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Die Republik Südafrika vor dem Ende der Ära Mandela. Auf dem Wege zur demokratischen Konsolidierung? | APuZ 27/1999 | bpb.de

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APuZ 27/1999 Die Republik Südafrika vor dem Ende der Ära Mandela. Auf dem Wege zur demokratischen Konsolidierung? Südafrikas Wirtschaft unter Mandela: Möglichkeiten und Grenzen der ökonomischen Transformation I Namibias Demokratie auf dem Prüfstand: Ist das Experiment gescheitert? Simbabwe am Ende der Ära Mugabe Nationale Probleme und regionale Konflikte

Die Republik Südafrika vor dem Ende der Ära Mandela. Auf dem Wege zur demokratischen Konsolidierung?

Siegmar Schmidt

/ 27 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Die Republik Südafrika begann 1990 den schwierigen Übergang von der Apartheid zu einer pluralistischen Demokratie. Nach den zweiten demokratischen Wahlen vom 2. Juni 1999, die der ANC mit nahezu einer Zweidrittelmehrheit gewann, stellt sich erstens die Frage nach der Bilanz der Ära Mandela. Zweitens ist diese Bilanz Mandelas daraufhin zu untersuchen, inwieweit sie ein solides Fundament für die weitere demokratische Konsolidierung der jungen Demokratie darstellt. Der Beitrag konzentriert sich vor allem auf die zentralen politischen Institutionen des neuen politischen Systems, die wesentlichen Akteure des Parteiensystems und der Zivilgesellschaft und interpretiert kurz das Ergebnis der zweiten Wahlen. Ergänzend werden die Grundlinien der Außenpolitik des Landes dargestellt. Als Fazit läßt sich festhalten: Das politische Erbe der Ära Mandela bietet trotz einiger Defizite gute Voraussetzungen für die neue Regierung, die schwierigen Übergangsprobleme in der multiethnischen Gesellschaft in den Griff zu bekommen.

Die Ära Nelson Mandelas endete offiziell mit den zweiten Wahlen am 2. Juni 1999. Bereits seit einigen Jahren führte der Vizepräsident Thabo Mbeki de facto die Amtsgeschäfte, da der 80jährige Mandela sich sukzessive aus der Tagespolitik zurückzog. Mit den zweiten demokratischen Wahlen, die erneut der African National Congress (ANC) gewann, steht die Republik Südafrika vor einer politischen Weichenstellung. Zum einen tritt mit Nelson Mandela eine Persönlichkeit von der politischen Bühne ab, die im In-und Ausland gleichermaßen respektiert wurde. Das neue Südafrika verliert damit seine zentrale Symbol-und Integrationsfigur. Zum anderen laufen die Verfassungsbestimmungen aus der Übergangsverfassung von 1994 aus, die eine Machtbeteiligung der Opposition an den Regierungsgeschäften vorgeschrieben hatten. Angesichts dieser historischen Zäsur stellt sich die Frage nach der Bilanz der Ära Mandela. Es ist in diesem Zusammenhang weiterhin danach zu fragen, inwieweit das politische Erbe der Ära Mandela die Stabilisierungsaussichten der jungen Demokratie erhöht.

Im folgenden werden zunächst diejenigen Charakteristika des Systemwechsels zwischen 1990 und 1994 skizziert, die die neue Ordnung nach den Wahlen vom April 1994 prägen. Daran schließt sich eine Analyse der südafrikanischen Verfassung und ihrer wichtigsten Institutionen an. Mit den politischen Parteien und der demokratischen Zivil-gesellschaft stehen im folgenden Abschnitt die zentralen politischen Akteure im Mittelpunkt der Betrachtung. Abschließend wird kurz auf das jüngste Wahlergebnis und seine Bedeutung ein-gegangen. Ein Abschnitt über die Grundlinien der südafrikanischen Außenpolitik vervollständigt die Bilanz.

I. Der Übergang von der Apartheid zur Demokratie 1990-1994

Für Außenstehende völlig überraschend, leitete der südafrikanische Präsident Frederic de Klerk im Februar 1990 einen umfassenden Demokratisierungsprozeß des Landes ein. De Klerk kündigte in seiner Rede zur Parlamentseröffnung die Zulassung der bislang verbotenen politischen Organisationen der Nichtweißen, die Aufhebung der Pressezensur und die Freilassung Nelson Mandelas nach 27 Jahren Haft an. Im Gegenzug erklärte sich der ANC bereit, den bewaffneten Kampf seiner Guerilla-Organisation Umkontho we Siswe (, Speer der Nation ) einzustellen. Die , weiße Regierung begann ihrerseits mit dem schrittweisen Abbau der seit 1948 durch die Nationale Partei (NP) gesetzlich festgeschriebenen Apartheid. Den , runden Tischen'in osteuropäischen Demokratisierungsprozessen vergleichbar, wurde mit der , Convention for a Democratic South Africa (CODESA) im Dezember 1991 eine Konferenz ins Leben gerufen, an der sich nahezu alle relevanten politischen Kräfte beteiligten Mit der Konstituierung von CODESA begann eine äußerst schwierige Verhandlungsphase über die Grundlinien des neuen Südafrikas, die fast zwei Jahre andauerte. Die wesentlichen Durchbrüche bei den Verhandlungen erzielten erstens die Unterhändler des ANC, der Ex-Vorsitzende der mächtigen schwarzen Bergarbeitergewerkschaft, Cyril Ramaphosa, und der , Verfassungsminister aus dem Kabinett de Klerks, Roelf Meyer. Zweitens verhandelten bei auftretenden Schwierigkeiten ANC-Führer Man-dela und Präsident de Klerk direkt miteinander. Im Grunde genommen war der Vielparteien-Verhandlungsprozeß damit ein bilateraler Prozeß, der oftmals in direkten Geheimverhandlungen zwischen Regierung und ANC ablief Ein wichtiger Grund für den erfolgreichen Abschluß des Prozesses war die Einigung zwischen den verschiedenen politischen Kräften auf die Einrichtung von speziellen Übergangsinstitutionen Mit der Ausarbeitung einer Übergangsverfassung (Interim Constitution) kam der mühselige Verhandlungsprozeß zum Abschluß.

II. Die neue Verfassung als Meilenstein der demokratischen Konsolidierung?

Die Übergangsverfassung von 1994 reflektierte den grundlegenden Konsens der ehemaligen Konfliktparteien. Zusammen mit den Wahlen leitete sie von der engeren Demokratisierungsphase zur Konsolidierungsphase Südafrikas über. Unter Konsolidierung versteht die neuere vergleichende politikwissenschaftliche Transitionsforschung die Phase eines Systemwechsels, die nach einem Sieg der demokratischen Opposition mit den ersten freien Wahlen beginnt. Sie umfaßt die Festigung und Stabilisierung der neu entstehenden demokratischen Strukturen. In der Forschung herrscht dabei kein Konsens, ab welchem Zeitpunkt eine Demokratie als konsolidiert zu bezeichnen ist. Der Heidelberger Politikwissenschaftler Wolfgang Merkel identifiziert vier Konsolidierungsebenen 1. Institutioneile Konsolidierung: Ttyp des Regierungssystems, Verfassungsgrundsätze; 2. Repräsentative Konsolidierung: Parteien und Interessengruppen; 3. Verhaltenskonsolidierung: Vorhandensein . nicht-demokratischer Nischen und 4. Herausbildung einer demokratischen Staatsbürgerkultur. Im Falle Südafrikas werden im folgenden ausschließlich die ersten beiden Konsolidierungsebenen ausführlicher behandelt. Die dritte Ebene kann im Rahmen dieses Überblicks nicht näher untersucht werden Empirisch gesicherte Aussagen über den Stand der Konsolidierung auf der vierten Ebene der politischen Kultur sind nur sehr eingeschränkt möglich, da dieser Prozeß von langer Dauer sein wird

