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Artikel 16 | APuZ 47/1977 | bpb.de

Archiv Ausgaben ab 1953

APuZ 47/1977 Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4 Artikel 5 Artikel 6 Artikel 7 Artikel 8 Artikel 9 Artikel 10 Artikel 11 Artikel 12 Artikel 13 Artikel 14 Artikel 15 Artikel 16 Artikel 17 Artikel 18 Artikel 19 Artikel 20 Bericht über die deutsch-polnischen Schulbuchkonferenzen Die deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen Eine kritische Stellungnahme Die deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen für Geschichte und der Geschichtsunterricht

Artikel 16

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Polen mit der Deutschen Demokratischen Republik ein deutscher Grenznachbar entstanden, der die Oder-Neiße-Linie als deutsch-polnische Grenze anerkannte (6. Juli 1950) und als sozialistischer Partner die weltpolitische Lage prinzipiell übereinstimmend beurteilte. Das deutsch-polnische Verhältnis wurde so auf der einen Seite durch die aktiven Beziehungen Polens zur Deutschen Demokratischen Republik, auf der anderen Seite weitgehend durch Beziehungslosigkeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen bestimmt. Polen war vital daran interessiert, die endgültige Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze zu erreichen. Es sah darin einen wesentlichen Beitrag zur Festigung der europäischen Sicherheit. Dagegen sah die Bundesrepublik Deutschland den Schwerpunkt ihrer Außenpolitik in der Westintegration und in der Aufrechterhaltung der Wiedervereinigungsmöglichkeiten auf der Grundlage der Prinzipien der Deutschland-und Ostpolitik. Dies bedeutete die Nichtanerkennung der Oder-Neiße-Grenze.

Daraus ergab sich, daß die politischen Beziehungen zwischen beiden Staaten faktisch ausgeklammert wurden. Das beiderseitige Verhältnis wurde durch die internationalen Spannungen zu Beginn der fünfziger Jahre und in deren Folge durch den Entschluß zum Aufbau von Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Westeuropäisch-Atlantischen Sicherheitsgemeinschaft (NATO-Beitritt 1955) zusätzlich erschwert. Entsprechend erfolgte die bündnispolitische und militärische Integration Polens und anderer sozialistischer Staaten im Warschauer Pakt. Zunehmende Bedrohungsvorstellungen waren die Folge.

Andererseits gab es seit 1955 auch Anzeichen für die Möglichkeit einer Änderung dieser Konstellationen. Die Erklärung über den Verzicht auf Kriegsreparationen zum 1. Januar 1954 und über die Beendigung des Kriegszustandes mit Deutschland durch Polen im Februar 1955 sowie die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion im September 1955 waren in dieser Hinsicht besonders wichtig. Polen sah jetzt weitere Perspektiven für die Festigung der europäischen Sicherheit durch die Anerkennung des territorialen und politischen Status quo in Europa, auch im Rahmen internationaler Organisationen und verbesserter zwischenstaatlicher Beziehungen (z. B. Atomwaffenfreie Zone, Angebot der Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der Bundesrepublik Deutschland 1957). In diesen Jahren haben auch die Westmächte gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland wiederholt Vorschläge vorgelegt, die Sicherheit in Europa mit friedlichen Mitteln zu fördern und so die Konfrontation zu reduzieren.

Obwohl die Politik der Annäherung auf staatlich-diplomatischer Ebene ohne Erfolg blieb, wurde mit den kulturellen, wirtschaftlichen und zwischenmenschlichen Kontakten seit 1957 doch ein außerdiplomatisches Beziehungsfeld aktiviert.

Polen erklärte sich bereit, Maßnahmen der Familienzusammenführung einzuleiten. Diese führten in den folgenden Jahren zur Über-siedlung von mehr als 450 000 Personen. Insgesamt sind seit 1957 weit über 500 000 Personen aus Polen in die Bundesrepublik Deutschland und in die Deutsche Demokratische Republik übergesiedelt. Jedoch war eine Normalisierung des Verhältnisses zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen zunächst nicht zu erreichen. 26. Auf dem Wege zur Normalisierung Anfang der sechziger Jahre wurden die wirtschaftlichen und kulturellen Kontakte erneut aktiviert. Seitdem verstärkte sich in der Bundesrepublik Deutschland das Interesse an polnischer Kultur und an der politischen Realität des neuen Polen. In der Öffentlichkeit der Bundesrepublik Deutschland mehrten sich Stimmen und Stellungnahmen unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen, die eine Verständigung mit Polen forderten. Diese beginnende Bewußtseinsveränderung fand eine zunehmend positive Resonanz in Polen.

Dies alles war für den Abbau des geschichtlich bedingten Mißtrauens zwischen Polen und Deutschen deshalb wichtig, weil sich darin eine Normalisierung in der gegenseitigen Wahrnehmung ankündigte. Gleichzeitig wurde seit dem Abschluß des Handelsvertrages und der Errichtung von Handelsmissionen im Jahre 1963 eine Intensivierung der wirtschaftlichen Beziehungen ermöglicht. Dadurch ist die Bundesrepublik inzwischen zum größten westlichen Handelspartner Polens geworden. Ungeachtet der damit erzielten Verbesserungen und der auf friedliche Verständigung abzielenden Erklärungen der damaligen Bundesregierungen (Friedensnote vom 25. März 1966, Regierungserklärung der Großen Koalition vom 13. Dezember 1966) wurde in Polen das Festhalten an der deu. schlandpolitischen Rechtsauffassung als Fortsetzung revisionistischer Politik bewertet. Für Polen blieb die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze die Voraussetzung für die Normalisierung der zwischenstaatlichen Beziehungen.

Im Rahmen einer weltweiten Entspannungspolitik und auch vor dem Hintergrund einer neuen Einschätzung der Beziehungen zu Polen in der öffentlichen Meinung der Bundesrepublik Deutschland leitete die 1969 gebildete Bundesregierung eine neue Phase in der Politik gegenüber den sozialistischen Staaten, und so auch gegenüber Polen, ein. Dabei handelte die Bundesregierung nur im Namen der Bundesrepublik Deutschland. Diese Politik fand zunächst ihren Niederschlag im Moskauer Vertrag vom 12. August 1970.

Aufgrund der polnischen Vorschläge vom Mai 1969 wurden seit Februar 1970 konstruktive Verhandlungen geführt. Diese mündeten in den Warschauer Vertrag zwischen der Volksrepublik Polen und der Bundesrepublik Deutschland vom 7. Dezember 1970. Darin stellten beide Vertragspartner fest, daß die bestehende Grenzlinie, deren Verlauf in den Potsdamer Beschlüssen festgelegt ist, die westliche Staatsgrenze der Volksrepublik Polen bildet. Beide Staaten sichern einander „die Unverletzlichkeit ihrer bestehenden Grenzen jetzt und in Zukunft" und die „uneingeschränkte Achtung ihrer territorialen Integrität" zu. Sie erklärten, daß sie „gegeneinander keinerlei haben und Gebietsansprüche solche auch in Zukunft nicht erheben werden". Der Warschauer Vertrag bietet Grundlagen zur Normalisierung und Verbesserung der Beziehungen zwischen der Volksrepublik Polen und der Bundesrepublik Deutschland in wesentlichen Bereichen. Beide Regierungen haben die Absicht bekräftigt, diese Zusammenarbeit im Geiste der Vereinbarungen von Helsinki vom 1. August 1975 konstruktiv weiterzuentwickeln.

II. Geographie

Vorbemerkung Bei der Schulbuchrevision im Fach Geographie war davon auszugehen, daß der Geographie-unterricht in den Schulen für die Erziehung des heranwachsenden Staatsbürgers eine entscheidende Bedeutung hat: Er zeigt, daß sich das Handeln des Menschen auf der Basis der natürlichen Ressourcen und im Rahmen der technischen, ökonomischen, sozialen und politischen Bedingungen vollzieht. Der Geographieunterricht trägt dazu bei, daß der Schüler befähigt wird, an der rationalen und verantwortlichen Gestaltung der Umwelt mitzuwirken. Der heranwadisende Staatsbürger gewinnt Kenntnisse und Einsichten in die vielseitigen Probleme des eigenen Landes und anderer Länder. Hierdurch ist er in der Lage, die Leistungen anderer Völker zu bewerten. Toleranz und Achtung vor der Leistung fremder Völker werden gefördert.

Die Reduzierung des Geographieunterrichts in den Schulen oder seine Begrenzung auf wenige problemorientierte Themen muß daher zu einer nicht zu verantwortenden Einengung des Weltbildes und zur Verringerung der politischen Urteilsfähigkeit beim Schüler führen.

Das in der Geschichte begründete besondere deutsch-polnische Verhältnis verlangt, daß die gegenseitige Behandlung beider Länder im Schulunterricht objektiv und verständnisvoll erfolgt. Die Curricula für den Erdkundeunterricht beider Länder sind verschieden.

Im Geographieunterricht der Volksrepublik Polen wird die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen einer allgemeinen politischen, ökonomischen Geographie und in der regionalen Geographie/Länderkunde behandelt. Die derzeitige Entwicklung des Curriculums für Geographie geht in der Bundesrepublik Deutschland von einer anderen Konzeption aus. Die Volksrepublik Polen wird dabei einerseits als Beispiel für politische, soziale und ökonomische Entwicklungen in einem sozialistischen Staat, andererseits ideographisch und zugleich problemorientiert behandelt. Eine Besonderheit der Schulbuchrevision im Fach Geographie liegt darin, daß in den Schulbüchern nahezu ausschließlich gegenwartsbezogene Fakten und Probleme behandelt werden. Diese betreffen nur zu einem Teil die politischen Beziehungen zwischen Deutschland und Polen. Andererseits wirken die unterschiedlichen sozio-ökonomischen Systeme bei-B der Länder zum Teil auf die Auswahl von Fakten und auf Wertungen in den Schulbüchern. Hieraus resultierende kontroverse Positionen wurden offen, vertrauensvoll und in Achtung der gegenseitigen Standpunkte behandelt.

Zusammenfassend stellten sich der Schulbuch-revision im Fach Geographie drei Aufgaben:

a) Wiederholte Begutachtung der Schulbücher und Vorschläge zu ihrer Veränderung.

Hierbei entfiel ein großer Teil der Arbeit auf die Korrektur von sachlichen Fehlern, die nicht die Kernaufgabe der Schulbuch-revision sein kann.

Das Vorliegen eindeutiger Fakten erleichterte die Konzentration auf das Problem ihrer Auswahl und Darstellung. Schulbuch und Schulatlas standen daher von Anfang an im Mittelpunkt der Arbeit.

b) Erstellung der Grundlagen für bessere Schulbücher durch Vermittlung von Material und Informationen, vor allem in Form von Symposia zu spezifischen Problemen beider Länder (in geographischer Hinsicht z. B. Strukturwandel in der Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland, Küsten-standorte am Beispiel der Dreistadt Danzig/Gdansk — Zoppot/Sopot — Gdingen/Gdynia) *). Diese Symposia haben sich nach übereinstimmender Auffassung beider Delegationen voll bewährt.

c) Angesichts der Entwicklung des Curriculums in der Bundesrepublik Deutschland — nunmehr auch in der Volksrepublik Polen — waren der Standort und die Probleme, mit denen das jeweils andere Land behandelt werden sollte, zu bestimmen.

Dies führte zu einer intensiven und fruchtbaren Diskussion über Aufgaben, Methoden und Didaktik der Geographie in den Schulsystemen beider Länder. Der Fortführung dieser Arbeit soll das Forschungsvorhaben „Grundlagen und Bildungswert der Regionalen Geographie (Länderkunde bzw. regionale ökonomische Geographie)

am Beispiel der Behandlung der Volksrepublik Polen und der Bundesrepublik Deutschland im Unterricht" dienen.

Empfehlungen 1. Die Geographie ist vorwiegend eine Gegenwartswissenschaft. Die Darstellung beider Länder muß daher von gegenwärtigen Realitäten ausgehen. Der Geographieunterricht soll objektive Informationen vermitteln. Er soll ein wohlwollendes Interesse im Sinne eines friedlichen Zusammenlebens der Völker wecken sowie Fehlinformationen, Mißverständnisse und Vorurteile abbauen helfen. Es wird empfohlen, den Normalisierungsprozeß zwischen den beiden Staaten dadurch zu fördern, daß die Probleme beider Länder in den Lehrbüchern und im Unterricht angemessen berücksichtigt werden.

Das Fach Geographie muß, um seiner Bedeutung in Bildung und Erziehung gerecht zu werden, im Schulunterricht in hinreichendem Umfang sowie in Methode und Problemen an alle Altersstufen angepaßt bis zur letzten Klasse berücksichtigt werden.

Das Schulfach Geographie/Erdkunde muß auch im neuen Curriculum den Auftrag erfüllen, seinen Teil zur Erziehung der Heranwachsenden zum Staatsbürger zu leisten.

2. Obwohl in den beiden Ländern unterschiedliche Gesellschafts-und Wirtschaftssysteme bestehen, ist es notwendig, die Leistungen beider Völker in gegenseitiger Toleranz und mit Achtung zu behandeln.

3. Politische Fragen sollen im Geiste des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen vom 7. Dezember 1970 behandelt werden. Wenn zum Verständnis gegenwärtiger geographischer Sachverhalte historische Erklärungen notwendig sind, gelten sinnentsprechend die Empfehlungen zur Revision der Lehrbücher für Geschichte. Historische Sachverhalte, die von der Wissenschaft unterschiedlich interpretiert werden, sollen in ihrer Problematik und unter gleichgewichtiger Berücksichtigung beider Standpunkte dargestellt werden.

4. Bei der Auswahl der in Text, Karten, Abbildungen usw. dargestellten Fakten sollen sich die Autoren ihrer Verantwortung im Sinne der genannten Ziele bewußt sein. Die Auswahl der Fakten, die von der didaktischen und methodischen Zielsetzung und dem verfügbaren Raum abhängt, muß in jedem Fall objektiv und aktuell sein. Die Auswahl der Fakten soll daher so erfolgen, daß tendenziöse und diskriminierende Interpretationen verhindert werden. Obwohl seit Beginn der Schulbuchrevision die Tendenz zu verbesserter und versachlichter Darstellung auf beiden Seiten in den Schulbüchern deutlich zu erkennen ist, werden Autoren und Verlage beider Länder erneut aufgefordert, die Schulbücher zur Geographie zu überprüfen und ggfs. zu verbessern. Hierdurch soll verhindert werden, daß auch weiterhin sachliche Fehler und nicht gerechtfertigte Aussagen und Wertungen in immer neuen Auflagen wiederholt werden. Die raum-gestaltenden Leistungen beider Völker sind angemessen und ausgewogen darzustellen.

5. Für die Verwendung geographischer Namen werden folgende Grundsätze empfohlen: In Karten und Darstellungen für den Schulgebrauch sollen Autoren und Verleger die offiziell im jeweils anderen Land verwendeten Ortsnamen berücksichtigen. Aus didaktischen Gründen kann eine zweisprachige Bezeichnung erforderlich sein. Andere geographische Namen (von Flüssen, Seen und Landschaften usw.) können ebenso zweisprachig oder nur in der Muttersprache der Schüler gebraucht werden. Namen, die auf eine gezielte Germanisierungstendenz zurückgehen, sollen nicht verwendet werden. Das Problem der geographischen Namen bedarf noch weiterer Erörterungen, wobei auch die sich entwickelnden internationalen Grundsätze berücksichtigt wer-den sollen.

6. Als notwendige Voraussetzung für die ständige Verbesserung und Aktualisierung der Schulbücher wird empfohlen:

a) Gegenseitige Begutachtung der Lehrbücher bzw.der Lehrbuchausschnitte, die das jeweilige Land betreffen vor der endgültigen Drucklegung. Dies gilt auch für Neuauflagen. b) Für eine objektive und verantwortungsbewußte Unterrichtung des Schülers durch Schulbücher und andere Medien ist es unbedingt erforderlich, Fakten zu verwenden, die wissenschaftlich abgesichert sind. Daher sollen die Verantwortlichen, vor allem Schulbuchautoren, Lektoren bzw. Redakteure sowie Begutachter der Verlage, Wege suchen, welche die Zusammenarbeit zwischen Autoren und Wissenschaftlern gewährleisten.

c) Besonderer Nachdruck ist auf den Austausch und die Bereitstellung von • Informationsmaterial (z. B. neue statistische Daten, neues kartographisches Material, neue Forschungsergebnisse) zu legen.

Die Bereitstellung von geeigneten Fotos, Diapositiven, Abbildungen, Karten, Plänen und Skizzen ist auf beiden Seiten zu gewährleisten. Die zuständigen wissenschaftlichen Institutionen sowie die geographischen und kartographischen Verlage sollen diese Initiativen beraten und unterstützen. Als Kontaktstellen werden von den UNESCO-Kommissionen der Volksrepublik Polen und der Bundesrepublik Deutschland empfohlen:

Der Verlag für Schule und Pädagogik (Wydawnictwa Szkolne i Pedagogiczne/WSiP) und der Staatliche Verlag für Kartographie (Pänstwowe Przedsiebiorstwo Wy-

awnictw Kartograficznydi/PPWK) in Warschau, das Georg Eckert-Institut für internationale Schulbuchforschung in Braunschweig. d) Der Austausch von Schulbuchautoren und Wissenschaftlern ist zu fördern, da jeder objektive und die Annäherung künftiger Generationen fördernde Unterricht in Schulen und Universitäten mehr als in anderen Fächern Landeskenntnis voraussetzt.

Außerdem sollen zur Verbesserung des Informationsstandes von Schulbuchautoren und Curriculumexperten der Geographie Seminare und Symposien durchgeführt werden. Die Ergebnisse dieser Arbeit sollen publiziert und damit den interessierten Fachleuten beider Länder zugänglich gemacht werden.

7. Zur Behandlung der Geographie der Volksrepublik Polen in den Lehrbüchern der Bundesrepublik Deutschland werden für die altersgemäße Behandlung in den Sekundarstufen I und II folgende Problemfelder und Themen empohlen:

a) Bevölkerungsbewegungen und ihre Ursachen — regionale und soziale Mobilität:

„Demographische Veränderungen in Polen nach dem Zweiten Weltkrieg — Kriegs-verluste, Migrationen, Veränderungen der ethnischen Struktur, Berufsstruktur".

b) Grenzen in ihrer politischen, ökonomischen und sozialen Wirksamkeit:

„Polen in seinen neuen Grenzen — Veränderung des Potentials als eine der Grundlagen ökonomischen Aufbaus".

c) Sozio-ökonomische Systeme in ihrer spezifischen Raumwirksamkeit:

„Die . sozialistische Industrialisierung'— naturräumliche, historische und ökonomische Aspekte (Instrumente, Etappen, Trends, Standortentscheidungen) am Beispiel Polen“.

d) Raumordnung und Landesplanung:

„Raumplanung in den sozialistischen Ländern — Grundlagen und Instrumente des Abbaus räumlicher Disproportionen in Polen".

e) Die sozialistische Stadt:

„Grundlagen und Instrumente des Städtebaus und der Stadterneuerung in Polen — Funktion des Stadtzentrums, typische Elemente im Grund-und Aufriß, Ausmaß des Städtewachstums, Konzeption und Realisierungsmöglichkeiten der Stadtplanung". f) Probleme der Landwirtschaft:

„Formen und Funktionen des sozialistischen und privaten Sektors der Landwirtschaft in Polen“. g) Rohstoffpotential und Weltwirtschaft:

„Die Verteilung der Ressourcen und ihre Bedeutung für eine arbeitsteilige bzw. Ergänzungswirtschaft am Beispiel Polen — Kohle, Kupfer, Schwefel“.

Ebenso wird empfohlen, Problemfelder und Themen zur Geographie der Bundesrepublik Deutschland für die Darstellung in Lehrbüchern der Volksrepublik Polen zu erarbeiten.

Fussnoten

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