Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) | bpb.de

UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Völkerrechtlicher Vertrag (Interner Link: Vertrag, völkerrechtlicher) zwischen den Vereinten Nationen (Interner Link: United Nations Organization (UNO)) und den Vertragsstaaten, die ihn im Wege der Interner Link: Ratifikation für rechtsverbindlich erklärt haben. Aufgrund des entsprechenden Interner Link: Zustimmungsgesetzes ist die U. in Deutschland seit März 2009 rechtsverbindlich und hat den Rang eines Bundesgesetzes. Die Konvention hat dem Verständnis von Interner Link: Behinderung einen nicht zu unterschätzenden Modernisierungsschub gegeben. So wird bereits in der Präambel der Konvention eine Abkehr von einem rein medizinischen Verständnis von Behinderung postuliert und zutreffend hervorgehoben, dass Behinderung aus der Wechselwirkung von Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbezogenen Barrieren entsteht. Dieses Verständnis von Behinderung hat in der Neufassung des Behindertenbegriffs durch das Bundesteilhabegesetz zum 1.1.2018 seinen Niederschlag gefunden. Auch Fragen der Barrierefreiheit (Art. 9) und der Interner Link: Inklusion in der Schule (vgl. Art. 24) sind durch die U. in den gesellschaftlichen Fokus gelangt.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten