Zusammenhang eines jeden Menschenrechts mit allen anderen wird nicht geleugnet, die Begrenzung geschah und geschieht aber um der Effektivität willen und hat sich bewährt. Eine Person darf selbstverständlich neben ihrer ai-Mitgliedschäft in anderen Organisationen tätig sein.

Doch die Tätigkeit für die politischen Gefangenen trieb ai zu weiteren Aufgaben, ohne die ursprüngliche zu beeinträchtigen: denn konsequenterweise war dann, wenn die Freilassung nicht erfolgte, ein humaner Strafvollzug und ein faires und unverzügliches Gerichtsverfahren zu fordern. Hier ließ sich jedoch eine Einschränkung auf „prisoners of conscience“ nicht vertreten. So erhob und erhebt ai diese Forderung für alle politischen Gefangenen, unabhängig davon, ob Gewalt angewendet, Spionage betrieben oder Urkundenfälschung begangen wurde. Ein dritter Kreis, der noch weiter gespannt ist, bezieht alle Gefangenen ein, ob politische oder nicht-politische: ai bekämpft den Gebrauch der Folter, die Anwendung der Todesstrafe und jegliche grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung.

Diesen Programmpunkten ai’s liegt die Erfahrung zugrunde, daß die Anwendung der Folter kein Einzelfall, kein seltener Irrweg und keine allseits verurteilte Art des Umgangs der Menschen untereinander ist, sondern daß die Folter „eine routinemäßig angewandte Technik vieler moderner Regierungen ist“ Die Folter wird weithin eingesetzt, „um Auskünfte zu bekommen oder Geständnisse zu erzwingen und um ... zu terrorisieren“ So wird es verständlich, warum auch öffentlich gefoltert wird. Die Methoden sind so vielfältig wie abscheulich: Elektroschocks an allen sensiblen Stellen des Körpers. wie Mund, Augen, Ohren, Geschlechtsteilen; Schlafentzug, Schläge, Aufhängen an den Füßen, Vergewaltigung . . . Heraushängen des Gefolterten aus dem Fenster, Kopf nach unten, zwei Polizisten halten den Gefolterten an den Fußgelenken, jeweils einer läßt los . . . Wassertortur bis an den Rand des Erstickungstodes, Zertrümmerung von Fingern und Zehen, Scheinerschießung . . . Menschen foltern Menschen: Es fällt bei Informationen über die Folter der Satz: Wer über manchen Dingen nicht den Verstand verliert, der hat keinen

Die Kampagne gegen die Todesstrafe erwächst vor allem aus dem Argument ihrer unmenschlichen und grausamen Vollstreckung wie der verrohenden Wirkung, die von ihr ausgeht. Für ai gibt es keine humane Vollstreckung der Todesstrafe, vielmehr ist jeder Vollzug von Leiden, Gewaltanwendung und Grausamkeit geprägt

Damit nimmt ai sich der Achtung der Artikel 18 (Gewissens-und Religionsfreiheit) und des Artikels 19 (Meinungs-und Informationsfreiheit) der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ vom 10. Dezember 1948 im besonderen an. Das Engagement für alle politischen Gefangenen stützt sich auf den Schutz, den Artikel 10 (Anspruch auf rechtliches Gehör) und Artikel 11 (Unschuldsvermutung, nulla poena sine lege) ihnen gewähren wollen. Allerdings auch jedem anderen Gefangenen. Doch ai unterwirft sich hier um der höheren Wirksamkeit willen einer Eingrenzung. Der Einsatz gegen Folter, Todesstrafe und unmenschliche Haftbedingungen gründet in Artikel 5 der „Erklärung“: „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“ ai läßt dabei nicht zu. daß diese Menschenrechte von den Werten des Staates, der Nation oder der Sicherheit her ausgelegt und somit eingeengt und instrumentalisiert werden. Solche Werte stehen für ai nicht über den Menschenrechten, weil der Mensch solcher Beanspruchung durch den Staat nicht ausgesetzt werden darf, ai tritt damit für eine uneingeschränkte Auslegung dieser Menschenrechte ein.

III. Arbeitsprinzipien von amnesty international

1. Internationalität Sie bedeutet für ai, daß sie weltweit tätig wird, ohne irgendeinen Staat, eine Gruppe von Menschen oder einen einzelnen Menschen prinzipiell auszusparen. Die materiale Beschränkung auf den Schutz bestimmter Menschenrechte läßt deren universalen Schutz und Unteilbarkeit deutlich hervortreten. Es ist, so Ralph Giordano, das schlimmste Verbrechen gegen die Humanität, wenn man die Menschenrechte für teilbar erklärt Denn hier werden nicht nur die Menschen ungerecht behandelt, sondern außerdem noch Teilen der Menschheit das Recht auf ihre Menschenrechte abgesprochen.

