Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Das Grenzregime der DDR Innenansichten der siebziger und achtziger Jahre | APuZ 50/1997 | bpb.de

Archiv Ausgaben ab 1953

APuZ 50/1997 Die Stasi als Problem des Westens. Zur Tätigkeit des MfS im „Operationsgebiet“ Ordinäre Abwehr -elitäre Aufklärung?. Zur Rolle der Hauptverwaltung A im Ministerium für Staatssicherheit Zum Feindbild des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR Der steile Aufstieg und der tiefe Fall des Robert Bialek. Vom hohen SED-Funktionär zum Opfer des MfS Das Grenzregime der DDR Innenansichten der siebziger und achtziger Jahre

Das Grenzregime der DDR Innenansichten der siebziger und achtziger Jahre

Dietmar Schultke

/ 28 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Seit den verschärften Grenzsicherungsmaßnahmen vöm 13. August 1961 war die deutsch-deutsche Grenze neben der nordkoreanischen die undurchlässigste Grenze der Welt. Eine Vielzahl „staatlicher Organe“ waren an ihrer Sicherung beteiligt. Die Kontrollen sowie die Überwachung und Bespitzelung umfaßten nicht nur den grenznahen Raum -wenn auch hier nahezu lückenlos -, sondern die gesamte DDR. In diesem Beitrag sollen die Institutionen und ihre Aufgaben der Grenzsicherung vorgestellt werden. Des weiteren geht es um die „Innenansicht der Grenztruppen“, wobei der Schwerpunkt auf den unfreiwillig zu den Grenztruppen eingezogenen Wehrpflichtigen im Grundwehrdienst liegt. Die Mehrzahl der Grenztruppen bestand aus solchen Wehrpflichtigen. Um deren Republik-und Fahnenflucht zu verhindern, betrieb die DDR ein besonders dichtes Kontroll-und Spitzelsystem, dessen Inhumanität immer wieder zu Selbstmordversuchen führte. Der Beitrag geht auch auf dieses im Westen wenig beachtete Problem ein.

I. Einführung

Festgenommene DDR-Flüchtlinge

Seit den Grenzsicherungsmaßnahmen vom 13. August 1961 war die deutsch-deutsche Grenze neben der innerkoreanischen die undurchlässigste Landesgrenze der Welt. Durch die Abriegelung zu Westberlin und der Bundesrepublik Deutschland verhinderte die SED-Führung eine Massenflucht großer Teile der DDR Bevölkerung: Vom Januar 1949 bis zum 12. August 1961 übersiedelten zirka 2, 68 Millionen SBZ/DDR Bürger in die Bundesrepublik Deutschland 1. Diese Zahlen waren auch der Führung der Deutschen Volkspolizei (DVP) in Ostberlin bekannt, denn sie fertigte in den fünfziger und sechziger Jahren monatliche Wegzugsstatistiken an. Die DVP sandte ihre Abwanderungsdaten regelmäßig an den SED-Funktionär Erich Honecker. Beispielsweise wußte Honecker, daß in den letzten vier Monaten des Jahres 1958 0, 9 Prozent der Ostberliner Bevölkerung nach Westberlin bzw. in die Bundesrepublik Deutschland übergesiedelt waren Hochgerechnet auf das gesamte Jahr 1958 ergibt sich daraus eine Abwanderung von 3, 6 Prozent der Stadtbevölkerung. Dieser Fluchtbewegung wurde durch die Maßnahmen vom 13. August 1961 (Bau der Berliner Mauer) entgegengewirkt. Die Ergebnisse der Abriegelung konnten sich sehen lassen: Übersiedelten in den Jahren 1959/60 noch 343 105 Ostdeutsche in die Bundesrepublik Deutschland bzw. nach Westberlin, so waren es in den Jahren 1963/64 lediglich 84 508 Personen. Diese immer noch beträchtliche Zahl ergibt sich insbesondere aus den 58 677 Personen, die von den DDR Behörden offizielle Ausreisegenehmigungen erhielten. Die hohe Bewilligungsquote hatte zwei Ursachen: die Familienzusammenführung naher Verwandter und die Abschiebung der systemkritischsten Bürger. In den Folgejahren schränkten die DDR-Behörden die Genehmigungen erheblich ein.

In den sechziger Jahren erfolgte ein sukzessiver Ausbau der Grenzanlagen. Von 1961 bis 1963 vollzog sich die „Vervollkommnung“ der , grünen Grenze zur Bundesrepublik Deutschland. In den siebziger und achtziger Jahren erfolgte eine beständige Modernisierung der Grenzabsicherung: 1966 kam es zum Bau von Kfz-Sperrgräben, 1968 zum Bau neuer Metallgitterzäune und 1969/70 zum Einsatz von Selbstschußapparaten des Typs SM-70. Die Geräte besaßen eine 110 g schwere TNT-Sprengstoffladung, die mit 80 Vierkant-Stahlsplittern bestückt war. Anfang der achtziger Jahre waren 60 000 SM-70-Apparate installiert.

Aufgrund des internationalen Drucks und der Unterzeichnung der KSZE-Akte von Helsinki entfernten die Grenztruppen Mitte der achtziger Jahre sowohl die Selbstschußapparate als auch die Minen. Indirekt bewirkte wohl auch die großzügige Kreditpolitik der Bundesregierung diesen Sinneswandel. Die Grenztruppenführung fand aber wirksame Alternativen: elektrische Signalzäune, Hunde in Laufanlagen sowie der Schießbefehl sorgten dafür, daß die deutsch-deutsche Grenze bis zum 9. November 1989 als nahezu unüberwindlich galt. In den siebziger und achtziger Jahren wurden mindestens 95 Prozent aller Fluchtversuche durch das Grenzregime verhindert

Im folgenden wird das Grenzregime der DDR im Detail vorgestellt. Zuerst gilt es, mit einer Denkgewohnheit zu brechen: Da wird von der deutsch-deutschen Grenze gesprochen, vom Eisernen Vorhang oder von der Berliner Mauer, und man verbindet mit diesen Begriffen stets die Grenzsicherung der DDR. In der Praxis fand die Grenzsicherung, sprich die Festnahme von Flüchtlingen, weniger unmittelbar an der Grenzlinie statt, sondern vor allem auf dem gesamten Territorium der DDR. Eine Vielzahl „staatlicher Organe“ waren daran beteiligt. Sie werden im einzelnen vorgestellt.

II. Das Netzwerk des Grenzregimes der DDR

In den siebziger und achtziger Jahren wurde die große Mehrheit der Flüchtlinge bereits im Hinterland durch ein Netzwerk von Überwachungsinstitutionen erfaßt und festgenommen; es bestand, als Metapher formuliert, aus einem , roten Faden 1, der sich wie folgt durch das Land zog: Anfang und Ende des Fadens war die SED-Führung in Berlin. Sie allein knüpfte das Netzwerk. Der Faden schlängelte sich in die Bezirksstädte, von dort in die Landkreise und Kleinstädte, von dort in die Arbeits-und Wohngebiete bis in die entlegendsten Dörfer. Zu den Überwachungsorganen zählten das Politbüro der SED und der Nationale Verteidigungsrat (als Initiatoren), die Räte der Bezirke und Kreise, die Grenztruppen der DDR, die Deutsche Volkspolizei (DVP), die Transportpolizei (Trapo), das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), die freiwilligen Polizeihelfer und die Hausbuchbeauftragten (als Ausführende der Maßnahmen). Die Hausbuchbeauftragten überwachten die Wohngebiete in den Stadtbezirken bzw. Dörfern und erfaßten die Besucher der Anwohner. Flucht-willige DDR-Bürger hatten es gegenüber diesem Netzwerk schwer: Von hundert Flüchtlingen schafften maximal fünf Personen den Weg in die Freiheit. Wie sich die Festnahmen auf die einzelnen staatlichen Organe verteilten, zeigt folgende Tabelle des MfS für die Jahre 1987/88

1. Die Initiatoren des Grenzregimes

Die Initiatoren des Netzwerkes zur Verhinderung von Fluchtversuchen setzten sich aus folgenden Institutionen zusammen: dem Politbüro der SED, dem Nationalen Verteidigungsrat (NVR) sowie den Ministerien des Innern, für Nationale Verteidigung und für Staatssicherheit. Das Politbüro und der NVR beschlossen wichtige Grundsatzentschei-düngen zu Fragen des Grenzregimes. Sowohl das Politbüro als auch der NVR bestanden ausschließlich aus SED-Mitgliedern. Beide Einrichtungen wurden seit Anfang der siebziger Jahre von Erich Honecker geleitet und hatten zirka zwei Dutzend Mitglieder. Des weiteren überlappten sich in beiden Einrichtungen die Mitgliedschaften; es gab also eine kleine Machtelite.

Das Statut des NVR betonte: „Der Nationale Verteidigungsrat ... übt die oberste militärische Kommandogewalt gegenüber allen bewaffneten Kräften der DDR aus.“ Das bedeutete die Leitung der NVA, der Polizei, der Kampfgruppen, des MfS und der Grenztruppen. Was die grundsätzlichen Anweisungen des NVR zur Grenzsicherung betraf, so waren diese in den 101er Befehlen niedergelegt, sei es zu Fragen des Schießbefehls, der Neueinführung von Sperrelementen an der Grenze oder zu ideologischen Fragen innerhalb der staatlichen Organe. Der Vorsitzende des NVR besaß ein Weisungsrecht gegenüber dem Vorsitzenden des Ministerrrates, den Leitern der zentralen Staatsorgane und gegenüber den 1. Sekretären der Bezirksleitungen.

Räte der Bezirke und Kreise: Die administrative Gliederung der DDR bestand aus 15 Bezirken (einschließlich Berlin) und unterhalb davon aus 27 Stadt-und 191 Landkreisen. Parallel dazu gab es jeweils Räte der Bezirke und Räte der Kreise. Die Räte der Bezirke, insbesondere jene mit einer Grenze zur Bundesrepublik Deutschland bzw. Berlin (West), beschäftigten sich regelmäßig mit den Fragen der Grenzsicherung bzw.der Festnahme von fluchtwilligen DDR-Bürgern. Die Volkspolizei, die Grenztruppen und das MfS versorgten die Parteifunktionäre mit den entsprechenden Informationen und Statistiken. Ähnlich sah es auf der Kreisebene in den Grenzkreisen aus. Regelmäßig kam es zu Treffen zwischen den Verwaltungsfunktionären und den bewaffneten Organen 1. In den Grenzkreisen arbeiteten die Räte der Kreise Hand in Hand mit den Grenztruppen und der Volkspolizei. Die Räte der Kreise waren stets auf dem laufenden, wenn es darum ging, die Undurchlässigkeit der , Staatsgrenze der DDR zu sichern. Dies bestätigt beispielhaft die Einschätzung des MfS aus dem Bezirk Suhl: „Die bewährte Berichterstattung und Informationstätigkeit durch die Bezirks-verwaltung (und) die Grenzkreisdienststellen .. . an die 1. Sekretäre der Bezirks-und Kreisleitung der SED wurde gewährleistet.. .“ 2. Die Ausführenden des Grenzregimes

Grenztruppen der DDR: Die Personalstärke der Grenztruppen belief sich in den siebziger und achtziger Jahren auf zirka 50 000 Personen; sie waren dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstellt und hatten ihren Sitz in Pätz, einer Stadt in der Nähe von Berlin. Von 1971 bis 1989 strukturierten sich die Grenztruppen entlang der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland bzw. Berlin (West) wie folgt: -Das Grenzkommando Nord kontrollierte das Grenzgebiet von der Lübecker Bucht bis zum Harz; -das Grenzkommando Süd überwachte das Grenzgebiet südlich des Harzes bis zum Dreiländereck DDR, Bundesrepublik Deutschland und CSSR; -das Grenzkommando Mitte gewährleistete die Kontrolle des Außenringes um Berlin (West).

Die Grenzkommandos gliederten sich in der direkten Grenzsicherung in jeweils sechs Regimenter. Zu jedem Grenzregiment gehörten gewöhnlich drei Bataillone. Des weiteren hatte jedes Grenzkommando seine Grenzausbildungsregimenter, in denen die Rekruten gedrillt wurden. Auf unterster Ebene der Grenzsicherung agierten die Grenzkompanien. Diese hatten im Schnitt eine Personal-stärke von 70 bis HO Soldaten, davon zirka 60-70 Prozent Soldaten im Grundwehrdienst

Das Grenzgebiet bildete eine hermetisch abgeriegelte Pufferzone gegenüber dem normalen Territorium der DDR; es variierte in der Tiefe von mehreren hundert Metern bis zirka fünf Kilometer und blieb für den normalen DDR-Bürger gesperrt. Das Grenzgebiet unterteilte sich in verschiedene Zonen: Näherte sich ein Flüchtling der Grenze, so stieß er zunächst auf Verbotsschilder, die den weiteren Zutritt verwehrten. Die Straßen und Zufahrtswege waren durch Schlagbäume abgesperrt. Drang der Flüchtling weiter vor, so gelangte er in den sogenannten Schutzstreifen, auf dem sich der erste Grenzzaun befand. Auch im Hinterland patroullierten Grenzsoldaten. Hatte der Flüchtling den ersten Zaun überwunden, so mußte er erneut eine Zone durchqueren. In diesem Gebiet befanden sich, je nach Lageabschnitt, Grenzsoldaten, Signalgeräte, Hunde, Beobachtungstürme, Kfz-Sperrgräben und bis Mitte der achtziger Jahre Minenfelder sowie SM-70 Selbstschußapparate. Nach Durchschreiten dieser Zone gelangte der Flüchtling vor einen zweiten Grenzzaun, den es zu überwinden galt.

Ganz zum Schluß der Grenzabsicherungen standen die offiziellen Grenzpfähle der DDR, die den unmittelbaren Verlauf der „Friedensgrenze“ aufzeigten. Die Grenztruppen besaßen innerhalb des Grenzregimes eine Schlüsselstellung: Sie bildeten die letzte Instanz zur Festnahme von Flüchtlingen und unterhielten die aufwendigsten Grenzanlagen der Welt.

Freiwillige Helfer der Grenztruppen (FHG): Seit 1958 gab es in den Grenzkreisen freiwillige Helfer zum Aufspüren von Flüchtlingen sie rekrutierten sich aus der im Grenzgebiet wohnenden Bevölkerung. Die FHG beobachteten verdächtige Personen und gaben Besonderheiten, die in Zusammenhang mit einer Flucht stehen konnten, an die Grenztruppen bzw. an den Abschnittsbevollmächtigten der Volkspolizei weiter.

Die Paßkontroll-Einheiten (PKE) des MfS: Die Grenzübergangsstellen für den Personen-und Transitverkehr bewachten keine Grenztruppen, sondern Stasi-Mitarbeiter. Gegenüber den Ein-und Ausreisenden an den Übergangsstellen wurde dies jedoch verheimlicht, und zwar mittels einer Tarnung: Die Stasi-Mitarbeiter trugen offiziell die Uniformen der Grenztruppen, gehörten aber strukturell zum MfS. In den achtziger Jahren arbeiteten rund 12 000 MfS-Bedienstete an den Grenzübergangsstellen Für diese Paßkontrollen reichten gewöhnliche Grenzsoldaten nicht aus, es bedurfte der ideologisch gefestigten MfS-Elite, die ein ausgeprägtes Feindbild besaß. Die Schnüffelarbeit der PKE-Kräfte war vielfältig: Dazu gehörte die Video-Überwachung der Ein-und Ausreisenden, der Einsatz von Spiegelungsinstrumenten zur Kontrolle der Fahrzeuge und die Bedienung von strahlungsintensiven Röntgengeräten. Die Röntgengeräte wurden mit Cäsium-137-Quellen betrieben, einem chemischen Grundstoff, der bei häufigerer Benutzung zu gesundheitlichen Schäden führen kann. Die Berufskraftfahrer auf den Transitstrecken setzten bei jeder Grenzkontrolle ihre Gesundheit aufs Spiel, ohne daß sie es wußten Die Deutsche Volkspolizei: Zur DVP gehörten in den achtziger Jahren zirka 80 000 Polizisten, die in den Bezirksbehörden, VP-Kreisämtern und VP-Revieren arbeiteten. Hinzu kamen 8 000 Transportpolizisten und 15 000 Angehörige des Betriebsschutzes. Des weiteren müssen hier noch die freiwilligen Polizeihelfer erwähnt werden; 1989 wurden 177 500 Helfer gezählt. Die Aufgaben der Volkspolizei beinhalteten neben der in allen Ländern üblichen Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit auch die Beobachtung der sozialistischen Gesellschaft. Die Volkspolizei war bestrebt, unsozialistische Verhaltensweisen, wozu auch Republikfluchten zählten, bereits in den Ansätzen zu erfassen und zu verhindern.

Bis zum Ende der DDR im Jahre 1990 befaßten sich folgende Hauptabteilungen (HA) der DVP ausdrücklich mit dem Problem der Republik-flüchtlinge: HA Politikverwaltung, HA Kriminalpolizei, HA Strafvollzug sowie HA Paß-und Meldewesen.

Die HA Politikverwaltung führte u. a. die Flüchtlingsstatistiken, leitete die Agitation und Propaganda und besaß einen hervorragenden Kontakt zur SED-Führung.

Die HA Kriminalpolizei ermittelte im Arbeitsgebiet KI u. a. gegen verdächtige Republikflüchtlinge. Sie arbeitete mit geheimdienstlichen Methoden, verdeckter Observierung, , Lauschangriffen'und Spitzeln. Eine Unterabteilung Staatsgrenze'beschäftigte sich intensiv mit dem Flüchtlingsproblem. Da es eine gute Zusammenarbeit der KI mit dem MfS gab, fielen nach dem Zusammenbruch der DDR die KI-Akten unter das Stasi-Unterlagengesetz

Die HA Strafvollzug versuchte u. a. auch, die inhaftierten Flüchtlinge zu disziplinieren. Sofern nach § 213 StGB Verurteilte im Zuchthaus unter die Rubrik „Gesondertes Kommando" (Politische Gefangene, Schwerkriminelle und Skinheads) eingeteilt wurden, widerfuhr ihnen häufig ein schweres Los, denn der Chef der HA Strafvollzug, Generalleutnant Lustik, ordnete ab November 1982 für diese Gefangenen einen verschärften Strafvollzug an, wozu u. a. die Möglichkeit von Isolationshaft gehörte.

Die HA Paß-und Meldewesen beschäftigte sich mit der Bearbeitung von Ausreiseanträgen bzw. mit der Genehmigung von Besuchsreisen in die Bundesrepublik Deutschland. Daß diese Arbeit problematisch war, zeigt die Einschätzung von Generalleutnant Riss aus dem Jahr 1977, wo es u. a. um Reisegenehmigungen ins kapitalistische Ausland ging: „Die Fälle nehmen zu, in denen Bürger mit allem Nachdruck Reisegenehmigungen fordern und bei Absagen damit drohen, sich an die UNO, an die Regierung oder Körperschaften der Bundesrepublik Deutschland und dergleichen zu wenden ... Uns ist die Schwere der Aufgabe bekannt, wir schätzen und würdigen die geduldige ... Argumentation der Mehrzahl unserer Mitarbeiter ... (dennoch) lenke ich Ihre Aufmerksamkeit auf noch bestehende Mängel in der Argumentation.“

Zu diesen Mängeln bei der Ablehnung von Reise-genehmigungen gehörte beispielsweise das Argument „aus Sicherheitsgründen“. Des weiteren nannte Riss Beschwerden von Bürgern, denen die rabiate Behandlung in der Abteilung Paß-und Meldewesen nicht gefiel: Ein Bürger, dem mehrmalig eine Reisegenehmigung in die Bundesrepublik Deutschland versagt wurde, erhielt vom Abteilungsleiter die Antwort: „Und wenn Sie sich an den Kaiser von China wenden, Sie müssen immer wieder an meine Tür klopfen.“ Oder einem Invalidenrentner wurde bei der Ablehnung der Reisegenehmigung nach Berlin (West) gesagt: „Sie sind invalidisiert, um gesund zu werden und nicht, um nach Westberlin zu fahren.“

Im Grenzgebiet stellte die DVP nach den Grenztruppen das zweite Standbein der Grenzsicherung dar. In jedem Grenzkreis hatten die VP-Kreisämter eigens eingerichtete VP-Gruppenposten/Grenze; diese besaßen eine Personalstärke von 30 bis 70 Polizisten. Die Bedeutung der Deutschen Volkspolizei wurde ausdrücklich vom MfS in einer Stellungnahme von 1989 hervorgehoben: „Die Wirksamkeit der DVP im abgestimmten System der Grenzsicherung aller Organe des Zusammenwirkens konnte ... weiter erhöht werden. Insbesondere durch die personelle Verstärkung der Gruppenposten/Grenze durch Kräfte aus den Hinterlandkreisen.“

Auf der untersten Stufe der DVP agierten die Abschnittsbevollmächtigten (ABV) und freiwilligen Polizeihelfer. Eine ihrer Aufgaben bestand in der Durchsetzung des § 213 (Ungesetzlicher Grenzübertritt). Wenn es um Reiseanträge von Bürgern ins westliche Ausland ging, mußte der ABV zudem häufig ein . Persönlichkeitsbild'anfertigen. Dazu gehörten Beurteilungen und detail­ lierte Angaben vom Betrieb über die Tauglichkeit des Antragstellers für eine solche Reise

Die Transportpolizei: Die Angehörigen der Transportpolizei waren bei der Festnahme von Flüchtlingen sehr erfolgreich: Sie belegten den ersten Platz unter den , Organen des Zusammenwirkens. Die zirka 8 000 Transportpolizisten nahmen 1987/88 knapp 1 000 Flüchtlinge fest. Das heißt, ein Transportpolizist leistete in bezug auf die Festnahmen die gleiche , Arbeit wie sechs Grenzsoldaten. Der Hauptgrund lag in der unterschiedlichen Arbeitsweise beider Institutionen: Während die Grenzsoldaten an der innerdeutschen Grenze wie Glieder an einer Kette aneinandergereiht waren, agierte die Trapo punktuell auf den Bahnhöfen und in den Zügen, insbesondere im grenznahen Gebiet.

Die Hausbuchbeauftragten: Seit 1965 gab es in der DDR sogenannte Hausbücher, in die sich sämtliche Bewohner eines Hauses eintragen mußten. Empfingen die Hausbewohner Gäste, insbesondere aus dem kapitalistischen Ausland, so mußten sich auch diese in die Hausbücher eintragen. In jedem Mietshaus, jeder Wohngemeinschaft, jeder Jugendherberge, jedem Hotel, jedem Internat und auf jedem Zeltplatz gab es einen Hausbuchbeauftragten. In kleineren Gemeinden bekleidete dieses Amt häufig der Bürgermeister Im Jahre 1988 gab es in der DDR 2 061 900 Hausbuchbeauftragte. Die Kontrolle der Hausbücher erfolgte in regelmäßigen Abständen durch die Abschnittsbevollmächtigten bzw. Polizisten aus den Kreisämtern der Volkspolizei oder durch freiwillige Polizeihelfer.

Das Spionieren der Hausbuchbeauftragen war beachtlich: So wurden beispielsweise im ersten Halbjahr 1980 an die Kräfte der DVP „ 20 650 verwertbare Hinweise gegeben“. Um diese Hinweise entsprechend bearbeiten zu können, empfahl die Hauptabteilung Paß-und Meldewesen der DVP das Anlegen einer Kartei: „Als eine sehr zweckmäßige Form, so wird in der Mehrzahl der Bezirke eingeschätzt, hat sich die Führung einer gesonderten Kartei erwiesen. Auf diese können dann alle Besonderheiten, Aktivitäten und deren Ergebnisse, festgestellte Ordnungswidrigkeiten und anderes vermerkt werden .. . Anhand der Kartei ist eine gute analytische Tätigkeit möglich und sind gleichzeitig besondere Schwerpunkte ersichtlich. Die Ablage der Kartei erfolgt nach ABV-Abschnitten oder nach Straßen.“

Kritik übte die Hauptabteilung Paß-und Melde-wesen der DVP an den Hausbuchbeauftragten in den Dörfern: „Probleme zeigen sich bei der Führung von Hausbüchern für die gesamte Gemeinde durch die Bürgermeister ... Insbesondere an Wochenenden ist es Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin nicht immer möglich (Rat der Gemeinde nicht besetzt), sich in das Hausbuch eintragen zu lassen.“ Des weiteren wurde bemängelt, daß „insgesamt im Gebiet der DDR in 3 514 Häusern zur Zeit (1980) kein Hausbuchbeauftragter eingesetzt ist“. Was die Hausbuchbeauftragten in den Gemeinschaftsunterkünften, wie Arbeiterwohnheimen und Internaten, anbelangte, so erfolgte die Zusammenarbeit mit der DVP „auf der Grundlage einer längerfristigen Planung“. Mit besonderer Sorgfalt wurden die Beauftragen der Zeltplätze in ihre Überwachungsund Kontrollaufgaben eingewiesen. Vor Beginn jeder Saison führte die DVP mit den Leitern der Zeltplätze „zentrale Schulungen“ durch, bei denen häufig auch die Abschnittsbevollmächtigten teilnahmen. Dies hatte natürlich auch eine Rückwirkung auf Fluchtwillige, die bei Annäherung an die Staatsgrenze häufig auf Zeltplätzen übernachten mußten

Das Ministerium für Staatssicherheit: Die Stasi arbeitete auf allen Ebenen zur Verhinderung von Fluchtversuchen. Sie agierte bei der verdeckten Ermittlung, als Untersuchungsorgan bei Ermittlungsverfahren (z. B. § 213) oder in Grenzeruniform an den Paßkontrollpunkten der DDR-Grenze. Um potentielle Flüchtlinge rechtzeitig zu erfassen, erließ das MfS zahlreiche Richtlinien, nach denen dann eine Observierung verdächtiger Personen erfolgen konnte: Die „Richtlinie zur Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen“ sollte bei Antragstellern für Reisen ins nichtsozialistische Ausland das Interesse an einer Flucht herausfiltern. Bei den bespitzelten Personen wurden diverse Bindungen erforscht, wie zur Familie, zum Arbeitsplatz, zu materiellen Werten (Mobiliar, Häuser etc.) und zu ideellen Werten (Heimatverbundenheit). Ausdrücklich betonte das MfS in seiner Richtlinie: „.. .der vorgesehenen Erlaubnis oder Genehmigung ist bei Personen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, sowie bei Feststellung von Hinweisen auf Absichten zum ungesetzlichen Verlassen der DDR bzw. auf Übersiedlungsabsichten . . . nicht zuzustimmen.

Eine weitere wichtige Bestimmung bildete die „Richtlinie über die Operative Personenkontrolle (OPK). Wurde das MfS auf einen oppositionellen Bürger aufmerksam (u. a. Verdacht auf Fluchtversuch), so konnte ein Inoffizieller Mitarbeiter (IM) auf die betreffende Person angesetzt werden. Um möglichst umfassend die OPK durchführen zu können, nutzte der IM sämtliche registrierten Daten des Betroffenen. Zur Verfügung standen insbesondere „die vielfältigen Möglichkeiten der Deutschen Volkspolizei“

Beim MfS liefen alle Fäden des Überwachungsapparates zusammen. Mit der Stasi besaß die SED-Führung das Instrument zur Bekämpfung Andersdenkender, weil sie keiner juristischen Beschränkung unterlag. Die „Rechtsgewalt“ der Stasi und die damit verbundene Rechtlosigkeit des Flüchtlings wird im folgenden aufgezeigt.

3. Die „Rechtsprechung“ und der Flüchtling

Gegen einen Flüchtling oder einen unter Fluchtverdacht stehenden DDR-Bürger, der nach § 213 (Ungesetzlicher Grenzübertritt) festgenommen wurde, wurde regelmäßig ein Ermittlungsverfahren durch den Staatsanwalt eingeleitet. Die Durchführung des Ermittlungsverfahrens oblag den staatlichen Untersuchungsorganen, also der Staatssicherheit, der Deutschen Volkspolizei oder der Zollverwaltung. Das MfS führte beispielsweise von 1972 bis 1974 genau 3 389 Ermittlungsverfahren nach § 213 durch

Da zur Festnahme eines Bürgers der Verdacht auf Flucht ausreichte, konnten die staatlichen Organe willkürlich Verhaftungen vornehmen. Zur Ausstellung eines Haftbefehls mußten die Behörden einen Antrag beim Haftrichter stellen, in dem die Gründe für die Festnahme standen. Dem Antrag folgte gewöhnlich eine Bestätigung durch die Erlassung eines Haftbefehls. Der nach § 213 festgenommene Bürger erhielt vom Haftrichter eine Begründung für die Festnahme. Anschließend hatten die staatlichen Untersuchungsorgane freie Hand mit dem in Untersuchungshaft befindlichen Bürger. Auch in der DDR gab es offiziell ein Recht auf Verteidigung, doch wurde dieses häufig erst nach Abschluß des Ermittlungsverfahrens genehmigt. Die Dauer des Ermittlungsverfahrens betrug maximal drei Monate. In dieser Zeit war der Häftling der Willkür des Untersuchungsbeamten ausgesetzt. Die Untersuchungsmethoden konnten sich in harmloseren Fällen auf 15stündige Dauerver­ höre beschränken, in krasseren Fällen wandte das MfS Prügel, psychiatrische Behandlung und Isolationshaft an. Nach Abschluß der Untersuchung gab es einen Schlußbericht. Anschließend übernahm der Staatsanwalt das Verfahren

Die Strafprozesse bei Fluchtversuchen wurden in der Regel unter Ausschluß der Bevölkerung durchgeführt. Die Richter hatten bei der Verhandlung praktisch nur noch die Aufgabe, den Forderungen des Staatsanwaltes formal zuzustimmen. Die Haftstrafe für , einfache Fluchtversuche schwankte zwischen acht und 18 Monaten. Die ganze Dramatik der ungeheuerlichen DDR-(Un-) Rechtsjustiz offenbart erst der konkrete Einzelfall. Der Rechtsanwalt Dieter Gräf hat seine Erfahrungen mit verurteilten Flüchtlingen in Steno-Form aufgezeichnet; nachstehend drei Beispiele: „ Beate K., Schülerin, 18 Jahre, gute schulische Leistungen, Freundin eines jungen Mannes, der ^einem Staat ...den Rücken kehren will. Gemeinsame Absprache und Entscheidung, im Raum Nordhausen/Ellrich über die Staatsgrenze-West in die Bundesrepublik Deutschland zu fliehen. Kauf einer Wander-Touristen-Karte, Harz, gemeinsame Reisevorbereitungen, Fahrt in Richtung Nordhausen, vorläufige Festnahme durch die Transport-polizei der DDR, Inhaftierung, nach fünf Stunden Vernehmung Geständnis der Flucht. Verteidigung: Keinen Einfluß auf Entscheidung des Gerichts. Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr.