1. Die Grundelemente der neuen Verfassung

Die endgültige, im Mai 1996 verabschiedete Verfassung unterscheidet sich von der 1994 verabschiedeten vor allem dadurch, daß die speziellen Bestimmungen für die Übergangszeit, die auf fünf Jahre bis 1999 festgesetzt wurden, entfallen. Von zentraler Bedeutung waren dabei die Bestimmungen bezüglich der Bildung einer Regierung der nationalen Einheit. In der Übergangsverfassung findet sich eine einzigartige Konstruktion festgeschrieben: Nach den Wahlen soll eine Regierung der nationalen Einheit auf Landes-und Provinz-ebene (Government of National Unity, GNU) aus allen Parteien gebildet werden, die über fünf Prozent der Wählerstimmen erreichen. Den Grund für die relativ geringen Unterschiede in beiden Verfassungstexten stellen die unabänderlichen 33 Verfassungsgrundsätze dar, die sowohl die Grundlage für die Interims-als auch für die Verfassung von 1996 bilden Sie schreiben relativ präzise den demokratischen Rechtsstaat in Südafrika fest und limitieren auch in Zukunft den Gestaltungsspielraum bei Überarbeitung oder Änderung der Verfassung.

Das Wahlsystem Anstelle des bislang praktizierten Mehrheitswahlsystems britischer Prägung einigten sich die Verhandlungsparteien auf die Einführung eines Verhältniswahlrechtes. Im ebenfalls neu eingeführten Zweikammersystem wurden 400 Abgeordnete für die 1. Kammer, die Nationalversammlung, gewählt Die Provinzen, in denen gleichzeitig Wahlen stattfanden, entsandten je zehn Abgeordnete in die zweite föderale Kammer, den Senat.

Parlament und Regierung Das politische System Südafrikas besitzt ein parlamentarisches Regierungssystem, denn der Präsident wird vom Parlament gewählt und kann durch ein Mißtrauensvotum abberufen werden. Das südafrikanische Modell verzichtet auf eine doppelköpfige Exekutive, denn das Amt des Regierungschefs und des Staatspräsidenten sind in einer Person vereint. Dies bedeutet eine hohe Konzentration der Macht in seinen Händen. Der Präsident nimmt u. a. gleichzeitig die völkerrechtliche Vertretung des Landes wahr und besitzt als Chef der Exekutive umfangreiche Kompetenzen (Oberbefehl über die Streitkräfte, Ausrufung des Notstandes etc.). Aufgrund der umfangreichen Vollmachten des Präsidenten läßt sich daher von einem parlamentarischen Regierungssystem mit präsidentieller Komponente sprechen Eine Besonderheit des südafrikanischen Systems stellt die Regelung dar, daß Abgeordnete, die ihre Partei verlassen, ihr Mandat verlieren

Die Verfassung von 1996 ersetzt den Senat durch einen Provinzrat (National Council of Provinces). Jede der neun Provinzen entsendet zehn Vertreter, die analog zu den Mehrheitsverhältnissen in den jeweiligen Provinzparlamenten gewählt werden. Um einem ausschließlich parteipolitischem Abstimmungsverhalten zuvorzukommen, ist festgelegt, daß die Delegationen mit einer Stimme abstimmen müssen. Der Provinzrat besitzt ein aufschiebendes Veto bei Fragen, die den Gesamtstaat betreffen. Im Falle konkurrierender Gesetzgebung wird bei unterschiedlichen Haltungen von Nationalversammlung und Provinzrat ein von beiden Kammern paritätisch besetzter Vermittlungsausschuß angerufen. Ist keine Einigung möglich, kann der Provinzrat nur mit einer Zweidrittelmehrheit der Nationalversammlung überstimmt werden.

Das Verfassungsgericht Mit dem Verfassungsgericht wird ein weiteres neues Verfassungsorgan in das politische System Südafrikas eingeführt. Das südafrikanische Modell orientiert sich, auch aufgrund der Beratung durch deutsche Juristen und des Bundesverfassungsgerichtes, stark am deutschen Modell. Das Gericht überprüft erstens die Einhaltung der Grundrechte, wobei individuelle Klagen möglich sind. Zweitens kann es auf Antrag Gesetze und Verordnungen aller Ebenen auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen. Drittens entscheidet es Organstreitigkeiten. Insgesamt besitzt das Verfassungsgericht eine im internationalen Vergleich erhebliche Machtfülle.

Die föderalistische Struktur Die Frage des Föderalismus gehörte in den Verfassungsverhandlungen zu den am heftigsten umstrittenen: Während der ANC anfangs für einen dezentralen Einheitsstaat plädierte, votierten die liberale Democratic Party (DP) und die NP für einen Bundestaat und die Inkatha Freedom Party (IFP) für einen Staatenbund. Angesichts der ethnischen Heterogenität der Bevölkerungen und unterschiedlichster regionaler Traditionen und der Dominanz des ANC kommt der Frage des Föderalismus hohe Bedeutung für die demokratische Konsolidierung zu. Bereits die Übergangsverfassung enthielt Bestimmungen zur territorialen Neugliederung des Staatsgebietes in neun Provinzen, in die die de jure unabhängigen, wenngleich von keinem Staat anerkannten früheren Homelands reintegriert werden sollten. Die Provinzen erhalten in der neuen Verfassung zahlreiche ausschließliche Korn-petenzen (Polizeiwesen, Wirtschaftsförderung etc.) sowie eigene Parlamente mit dem Recht der Verfassunggebung. Die Zentralregierung besitzt allerdings das Recht, unter bestimmten Bedingungen, z. B. wenn Fragen nationaler Belange berührt werden, in die Befugnisse der Provinzen einzugreifen. Von zentraler Bedeutung für einen Föderalismus ist jedoch der Grad der finanziellen Autonomie der Provinzen. Bislang ist die Struktur der Finanz-verfassung noch nicht abzusehen Im Rahmen der Überarbeitung der Verfassung erhielt insbesondere die lokale Ebene im Vergleich zu anderen Staaten umfangreiche Kompetenzen zugesprochen Insgesamt ist die Position der Provinzen gegenüber dem Zentralstaat und der lokalen Ebene in Südafrika schwach. Eine weitere Schwächung des Föderalimus verhinderte die Entscheidung des Verfassungsgerichtes, den ersten Entwurf mit der Maßgabe abzulehnen, gemäß den Verfassungsprinzipien die Rechte der Provinzen zu stärken.