Eingeschlossen in das Arbeitsprinzip der Internationalität ist der Einsatz für die Anwendung der internationalen Abkommen und Richtlinien, wie auch für die Menschenrechtserziehung, für die bislang weder die UN-Organisationen noch die einzelnen Staaten Erhebliches leisteten, die einen aus Lähmung, die anderen aus Desinteresse Dem Prinzip der Internationalität tritt das Prinzip der nationalen Unzuständigkeit zur Seite: Das einzelne ai-Mitglied darf nicht im eigenen Lande tätig werden: Einer möglichen Gefährdung wegen — ai will nicht durch seine Arbeit die Zahl der politischen Gefangenen erhöhen. Ernstgenommen wird die mögliche Befangenheit des Mitgliedes, von dem nicht erwartet wird, daß es Informationen über Menschenrechtsverletzungen in seinem Heimatland an die ai-Zentrale schickt. Dem gelegentlich von Regierungen erhobenen Einwand, daß das ai-Mitglied doch zuerst die Mißstände in seinem Heimatland beseitigen möge, bevor es außerhalb protestiere, ist damit auch leichter zu begegnen. Die nationale Sektion betreut im eigenen Land gleichfalls keine politischen Gefangenen. Doch ist jede nationale Sektion verpflichtet, über Menschenrechtsverletzungen, die in den Arbeitsbereich von ai fallen, dem Internationalen Sekretariat zu berichten; dieses muß allerdings andere, weitere Informationsquellen erschließen. Die ai-Arbeit mit Asylbe-werbem in der Bundesrepublik rechtfertigt sich vornehmlich durch den Einsatz für jene Menschen, denen in ihrem Heimatland politische Gefangenschaft droht 2. Unparteilichkeit Sie verpflichtet ai zu einer strengen Prüfung aller Informationen über politische Gefangene, deren Verzicht auf Gewaltanwendung, über Haftbedingungen, Folterungen und Prozeßführungen. Mancher Kritiker von ai wollte mangelnde „Ausgeglichenheit“ feststellen, weil etwa mehr westlich orientierte Staaten in ihren Menschenrechtsverletzungen sich Kritik gefallen mußten als östlich orientierte. Nicht in Rechnung wurde die Schwierigkeit in der Beschaffung zuverlässiger Informationen gestellt. Auch übersah man gerne, daß Menschenrechtsverletzungen nicht eben gleichmäßig stark in allen Staaten und „Blöcken“ auftreten. Ein Gleichgewicht herstellen zu wollen, wäre künstlich und der Wahrheit abträglich, ai verweigert sich auch jeder Aufrechnung: „Für ai werden Menschenrechtsverletzungen in den USA nicht dadurch weniger schlimm, daß sie auch in der Sowjetunion auftreten.“

Für ai gibt es vom Programm her keine befreundete Regierung, vor deren Tätigkeiten die Augen zugedrückt werden, noch wird Nachsicht etwa wegen staatlicher Konsolidierungsversuche geübt. Dem Einsatz ziehen allenfalls die verfügbaren Kräfte, aber nicht eine selbstgewählte Parteilichkeit Grenzen. Nachdem der Schah von Persien 1979 den Iran verlassen hatte, äußerte sich ai: „Falls irgendein Land androhen sollte, den Schah in den Iran abzuschieben. wo er sich leicht der drohenden Exekution gegenübersähe, so würde ai . . . verpflichtet sein, jeder solchen Abschiebung entgegenzutreten .. . Die Tatsache, daß ai den Menschenrechtsverletzungen unter dem Schah höchst kritisch gegenübergestanden hat, ist unerheblich für die Ansicht ai’s, daß er nicht in den Iran zurückgeschickt werden sollte, wo er wahrscheinlich der Todesstrafe entgegensieht.“ Diese Position ist vor dem Hintergrund jahrelanger Proteste ai’s gegen die Folte-rungen unter dem Schah zu lesen, ai ist sich allerdings bewußt, daß dem Prinzip der Unparteilichkeit eine weltweite Streuung der Gruppen günstig entgegenkäme, so daß das Gepräge einer heute noch überwiegend westlichen Organisation immer stärker dem einer weltweiten Gruppierung weichen würde. 3. Unabhängigkeit Sie verlangt die Selbsthilfe bei der Beschaffung der Finanzmittel für die gesamte Organisation. Beiträge und Spenden finanzieren die weltweite Tätigkeit, kein staatlicher Zuschuß hilft und darf helfen. Damit bietet sich auch kein Anlaß für eine Kontrolle von außen. Dieses Prinzip hat übrigens eine Fülle an Phantasie und Einfallsreichtum freigesetzt, um die Arbeit der Gruppe, der Sektion, der Missionen etc. gelingen zu lassen.

Gleichfalls handelt das ai-Mitglied nur aus der Ermächtigung durch die Menschenrechts-erklärungund in keinem anderen Auftrag Vor ihr, letztlich vor der Menschheit, verantwortet sich das Mitglied und die Arbeit von ai. Unabhängigkeit heißt selbstverständlich nicht Neutralität gegenüber den Ideologien und Regierungsprogrammen. 4. Das Prinzip der legalen Öffentlichkeitsarbeit Als Sean MacBride einmal gefragt wurde, welches ai’s stärkste Waffe sei, antwortete er den Journalisten: „Sie!“, ai weigert sich seit der Gründung, seine Aktivität im Untergrund zu entfalten oder im Verstoß gegen die Gesetze zu handeln. Dem Staat soll kein Vorwand für ein legales Einschreiten gegeben werden; ein Eingreifen gegen die ai-Tätigkeit würde ihn vielmehr in seiner Haltung zum Schutze der Menschenrechte demaskieren.

IV. Arbeitsweise von amnesty international

1. Als Basis der ai-Tätigkeiten darf immer noch die Adoptionsgruppe gelten. Ihre Hauptaufgabe ist der Kontakt mit den von der Londoner Zentrale zugewiesenen Gefangenen, vielleicht einem oder gar dreien, wie es in den Anfangsjahren regelmäßig vorkam: einer aus dem Ostblock, einer aus dem Bereich blockfreier Staaten und einer aus einem eher westlich orientierten Land. Es ist nicht unnötig zu betonen, daß der Gefangene immer in seine Adoption eingewilligt hatte; es kam vor, daß der Gefangene eine Adoption aus wohl erwogenen Gründen ablehnte. Die Gruppenmitglieder traten oftmals in einen sehr persönlichen, vielfältigen Kontakt mit dem/der Gefangenen und seiner/ihrer Familie. Die Kontakte konnten sehr fordernd sein, waren im Grunde immer vertiefbar und spannten alle Mitglieder ein; ein starker Reiz war, daß sie ohne administrative Reibungsverluste erfolgten. Alle Kräfte waren auf die Freilassung ausgerichtet. Der Familie ging oftmals eine Unterstützung zu. Einen weiteren Vorzug bedeutete es, daß die Regierungsmitglieder oder Gefängnisdirektoren die Briefe lasen und so die Solidarität und die Existenz von ai zur Kenntnis nehmen mußten. Es geschah in den siebziger Jahren: Ein Staatsmann hatte sich eben noch gebrüstet, daß er von keinem einzigen Brief Kenntnis genommen habe, als es ihm herausfuhr, daß keine einzige Frau unter den Absendern gewesen sei. Ein Vorteil war auch, daß den Regierungen. welche eine Generalamnestie scheuten, die Freilassung eines einzigen Gefangenen leichter fiel. Aber auch ohne Freilassung kam dem Gefangenen die Tatsache seiner Adoption zu Ohren; sie konnte neben einer moralischen Unterstützung auch eine Garantie für sein Leben sein. Nachteilig konnte sein, wenn Regierungen die Adoptierten gerade deswegen länger in Haft hielten, so in Malawi geschehen, oder wenn die Befreiung des Gefangenen aus der Haft die verbleibenden Gefangenen einer Stütze beraubte 2. Mit der Zeit wuchsen weitere Formen. So die „urgent actions“, ein System der Eilaktionen für Personen oder Gruppen, denen die Folter oder die Todesstrafe drohte. Durchgeführt wurden und wer-. den diese Aktionen von Mitgliedern und Förderern, die sich vorab zu solchen Aktionen zur Verfügung gestellt hatten.

Es kam die „länderbezogene Kampagne“ auf, die weltweit durchgeführt wurde und auf systematische Menschenrechtsverletzungen in bestimmten Ländern aufmerksam machen wollte, 1977 wurde so Paraguay vorgestellt, 1980 Guatemala und die UdSSR, 1988 Kolumbien. Die „Woche des politischen Gefangenen“ bezweckt, Jahr für Jahr den Bück der Öffentlichkeit auf das Los bestimmter Gefangener und auf die strukturellen Bedingungen von Menschenrechtsverletzungen hinzulenken. Die für ai wesentliche Verbindung von Aufklärung und Aktion kam und kommt hier zum Tragen. Aktionen zum 1. Mai wie auch zum Tag der Menschenrechte (10. Dezember) dienen der Menschenrechts-erziehung wie der Mitgliederwerbung.

• Arbeitskreise mit Medizinern über das Thema Foltern und Todesstrafe, mit Lehrern bezüglich der Menschenrechtserziehung, mit Juristen über die Menschenrechte, Strafvollzugsbeamten etc. versuchen einen gegenseitigen Informationsfluß herzustellen. Aus solchen Arbeitskreisen erwachsen immer wieder Arbeitsgruppen, welche Entwürfe für Verhaltensgrundsätze bestimmter Berufsgruppen, wie des Strafvollzugspersonals, der Psychiater oder der Anwälte erarbeiten. Nicht zu vergessen ist die Einrichtung der „Gefangenen des Monats“, mit der ai Monat für Monat an die Öffentlichkeit tritt und sie zur Mitarbeit bei der Freilassung bittet

Missionen zur Ermittlung von Menschenrechtsbeachtung und -Verletzung werden ebenso ausgesandt wie Prozeßbeobachter Zu alledem bemüht sich ai, auf der Ebene der internationalen Organisationen die Ausarbeitung von Konventionen, Richtlinien und die Abfassung von Resolutionen voranzutreiben, welche dem Schutz der Menschenrechte dienen.

3. Die Arbeit von ai sei an zwei Ländern, Chile und der UdSSR, etwas chronologischer vorgeführt.

Chile: Nach dem Staatsstreich vom 11. September 1973 sammelte ai sofort und unablässig Berichte über Menschenrechtsverletzungen — in enger Zusammenarbeit mit der Internationalen Juristen-kommission, der Interamerikanischen Menschenrechtskommission, der Vicaria de la Solidaridad und anderen nichtstaatlichen Menschenrechtsorganisationen. Im Oktober 1973 erlaubte die neue Regierung einer ai-Mission, bestehend aus drei Personen, die Einreise, um die Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen zu überprüfen. Der im Januar 1974 veröffentlichte Bericht bestätigte die Anwendung der Folter, Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren oder nach Schnellverfahren wie auch Inhaftierungen ohne jeglichen Rechtsschutz. Aus einem Bericht eines gefolterten Chilenen sei nur der Ausschnitt angeführt: „Am nächsten Tag begann es wieder, und es war schlimmer als zuvor. Sie machten Dinge mit uns, die man nicht wiedergeben kann . . . Nach drei Tagen gaben wir eine Schuld zu, die wir nicht begangen hatten.“

Überliefert ist auch der Aufschrei einer Frau, der in seiner Kürze das Unaussprechliche der Folter ver-

deutlicht: „Mein Gott, was machen sie bloß mit uns!“ Gefoltert wurde auch um des Terrors willen, wie ai bemerkte; die Polizei entließ die Gefolterten nach Hause mit einer neuen Vorladung, der aus Angst Folge geleistet wurde, auch wenn dies Fortsetzung der Folter bedeutete, ai deckte gleichfalls die Anwendung von Drogen auf, welche die Opfer die Folter und die Folterer vergessen ließen. Das Regime wandte zudem Kurzzeithaften an, um die Adoptierung durch ai zu verhindern. Großaktionen ai’s zum 1. Jahrestag der Pinochet-Regierung wie in den folgenden Jahren stellten die Frage nach den 1500 Gefangenen immer wieder in den Vordergrund, die seit 1973 „verschwunden“ waren. Bei Verhaftungen gelang es manchmal, mit anderen Organisationen durch eine ai-Eilaktion und die damit erfolgte Publizität des Falles Leben und Freiheit zu retten, etwa das von Haydee Palma Do-noso 1980 vermerkte ai 1500 Verhaftungen, protestierte gegen die Internierung an geheimen Orten, gegen die Folterungen, bei denen nachweislich Ärzte anwesend waren und halfen, ai forderte die Regierung auf, die Tätigkeit der Todesschwadron „Comando Carevic“ einzustellen und bat um Polizeischutz für die Frau eines verschwundenen Gefangenen. Die Bitte um Aufklärung der noch nicht geklärten Fälle von „Verschwundenen“ blieb auf der Tagesordnung von ai. Der ungeteilte Kampf gegen die Todesstrafe ließ ai nicht nur im Falle der unzähligen außerlegalen und legalen Hinrichtungen protestie-ren, sondern auch für zwei wegen Mordes und Bankraub zum Tode verurteilte ehemalige Sicherheitspolizisten eintreten Die ai-Arbeit in Chile zeigt die Unerläßlichkeit einer mit dem Unrecht parallel gehenden detaillierten und präzisen Dokumentation der Taten, Orte und Personen, die in das Unrecht einbezogen sind: Von ihr hängen wesentlich die Entlarvung der Lügen und Lügner, die Hilfe für die Gefangenen und die Aufklärung ihres Schicksals ab.

Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken Auch hier kann nur eine Auswahl der ai-Aktivitäten Erwähnung finden. 1968 entsandte ai den norwegischen Rechtsanwalt I. O. Sörheimm nach Moskau, um als Beobachter an einem Prozeß gegen vier Dissidenten teilzunehmen. Er wurde von Polizisten am Betreten des Gerichtssaales gehindert. 1973 traf Sean MacBride, Vorsitzender des Internationalen Exekutivkomitees, in Moskau mit Vertretern des sowjetischen Außenministeriums zusammen, um zu erkunden, ob und inwieweit zwischen der Regierung der UdSSR und ai ein Gespräch möglich sei

Im September 1974 bildete sich die erste ai-Adop-tionsgruppe in der UdSSR. Sie setzte sich für die Freilassung von Gefangenen in Sri Lanka, Spanien und Jugoslawien ein. Im Dezember 1975 wurde S. Kovalyov, Mitglied der Moskauer ai-Gruppe, wegen antisowjetischer Propaganda und Agitation angeklagt und zu sieben Jahren Zwangsarbeit in einer Besserungskolonie sowie weiteren drei Jahren inländischer Verbannung verurteilt

Die protestantischen Gläubigen stellten die größte Gruppe der neuadoptierten Gefangenen der siebziger Jahre, ai war besorgt über die Zustände der Besserungsanstalten, in welchen chronischer Hunger, mangelhafte ärztliche Versorgung wie auch willkürlicher Umgang mit den Rechtsvorschriften herrschten und ein Übermaß an Arbeit dem Häftling abverlangt wurde.

