Der Einigungsvertrag vom 31. August 1990 regelt sämtliche durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland notwendig gewordenen Veränderungen, die mit dem Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 in Kraft getreten sind. Dazu gehören unter anderem beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes, die Rechtsangleichung und die Neuordnung der Öffentlichen Verwaltung und des Öffentlichen Vermögens. Nachfolgend der Wortlaut, wie er am 23. September 1990 abschließend vom Bundespräsidenten unterzeichnet wurde:
Der Einigungsvertrag regelt sämtliche durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland notwendig... Mehr lesen
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am... Mehr lesen
"Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa... Mehr lesen
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt in dem in Artikel 3 genannten Gebiet Bundesrecht in Kraft, soweit es nicht in seinem Geltungsbereich... Mehr lesen
Die Vertragsparteien gehen davon aus, daß völkerrechtliche Verträge und Vereinbarungen, denen die Bundesrepublik Deutschland als... Mehr lesen
Verwaltungsorgane und sonstige der öffentlichen Verwaltung oder Rechtspflege dienende Einrichtungen in dem in Artikel 3 genannten Gebiet... Mehr lesen
Das Vermögen der Deutschen Demokratischen Republik, das unmittelbar bestimmten Verwaltungsaufgaben dient (Verwaltungsvermögen), wird... Mehr lesen
Es ist Aufgabe des gesamtdeutschen Gesetzgebers, das Arbeitsvertragsrecht sowie das öffentlich-rechtliche Arbeitszeitrecht einschließlich der... Mehr lesen
In den Jahren der Teilung waren Kunst und Kultur – trotz unterschiedlicher Entwicklung der beiden Staaten in Deutschland – eine Grundlage der... Mehr lesen
Die Verpflichtungen aus dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der... Mehr lesen