Weitere Besonderheiten der Verfassung Auffällig ist an der südafrikanischen Verfassung der sehr ausführliche Menschenrechtsteil, der sowohl klassische Freiheitsrechte als auch zahlreiche soziale Grundrechte (Recht auf Gesundheit, Ausbildung etc.) umfaßt. Dieser Teil reflektiert eindeutig die historische Erfahrung der Apartheid. Erwähnenswert ist daneben noch die Einrichtung spezifischer Vertretungen für die traditionellen Führer. Schätzungen zufolge gibt es in Südafrika bis zu 10 000 traditionelle Führer, die besonders in ländlichen Gebieten über erheblichen Einfluß auf die Bevölkerung mittels traditionellen Rechts (customary law) verfügen. Die Verfassung schreibt politische Vertretungen mit beratender Funktion für traditionelle Führer auf allen drei Ebenen vor Ein in letzter Minute ausgehandelter Kompromiß garantierte den Fortbestand der einsprachigen Schulen, womit eine wichtige Forderung der afrikaanssprachigen Buren berücksichtigt wurde.

2. Die Verfassung als stabiles Fundament der südafrikanischen Demokratie

Die Verfassung ist in zweierlei Hinsicht ein beachtliches Dokument: Zum einen ist sie auch vor dem Hintergrund der Frage nach geeigneten institutioneilen Modellen in zahlreichen anderen sich demokratisierenden afrikanischen Staaten innovativ. Beispiele für ihren innovativen Charakter bilden die Regierung der nationalen Einheit, das Verhältniswahlrecht, das insgesamt für ethnisch heterogene Systeme angemessener ist als ein Mehrheitswahlrecht die föderalen Elemente sowie die Einrichtung einer Vertretung für traditionelle Autoritäten. Zum anderen trägt sie dem besonderen historischen Kontext Südafrikas dadurch Rechnung, daß sie ein umfangreiches System von checks and balances entwirft. Der beeindruckenden Machtfülle des Präsidenten werden mit dem Provinzrat, dem Verfassungsgericht und einer ganzen Reihe von unabhängigen Kommissionen Institutionen entgegengestellt, die autonom sind bzw. potentiell Gegenmacht entwikkeln können. Langfristig kann die Personalunion von Präsident und Regierungschef negative Auswirkungen haben, da der Präsident im Sinne einer Integrationsfigur, von der Ausnahme Nelson Mandelas einmal abgesehen, nicht über den Parteien stehen kann.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist noch unklar, inwieweit der Provinzrat eine wirkungsvolle Vertretung der Provinzen und möglicherweise einen Teil der Opposition bilden kann. Sein politischer Einfluß hängt von der Einigkeit der Provinzen, den Entscheidungen des Verfassungsgerichtes und den Mehrheitsverhältnissen auf Provinzebene ab. Wie die überwältigende Zustimmung in beiden Häusern des Parlamentes demonstriert, genießt die Verfassung hohe Legitimität. Sie ist keineswegs eine , ANC-Verfassung , zumal auch die meisten Beschlüsse im gemeinsamen Verfassungsausschuß der Nationalversammlung und des damaligen Senates im Konsens getroffen wurden. Mit den zweiten Wahlen im Juni 1999 findet der Übergang von einem konkordanten Demokratie-modell zu einer Mehrheitsdemokratie seinen Abschluß. Die vier wesentlichen Elemente des auf Arend Lijphart zurückgehenden Konkordanz-Demokratiemodells fanden sich in der Interims-verfassung wieder: Bildung einer großen Regierungskoalition, Gruppenautonomie und Föderalismus, Verhältniswahlrecht sowie Minderheitenveto in wesentlichen Fragen Mit der Verfassung von 1996 ist der , Normalisierungsprozeß'der Verfassunggebung abgeschlossen, da an die Stelle von Machtteilung in proportional besetzten Institutionen und von gegenseitigem Einvernehmen geprägten Strukturen das Mehrheitsprinzip tritt. Allerdings hat Lijphart darauf hingewiesen, daß bestimmte Verfassungselemente (z. B.der begrenzte Föderalismus) konkordanter Natur sind und das Verhalten des ANC zumindest bislang von Kompromißdenken und einem Streben nach Einbindung anderer Kräfte geprägt wird Die Verfassung bietet insgesamt ein solides institutionelles Fundament für die Konsolidierung der südafrikanischen Demokratie.

III. Die Parteien und die Zivilgesellschaft

1. Die Wahlen von 1994

Die demokratischen . Gründungswahlen'von 1994 machten die politischen Kräfteverhältnisse im neuen Südafrika deutlich. Von den insgesamt 27 zur Wahl angetretenen Parteien und Gruppierungen gelang sieben aufgrund der geringen Sperrklausel des Verhältniswahlrechtes der Einzug in das Parlament Der ANC stellte den überwältigenden Wahlsieger mit mehr als dreimal soviel Stimmen (62, 65 Prozent) wie die größte Oppositionspartei, die NP (20, 39 Prozent), die das Land seit 1948 regierte. Während die Inkatha Freiheits-Partei (IFP) unter Führung von Mangosotho Buthelezi sich mit knapp über zehn Prozent behaupten konnte, überraschte das schlechte Abschneiden der extremen Parteien: Auf der rechten Seite blieb die Freiheitsfront (FF) und auf der linken der Pan Africanist Congress (PAC) weit unter ihren Erwartungen. Da die Extreme schwach blieben und der ANC die verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit verfehlte, läßt sich das Wahlergebnis für die demokratische Konsolidierung als ideal bezeichnen. Ein weiterer Grund dafür sind die Siege der Oppositionsparteien in ihren jeweiligen Stammprovinzen: Die IFP erreichte in KwaZulu und die NP im Western Cape jeweils die absolute Mehrheit der Stimmen und Mandate.

2. Der African National Congress (ANC)

Trotz seines hohen Wahlsieges setzte sich die schwierige Umbildungsphase des ANC von einer breiten nationalistischen Sammlungsbewegung zu einer politischen Partei fort. Der ANC vereinigt unter seinem Dach bis heute vielfältige Strömungen und Gruppen, die eine klare Positionsbestimmung erschweren. Diese Heterogenität spiegelt einerseits die Geschichte der bereits 1912 gegründeten Organisation wider andererseits steht sie in Zusammenhang mit der engen Koalition zwischen ANC, der Kommunistischen Partei (South African Communist Party, SACP) und dem Gewerkschaftsdachverband COSATU (Congress of South African Trade Unions). Zwischen den ANC-, SACP-und COSATU-Führungen bestehen enge personelle Verbindungen. Zwischen den Partnern dieser informellen Allianz ist es seit 1994 immer wieder zu Konflikten vor allem um die Ausrichtung der Sozial-und Wirtschaftsgesetzgebung sowie der Arbeitsgesetzgebung gekommen. Die Gewerkschaften und die SACP lehnen das von der Regierung 1996 verkündete liberale Wirtschaftsprogramm zugunsten einer stärker interventionistischen Wirtschaftspolitik ab. Diese prinzipiellen Gegensätze haben angesichts der sonstigen gemeinsamen Interessen und aus Machterhaltungsgründen bislang nicht zum Bruch der Koalition geführt. Langfristig könnten die inhaltlichen Gegensätze zwischen ANC auf der einen und seines sozialistischen Flügels aus SACP und COSATU auf der anderen Seite zu einer Spaltung der Bewegung führen und damit dem Parteiensystem insgesamt mehr Dynamik verleihen. Eine weitere Konfliktlinie verläuft innerhalb des ANC zwischen selbstbewußten Parteigliederungen auf Provinzebene und der Zentrale. Obwohl der ANC nach seiner Rückkehr aus dem fast 30 Jahre währenden Exil auf die Organisationsstrukturen von COSATU zurückgreifen konnte, ist es ihm bis heute noch nicht völlig gelungen, eine flächendekkende Organisation aufzubauen. Einige Provinz-verbände leiden zudem unter großen Finanzproblemen. Trotz organisatorischer Defizite, einigen programmatischen Widersprüchen sowie verschiedenen Korruptionsaffären deuten empirische Studien auf eine hohe Identifikation der Wähler mit der Bewegung und eine relativ stabile Wählerbindung hin Das politische Profil des ANC läßt sich am ehesten noch mit Begriffen wie sozialdemokratisch und zentristisch umschreiben. Der Übergang von Nelson Mandela zu Thabo Mbeki auf dem 50. Parteitag des ANC im Dezember 1997 verlief reibungslos. Der 57jährige Mbeki wurde mit großer Mehrheit vom Kongreß gewählt. Im Unterschied zu Mandela verfügt der intellektuell beeindruckende und auslandserfahrene Mbeki nicht über das Charisma und Ansehen Mandelas, dem es nicht zuletzt dadurch immer wieder gelang, sowohl innerhalb des ANC als auch zwischen den Koalitionspartnern zu vermitteln. Unklar bleibt, inwieweit die afrikanistische Rhetorik Mbekis Substanz besitzt oder taktischen Zwecken dient Bemerkenswert war daneben auch die deutliche Abstimmungsniederlage von Winnie Madizikela Mandela, der bei der radikalen Township-Jugend populären früheren Ehefrau Nelson Mandelas bei den Wahlen zum Exekutivkomitee auf der Konferenz

3. Die Oppositionsparteien

Der ANC profitiert trotz aller Unzulänglichkeiten in organisatorischer und programmatischer Hinsicht von der Schwäche der Oppositionsparteien Keine ist seit 1994 in der Lage, eine für die Wähler glaubwürdige und substantielle Alternative zum ANC darzustellen. Die stärkste Oppositionspartei, die NP, ist seit Jahren durch innerparteiliche Kon­ flikte zwischen sogenannten Traditionalisten und Modernisierern gelähmt Der Dissens bezieht sich vor allem auf die Haltung zur Apartheid und das inhaltliche Profil der Partei, die sich nach dem Willen der Modernisierer gegenüber anderen Gruppen und Rassen öffnen soll. Abzuwarten bleibt, ob der Rücktritt des Parteivorsitzenden de Klerk im August 1997 und die Wahl des 39jährigen van Schalkwyk zu seinem Nachfolger mehr als den längst überfälligen Generationswechsel in der NP signalisiert Im Mai 1996 trat die NP aus der Regierungskoalition aus. Die Partei hoffte damit vergeblich, dem Dilemma, gleichzeitig Opposition-und Regierungspartei zu sein, entkommen zu können: In verschiedenen Nachwahlen 1997/98 verlor die NP massiv Stimmen an die Democratic Party (DP) Die im Jahr 1998 erfolgte Umbenennung der Partei in New National Party (NNP) war ein Versuch, nicht mit der Apartheid identifiziert zu werden.

Die IFP, die aus der Inkatha-Bewegung hervorging, ist in erster Linie Regionalpartei aus der Provinz KwaZulu. Ihr respektabler Stimmenanteil von 10, 5 Prozent in den Parlamentswahlen von 1994 halbierte sich in den Kommunalwahlen 1996 auf fünf Prozent. Auch in ihrem Stammland blieb die IFP bei den Wahlen deutlich unter 50 Prozent. Die Krise der IFP besitzt sowohl strukturelle als auch politische Gründe. Im Zuge fortschreitender Modernisierung verliert die IFP Rückhalt unter ihrer traditionellen Klientel, der Landbevölkerung in KwaZulu. Zu den hausgemachten Ursachen der anhaltenden Krise der IFP zählen Flügelkämpfe, mangelndes Engagement der Parlamentsabgeordneten in der Provinz und inhaltliche und, abgesehen von der Person des Vorsitzenden, personelle Profillosigkeit. Entgegen aller konfrontativen Rhetorik und obwohl zwischen ANC-und IFP-Anhängern in KwaZulu die gewalttätigen Auseinandersetzungen keineswegs beendet sind, sondern auf weniger spektakulärem Niveau weitergehen, ist eine politische Annäherung zwischen ANC und IFP seit den Wahlen von 1994 zu beobachten. Im Zuge seiner Umarmungstaktik gegenüber der IFP ernannte Präsident Mandela (während seiner Abwesenheit im Ausland) IFP-Parteiführer Buthelezi sogar zum Interimspräsidenten. Diese symbolisch wichtige Geste und die gute Kooperation in der Regierungsarbeit führten zu Spekulationen über eine mögliche Fusion beider Parteien.

Die politische Rechte ist nach dem Wahlergebnis weitgehend desillusioniert und ebenfalls intern zerstritten. In inhaltlicher Hinsicht votiert sie weiterhin für weitgehende Autonomie (, Volksstaat 1) für ihre rein weiße burische Klientel. Auch der PAC auf der radikalen linken Seite des Parteien-spektrums litt unter Fraktionskämpfen und Skandalen. Diese und andere kleine Parteien führen angesichts der eindeutigen Kräfteverhältnisse bislang nur eine Nischenexistenz.

Die einzige aussichtsreiche Parteineugründung im Post-Apartheid-Südafrika stellt das UDM dar. Die Partei ging 1997 aus einer Vereinigung von prominenten NP-Dissidenten unter Führung von Roelf Meyer und einer Gruppe schwarzer Politiker unter Führung des ehemaligen Homeland-chiefs und späteren Mitglieds der ANC-Provinzregierung Bantu Holomisa hervor. Das UDM ist damit die erste echte multirassische Partei, die versucht, über die traditionellen Rassengrenzen hinweg Wähler anzusprechen. Das noch vage Programm kann am ehesten noch Wähler der Mitte, vor allem konservative Schwarze und politisch gemäßigte Weiße, ansprechen. Nicht zu unterschätzen ist ferner die hohe Popularität der beiden Führer, von denen Holomisa zum Parteivorsitzenden gewählt wurde.

Das südafrikanische Parteiensystem der Ära Mandela reflektiert in erster Linie immer noch die rassischen und -wenngleich in geringerem Maße -die ideologischen Trennungslinien der ApartheidÄra. Die Wahlen von 1994 und die (insgesamt geringen) Mitgliedschaften in den Parteien demonstrieren, daß der ANC nach wie vor fast ausschließlich die Partei der , Apartheid-Opfer 1, die NNP hingegen vor allem die Vertretung der konservativen weißen , Apartheid-Nutznießer'bildet 34. Die IFP ist vor allem eine Regionalpartei, und die extremen Parteien halten bislang an ihren traditionellen Positionen fest -Autonomie auf der weißen rechten und anti-weißer Afrikanismus auf der schwarzen linken Seite. Die Opposition bleibt aufgrund unterschiedlicher Klientel, die zumeist aus politischen oder regionalen Minderheiten mit wenig inhaltlichen Gemeinsamkeiten besteht, fragmentiert. Politische Opposition kommt vor allem aus dem ANC von seinen Allianzpartnern SACP und COSATU.

Insgesamt darf bezweifelt werden, daß diese alten Politikmuster die Dynamik der sehr jungen südafrikanischen Gesellschaft widerspiegeln. Dies kann theoretisch zwei Folgen haben: Im günstigen Fall paßt sich das Parteiensystem der sozialen und politischen Entwicklung an und wird sich daher mittelfristig stark verändern. Im ungünstigen Fall führen Legitimationsdefizite kaum in der Bevölkerung verankerter Parteien zu politischer Instabilität, wenn es nicht gelingt, das erhebliche Protestpotential und die enttäuschten Hoffnungen auf rasche Besserung der unmittelbaren Lebens-umstände politisch zu kanalisieren. Bislang bleibt es das große Verdienst des ANC, diese Integrationsleistung vollbracht zu haben. Veränderungen im Parteiensystem sind ansonsten am ehesten durch mögliche Abspaltungen vom ANC zu erwarten. 4. Die Wahlen vom Juni 1999

Bei den zweiten Wahlen zur Nationalversammlung und zu den Provinzparlamenten am 2. Juni 1999 konnte der ANC seine dominante Stellung im politischen System des Landes noch weiter ausbauen. Mit 66, 38 Prozent der abgegebenen Stimmen verfehlte der ANC eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit nur um ein Mandat in der Nationalversammlung. Auf seiten der Opposition löste die liberale DP mit nun ca. 9, 5 Prozent der Stimmen die NNP, deren Stimmenanteil von über 20 Prozent auf nur noch knapp 7 Prozent sank, als stärkste Oppositionspartei ab. Während sich die Verluste der Zulu-Partei IFP noch in Grenzen hielten (von 10, 54 Prozent 1994 auf 8, 6 Prozent), verloren die radikalen Parteien auf der Rechten und Linken weiter an Boden *D*ie Parteineugründung UDM wurde auf Anhieb mit ca. 3, 4 Prozent zur fünftstärksten Partei.

Der überwältigende Wahlsieg des ANC setzte sich auf der Provinzebene fort: In sechs Provinzen erreichte der ANC über Zweidrittel der Stimmen und in einer weiteren Provinz die absolute Mehrheit. Im mehrheitlich von Mischlingen bewohnten Westkap wurde er knapp vor der NNP zur stärksten Partei, lediglich in KwaZulu/Natal verwies die IFP den ANC um zweieinhalb Prozentpunkte auf den zweiten Rang.

Von den 26 zur Wahl angetretenen Parteien werden wahrscheinlich neun in der Nationalversammlung vertreten sein Auch wenn der ANC allein regieren könnte, ist eine Weiterführung der Koalition mit der IFP denkbar Der nächste Präsident des Landes wird erwartungsgemäß Thabo Mbeki sein. Die Wahlen unterstreichen mindestens in zweifacher Hinsicht die gelungene Verankerung demokratischer Spielregeln in der Kaprepublik: Zum einen verlief die Wahl fair und ohne Gewaltakte, zum anderen betrug die Wahlbeteiligung über 80 Prozent. Letzteres demonstriert ein erhebliches Maß an Geduld auf seiten der Bevölkerung, trotz der nach wie vor immensen sozialen und ökonomischen Probleme des Landes. Günstig für die weitere politische Entwicklung des Landes ist auch das schlechte Abschneiden aller radikalen Parteien.

Die Möglichkeit eines Wahlsieges des ANC mit einer für Verfassungsänderungen erforderlichen Zweidrittelmehrheit ließ erneut Befürchtungen vor der Entstehung eines autoritären Einparteiensystems bis hin zu einer , ANC-Diktatur‘ aufkommen. Doch bei genauerer Analyse bestand dazu wenig Grund: Erstens sind grundlegende Verfassungsänderungen nicht zu erwarten. Zentrale Grund-und Menschenrechte sowie die 33 Verfassungsprinzipien dürfen gemäß der Verfassung in ihrem Wesensgehalt nicht verändert werden. Bereits vor der Wahl erklärte der zukünftige Präsident, daß er keine Verfassungsänderungen plane. Jede wichtige Verfassungsänderung würde zudem innerhalb und außerhalb des Landes aufmerksam registriert werden. Zweitens steht die ganz überwiegende Mehrheit im ANC auf dem Boden der Verfassung, und die Bewegung kooperiert durchaus mit anderen politischen Parteien. Drittens sind die politischen Institutionen, allen voran das Verfassungsgericht, durchaus in der Lage, Schranken für den ANC zu setzen. Viertens kann die demokratische Zivilgesellschaft, wie im folgenden Abschnitt deutlich werden soll, ein (außerkonstitu-tionelles) Element der checks und balances bilden

5. Die Zivilgesellschaft als Hoffnungsträger

In Unterschied zu den meisten anderen afrikanischen Staaten verfügt Südafrika aufgrund seines hohen Entwicklungsstandes und des jahrzehntelangen Apartheidkonfliktes über eine vergleichsweise ausdifferenzierte Zivilgesellschaft. Auf seiten der formalen Interessengruppen spielen besonders die Unternehmerverbände und in noch höherem Maße die schwarzen Gewerkschaften eine wichtige Rolle. Die schwarze Gewerkschaftsbewegung besteht aus einer Vielzahl von Organisationen, unter denen der 1985 gegründete Dachverband COSATU mit seinen ca. 1, 5 Millionen Mitgliedern und seiner effektiven Organisationsstruktur eine herausgehobene Stellung einnimmt. COSATU erreichte unter den Apartheidsstrukturen nicht nur Lohnzuwächse und zusätzliche Gewährung sozialer Leistungen, sondern entwickelte sich in Koalition mit einer breiten Bewegung unabhängiger Gruppen zur politischen Ersatzopposition im Land Im Zuge der Konfrontation mit dem Apartheidsystem entstanden ferner in den siebziger und achtziger Jahren zahlreiche autonome Bürgervereinigungen (, Civics‘). Sie erbrachten einerseits Dienstleistungen für die schwarzen Stadtteilbevölkerungen, die vom Staat auch aufgrund der bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen nicht mehr erbracht werden konnten, andererseits mobilisierten sie die Bevölkerung und organisierten politischen Protest. Zwar sahen sich die Civics infolge des Demokratisierungsprozesses mit organisatorischen und legitimatorischen Problemen konfrontiert, doch gelang es ihnen 1992, mit der South African National Civic Organisation (SANCO) einen nationalen Dachverband zu gründen Im Jahr 1995 etablierte sich dann mit der South African National NGO Coalition (SANGOCO) ein eigener Dachverband der Nichtregierungsorganisationen. COSATU, SANCO und SANGOCO verstehen sich aufgrund ihres in der Auseinandersetzung mit dem Apartheidsstaat entstandenen Selbstverständnisses als , Wachhunde der südafrikanischen Demokratie. Sie mischen sich in die Politik ein und fordern eine Beteiligung am Entwicklungsprozeß des Landes. Im Hinblick auf die demokratische Konsolidierung ist dies ambivalent: Auf der einen Seite erreichen die Organisationen eine stärkere Partizipation und damit Legitimität des Prozesses, auf der anderen Seite besteht die Gefahr, daß sie in eine Veto-Position gelangen und Politik blockieren können oder auf seiten der Gewerkschaften exklusive Privilegien für ihre Mitglieder aushandeln. Gleichwohl stellt die südafrikanische Zivilgesellschaft eine potentielle Kraft gegen alle autoritären Tendenzen im Land dar.

6. Grundlinien der südafrikanischen Außenpolitik

Die südafrikanische Außen-und Sicherheitspolitik läßt sich nach 1990 grob in zwei Phasen einteilen. In der ersten Phase zwischen 1990 und 1994 bestanden die Ziele darin, die Aufhebung der Sanktionen und die Rückkehr der Kaprepublik in die internationale Staatengemeinschaft zu erreichen. Aufgrund seiner Apartheidpolitik und der militärischen Destabilisierungspolitik gegenüber seinen Anrainerstaaten war Südafrika international und in der Region zunehmend isoliert In der zweiten Phase, die mit dem Amtsantritt der Regierung der nationalen Einheit 1994 begann, geht es darum, die wesentlichen außenpolitischen Werte und Ziele des neuen Südafrika zu definieren. Diese Phase ist noch keineswegs abgeschlossen, da Südafrika weiterhin über kein umfassendes außen-politisches Konzept verfügt. Es lassen sich lediglich verschiedene Tendenzen erkennen -ANC-Repräsentanten und vor allem Nelson Mandela betonen immer wieder, daß sich die südafrikanische Außenpolitik von der eigenen historischen Erfahrung leiten lassen und daher aktiv für die Verwirklichung von Menschenrechten und Demokratie eintreten müsse. Abgesehen von den Sanktionsforderungen gegenüber Nigeria nach der Exekution der Umweltaktivisten um Ken-Saro Wiwa 1996 lassen sich dafür bislang aber wenig Beispiele finden. Allerdings wäre es verfehlt, die Bekenntnisse zur Förderung von Demokratie und Menschenrechten als bloße Rhetorik abzutun. -Weitgehender Konsens herrscht bislang zwischen den wichtigen außenpolitischen Entscheidungsträgern der Republik -dem Außenministerium unter Alfred Nzo, der ANC-Ausländsabteilung und Präsident Mandela -über die Bedeutung der Region in sicherheitspolitischer und außenwirtschaftlicher Hinsicht Ziel ist es hier, die internen Verhältnisse in den Nachbarstaaten zu stabilisieren, so daß sie einerseits Südafrikas Sicherheit nicht gefährden und andererseits einen Markt für die Produkte der südafrikanischen Wirtschaft darstellen. Lokale Initiativen, um die Region zu stabilisieren, stellten u. a. die Vermittlungsbemühungen Mandelas in Mocambique dar. Darunter fällt auch der Einsatz südafrikanischer Truppen 1998 in Lesotho auf Wunsch des Premierministers des Landes zur Wiederherstellung der Ordnung in dem von gewaltsamen Konflikten zwischen Opposition und Regierung zerrissenen Land. -Angesichts der erheblichen sozialen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Landes gewannen in den letzten Jahren Wirtschaftsinteressen in der Regionalpolitik vermehrt an Bedeutung. So intensivierte sich der Handel mit der Region, und südafrikanische Bergwerks-und Brauereikonzerne investierten im südlichen und in Zentralafrika. Die Mitgliedschaft des Landes in der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas (SADC, Southern African Development Community) ist für die anderen Mitgliedsstaaten (z. B. Zimbabwe) aufgrund seiner großen Wirtschaftskraft problematisch. Die Integrationskraft der SADC wird aber nicht nur durch die Aufnahme eines potentiellen Hegemons in den Regionalverbund in Frage gestellt, sondern die avisierte außenpolitische Kooperation brach nach dem aktiven Eingreifen der Mitgliedsstaaten Zimbabwe und Namibia in den Kongo-Konflikt, trotz Südafrikas vergeblichem Bemühen, die SADC auf Neutralität festzulegen, zusammen. -Außenwirtschaftliche Gesichtspunkte bestimmen auch immer stärker das Verhältnis zu den westlichen Industriestaaten, insbesondere zur EU. Erst nach vierjährigen schwierigen Verhandlungen mit einer sich protektionistisch verhaltenden EU wurde ein Freihandelsabkommen im April 1999 unterzeichnet -Die südafrikanische Außenpolitik wird in hohem Maße von der Innenpolitik bestimmt. Angesichts des komplexen und langwierigen Systemwechsels und drängender sozioökonomischer Probleme konzentrierte sich die Aufmerksamkeit weit mehr auf die Innenpolitik als auf die Außenpolitik, die oftmals auf Außenwirtschaftspolitik reduziert wurde -Die bisherige Afrikapolitik Südafrikas ist bezüglich der zahlreichen Krisen auf dem Kontinent in hohem Maße von Zurückhaltung geprägt. Abgesehen von einigen diplomatischen Initiativen war Südafrika bislang nicht bereit, sich aktiv an friedenserhaltenen Maßnahmen zur Konfliktlösung (z. B. in Ruanda) zu beteiligen. Zwar hat der Umstrukturierungsprozeß der südafrikanischen Armee deutliche Fortschritte gemacht, doch scheut das Land die Risiken und vor allem die finanziellen und möglichen politischen Kosten derartiger Aktionen. -Eine kontinuierliche Außenpolitik wurde auch durch Nelson Mandelas Reisediplomatie zu ehemaligen Verbündeten im Befreiungskampf wie Fidel Castro und Muhammed Ghaddafi in Libyen erschwert. Kritik daran wurde vor allem von seiten der USA, aber auch innerhalb des Landes geübt. Trotz historischer Verbundenheit werden diese , Sonderbeziehungen unter dem neuen Präsidenten Mbeki reduziert werden.

Insgesamt ist eine durchgängige und für das Ausland berechenbare Außenpolitik des Landes erst in Ansätzen sichtbar. Die Kaprepublik befindet sich noch auf der Suche nach ihrer außenpolitischen Identität.

IV. Bewertung und Ausblick

Die Bilanz Südafrikas unter der Präsidentschaft Nelson Mandelas hinsichtlich der demokratischen Konsolidierung des Landes ist trotz aller Schwierigkeiten positiv: Besonders die Verfassung stellt für die institutioneile Konsolidierung eine geeignete Basis dar. Ambivalenter fällt das Urteil auf der Ebene der repräsentativen Konsolidierung aus: Das Parteiensystem befindet sich noch in einer Anpassungsphase an die neuen Rahmenbedingungen. Einen Aktivposten stellt hingegen die demokratische Zivilgesellschaft dar. Mit den zweiten demokratischen Wahlen vom 2. Juni 1999 ist die Dominanz des ANC in der " Politik Südafrikas für weitere fünf Jahre festgeschrieben worden. Die Arbeit der neuen Regierung unter Thabo Mbeki wird in den meisten Bereichen von Kontinuität geprägt sein, zumal Mbeki de facto schon vorher die Regierungsgeschäfte führte. Abzuwarten bleibt, welche Folgen die von Mbeki nach einem Wahlsieg angekündigte Beschleunigung der Reformen haben wird, zumal die Spielräume der neuen Regierung aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Lage begrenzt sind. Zwar besitzt der neue Präsident nicht das Charisma Nelson Mandelas, doch verfügt er über Management-und diplomatische Fähigkeiten und genießt einen Vertrauensvorschuß in der Wirtschaft und im Ausland. Eine Schlüsselrolle für die Konsolidierungsaussichten kommt der weiteren sozioökonomischen Entwicklung und damit einhergehend der Einhegung von Kriminalität und Gesetzlosigkeit zu. Das Erbe der Ära Mandela bietet für die Republik Südafrika die politischen Voraussetzungen, diese Probleme zu lösen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Unter der demokratischen Zivilgesellschaft soll im folgenden die Vielzahl von freiwillig zusammengeschlossenen Gruppen verstanden werden, die erstens unabhängig vom Staat sind, deren Aktivitäten zweitens auf den Staat bzw. die Politik gerichtet sind, sich drittens zum Prinzip der Gewaltlosigkeit bekennen und einen normativen Grundkonsens an demokratischen Werten teilen und deren Mitglieder viertens nicht nach staatlichen Ämtern (wie Parteien) streben oder ausschließlich private Ziele verfolgen (Unternehmen, Familien). Diese Definition lehnt sich an den Beitrag von Hans-Joachim Lauth/Wolfgang Merkel, Zivilgesellschaft und Transformation. Ein Diskussionsbeitrag in revisionistischer Absicht, in: Neue Soziale Bewegungen, 10 (1997) 1, S. 12-34, an.

  2. Lediglich die kleine afrikanische Konkurrenzorganisation zum ANC, der Pan-Africanist Congress (PAC), und einige der rechten weißen Organisationen boykottierten die Konferenz. Diese Gruppen besaßen jedoch nur geringen Rückhalt in der Bevölkerung, wie ihr schlechtes Abschneiden bei den Wahlen 1994 klar demonstrierte.

  3. Vgl. zum Verhandlungsprozeß die detaillierte Beschreibung von Steven Friedman, The long journey, Johannesburg 1993; Timothy Sisk, Democratization in South Africa, Princeton 1995; die Überblicksdarstellung von David Welsh, Negotiating a democratic Constitution, in: Jack Spence (Hrsg.), Change in South Africa, London 1994, S. 22-49; den Sammelband von D. Atkinson/Steven Friedman (Hrsg.). The small miracle. South Africa’s negotiated Settlement (= South African Review 7), Randburg/Südafrika.

  4. Vgl. Siegmar Schmidt, Südafrika: Demokratisierung als Prozeß der Verfassunggebung?, in: Wolfgang Merkel/Eberhard Sandschneider/Dieter Segen (Hrsg.), Systemwechsel 2, Opladen 1996. hier S. 350-352.

  5. Vgl. die Zusammenfassung von Grundannahmen der Transitionsforschung bei Ellen Bos, Die Rolle von Eliten und kollektiven Akteuren in Transitionsprozessen, in: Wolfgang Merkel (Hrsg.), Systemwechsel 1, Opladen 1962, S. 81-110.

  6. Vgl. Wolfgang Merkel/Eberhard Sandschneider/Dieter Segert, Einleitung: Die Institutionalisierung der Demokratie, in: dies. (Anm. 4), S. 9-36.

  7. So z. B. in Chile, als trotz großer Fortschritte im Demokratisierungsprozeß der ehemalige Diktator Pinochet jahrelang noch den Oberbefehl über das Heer behielt.

  8. Problematisch ist auf der regionalen Ebene die zum feil unkontrollierte politische Gewalt, die sich mit . normaler krimineller'Gewalt verbindet. Beispiele dafür stellen die anhaltenden Kämpfe zwischen IFP-und ANC-Anhängern dar sowie das gewaltsame Vorgehen der muslimischen Extremistenorganisation PAGAD (People against Gangsterism and Drugs) gegen die ausufernde Kriminalität. Der demoralisierten und schlecht ausgerüsteten Polizei gelingt es nicht, die Gewalt zu beenden.

  9. Einzelne empirische Untersuchungen über den Stand des demokratischen Bewußtseins zeigen noch erhebliche Defizite, vgl. z. B. für Gewerkschaftsmitglieder Liv TÖrres, South African Unions: Schools or agents for democracy?, in: Journal of Contemporary African Studies, 13 (1995) 1, S. 35-57. Zu dem gleichen Schluß kommen auch Robert Mattes/Hermann Thiel, Consolidation and public opinion in South Africa, in: Journal of Democracy, 9 (1998) 1, S. 103-110, hier S. 107.

  10. Vgl. zur Analyse der Verfassung von 1996 Siri Gloppen, South Africa: the battle over the Constitution, Aldershot u. a. 1997; S. Schmidt (Anm. 4); Jutta Kramer/Hans-Peter Schneider, Das Fundament des Regenbogens, in: Frankfurter Rundschau vom 31. 10. 1996; zur theoretischen Reflexion Ulrike Schumacher, Politische Formen für fragmentierte Gesellschaften: das Beispiel Südafrika, Berlin 1994.

  11. Dabei wurden je 200 Sitze über eine nationale Liste und über eine Liste der Provinzen vergeben, vgl. zum 1994 praktizierten Wahlsystem Michael Krennerich/Jacques de Ville, A systematic view on the electoral debate in South Africa, in: Verfassung und Recht in Übersee, 30 (1997) 1, S. 26-41; grundlegend zur Diskussion Donald Horowitz, A democratic South Africa?, Berkeley 1991.

  12. Es läßt sich im Unterschied zu Deutschland am ehesten als semi-konstruktiv bezeichnen, da die Nationalversammlung sich binnen 30 Tagen auf einen Nachfolger einigen muß, ansonsten der bisherige Präsident die Nationalversammlung für Neuwahlen auflösen kann, vgl. J. Kramer/H. -P. Schneider (Anm. 10).

  13. S. Gloppen (Anm. 10) bezeichnet das System sogar als „quasi-presidentialism“, S. 216.

  14. Damit soll der Zusammenhalt der Fraktionen gestärkt und die Bestechung von Abgeordneten verhindert werden. Allerdings . diszipliniert'diese Regelung das Verhalten der Parlamentarier, da sie auch im Fall von Parteiausschlüssen wirksam wird.

  15. Konsens herrscht lediglich darüber, daß die Finanzen von einer speziellen Kommission auf die Institutionen der drei Ebenen Nationalstaat, Provinzen und lokale Körperschaften verteilt werden.

  16. Vgl. J. Kramer/H. -P. Schneider (Anm. 10); die lokalen Körperschaften erhalten u. a. direkte Finanzzuweisungen, ferner sind sie mit beratender Stimme im Provinzrat vertreten.

  17. Nicht zuletzt auf Druck der ANC-Frauenliga stellte die Regierung das moderne Recht eindeutig über das traditionelle. Die Verfassung von 1996 schwächt die Bedeutung der traditionellen Führer noch ab. Vgl. zur Rechtsstellung Francois de Villiers, Selected South African legislation on customary law and traditional authorities, Johannesburg, Dec. 1998 (Konrad-Adenauer-Stiftung Occasional Papers, Johannesburg).

  18. Der Nachteil des Verhältniswahlrechtes besteht jedoch darin, daß die Wahlkreisbindung der Kandidaten weitaus schwächer ist. Vgl. zur Diskussion um eine angemessene Verfassungsordnung für multiethnische Staaten Ellen Bos/Siegmar Schmidt, Politisierte Ethnizität und Verfassunggebung in Afrika, in: Joachim Betz (Hrsg.), Verfassunggebung in der Dritten Welt, Hamburg 1997, S. 394-441.

  19. Wenngleich die Mehrzahl der Verfassungsrichter einschließlich des Vorsitzenden und ehemaligen Menschen-rechtsanwalts Arthur Chaskalson als ANC-nahe gelten, so verschaffte sich das Gericht Respekt bei allen politischen Kräften, indem es häufig zuungunsten der Regierung entschied.

  20. Dazu gehören u. a. die unabhängige Menschenrechtskommission. die Kommission für die Wahrung kultureller Rechte, die Gleichstellungskommission sowie ein Ombudsmann (Public Protector).