Dem Mißbrauch der Psychiatrie zu politischen Zwecken sah ai nicht tatenlos zu. ai klagte an, was ein Russe, der aus politischen Gründen in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden war, so beschrieb: „Nachdem ich mich beschwert hatte, begann man mir Aminasin-Injektionen in der Höchst-dosierung zu geben. Vom 19. Januar an erhielt ich zweimal täglich zwei Haloperidol-Tabletten. Dieses Medikament macht mich elender als ich mich je gefühlt habe; kaum legst du dich nieder, möchtest du aufstehen, kaum machst du einen Schritt, möchtest du dich niedersetzen, und wenn du sitzt, möchtest du wieder gehen — aber du kannst nirgendwo umhergehen. Jedem wird hier das Leben durch starke Medikamente zur Qual gemacht.“

ai erfuhr vom Antisemitismus in den Lagern, den jüdische Gefangene zu spüren bekamen, protestierte gegen die Zusammenlegung politischer Gefangener mit gewöhnlichen Strafgefangenen, welche jene deren Angriffen aussetzen sollte und aussetzte, und engagierte sich in einer Fülle von Aktionen für die Gewissensgefangenen und deren Familien. Neben Päckchen und Geld waren es die unzähligen Briefe, auf die oft über Jahre hindurch oder auch nie eine Antwort erfolgte. Die Zähigkeit und Unbeirrbarkeit speisen sich aus solchen Worten, wie sie ein entlassener politischer Gefangener einer Gruppe zukommen ließ: „Macht weiter, selbst wenn für euch eure Briefe nichts zu erreichen scheinen, so können sie doch Hafterleichterungen für den Betroffenen bewirken und ihn stützen, wenn er weiß, daß er nicht ganz verlassen ist.“ ai nahm die Jahrestage der Oktoberrevolution und die Olympischen Sommerspiele 1980 zum Anlaß, die Regierung um Freilassung der politischen Gefangenen, um Hafterleichterungen und um die Beendigung der Unterbringung von Verhafteten in psychiatrischen Anstalten zu ersuchen

V. Die Struktur von amnesty international

Die einzelnen Adoptionsgruppen bilden mit den Mitgliedern, die in besonderen Aktionsgruppen, wie etwa gegen die Folter oder die Todesstrafe, tätig sind, den Bezirk. Er kann beispielsweise eine Großstadt wie München oder Hannover umfassen. Die Mitglieder aller Gruppen treffen sich auf der Bezirksversammlung. Hier ist der Ort, um die ai-Aktivitäten einer Großstadt zu koordinieren und diejenigen Aktionen zu planen und durchzuführen, welche in die Großstadt hineinwirken und deren Vorbereitung alleine schon eine einzelne Gruppe überfordern würde. Die Sprecher der einzelnen Bezirke wie auch die Vertreter der besonderen Kam-B pagnen vereinen sich zur Bezirkssprecherkonferenz. Weiter geöffnet ist die Jahresversammlung, auf der wiederum allen Gruppensprechern oder den Abgesandten der Gruppen Rede-und Stimmrecht zusteht. Die Jahresversammlung wählt den Vorstand, ihr gibt er auch Rechenschaft. Der Vorstand bestimmt und beaufsichtigt das Sekretariat, an dessen Spitze der Generalsekretär steht. Dies ist das typische Bild einer ausgebauten nationalen ai-Organisation, der Sektion. Alle Mitglieder der Sektion arbeiten ehrenamtlich, einschließlich des Vorstandes. Lediglich das nationale Sekretariat verfügt über Angestellte.

Auf der internationalen Ebene bilden die Vertreter der nationalen Sektionen den Internationalen Rat (International Council). Dieser befindet über die Satzung und legt sie verbindlich aus. Er wählt das Internationale Exekutivkomitee (International Executive committee), das ihm auch rechenschaftspflichtig ist. Das Komitee wiederum bestimmt und beaufsichtigt das Internationale Sekretariat, dem der Generalsekretär vorsteht. Es befindet sich in London. Im Sekretariat arbeitet das Ermittlungsbüro, manchmal als das „Gehirn“ von ai bezeichnet. Hier werden die Fälle ermittelt und die Entscheidungen über die Adoption gefällt. Das Sekretariat leitet auch die größeren Interventionen.

