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9.9.2013
Glossar
Bildungspolitik
B. umfasst alle politischen und verbandlichen (auch kirchlichen) Aktivitäten sowie die gesetzgeberischen Maßnahmen, die das Bildungswesen finanziell, organisatorisch und inhaltlich betreffen. B. und Bildungswesen fallen in D nahezu ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer.
Die weitgehend dezentrale Zuständigkeit im dt. Bildungswesen sowie die Europäisierung erfordern umfangreiche Abstimmungsprozesse. Gleichzeitig treten die grundsätzlichen gesellschafts- und kulturpolitischen Unterschiede der Parteien in diesem Politikfeld besonders deutlich hervor (z. B. am Streit Gesamtschule kontra Gymnasium, um die Verlängerung der Grundschulzeit und die Umstrukturierung der Sekundarstufe I).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 5., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2011.
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