Veronika B., volljährig, lebt auf einem Dorf, fühlt sich zu Hause nicht mehr wohl; Vater trinkt ab und zu, Mutter ärgert sich darüber, Familienleben ist durch den Ehekonflikt belastet. Veronika ist eine gute Arbeiterin in der LPG, arbeitet aktiv in der FDJ des Dorfes mit ... Anläßlich eines Besuchs von Verwandten aus der Bundesrepublik Deutschland faßt sie nach längerem Ringen mit sich den Entschluß, illegal die DDR zu verlassen ... Sie informiert niemanden von ihrem Plan, über das Nordhäuser Gebiet der Staatsgrenze in den Westen zu fliehen. Auf dem Weg in das Grenzgebiet läuft sie durch ein Dorf, wird von einem Dorfbewohner gesehen ... ; sie ist eine Ortsfremde, er meldet das dem Abschnittsbevollmächtigten. Veronika wird 50 m hinter dem Dorf verhaftet. Staatsanwalt beantragt in der Hauptverhandlung eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr, da Veronika B. besonders tatintensiv gehandelt habe . . . Richterin und zwei Schöffen . . . verurteilen Veronika B. zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr. , Schwanentag in Weimar. Jugendliche treffen sich an einem Abend in der Woche im Gasthaus , Zum weißen Schwan neben dem Goethehaus am Frauenplan; sie wollen sich unterhalten, einfach , quatschen Gelächter, gelockerte Stimmung. Plötzlich schlägt einer vor: , Wißt ihr was, wollen wir nicht nach dem Westen abhauen? Wie stellen wir das am besten an? Erneutes Gelächter. , Du Blöd-mann, die Staatsgrenze ist sicher; da geht ja keine Maus durch! Einer singt: , Wenn ich ein Vöglein wär und auch zwei Flügel hätt’, flog’ ich drüber weg. Neuer Vorschlag: , Wir treffen uns morgen früh, um 6. 00 Uhr, trampen nach Görlitz, über Polen in die Sowjetunion, von dort in die Wüste, mieten uns ein Kamel und dann ab ins kapitalistische Ausland! 1Alles lacht, der Sprecher steht auf, verabschiedet sich: , Machts gut, bis morgen früh. Wer macht mit? -Zwei andere ... melden sich lachend. Am anderen Morgen 5. 00 Uhr bereits Verhaftungen durch Staatssicherheit ... Verteidigung: Hinweis auf Nichternsthaftigkeit der Ziel-planung ... Staatsanwaltschaft: beantragt für alle eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr. Gericht: folgt dem Antrag des Staatsanwalts und verurteilt alle drei Jugendlichen zu der beantragten Freiheitsstrafe von über einem Jahr.“

III. Die Grenzsoldaten im Grundwehrdienst

Die Grenztruppen der DDR bildeten innerhalb des Grenzregimes das letzte Glied des Netzwerkes, in dem insbesondere auch der Schießbefehl seine Anwendung fand. An der Basis der Grenztruppen, also in den Grenzkompanien, kamen vor allem Soldaten im Grundwehrdienst zum Einsatz. Die Wehrpflichtigen unterlagen dem Wehrdienst-gesetz der DDR. Die Zuweisung der Soldaten erfolgte durch Beschluß der Wehrkreiskommandos. Hauptauswahlkriterium für grenztaugliche Jugendliche waren insbesondere die Verwandtschaftsverhältnisse zur Bundesrepublik Deutschland. Gab es keine oder lediglich spärliche Kontakte zum „Klassenfeind, so mußten die Jugendlichen mit einer Einberufung an die Grenze rechnen. Des weiteren sorgten Beurteilungen der Volkspolizei und der Arbeitsstelle für die entsprechende Auswahl. Eine Wehrdienstverweigerung war in der DDR nur mittels eines Gefängnisaufenthaltes realisierbar, da es keinen Zivildienst gab; theoretisch konnte der Wehrpflichtige immerhin als, Spatensoldat ohne eine Waffe seine 18 Monate in einer Baukolonne ableisten, sofern er sich auf Verhöre mit Offizieren, spätere berufliche Nachteile und die Erfassung durch das MfS einließ. Praktisch jedoch gab es in der DDR oft keine Alternative (außer Gefängnis), um dem Grundwehrdienst mit der Waffe zu entkommen. Nur 0, 6 Prozent aller Wehrpflichtigen konnten in den Bau-einheiten dienen. Die Musterungsbehörden lehnten die Erweiterung der Baueinheiten mit der Begründung ab, der Plan sei bereits erfüllt. So wurden beispielsweise im ersten Musterungshalbjahr 1983 in Schwerin, Dresden und Ostberlin fünf junge DDR-Bürger zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt, weil sie von ihrem Recht Gebrauch machen wollten, als Bausoldaten zu dienen

Angesichts der genannten Tatsachen kann man feststellen, daß große Teile der Jugendlichen zum Grundwehrdienst unfreiwillig herangezogen wurden. Zu einer ähnlichen Feststellung kam Mitte der achtziger Jahre auch das MfS: „Bei den Soldaten im Grundwehrdienst zeigt sich überwiegend die Einstellung, . . . daß sie Wehrdienst leisten, weil es Gesetz ist . . . Aufgrund der teilweise nicht vorhandenen politisch-ideologischen Wehrmotivation sowie der ungefestigten Einstellung ... zum Dienst an der Staatsgrenze, einschließlich Nichtbereitschaft zur Anwendung der Schußwaffe ..., kommt es häufig zu Konflikten in der Dienstdurchführung.

Eine Bestätigung dieser mangelnden „Parteilichkeit 11 läßt sich am SED-Mitgliederanteil der Wehrpflichtigen im Vergleich zu den Berufssoldaten feststellen: Bei den Soldaten im Grundwehrdienst betrug die SED-Mitgliedschaft 7, 9 Prozent, das entspricht dem Bevölkerungsdurchschnitt. Bei den Offizieren und Fähnrichen hingegen besaßen über 96 Prozent ein SED-Parteibuch, bei den Berufsunteroffizieren waren es immerhin noch 74 Prozent Angesichts dieser schwachen ideologischen Über-zeugung bei den Wehrpflichtigen mußte die Grenztruppenführung ein vielgestaltiges Kontrollsystem einführen. 1. Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der inneren Ordnung bei den Grenztruppen

Die hier aufgeführten Maßnahmen bildeten die Grundlage zur Indoktrinierung der Grenzsoldaten im Grundwehrdienst:

Die Dienstplanung bot einen großen Spielraum für die Einflußnahme der Führung auf die Grenzsoldaten: Dem Kompaniechef bzw. Zugführer oblag es, zu bestimmen, -wie oft ein Soldat für den Grenzdienst, zur Wache bzw. zu Wartungstagen etc. eingeteilt wurde; damit verbunden war, -wie lange Ruhezeiten zwischen den Diensteinsätzen dauerten, -mit welchen Soldaten er gemeinsam seine dienstfreie Zeit verbringen durfte, -wann er in den Urlaub reisen konnte und -ob er seine dienstfreie Zeit zusätzlich an den Urlaub anhängen durfte.

Unliebsame Soldaten, die eine negative Einstellung zum Grenzdienst hatten, wurden durch diese rigiden Regelungen von den anderen Soldaten isoliert oder schlichtweg durch beständige Diensteinsätze , verheizt, wie es im Grenzerjargon hieß. Die Gefahr dieses , Verheiztwerdens lag im möglichen , Durchdrehen des Rekruten. Extreme Zwangsmaßnahmen unter extremen Lebensbedingungen provozieren extreme Reaktionen, die auch tödlich enden konnten, wie folgendes Beispiel zeigt: „Ein Soldat, dem . .. kein Weihnachtsurlaub gewährt worden war, brachte sich gewaltsam in den Besitz der MPi eines Wachpostens, verletzte damit einen Unteroffizier tödlich, zwei Soldaten erheblich und sich selbst lebensgefährlich.“

Verstieß der Soldat gegen Dienstvorschriften, äußerte er , unsozialistisches Gedankengut, so drohten ihm Bestrafungen wie Arbeitsverrichtung und eine Urlaubssperre. Strenge Verstöße konnten auch zu Degradierungen und Versetzungen führen, wobei für letzteres zumeist das Bespitzelungssystem der Stasi sorgte. Allein im Jahr 1980 kam es durch die Schnüffelarbeit des MfS zu 237 Versetzungen bei den Grenztruppen Schließlich konnte auch die Inhaftierung in einem Militär-gefängnis erfolgen, wobei die dort verbrachte Zeit an die 18 Monate Grundwehrdienst angehängt wurde.

Das Spitzelsystem führte natürlich zu einem verstärkten Mißtrauen in der Kompanie. Auf zehn Soldaten kam im Durchschnitt ein Stasi-Spitzel. Damit erreichte die Spitzeldichte innerhalb der Grenzkompanien vermutlich einen traurigen DDR-Rekord. Welcher Betrieb oder welche Organisation in der DDR vermochte sich schon ein derartiges Verhältnis zwischen Opfern und IM leisten?

Bestimmte Geheimhaltungsregeln im Dienstalltag, einschließlich der Bespitzelung, führten häufig zur Atomisierung der Soldaten innerhalb des Grenzkollektivs. So gaben die Offiziere die Zusammensetzung der Postenpaare für den Grenzdienst immer erst eine Stunde vor Beginn bekannt. Dadurch wußte kein Soldat vorher, mit wem er den Grenzdienst ableisten mußte; auffällig dabei war, daß relativ gut befreundete Soldaten nicht zusammen ein Postenpaar bilden durften, denn diese hätten womöglich Fahnenflucht begangen. Auch die von Offizieren in Sechsmonatsabständen angefertigten Geheimbeurteilungen über jeden Soldaten hatten einen Einfluß; durch diese Einschätzungen konnte bei negativem Inhalt ein Stasi-Spitzel auf den Soldaten angesetzt werden, oder die Dienstplanung wurde entsprechend geändert

Das Rotationssystem der Zu-und Abführung von Soldaten verhinderte innerhalb der Grenzkompanien die Bildung von kameradschaftlichen Cliquen bzw. Freundschaften. Bis Februar 1987 erfolgte ein sechsmonatlicher Wechsel von jeweils zirka einem Drittel des Personalbestandes in den Grenzkompanien; ab März 1987 galt ein viermonatliches Rotationssystem. Die Neuen, die in die Kompanie kamen (und unter denen sich neue Stasi-Spitzel befanden), brachten beständig Unruhe in das , Grenzerkollektiv.

Damit die Soldaten die , richtigen Nachrichten hörten, herrschte innerhalb der Grenztruppen ein striktes Nachrichtenmonopol. Einmal wöchentlich erhielten die Grundwehrdienstleistenden vom Zugführer Politikunterricht, im Schnitt vier bis fünf Stunden. An Zeitungen wurde meist pro Zimmer ein Exemplar des SED-Blattes , Neues Deutschland verteilt bzw. die FDJ-Zeitung Junge Welt. Für den Empfang von Radiosendern gab es entweder zentrale Rundfunkempfänger in den Zimmern, mit denen nur DDR-Sender gehört werden konnten, oder die Radiogeräte mußten extra von den Vorgesetzten genehmigt werden; die Genehmigung wurde nur erteilt, wenn die DDR-Sender mittels Klebestreifen deutlich gekenri-zeichnet waren. Kam es zu einer spontanen Kontrolle durch die Vorgesetzten und die Soldaten hatten einen nicht markierten Sender in Empfang, so erfolgte der Einzug des Radiogerätes. Allein im Ausbildungsjahr 1982/83 wurden im Grenzkommando Nord 2 086 Angehörige der Grenztruppen beim Hören von , Feindsendern ertappt, wobei der Anteil einfacher Soldaten 63, 4 Prozent betrug. In dieser Statistik konnten „nur bekanntgewordene Verstöße aufgeführt werden -V 2 000 (MfS) -, wobei das Bestehen einer höheren Dunkelziffer in Betracht gezogen werden muß“ Außerdem gab es in jeder Grenzkompanie ein Fernsehgerät, über das . man ausschließlich das DDR-Fernsehen empfangen konnte.

2. Das Bespitzelungssystem des MfS innerhalb der Grenztruppen

Die Zusammensetzung der Soldaten in den Grenzkompanien glich häufig dem von Hannah Arendt beschriebenen Milieu in totalitären Regimen: „Der in die Kollektive zusammengetriebene Haufen verzweifelter Individuen, in dem jeder jedem mißtrauen mußte, weil keiner wissen konnte, wer ein Agent der Partei war.“

In einer geheimen Verschlußsache des MfS heißt es über die Organisierung der Spitzeltätigkeit bei den Grenztruppen: „Die politisch-operative Absicherung und Aufklärung des Personalbestandes (der Grenztruppen) wird mit IM/GMS gewährleistet. Der durchschnittliche Bestand an inoffiziellen Kräften beträgt dabei im Verantwortungsbereich eines operativen Mitarbeiters etwa 35 IM/GMS.“

Operative Mitarbeiter waren festangestellte Stasi-Bedienstete, die von ihrem Schreibtisch aus u. a. die Führung der IM und der Gesellschaftlichen Mitarbeiter für Sicherheit (GMS) in den Grenzkompanien leiteten; sie gehörten zur Hauptabteilung I (HA I) des MfS. Aufgabe der HA I war die Abwehrarbeit von „Klassenfeinden“ innerhalb der NVA und der Grenztruppen. Generalleutnant Neiber leitete die HA I. Was die Gesellschaftlichen Mitarbeiter für Sicherheit betraf, so arbeiteten diese im Gegensatz zu den Inoffiziellen Mitarbeitern weniger konspirativ; zumeist trat der GMS staatsbewußt in der Öffentlichkeit auf und bekannte sich offen zur DDR Über die Anzahl von Stasi-Spitzeln in den achtziger Jahren bei den Grenztruppen berichtet eine Geheime Verschlußsache wie folgt: Es „wird ein ... Absicherungsverhältnis erreicht, das von 8 bis 10 IM/GMS je Diensteinheit der Grenztruppen der DDR variiert“

Die Diensteinheiten besaßen eine Personalstärke von ca. 70 bis 110 Soldaten. Auf zehn Rekruten kam damit durchschnittlich ein Spitzel. Direkte Spitzelopfer der Stasi würden pro Kompanie jeweils sechs bis acht Soldaten. Diese führte das MfS als „personelle Schwerpunkte“ in den Akten

Von den IM/GMS wurde als „personeller Schwerpunkt“ bespitzelt, -wer staatsfeindliche Äußerungen von sich gab und „ungefestigte politische Grundeinstellungen“ hatte; -wer Kontakte und Verbindungen ins westliche Ausland während seiner Dienstzeit pflegte oder diese indirekt über Verwandte unterhielt; -wer eine unklare Einstellung zur Ableistung des Wehrdienstes besaß, pazifistische Einstellungen äußerte und eine „ungefestigte Haltung ... zur Anwendung der Schußwaffe“ besaß;

-wer ungeordnete familiäre Verhältnisse aufwies und „Verbindungen zu asozialen, kriminell aufgefallenen Personen“ hatte; -wer „ausgeprägte charakterliche Schwächen“, Widersprüche im Verhalten bei der Dienst-durchführung sowie „Störungen der sozialistischen Kollektivbeziehungen“ zeigte Selbstverständlich galten der Stasi vor allem jene Soldaten als . charakterschwach, die das Grenzregime innerlich verabscheuten, die daran verzweifelten und in Gewissensnot gerieten; somit galt beim MfS eine Umkehrung der Werte: Gut war, wer böse dachte, oder besser, wer überhaupt nicht dachte!

Die Zuführung der IM/GMS erfolgte über die Ausbildungsregimenter. Da die Stasi-Spitzel Jugendliche waren -sie konnten ja nicht älter als die einfachen Rekruten sein -, besaßen sie häufig mangelhafte konspirative Fähigkeiten. Probleme gab es auch bei der Übermittlung der Bespitzelungsdaten. In der Regel kam der operative Mitarbeiter in die Grenzkompanien und sammelte durch Treffs mit den IM/GMS seine Informatio-nen. Eine weitere Möglichkeit der Übermittlung von Bespitzelungsdaten bot sich im Urlaub an. „Die Treffdauer (der operativen Mitarbeiter) mit den IM/GMS im Bestand der Soldaten ... (betrug) durchschnittlich 30 bis 40 Minuten.“

Die Stasi-Spitzel, so kann vermutet werden, erhielten ihre wichtigsten Informationen während des Ausgangs; gewöhnlich bekam jeder Soldat einmal (!) wöchentlich bis 24. 00 Uhr Ausgang am Standort, wo er mit drei oder vier anderen Soldaten die diversen Lokalitäten aufsuchte. Der Alkoholgenuß bot die einzige wirkliche Abwechslung im Alltag an der Grenze, und so tranken viele Soldaten eine beträchtliche Menge. Dadurch wurden sie gesprächig und plauderten auch über heikle Themen, wie ihre wahre Einstellung zur DDR, der SED bzw. einer geplanten Fahnenflucht. Der Alkoholkonsum fand aber auch in den Kompanien statt, was zwar offiziell verboten war, aber dennoch häufig praktiziert wurde; allein im Ausbildungsjahr 1987/88 kam es bei den Grenztruppen in „ 773 Fällen (zum) Alkoholmißbrauch in militärischen Objekten“ Natürlich lag die Dunkel-ziffer wesentlich höher. Bei vielen Offizieren galt der Alkoholkonsum in den Grenzkompanien als geduldetes Übel, denn dadurch besaßen die Soldaten wenigstens ein Kompensationsventil, durch das schlimmere Disziplinarverstöße verhindert werden konnten (Befehlsverweigerung, Fahnenflucht etc.). Um der Gefahr der Enttarnung zu entgehen, durften die IM/GMS fast keine schriftlichen Notizen führen, so daß eine Informationsübermittlung nur mündlich oder per Tonbandaufnahme erfolgen konnte Mochte die Aufzeichnung von Informationen einerseits erschwerend wirken, so besaßen die Spitzel andererseits ein Plus an Kontakten mit ihren Opfern; sei es in den Grenzdiensten, sei es im Kompaniealltag, bei den Mahlzeiten oder in der Freizeit auf der Stube, immer befanden sich die IM/GMS direkt an der Quelle. Der einfache Soldat hatte keine Privatsphäre, war immer den Ohren seiner Spitzel ausgesetzt, und das Wissen um sie galt als ungeschriebenes Gesetz in der Kompanie; man munkelte darüber, erwähnte es jedoch selten. Schließlich, wer garantierte, daß der Gegenüber nicht auch ein Stasi-Spitzel war? So entstand faktisch ein Tabu, welches psychologische Barrieren aufbaute, die den Soldaten oft peinigten: Die IM/GMS waren „die einzigen, die nicht in der Narrenhölle des Wissens und Nichtwissens gefoltert wurden; ihnen .. . (war) das Recht auf Kommunikation belassen, und sie konnten weiterhin getrost ihren fünf Sinnen trauen“

Die vielzitierte Kameradschaft in Armeen glich bei den Grenztruppen oft einem Theaterspiel. Jede freundschaftliche Geste eines Soldaten stand unter dem Verdacht einer Bespitzelung; niemand garantierte einem, daß seine Geheimnisse, die er einem Soldaten anvertraute, nicht verraten wurden. Die Stasi war also das eigentliche Machtinstrument, welches die Funktion der Grenzsicherung gewährleistete. Hinzu kam der Schießbefehl, mit dem die Atomisierung perverse Ausmaße annahm: Mochten nach außen hin ganz offensichtlich die Grenzsoldaten Ausführende und Tater des SED-Schießbefehls sein, so waren sie schon im nächsten Augenblick bei einer Fahnen-und Republikflucht mögliche Opfer; denn die zurückgelassenen , Kameraden hatten den Auftrag, auf alle Grenzverletzer zu schießen.

Daß die Atomisierung in den Grenzkompanien einen psychischen Druck auf die Grenzsoldaten erzeugte, der bis ins Pathologische forciert werden konnte, liegt auf der Hand. Viele litten unter dem Psychoterror der Stasi, und nicht wenige zerbrachen daran. Deshalb muß heute, wenn von den Opfern des Grenzregimes der DDR gesprochen wird, auch von zahlreichen Soldaten berichtet werden. In der Not der Verlassenheit und der Zwänge innerhalb der Grenztruppen kam es zu zahlreichen Selbstmordversuchen. Allein im Zeitraum von Dezember 1987 bis November 1988 wurden bei den Grenztruppen 22 Suizidversuche aktenkundig festgehalten, davon acht mit tödlichem Ausgang Die Motive für die Selbstmordversuche hingen bei neun Fällen direkt mit dem Grenzregime zusammen; bei acht Fällen fehlten Angaben zum Tatmotiv; die übrigen fünf Fälle hatten private Ursachen. Die nachstehenden vier Beispiele sollen im konkreten Einzelfall die psychologischen Dilemmata der Grenzsoldaten aufzeigen. Zynischerweise befanden sich die Suizidversuche unter der Rubrik: „Verstöße gegen Befehle und Dienstvorschriften“. Die verschlüsselten Kodierungen der Fallmeldungen wurden beibehalten, die personenbezogen Daten hingegen abgeändert:

Soldat Färber: „Am 23. 4. 1988 gegen 10. 00 Uhr beging der Soldat Färber, Klaus, auf der Toilette ... mittels Strang einen Suizidversuch. Soldat Färber hatte am 22. 4. 1988 genehmigten Ausgang am Standort, bei dem er sich einem übermäßigen Alkoholgenuß hingab. Durch schnelles Handeln des eingesetzten Diensthabenden ... wurde der Selbsttötungsversuch verhindert. Soldat Färber ist seit seiner Einberufung politisch labil, inkonsequent und hat bereits vorher Selbstmordgedanken geäußert ... Begünstigend wirkte seine Stimmungsabhängigkeit, die ... bei ihm zur Selbstaufgabe führte, und der übermäßige Alkoholgenuß vom Vortage. Soldat Färber wurde in den Bereich der ärztlichen Betreuung überführt; er erlitt bei seinem Selbstmordversuch keine Körperverletzungen. Durch die 520 von Schnittblume wird eine Einweisung in die MMA am 27. 4. 1988 veranlaßt.“

