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28.3.2008
Quellen
Hier finden Sie Quellentexte zum Dossier Israel.
Balfour-Erklärung
Ministerium des Äußeren, 2. November 1917
Mein lieber Lord Rothschild!
Zu meiner großen Genugtuung übermittle ich Ihnen namens Seiner Majestät
Regierung die folgende Sympathie-Erklärung mit den jüdisch-zionistischen
Bestrebungen, die vom Kabinett geprüft und gebilligt worden ist:
"Seiner Majestät Regierung betrachtet die Schaffung einer nationalen
Heimstätte in Palästina für das jüdische Volk mit Wohlwollen und wird die
größten Anstrengungen machen, um die Erreichung dieses Zieles zu
erleichtern, wobei klar verstanden werde, dass nichts getan werden soll, was
die bürgerlichen und religiösen Rechte bestehender nichtjüdischer
Gemeinschaften in Palästina oder die Rechte und die politische Stellung der
Juden in irgendeinem anderen Lande beeinträchtigen könnte."
Ich bitte Sie, diese Erklärung zur Kenntnis der Zionistischen Förderation zu
bringen.
gez.: Arthur James Balfour
Der McMahon-Brief an Scherif Hussein von Mekka (1915)
Am 24. Oktober 1915 schrieb der damalige Hochkommissar Großbritanniens in
Ägypten, McMahon, einen Brief an den Scherifen Hussein Ibn Ali von Mekka:
"Die beiden Distrikte von Mersina und Alexandretta sowie Teile Syriens, die
westlich der Distrikte von Damaskus, Homs, Hama und Aleppo liegen, kann man
nicht rein arabisch bezeichnen. Daher sollten sie von den geforderten
Staatsgrenzen ausgeschlossen werden. [...]
Abgesehen von den genannten Änderungsvorschlägen ist Großbritannien bereit,
die Unabhängigkeit der Araber in allen vom Scherifen von Mekka geforderten
Gebieten anzuerkennen und zu unterstützen.
Ich bin davon überzeugt, dass diese Erklärung Sie zweifellos von der
Sympathie überzeugt, die Großbritannien ihren arabischen Freunden
entgegenbringt. Sie wird eine feste und dauerhafte Allianz begründen, deren
sofortiges Ergebnis die Vertreibung der Türken aus arabischen Ländern und
die Befreiung der arabischen Völker vom türkischen Joch sein wird, das so
lange auf ihnen lastete."
Britisches Weißbuch
17. Mai 1939 (Auszüge)
I/4: Die Regierung Seiner Majestät verkündet jetzt unzweideutig, dass es
nicht ihre Politik ist, aus Palästina einen jüdischen werden zu lassen.
I/10/1: Das Ziel der Regierung seiner Majestät ist die Errichtung eines
unabhängigen Palästina-Staates innerhalb von zehn Jahren, der
Vertragsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich in der Weise hat, dass
die wirtschaftlichen und strategischen Interessen beider Länder
berücksichtigt werden.
I/10/2: In dem unabhängigen Staat sollen Araber und Juden gemeinsam in der
Weise regieren, dass die wesentlichen Interessen jeder Gemeinschaft
gesichert sind.
II/13/1: Die jüdische Einwanderung wird in den nächsten fünf Jahren so
geregelt, dass die Zahl der jüdischen Einwanderer ungefähr ein Drittel der
Gesamtbevölkerung des Landes erreicht - vorausgesetzt, die wirtschaftliche
Aufnahmefähigkeit des Landes erlaubt dies [...] Vom April dieses Jahres an
werden innerhalb der nächsten fünf Jahre 75000 Einwanderer zugelassen.
II/13/3: Nach fünf Jahren wird keine jüdische Einwanderung mehr gestattet,
es sei denn, die Araber Palästinas wären hierzu bereit.
II/13/4: Die Regierung Seiner Majestät ist entschlossen, die illegale
Einwanderung zu verhindern.
III/16: Der Hochkommissar erhält Vollmachten, den Landverkauf zu verbieten
und zu steuern.
Unabhängigkeitserklärung
Tel Aviv, 14. Mai 1948 (Auszüge)
Im Lande Israel entstand das jüdische Volk. Hier prägte sich sein geistiges,
religiöses und politisches Wesen. Hier lebte es frei und unabhängig. Hier
schuf es eine nationale und universelle Kultur und schenkte der Welt das
Ewige Buch der Bücher. [...]
Beseelt von der Kraft der Geschichte und Überlieferung, suchten Juden aller
Generationen in ihrem alten Lande wieder Fuß zu fassen. Im Laufe der letzten
Jahrzehnte kamen sie in großen Scharen. Pioniere, Verteidiger und
Einwanderer, die trotz der Blockade den Weg in das Land unternahmen,
erweckten Einöden zur Blüte, belebten aufs Neue die hebräische Sprache,
bauten Dörfer und Städte und errichteten eine stets wachsende Gemeinschaft
mit eigener Wirtschaft und Kultur, die nach Frieden strebte, aber sich auch
zu schützen wusste, die allen im Lande die Segnungen des Fortschritts
brachte und sich vollkommene Unabhängigkeit zum Ziel setzte. [...]
