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Anscheinsbeweis | bpb.de

Anscheinsbeweis

Erleichtert im gerichtlichen Verfahren den Interner Link: Beweis, indem nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf bestimmte Interner Link: Tatsachen bzw. typische Geschehensabläufe geschlossen wird (siehe Interner Link: Vermutung). So wird typischerweise angenommen, dass bei einem Verkehrsunfall derjenige Interner Link: Schuld hat, der auf einen vor ihm stehenden oder fahrenden Pkw aufgefahren ist. Er kann aber versuchen, den A. zu entkräften, d. h. das Gegenteil zu beweisen.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten