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Frauenerwerbslosigkeit in den neuen Bundesländern Folgen und Auswege | APuZ 6/1994 | bpb.de

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APuZ 6/1994 Der geschlechtsspezifische Arbeitsmarkt: Ökonomische und soziologische Erklärungsansätze Frauen auf dem Weg in Spitzenpositionen der Wirtschaft? Frauenerwerbslosigkeit in den neuen Bundesländern Folgen und Auswege Wandel und Brüche in Lebensentwürfen von Frauen in den neuen Bundesländern

Frauenerwerbslosigkeit in den neuen Bundesländern Folgen und Auswege

Gerhard Engelbrech

/ 28 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Im Ergebnis der Übertragung des westdeutschen Gesellschafts-und Wirtschaftssystems auf die neuen Bundesländer ist es insbesondere für die Frauen zu einer Verschlechterung ihrer Situation am Arbeitsmarkt gekommen. Dies findet seinen Ausdruck in einer hohen Frauenarbeitslosigkeit -die Quote ist mit 22 Prozent doppelt so hoch wie die der Männer -und in Tendenzen der Abdrängung von Frauen aus bestimmten Berufs-und Tätigkeitsfeldern. Eine Reihe aktueller Analysen von Erwerbswünschen von Frauen weisen übereinstimmend darauf hin, daß Frauen in den neuen Bundesländern auch künftig in hohem Maße berufstätig sein wollen. Könnten sie ihre Erwerbswünsche realisieren -insbesondere auch den Wunsch nach mehr Teilzeitarbeitsverhältnissen -, so wäre ihre Erwerbsbeteiligung deutlich höher als in den alten Bundesländern und auch höher als die faktische Erwerbsbeteiligung in den neuen Bundesländern. Inwieweit eine bessere Vereinbarkeit der Erwerbswünsche und Erwerbsmöglichkeiten von Frauen bei der gegenwärtigen Unterbeschäftigung erreicht werden könnte, wird anhand von Überlegungen zur Umverteilung vorhandener Arbeit, zu Quotierung und problemgruppenspezifischen Lohnkostenzuschüssen, spezifischer Förderung von Frauen mit längerer Unterbrechung der Berufstätigkeit sowie zur Aufrechterhaltung außerhäuslicher Kinderbetreuung diskutiert.

I. Gegenwärtige Arbeitsmarktsituation

Als Folge der Übertragung des westdeutschen Gesellschafts-und Wirtschaftssystems auf die neuen Bundesländer hat sich sowohl die Arbeitsmarkt-situation als auch die soziale Infrastruktur verändert. Von dieser Entwicklung sind Frauen in besonderem Maße betroffen. So ging die system-bedingt hohe weibliche Erwerbsquote von ca. 90 Prozent (einschließlich der sich in einer Ausbildung/im Studium befindlichen Frauen; in Westdeutschland betrug die weibliche Erwerbsquote 1980 50, 2 Prozent, 1990 58, 5 Prozent) zum Zeitpunkt der Wende auf 77 Prozent im April 1991 deutlicher zurück als die der Männer (von über 90 auf 86 Prozent). Bis 1992 schrumpfte die Zahl der Arbeitsplätze f Prozent, 1990 58, 5 Prozent) zum Zeitpunkt der Wende auf 77 Prozent im April 1991 deutlicher zurück als die der Männer (von über 90 auf 86 Prozent). Bis 1992 schrumpfte die Zahl der Arbeitsplätze für Frauen auf knapp zwei Drittel des Standes von 1990. Eine grundlegende Trendwende zeichnete sich für das Jahr 1993 nicht ab.

Insgesamt ist in den neuen Bundesländern die Zahl der Arbeitsplätze von Herbst 1989 bis Ende 1991 von 9, 7 auf 7, 2 Millionen zurückgegangen. Ende 1992 waren weniger als 6, 2 Millionen Arbeitsplätze vorhanden. Darunter sind knapp 400000 durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) finanzierte Arbeitsplätze und ca. 300000 auf Vollzeitäquivalente umgerechnete Kurzarbeiterstellen. Knapp 500000 Personen befanden sich zu diesem Zeitpunkt in der beruflichen Weiterbildung. Der Frauenanteil an den Beschäftigten ging in den neuen Bundesländern von 47 Prozent im November 1989 auf 43 Prozent im November 1992 zurück. Die Zahl der erwerbstätigen Frauen auf dem „ersten Arbeitsmarkt“ verringerte sich innerhalb dieses Zeitraumes um 1, 7 Millionen (von gut 4, 5 Milhonen auf weniger als 2, 8 Millionen) 1.

Bereits unmittelbar nach der Wende kam es in der DDR, in der bis dahin Arbeitskräfteknappheit geherrscht hatte, zu Arbeitslosigkeit. Von Ende 1991 stieg die Zahl der Arbeitslosen von 0, 9 Millioner bis Ende 1992 auf nahezu 1, 2 Millionen und verfe stigte sich auf diesem Niveau; ca. zwei Drittel dei Arbeitslosen sind weiblich. Im September 1993 lag die Arbeitslosenquote der Frauen mit 22 Prozen doppelt so hoch wie die der Männer (11 Prozent) Von den im November 1990 erwerbstätigen Männern war ein Jahr später gut jeder zehnte und vor den Frauen gut jede fünfte nicht bzw. nicht mehl berufstätig (arbeitslos, in Weiterbildung, im Vor ruhestand). Lediglich 45 Prozent der im Novembei 1990 bereits arbeitslosen Männer hatten ein Jahi später wieder eine Berufstätigkeit aufgenommen bei den Frauen nur jede dritte. Gut ein Drittel dei Männer und knapp die Hälfte der Frauen warer immer noch arbeitslos gemeldet 2.

Entscheidend für die überproportional hohe Arbeitslosigkeit der Frauen ist, daß sich in der neuen Bundesländern bereits frühzeitig Muster dei betrieblichen Beschäftigungspolitik etabliert haben, wie sie von westlichen Arbeitsmärkten bekannt sind. Danach setzt sich nicht bei den Entlassungen aus den Betrieben, sondern primär bei den Einstellungen eine gruppenspezifische -insbesondere auch geschlechtsspezifische -Diskriminierung durch. So werden Männer bei Einstellungen deutlich bevorzugt. Beobachtungen der Arbeitsämter zeigen daß -Frauen mit Kleinkindern besonders betroffen sind. Stellenangebote für Teilzeitarbeit sind Ausnahmefälle. Das Kinderbetreuungsnetz ist löchrig geworden.

-bei Stellenangeboten im Bürobereich entweder sehr junge Frauen ohne Kinder oder Frauen im Alter zwischen 35 und 45 Jahren bevorzugt werden. Ganz gering sind die Wiedereingliederungschancen der Frauen, die 45 Jahre und älter sind. Ein beachtlicher Teil dieser älteren Frauen erfüllt nicht die Anspruchsvoraussetzungen für das Altersübergangsgeld. -Frauen mit kaufmännischen Fach-oder Hochschulabschlüssen in der Regel unterhalb ihrer Qualifikation eingesetzt werden. -Frauen mit Facharbeiterausbildung im gewerblich-technischen Bereich -obwohl sie bereit sind, auch Arbeiten zu übernehmen, die nicht ihrer Qualifikation entsprechen -von Arbeitgebern nur selten bei Einstellungen berücksichtigt werden. -zunehmend Männer in ehemals weiblich dominierte Bereiche wie den der Dienstleistungen eindringen (Banken, Post, Verkehrswesen).

Dieser Trend ist besonders bei den sich sukzessive computerisierenden Dienstleistungsbereichen zu beachten.

Anders als in der DDR, wo die Erwerbsbeteiligung von Männern und Frauen nahezu gleich hoch war, ist sie nunmehr -drei Jahre nach der Wende -geschlechtsspezifisch unterschiedlich ausgeprägt. Im folgenden soll gefragt werden, erstens ob und wie sich die veränderten gesellschaftlichen Erwartungen, individuellen Wünsche und ökonomischen Zwänge auf das Erwerbsverhalten der ostdeutschen Frauen (Arbeitskräfteangebot) auswirken und zweitens ob die Situation auf dem Arbeitsmarkt eine Realisierung der Erwerbstätigkeit überhaupt ermöglicht (Arbeitskräftenachfrage).

Anders gefragt: Führt die Transformation des westdeutschen Werte-und Wirtschaftssystems dazu, daß erstens Verhaltens-und Einstellungsänderungen bei den ostdeutschen Frauen auftreten, die eine Annäherung an westdeutsche Lebens-und Berufsbiographien zur Folge haben, und gibt es zweitens Diskrepanzen zwischen fortbestehenden individuellen Ansprüchen an den Arbeitsmarkt und nicht vorhandenen Realisierungsmöglichkeiten?

II. Angebot an weiblichen Arbeitskräften

1. Erwartetes Erwerbsverhalten von Frauen Systembedingte Arbeitskräfteknappheit, gesellschaftlicher Druck („Recht auf und Pflicht zur Arbeit“), ökonomische Notwendigkeit und vor allem internalisiertes Selbstverständnis eigener Erwerbstätigkeit hatten in der DDR zu einer -im Vergleich mit anderen Industrienationen -sehr hohen Erwerbsbeteiligung von Frauen geführt. Für die Beurteilung des zu erwartenden Arbeitskräfteangebots wird zu fragen sein, inwieweit auch nach der Wende, trotz oder gerade wegen der sich abzeichnenden veränderten gesellschaftlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen, für die Frauen die Berufstätigkeit weiterhin einen hohen individuellen Wert hat.

Eine bereits im Herbst 1990 im Auftrag des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (BMJFFG) von Infas durchgeführte Untersuchung bestätigte nahezu unverändert weiterbestehendestarke Erwerbswünsche von Frauen -auch bei sich abzeichnender Arbeitsmarktkrise. Damals hätte lediglich jede zehnte im Arbeitsleben stehende Frau ihre Berufstätigkeit sicher aufgeben wollen, wenn sie „das Geld nicht bräuchte“ (alte Bundesländer 1986: ca. ein Viertel). Dies entspricht der faktischen Erwerbsbeteiligung zu diesem Zeitpunkt. Auch ein Jahr später -im Herbst 1991 -geht nach einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt-und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit (IAB) auch nur jede zehnte erwerbstätige Frau davon aus, daß sie ihre Berufs-tätigkeit aufgeben würde, wenn sie auf das Geld-verdienen nicht mehr angewiesen wäre Der hohe Stellenwert, den Berufstätigkeit für Frauen hat, wird somit durch den seit der Wende unverändert starken Wunsch deutlich, auch dann berufstätig zu sein, wenn es keine ökonomische Notwendigkeit dafür gibt (90 Prozent).

In eine ähnliche Richtung weisen Vorstellungen über partnerschaftliche Arbeitszeitmodelle, die von einer Berufstätigkeit beider ausgehen, und -auch bei derzeitig häufig dringender ökonomischer Notwendigkeit -die Betonung intrinsischer Motive für die Erwerbstätigkeit. Dies spiegelte sich auch im Umfang aktiver Arbeitssuche nichterwerbstätiger Frauen wider. Könnten die ostdeutschen Frauen ihre Erwerbswünsche realisieren, würde es zu einer Erwerbsbeteiligung von Frauen kommen, die deutlich über der in den alten Bundesländern läge und die auch höher wäre, als sie zur Zeit in den neuen Bundesländern ist. Daß gegenwärtig bei den Frauen in den neuen Bundesländern ökonomische Gründe für die Berufstätigkeit in den Vordergrund treten, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß Arbeit für sie traditionell einen hohen Stellenwert hat.

Mit zunehmender Kinderzahl, vor allem wenn Kinder im Vorschulalter da sind, nimmt unter den gegebenen Arbeitsmarkt-und gesellschaftlichen Bedingungen der Wunsch nach Teilzeitarbeit zu: Mehr als vier von zehn Frauen mit Kindern unter sechs Jahren wollen in einem Teilzeitverhältnis arbeiten. Eine reduzierte Arbeitszeit wird von gegenwärtig teilzeitbeschäftigten Frauen (insbesondere mit mehr als 20 Wochenstunden) und vor allem von nichterwerbstätigen Frauen mit Kindern häufiger bevorzugt als von den übrigen Frauen.

Auch drei Jahre nach der Vereinigung liegt der Anteil teilzeitbeschäftigter an allen erwerbstätigen Frauen in den neuen Bundesländern (28 Prozent) unter dem in den alten Bundesländern (35) Außerdem haben gegenwärtig lediglich knapp 20 Prozent aller Frauen einen Arbeitsvertrag mit weniger als 36 Wochenstunden. Der unterdurchschnittliche Anteil von Frauen mit Kindern unter sechs Jahren (dies sind 20 Prozent aller erwerbstätigen Frauen), die Arbeitsverträge mit einer Arbeitszeit unter 21 Stunden haben, ist als Hinweis darauf zu werten, daß Teilzeitarbeit weniger von familienpolitischen Zielsetzungen, als vor allem von kapazitätsorientierter Personalpolitik der Betriebe ausgeht. 2. Aufgabe bzw. Unterbrechung der Berufstätigkeit Steigende Haushaltsausgaben und vergleichsweise niedrige Familieneinkommen verstärken in den neuen Bundesländern die ohnehin hohe Erwerbs-neigung von Frauen noch, können aber auch -infolge der Verringerung bislang gegebener Möglichkeiten der Kinderbetreuung und der Verteuerung der Plätze -einschränkend wirken. Ergebnis haushaltspolitischer Überlegungen kann sein, daß die Opportunitätskosten individueller Kinderbetreuung bei Aufgabe der Berufstätigkeit geringer eingeschätzt werden als die Kosten bei außerfamilialer Betreuung und fortbestehender Berufstätigkeit. Dies ist der Fall, wenn die Kosten für den Kinderkrippen-oder -gartenplatz durch Aufgabe der Berufstätigkeit gespart werden und zugleich der Einkommensausfall durch Transferzahlungen z. T. ausgeglichen werden kann. Neben der Kostenersparnis kann natürlich auch der „Wert“ individueller Kinderbetreuung für die Familie eine Alternative zur Berufstätigkeit darstellen.

Von den verheirateten Frauen mit Kindern unter 16 Jahren hätten -so die Ergebnisse einer entsprechenden Befragung -im Herbst 1991 neun Prozent keine zusätzlichen Kosten der Kinderbetreuung übernommen und in diesem Fall sofort aufgehört zu arbeiten. Bei dem damaligen durchschnittlichen persönlichen Monatsnettoeinkommen von 1200, -DM würden 19 Prozent der Frauen bereits bei Kinderbetreuungskosten von bis zu 100, -DM, weitere 34 Prozent bis zu 200, -DM und weitere 20 Prozent bis zu 300, -DM ihre Berufstätigkeit aufgegeben und die Versorgung der Kinder selbst übernommen haben. Das heißt, bei Kinderbetreuungskosten, die weniger als ein Zehntel des eigenen Nettoeinkommens ausmachen, würde bereits jede vierte Frau mit mindestens einem Kind unter 16 Jahren, bei einem Viertel des Nettoeinkommens würden sogar vier von fünf Frauen ihre Berufstätigkeit aufgeben wollen. Die Erklärung für die relativ niedrige Schwelle zum Rückzug aus der Erwerbstätigkeit liegt in geringerem Maße in der „neuen Freiheit“ zur individuellen Kinderbetreuung bzw. in „pädagogischen“ Abwägungen; sie ist vielmehr in der schwierigen finanziellen Situation begründet, in der sich die ostdeutschen Familien befinden. Aussagen zu den Motiven der Berufstätigkeit, und zwar verhältnismäßig unabhängig von der Kinderzahl, stützen dies. Hinzu kommt, daß mit der veränderten politischen Bewertung von Frauenerwerbsarbeit im vereinigten Deutschland und mit der zunehmenden Verdrängung von Frauen aus dem Arbeitsleben -Folge geschlechtsspezifisch diskriminierender Personalpolitik -das Selbstverständnis, berufstätig sein zu wollen, angegriffen und die Alternativrolle im Haushalt für immer mehr Frauen Realität wird.

Die gegenwärtig zu beobachtenden bzw. zu erwartenden geringeren Möglichkeiten außerhäuslicher Kinderbetreuung und arbeitsmarktbedingte Entmutigungseffekte haben Auswirkungen auf Lebensentwürfe von Familien: So hat die Geburtenrate in den neuen Bundesländern bereits um die Hälfte abgenommen, d. h., Frauen verzichten gegenwärtig u. a. aus Arbeitsmarktgründen auf Kinder bzw. schieben den Kinderwunsch hinaus. In der Folge ist die Zahl der Übergänge von der Erwerbstätigkeit in den Mutterschafts-bzw. Erziehungsurlaub deutlich zurückgegangen, was wiederum mit einem drastischen Rückgang der Nachfrage nach außerhäuslicher Kleinkinderbetreuung einherging. Dadurch stellt sich das quantitative Versorgungsangebot gegenwärtig sogar relativ zufriedenstellend dar.

Auf der anderen Seite wird die Unterbrechung der Berufstätigkeit durch das seit dem 1. Januar 1993 gültige Erziehungsurlaubsgesetz mit anschließender Wiedereinstellungsgrarantie gefördert. Die Alternative, „freiwillig“ während der Phase der Kinderbetreuung die Erwerbstätigkeit aufzugeben, hat häufig Konsequenzen für den weiteren Berufs-verlauf. Frauen, die ihre Berufstätigkeit aus familialen Gründen unterbrechen, müssen mit den -für die alten Bundesländer nachgewiesenen -Problemen der Wiedereingliederung rechnen: inadäquatem beruflichem Einsatz und beruflichem Abstieg. So befanden sich denn auch die -im Vergleich zum Westen -wenigen wiedereingegliederten ostdeutschen Frauen im Herbst 1991 häufig in unteren Einkommensklassen. Sie sind in größerem Umfang als Teilfacharbeiterinnen beschäftigt und mit 14 Prozent nahezu doppelt so häufig wie kontinuierlich beschäftigte Frauen in bereits gekündigten Arbeitsverhältnissen anzutreffen.

III. Arbeitskräftenachfrage

1. Umstrukturierung von Arbeitsmärkten Die in den neuen Bundesländern zu beobachtenden rückläufigen Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen betreffen -auch mit unterschiedlichem Gewicht -alle Wirtschaftsbereiche. Ob sie schrumpfen, stagnieren oder prosperieren, ob sie ehemals eine hohe bzw. niedrige Frauenbeschäftigung aufwiesen, alle haben sie eine relative Zunahme der Beschäftigung bei Männern und eine relative Abnahme bei Frauen zu verzeichnen.

Die mit der Umstrukturierung von Arbeitsmärkten und Beschäftigungsfeldern verbundene Arbeitsmarktdynamik, die weit über die rein quantitative Entwicklung des Beschäftigungspotentials hinausgeht, birgt vor allem für Frauen mit geringen und mittleren Qualifikationsabschlüssen erhebliche Risiken. Die Konkurrenz um die knapper werdenden Arbeitsplätze findet zwischen Männern und Frauen, aber parallel dazu auch zwischen Frauen unterschiedlicher Qualifikationsstufen statt. Das Merkmal Qualifikation greift hier vor allem innerhalb der Geschlechtergruppen. In der Konkurrenz zwischen Männern und Frauen spielt es dagegen keine nachweisbare Rolle. Besser qualifizierten Frauen gelingt es bestenfalls, ihre bisherige Position im Erwerbssystem zu halten. Für eine wirksame Konkurrenz mit -häufig schlechter ausgebildeten -Männern reicht ein qualifizierter Ausbildungsabschluß allerdings bei Frauen in der Regel nicht aus

Für die Beschäftigung von Frauen und Männern lassen sich folgende Entwicklungsmuster ausmachen: -Frauentypische Branchen werden zu Mischbranchen (Handel, Banken, Versicherungen);

-Mischbranchen werden zu tendenziell männer-dominierten Branchen (Verarbeitendes Gewerbe); -männerdominierte Branchen werden zu reinen Männerbranchen (Bau, Metall-und Elektrobranche, Bergbau und Energie). 2. Zukünftige Arbeitsplatzstruktur Bei einer sich fortsetzenden Transformation der Wirtschaftsstruktur Ostdeutschlands nach westlichem Muster zeichnen sich folgende Entwicklungstrends ab: Für die Nachfrage nach Arbeitskräften lassen vorhandene Strukturunterschiede zu den alten Bundesländern, wie auch zu den übrigen westlichen Industrienationen, eine unterschiedliche Entwicklung innerhalb der und zwischen den primären, sekundären und tertiären Sektoren der Volkswirtschaft (1. Land-u. Forstwirtschaft, Fischerei, 2. warenproduzierendes Gewerbe, 3. Handel, Versorgung, Versicherungen, sonstige Dienstleistungen) erwarten. So zeigt z. B. ein Vergleich der Beschäftigungsstrukturen nach Wirtschaftsbereichen in den neuen Bundesländern eine ähnliche Verteilung wie in den alten Bundesländern vor 20 Jahren. Wenn auch nicht damit zu rechnen ist, daß die Entwicklung in den neuen Bundesländern mit der in den alten Bundesländern deckungsgleich sein wird, so dürfte doch ein Prozeß der Annäherung und tendenziellen Angleichung stattfinden. Das bedeutet: Rückgang der Beschäftigten im produzierenden Gewerbe (mit Ausnahme der Wartungstätigkeiten und im Baubereich) sowie in der Land-und Forstwirtschaft, Stabilität bei Handel und Verkehr und Zunahme bei den sonstigen Dienstleistungen Für die Frauen, die Berufe in der Produktion ausüben, ist der sektorale Wandel auf dem Gebiet der ehemaligen DDR in großem Umfang gleichbedeutend mit „Freisetzungen“. Besonders betroffen sind die rationalisierungsanfälligen Arbeitsplätze im Textil-und Bekleidungsgewerbe, aber zum Teil auch der — Chemie-sowie der Leichtindustrie und in der Landwirtschaft.

Innerhalb des Dienstleistungsbereichs ist eine gegenläufige Entwicklung mit unterschiedlichen Konsequenzen für Frauen zu erwarten: Stagnation bei primären Dienstleistungen, wie weniger qualifizierte allgemeine Dienste (Reinigen, Bewirten, Lagern, Transportieren, Sichern) und einfache Bürotätigkeiten, in denen in nicht unerheblichem Umfang Frauen beschäftigt sind, und Ausweitung von qualifizierten sekundären Dienstleistungen, wie Betreuen, Beraten, Lehren, Publizieren, Organisation und Management sowie Forschen und Entwickeln, mit gegenwärtig überdurchschnittlich hohem Männeranteil Diese zu erwartenden Tendenzen in den einzelnen Wirtschaftsbereichen dürften durch die EG-Binnenmarktöffnung zusätzlich verstärkt werden Je schneller auch die neuen Bundesländer innerhalb der Europäischen Union zu einem „Hochlohnland“ werden, desto größer wird der Rationalisierungsdruck auf lohnintensive, unqualifizierte Arbeitsplätze sein. Dies zeigt sich gegenwärtig bei un-und angelernten Arbeitskräften mit einer Arbeitslosenquote von gut 40 Prozent. Insgesamt ist nach einer zu erwartenden Aufholphase davon auszugehen, daß sich Wachstums-bzw. stagnierende Branchen in den neuen Bundesländern wie in den alten Bundesländern entwickeln werden. Dies würde mittel-und langfristig eine Verfestigung der Beschäftigtenstruktur bei Banken und Versicherungen und eine Stagnation im Groß-und Einzelhandel bedeuten. Zunahmen sind zu erwarten bei den „sonstigen“ Dienstleistungen (Leasing, Leiharbeit, Beratungsdienste, qualifizierte Infrastrukturdienstleistungen im Bereich der Bürotätigkeiten), bei ausgelagerten Dienstleistungen wie Beratung, Planung, Werbung, im Bereich der Medien sowie im Gaststätten-und Beherbergungsgewerbe und z. T. im öffentlichen Dienst. Insbesondere für die qualifizierten Dienstleistungen sind Frauen vielfach nicht entsprechend ausgebildet.

Darüber hinaus ist für den wirtschaftlichen Strukturwandel in den neuen Bundesländern von Bedeutung, daß das „bodenständige“ Gewerbe (Handwerk) -sowohl im Produktions-als auch im Dienstleistungsbereich -die Nachfrage noch unzureichend befriedigt. In den neuen Bundesländern könnten somit schon alleine dadurch Arbeitsplätze entstehen, daß eine Versorgung mit Installations-, Wartungs-und Reparaturleistungen sowie mit Service-und Dienstleistungen entsprechend westdeutschem Niveau angestrebt bzw. notwendig wird. In den alten Bundesländern sind insgesamt rund 40 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, in den neuen Bundesländern derzeit lediglich 25 Prozent in diesen Wirtschaftsbereichen tätig 20 Prozent der Kleinunternehmen (bis 10 Beschäftigte) Ostdeutschlands rechnen mit einer Beschäftigungszunahme; allein in Sachsen meldet das überwiegend mittelständisch strukturierte Handwerk einen Nettoarbeitsplatzzuwachs von 200000 Personen Insbesondere bei klein-und mittelständischen Unternehmen im Servicebereich und bei den neu entstehenden „freiberuflichen“ Dienstleistungen könnten Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen entstehen. 3. Qualifikation von Frauen und Ausbildungssituation Trotz formalen Gleichstellungsanspruches hatten sich in der DDR -ähnlich wie in den alten Bundesländern, wenn auch auf anderem Niveau -unterschiedliche „Ausbildungs-und Arbeitsmärkte“ herausgebildet. So war das Spektrum der den Frauen offenstehenden Berufe eingeschränkter als das der Männer; „Frauenberufe“ boten zudem weniger und geringere Aufstiegsmöglichkeiten als „Männerberufe“, und Frauen gelang weniger häufig der Sprung ins mittlere, noch seltener ins höhere Management. Damit bringen Männer aufgrund ihrer beruflichen Sozialisation und Erfahrung bessere Voraussetzungen für einen qualifizierten Einsatz in Berufen mit neuen, bislang unbekannten Tätigkeiten mit, als dies bei Frauen der Fall ist.

Die geschlechtsspezifische Konkurrenz, aber auch die tradierten frauentypischen Berufswahl-und Ausbildungsmöglichkeiten wirken sich gegenwärtig stark auf die Ausbildungssituation von jungen Frauen in Ostdeutschland aus. Während es im Jahr 1989 in der damaligen DDR insgesamt 344000 betriebliche Ausbildungsplätze gab, waren es im Ausbildungsjahr 1991/92 -nun in den neuen Bundesländern -nur noch 265 000 Im August 1993 kamen auf 141000 Bewerber 83 000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen. Besondere Schwie-rigkeiten haben junge Frauen auch wegen ihres ausgeprägten Interesses an kaufmännischen und Dienstleistungsberufen, dem häufig kein entsprechendes Angebot an Lehrstellen gegenübersteht. So gibt es einerseits einen enormen Bewerberüberhang bei typisch „weiblichen“ Berufen, andererseits Bewerberdefizite bei spezifischen „Männerberufen“. Das Ausbildungsplatzangebot ist in den neuen Ländern noch von der traditionellen Dominanz gewerblich-technischer Tätigkeit geprägt. Im Vergleich zu den alten Bundesländern werden hier nach wie vor überdurchschnittlich viele Jugendliche im verarbeitenden Gewerbe, der Bauwirtschaft, in der Chemieindustrie, im Bergbau und in der Energiewirtschaft sowie in der Landwirtschaft ausgebildet; im Dienstleistungsbereich besteht demgegenüber großer Nachholbedarf. Es wird davon auszugehen sein, daß im Gefolge des strukturellen Wandels der Wirtschaft eine Verschiebung der Tätigkeits-und Ausbildungsstrukturen in Richtung Dienstleistungsbereich und damit -zumindest indirekt -eine Anpassung an die Nachfrage der jungen Frauen erfolgt.

Die stärkere Konzentration auf wenige Ausbildungsbereiche wirkt sich auf die weiteren beruflichen Möglichkeiten von Mädchen und Frauen negativer aus, als dies bei den jungen Männern der ist. Dies weder gemildert Fall wird auch dadurch noch aufgehoben, daß weibliche Lehrstellenbewerber häufiger die Berufsberatung einschalten und ein höherer Anteil von ihnen eine über die Pflichtschule hinausgehende Schulbildung besitzt.

in Aussicht Mit dem gefundenen bzw. gestellten Ausbildungsplatz sind junge Frauen häufiger unzufrieden als junge Männer; sie sind eher bereit, auch auf Ausweichstrategien zurückzugreifen, etwa noch länger zur Schule zu gehen. Für weibliche nur Ostdeutschland be -Schulabgänger, die sich in worben haben, sieht die Situation deutlich schlechter aus als für ihre männlichen Mitbewerber, und sie sind auch jenen Mädchen gegenüber schlechter gestellt, die in den alten Bundesländern eine Lehrstelle suchen.

IV. Ausblick auf die Erwerbsmöglichkeiten von Frauen in den nächsten Jahren

Ein Blick auf die kurz-und mittelfristig gegebenen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den neuen Bundesländern kann nicht besonders hoffnungsvoll stimmen. Von den im Jahr 1989 noch 4, 5 Millionen weiblichen Beschäftigten hatten Ende 1992 knapp 2, 8 Millionen einen Arbeitsplatz auf dem „ersten Arbeitsmarkt“. Bei einem realen Wirtschaftswachstum von jährlich 11 Prozent würden im Jahr 2000 insgesamt 6, 8 Millionen Arbeitsplätze vorhanden sein. Voraussetzung dafür ist ein Investitionsvolumen von 1, 3 Billionen DM bei einer Erhöhung der Arbeitsproduktivität auf 80 Prozent des Westniveaus und ein Rückgang der Netto-Importquote auf 50 Prozent. Die Anstrengungen, derer es dazu bedarf, werden angesichts eines Bruttoinvestitionsniveaus im Jahr 1991 von 75 Milliarden DM deutlich. Unter der Annahme einer kontinuierlichen Entwicklung des weiblichen Erwerbspersonenpotentials (konstante Quoten) würden im Jahr 2000 über vier Millionen Frauen berufstätig sein wollen. Bei einem Frauen-anteil an den Erwerbstätigen von weiterhin 43 Prozent läge der Umfang von Arbeitslosigkeit und stiller Reserve bei Frauen zu diesem Zeitpunkt deutlich über einer Million.

Für eine weiterhin hohe Erwerbsneigung der Frauen in den neuen Bundesländern sprechen zum einen der in allen westlichen Industrienationen bestehende Trend zu steigender Erwerbsbeteiligung von Frauen und die hier anzutreffende vergleichsweise hohe Zahl alleinerziehender bzw. lediger Mütter, zum anderen das in 40 Jahren DDR-Sozialisation gewachsene Selbstverständnis der Frauen hinsichtlich der Erwerbsarbeit sowie nach der Wende veränderte Konsumansprüche und steigende Lebenshaltungskosten. Einige Faktoren deuten allerdings auch auf einen Rückgang der Erwerbsneigung hin: Neben dem allgemeinen Arbeitsplatzmangel und der geschlechtsdiskriminierenden Personalpolitik sind dies der Wegfall der Pflicht zur Arbeit und des damit verbundenen sozialen Drucks, die Verringerung und die Verteuerung von öffentlichen Kinderbetreuungsmöglichkeiten, der Anstieg der Einkommen (der Männer) sowie Veränderungen in der Einkommens-und Rentenpolitik. Eine aufgrund dieser Faktoren erfolgende Angleichung des Erwerbspersonenpotentials von Frauen an das bis zum Jahr 2000 erreichte westdeutsche Niveau hätte eine Verringerung des derzeitigen weiblichen Erwerbspersonenpotentials um 0, 4 Millionen zur Folge. Dabei ist aber zu bedenken, daß eine deutlich hoffnungsvolle und optimistische wirtschaftliche Entwicklung unterstellt wird. Wenn diese nicht eintritt und sich das gegenwärtige Arbeitsplatzangebot für Frauen bis zum Jahr 2000 verfestigt, fänden bei unterstellter „Anpassung der Erwerbsquoten an die westdeutsche Entwicklung“ eine dreiviertel Million Frauen und bei Fortbestehen der gegenwärtig hohen Erwerbsneigung deutlich über 1, 5 Millionen Frauen keinen Arbeitsplatz. Somit kommt auch in Zukunft vor allem intervenierender Wirtschaftsund Strukturpolitik eine zentrale Rolle zu. Sie muß, bis eine für einen hohen Beschäftigungsstand ausreichende Zahl wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze tatsächlich geschaffen wurde, durch Arbeitsmarkt-politik und zum Teil auch arbeitsmarktbezogene Familienpolitik unterstützt werden.

V. Überlegungen zurbesseren Vereinbarkeit der Erwerbswünsche und Erwerbsmöglichkeitenvon Frauen

1. Arbeitszeitverkürzung und Umverteilung vorhandener Arbeit In der arbeitspolitischen Diskussion der achtziger Jahre, einer Phase konjunktureller und struktureller Einbrüche in Westdeutschland, hatten Überlegungen zur Umverteilung vorhandener Arbeit auf eine größere Zahl von Beschäftigten vor allem bei Arbeitnehmervertretern großes Gewicht. Die Forderung nach sowie Ab Arbeitszeitverkürzung nach -bau von Überstunden und deren teilweise Umsetzung spiegeln dies wider.

Durch eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung sollte neben einer quantitativen Umverteilung von Arbeit auch die Neuverteilung von Berufspositionen und -chancen bewirkt werden was sich jedoch in der praktischen Umsetzung vielfach als Illusion erwies. Bei oder gerade trotz Arbeitskräfteüberhanges stehen die ostdeutschen Unternehmen, die sich in einer Konsolidierungs-bzw. Aufbauphase befinden, (noch) erheblich weniger unter Druck als die westdeutschen, mit allgemeiner Arbeitszeitumverteilung zu reagieren. Angesichts der prekären finanziellen Situation der Haushalte wäre diese -und eine damit verbundene Lohnreduzierung -ohnehin schwer durchsetzbar.

Unter der Bedingung einer in den achtziger Jahren in den alten Bundesländern insgesamt positiven Beschäftigungsentwicklung konnte die steigende Nachfrage von Frauen am Arbeitsmarkt teilweise durch ein zusätzliches Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen befriedigt werden. Bei der im Vergleich dazu heute deutlich verschärften Arbeitsmarkt-situation und der damit verbundenen zunehmenden Abdrängung von Frauen vom Arbeitsmarkt wäre zu diskutieren, inwieweit entsprechende Überlegungen für die neuen Bundesländer sinnvoll sind. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen müßten dabei verstärkt auch die Bedürfnisse der Frauen berücksichtigen. Wie Ergebnisse aus den alten Ländern zeigen, sind ohne nennenswerte tägliche Arbeitszeitverkürzung weder merkliche Entlastungen der Frauen von familialen Pflichten noch eine gleichwertige Arbeitszeitverteilung zwischen den Geschlechtern zu erwarten.

Trotz Arbeitskräfteüberhanges und Angleichung der tariflich geregelten Arbeitszeit an das westdeutsche Niveau wird in den neuen Bundesländern in einzelnen Branchen nach wie vor mehr als 40 Stunden pro Woche gearbeitet, und der Teilzeitanteil liegt unter dem in den alten Bundesländern. Rein quantitativ betrachtet, könnten also flexiblere Formen der Arbeitszeitgestaltung zum Abbau von Mehrarbeit und Überstunden führen, wovon nicht unerhebliche Beschäftigungseffekte zu erwarten wären. Denn zwei Jahre nach der Wende arbeiteten z. B. jede fünfte erwerbstätige Frau und mehr als jeder dritte erwerbstätige Mann in den neuen Bundesländern -z. T. auch ohne zusätzliche Vergütung -noch über 40 Stunden pro Woche. Auch Ende 1992 lag die tatsächlich geleistete Arbeitszeit bei jedem zehnten Mann und bei zwei Prozent der Frauen noch bei über 42 Wochenstunden Abbau von Überstunden und weitere Anpassung an westdeutsche tarifvertragliche Arbeitszeiten könnten -wie Erfahrungen in den alten Bundesländern zeigen -zusätzliche Beschäftigungseffekte schaffen.

Eine Arbeitszeitveränderung durch Überstundenabbau wird bei den Betrieben dann an Grenzen stoßen, wenn zusätzliche Kosten auf sie zukommen, nicht ausreichend qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung stehen oder die derzeitige und erwartete Absatzlage eine Personalausweitung nicht rechtfertigt. Infolge des -im Vergleich zu Frauen -überproportional hohen Anteils der Männer an der Mehrarbeit (s. o.), liegt das größere Umsetzungspotential bei den Arbeitsplätzen der Männer. Angesichts der vorherrschenden Personalpolitik bedeutet das, daß zusätzlich entstehende Arbeitsplätze wieder Männerarbeitsplätze wären. Ohne Veränderung der frauendiskriminierenden Einstellungspraxis der Betriebe würden Frauen -im Vergleich zu Männern -weniger von einer Arbeitszeit-umverteilung profitieren. Beschäftigungseffekte können auch durch die Schaffung zusätzlicher Teilzeitarbeitsplätze erzielt werden. Dies würde den Vorstellungen eines nicht unerheblichen Teils der Frauen, insbesondere nichterwerbstätiger Frauen sowie derzeit vollzeitbeschäftigter Frauen mit Kindern und älterer Frauen, entsprechen. Bei gegebener Arbeitsmarktsituation wünscht sich ein Drittel der verheirateten berufstätigen ostdeutschen Frauen mit Kindern unter 16 Jahren eine Teilzeitbeschäftigung. Dies entspricht der gegenwärtig tatsächlich -unter Berücksichtigung von Kurzarbeit -geleisteten Arbeitszeit berufstätiger F Jahren eine Teilzeitbeschäftigung. Dies entspricht der gegenwärtig tatsächlich -unter Berücksichtigung von Kurzarbeit -geleisteten Arbeitszeit berufstätiger Frauen. Nach der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit liegt aber der Vollzeitanteil insbesondere bei Frauen mit betreuungsbedürftigen Kindern höher.