Der Aufbau von unten nach oben, die Mitbestim-mungsund Mitgestaltungsstruktur und das Bestreben nach möglichst geringer „Bürokratie“ erlaubten Wachstum, ohne daß Entfremdungserscheinungen zwischen Basis und hauptamtlichen Organisatoren eintraten. Dezentralisierung als Verlagerung der Arbeiten auf nationale Sektionen und Mitarbeiterschulung waren erfolgreiche Mittel, auf diesem Wege zu bleiben, der ein sehr hohes Maß der Arbeitskraft den Gefangenen zugute kommen läßt und zu einem sehr geringen Teil im Binnenbereich verschleißt oder anbindet.

VI. Bewertung und Ausblick

Wichtigkeit und Notwendigkeit der Arbeit von ai bedürfen keiner weiteren Begründung, ai selbst wäre am frohesten, wenn die Organisation mangels Gefangener aufgelöst werden könnte. Auch im dritten Jahrzehnt des Bestehens ist es gelungen, das Profil und das Anliegen klar und bestimmt zu erhalten. Indem ai sich eben gerade nicht für jede Menschenrechtsverletzung zuständig fühlt — jedem steht die Gründung einer Menschenrechtsschutzorganisation frei —, sondern für politische Gefangene und außerdem gegen Folter, Todesstrafe und unmenschliche Haftbedingungen eintritt, erweist es sich, daß weniger zu wollen mehr sein kann: Es gelang durch die Begrenzung, sich ein hohes Sachwissen anzueignen und reiche Erfahrung in der Aufklärung und den Aktionen zu sammeln. Die Eingrenzung und Spezialisierung ermöglichten es erst, dem Erfindungsreichtum der Menschenrechtsverletzer und ihren „Tricks“ entgegenzutreten.

Indem ai für sich selbst die Menschenrechte der Informations-und Meinungsfreiheit in Anspruch nimmt, leistet die Organisation bereits darin einen Beitrag für das Bekanntwerden und die Respektierung der Menschenrechte. Die Phalanx derer, welche sich und die Regierungen an die Menschenrechte und Staatspflichten gewöhnen wollen, verstärkt sich. Darüber hinaus erfüllt ai eine Stellvertreterfunktion, nämlich an Stelle derer, die zum Schweigen und zur Ohnmacht verurteilt sind, die Stimme zu erheben und Macht zu sammeln, um eine Änderung der menschenrechtsverachtenden Politik zu erreichen. Die Sorge um die Menschenwürde bezieht sich dabei auf Gefolterte wie Folterer, Opfer und Täter, wie auch der vielen Schweigenden: Seine Würde verletzt, wer die des anderen beschädigt oder der Erniedrigung tatenlos zusieht, ai tritt ebenfalls der verbreiteten instinktiven Identifikation mit dem Täter und der Selbstprojektion in den Stärkeren entgegen, ai wirbt für ein Bündnis mit dem Opfer und dem Schwächeren Deshalb besorgt ai auch zu Recht die undankbare Aufgabe, bei aller Nüchternheit und Stereotypität in der Darstellung doch das Entsetzliche vorstellbar zu machen. Der Verzicht auf plakatives Anklagen und Anprangem, auf demonstrative Bewertung und Aufstellen einer Rangliste der menschenrechtsverletzenden Staaten und Gruppen hat sich bewährt. Zustände wurden angemahnt, Menschen aber nicht bloßgestellt. ai zielte nie auf die Demütigung eines Staates, beziehungsweise der Regierenden; vielmehr erinnerte die Organisation an die Pflicht, den gewaltlos vorgetragenen Überzeugungen Freiräume zu garantieren und Leben in Würde zu wahren. Unnachgiebigkeit aber bezüglich der Forderung um Freilassung und Abschaffung von Folter und Todesstrafe zeichnete die ai-Arbeit aus, hier gab es nichts abzuhandeln. Erhielt der Gefangene seine Freiheit, so fehlten aber auch nicht das Danktelegramm und die Gratulation. Worin ai eine besondere Rolle zukommt, ist die Mitarbeit am Aufbau eines weltweiten und weltumspannenden Konsenses, einer Übereinstimmung in Basiswerten unseres planetarischen Zusammenlebens. In angelsächsisch-nüchterner Weise und im Bewußtsein der Vielzahl von Weltanschauungen beschränkt sich ai auch hier, nämlich auf die Gemeinsamkeit in den Folgerungen aus diesen Basis-werten unter Verzicht auf eine einheitlich angenommene Begründung dieser Werte. Bereits in den einzelnen Adoptionsgruppen, in der Vielfalt von Weltsichten und Menschenbildern ist eine Diskussion um die Begründung der Menschenrechte ein nie endendes und insofern lähmendes Unterfangen. Einigkeit läßt sich fast immer aber über die Folgerungen aus den Rechten auf Gleichheit, Meinungsfreiheit und auf würdige Behandlung erzielen. Diese Ansiedlung der Arbeit im Vorletzten ist einer in den Grundfragen zersplitterten und uneinen Welt angemessen, wenn zur Aufklärung die Aktion dazutreten soll. Ein solcher Verzicht auf Klärung geschieht bei ai nicht leichtfertig, er drängt sich aber hinsichtlich der Effektivität der Befreiungsarbeit auf. Spezialisierung in der Arbeit und Zusammen-führung der Menschen und Staaten zu einem Konsens über die Folgerungen aus den Menschenrechten ergänzen sich sehr glücklich. Jede ai-Gruppe darf als eine solche Einheit betrachtet werden, die nicht um die Frage „Warum gilt dieser Wert?“ kreist, sondern sich darum Sorgen macht, wie dieser Wert dem Gefangenen zugute kommen kann.