Die Katastrophe, die in unserer Zeit über das jüdische Volk hereinbrach und
in Europa Millionen von Juden vernichtete, bewies unwiderleglich aufs Neue,
dass das Problem der jüdischen Heimatlosigkeit durch die Wiederherstellung
des jüdischen Staates im Lande Israel gelöst werden muss, in einem Staat,
dessen Pforten jedem Juden offen stehen, und der dem jüdischen Volk den Rang
einer gleichberechtigten Nation in der Völkerfamilie sichert. [...]
Am 29. November 1947 fasste die Vollversammlung der Vereinten Nationen einen
Beschluss, der die Errichtung eines jüdischen Staates im Lande Israel
forderte. [...] Die damalige Anerkennung der staatlichen
Existenzberechtigung des jüdischen Volkes durch die Vereinten Nationen ist
unwiderruflich. [...]
Wir beschließen, dass vom Augenblick der Beendigung des Mandates, heute um
Mitternacht, [...] bis zur Amtsübernahme durch verfassungsmäßig zu
bestimmende Staatsbehörden, doch nicht später als bis zum 1. Oktober 1948,
der Nationalrat als vorläufiger Staatsrat und dessen ausführendes Organ,
die Volksverwaltung, als zeitweilige Regierung des jüdischen Staates wirken
sollen. Der Name des Staates lautet Israel. Der Staat Israel wird der
jüdischen Einwanderung und der Sammlung der Juden im Exil offenstehen. [...]
Er wird all seinen Bürgern ohne Unterschied von Religion, Rasse und
Geschlecht, soziale und politische Gleichberechtigung verbürgen. Er wird
Glaubens- und Gewissensfreiheit, Freiheit der Sprache, Erziehung und Kultur
gewährleisten. [...]
Wir bieten allen unseren Nachbarstaaten und ihren Völkern die Hand zum
Frieden und guter Nachbarschaft [...].
UN-Resolutionen Nr. 242 & Nr. 338
Resolution Nr. 242 vom 22. November 1967
Der Sicherheitsrat
in Bekundung seiner ständigen Sorge über die ernste Lage in Nahost
in Betonung der Unzulässigkeit, Gebiete durch Krieg zu erwerben,
und der Notwendigkeit, für einen gerechten und dauerhaften Frieden zu
arbeiten, in dem jeder Staat des Gebietes in Sicherheit leben kann,
in Betonung ferner, dass alle Mitgliedstaaten durch die Annahme der
Charta der Vereinten Nationen die Verpflichtung eingegangen sind, in
Übereinstimmung mit Artikel 2 der Charta zu handeln,
1. bekräftigt, dass die Erfüllung der Grundsätze der Charta die Errichtung
eines gerechten und dauerhaften Friedens in Nahost verlangt, der die
Anwendung der beiden folgenden Grundsätze einschließt:
(i) Rückzug der israelischen Streitkräfte aus Gebieten, die während des
jüngsten Konflikts besetzt wurden;
(ii) Einstellung aller Behauptungen oder Formen eines Kriegszustandes sowie
die Beachtung und Anerkennung der Souveränität der territorialen
Unversehrtheit und der politischen Unabhängigkeit eines jeden Staates in
diesem Gebiet und die seines Rechtes, innerhalb sicherer und anerkannter
Grenzen frei von Drohungen und Akten der Gewalt in Frieden zu leben;
2. bekräftigt ferner die Notwendigkeit [...]
b) eine gerechte Regelung des Flüchtlingsproblems zu verwirklichen;
c) die territoriale Unversehrtheit und die politische Unabhängigkeit eines
jeden Staates in dem Gebiet durch Maßnahmen sicherzustellen, zu denen die
Schaffung entmilitarisierter Zonen zählt; [...]
Nr. 338 vom 21./22. Oktober 1973
Der Sicherheitsrat,
1. fordert alle an den gegenwärtigen Kämpfen beteiligten Parteien auf,
unverzüglich, spätestens jedoch zwölf Stunden nach Annahme dieses
Beschlusses, jedes Feuer einzustellen und alle militärischen Handlungen in
den Stellungen, die sie jetzt besetzen, zu beenden;
2. fordert die betroffenen Parteien auf, nach der Feuereinstellung
unverzüglich mit der Erfüllung der Entschließung des Sicherheitsrats 242
(1967) in allen ihren Teilen zu beginnen;
3. bestimmt, dass Verhandlungen unverzüglich und gleichzeitig mit der
Feuereinstellung zwischen den betroffenen Parteien unter geeigneter
Schirmherrschaft mit dem Ziel beginnen, einen gerechten und dauerhaften
Frieden im Nahen Osten herzustellen.
Vereinte Nationen 6/67, S. 203 und 6/73, S. 206.
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