Unter der Voraussetzung, daß ein Partner einen Vollzeitarbeitsplatz innehat bzw. -hätte, nehmen Wünsche nach einer Teilzeitbeschäftigung weiter zu: Vier von zehn Frauen würden bei sicheren Arbeitsplätzen ihrer Ehepartner verkürzt arbeiten wollen. Es ist also ein beachtliches Potential an Interessentinnen für eine Teilzeitbeschäftigung vorhanden. Nachfragedruck nach Teilzeitarbeitsplätzen besteht auch seitens der arbeitsuchenden Frauen mit Kindern unter 16 Jahren: Vier von zehn wollen in einem Teilzeitverhältnis arbeiten. Zusätzliche Teilzeitarbeitsplätze könnten also die Unterbeschäftigung von Frauen abbauen helfen.

Betriebsbefragungen in den alten Bundesländern haben ergeben, daß für die Umwandlung von Vollzeit-in Teilzeitarbeitsplätze ein erhebliches Potential vorhanden zu sein scheint: Ca. 1, 2 Millionen in den alten Bundesländern Beschäftigte wären daran interessiert, ihren Arbeitsplatz zu teilen 15. Bei einer Angleichung der Quote der Frauenteilzeitarbeitsplätze an das Westniveau würden allein 460000 Teilzeitarbeitsplätze entstehen 16. Zu bedenken ist, daß einerseits das so entstehende Angebot nicht zwangsläufig mit dem Profil der Nachfrage identisch ist. Andererseits besteht beim derzeitigen Arbeitskräfteüberhang seitens der Betriebe kaum personalpolitischer Druck zur Umwandlung von Vollzeit-in Teilzeitarbeitsplätze bzw. -danach -zur Besetzung dieser mit Frauen.

Wie ließen sich nun Anreize zur Bereitstellung zusätzlicher Teilzeitarbeitsplätze, die auch von derzeit vollbeschäftigten Frauen angenommen werden, schaffen? Gegenwärtig werden für die Nachfrageseite unterschiedliche Modelle zur Förderung der Teilzeitarbeit diskutiert: Beispielsweise wird vorgeschlagen, durch eine bessere soziale Absicherung von Teilzeitbeschäftigten kürzere Arbeitszeiten attraktiver zu machen und so die Aufnahme von Teilzeitarbeit zu fördern. Dies könnte möglich sein, wenn z. B. Nachteile gegenüber Vollzeitbeschäftigten im Sozial-, Renten-und Arbeitsförderungsrecht abgebaut würden. Es wird auch überlegt, ob und inwieweit zur finanziellen Absicherung von Teilzeitbeschäftigten -wobei es insbesondere um die Frauen geht, die ja traditionell den größten Teil der Familienpflichten übernehmen -eine Kompensation von Einkommensdefiziten erfolgversprechend bzw. durchsetzbar ist. Analogien sind z. B. im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) bei den Regelungen zum Schlechtwettergeld bzw. Kurzarbeitergeld zu finden. Zur Verhinderung von beruflichem Abstieg durch Teilzeitarbeit müßte eine Subventionierung auch auf die Förderung qualifizierter Tätigkeiten, die nach Erfahrungen in Westdeutschland beim Teilzeitangebot ausgeblendet sind, gerichtet sein.

Wenngleich auch in der ehemaligen DDR in der Ausbildung und den beruflichen Möglichkeiten Mechanismen geschlechtsspezifischer Segregation wirkten, so ist das Berufsspektrum ostdeutscher Frauen doch erheblich breiter als in Westdeutschland. Damit sind in den neuen Bundesländern zumindest theoretisch bessere Voraussetzungen für einen möglichen Einsatz von Frauen in „Männerberufen“ gegeben.

Es gibt in den neuen Bundesländern bereits Anreizsysteme zur Schaffung zusätzlicher Teilzeitarbeitsplätze, und sie sind -wie Ergebnisse aus Unternehmensbefragungen zeigen -auch aus betrieblicher Sicht sinnvoll. Fördermöglichkeiten zur Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen für Frauen im Alter von über 45 Jahren bestehen gegenwärtig in Sachsen, wo für die Neuschaffung eines Teilzeitarbeitsplatzes ein Zuschuß von 4000, -DM bzw. -bei der Teilung eines Vollarbeitsplatzes in zwei Teilzeitarbeitsplätze -von 7000, -DM gewährt wird Ob und inwieweit es unter diesen Bedingungen zur Einrichtung zusätzlicher Teilzeitarbeitsplätze kommt, wird jedoch vor allem vom Ergebnis einer jeweils in den Betrieben angestellten Kosten-Nutzen-Rechnung abhängen. )

Bei der staatlichen Förderung der Teilzeitarbeit müssen neben regionalen Besonderheiten der Be-triebe immer auch deren spezifische Möglichkeiten berücksichtigt werden. Wie Ergebnisse aus einer Betriebsbefragung zur Wiedereingliederung von Frauen in den alten Bundesländern zeigen gibt es durchaus Unternehmen, die sich vorstellen könnten und bereit wären, mit Hilfe öffentlicher Mittel zusätzliche Teilzeitarbeitsplätze -und damit vor allem Frauenarbeitsplätze -zu schaffen. Insbesondere der Bereich der Handelsvermittlung, aber auch der Handel, das Versicherungsgewerbe und weitere Dienstleistungsbereiche stehen der Förderung von Teilzeitarbeit aufgeschlossen gegenüber. Sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern dürften Maßnahmen zur Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen in Klein-und Mittelbetrieben erfolgversprechender sein als in Großbetrieben.

Aufgrund vorherrschender geschlechtsspezifischer Rollenzuschreibung ist davon auszugehen, daß zusätzliche Teilzeitarbeitsplätze vorwiegend für Frauen angeboten und von diesen auch häufiger als von Männen angenommen werden würden. Das bedeutet, daß von einer Arbeitszeitumverteilung durch die Schaffung zusätzlicher Teilzeitarbeitsplätze -anders als bei der allgemeinen Arbeitszeitverkürzung -nicht die Männer, sondern vor allem die Frauen profitieren würden. 2. Quotierung und problemgruppenspezifische Lohnkostenzuschüsse Für einen Teil der am Arbeitsmarkt besonders benachteiligten Gruppen ist im Rahmen gesetzlicher Regelungen eine Förderung vorgesehen. Sie erfolgt einerseits durch die Vorgabe von Beschäftigungsquoten (Schwerbehinderte) mit Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung, andererseits durch Lohnkostensubventionierung (Langzeitarbeitslose) bei Einstellungen. Beide Möglichkeiten werden auch in der Diskussion zur Förderung der Frauenbeschäftigung genannt und z. T. in der Praxis umgesetzt. So ist z. B. mit der Neuformulierung des § 2 AEG festgelegt worden, daß Frauen entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitlosen gefördert werden sollen. Möglicherweise spiegelt sich dies bereits in der Erhöhung des Frauenanteils bei den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) von einem Drittel 1990 auf 45 Prozent Ende 1992 wider. Bei den gegenwärtig sehr begrenzten Möglichkeiten, den Frauenanteil an den Beschäftigten über Neueinstellungen auf gegebenem Niveau zu halten bzw. zu erhöhen, kämen für eine Stabilisierung der Frauenbeschäftigung Vorgaben bei Entlassungen bzw. Freisetzungen besondere Bedeutung zu. In diesem Zusammenhang wäre darüber nachzudenken, inwieweit dem überproportionalen Abbau von Frauenbeschäftigung, z. B. in Sozial-plänen bzw. bei der Personalreduzierung in Treuhandunternehmen, durch eine Orientierung an geschlechtsspezifischen Quoten zu begegnen gewesen wäre bzw. begegnet werden könnte. Das Geschlecht -ein Strukturmerkmal im Arbeitsleben -könnte damit als Selektions-und Sanktionskriterium Gewicht bekommen. Dies gilt sowohl bei der Personalreduzierung als auch bei der Beschäftigungsförderung.