  21. Vgl. Arend Lijphart. Democracy in plural societies, New Haven 1977. Lijphart benutzt den Begriff konsotionale (Konkordanz-) Demokratie.

  22. Zwar sieht die südafrikanische Verfassung kein explizites Minderheitenvotum vor, doch Lijphart verweist hier auf die Zweidrittel-Quoren, die einem Minderheiten-Veto in funktionaler Hinsicht entsprechen würden, vgl. Arend Lijphart, South African democracy: majoritarian or consociational?, in: Democratization, 5 (1998) 4, S, 144-150.

  23. Vgl. ebd.. S. 147-149.

  24. Vgl. zu Ergebnis und Verlauf der Wahlen Ulf Engel, Parlamentswahlen in Südafrika, in: Verfassung und Recht in Übersee, 27 (1994) 4, S. 447-489.

  25. Vgl. für einen Überblick der ANC-Geschichte bis 1990 Suitbert Schmüdderich. Der schwarze Widerstand, in: Hanns W. Maull (Hrsg.), Südafrika, Opladen 1990, S. 129-190.

  26. Vgl. Robert B. Mattes u. a., The emerging party System in the new South Africa, in: Party Politics, 1 (1995) 3, S. 381395.

  27. Mbeki spricht in seinen Reden des öfteren von der afrikanischen Renaissance und betont afrikanistische Traditionen und Werte. Denkbar ist. daß er damit der Konkurrenzorganisation PAC Anhänger abspenstig machen will oder eine neue Integrationsideologie für den ANC kreieren will, nachdem der Befreiungsmythos der Organisation, der dem ANC viel Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung verschaffte, allmählich verblaßt.

  28. Ein Grund dafür war ihre gleichzeitige Anhörung vor der Wahrheitskommission aufgrund der Anschuldigungen wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen an ehemaligen Angehörigen ihrer jugendlichen Leibwächter. Es muß offen-bleiben, inwieweit der Termin bewußt gewählt worden war.

  29. Vgl. Michael Lange, Zur Lage der Oppositionsparteien vor den Wahlen in Südafrika, in: Konrad-Adenauer-Stiftung (Hrsg.), Auslandsinformationen, 15 (1999) 2, S. 73-77.

  30. Vgl. zur NP Steven Friedman, The National Party and the South African transition, in: Lawrence Schlemmer/Robin Lee (Hrsg.), Transition to democracy, Cape Town, S. 175194; zur Opposition allgemein: J. E. Spence, Opposition in South Africa, in: Government and Opposition, 32 (1997) 4, S. 522-540.

  31. Das Ansehen Schalkwyks und der NP verschlechterte sich, als bekannt wurde, daß der neue Vorsitzende früher Informant des südafrikanischen Militärgeheimdienstes war.

  32. Vgl. M. Lange (Anm. 29), S. 76.

  33. Meyer und andere eher liberale NP-Funktionäre verließen die NP aus Protest gegen die mangelnde Reformbereitschaft der Partei. General Holomisa wurde vom ANC ausgeschlossen, da er einen Korruptionsskandal der Partei öffentlich machte.

  34. Alle Zahlen nach den (vorläufigen) Angaben der Unabhängigen Wahlkommission IEC (Independent Electoral Commission), Externer Link: http://www.elections.org. za.

  35. Der Stimmenanteil des afrikanistischen PAC halbierte sich nahezu auf 0, 7 Prozent der Stimmen, derjenige der Freedom Front auf der zersplitterten rechten Seite des Parteienspektrums sank sogar fast um Zweidrittel auf ca. 0, 8 Prozent. Allein die christlich fundamentalistische ADCP konnte bei den Kleinstparteien ihren Stimmanteil auf ca. 1, 4 Prozent nahezu verdreifachen.

  36. Die Mandatsverteilung war aufgrund des komplizierten Wahlsystems zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Textes noch nicht bekannt.

  37. Mögliche Gründe könnten ein Versuch des Präsidenten sein, durch eine Koalition mit der IFP ein Gegengewicht zu SACP/COSATU aufzubauen sowie durch Einbindung der IFP die gewaltsamen Konflikte in der Provinz KwaZulu/Natal einzudämmen.

  38. Zu einem Problem könnten allerdings die erweiterten Möglichkeiten des ANC zur Personalpatronage werden.

  39. Vgl. zur Entwicklung der schwarzen Gewerkschaftsbewegung Siegmar Schmidt, Die Rolle der schwarzen Gewerkschaften im Demokratisierungsprozeß Südafrikas, Hamburg 1992.

  40. Vgl.ders.. Die Zivilgesellschaft im Demokratisierungsprozeß Südafrikas: Schwarze Bügervereinigungen und Gewerkschaften, in: Neue Soziale Bewegungen, 10 (1997) 1, S. 41-55.

  41. Vgl. Ran Greenstein/V. Heinrich/K. Naidoo, The state of civil society in South Africa, Johannesburg 1998.

  42. Vgl. Michael Behrens, Perspektiven südafrikanischer Außenpolitik: vom Mythos des Jaagers 1 zur . Neuen Diplomatie 1, in: ders. /Robert von Rimscha, Südafrika nach der Apartheid, Baden-Baden 1994, S. 31-42.

  43. Vgl. Graham Evans, South Africa in remission: the foreign policy of an altered state, in: The Journal of Modern African Studies, 34 (1996) 2, S. 249-269.

  44. Allerdings gibt es zunehmend Stimmen, die die außen-wirtschaftlichen Möglichkeiten des Landes aufgrund eines nur beschränkten Entwicklungspotentials der Region bzw. Afrikas als gering veranschlagen. Diese vor allem von Wirtschaftsführern vertretene Position fordert eine stärkere Orientierung auf asiatische und europäische Märkte, Vgl. G. Evans, ebd., S. 267.

  45. Vgl. dazu den ausgezeichneten Überblick zur SADC von Michael Marx/C. Peters-Berries, Regionale Kooperation und Integration im südlichen Afrika (SADC), in: Konrad-Adenauer-Stiftung (Hrsg.), Auslandsinformationen, 13 (1997) 11; ’S. 63-100.

  46. Vgl. zu Fragen der Ökonomie den Beitrag von Stephan Bierling in dieser Ausgabe.

  47. Als Beispiel für eine ökonomisch motivierte Außenpolitik läßt sich der Abbruch der langjährigen und guten diplomatischen Beziehungen zu Taiwan zugunsten Chinas Ende 1997 nennen.

Weitere Inhalte

Siegmar Schmidt, Dr. phil. habil., geb. 1961; zur Zeit Vertreter einer Professur für internationale Beziehungen an der Universität Mainz. Veröffentlichungen u. a.: Die Rolle der schwarzen Gewerkschaften im Demokratisierungsprozeß Südafrikas, Hamburg 1992; Demokratisierungsprozesse in Afrika, in: Wolfgang Merkel (Hrsg.), Systemwechsel 1: Theorien, Ansätze und Konzeptionen, 2. Aufl.. Opladen 1996; (zus. mit Ellen Bos) Politisierte Ethnizität und Verfassunggebung in Afrika, in: Joachim Betz (Hrsg.), Verfassunggebung in der Dritten Welt, Hamburg 1997; Demokratie als Exportgut? Die Demokratieförderung im Rahmen der Außen-und Entwicklungsspolitik der Bundesrepublik Deutschland in Afrika und Osteuropa (i. E.).