Soldat Lehmann: „Am 29. 5. 1988, um 17. 20 Uhr, unternahm der Soldat Lehmann (19 Jahre) ... in der Toilette der Untersuchungshaftanstalt Erfurt einen Selbsttötungsversuch. Mit einer Rasierklinge fügte er sich am linken Handgelenk eine ... Schnittwunde zu. -Soldat Lehmann hatte in der Einheit Absichten von Wehrdienstverweigerung und Suizidgedanken geäußert. Er befand sich vom 13. 5. bis 23. 5. 1988 zur psychiatrischen Begutachtung im Bezirkskrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Mühlhausen. Von dort entfernte er sich unerlaubt. Im Rahmen eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen wurde er am 27. 5. in Karl-Marx-Stadt festgenommen, zurückgeführt, mit 10 Tagen Arrest bestraft und am 28. 5. in die Untersuchungshaftanstalt Erfurt eingeliefert.“ Nach seinem Selbstmordversuch wurde als weitere Maßnahme „die Einweisung in die geschlossene neurologische Abteilung der MAE-Erfurt“ befohlen. Unteroffizier Konrad unternahm am 22. 7. 1988 einen Suizidversuch: Die Freundin des Unteroffiziers trug sich mit dem Gedanken, einen Ausreise-antrag in die Bundesrepublik Deutschland zu stellen. Unteroffizier Konrad wollte sich seiner Freundin anschließen; doch standen seine Chancen auf Genehmigung des Ausreiseantrages gleich Null: Als Angehöriger der Grenztruppen war er Träger von militärischen Dienstgeheimnissen. Unteroffizier Konrad schoß sich mit der MPi in den Kopf. Er starb an der Schußverletzung.

Unterleutnant Bertold: „Am 17. 10. 1988 gegen 11. 15 Uhr (fügte sich) mit einer Rasierklinge Unterleutnant Bertold am rechten Unterarm 3 Schnitte von ca. 2, 5 Zentimeter Länge zu.“ Unter-leutnant Bertold befand sich zu diesem Zeitpunkt in einem depressiven Zustand und begründete seine Handlung mit fehlender Eignung, „seine ... Pflichten als Zugführer zu erfüllen und Angst vor militärischen Aufgaben als Vorgesetzer“. Unter-leutnant Bertold wurde ins „Krankenhaus Wernigerode“ eingewiesen und überlebte den Selbstmordversuch. Für die Nachbehandlung wurde eine „neurologische Vorstellung“ befohlen.

Suizidversuch von Soldat Bernstedt am 7. 10. 1988. Soldat Bernstedt schluckte 12 Schlaftabletten der Marke Cordanum 100. Als Tatmotiv wurde angeführt, daß Soldat Bernstedt mit seinem Umfeld als Soldat nicht klarkam. Er überlebte

Auffallend häufig ist bei den Fernschreiben von angeblich charakterschwachen Soldaten die Rede. Da diese unter die Kriterien der personellen Schwerpunkte des MfS fielen, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß die Soldaten bereits vor ihrer Tat auf der Liste ihrer JM-Kameraden standen. Das eine bedingte das andere: Die Isolierung wurde durch die Stasi-Spitzel gefördert; sie steigerte sich innerhalb der monotonen Grenzdienste -einschließlich der damit empfundenen Sinnlosigkeit -und führte letztlich nicht selten zur Selbstaufgabe. Ein Teufelskreis in der friedliebenden DDR.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Bundesministerium des Innern, Abteilung Vertriebene, 1996, S. 2.

  2. Vgl. Bundesarchiv des ehern. Ministeriums des Innern der DDR (BA-Mdl), DO 1, Nr. 11-780, S. 6f.

  3. Vgl. Grenztruppen -Geheime Verschlußsache (GTGVS) -Nr. G/407153, Blatt 14.

  4. Archivbestände der ehern. MfS-Hauptabteilung IX in Berlin (MfS-HA IX), Nr. 599, S. 188.

  5. Zit. in: Otto Wenzel, Kriegsbereit. Der Nationale Verteidigungsrat der DDR 1960-1989, Köln 1995, S. 30.

  6. MfS-HA IX, Nr. 556, S. 14.

  7. Vgl. Grenztruppe -Vertrauliche Verschlußsache (GTWS) -Nr. G 422647, S. 385 f.

  8. Vgl. Dietmar Schultke, Die . sozialistische'Grenze der DDR. Verhalten eines totalitären Staates zur Sicherung seiner gesellschaftlichen Existenz, unveröff. Diplomarbeit, Duisburg 1997, S. 171.

  9. Vgl. D. Gill/U. Schröder, Das Ministerium für Staats-sicherheit, Berlin 1991, S. 37.

  10. Vgl. Volker Koop, Den Gegner vernichten. Die Grenzsicherung der DDR, Bonn 1996, S. 31 f.

  11. Vgl. Andreas Herbst (Hrsg.), Lexikon der Organisationen und Institutionen der DDR, Hamburg 1994, S. 213 ff.

  12. BA-Mdl, DO 1, Bestand 080, Nr. 46257, Schreiben vom 21. 1. 1977.

  13. BA-Mdl, DO 1, Bestand 080, Nr. 46257.

  14. MfS-HA IX, Nr. 559, S. 25.

  15. Vgl. BA-Mdl, DO 1, Bestand 080, Nr. 46257, DVP Leipzig vom 16. 2. 1977.

  16. Vgl. A. Herbst (Anm. 11), S. 394.

  17. Vgl. BA-Mdl, DO 1, Bestand 080, Nr. 54496.

  18. Zit. in: D. Gijl/U. Schröder (Anm. 9), S. 303.

  19. Ebd., S. 333.

  20. Vgl. MfS-HA IX, Nr. 2857, S. 148-152, Nr. 2856. S. 120-124.

  21. Vgl. Karl Wilhelm Fricke, Der Einfluß der Staatssicherheit auf die politische Strafjustiz der DDR, in: Konrad Löw (Hrsg.), Totalitarismus, Berlin 1988, S. 100 f.

  22. Dieter Graf, Im Namen der Republik. Rechtsalltag in der DDR, München -Berlin 1988, S. 107 ff.

  23. Vgl. Allgemeine Schweizer Militärzeitschrift, (1983) 10, S. 561.

  24. Archiv des ehern. MfS-Arbeitsbereiches Neiber (MfS, AB Neiber), Nr. 41, S. 35.

  25. Vgl. Archiv der ehern. Grenztruppen der DDR (GT-Ü91), Nr. 17399, S. 161.

  26. MfS-HA IX, Nr. 2803, S. 133.

  27. Vgl. MfS, AB Neiber, Nr. 41, S. 42.

  28. Vgl. GT-Ü-91, Nr. 010154, S. 104 ff.

  29. GT-Ü-91, Nr. 16475, S. 1087 f.

  30. Hannah Arendt, Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft, München 1986, S. 519.

  31. MfS, AB Neiber, Nr. 576, S. 23.

  32. Vgl. D. Gill/U. Schröder (Anm. 9), S. 36, S. 116.

  33. MfS, AB Neiber, Nr. 41, S. 46.

  34. Vgl. ebd., S. 48.

  35. Ebd.

  36. Ebd., S. 46 f.

  37. GT-Ü-91-GKS, Nr. 739300, Chronik 1988, S. 218.

  38. Vgl. MfS, AB Neiber, Nr. 41, S. 47.

  39. H. Arendt (Anm. 30), S. 673.

  40. Vgl. GT-Ü-91, GKS, Nr. 739300, S. 219.

  41. GT-Ü-91, Nr. 6205, Verstöße gegen Befehle und Dienstvorschriften.

Weitere Inhalte

Dietmar Schultke, Dipl. -Soz. -Wiss., geb. 1967; Studium der Politikwissenschaft, Raumplanung, Erziehungswissenschaften und Psychologie an den Universitäten Duisburg und Dortmund; 1994 Tätigkeit beim United Nations Fund for Population Activities (UNFPA) in New York.