Weiterhin sind nach § 49 AFG Einarbeitungszuschüsse bei der Wiedereingliederung von Frauen vorgesehen, die ihre Berufstätigkeit unterbrochen haben. Ähnliche Fördermaßnahmen werden derzeit in Modellversuchen des Bundesministeriums für Frauen und Jugend (BMFJ) erprobt. Darüber hinaus gibt es Eingliederungshilfen in einzelnen Bundesländern. So gewährt zum Beispiel das Land Brandenburg Arbeitgebern, die Frauen im Alter von über 45 Jahren unbefristet und unter tariflichen Bedingungen einstellen, einmalig Subventionen in Höhe von 10000, -DM. Inwieweit darüber hinausgehende Regelungen auf die besondere Situation von Frauen in den neuen Bundesländern angewandt werden könnten, soll im folgenden diskutiert werden.

In Wirtschaftsbereichen mit rückläufiger Beschäftigungsentwicklung wären vor allem Frauen, die Tätigkeiten ausüben bzw. ausübten, die bei zunehmender Rationalisierung für Betriebe zu „kostenintensiv“ und damit unproduktiv werden die Zielgruppe für Lohnkostensubventionierungen. Durch geringere Personalkosten und — damit verbunden -niedrigere Lohnstückkosten könnte auf diese Weise die Konkurrenzfähigkeit der betreffenden Betriebe verbessert und Absatz sowie Arbeitsplätze bis zum Eintreten einer Konsolidierungsphase gesichert werden. Längerfristige Wirkungen sind von Lohnsubventionen der durch Rationalisierung gefährdeten Arbeitsplätze nur dann zu erwarten, wenn gleichzeitig Qualifizierungsmaßnahmen -als Voraussetzung für einen „produktiven“ Arbeitseinsatz -getroffen werden. Hier wären Hilfestellungen insbesondere für Klein-und Mittelbetriebe, die geringere materielle und finan-zielle Möglichkeiten als Großbetriebe haben, erforderlich. Auch eine zwischenbetriebliche Koordination der Weiterbildung, wie sie gegenwärtig in den alten Bundesländern erprobt wird, müßte in den neuen Ländern forciert werden.

In Wirtschaftsbereichen mit positiver Beschäftigungsentwicklung, insbesondere auch in ehemals frauendominierten, wie im Handel und im Bank-bereich, kommt es inzwischen durch Umorganisation der Arbeit mit Verlagerung der Tätigkeiten dazu, daß Frauen von Männern verdrängt werden. Eine an die Einstellung weiblicher Arbeitskräfte gebundene Lohnkostensubventionierung könnte hier die von den Betrieben üblicherweise gesehenen Vorteile männlicher Bewerber durch Kostenersparnis bei der Beschäftigung von und den „Humankapitalinvestitionen“ bei Frauen aufwiegen.

Wie die Erfahrungen bei der Wiedereingliederung von Frauen im Westen zeigen, stufen die Betriebe Lohnkostenzuschüsse unter verschiedenen denkbaren Hilfestellungen nach der fachlichen Weiterbildung als die zweitwichtigste Maßnahme ein. Besonders geeignet erscheint diese Maßnahme für das Verarbeitende Gewerbe, aber auch den Einzelhandel (einschl. Warenhäuser und Supermärkte). Dagegen scheint sie sich kaum positiv auf die betriebliche Personalpolitik im Banken-und Versicherungsbereich ausgewirkt zu haben. Eine Lohnkostensubventionierung mit dem Ziel der beruflichen Förderung von Frauen scheint somit nicht in gleicher Weise für alle Bereiche geeignet zu sein.

Klein-und Mittelbetriebe stehen der Vergabe von Lohnkostensubventionen positiver gegenüber als Großbetriebe. Auch Betriebe des „bodenständigen“ Gewerbes das primär die Nachfrage vor Ort befriedigt und bei der Beschäftigung -im Vergleich zum Westen -einen hohen Nachholbedarf hat, reagiert positiv auf diese Fördermaßnahme. Diese Betriebe arbeiten sehr personalintensiv. Kostenvorteile würden ihre Konkurrenzfähigkeit verbessern.

Um einen erfolgversprechenden Einsatz der öffentlichen Mittel zu sichern, sollten vor der Vergabe die Möglichkeiten der Betriebe untersucht werden. Zu prüfen ist auch, ob und inwieweit die pauschalierten Lohnkostenzuschüsse nach § 249h AFG mit verhältnismäßig geringem Finanzierungsanteil der Betriebe bzw. Verwaltungen auf andere Bereiche der Gesellschaft ausgedehnt werden könnten. Auch eine Bindung des Mitteleinsatzes an eine Bedingung, der zufolge Frauen bevorzugt zu berücksichtigen wären -gemäß § 2 AFG wäre denkbar. 3. Besondere Programme zur beruflichen Förderung von Frauen mit längerer Berufsunterbrechung Die Krise auf dem Arbeitsmarkt und die Benachteiligung von Frauen durch eine traditionelle Einstellungspraxis der Betriebe hat dazu geführt, daß Frauen, die ihre Berufstätigkeit unterbrechen, bei der Wiedereingliederung auf Schwierigkeiten stoßen und zunehmend von Lanzeitarbeitslosigkeit bedroht sind. Insbesondere ältere Frauen laufen Gefahr, vom Arbeitsmarkt endgültig verdrängt zu werden. Je länger eine Unterbrechung dauert -und wenn nach ihrem Ablauf noch Kinder zu betreuen sind -, um so mehr verschlechtert sich die Konkurrenzfähigkeit dieser Frauen bei Stellenbesetzungen sowohl gegenüber Männern als auch gegenüber kontinuierlich beschäftigten Frauen. Besonders betroffen davon sind vor allem Frauen mit einer Qualifikation unterhalb des Facharbeiterinnenniveaus und Frauen im ländlichen Raum, wo die Beschäftigungsmöglichkeiten insgesamt schlechter sind.

Durch den ökonomischen Zwang zur Rationalisierung wird auch eine längerfristige Weiterbeschäftigung im alten Betrieb trotz des Anfang 1992 eingeführten Erziehungsurlaubsgesetzes unsicher. Denn vorübergehend und vor allem für längere Zeit unbesetzt gebliebene Arbeitsplätze können leichter abgebaut bzw. neu besetzt werden. In diesen Fällen müssen sich Frauen nach Ablauf des Erziehungsurlaubs unter schwierigen Arbeitsmarktbedingungen einen neuen Arbeitsplatz suchen. Aber auch Frauen, die das Glück haben, nach dem Erziehungsurlaub wieder in den Betrieb eingegliedert zu werden, werden -wie Erfahrungen aus Westdeutschland zeigen -meist unterhalb ihrer Qualifikation eingesetzt. Eine stärkere Förderung von Frauen mit längeren Unterbrechungszeiten ist im AFG vorgesehen. Es wird somit darauf zu achten sein, daß spezielle, auf diesen Personenkreis zugeschnittene Maßnahmen, wie z. B. Einarbeitungszuschüsse und Möglichkeiten der Weiterbildung, getroffen werden.

Ergebnisse aus Betriebsbefragungen in den alten Bundesländern haben gezeigt, daß die Aufrechterhaltung des Kontaktes zum Betrieb während der Zeit der Unterbrechung für die Wiedereingliede31 rung sehr wichtig ist. Entsprechende über Aushilfstätigkeiten hinausgehende Möglichkeiten werden aber derzeit -selbst in den alten Bundesländern -von sehen der Betriebe kaum angeboten. Nach den vorliegenden Befunden werden im Banken-und Versicherungsbereich vor allem am jeweiligen Betrieb orientierte Maßnahmen bevorzugt. Das Verarbeitende Gewerbe betrachtet die fachliche Weiterbildung während der Unterbrechung als geeignete Hilfestellung für die Wiedereingliederung der Frauen. .