ai ist 1988, im dritten Jahrzehnt seines Bestehens, nicht mehr von den Schwierigkeiten des Anfangs oder durch irgendeine Kritik von rechts oder links ernsthaft bedroht. Länger im „Amt“ als die meisten Regierungen der Welt, verfügt ai heute über einen Reichtum an Erfahrungen im Umgang mit den Regierungen, der höchstens noch durch den untadeligen Ruf dieser Gefangenenhilfsorganisation übertroffen wird. Schaden könnte, wenn hier die Rede von ihm sein darf, ai nur sich selbst zufügen; vermieden wird er, wenn die Begrenzung der Aufgabenstellung beibehalten und diese selbst mit der hohen Sachkompetenz weiterhin erfüllt wird; wenn die Dokumentationen, im besonderen die Nachforschungen über die Gefangenen, weiterhin so zuverlässig erstellt werden und die Organisation selbst sich auf das Mindestmaß an Binnenbeschäftigung beschränkt.

An Herausforderungen werden anzunehmen sein: die Vermittlung der Menschenrechtsdeklarationen und den Gedanken der Menschenrechte in die verschiedenen Kulturen, in die afrikanische und asiatische Welt, in die vom Islam geprägten Regionen und andere Weltsichten Mag in den Menschenrechtserklärungen manches einseitig westlich gesehen und formuliert sein, etwa die Betonung des Individuums, so betreffen diese Schwierigkeiten jedoch nicht vorrangig den Ausschnitt, innerhalb dessen ai sich engagiert, nämlich den Schutz der Überzeugungsfreiheit und das Recht auf einen fairen Prozeß; schwieriger sind die Werte der körperlichen Integrität und die Abschaffung der Todesstrafe zu vermitteln. Diesen Weg der In-und Akkulturation werden die ai-Gruppen in ihrem Zusammenarbeiten und in weltweitem Kontakt übrigens auch selbst gehen müssen.

Eine Herausforderung stellt es auch dar, dem Mythos, der sich zum Teil um ai rankt, nüchtern begegnen und die Grenzen der Leistungsfähigkeit der einzelnen Mitglieder und der Organisation als ganzer annehmen zu können. Eine andere Herausforderung ist aber auch heute noch im Auftrag Benen-sons zu sehen: den Menschenrechtsverletzungen möglichst zuvorzukommen oder ihnen jedenfalls in einem frühen Stadium entgegenzutreten. Zu häufig geschieht nur Reaktion auf Verletzungen. Doch richtet sich dieser Auftrag eher an die Menschen, die noch außerhalb ai’s stehen.

Hermann Broch schrieb, etwa 1946, in der „Massenwahntheorie“: „Denn unter den verwunderlichen Tatsachen des verwunderlichen Ablaufes, der sich Weltgeschichte nennt, sind zwei wohl am verwunderlichsten: erstens ist es seit Weltenanfang den Menschen noch immer nicht gelungen, sich gegenseitig auszurotten, und zweitens haben die Überlebenden, also gerade die Gewalttätigenund Rohesten und Angriffslustigsten ... die Zertrampler alles Zarten und Sanften von Anbeginn an, nicht das Werden der Kultur, den Fortschritt zu zunehmender Humanität verhindern können; ... die Ehrfurcht vor dem menschlichen Leben, die Behütung und Bereicherung solchen Lebens ist dem Menschen . . . ungeachtet all seiner Abstürze ins physiognomielos Bestialische, stets aufs neue und aber-neue . . . aufgezwungen und abgerungen worden.“ Dieser Arbeit weiß ai sich verpflichtet.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. ai (Hrsg.), Jahresberichte 1978 ff., Frankfurt 1979 ff.; ai (Hrsg.), Geschichtliche Entwicklung — Kriterien aus aller Welt, Hamburg 1976; N. Brieskorn. Amnesty International. in: Stimmen der Zeit. (1981) 7, S. 491— 498; Th. Claudius/F. Stepan, Amnesty International. Porträt einer Organisation, München-Wien 1976.

  2. N. Brieskorn (Anm. 2), S. 493 f.

  3. C. Stern. Gefangen und vergessen. Amnesty International versucht seit zehn Jahren politischen Häftlingen zu helfen, in: Die Zeit vom 30. 4. 1971.

