Subsidärer Schutz
Der sogenannte subsidiäre Schutz ist eine Schutzform, die durch ein Asylverfahren gewährt werden kann, wenn Asylbewerber die Voraussetzungen für höherrangige
Schutzformen – in Deutschland beispielsweise Asylberechtigung nach dem Grundgesetz bzw. Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention – nicht erfüllen, ihnen bei einer Rückkehr in das Herkunftsland aber Todesstrafe, Folter oder unmenschliche bzw. erniedrigende Behandlung oder Bestrafung drohen. Die Gefahr kann zudem auch von willkürlicher Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts ausgehen.
(Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
Zurück zur Startseite: Glossar Migration – Integration – Flucht & Asyl
zurueck
weiter