Die Finanzierung prophylaktischer Maßnahmen, wobei an eine Förderung von Personengruppen zu denken wäre, die zwar (noch) nicht unmittelbar dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, aber in Zukunft in besonderem Maße von Schwierigkeiten bedroht sein werden, geht über die gegenwärtigen Möglichkeiten des AFG hinaus. 4. Erhalt außerhäuslicher Kinderbetreuungseinrichtungen Neben Maßnahmen zur unmittelbaren Förderung der Konkurrenzfähigkeit von Frauen am Arbeitsmarkt sind flankierende Hilfestellungen zum Erhalt bzw. Ausbau familienunterstützender Rahmenbedingungen erforderlich. Eine erfolgreiche Integration von Frauen ins Berufsleben setzt, wenn diese Kinder haben, das Vorhandensein von Kinderbetreuungsmöglichkeiten voraus.

Nach den vorliegenden Befunden kann davon ausgegangen werden, daß gegenwärtig nahezu alle Frauen mit Partner, auch wenn sie Kinder im Alter von unter sechs Jahren haben, den Wunsch realisieren wollen, daß beide erwerbstätig sind. Zwei Drittel aller nichtberufstätigen Frauen mit Kindern unter 16 Jahren suchen Arbeit. Kinderkrippen werden auch derzeit noch von berufstätigen Eltern Ostdeutschlands als die geeignetste Form der außerhäuslichen Kinderbetreuung angesehen. Da steigende Lebenshaltungskosten einerseits und -im Vergleich zum Westen -um durchschnittlich 30 Prozent niedrigere Löhne in ostdeutschen Unternehmen andererseits eine grundlegende Verbesserung der Einkommenssituation von Haushalten in den neuen Bundesländern vorerst nicht erwarten lassen, bleibt die ökonomische Notwendigkeit zur Erwerbstätigkeit der Frauen zumindest mittelfristig bestehen. Dies betrifft in besonderer Weise alleinerziehende Frauen und solche, deren Partner gegenwärtig arbeitslos bzw. von Arbeitslosigkeit bedroht ist.

Geringer werdende Möglichkeiten außerhäuslicher Kinderbetreuung bzw. eine stärkere Beteiligung der Familien an den Kosten der Kinderbetreuung würden -wie die vorliegenden Ergebnisse gezeigt haben -die Erwerbstätigkeit von Frauen, insbesondere in Familien mit niedrigen Einkommen, einschränken und in der Folge z. T. zusätzliche Transferzahlungen (Arbeitslosengeld und -hilfe, Sozialhilfe, Wohngeld, Ehegattensplitting, Erziehungsgeld) zur Sicherung des Lebensunterhalts notwendig machen. Einsparungen beim Kinderbetreuungspersonal könnten also neue Ausgaben auf Seiten der Arbeitsverwaltung nach sich ziehen. Neben den oben angesprochenen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Schaffung der Rahmenbedingungen für eine stärkere Erwerbsbeteiligung von Frauen und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind weitere flankierende Hilfestellungen bei der Kinderbetreuung erforderlich. Bei einer weiteren Verknappung öffentlicher Mittel besteht aber die Gefahr eines Abbaus der derzeit noch über dem Niveau der alten Bundesländer liegenden personellen Ausstattung ostdeutscher Kinderbetreuungseinrichtungen. Anknüpfend an Erfahrungen in der ehemaligen DDR wären z. B. Kooperationsformen zwischen Betrieben, Kommunen und Trägem -wie sie zur Zeit in Westdeutschland erprobt werden -denkbar.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, daß -dem Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes sowie der Philosophie des Arbeitsförderungsgesetzes folgend -der Einsatz weiterer Instrumente aktiver Arbeitsmarktpolitik, die auf die Förderung besonderer Personengruppen mit Problemen am Arbeitsmarkt (§ 2 AFG) abzielen, notwendig ist. Dabei darf aber die andere Seite des Arbeitsmarktes nicht aus dem Blickfeld geraten: Erfahrungen aus den alten Bundesländern zeigen, daß staatliche Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung von Frauen, insbesondere zu ihrer Wiedereingliederung in den Beruf, nicht nur auf die spezifischen Belange der Branche oder des Betriebes, sondern auch auf die jeweilige Personengruppe zugeschnitten sein sollten.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. IAB-Kurzbericht Nr. 24 vom 23. 9. 1992.

  2. Vgl. Karin von Lüpke, Konzeption zum Abbau von Frauenarbeitslosigkeit in den neuen Bundesländern, Bundesanstalt für Arbeit, Nürnberg 1993.

  3. Vgl. Gerhard Engelbrech, Zwischen Wunsch und Wirklichkeit -Einstellungen ostdeutscher Frauen zur Erwerbstätigkeit zwei Jahre nach der Wende, IAB-Werkstattbericht Nr. 8 vom 11. 6. 1993; siehe auch den Beitrag von Antje Hadler/Michel E. Domsch in diesem Heft, Kapitel II. 1.

  4. Vgl. Arbeitsplatz-Monitor (Anm. 1).

  5. Vgl. Gerhard Engelbrech/Sabine Schenk, Folgen der Arbeitsmarktkrise in den neuen Bundesländern: Herausbil

  6. Vgl. Dieter Blaschke u. a., Qualifizierung in den neuen Bundesländern -Hintergründe, Tendenzen, Folgerungen -, in: Materialien zur Arbeitsmarkt-und Berufsforschung (MatAB), (1990) 7.

  7. Vgl. F. Stooß/Weidig, Der Wandel der Tätigkeitsfelder und -profile bis zum Jahre 2010, in: MittAB, (1990) 1.

  8. Vgl. Prognos AG, Die Arbeitsmärkte im EG-Binnenmarkt bis zum Jahr 2000, in: BeitrAB, Band 138, Nürnberg 1990.

  9. Vgl. Annelore Chaberny/Friedemann Stooß, Nachholbedarf im bodenständigen Gewerbe, lAB-Kurzbericht, (1992) 18.

  10. Vgl. Informationen für die Beratungs-und Vermittlungsdienste der Bundesanstalt für Arbeit (ibv), (1993) 17.

  11. Vgl. Karin Schober, LAB-Kurzbericht vom 12. 8. 1992.

  12. Vgl. Gerhard Bäcker/Brigitte Stolz-Willig, Sozialpolitische Aspekte optimaler Arbeitszeitverkürzung, in: BeitrAB, Band 179, Nürnberg 1993.

  13. Vgl. Arbeitsmarkt-Monitor (Anm. 1).

  14. Vgl. Eugen Spitznagel, Beschäftigungsförderung in den neuen Bundesländern durch Veränderung der Arbeitszeit-struktur -eine wenig beachtete Option, in: IAB-Werkstattbericht Nr. 11 vom 25. 6. 1993.

  15. Vgl. Freie Presse vom 12. 2. 1993.

  16. Vgl. Gerhard Engelbrech, Frauenbeschäftigung und betriebliche Personalpolitik, in: IAB-Werkstattbericht, (1992) 5; ders., Die Wiedereingliederung von Frauen ins Berufsleben im Konflikt zwischen Humankapitalentwertung und vorsorglicher betrieblicher Personalpolitik, in: BeitrAB, Band 179, Nürnberg 1994.

  17. Vgl. Christian Brinkmann/Karin Müller/Eberhard Wiedemann, Problemgruppen am ostdeutschen Arbeitsmarkt, in: Arbeitsmarktpolitik Kontrovers, Darmstadt 1993.

  18. Vgl. A. Chabemy/F. Stooß (Anm. 10); Friedrich Buttler, Flexible Arbeitszeiten -qualifizierte Teilzeitarbeit für Männer und Frauen, Referat zur dritten bundesweiten Gleichberechtigungskonferenz am 1. 12. 1992 in Bonn.

Weitere Inhalte

Gerhard Engelbrech, Dipl. -Sozw., geb. 1948; Studium der Sozialwissenschaften in Erlangen/Nürnberg und Göttingen; seit 1981 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsmarkt-und Berufsforschung (IAB) der Bundesanstalt für Arbeit, Nürnberg. Veröffentlichungen u. a. zum Thema „Frauenerwerbstätigkeit“.