  4. So die Anfang 1974 durchgeführte Mission des Internationalen Exekutivkomitees nach Karlsruhe zur Klärung der Foltervorwürfe in der Bundesrepublik Deutschland. Die Kritik findet sich in: ai. anti-Folter Zeitung von Juni 1975, S. 3.

  5. So der Passus aus dem Verleihungsdokument.

  6. So im Jahresbericht 1981, S. 10.

  7. So R. Giordano, Internationale der Einäugigen — Folter in Ost und West: Länder und Methoden der unmenschlichen Tortur, in: Deutsche Zeitung/Christ und Welt vom 18. 10. 1974.

  8. Vgl. G. E. Lessing. Emilia Galotti, 4. Aufzug. 7. Auftritt: „Wer über gewisse Dinge den Verstand nicht verliert, der hat keinen zu verlieren.“ (Lessings Werke, 2. Bd., Stuttgart 1874. S. 168).

  9. Vgl. dazu die ai-Deklaration von Stockholm vom 11. 12. 1977. veröffentlicht im Jahrbuch 1978. S. 545— 549.

  10. Vg], R. Giordano (Anm. 8).

  11. Der Einsatz für die Menschenrechte ist keine Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Staates. Der Pflicht der Nichteinmischung unterliegen nur Staaten (s. Artikel 2, § 7 der Charta der Vereinten Nationen vom 26. 6. 1945). Die Artikel 55 und 56 der Charta erklären den Einsatz für die Menschenrechte zur internationalen Angelegenheit und Aufgabe.

  12. Vgl. ai-informationen, (1977) 11.

  13. ai-informationen, (1978) 12.

  14. So die offizielle Position des Internationalen ExekutivKomitees, veröffentlicht in: ai — Kampagne zur Abschaffung der Folter, Bonn 1980.

  15. Die Generalversammlung der UNO verkündete die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte „als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten . . . und durch fortschreitende Maßnahmen im nationalen und internationalen Bereiche ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Verwirklichung bei der Bevölkerung sowohl der Mitgliedstaaten wie der ihrer Oberhoheit unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.“

  16. Ein Arzt schrieb aus dem Sudan an seine Betreuergruppe in der Bundesrepublik zu Beginn der siebziger Jahre: „Ich schreibe Ihnen, um mich sehr für Ihre Briefe, die Weihnachtskarten und die Geschenke zu bedanken und um Ihnen zu versichern, daß diese Briefe und Karten und Geschenke von über 500 Gefangenen gelesen und benutzt worden sind. Sie haben tatsächlich jeden von ihnen erreicht, und diese Briefe waren wie eine Oase in der Wüste und ein Strahl der Hoffnung, der uns mit der Unabhängigkeit. Freiheit und Brüderlichkeit verband.“ Vgl. ai (Hrsg.), ai — amnesty international. Bonn o. J. (1978), S. 13.

  17. Die Liste der Gefangenen samt Informationen und Adressen der Regierungen und Botschaften wird z. B. von der „Frankfurter Rundschau“ monatlich veröffentlicht.

  18. ai bot in Sachen der RAF in den siebziger Jahren seine Vermittlung an; es ging um den Versuch, beide Seiten, die RAF und die Regierung, auf informellem Weg für die Notwendigkeit einer Verhandlungslösung zu sensibilisieren. Jeder damalige Schritt geschah in Absprache mit dem Internationalen Sekretariat und Exekutivkomitee. Information darüber in: ai-informationen, (1977) 10.

  19. Der Ausschnitt ist der Broschüre entnommen: ai — amnesty international (Anm. 17), S. 14.

  20. Sie wurde am 16. 1. 1978 verhaftet, „verschwand“ dann und erlitt zehn Tage lang brutalste Folterungen. Die Aktionen zu ihrer Rettung führten höchstwahrscheinlich dazu, daß Frau H. Palma Donoso am 20. Februar 1978 freigelassen wurde. Der Fall ist im Jahresbericht 1978, S. 205 f. darge-stellt worden.

  21. Jahresbericht 1983, S. 161 f., 165.

  22. Vgl. ai (Hrsg.), amnesty international — Geschichtliche Entwicklung — Kritiken aus aller Welt, Hamburg 1976, S. 9 und 12.

  23. Vgl. ebda., S. 16.

  24. ai — amnesty international (Anm. 17), S. 14.

  25. Berichtet in: Amnesty international (Hrsg.), ai — amnesty international, Hamburg o. J. (1971/72), S. 8.

  26. Vgl. Jahresbericht 1980, S. 31.

  27. Vgl. H. Broch, Massenwahntheorie, Frankfurt 1979, S. 466 f.

  28. Überlegungen zu diesem Thema finden sich im Jahrbuch 1980, S. 24 ff.

  29. H. Broch, Massenwahntheorie, Frankfurt 1979, S. 176.

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